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Autor: Rügenbote

Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

Karlsruhe – Anlässlich eines von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügten Verbots einer in Berlin auf der Straße des 17. Juni für den Zeitraum zwischen dem 30. August und dem 14. September 2020 geplanten Dauermahnwache zum Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat die 1. Kammer des Ersten Senats heute einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot der Dauermahnwache bestätigt.

1. Der Antrag ist bereits unzulässig.

Er genügt nicht dem auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität, wonach vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zunächst fachgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen sind.

Der Antragsteller trägt vor, er habe seine ursprüngliche Anmeldung der Dauermahnwache vom 22. August 2020 nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 29. August 2020 konkretisiert. Damit beruft sich der Antragsteller auf einen in wesentlicher Hinsicht neuen Sachverhalt, den das Oberverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte. Der Antragsteller war deshalb gehalten, vor dem Hintergrund der veränderten Umstände zunächst erneut um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz nachzusuchen.

2. Der Antrag ist überdies auch unbegründet.

Entgegen der Einschätzung des Antragstellers sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde nicht derart offensichtlich, dass hier allein schon deshalb in der Nichtgewährung von Rechtsschutz ein schwerer Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG läge.

Das hier in Rede stehende Verbot des Protestcamps wurde auf § 15 Abs. 1 VersG gestützt. Nach der von dem Oberverwaltungsgericht bestätigten Einschätzung der Versammlungsbehörde stünde bei Durchführung des Camps eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Wesentlichen deshalb zu befürchten, weil die Veranstaltungsteilnehmer aus Gründen des Infektionsschutzes gebotene Mindestabstände nicht einhalten würden. Im Vergleich zu einem Verbot mildere, zur Gefahrenabwehr ebenso geeignete Maßnahmen stünden nach den gegebenen Umständen nicht zu Verfügung. Diese Einschätzung ist nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand jedenfalls nicht offensichtlich unzutreffend.

Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG zum Schutz des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt werden kann. Unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können zum Zweck des Schutzes vor Infektionsgefahren auch versammlungsbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören grundsätzlich auch Versammlungsverbote, die allerdings nur verhängt werden dürfen, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und soweit der hierdurch bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren. In Betracht kommen namentlich Auflagen mit der Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Mindestabstände, aber auch Beschränkungen der Teilnehmerzahl, um eine Unterschreitung notwendiger Mindestabstände zu verhindern. Darüber hinaus kommt auch in Betracht, im Wege einer Auflage im Sinne von § 15 Abs. 1 VersG eine Verpflichtung der Versammlungsteilnehmer zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen, die nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts jedenfalls zu einer Verlangsamung des Infektionsgeschehens beitragen kann. Als weitere Regelungen der Modalitäten einer Versammlung kommen etwa die Durchführung als ortsfeste Kundgebung anstelle eines Aufzugs oder die Verlegung an einen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vorzugswürdigen Alternativstandort in Betracht.

Weil danach nach den vorliegenden Umständen nicht offenkundig ist, dass das hier in Rede stehende Verbot die Versammlungsfreiheit des Antragstellers unverhältnismäßig beschränkt, ist eine Folgenabwägung geboten, die zum Nachteil des Antragstellers ausgeht.

Wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, sich nach Durchführung eines Hauptsacheverfahrens jedoch herausstellte, dass das Verbot des Camps verfassungswidrig ist, wäre der Antragsteller in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG verletzt. Diese Grundrechtsverletzung wäre von erheblichem Gewicht nicht nur im Hinblick auf den Antragsteller, sondern angesichts der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine freiheitliche Staatsordnung auch im Hinblick auf das demokratische Gemeinwesen insgesamt. Erginge demgegenüber eine einstweilige Anordnung und würde sich später herausstellen, dass das Verbot des Camps rechtmäßig ist, wären grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen.

Die gebotene Abwägung der jeweils berührten Interessen geht zum Nachteil des Antragstellers aus. Anders wäre dies allenfalls, wenn eine Durchführung des Camps unter Bedingungen gewährleistet wäre, die ein hinreichendes Maß an Schutz vor möglichen Infektionsgefahren sicherstellten. Hierzu bedürfte es eines geeigneten Hygienekonzepts. Das von dem Antragsteller anlässlich einer bereits gestern von ihm angemeldeten und durchgeführten Kundgebung vorgelegte Hygienekonzept setzt unter Verzicht auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf eine konsequente Einhaltung der gebotenen Mindestabstände, die insbesondere durch den Einsatz von Ordnern und Deeskalationsteams sichergestellt werden soll. Mit Blick auf nach Durchführung der gestrigen Versammlung nunmehr vorliegende Erfahrungen musste sich der Antragsteller dazu veranlasst sehen, die praktische Eignung seines Konzepts zu bewerten und dieses erforderlichenfalls anzupassen. Dass dies geschehen ist, ist indes weder dargelegt noch sonst ersichtlich. Im Übrigen ist das Konzept auf eine an einem einzelnen Tag stattfindende Versammlung zugeschnitten. Der Antragsteller hat nicht dargelegt, dass es auch für das nunmehr über einen Zeitraum von 14 Tagen geplante Camp realisierbar ist.

Katholisches Begegnungszentrum eröffnet

Löcknitz – „Begegnungszentren sind immer positiv. Denn Begegnung bedeutet Miteinander. Daher freue ich mich sehr, dass das Erzbistum Berlin das Begegnungszentrum ‚mia‘ in Löcknitz eröffnet hat. Gerade in einem Grenzgebiet sind Menschen auf das Miteinander angewiesen, um das gegenseitige Verständnis zu fördern, um voneinander zu profitieren. Denn nur wer über Grenzen hinaus denkt, erlebt die Grenze nicht als Randlage. Das ist der tiefe Sinn der Integration, der mit dem neuen katholischen Begegnungszentrum gelebt wird. Grenzen werden hier nicht nur geografisch, sondern auch im Glauben überwunden. Das Begegnungszentrum ist für alle geöffnet. Das Zusammenleben wird in die Mitte der Gesellschaft geholt. Das macht ‚mia‘ für die Region und für unser Land besonders wertvoll“, sagt Justizstaatssekretärin Gärtner in Löcknitz zur Eröffnung des katholischen Begegnungszentrums „mia – Miteinander in Aktion“. Die Ministerin ist auch zuständig für Kirchenangelegenheiten.

Das Begegnungszentrum „mia“ in Löcknitz versteht sich nach eigenen Angaben als offene Einrichtung für kirchliche und zivilgesellschaftliche Aktivitäten, unabhängig von Religion, Kultur, Geschlecht oder sozialem Stand. Es möchte dazu beitragen, das deutschpolnische Miteinander, Toleranz und Solidarität, u. a. mit Begegnung und Austausch zu stärken. Es gibt Angebote der katholischen Kirche wie Gottesdienste oder Sakramentenvorbereitung, Projekttage für Kitas und Schulen sowie Ausstellungen, Lesungen, Workshops und Themennachmittage.

FSJ-Stellen in Kitas

Schwerin – Auf Initiative von Sozialministerin Stefanie Drese stehen für das bevorstehende Freiwillige Soziale Jahr 2020/ 2021 bis zu 100 zusätzliche Plätze für Freiwilligendienstleistende in Kindertagestätten zur Verfügung. Das Land stellt dafür Mittel aus dem MV-Schutzfonds und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von bis zu 550.000 Euro bereit.

„Das ist eine gute Nachricht für unsere Kitas im Land, die damit kurzfristig personelle Unterstützung erhalten können. Es bedeutet zugleich eine Chance für sozial engagierte junge Menschen bis 27 Jahre, wertvolle berufliche Erfahrungen zu sammeln“, teilte Ministerin Drese am Wochenende mit.

Das Land übernimmt Kosten in Höhe von durchschnittlich 535 Euro im Monat je zusätzlicher FSJ-Stelle. Der Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres steuert einen monatlichen Eigenanteil von 200 Euro pro FSJ-Stelle bei. Anträge können beim Landesamt für Gesundheit und Soziales gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragstellende als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist.

„Die Kitas gewährleisten seit Wochen einen Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen. Durch die Hygiene- und Schutzauflagen haben sie einen erhöhten Personalbedarf, der beispielsweise durch den Einsatz von Freiwilligendienstleistenden aufgefangen werden kann“, erläuterte Drese ihre Grundidee zur Einrichtung der zusätzlichen FSJ-Stellen im Kita-Bereich.

Gleichzeitig geht das Sozialministerium von einem erhöhten Bedarf für ein FSJ aus, da Schulabsolvent*innen aufgrund der Corona-Pandemie mit ihrer Studienentscheidung zögern und Auslandsjahre auch nur eingeschränkt realisiert werden können. Drese: „Wir bieten nun 100 interessante FSJ-Stellen zusätzlich. Vielleicht entscheidet sich der eine oder die andere, nach dem FSJ in einer Kita, Erzieherin oder Erzieher zu werden.“

Direktlink: Infos zum Antragsverfahren für bis zu 100 zusätzliche FSJ-Stellen für den Bereich der Kindertagesförderung

Neue Zuschauertribüne

Dahlemann: Vorpommern-Fonds gut genutzt, Eggesiner Sportplatz ist perfekt

Eggesin – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann hat heute gemeinsam mit Eggesins Bürgermeister Dietmar Jesse die neue Zuschauertribüne auf dem Sportplatz der Kleinstadt eröffnet und dabei einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 20.000 Euro aus dem Vorpommern-Fonds an den Bürgermeistermeister übergeben.

„Jetzt ist der Sportplatz der Sportvereinigung Eggesin 90 e.V. perfekt für Sportlerinnen und Sportler, Zuschauerinnen und Zuschauer. Gute Bedingungen sind für die Spieler wichtig, aber auch für das Publikum. Die letzten Monate waren eine schwierige Zeit für alle Vereine, auch für den Fußballverein. Nun aber geht die Saison wieder los. Ich freue mich, dass wir mit Mitteln aus dem Vorpommern-Fonds dazu beitragen konnten, dass es hier so schön geworden ist. Ich wünsche den Eggesiner Fußballern viel Erfolg in der neuen Spielzeit“, betonte Dahlemann am Sonnabend bei der Eröffnung.

Sport sei wichtig für den sozialen Zusammenhalt und fördere die Sozialkompetenz der Kinder und Jugendlichen. „Und deshalb achten wir sehr darauf, dass unsere Sportanlagen gut in Schuss sind. Aus dem Vorpommern-Fonds haben wir bisher 35 Sportprojekte mit einer Gesamtsumme von rund 370.000 Euro gefördert“, hob Dahlemann hervor.

Auch der Eggesiner Bürgermeister Dietmar Jesse ist mit der neuen Zuschauertribüne sehr zufrieden: „Es ist alles wunderbar gelungen. Ich bin froh, dass die Landesregierung unser Vorhaben hier so engagiert unterstützt hat. Diese Unterstützung brauchen wir gerade für den Breitensport, der sehr wichtig für ein gutes Miteinander und Vielfalt in der Stadt ist. Als Stadt allein hätten wir das nicht geschafft. Die Mannschaft hat in der letzten Saison sehr gut gespielt. Ich hoffe, sie ist auch in diesem Jahr wieder erfolgreich. Im Verein wird hervorragende Arbeit geleistet, die man gar nicht hoch genug bewerten kann.“

3. Norddeutschen Honigmarkt

Wismar – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat am Samstag am 3. Norddeutschen Honigmarkt in Wismar teilgenom­men und 24 Honige prämiert, die von 22 Imkern des Landes zur Qualitätsprüfung eingereicht worden waren. Der Minister dankte dem Landesimkerverband und dem Imkerverein Wismar, dass sie es geschafft hatten, dass der Honigmarkt trotz Corona auch in diesem Jahr stattfinden kann. „Damit bietet sich auch heute wieder die Gelegenheit für die Imker, einem breiten Publikum ihre verantwortungs­volle Tätigkeit vorzustellen und die Bedeutung der Biene klarzumachen“, freute sich Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell rund 2.900 Imker mit rund 28.000 Bienenvölkern. Das sind rund 100 Imker und 1.000 Bienenvölker mehr als im Vorjahr. Der vom Imkerverband geschätzte Honigertrag lag in 2020 bei durchschnittlich rund 33 kg pro Volk. Damit wurden in Mecklenburg-Vorpommern dieses Jahr rund 929 t Honig in geerntet. Mengenmäßig dominiert weiterhin der Rapshonig.

Der hohe Wert der Honigbiene für Mensch und Natur liege jedoch vor allem in der Bestäubungsleistung, sagte Backhaus. „80 Prozent unserer heimischen Flora – da­runter Obst und Gemüse – sind auf Insektenbestäubung angewiesen, 75 Prozent davon durch die Honigbiene.“ Diese Bestäubungs­leistung trage dazu bei, dass das Thema Insektenschutz im öffentlichen Interesse steht. Und andersherum haben die Debatten um den Insekten­schutz dazu beigetragen, dass die Honigbiene einen höheren Stellenwert in der öffentlichen Meinung erhalten habe.

Als Landwirtschafts- und Umweltminister sehe er die besondere Verantwortung der Landwirtschaft, sagte Backhaus. Deshalb haben der Ökolandbau, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der Erhalt des Dauergrün­lands für ihn auch einen besonderen Stellenwert. „Da sind wir in den vergangenen Jahren ein gutes Stück voran­gekommen. Immerhin wird in MV jeder vierte Hektar Acker­land freiwillig mit erhöhten Umwelt­standards bewirtschaftet. Seit 2018 haben 890 Landwirte auf 7.800 Hektar heimische Blühpflanzen stehen und verlängern so das Nahrungsangebot für Bienen nachhaltig.“

Potenzial für mehr Insektenschutz sehe er aber auch bei den öffentlichen Flächen der Kommunen. Und Backhaus appellierte an die Bürger, in ihren Gärten verantwortungs­bewusst mit dem Thema Insektenschutz umzugehen. Schon mit kleinen Maßnahmen wie Insektenhotels, blütenreiche Wiesen und Beete, weniger chemischer Pflanzenschutzmittel könne jeder etwas zum Wohl der Insekten, insbesondere Bienen beitragen. Im Bienenweide­katalog gebe das Ministerium wertvolle Tipps, wie jeder Einzelne die Nahrungssituation für Honigbienen und wildlebende Bestäuber verbessern kann.

Die Honigprämierung erfolgte zuvor jährlich auf der MeLa. Wegen des coronabedingten Ausfalls der Messe wird sie dieses Jahr auf dem Honigmarkt durchgeführt. 22 Imker haben 25 Honige beim Landesimkerverband zur verkaufsfördernden Prämierung eingereicht.

Die Honigprämierung erfolgt anhand einer Prüfliste des Deutschen Imkerbundes (DIB). Der eingereichte Honig wird je nach Qualität mit Gold, Silber oder Bronze prämiert.

Zu den Bewertungskriterien zählen:

Sauberkeit
Zustand
Geruch
Geschmack
Wassergehalt
Nachweis, dass nicht wärmebehandelt wurde
Aufmachung der Verpackung

Förderung für schloss bröllin e.V.

Uecker-Randow – Kulturministerin Bettina Martin hat am Freitag einen Fördermittelbescheid in Höhe von 225.000 Euro für das Projekt „Kulturland Uecker-Randow verbindet“ an den Verein schloss bröllin e.V. übergeben. Die Förderung findet im Rahmen des Programms „TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“ statt, das von der Kulturstiftung des Bundes aufgelegt worden ist. Im vergangenen Jahr hatte der Verein schloss bröllin den Zuschlag erhalten für die Förderung im Rahmen des bundesweiten TRAFO – Programms.

Er erhält damit 1,25 Mio. Euro für einen Zeitraum von 2020 bis 2024. Die Landesregierung beteiligt sich mit 225.000 Euro an diesem Projekt, das die kulturelle Vernetzung und die Entwicklung von Kunst und Kultur im ländlichen Raum in den Mittelpunkt stellt. Auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Ostdeutsche Sparkassenstiftung beteiligen sich.

„Kunst öffnet Türen und führt Menschen zusammen, die sonst im Alltag nur selten miteinander zu tun haben. Der Verein schloss bröllin e.V. macht schon viele Jahre hervorragende Kultur- und Vernetzungsarbeit für die Region. Schloss Bröllin bringt Kunst und Kultur in die Nachbarschaft und bindet sie in die Projekte mit ein. Gerade im ländlichen Raum kann Kultur eine wichtige verbindende Rolle einnehmen. Dass die Kooperationspartner vor Ort diese Kultur- und Vernetzungsarbeit für die Region weiter ausbauen können, dafür steht die Teilnahme an TRAFO und das untersetzen wir aus voller Überzeugung durch unsere Kulturförderung des Landes“, sagte Martin.

Der Verein schloss bröllin wurde im Jahr 1992 gegründet. Er bietet in der alten Gutsanlage nicht nur zahlreiche Proben- und Seminarräume an, sondern ist aktiv an Kunstproduktionen beteiligt, betreibt kulturelle Jugendarbeit und sorgt künftig für die regionale Vernetzung der Kulturszene im südlichen Vorpommern. In den vergangenen Jahren sind auf Schloss Bröllin mehr als 500 Tanz-, Theater- und Performanceprojekte entstanden.

„Schloss Bröllin ist schon heute einer der kulturellen Anker der Region“, sagte Martin. „Mit dieser Förderung wird der Verein seine wichtige Arbeit, den Zusammenhalt in der Region zu stärken, weiter ausbauen können.“

Förderung von Schulbauvorhaben

Schwerin – Das Land plant, aus Landesmitteln die Verbesserung der Schulinfrastruktur im Bereich der öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes zu unterstützen. „Die Mittel sollen insbesondere für Vorhaben außerhalb der Mittel- und Oberzentren eingesetzt werden. Der Fördertopf soll für Vorhaben eingesetzt werden, die im Rahmen der bislang verfügbaren Förderprogramme nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können. Hierzu zählen größere Vorhaben, wie umfangreiche Sanierungen beziehungsweise Ersatz-, An- oder Neubau von Schulbauten im ländlichen Raum. Projektvorschläge können ab sofort eingereicht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Die landeseigenen Mittel werden zur Förderung von Schulbauvorhaben außerhalb der Mittel- und Oberzentren eingesetzt. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuweisungen zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt fünf Millionen Euro. Zuwendungsempfänger sind Eigentümer der Schulinfrastruktur (Schulträger) außerhalb der Mittel- und Oberzentren. „Für 2020 und 2021 ist jeweils ein Bewilligungsvolumen in Höhe von 20 Millionen Euro vorgesehen. Entsprechende Projektvorschläge sind beim Landesförderinstitut einzureichen“, so Glawe weiter.

Die Schulträger der öffentlichen allgemein bildenden Schulen außerhalb der Mittel- und Oberzentren sind aufgerufen, dem Landesförderinstitut bis zum 02. Oktober 2020 ihre Projektvorschläge einzureichen. Das Programm befindet sich gegenwärtig in der finalen Abstimmung mit dem Landesrechnungshof. Die Projektvorschläge können bereits jetzt eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt durch eine interministerielle Arbeitsgruppe. Mit der Umsetzung hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) beauftragt.

Verstärkung für die Finanzämter

Güstrow – Nach zwei Jahren umfangreicher Ausbildung an der Außenstelle Güstrow der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg und der Praxis in den Finanzämtern des Landes, haben 34 Nachwuchskräfte die Laufbahnprüfung erfolgreich abgeschlossen. Die heutige Zeugnisübergabe in Güstrow fand aufgrund der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneregeln und mit limitierter Besucherzahl statt.

Die duale Ausbildung zum Finanzwirt bzw. zur Finanzwirtin dauert zwei Jahre und findet im Wechsel zwischen praktischer Ausbildung in einem der zehn Finanzämter des Landes sowie dem theoretischen Teil an der Außenstelle Güstrow der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg statt. Dabei werden acht Monate Theorie vermittelt, 16 Monate wird das theoretisch Gelernte in der Praxis vertieft und umgesetzt. Bei erfolgreichem Abschluss haben die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf die Möglichkeit, in den Dienst des Landes zu treten. Da die Finanzverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Bedarf ausbildet, können alle 34 Absolventinnen und Absolventen, die die Prüfung erfolgreich bestanden haben, in den Dienst des Landes übernommen werden.

Finanzminister Reinhard Meyer freute sich daher auf die Verstärkung für die Finanzämter: „Die Ausbildung der Steuersekretärinnen und -sekretäre ist anspruchsvoll. Viele Dinge sind in der Ausbildung vermittelt worden, einige werden erst im Alltag gelernt. Denn neben der reinen Fachkenntnis spielt der Service-Gedanke eine große Rolle. Mit frisch erworbenen Fachkenntnissen werden die jungen Kolleginnen und Kollegen unerlässliche Stützen in der Finanzverwaltung sein. Sie sind unsere Fachkräfte der Zukunft. Und ihr Interesse zeigt: Der öffentliche Dienst ist attraktiv.“

Aktuell laufen die Ausschreibungen für den Ausbildungsjahrgang 2021. In diesem Jahr hat die Finanzverwaltung 72 Ausbildungsplätze zum/zur Finanzwirt/in ausgeschrieben. Deutlich mehr als in den Vorjahren. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Ende Oktober.