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Kategorie: Aus der Nachbarschaft

Zusammenarbeit mit Russland

Schwesig: Wir wollen unsere Zusammenarbeit mit Russland weiter ausbauen

Rostock –Der Austausch mit Russland ist für uns in Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung. Es gibt viele gute persönliche Beziehungen, traditionelle noch aus früheren Zeiten, gewachsene seit der Deutschen Einheit. Seit fast 20 Jahren verbindet Mecklenburg-Vorpommern eine besonders enge Partnerschaft mit dem Leningrader Gebiet. Und der Unternehmertag ist Teil dieser intensiven Partnerschaft. Russland ist insgesamt ein wichtiger Wirtschaftspartner unseres Landes“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zum Auftakt des 4. Unternehmertages: Russland in Mecklenburg-Vorpommern, der in diesem Jahr digital stattfand mit Reden aus Studios in Rostock und St. Petersburg.

Der Russlandtag habe sich seit seiner Gründung zur größten deutsch-russischen Wirtschaftskonferenz in Deutschland entwickelt. Schwesig: „Wie auch schon bei vorherigen Russlandtagen gab es eine Debatte darüber, ob denn diese Veranstaltung angesichts des schwierigen Verhältnisses zwischen Deutschland und Russland überhaupt stattfinden sollte. Ich bin davon überzeugt, dass es richtig ist, auch in schwierigen Zeiten auf Dialog zu setzen. Ja, es gibt grundlegende Meinungsverschiedenheiten zwischen Deutschland und Russland, zum Beispiel, wenn es um den Umgang mit Opposition geht. Aber ich finde es besser, darüber miteinander zu sprechen, als Türen zuzuschlagen und gemeinsame Chancen zu vergeben.“ Man könne auf einem regionalen Wirtschaftstreffen zwar nicht die großen Konflikte lösen. „Aber wir können auf regionaler Ebene einen Beitrag zum Dialog und zum gegenseitigen besseren Verständnis leisten“, führte die Regierungschefin aus.

Ein Projekt, das Deutschland und Russland verbinde, sei der Bau der Ostseepipeline: „Unsere Position in dieser Frage ist klar: Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hält den Bau nach wie vor für richtig. Ihre Fertigstellung liegt im beiderseitigen Interesse, auch im deutschen. Wir brauchen das Gas aus dieser Leitung für die künftige Energieversorgung in Deutschland.“ Deutschland werde im kommenden Jahr aus der Atomkraft und 2038 aus der Kohle aussteigen. „Deshalb fördern wir den Ausbau der erneuerbaren Energien. Eine große Industrienation wie Deutschland braucht aber zumindest für eine Übergangszeit zusätzlich Gas als weiteren Energieträger. Deshalb freue ich mich, dass der Bau der Ostseepipeline fortgesetzt wird. Wir werden das weiter unterstützen“, so die Ministerpräsidentin.

„Wir hoffen auf eine noch intensivere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern. Eine Schlüsseltechnologie ist für uns die Wasserstofftechnologie. Grüne, saubere Industrie, das ist das Ziel. Gerade im Bereich Energie und Umwelt können wir noch intensiver zusammenarbeiten. Es geht um wirtschaftliches Wachstum, um Arbeitsplätze, aber eben auch um den Schutz von Umwelt und Klima. Das sind wichtige gemeinsame Ziele“, sagte Schwesig mit Blick auf die zukünftige wirtschaftliche Zusammenarbeit.

„Darüber hinaus ist die Gesundheitswirtschaft eine Branche, in der wir noch enger zusammenarbeiten können. So wie wir es im Deutsch-Russischen Dialogforum Gesundheitswirtschaft bereits tun, mit dem Ziel ein Netzwerk der Spitzenmedizin zu initiieren“, sagte die Ministerpräsidentin. Auch im Bereich Verkehr, Häfen und Logistik gebe es Ansatzpunkte für eine noch engere Zusammenarbeit.

Der Russlandtag wird am Nachmittag mit parallelen Themenforen fortgesetzt.

Beschulung auswärtiger Schüler*Innen in M-V

Schwerin – In den Monaten August bis Dezember 2019 besuchten 33 brandenburgische Schülerinnen und Schüler das Deutsch-Polnische Gymnasium Löcknitz und 11 Schülerinnen und Schüler aus Brandenburg das Oskar-Picht-Gymnasium Pasewalk. Die damit verbundenen Kosten für den Schulträger erhält der Landkreis Vorpommern-Greifswald für diesen Zeitraum in Höhe von rund 20.000 Euro durch eine Sonderbedarfszuweisung aus dem Innenministerium erstattet.

Für weitere drei Schulen des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie für eine Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind derzeit Erstattungen in Höhe von insgesamt 25.000,00 EUR geplant.

Die Landesregierung hat mit dem Land Brandenburg ab dem Schuljahr 2019/2020 einen Schullastenausgleich vereinbart. Als finanzielle Übergangslösung werden für das Schuljahr 2019/2020 die Erstattungen aus Mitteln der Sonderbedarfszuweisungen des Innenministeriums erfolgen.

Die dauerhafte Übernahme des Schullastenausgleichs für Schülerinnen und Schüler des Nachbarlandes durch das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nunmehr im Schulgesetz M-V geregelt. Gemäß § 115 Abs. 3 Satz 2 SchulG M-V zahlt Mecklenburg-Vorpommern den hiesigen Schulträgern den Schulkostenbeitrag für Schülerinnen und Schülern aus einem anderen Land, wenn auch dieses für die dortige Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus Mecklenburg-Vorpommern die Kosten übernimmt.

„Wir ermöglichen damit, dass die Schüler im Grenzbereich beider Bundesländer auch weiterhin den nächstgelegenen Schulstandort nutzen können“, sagt Minister Renz. „Ganz nach dem Motto: Kurze Beine – kurze Wege.“

Wildschutzzaun: wirksame Barriere gegen ASP

Schwerin – Der Zaun hält. Die regelmäßigen Kontrollen der Landes­forstanstalt am Wildschutzzaun an der Grenze von Mecklenburg-Vorpommern zu Polen belegen, dass der Zaun das Einwechseln von Schwarzwild wirksam unterbindet.

„Der Zaun ist ein wichtiger Baustein zur ASP-Prävention. Neben vielen anderen seuchenhygienischen Maßnahmen, die dafür gesorgt haben, dass in MV die Seuche noch nicht ausgebrochen ist. Unsere Entscheidung war also richtig“, resümiert Agrarminister Dr. Till Backhaus.

Mehr als eine Million Euro stellte die Landesregierung zur Verfügung, um ab Juli 2020 einen 62,4 Kilometer langen Wildschutzzaun entlang der Landesgrenze zu Polen zu er­richten. Nach dem Ausbruch der ASP in Brandenburg im September 2020 war Eile geboten. Am 30. November war er in Rekordzeit fertiggestellt.

„Dies war aber nur möglich, weil die Eigentümer der be­troffenen Grundstücke dem Bau zugestimmt hatten. Ohne die aktive Mitwirkung durch die Eigentümer und die ört­lichen Landwirte hätte dieses Mammutprojekt nie umgesetzt werden können“, bedankt sich Backhaus nachträglich. Gegenwärtig wird die vereinbarte Entschädigung der Eigen­tümer vorbereitet. Sie erhalten pro Standjahr 0,70 Euro pro laufenden Meter Zaun auf ihrem Grundstück. Die Vermes­sung dafür ist jetzt abgeschlossen. Die Auszahlung soll zum 01. Juni erfolgen.

Von Anfang an war es wichtig, dass trotz Zaun die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie eine touristische Nutzung der Wege zu Fuß oder per Rad weiterhin möglich sind. Dafür sorgen rund 100 Tore. „Leider haben die Kontrollen des Zaunes aber auch gezeigt, dass es mitunter versäumt wurde, ein Tor wieder zu verschließen. Damit werden Schlupflöcher für das Schwarzwild eröffnet. In Anbetracht der nach wie vor äußerst angespannten Gefähr­dungslage durch die ASP bitte ich darum, die Tore stets wieder zu schließen“, so der Minister.

Die Anwohner der vorpommerschen Grenzregion hätten den Bau des ASP-Wildschutzzaunes mit großem Interesse be­gleitet. Das zeuge von einem hohen Verantwortungs­bewusstsein der Menschen in der Region, so Minister Backhaus. Er bittet darum, weiterhin achtsam zu sein. Denn zur Seuchenprävention gehört das rechtzeitige Erkennen von kranken oder verendeten Wildschweinen.

Entsprechende Hinweise nimmt die Integrierte Leitstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald entgegen (Telefon 03834-77 78 79). Sie kann auch genutzt werden, wenn Auffälligkeiten am Zaun oder in seiner Nähe beobachtet werden.

Stationär vor ambulant oder vice versa?

Schwerin – Pflegenotstand, Ärztemangel, Krankenhausschließungen, fehlende Digitalisierung und noch eine Pandemie – die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht aktuell vor vielfachen Herausforderungen. Beim 8. Norddeutschen Dialog der BARMER Landesvertretungen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ging es deshalb um die Frage, wie medizinische Versorgung in Zukunft gestaltet sein könnte.

Erstmalig diskutierten dazu die Gesundheitspolitiker der drei norddeutschen Länder gemeinsam im Online-Format. „Wir freuen uns sehr, dass wir als Expertise für unsere Veranstaltung die Gesundheitssenatorin von Hamburg sowie die Gesundheitsminister der beiden anderen Nordländer gewinnen konnten“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern.

Oftmals stehe im Mittelpunkt der Diskussion um die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems lediglich die Frage, ob der ambulante oder der stationäre Sektor vorzuziehen sei. „Unserer Ansicht nach kann es hier kein stationär vor ambulant oder vice versa geben, sondern nur die integrierte, Sektoren übergreifende Versorgung ist zukunftsfähig“, so Kutzbach. Diesbezüglich freue er sich auf einen regen Austausch mit der Senatorin und den Ministern.

Mit einem Stipendium für angehende Landärzte, der sogenannten Landarztquote, geht Mecklenburg-Vorpommern bereits aktiv gegen den drohenden Ärztemangel auf dem Land vor. „Zu den Herausforderungen in unserem Bundesland zählen die flächendeckende Erreichbarkeit einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung sowie die Fachkräftegewinnung vor allem im ländlichen Raum. Um beispielsweise junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, haben wir 32 Studienplätze in Rostock und Greifswald ausschließlich für Studierende reserviert, die nach der Facharztausbildung für zehn Jahre als Hausarzt im Land bleiben“, sagte der Landesminister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Veranstaltung. Gesundheitsminister Harry Glawe wurde beim 8. Norddeutschen Dialog vertreten von Susanne Roca-Heilborn, Abteilungsleiterin Gesundheit im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit.

Auch in Schleswig-Holstein ist die Gesundheitsversorgung auf dem Land ein wichtiger Diskussionspunkt. „Für uns ist es unerlässlich, dass auch zukünftig eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung in Schleswig-Holstein gewährleistet wird“, sagt Dr. Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein. Mit dem Versorgungssicherungsfonds der schleswig-holsteinischen Landesregierung werden innovative Projekte gefördert, bei denen im Mittelpunkt steht, einen Beitrag zur Versorgungssicherung gerade im ländlichen Raum durch den konsequenten Einsatz telemedizinischer Anwendungen zu leisten.

„Um eine flächendeckende, hochwertige Krankenhausversorgung sicher zu stellen, hat Schleswig-Holstein zudem einen Reformvorschlag zur Krankenhausfinanzierung eingebracht. Die Entwicklung der Klinikstrukturen muss in Zukunft stärker den Versorgungsnotwendigkeiten folgen und darf nicht von der Erlössituation abhängig sein. Ich freue mich, dass es den Raum gibt, um diese Themen heute länderübergreifend zu diskutieren“, so Dr. Garg.

„Im vergangenen Jahr ist deutlich geworden, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung in Hamburg sehr gut entwickelt sind. Eine engmaschige Koordination und Vernetzung der verschiedenen Sektoren – einschließlich des öffentlichen Gesundheitsdienstes – hat gezeigt, dass die Versorgung auf hohem Niveau sichergestellt ist. Auch zukünftig entwickeln wir diese Qualität durch gezielte Investitionsvorhaben, z. B. in Krankenhausneubauten oder patientenorientierten Digitalisierungsprojekten, weiter“, sagt Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in Hamburg. „Ich freue mich hier auf eine anregende Diskussion mit meinen Amtskollegen und gegenseitige Impulse“, so Dr. Leonhard.

Unterstützung für ausländische Berufspendler

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch weiterhin polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Über ihren Arbeitgeber erhalten sie vom Land einen Zuschuss zur Finanzierung der Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung und müssen nicht ständig pendeln.

„Das „Pendlerprogramm“ wird ab dem 1. Mai und bis zum 30 Juni 2021 verlängert. Die Einstufung als Risikogebiet führt bei den ausländischen Pendlern in Mecklenburg-Vorpommern dazu, dass sie pandemiebedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen bzw. Testverpflichtungen unterliegen, die ihnen ein Pendeln zwischen Hauptwohnsitz im Ausland und Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pandemiebedingt erschweren. Hier wollen wir weiter helfen. Unser Pendlerprogramm bedeutet: Kontakte reduzieren – Arbeitsfähigkeit der Betriebe und Wohlstand sichern“, erläuterten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph sowie Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann am Freitag gemeinsam in Schwerin.

Ende März des vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Bis Anfang April sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) 687 Anträge (zuzüglich 274 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 5.479 Pendler und 434 Angehörige eingegangen. Bewilligt wurden bisher 594 Anträge (zuzüglich 259 Verlängerungsanträge) mit einem Mittelvolumen in Höhe von rund 6,05 Millionen Euro.

„Ziel ist es, durch die Unterstützung, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand zu gewähren“, erläuterten die Staatssekretäre Rudolph und Dahlemann abschließend.

Die Förderung ist befristet für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 31. Juni 2021 weiter möglich. Der maximale Förderzeitraum je Tagespendler und deren Angehörigen beträgt 59 Kalendertage; der maximale Förderzeitraum je Wochenpendler und deren Angehörigen beträgt 16 Kalendertage.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar:

https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/

Schnelltestzentren für Berufspendler

Schwerin – Der Bund übernimmt nach seiner Testverordnung die Kosten der Schnelltests. „Auch für Personen, die nicht in Deutschland wohnen oder nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, sind die Schnelltests an der deutsch-polnischen Grenze kostenlos. Die Schnelltestzentren sind informiert und handeln ab Montag entsprechend“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Dr. Stefan Rudolph am Donnerstag.

Bislang war mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) vereinbart, die Abrechnungen quartalsweise durchzuführen. Nach Gesprächen mit der KV MV wird ab April 2021 die Abrechnung der Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes nunmehr monatlich gegenüber den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Testzentren vorgenommen. „Das verringert die notwendige Vorfinanzierung durch die Testzentren. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für den Einzelmonat April bereits im Mai gegenüber der KV geltend gemacht werden können“, so Rudolph weiter. Die Abrechnung für im 1. Quartal 2021 erbrachte Leistungen und angefallene Sachkosten können bis zum 30. April eingereicht werden.

Nach der Quarantäneverordnung des Landes sind die Grenzpendler, Grenzgänger und Begleitpersonen verpflichtet, regelmäßig Coronatests durchführen zu lassen. Derzeit gilt Polen als Hochinzidenzgebiet, deshalb gilt eine erweiterte Testpflicht, wonach die Tests nur bis zu 48 Stunden Gültigkeit besitzen. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen, genauso im ambulanten Bereich, ob Fachkräfte im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder anderen Wirtschaftszweigen – wir brauchen jede und jeden Einzelnen gleichermaßen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken zwischenzeitlich gute Arbeit leisten. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Metropolregion Stettin“, so Staatssekretär Rudolph weiter.

Zur Risikoeindämmung und Kontaktreduzierung sollten die Tests aus epidemiologischen Gründen möglichst unmittelbar in Grenznähe durchgeführt werden. „Das erspart weite Fahrten und reduziert die Kontakte“, betonte Rudolph.

Zur Einrichtung der Zentren gewährt das Land dem Betreiber einen Einrichtungsvorschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Schnelltestzentrum aus dem MV-Schutzfonds. Der Vorschuss dient dabei zur Begrenzung möglicher Verluste durch ein zu geringes Testaufkommen und soll die Fixkosten des Betreibers abdecken. Der Vorschuss reduziert sich mit jedem bezahlten durchgeführten Test, so dass je nach Nutzung der Testzentren möglicherweise alle Mittel wieder an das Land zurückgegeben werden.

Kontaktarmer Osterurlaub im eigenen Land

Vorschlag der Küstenländer an Bundeskanzlerin und Ministerpräsidentenkonferenz

Schwerin – Ostern steht vor der Tür und viele Menschen wünschen sich sehr die Möglichkeit für einen Kurzurlaub in Deutschland. Das ist nach den bislang geltenden Regelungen nicht möglich. Die Entscheidung der Bundesregierung, u.a. Mallorca für Urlaubsreisen über Ostern zu öffnen, stößt vor diesem Hintergrund bei vielen Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis. Auf der anderen Seite ist ein starker Anstieg der Infektionszahlen zu verzeichnen, der eine besondere Vorsicht gebietet.

Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden deshalb auf der morgigen Ministerpräsidentenkonferenz dafür werben, dass über Ostern auch in Deutschland unter strengen Rahmenbedingungen ein kontaktarmer Urlaub möglich sein soll.

Die drei Küstenländer sprechen sich für folgende Regelung aus: Nur innerhalb des eigenen Bundeslandes soll Urlaub in Einrichtungen mit Selbstversorgung und eigenen sanitären Anlagen, z.B. in einer Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder in einem Campingwagen bzw. einem Wohnmobil zulässig sein. Für die angrenzenden Stadtstaaten sind gesonderte Regelungen zu treffen.

Voraussetzung für einen solchen Urlaubsaufenthalt im eigenen Land ist ein negativer PoC-Antigen-Test kurz vor der Anreise. Weitere Bedingungen wie Hygienekonzepte und Kapazitätsbeschränkungen wären auf Landesebene zu treffen.

Für die touristischen oder damit verbundenen Bereiche, die von dieser Öffnung nicht erfasst sind, ist der Ausfall der Ostersaison ein weiterer Rückschlag. Die Küstenländer erwarten, dass für diese besonders belasteten Branchen eine zusätzliche Unterstützung vorgesehen wird.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Wir sind der Meinung, dass zu Ostern wenigstens Urlaub im eigenen Bundesland möglich sein sollte. Wer beispielsweise von Rostock nach Rügen fährt und mit seiner Familie die Ostertage in einem Ferienhaus verbringt, ist keinen zusätzlichen Ansteckungsgefahren ausgesetzt. Zugleich ist das auch ein Signal an die Branche, dass wir den Tourismus Schritt für Schritt wieder hochfahren wollen. Das geht angesichts der steigenden Corona-Zahlen noch nicht vollständig. Dann braucht die Branche zusätzliche Unterstützung. Dafür treten wir gemeinsam ein.“

Ministerpräsident Daniel Günther: „Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb die Bundesregierung einen Urlaub auf Mallorca für sicherer hält als ein Osterwochenende mit Testpflicht in einer Ferienwohnung an Nord- oder Ostsee. Klar ist jedoch: Wir müssen angesichts bundesweit steigender Infektionszahlen weiter vorsichtig und achtsam sein. Deshalb setze ich mich für einen sicheren Urlaub nach klaren Regeln in der eigenen Region ein.“

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir müssen versuchen, auch über Ostern die Mobilität nach Möglichkeit zu begrenzen. Das geht nicht ohne Verständnis und Unterstützung in der Bevölkerung. Die Mallorca-Entscheidung der Bundesregierung erweist sich dabei in der Vermittlung als spürbarer Ballast. Mit unserem Vorschlag eröffnen wir in einem eng begrenzten Bereich eine Alternative für einen sicheren Urlaub in der Heimat.“

Testzentrum an deutsch-polnischer Grenze

Linken – Auf Initiative der Landesregierung sind an der deutsch-polnischen Grenze zwei neue Testzentren entstanden. Das Testzentrum an Grenzübergang Linken wurde heute von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, dem Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und dem Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph eröffnet.

„Wir setzen in der Corona-Pandemie auf den Dreiklang Schützen – Impfen – Testen. Deshalb ist es wichtig, dass weitere Testzentren in unserem Land entstehen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger unkompliziert testen lassen können. Die beiden Schnelltestzentren an der deutsch-polnischen richten sich vor allem an die Berufspendlerinnen und Berufspendler, denen wir das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsort erleichtern wollen. Zugleich verbessern wir den Gesundheitsschutz hier in der Region“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

In dieser Woche hat das Kabinett die Quarantäneverordnung angepasst und damit einer drohenden Einstufung Polens zum Hochinzidenzgebiet in bezug auf die Quarantänepflicht vorgebeugt. Die neue zweitägige Testpflicht bedeutet eine Verschärfung, ermöglicht jedoch Pendlern, Grenzgängern, Schülern und Familien eine Befreiung von der Absonderungspflicht. Das Land unterstützt die Pendlerinnen und Pendler mit 10 Euro pro Test, damit diese maximal 10 Euro inklusive Mehrwertsteuer selbst zahlen müssen.

Innerhalb der Landesregierung ist das Projekt maßgeblich vom Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und dem Staatssekretär für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph vorangetrieben worden.

Der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann erklärte: „Ich möchte mich zunächst bei allen Beteiligten bedanken, die dazu beigetragen haben innerhalb so kurzer Zeit diese beiden Schnelltestzentren aufzubauen. Hier haben wir uns eng mit Brandenburg, Sachsen und Westpommern ausgetauscht. Die Hinweise der Zivilgesellschaft waren enorm wichtig. Ich bin überzeugt, dass wir nur mit einer stringenten Teststrategie durch diese Pandemie kommen und damit nicht nur das Pendeln, sondern auch beispielsweise Familienbesuche weiter ermöglichen. Das Testen geht jetzt deutlich komfortabler, schneller und günstiger. Unser Ziel ist es ohne Stau und Verzögerung funktionierende Abläufe zu organisieren. Die Evaluation in 4 Wochen bringt Klarheit, ob das Virus in der Grenzmobilität als Treiber bezeichnet werden kann, oder eben auch nicht. Die Metropolregion Stettin bleibt so zusammen und wird nicht durch die Grenze getrennt.“

„Wir brauchen eine grenzüberschreitende Fachkräftesicherung, die robuster ist als bislang. Das ist für unsere Unternehmen und für die Fachkräfte gleichermaßen essenziell. Hier müssen wir besser werden. Dabei können uns die beiden neuen, direkt an Grenzübergängen lokalisierte, Testzentren und bezahlbare Tests helfen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen genauso im ambulanten Bereich, ob Fachkräfte im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, oder anderen Wirtschaftszweigen – wir brauchen jede und jeden Einzelnen gleichermaßen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die zwei Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken entstehen. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Metropolregion Stettin“, so Staatssekretäre Dr. Stefan Rudolph weiter in Linken.

Von Montag bis Freitag von 07:00 bis 10:00 Uhr sowie von 14:30 bis 17:30 Uhr, sowie samstags von 09:00 bis 12:00Uhr sind beide Zentren geöffnet. Das Testzentrum Lubieszyn-Linken hat auch sonntags von 16:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Bei höherer Nachfrage werden die Öffnungszeiten umgehend ausgeweitet.

Das Testzentrum in Ahlbeck geht Dienstag an den Start.