Menü Schließen

Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Schulorganisation nach den Winterferien

Bei verlässlicher Inzidenz unter 50 wechseln Klassen 1-6 wieder in Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schwerin – Bald gehen die Winterferien zu Ende. Am 22. Februar startet in Mecklenburg-Vorpommern die Schule wieder. Die Voraussetzungen haben sich geändert – Mit einem Stufenplan ermöglicht die Landesregierung die schrittweise Wiederöffnung der Schulen für den Präsenzunterricht. Diesen Stufenplan hat die Landesregierung in der vergangenen Woche mit den Schulträgern und den anderen Partnern des MV-Gipfels abgestimmt und beschlossen. Er orientiert sich an den 7-Tage-Inzidenzwerten.

Der neue Stufenplan greift ab Mittwoch, dem 24. Februar 2021. Montag und Dienstag der kommenden Woche sind Übergangstage. Die Präsenzpflicht ist überall noch aufgehoben bzw. in Vorpommern Greifswald gilt in den Klassen 1-6 Notbetreuung.

„Mit diesem Stufenplan schaffen wir eine Perspektive für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. Damit zeigen wir den Weg auf, wie die Schulen in MV schrittweise wieder öffnen. Ich freue mich sehr, dass wir ab nächstem Mittwoch für die Grundschüler und die Klassen 5 und 6  dort im Land wieder täglichen Regelbetrieb anbieten können, wo die 7-Tages-Inzidenz seit 10 Tagen verlässlich unter 50 liegt. Gerade für die Kleinsten ist das Lernen im persönlichen Austausch mit den Lehrkräften in der Schule unerlässlich. Lesen, Schreiben und Rechnen lernen die Kinder nicht wirklich gut allein in Distanz am Computer“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Wie der Unterricht wo nach den Winterferien geregelt wird, und welche Klassenstufen wieder in Präsenz in der Schule unterrichtet werden können, orientiert sich am Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt. Seit dem Stichtag 13. Februar 2021 lagen der Landkreis Vorpommern-Rügen, die Hansestadt Rostock und der Landkreis Rostock mit ihren 7-Tages-Inzidenzen verlässlich unter 50.

In diesen Regionen werden am kommenden Mittwoch, dem 24. Februar 2021 voraussichtlich die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 der Regionalen Schulen wieder in den täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten können. Es herrscht wieder die Präsenzpflicht. Kinder mit Vorerkrankungen oder die in einem Haushalt mit besonders gefährdeten, vorerkrankten Personen leben, können sich auch weiterhin von der Präsenzpflicht befreien lassen.

Folgend die wichtigsten Informationen zur Schulorganisation nach den Winterferien auf einen Blick:

7-Tages-Inzidenz seit mindestens 10 Tagen unter 50:

  • Präsenzunterricht in der Grundschule
  • Präsenzunterricht in den Klassenstufen 5 und 6
  • Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen
  • in den Abschlussklassen der beruflichen Schulen
  • Für die Klassenstufen der weiterführenden Schulen ab der Klassenstufe 7 startet der Unterricht in Präsenz unter Einhaltung des Mindestabstandes am 8. März. In der Regel sind dafür die Lerngruppen zu teilen (Wechselunterricht). Sind die Lerngruppen ohnehin klein oder der genutzte Raum sehr groß (z. B. Aula, Sporthalle), kann ausnahmsweise auf die Teilung verzichtet werden. Ziel dieser Reglung ist es, den Mindestabstand als Hygienemaßnahme einhalten zu können. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.
  • In den beruflichen Schulen gelten für die Klassen, die keine Abschlussprüfung in diesem Jahr haben, die gleichen Regelungen.

Es gilt an allen o.g. Schulen die Präsenzpflicht

7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 150:

Hier gelten die folgenden Regelungen wie vor den Winterferien:

  • Grundschule: Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die zuhause betreut werden, erhalten Aufgabenpakete.
  • Klassen 5 und 6: Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die von zuhause lernen, erhalten Aufgabenpakete.
  • Ab der Klassenstufe 7: In der Regel Distanzunterricht. Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde kann abweichend von dieser Regel ab dem 8. März 2021 Wechselunterricht zulassen, sofern das örtliche Infektionsgeschehen klar abgrenzbar und die Erteilung von Präsenzunterricht aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist.
  • Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen: Es findet zur Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht statt. Die Präsenzpflicht ist aber aufgehoben.
  • Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen erhalten Distanzunterricht.

Diese Regelungen werden ab dem 22. Februar 2021 voraussichtlich für die Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte sowie für in der kreisfreien Stadt Schwerin gelten.

7-Tages-Inzidenz seit 2 Tagen über 150:

  • Grundschule: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
  • Klassen 5 und 6: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
  • Ab der Klassenstufe 7: Distanzunterricht
  • Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
  • Abschlussklassen der beruflichen Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
  • Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen:

Diese Regelung wird voraussichtlich ab dem 22. Februar 2021 in den Schulen des Landkreises Vorpommern-Greifswald Anwendung finden. Für einen Wechsel ist zunächst eine 7-Tages-Inzidenz unter 150 über mindestens 10 Tage erforderlich.

ACHTUNG ELTERN:

Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien wieder den Präsenzunterricht an den Schulen besuchen, müssen wie bereits nach den Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien wieder ein von den Eltern ausgefülltes Formular vorlegen, in dem sie versichern, dass der Schüler oder die Schülerin sich in den vergangenen 10 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Außerdem ist zu erklären, dass der Schüler oder die Schülerin keine Symptome aufweist, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hinweisen könnten. Das Formular und weitere Informationen dazu sind über die Schulen zu beziehen oder im Internet unter https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632858 herunterzuladen.

Weitere Informationen, zum Beispiel zu den Förderschulen, sind auf https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632856 zu finden.

Sprachmittlungsnetzwerk zieht positive Bilanz

Schwerin – Das landes- und kommunalgeförderte Sprachmittlungsnetzwerk blickt auf ein bewegtes Jahr zurück. Die vier Sprachmittlerpools in Mecklenburg-Vorpommern, die vom Sozial- und Integrationsministerium mit rund 130.000 Euro gefördert werden, haben ihre erfolgreiche Arbeit auch 2020 fortgesetzt.

„Bis Ende des abgelaufenen Jahres sind etwa 4500 Einsätze durch Sprachmittelnde geleistet worden, trotz der einschränkenden Kontaktregelungen in Behörden, Einrichtungen und Beratungsstellen“, teilte die Integrationsbeauftragte des Landes, Reem Alabali-Radovan heute mit.

Das Fachpersonal steht bei der Kommunikation mit Zugewanderten vor vielfältigen Herausforderungen, besonders, wenn die Zugewanderten noch keine hinreichenden Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Verständigung besitzen. Sprachliche Hürden können zu Missverständnissen führen, Unzufriedenheit auf beiden Seiten erzeugen und den Integrationsprozess erheblich behindern. Um dies zu vermeiden, kann und soll das Sprachmittlungsnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern unterstützen.

„Auch während der Lockdown-Phasen wurden Sprachmittelnde für Einsätze in Präsenz regelmäßig benötigt, vor allem in Arztpraxen und Kliniken. Dabei mussten sie sich und andere vor Infektionsrisiken schützen. Sie sind nun entweder mit Maske unterwegs oder dolmetschen vom Schreibtisch aus per Telefon oder Videokonferenz“, sagte Susanne Düskau, Koordinatorin des Netzwerkes für Sprachmittlung in M-V.

Seit 2017 unterstützt das Projekt Netzwerk für Sprachmittlung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Sozialministeriums den Ausbau der vier Sprachmittlerpools in Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg. Es hilft, die Leistungen weiter zu professionalisieren und macht die Angebote landesweit bekannt.

„So konnten in den vergangenen Jahren insbesondere zahlreiche Schulen von diesem Programm profitieren“, verdeutlichte Alabali-Radovan. Sprachmittelnde würden hier immer häufiger angefragt, um einen fachgerechten Informationsfluss zu sichern und um mit den Eltern partnerschaftlich Bildungs- und Erziehungsprozesse gestalten zu können.

Auch im Jahr 2021 können sich Fachkräfte, die in Gesprächen mit Zugewanderten auf kultursensibles Dolmetschen angewiesen sind, an die vier Pools im Land wenden. Sie werden in über 40 Sprachen unkompliziert unterstützt. Flexible Lösungen angesichts aktueller Kontaktbeschränkungen bietet zudem die digitale Sprachmittlung. Diese wird landesweit über das Projekt „SprInt digital“ angeboten und ist insbesondere bei kurzfristigem Bedarf oder hohem Fahraufwand eine sinnvolle Alternative.

Alabali-Radovan: „Das Sprachmittlungsnetzwerk nimmt eine besondere Schlüsselfunktion bei der Integration und Bewältigung von sprachlichen Barrieren ein – und das mit steigendem Bedarf. Die vielfältigen Leistungen wie Sprachmittlung, Kulturmittlung und die Übersetzung von mehrsprachigen Informationen z.B. in Schulen, leisten einen wichtigen Beitrag, um den Weg zu Informationen zu ermöglichen und Barrieren zu ebnen.“

Schulbetrieb nach den Winterferien

MV-Gipfel verständigt sich auf Stufenplan für den Schulbetrieb

Schwerin – Mit einem Stufenplan für den Schulbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern liegen Regelungen für die schrittweise Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht nach den Winterferien vor. Schrittweise können wieder mehr Schülerinnen und Schüler die Schulen besuchen. Beim MV-Gipfel haben sich die Landesregierung, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbänden auf die Regelungen verständigt. Zuvor hatte der Landtag einen entsprechenden Beschluss gefasst.

„Bei möglichen Lockerungen war mir immer wichtig, dass Kinder und Jugendliche die Ersten sein müssen, die davon profitieren“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Gerade für die Kleinen in der Grundschule, die Lesen, Schreiben und Rechnen lernen müssen, ist der Präsenzunterricht in der Schule unverzichtbar. Mit dem Stufenplan zeigen wir für alle eine Perspektive auf und schaffen für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern eine wichtige Orientierung“, so Martin.

„Die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie allen Beschäftigten in den Schulen hat weiterhin höchste Priorität. Insofern ist die Einigung auf den Stufenplan ein sehr gutes Ergebnis, wie wir trotz eines Infektionsrisikos mit dem Coronavirus wieder zu mehr Präsenzunterricht in der Schule kommen können“, sagte die Bildungsministerin.

Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien die Schule besuchen, müssen eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Das entsprechende Formular, das von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschrieben werden muss, wird über die Schulen zur Verfügung gestellt und kann auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Der Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6 beginnt am 24. Februar, zwei Tage nach Ende der Winterferien. Voraussetzung ist, dass in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt stabil weniger als 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen registriert wurden.

Den Schulen stehen somit zwei Übergangstage für die Vorbereitung zur Verfügung. Am Montag, 22. Februar, und Dienstag, 23. Februar, gelten die bisherigen Regelungen wie vor den Winterferien.

An den beruflichen Schulen, an denen das zweite Schulhalbjahr bereits am Montag, 15. Februar, beginnt, bleiben zunächst die Regelungen wie vor den Winterferien bestehen.

Stufenplan – Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in der Schule

Inzidenz unter 50

Bei einer Inzidenz von unter 50 ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Grundschulbereich

In der Grundschule findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Damit sind nach den Ferien zwei Übergangstage ermöglicht.

  1. Klassen 5 und 6

In den Klassen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Damit sind nach den Ferien zwei Übergangstage ermöglicht.

  1. Abschlussklassen

Für alle Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht.

  1. weitere Klassen der weiterführenden Schulen

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März wird bei einer Inzidenz von unter 50 Wechselunterricht abgesichert. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.

  1. Berufliche Schulen

In den beruflichen Schulen findet Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März wird bei einer Inzidenz von unter 50 Wechselunterricht abgesichert.

Inzidenz 50 – 150

Bei einer Inzidenz von 50 – 150 ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Grundschulbereich

In der Grundschule wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle Grundschulklassen gilt freiwillige Präsenz.

  1. Klassen 5 und 6

In den Klassen 5 und 6 wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle 5. und 6. Klassen gilt freiwillige Präsenz.

  1. Abschlussklassen

Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.

  1. weitere Klassen der weiterführenden Schulen

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben in der Regel im Distanzunterricht.

  1. Berufliche Schulen

In den beruflichen Schulen ist die Präsenzpflicht aufgehoben. Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht ermöglicht. Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen verbleiben im Distanzunterricht.

Inzidenz über 150

Bei einer Inzidenz über 150 ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Grundschulbereich

Die Grundschulen sind geschlossen. Es wird eine Notbetreuung angeboten.

  1. Klassen 5 und 6

Für die Klassen 5 und 6 gibt es ebenfalls das Angebot einer Notbetreuung.

  1. weitere Klassen der weiterführenden Schulen

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben im Distanzunterricht.

  1. Abschlussklassen

Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.

MV-Gipfel beschließt Kita-Stufenplan

Schwerin – Ab dem 22. Februar findet in Regionen mit einem Inzidenzwert von bis zu 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen binnen Wochenfrist ein Kita-Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Auf Vorschlag von Sozialministerin Stefanie Drese hat der MV-Gipfel am (heutigen) Freitag einen Stufenplan zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen im Land beschlossen.

„Die Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen hat für die Landesregierung weiterhin höchste Priorität“, betonte Drese nach dem MV-Gipfel. „Das geschieht mit der Erkenntnis, dass Kitas einen unverzichtbaren Beitrag zum Kindeswohl und zum Kinderschutz leisten, der auch unter den besonderen Bedingungen der Pandemie zu gewährleisten ist“, so Drese.

Mit dem Kita-Stufenplan wird nach Ansicht von Ministerin Drese dem kontinuierlichen Rückgang des Infektionsgeschehens sowie der Vorsicht vor einem diffusen Infektionsgeschehen mit Varianten des Coronavirus gleichermaßen Rechnung getragen.

Drese: „Der bestmögliche Schutz aller Beschäftigten bleibt dabei weiterhin essentiell für die Aufrechterhaltung bzw. Rückkehr zum Regelbetrieb in der Kindertagesförderung. Wir wollen mehr testen, wir setzen uns dafür ein, dass Kita-Beschäftigte auf der Impf-Prioritätenliste vorrücken und setzen weiter auf die Hygiene- und Schutzkonzepte, die unser Expertengremium ständig evaluiert und weiterentwickelt.“

Der Kita-Stufenplan im Einzelnen:

In allen Regionen mit einer stabilen Inzidenzzahl bis 50 findet ab dem 22. Februar ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygienehinweisen statt. Drese: „Das heißt, alle Kinder können wieder uneingeschränkt in die Einrichtungen kommen. Die Schutzmaßnahmen sind aber weiterhin hoch.“

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 findet auch ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt allerdings mit strengen Hygienehinweisen. Dazu gehören starke Einschränkungen beim Singen und Sport, Kontaktlisten, stündliche Stoßlüftung und eine notwendige Gesundheitsbestätigung. Eltern dürfen nur in Ausnahmesituationen die KiTas betreten.

Bei einer Inzidenz von 100 bis 150 finden ebenfalls die strengen Hygienehinweise Anwendung. Es gilt zudem aber der Appell an die Eltern, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen (Schutzphase).

Ab einer Inzidenz von 150 gilt ein grundsätzliches Besuchsverbot der KiTas: Es gibt nur noch eine Notfallbetreuung bei besonderen Härtefällen (u.a. Alleinerziehende, Kindeswohl) bzw. der Beschäftigung von mindestens einem Elternteil in der kritischen Infrastruktur und keiner anderen Möglichkeit der Kinderbetreuung.

Im Kita-Stufenplan sind zudem Vorkehrungen bei einem diffusen Infektionsgeschehen mit Mutation vorgesehen. Werden vermehrt Mutationen festgestellt, soll in der betroffenen Region schnell ein grundsätzliches Besuchsverbot mit Notfallbetreuung und strengen Hygienehinweisen ausgesprochen werden, um eine Ausbreitung der Mutation zu verhindern.

„Wir haben mit dem Kita-Stufenplan für Eltern und Kinder, die Träger der Einrichtungen und ihre Beschäftigten sowie für die kommunale Ebene eine nachvollziehbare Perspektive für die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geschaffen“, so Drese.

Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR+ MEER“

Verlängerung der Einreichungsfrist für die Teilnahme am ersten Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR + MEER“ der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 hat sich die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern für die Festlegung eines neuen Abgabetermins am 26. November 2021 für die Teilnahme am ersten Schülerwettbewerb „ARCHITEKTUR+ MEER“ entschieden.

„Aus Rücksichtnahme vor der gegenwärtigen herausfordernden Situation, insbesondere für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, wird die Abgabe der Schülerarbeiten auf Freitag, den 26. November 2021, verlegt. Noch im Dezember dieses Jahres werden die Jurysitzung sowie die Preisverleihung stattfinden“, weist Christoph Meyn, Präsident der Architektenkammer M-V, auf die neue Abgabefrist des ersten Schülerwettbewerbs hin. „Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern in Mecklenburg-Vorpommern die Gelegenheit geben, an unserem Schülerwettbewerb teilzunehmen. Die Verlängerung der Abgabefrist gibt hoffentlich noch mehr Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Chance, sich mit eigenen kreativen Arbeiten zu beteiligen“, führt Kammerpräsident Christoph Meyn weiter aus.

Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Architektur + Schule“ lobte die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern Ende 2020 ihren 1. Schülerwettbewerb zum Thema „ARCHITEKTUR+ MEER“ für die Schulklassen 1 bis 6, 7 bis 10 sowie 11 und 12 aus. Dieser Schülerwettbewerb soll Lehrer*innen und Schüler*innen für die gebaute Umwelt sensibilisieren, aber auch den gestalterischen Ideen der Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern eine Plattform bieten.

Das Thema des Wettbewerbs „ARCHITEKTUR+ MEER“ wird in einer Handreichung erläutert und in den Aufgabenstellungen für die jeweiligen Klassenstufen thematisch und methodisch angeleitet. So dürfen sich die Klassenstufen 1 bis 6 auf dem Schulgelände dem Thema „ARCHITEKTUR+ MEER“ nähern, die Klassenstufen 7 bis 10 können eine freie Fläche ihrer Wahl zur Umsetzung einer Projektidee wählen und die Klassen 11 und 12 sind aufgerufen, an einem konkreten Ort in Rostock, ihre Ideen für ein Wassersport-Schulzentrum für die Bundesgartenschau 2025 darzustellen.

„Der Schülerwettbewerb ermöglicht Perspektivwechsel – auch für uns Planer ist es interessant zu wissen, was Kinder und Jugendliche sich wünschen und wie sie ihr direktes Umfeld, den Schulhof, den Sportplatz oder ihren Wohnort wahrnehmen und was sie daran verbessern würden, um sich wohlzufühlen“, erläutert die Greifswalder Architektin Aline Raether, die zusammen mit Doreen Edelmann und weiteren engagierten Architekt*innen aller Fachrichtungen das Konzept sowie entsprechende Aufgabenstellungen für die Schulklassen erstellt hat. „Über eine rege Beteiligung vieler Schulen in unserem Bundesland würden wir uns sehr freuen, denn es werden einige Geldpreise an die kreativsten und innovativsten Projektideen zur Preisverleihung Anfang Dezember 2021 überreicht“, wirbt die Initiatorin Aline Raether.

Eingereicht werden können Plakate, Poster, Zeichnungen und Collagen, aber auch Modelle und Video-Beiträge. Einsendeschluss ist der 26. November 2021. Um eine Voranmeldung der Projekt-Idee per E-Mail für die Vergabe einer Teilnahmenummer bis zum 31. August 2021 wird gebeten, an info@ak-mv.de.

Gezielte Förderung für benachteiligte Kinder

Programm „Sprach-Kitas“ wird bis Ende 2022 fortgesetzt

Schwerin – 134 Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teil. Damit erhalten nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese mittlerweile etwa zwölf Prozent der Kitas im Land eine Extra-Förderung im Bereich der sprachlichen Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat nun mitgeteilt, dass das Programm „Sprach-Kita“ bis Ende 2022 fortgesetzt wird. Für jede Sprach-Kita steht eine zusätzliche Fachkraft zur Verfügung. Im Jahr 2020 wurden aus Mitteln des Bundesprogramms in Mecklenburg-Vorpommern 159 zusätzliche Fachkräfte in Sprach-Kitas und 12 begleitende Fachberatungen jeweils im Umfang von einer halben Stelle gefördert.

„Gerade in den ersten Lebensjahren wird die Sprachkompetenz ganz wesentlich geprägt. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Kinder, die in benachteiligen Lebenslagen aufwachsen, entsprechend gefördert werden. Auf diese Weise werden die Potenziale der Kinder geweckt und ihre Bildungschancen erhöht“, betont Ministerin Drese.

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ist im Jahr 2016 gestartet. Von Beginn an hat sich Mecklenburg-Vorpommern an der Initiative des Bundesfamilienministeriums beteiligt. Das Bundesprogramm richtet sich vorwiegend an Kitas, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Es verbindet drei inhaltliche Schwerpunkte: alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien.

Drese: „Die Sprach-Kitas erhalten gleich doppelte Unterstützung: Die Kita-Teams werden durch zusätzliche Fachkräfte im Bereich sprachliche Bildung verstärkt, die direkt in der Kita tätig sind. Diese beraten, begleiten und unterstützen die Kita-Teams bei der Weiterentwicklung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung. Zusätzlich finanziert das Programm eine zusätzliche Fachberatung, die kontinuierlich und prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt.“

Ab 2021 legt das Bundesprogramm Sprach-Kitas einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in die sprachliche Bildung.

Standorte in MV und Informationen zu den geförderten Einrichtungen und Fachberatungen im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gibt es unter dem Link:

https://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/programm/standortkarte/

Lieferanten von Milch, Obst und Gemüse gesucht

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium ruft Lieferanten von frischer Milch und frischem regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2021/2022 abzugeben. Den auf dieser Grundlage ausgewählten Lieferanten werden sämtliche Aufwendungen für die Belieferung der Schulen durch Zuwendungen aus dem EU-Schulpro­gramm erstattet.

Am EU-Schulprogramm nimmt Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018 teil. Das Programm verfolgt das Ziel, Kinder an eine gesunde Ernährungsweise heranzuführen sowie mit den Prozessen der Lebens­mittelerzeugung in der Land- und Ernährungswirtschaft vertraut zu machen. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Programm so umgesetzt, dass an teilnehmenden Schulen einmal wöchentlich die kostenfreie Abgabe von 200 ml frischer Milch ohne Zusätze sowie 85 bis 100 g frischem Obst oder Gemüse pro Kind ermöglicht wird. Teilnehmen können Grund- und Förderschulen sowie Regionale Schulen mit den Klassenstufen 1 bis 4, die sich zuvor im Landwirtschaftsministerium beworben haben. Ergänzt wird das Angebot mit pädagogischen Begleitmaßnahmen.

Im laufenden Schuljahr werden rund 21.000 Schüler in 137 Schulen beliefert. Coronabedingt mussten die Lieferungen jedoch teilweise reduziert werden. Im Schuljahr 2021/22 sollen 142 Schulen mit rund 22.000 Schülern partizipieren können

Angebote für eine Belieferung der vorausgewählten Schulen sind bis zum 6. April 2021 einzureichen.

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm und dem Interessenbekundungsverfahren auf der entsprechenden Themenseite des Landwirtschaftsministeriums:

www.lm.mv-regierung.de/eu-schulprogramm

Kriegsgräber- und Gedenkstätte Golm

Schwerin – Die Landeszentrale für politische Bildung hat den vierten Band ihrer Reihe „Erinnerungsorte in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht. Das Buch „Die Kriegsgräber- und Gedenkstätte Golm und die Tragödie von Swinemünde“ wurde unter der Federführung von Nils Köhler, Klaus Utpatel und Marius Siemiątkowski als aktualisierte und erweiterte Neuausgabe eines 2011 erschienenen Bandes herausgegeben. Die Autorinnen und Autoren aus Deutschland und Polen beleuchten in 19 Beiträgen nicht nur die Geschehnisse des 12. März 1945, sondern setzen den Angriff auf Swinemünde in den historischen Kontext und thematisieren auch die „Nachgeschichte“.

„Erinnern und Gedenken brauchen gesicherte historische Erkenntnisse als Grundlage“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Das vorliegende Buch leistet diese wichtige Arbeit und präsentiert die neuesten Forschungsergebnisse von 17 Autorinnen und Autoren. Ich danke den Autorinnen und Autoren für ihre Arbeit.“

Der Direktor der Landeszentrale, Jochen Schmidt, betonte: „Die Kriegsgräber- und Gedenkstätte Golm ist in den letzten Jahren zu einem Erinnerungsort der aktiven und länderübergreifenden Auseinandersetzung mit der Geschichte geworden. Der vorliegende Band soll diesen Bemühungen als Basis dienen und dazu beitragen, die Erinnerung wachzuhalten.“

Auf dem Golm, direkt an der polnischen Grenze gelegen, befindet sich heute die größte Kriegsgräberstätte des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit mehreren tausend Gräbern von militärischen und überwiegend zivilen Opfern des Zweiten Weltkriegs. Angelegt wurde der Friedhof im Herbst 1944. Rund 1.500 deutsche Soldaten wurden bis Kriegsende hier bestattet. Hinzu kommen tausende Bombenopfer des Luftangriffs auf Swinemünde vom 12. März 1945, darunter auch Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus Polen, Frankreich, den Niederlanden und der Sowjetunion.

Der Golm ist heute ein bedeutender Erinnerungsort in Mecklenburg-Vorpommern und eine Jugendbegegnungs- und Bildungsstätte betrieben durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Angeleitet von einem deutsch-polnischen Team kommen hier vor allem Jugendliche aus verschiedenen Ländern zusammen und erleben die Bedeutung der Geschichte für die Gegenwart.

Das Buch kann bei der Landeszentrale für politische Bildung zum Preis von 10 Euro bestellt werden.