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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Ab 17.5. wieder Präsenzunterricht

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern öffnen am Montag, dem 17. Mai 2021, wieder für den Präsenzunterricht. Entscheidend für die Öffnungen wird dann nicht mehr der landesweite, sondern der 7-Tages-Inzidenz-Wert im jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt sein. Stichtag für Montag ist morgen, 12.5.2021.

Der harte Lockdown, zu dem auch die Schließung von Kitas und Schulen gehörten, hat gewirkt. Die Landesinzidenz ist seit Tagen stabil unter 100. Die Landesregierung hält nun Wort und gibt den Kindern und Jugendlichen im Land Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten.

Weil es für eine Entwarnung noch zu früh ist, sind weiterhin Schutzmaßnahmen notwendig. Die Testpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und an den Schulen Beschäftigten ist dafür ein wichtiger Baustein. Auch haben inzwischen die Lehrkräfte und an den Schulen Beschäftigten nicht nur an den Grund- und Förderschulen, sondern auch an den weiterführenden Schulen ein Impfangebot erhalten. Und natürlich gelten weiterhin die Hygienevorschriften wie Maskenpflicht und Abstandsregeln. Vor diesem Hintergrund wird es möglich sein, den Kindern und Jugendlichen endlich wieder Schule in Präsenz zu ermöglichen.

Bildungsministerin Bettina Martin freut sich über die Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht: „Die vergangenen Wochen des Lockdowns waren hart für alle Kinder und ihre Eltern. Ich bin sehr erleichtert, dass es die gute Entwicklung der Infektionszahlen nun möglich macht, die Schulen für sie wieder zu öffnen. Kinder und Jugendliche haben Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten in Mecklenburg-Vorpommern. Für sie beginnt am kommenden Montag wieder der Präsenzunterricht.“

Martin verwies darauf, dass solange das Virus noch nicht besiegt sei, es natürlich weiterhin für alle gelte, vorsichtig zu sein. Auch in den kommenden Wochen müsse im Schulbetrieb alles dafür getan werden, die jetzt erreichten Fortschritte nicht aufs Spiel zu setzen. Hygiene- und Abstandsregeln müssten weiter eingehalten werden. Die Testpflicht werde dazu beitragen, mehr Sicherheit in den Schulbetrieb zu bringen.

Für den Schulbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern gelten künftig drei Inzidenz-Stufen. Stichtag für die Inzidenzzahlen, die für den Schulbetrieb ab dem 17. Mai 2021 ausschlaggebend sind, ist Mittwoch der 12. Mai.

Stufe unter 100:

Liegt der 7-Tages-Inzidenz-Wert bei 100 oder niedriger, gilt in allen Jahrgangsstufen Präsenzpflicht. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht statt. In den allgemein bildenden Schulen ab Klassenstufe 7 und in den beruflichen Schulen gibt es Wechselunterricht.

Stufe 100-165:

Bei einem Inzidenz-Wert zwischen 100 und 165 findet in allen Jahrgangsstufen Wechselunterricht statt. Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 6, für die kein Unterricht an der Schule ist, steht die Notbetreuung in der Schule zur Verfügung.

Stufe über 165:

Bei einer Inzidenz von mehr als 165 sind lediglich die Abschlussjahrgänge im Präsenzunterricht Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist der Präsenzunterricht an den Schulen untersagt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gibt es die Notbetreuung.

Als Abschlussjahrgänge sind folgende Klassenstufen definiert:

  • die Jahrgangsstufe 9 an der Regionalen Schule sowie im zur Mittleren Reife führenden Bildungsgang der Kooperativen Gesamtschule und die Jahrgangsstufe 9 der Integrierten Gesamtschule,
  • die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien,
  • die den Abschlussjahrgängen unmittelbar nachfolgenden Jahrgänge an den beruflichen Schulen,
  • alle Klassen der Bildungsgänge Berufsvorbereitungsjahr (einjährig, zweijährig), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) und Berufsvorbereitungsjahr für Ausländer, die zum Ende des Schuljahres 2020/2021 abgeschlossen werden.

Wenn sich die Inzidenzzahlen über die Stufenschwellen verändern, so erfolgt der Wechsel wie folgt:

  • Ein Wechsel in eine niedrige Inzidenzstufe ist möglich, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenzwerte durchgängig unter der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Dann gelten ab dem übernächsten Tag Regelungen zum Schulbetrieb nach der niedrigeren Inzidenzstufe.
  • Bei steigenden Inzidenzwerten erfolgt der Wechsel in die höhere Inzidenzstufe, wenn nach einer Wartezeit von drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenzwerte durchgängig über den Werten der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Auch hier gelten dann ab dem übernächsten Tag die Regelungen zum Schulbetrieb nach der höheren Inzidenzstufe.

In den Schulen des Landes gelten weiter die bestehenden Hygieneregeln. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin Pflicht und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Auch gilt die Testpflicht, d.h. sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte und alle an den Schulen Beschäftigten müssen mindestens zweimal pro Woche einen Selbsttest bzw. Antigen-Schnelltest durchführen.

„Raus auf’s Land – Lehrer/in werden in MV“

Schulen im ländlichen Raum digital/virtuell entdecken

Schwerin – Lehramtsstudierende können sich erstmals auf digitalem Weg ein Bild von der Vielfalt der Schulen im Land machen. Das Angebot richtet sich an Studierende, die sich für ein Praktikum an Schulen im ländlichen Raum interessieren oder den Vorbereitungsdienst im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern antreten möchten.

Am Mittwoch, 19. Mai 2021, stellen das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und das landesweite Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) von 17:15 Uhr bis 18:45 Uhr gemeinsam ausgewählte ländliche Schulen in einem eigens kreierten digitalen Format vor. „Raus auf’s Land – Lehrer/in werden in MV“ ist ein weiterer Schritt, Alternativen zu Corona-bedingt abgesagten Veranstaltungsformaten anzubieten.

„Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bieten Berufsanfängerinnen und -anfängern viele Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung. Die digitale Landpartie informiert darüber“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich freue mich, dass diese Informationen in diesem Jahr digital abgerufen werden können. Es ist eine großartige Gelegenheit für die teilnehmenden Schulen, sich zu präsentieren. Für die Lehramtsstudierenden bietet sich die Chance, eine Schule zu finden, an der sie ihre beruflichen Träume verwirklichen können.“

Nach ursprünglicher Planung sollte Anfang Mai unter dem Motto „Land entdecken. Schule erleben.“ die LehrerbildungsLANDPARTIE 2021 an zahlreiche Schulen in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald führen. Die beiden Veranstalter, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das ZLB, waren erstmals im Jahr 2019 mit Lehramtsstudierenden in den Schulamtsbereich Greifswald gefahren. Auf dem Programm standen Hospitationen, Campus-Führungen und Vorträge, Get-Together-Veranstaltungen und Gesprächsrunden sowie eine Exkursion in die Metropolregion Stettin.

Nicht nur die Studierenden informieren sich in den Schulen. Die Schulen präsentieren sich auf sogenannten Schulmessen an den lehrerbildenden Universitäten in Greifswald und Rostock. Weil wegen der Corona-Pandemie im November 2020 beide Messen abgesagt werden mussten, hat das Ministerium erste virtuelle Alternativangebote gemacht: Beim „Löwenpitch.digital“ für Studierende haben sich im November 2020 in Greifswald und im März 2021 in Rostock jeweils zwei ländliche Schulen dem Onlinepublikum vorgestellt.

„Mecklenburg-Vorpommern hat weiterhin einen Bedarf an ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern – insbesondere im ländlichen Raum“, sagte die Direktorin des landesweiten Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB), Prof. Dr. Carolin Retzlaff-Fürst. „Das digitale Format der Lehrerbildungslandpartie macht es unter den aktuellen Bedingungen möglich und bringt die Schule des ländlichen Raumes zu den Studierenden nach Hause. Die digitale Landpartie ist eine innovative Möglichkeit für Studierende, um zunächst auf digitalem Weg konkrete Kontakte für Praktikums- sowie Referendariatsplätze zu knüpfen.“

Am 19. Mai 2021 stellen sich bei der ersten virtuellen LehrerbildungsLANDPARTIE insgesamt sieben ausgewählte Schulen im ländlichen Raum vor:

  • Grundschule Malchin
  • Grundschule Techentin in Ludwigslust
  • Regionale Schule Ferdinandshof
  • Regionale Schule Crivitz
  • Regionale Schule „Johann Wolfgang von Goethe“ Parchim
  • Schulcampus Röbel MSP
  • Fachgymnasium des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums (RBB) Müritz

Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, von der Referendarin bis zur Schulleiterin beantworten Fragen rund um die Themen Praktikum, Vorbereitungsdienst und Schuldienst an öffentlichen Schulen im ländlichen Raum. Das Angebot richtet sich an Studierende für das Lehramt an Grundschulen, an Regionalen Schulen, an Gymnasien und für Sonderpädagogik. Aufgrund der begrenzten Plätze ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Lehramtsstudierende der Universität Rostock registrieren sich über StudIP für die Veranstaltung (Nr. Stud.IP: 136809). Für Lehramtsstudierende der Universität Greifswald ist eine vorherige Registrierung über Moodle notwendig; dort werden weitere Informationen sowie der externe Link zur Veranstaltung bereitgestellt: https://moodle.uni-greifswald.de/course/view.php?id=11289.

Weitere interessierte Lehramtsstudierende, Lehramtsabsolventinnen und -absolventen werden gebeten, sich per E-Mail unter Angabe ihres Namens, Studienfächer und -semester sowie Heimatuniversität anzumelden. Kontakt: Anna Nießen (E-Mail: anna.niessen3@uni-rostock.de).

Für alle Teilnehmenden ist „Raus auf´s Land!“ kostenlos und bietet die Chance, ganz bequem vom heimischen Rechner aus Schulen im ländlichen Raum kennenzulernen. Dort sind sie nicht nur Bildungs-, sondern auch regionale Zentren und bieten vielfältige Perspektiven für gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern können viele Schulen im ländlichen Raum entdeckt werden. Sie stellen sich auch auf dem Karriereportal für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern vor.

Lern- und Förderprogramm startet

Martin: Schülerinnen und Schülern können zusätzliche Unterstützung erhalten

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern hatten in den vergangenen Monaten pandemie-bedingt zahlreiche Einschränkungen hinzunehmen. Um den Anschluss ans neue Schuljahr zu erleichtern, Lernrückstände auszugleichen und den Kindern und Jugendlichen zusätzliche Hilfen anzubieten, hat die Landesregierung ein ganzes Maßnahmenpaket aufgelegt. Dazu gehört auch die Möglichkeit, bei außerschulischen Lernanbietern (z.B. private Nachhilfeinstitute) Kurse zu belegen, um Schulstoff begleitend zu intensivieren, zu wiederholen und auszubauen.

Das kann schon jetzt während des noch laufenden Schuljahres, aber auch in den Sommerferien erfolgen. Seit Montag, dem 10. Mai 2021 können sich Schülerinnen und Schüler bei den außerschulischen Lerninstituten anmelden. Nachdem bereits im Sommer 2020 mit einem solchen Programm Lernrückstände bei privaten Förderinstituten ausgeglichen werden konnten, startet das neue Programm in dieser Woche.

„Es muss in den kommenden Monaten und auch im nächsten Schuljahr nun darum gehen, die Kinder in einem geregelten Schulalltag zu begleiten und entstandene Rückstände auszugleichen. Das Schuljahr 2020/21 hat alle – Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrkräfte und Eltern – vor große Herausforderungen gestellt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Viele Schülerinnen und Schüler mussten aufgrund der Pandemie-Situation mehr Zeit im Distanzunterricht verbringen als wir uns das alle gewünscht haben. Die Landesregierung hat ein ganzes Paket an Maßnahmen aufgelegt, um Schülerinnen und Schülern zu helfen. Dazu gehören auch die Angebote für zusätzliche außerschulische Lernförderung“

Die Lern- und Förderstunden können ab sofort auch, solange das in Präsenz noch nicht möglich ist, bei vielen Bildungsanbietern in Mecklenburg-Vorpommern online mit pädagogischer Begleitung wahrgenommen werden. Dies kann auch bei Bedarf Anfahrtswege ersparen.

Schülerinnen und Schüler, die in Mecklenburg-Vorpommern eine allgemein bildende Schule oder ein Fachgymnasium besuchen, können bis zu 30 Förderstunden in Anspruch nehmen. Das kann sowohl während der Schulzeit zusätzlich zum Unterricht als auch während der Ferien passieren. Das Land fördert jede Stunde mit bis zu 12,50 Euro. Das Angebot kann auch unabhängig von einer bereits bestehenden Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) wahrgenommen werden.

Anbieter von Lern- und Förderangeboten können z. B. Nachhilfeinstitute oder aber Einzelpersonen sein, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, in Mecklenburg-Vorpommern ansässig oder niedergelassen sind und ihre Angebote hier im Land unterbreiten.

Was müssen Eltern tun, um für ihre Kinder die Förderung zu erhalten?

Auf den Internetseiten des Landesförderinstitutes MV (LFI) kann ab sofort unbürokratisch unter diesem Link ein Berechtigungsschein angefordert werden. Der Berechtigungsschein kommt dann per E-Mail, muss ausgedruckt und ausgefüllt werden. Die Schule bestätigt auf dem Berechtigungsschein, dass die Schülerin bzw. der Schüler die entsprechende allgemein bildende Schule oder das Fachgymnasium in Mecklenburg-Vorpommern besucht. Der ausgefüllte und von der Schule bestätigte Schein wird bei einem privaten Anbieter von Lern- und Förderprogrammen vorgelegt und das Lern- und Förderangebot kann starten.

Am Ende der erhaltenen Lernförderung wird mit einer Unterschrift bestätigt, dass die Förderung auch stattgefunden hat. Der Anbieter rechnet dann direkt mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern beim Landesförderinstitut ab. Eltern müssen also nicht in Vorkasse gehen.

Sanierung der Schulsporthalle

Sternberg – Nun kann es losgehen! Große Freude auch beim Schulverband Sternberg, denn die Finanzierung für die Sanierung der Sporthalle „Am Finkenkamp“ steht.

Dafür übergab Innenminister Torsten Renz an den Bürgermeister Armin Taubenheim einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 575.000 Euro. Eine weitere Zuwendung hatte das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung aus Mitteln zur Förderung des Sportstättenbaus im vorigen Jahr i.H.v. 225.000 Euro bewilligt. Die Stadt Sternberg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) wird zur Absicherung der Finanzierung einen Eigenanteil i.H.v. 628.000 Euro aufbringen.

Das Gesamtvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Schulsporthalle „Am Finkenkamp“, den Anbau mit Tribünenplätzen für Zuschauer sowie neue Umkleide- und Sanitärräume. Im Rahmen der energetischen Sanierung werden Wände Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen gedämmt, Fenster und Türen erneuert, die Wärmeerzeugung und –umverteilung optimiert, das Lüftungskonzept angepasst und die Beleuchtung erneuert.

Innenminister Renz: “Die alte Sporthalle wird zur neuen Sporthalle werden und optimale und sichere Bedingungen für den täglichen Schulsport sowie in der Freizeit für den Vereinssport schaffen. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Sporthalle viele Möglichkeiten für den Schulsport, den Freizeitsport und den Spielbetrieb bieten. Es ist also gut investiertes Geld. Deshalb freue ich mich als Kommunalminister dieses Vorhaben finanziell mit der Zuwendung des Innenministeriums unterstützen zu können.“

Evangelisches Schulzentrum Martinschule

Greifswald – Bauminister Christian Pegel wird am kommenden Montag, 10. Mai, für Bildungsministerin Bettina Martin dem Schulleiter des Evangelischen Schulzentrums Martinschule, Benjamin Skladny, in Greifswald einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 52.000 Euro für den Ausbau der Hauswirtschaftsküchen überreichen. Die Übergabe ist zugleich Startschuss für die Bauarbeiten.

Die Mittel kommen aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Insgesamt werden knapp 61.000 Euro in die neuen Küchen investiert.

Die Martinschule ist ein inklusives Schulzentrum mit einer Ganztagsgrundschule, einer Schule zur individuellen Lebensbewältigung und einer integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Geplant ist, Barrieren in den drei vorhandenen Hauswirtschaftsküchen für die Grundschüler zu reduzieren. Auch Wand- und Bodenbeläge sowie Strom- und Wasseranschlüsse sollen erneuert werden. Außerdem werden neue Möbel angeschafft und Schallschutzelemente installiert. Mit dem Vorhaben soll die Teilhabe von Kindern mit Einschränkungen am Hauswirtschaftsunterricht verbessert werden.

Das Infrastrukturprogramm „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ für Mecklenburg-Vorpommern setzt sich aus rund 4,4 Millionen Euro Bundesmitteln und einer Million Euro aus dem Landeshaushalt zusammen. Von dem Programm können staatliche ebenso wie Schulen in privater Trägerschaft profitieren.

Digitale Prüfungen

Schwerin – Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig einen sicheren landesweiten rechtlichen Rahmen für digitale Prüfungen erhalten. Dafür sollen vor allem eindeutige datenschutzrechtliche Regelungen geschaffen werden. Die Regierungsfraktionen haben einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (LHG) in den Landtag eingebracht.

„Seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Hochschulen im Land auf Hybridsemester gesetzt. Der größte Teil der Lehrveranstaltungen und der Prüfungen findet in digitaler Form statt. Die Hochschulen und die Studierenden haben diese Herausforderung bisher mit Bravour gemeistert“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Nun haben wir die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass für digitale Prüfungen künftig landesweit ein sicherer Rechtsrahmen gilt. Dies bringt die Digitalisierung der Lehre an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern einen weiteren wichtigen Schritt voran.“

Mit der Änderung des LHG wird u.a. sichergestellt, dass personenbezogene Daten, die während einer digitalen Prüfung aufgezeichnet werden, im Anschluss an die Prüfung umgehend gelöscht werden müssen. Dies gilt nicht, wenn während der Prüfung eine Täuschungshandlung festgestellt wird. Personenbezogene Daten dürfen nur zur Feststellung der Identität, zur Beaufsichtigung der Studierenden und zur Kontrolle bei Täuschungshandlungen verarbeitet werden.

Eine weitere Änderung des LHG umfasst die Ermächtigung für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die Regelstudienzeit um das laufende Semester zu verlängern. Grund dafür sind die pandemiebedingten Einschränkungen, die weiterhin das Studieren erschweren. Bereits im Sommer und Herbst 2020 wurde wegen der pandemiebedingten Einschränkungen im Hochschulbetrieb die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester verlängert. Studierende mussten sich so nicht um ein frühzeitiges Ende ihrer BAföG-Förderung sorgen.

Mit der Gesetzesänderung soll das Ministerium außerdem ermächtigt werden, sollte es bei einem Fortdauern der Pandemie auch im Wintersemester 2021/22 erneut zu erheblichen Einschränkungen kommen müssen, die Regelstudienzeit um ein weiteres Semester zu verlängern.

Ministerin Martin: „Wer an einer Hochschule des Landes eingeschrieben ist, soll nicht aufgrund finanzieller Sorgen in Schwierigkeiten beim Abschluss des Studiums geraten. Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen an den Hochschulen sollen Studierende keine finanziellen Nachteile beim BAföG erleiden“, so Martin.

Aktuelle Stunde im Landtag

Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien haben für die Landesregierung allerhöchste Bedeutung

Schwerin – „Die Pandemie verlangt von uns allen solidarisches Handeln und ein echtes Miteinander. Ganz oben steht dabei der Gesundheitsschutz, da es darum geht, Menschenleben zu schützen und zu verhindern, dass die Intensivstationen überfüllt sind. Richtschnur der Landesregierung ist gleichzeitig, verantwortlich und schnellstmöglich einen Weg heraus aus der Pandemie zu finden und deren Folgen erträglich zu gestalten. Oberste Priorität haben dabei die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien.“

Sozialministerin Stefanie Drese hat in der Aktuellen Stunde des Landtags die Strategie der Landesregierung begründet und die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land zur Unterstützung von Familien mit Kindern in der Coronakrise aufgezeigt.

Der Landesregierung sei bewusst, welche Last gerade Kindern und Jugendlichen in der Pandemie auferlegt wurde und wird. „Wir mussten gerade mit dem aktuellen Lockdown und den Kita- und Schulschließungen noch einmal einen sehr harten Eingriff auch in das Leben von Kindern und Jugendlichen vollziehen. Dafür waren im Wesentlichen drei Gesichtspunkte Ausschlag gebend“, so Drese.

  • Auf der Basis der im Land vorhandenen wissenschaftlichen Expertise sollte mit der massiven Reduzierung von Kontakten möglichst bis Mitte Mai wieder ein beherrschbares Pandemieszenario für das ganze Land erreicht werden. „Dabei haben wir erkennbare Fortschritte gemacht“, betonte Drese.
  • Kinder und Jugendliche spielen in der dritten Welle der Pandemie eine deutlich stärkere Rolle. Die Inzidenzen in diesem Bereich waren in den Wochen vor dem Lockdown erheblich gestiegen.
  • Jedes weitere Zögern hätte den Kampf gegen die Pandemie im Land noch weiter nach hinten verzögert.

„Unser Ziel ist es deshalb, schnell die dritte Welle zu brechen, um dann im Verbund mit den fortschreitenden Impfungen möglichst zügig wieder Lockerungsschritte gehen zu können – vor allem auch für Kinder und Jugendliche“, sagte die Ministerin. „Das ist keine Strategie zur Einschränkung der Freiheit. Es ist eine Strategie, schnellstmöglich wieder Freiheit geben zu können“, so Drese.

Die Ministerin verwies in ihrer Rede auf umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung des sozialen Ausgleichs. Drese: „Wir können nicht alle finanziellen und gesundheitlichen Folgen auffangen, aber wir können Sie abfedern. Und zwar so gut, wie in kaum einem anderen Land auf dieser Welt.

Die derzeitige Krise hat aus meiner Sicht verdeutlicht: Der Sozialstaat mit seinen Sicherungssystemen für Familien funktioniert.“

Drese führte dazu Hilfen des Bundes und des Landes für Familien und die Wirtschaft, wie zum Beispiel die Zahlung von Kurzarbeitergeld, Familienbonus, die Ausweitung der Krankheitstage und Entschädigungsleistungen für Eltern und Alleinerziehende oder die Einrichtung eines Sozialfonds auf.

Auch die lange Aufrechterhaltung des Kita- und Schulbetriebs sei mit erheblichen Kraftanstrengungen der Beschäftigten im Sinne der Kinder und Familien erfolgt. „Wir waren da bundesweit immer an der Spitze“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Mit den erheblichen Fortschritten bei der Impfung des Personals in Kindertageseinrichtungen und in Schulen, den fallenden Inzidenzzahlen und auf der Basis umfassender Testkonzepte bin ich zuversichtlich, dass wir in naher Zukunft wieder Öffnungsschritte gehen können.“

AzubiTicket M-V: Bald 2.500 Nutzer

Schwerin – 365 Tage Bus und Bahn fahren in ganz M-V für einen Euro am Tag – das AzubiTicket MV macht’s möglich. Seit Januar 2021 ist dieses Angebot im Land buchbar, seit Februar können Auszubildende das Ticket nutzen. 2.457 digitale Tickets wurden bislang verkauft, weitere Bestellungen werden bereits bearbeitet.

„Mit dem AzubiTicket MV wird der primär jungen Nutzergruppe einfach und digital landesweite Mobilität ermöglicht – für einen Euro am Tag. Ich freue mich, dass das Ticket zunehmend nachgefragt wird und wir damit sowohl zur Attraktivität der Ausbildung in M-V beitragen als auch die junge Generation für Bus und Bahn begeistern können“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel und ergänzt: „Ich bin sicher, dass mit dem Beginn des neuen Ausbildungsjahres und dem allmählichen Wegfall der pandemiebedingten Einschränkungen die Nachfrage nach dem AzubiTicket MV noch einmal deutlich zunehmen wird.“

Das AzubiTicket MV ist landesweit in allen Bussen, Bahnen und Fähren (2. Klasse) des Öffentlichen Personennahverkehrs gültig. Das Ticket gilt für Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter der Laufbahngruppe I. Rund 34.000 Personen zählen demnach zu den Berechtigten. Antragstellung, Kauf und Nutzung erfolgen komplett digital, ganz im Sinne der primär jungen Zielgruppe mit ihrer Affinität für Handys und Tablets. Das Land unterstützt das Ticket mit rund fünf Millionen Euro jährlich.

Alle Informationen und die Möglichkeit zur Buchung finden Sie unter www.azubiticket-mv.de oder auf www.bahn.de/azubiticket-mv.