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Autor: Rügenbote

Sporthallenneubau in Papendorf

Papendorf – Heute fand im Beisein von Sportministerin Stefanie Drese das Richtfest für den Neubau einer Sporthalle an der Warnowschule in Papendorf (Landkreis Rostock) statt.

„Mit dem Neubau verbessern sich die Bedingungen für den Schul- und Vereinssport enorm“, sagte Drese in ihrem Grußwort. „Das ist von hoher Bedeutung, da gerade Ganztagsangebote aus dem Bereich des Sports sehr gefragt sind. Vom Neubau profitierten zudem auch die umliegenden Sportvereine“, so Drese.

Über die Notwendigkeit der Baumaßnahme bestand große Einigkeit. So wurde die bestehende Sporthalle 1990 für 245 Schüler gebaut. Heute hat die Schule mittlerweile über 600 Schüler.

Ministerin Drese verdeutlichte, dass es allerdings ein langer Weg von der Antragstellung bis zur Realisierung des Bauvorhabens war. Die ursprünglichen Planungskosten im Jahr 2019 für die Halle betrugen etwa 4,4 Millionen Euro. Nunmehr betragen die Gesamtkosten knapp 6 Millionen Euro.

Nach Prüfung durch die Fördermittelgeber konnten zusätzliche Mittel für die Baumaßnahme bereitgestellt werden. So erhöhte das Innenministerium seine Sonderbedarfszuweisung auf 1,5 Million Euro. Das für Sport zuständige Sozialministerium erhöhte die Förderung aus EU-Mitteln (ELER) auf gut 1.9 Million Euro.

Drese: „Steigende Kosten erschweren im Moment viele Bauvorhaben. Das gilt auch für den Hallenneubau in Papendorf. Dies sollte aber nicht zu Lasten der Kinder, Jugendlichen und Vereinsmitglieder gehen, deshalb hat das Land seine Zuwendungen erheblich aufgestockt.“

Agrar-Wandel

Backhaus: Gesellschaft muss Agrar-Wandel unterstützen

Malchow – Der Wandel in der Landwirtschaft hin zu mehr Klima- und Umweltschutz ist trotz Dauerkrisenmodus durch Dürre, Corona, Tierseuchen und den Folgen des Ukrainekrieges in vollem Gange und dennoch voller Spannungen und Widersprüche. Für ihre Leistungen und ihr Durchhaltevermögen sprach Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus der Branche heute auf dem Agrapolitischen Tag der Norddeutschen Pflanzenzucht KG und des Kreisbauernverbandes Nordwestmecklenburg in Malchow seinen Dank und Respekt aus.

„Bereits jetzt werden in Mecklenburg-Vorpommern auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Klima- und Umweltmaßnahmen umgesetzt. Ab 2023 werden auch die Direktzahlungen noch stärker an Auflagen für den Klima- und Umweltschutz gekoppelt sein. Diese Entwicklung bewerte ich als positiv, auch wenn sie für viele Betriebe eine Umstellung bedeutet. An die Verbraucherinnen und Verbraucher appelliere ich deshalb, diese Entwicklung zu unterstützen, indem den zusätzlichen Aufwand für die Betriebe an der Supermarktkassen entlohnen. Wer nachhaltig produzierte, regionale Lebensmittel in sehr guter Qualität möchte, muss auch bereit sein, einen angemessenen Preis dafür zu zahlen. Mit Fördergeldern können wir für Betriebe sicherlich Anreize schaffen, mehr für Klima und Umwelt zutun. Damit dies aber dauerhaft so bleibt und wir einen echten Transformationsprozess hinbekommen, braucht es ein gesamtgesellschaftliches Umdenken. Die Politik sehe ich indes in Pflicht, sich im Lebensmittelhandel weiterhin vehement dafür einzusetzen, dass Erzeuger und Lieferanten von den großenm Konzernen und Supermarktketten nicht mit Dumpingpreisen abgespeist werden. Wir müssen erreichen, dass beispielsweise Kosten für existenzsichernde Löhne als nicht verhandelbarer Anteil eingepreist werden. Wettbewerbsvorteile, die sich aus unsozialem und umweltschädlichem Marktverhalten ergeben, sollten auch im Kartellrecht reglementiert werden“, sagte Backhaus.

Als wertvollen Handlungsleitfaden bezeichnete er den Bericht der Zukunftskommission Landwirtschaft. Dieser geht allein für den Umbau der Nutztierhaltung von einem Gesamtmittelbedarf von bis zu 11 Milliarden Euro aus. „Wichtig ist nun, dass die Vorschläge der Kommission nicht in irgendwelchen Schubladen verschwinden, sondern von der Bundesregierung konsequent umgesetzt werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass die regionalen Strukturen, die in Deutschland und auch hier in MV aufgebaut wurden, aufgrund der Preispolitik des Lebensmitteleinzelhandels und der Verunsicherung der Bevölkerung, wieder verschwinden“, betonte Backhaus.

MV Werften

thyssenkrupp Marine Systems übernimmt MV Werften

Wismar – thyssenkrupp Marine Systems (tkMS) übernimmt den Standort der MV Werften in Wismar. Darüber wurden die Mitarbeitenden heute auf einer Versammlung vom Insolvenzverwalter Dr. Christoph Morgen in Anwesenheit von Wirtschaftsminister Reinhard Meyer, CEO Oliver Burkhard und IG-Metall-Bezirksleiter Daniel Friedrich informiert. Damit hat einer der traditionsreichsten Schiffbaustandorte in Deutschland wieder eine langfristige Perspektive.

Zukünftig könnte thyssenkrupp Marine Systems im Laufe des Jahres 2024 U-Boote in Wismar fertigen. Maßgeblich hierfür ist eine Beauftragung weiterer U-Boote durch den Bund und daraus folgende Investitionen in die Ertüchtigung der Werft. Die Dimension des Engagements von thyssenkrupp Marine Systems richtet sich nach dem Maß der Beauftragung: Je mehr Aufträge, desto mehr Arbeitsplätze. Bei einem Hochlauf der Produktion im Laufe des Jahres 2024 könnten rund 800 Mitarbeitende von thyssenkrupp Marine Systems eingestellt werden. Bei zusätzlichem Auftragseingang im Überwasserbereich könnte sich diese Zahl auf über 1.500 Mitarbeitende am Standort Wismar erhöhen.

CEO Oliver Burkhard: „Wir kommen nach Wismar, um Marine Systems, aber auch dem Standort und den Menschen hier eine echte Perspektive zu geben. Schiffbau ist, woher wir kommen und Schiffbau ist, wohin wir gehen wollen. Und das gemeinsam mit der Belegschaft – und zwar mit so vielen, wie uns möglich ist! Wir sind überzeugt davon, dass wir gemeinsam erfolgreich sein können und dass diese Partnerschaft gut für alle ist.“

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer: „Der Schiffbau lebt in Wismar weiter. Für den Werftstandort werden durch die neue Eigentümerin thyssenkrupp Marine Systems Zukunftsperspektiven aufgezeigt. Die Beschäftigten haben in der Vergangenheit erfolgreich bewiesen, dass sie Schiffe bauen und komplexe Herausforderungen meistern können. Es besteht mit thyssenkrupp Marine Systems die Chance, möglichst viele Arbeitsplätze in der maritimen Industrie zu erhalten.“

Der nun unterzeichnete Vertrag markiert das Ende eines mehrmonatigen, offenen Investorenprozesses für die Wismarer Werft. Damit hat der Insolvenzverwalter der MV Werften Dr. Christoph Morgen das beste Ergebnis für die Insolvenzgläubiger erreicht und zugleich eine starke Zukunftsperspektive entwickelt: „Es freut mich sehr, dass wir mit thyssenkrupp Marine Systems eine neue Eigentümerin gefunden haben, die den Schiffbau in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft erhält und gegebenenfalls sogar ausbaut. Mir ist jedoch auch bewusst, dass die Strecke bis zum Neustart für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werft lang ist. Deshalb werde ich weiterhin alles daransetzen, den Übergang zu gestalten und für möglichst viele Mitarbeitende Beschäftigung zu sichern.“

Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Neben den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur ist auch eine Weiterqualifizierung der Mitarbeitenden notwendig. Deren Einstellung wird bei entsprechender Auftragslage vorrangig aus einer Transfergesellschaft stattfinden, die für die ehemaligen Beschäftigten der MV Werften eingerichtet wurde. Darüber hinaus gibt es eine Übereinkunft unter anderem über die Übernahme von Auszubildenden und den Aufbau von Mitbestimmungsstrukturen. Das haben thyssenkrupp Marine Systems und die IG Metall Küste vereinbart. Details entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der IG Metall.

„Mit Wismar setzen wir ein Zeichen: thyssenkrupp Marine Systems wächst und will die Zukunft dieser Industrie gestalten. Der Standort Wismar und die Mitarbeitenden bekommen durch thyssenkrupp Marine Systems nun eine echte Chance auf eine gute Zukunft. Heute ist ein guter Tag für Wismar und thyssenkrupp Marine Systems“, sagte CEO Oliver Burkhard den Mitarbeitenden.

Bundesrat billigt Rentenerhöhung

Berlin – Eine Woche nach dem Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat die Erhöhung der Altersrenten und Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten gebilligt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es wie geplant in Kraft treten.

Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Bundesregierung zurückgeht, hebt zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro an. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent.

Die Zahlen beruhen auf Daten zur Lohnentwicklung des Statistischen Bundesamts sowie den Daten für die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors und zur Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

In diesem Jahr wurden dabei der so genannte Nachholfaktor reaktiviert: Dieser sorgt dafür, dass künftig wieder jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. In der Corona-Pandemie war der Nachholfaktor ausgesetzt worden.

Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand, die von bisherigen Leistungsverbesserungen nicht erreicht wurden, profitieren ab 1. Juli 2024 von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Die Zuschlagshöhe richtet sich danach, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde. Diese Änderung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf ausdrücklich begrüßt.

Zudem bestimmt das Gesetz für die Zeit ab 1. Juli 2022 die allgemeinen Rentenwerte in der landwirtschaftlichen Alterssicherung, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Anpassungsfaktor für Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Künstlersozialversicherung erhält nochmals einen staatlichen Stabilisierungszuschuss in Höhe von knapp 59 Millionen Euro, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und eine Steigerung der Künstlersozialabgabe zu dämpfen. Diese Ergänzung des ursprünglichen Gesetzentwurfs wurde erst im Lauf der Bundestagsberatungen beschlossen.

Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Sondervermögen für die Bundeswehr zugestimmt

Berlin – Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit haben die Länder am 10. Juni 2022 der vom Bundestag beschlossenen Verfassungsänderung zugestimmt, die die Voraussetzung für ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Ertüchtigung der Streitkräfte schafft. Gebilligt hat der Bundesrat auch das Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz – BwFinSVermG – zur Einrichtung dieses Sondersvermögens.

Angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine werden damit die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitgestellt, um Fähigkeitslücken bei der Bundeswehr zu schließen und die NATO-Fähigkeitsziele erfüllen.

Die Ermächtigung zur Einrichtung des geplanten Sondervermögens wird im Grundgesetz festgeschrieben, damit die Bindung an den Zweck der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit auf Verfassungsebene verankert ist und das Sondervermögen von der so genannten Schuldenbremse ausgenommen ist. Von dieser kann ohne eine entsprechende Verfassungsänderung nur dann abgewichen werden, wenn eine außergewöhnliche Notsituation besteht, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Diese Voraussetzungen hätten hier nicht vorgelegen, da strukturelle Defizite durch dauerhafte Nachholinvestitionen beseitigt werden sollen, die auch präventiven Charakter haben.

Das Sondervermögen ist mit einer eigenen Kreditermächtigung in Höhe von einmalig 100 Milliarden Euro ausgestattet, so dass es keiner Zuweisung aus dem Bundeshaushalt bedarf. Die Mittel stehen überjährig zur Verfügung.

Das Sondervermögen dient insgesamt der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit, ist aber nach der beschlossenen Grundgesetzänderung ausdrücklich „für die Bundeswehr“ bestimmt. Die zusätzlichen Investitionen aus dem Sondervermögen sollen die Bundeswehr in die Lage versetzen, wieder ihren verfassungsmäßigen Aufträgen, insbesondere zur Landes- und Bündnisverteidigung, nachkommen zu können. Auch die Vorgabe der NATO, insgesamt zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes in die Verteidigung zu investieren, soll so erfüllt werden – im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren aus dem Sondervermögen, nach dessen Ausschöpfung wieder aus dem Bundeshaushalt.

Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern werden nach dem BwFinSVermG nicht aus dem Sondervermögen, sondern weiter über den Bundeshaushalt finanziert.

Der in dem Gesetz enthaltene Wirtschaftsplan sieht rund 33,4 Milliarden Euro für Beschaffung im Bereich der Luftwaffe vor. Darunter fallen unter anderem die Entwicklung und der Kauf des Eurofighter ECR sowie der Kauf von F-35-Flugzeugen als Nachfolger des Tornados. Auf die „Beschaffung Dimension Land“ entfallen laut Wirtschaftsplan 16,6 Milliarden Euro, auf den Bereich See 8,8 Milliarden Euro. 20,8 Milliarden Euro sind für Führungsfähigkeit und Digitalisierung vorgesehen.

Das verfassungsändernde Gesetz und das BwFinSVermG können nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens jetzt vom Bundepräsidenten ausgefertigt und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Sie treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

12 Euro Mindestlohn ab 1. Oktober

Berlin – Zum 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022 beschlossen – der Bundesrat billigte am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend in Kraft treten.

Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 Euro angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung.

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – die sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie passt sich künftig gleitend an.

Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.

Die Erhöhung betrifft nach Angaben der Bundesregierung, die das Vorhaben ursprünglich auf den Weg gebracht hatte, mehr als sechs Millionen Menschen. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung zu geben.

Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können – u.a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen.

Reform der Lehrerbildung

Oldenburg: Referendariat attraktiver machen

Schwerin – Die Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern soll verbessert werden. Der Beirat für Lehrerbildung und Bildungsforschung ist dazu am Donnerstag erstmals wieder in Präsenz zusammengekommen.

Bildungsministerin Simone Oldenburg berät gemeinsam mit Wissenschaftsministerin Bettina Martin und dem Beirat, wie die Lehrerbildung und die Ausbildung der Lehrkräfte in MV reformiert werden kann.

Das Bildungsministerium ist unter anderem für die Ausgestaltung des Referendariats und für die Fortbildungen der Lehrerinnen und Lehrer zuständig.

„Das Referendariat ist die Schnittstelle zwischen Studium und dem Lehrerberuf an einer Schule; und diese Schnittstelle kann noch besser auf den zukünftigen Beruf vorbereiten. Welche Möglichkeiten es da gibt, werden wir in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe ausloten. Natürlich haben wir da auch Ideen für die Ausgestaltung des Praxisbezugs und für die Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Bildungsministerin Oldenburg.

Beide Ministerien beabsichtigen, in enger Zusammenarbeit die Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern weiterzuentwickeln, um mittel- und langfristig die Qualität und Effektivität zu erhöhen. Die Zahl der Lehramtsstudierenden und erfolgreich ausgebildeten Lehrenden soll steigen.

„Diese Aufgabe treiben wir mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung weiter voran, damit zukünftig die Hochschulen noch stärker mit den für die Aus-, Fort- und Weiterbildung verantwortlichen Einrichtungen des Landes zusammenwirken“, sagte in Vertretung von Wissenschaftsministerin Bettina Martin Staatssekretärin Susanne Bowen anlässlich der Sitzung.

Die Lehrerbildung und -ausbildung ressortübergreifend zu reformieren, ist auch Ziel des Koalitionsvertrages.

UNESCO-Anerkennung

Biosphärenreservat Schaalsee erhält UNESCO-Anerkennung

Zarrentin – Das Biosphärenreservat Schaalsee erhält für weitere 10 Jahre die UNESCO-Anerkennung. Dies ist das Ergebnis einer offiziellen Evaluierung des Biosphärenreservats im Juli 2021 durch den Internationalen Koordinierungsrat (ICC) des UNESCO-Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB). Im Kloster Zarrentin wurde die Auszeichnung heute mit einer offiziellen Festveranstaltung begangen. Dort nahm Umweltminister Dr. Till Backhaus die UNESCO-Urkunde vom Vorsitzenden des MAB-Nationalkomitees, Dr. Stefan Lütkes, entgegen.

„Für mich ist diese Auszeichnung Anspruch und Verpflichtung zugleich: Wir haben bewiesen, dass wir seit der ersten UNESCO-Auszeichnung vor 20 Jahren viel erreicht haben und den Titel auch weiterhin verdient haben. Die Prüfung des MAB-Nationalkomittees hat einmal mehr gezeigt, dass wir in allen Bereichen, darunter Naturschutz, Regionalentwicklung oder Bildungsarbeit, sehr gute Erfolge vorweisen können. Beispielgebend ist sicherlich die intensive Netzwerkarbeit mit Verbänden, Vereinen, Stiftungen und Unternehmen aus der Region. Dadurch konnten eine Vielzahl verschiedener Projekte rund um das Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz umgesetzt werden. Diese reichen vom Errichten von Ladesäulen für Elektroautos bis hin zur Renaturierung von Seen, Bächen und Mooren. Darauf wollen wir uns aber nicht ausruhen. Wir haben immer noch viel vor und werden die inzwischen ca. 6.357 Hektar Naturschutzfläche im Eigentum des Biosphärenreservats auch weiterhin zu einer Modellregion entwickeln, die ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig ist“, sagte Backhaus in seiner Festrede.

Hervorzuheben seien laut Backhaus die im Auftrag des Biosphärenreservatsamtes durchgeführten umfangreichen und komplexen Maßnahmen zur Sanierung von Seen und deren Einzugsbereiche. Diese haben aktuell zur Reduzierung der Nährstoffbelastung und damit der Verbesserung der Trophie um 1-2 Stufen geführt.

„Innerhalb der deutschen Biosphärenreservate besitzt das Biosphärenreservat Schaalsee eine besondere Modellhaftigkeit. Knapp die Hälfte der Fläche ist Ackerland mit sehr produktiven Böden. Eine Kernaufgabe war und ist es, die intensive Landwirtschaft in der Entwicklungszone zusammen mit Landwirten und Bewohnern mit den Nachhaltigkeitszielen in Einklang zu bringen. Die Ergebnisse fließen in weitere Planungsprozesse wie die Erarbeitung von landwirtschaftlichen Förderprogrammen oder Projekten zur Steigerung der Biodiversität in der Entwicklungszone ein.
Heute können wir mit Stolz sagen, dass sich die Menschen in der Region mit unseren Zielen identifizieren. Und das ist wichtig, denn nur mit der Unterstützung der Bevölkerung können wir die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen angehen und bewältigen. Umso passender finde ich das Motto der heutigen Festveranstaltung – Wir sind Biosphäre“, hebt Anke Hollerbach, Amtsleiterin des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe, hervor.

Seit 2015 ist das Biosphärenreservatsamt ebenfalls für das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Beide Gebiete liegen am Grünen Band und in der Metropolregion Hamburg. Der Fokus besteht in der inhaltlichen Verknüpfung und einheitlichen Außendarstellung und Kommunikation beider Biosphärenreservate als BIOSPHÄRENBAND SCHAALSEE-ELBE als Eingangsbereich in die Metropolregion Hamburg.

Hauptinstrument der nachhaltigen Regionalentwicklung ist die patentrechtlich geschützte Regionalmarke „Biosphärenreservat Schaalsee – Für Leib und Seele“, die auf angrenzende Gebiete im Bundesland Schleswig-Holstein erweitert werden soll. Eine große Rolle zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele spielt weiterhin die Zusammenarbeit mit der mittelständischen Wirtschaft wie der Gläsernen Molkerei (Biomolkerei), BioBehr GmbH (Biogemüseanbau) oder riha WeserGold Getränke GmbH & Co. KG.