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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Schulbetrieb nach den Osterferien

Schwerin – Ab Montag, dem 12. April wird es in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen auch weiter Präsenzunterricht geben in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von weniger als 150.

Für den Schulbetrieb an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelten dann klare Regelungen. Abhängig von den jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen wird der Schulbetrieb in einem Zwei-Stufen-Modell geregelt. Bildungsministerin Bettina Martin machte deutlich, dass das Ziel sei, trotz des Infektionsgeschehens mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen zu ermöglichen.

„Die Regeln sind einfach und transparent und bieten für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte Planungssicherheit. Es wird künftig zwei Stufen geben. Damit ist gesichert, dass wir einen geregelten Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen gewährleisten können, wenn die Infektionslage das zulässt“, sagte Martin. „Mit dem ersten Schultag werden wir die Selbsttestungen für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zweimal in der Woche ermöglichen. Das gibt zusätzliche Sicherheit. Wenn die Schulkonferenzen es beschließen, können die Selbsttest auch zuhause durchgeführt werden. Ich appelliere an alle, sich daran zu beteiligen und damit mitzuhelfen, dass Unterricht in Präsenz möglich ist.“

Gleichzeitig sind die Impfungen der Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen sehr weit fortgeschritten. „Ich freue mich, dass die Impfbereitschaft der Lehrkräfte sehr hoch ist. Wir schaffen dadurch mehr Sicherheit an den Schulen“, so Martin.

Die örtlichen Gesundheitsämter werden weiterhin die Möglichkeit haben, je nach Infektionslage, notwendige weiterreichende Maßnahmen zu ergreifen. Auch gilt es in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns, bei Bedarf flexibel auf den Verlauf der sogenannten 3. Welle zu reagieren.

Die ab dem 12.04.2021 geltenden Regelungen sehen vor, dass jeweils der Mittwoch einer Woche der Stichtag ist, an dem der dann vorhandene 7-Tage-Inzidenzwert entscheidend für den Schulbetrieb in der darauffolgenden Woche ist.

Liegt dieser Wert unter 150 gelten folgende Regelungen:

  1. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen findet ein täglicher Präsenzunterricht statt.
  2. In dieser Stufe kann auch für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien – also den Klassenstufen, die im kommenden Jahr Abitur machen – ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen stattfinden.
    Dies ist jedoch nur möglich, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet. In diesen Klassenstufen findet in der Regel kurz vor den Prüfungen kein Unterricht im Klassenverband statt, sondern nur Konsultationen zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften.
    In Abhängigkeit von den personellen und räumlichen Ressourcen an der Schule wird vor Ort über die Vorgehensweise entschieden.
  3. In den allgemein bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 und den beruflichen Schulen findet Wechselunterricht statt. Die Form des Wechselunterrichts wird auch weiterhin durch die Schule bestimmt.
  4. Der Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz wird weiterhin erteilt.
  5. Der Unterricht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler findet je nach den örtlichen Gegebenheiten sowie auf der Grundlage der individuellen Förderplanung als Präsenzunterricht statt. Diese Schülerinnen und Schüler bedürfen der Förderung möglichst in Präsenz.
  6. Schülerbetriebspraktika im Rahmen der beruflichen Orientierung oder Langzeitpraktika im Rahmen der Flexiblen Schulausgangsphase können unter Einhaltung der festgelegten Maßnahmen der jeweiligen Betriebsstätte stattfinden.
  7. Ein- und mehrtägige Schulfahrten können nicht durchgeführt werden. Wandertage im näheren Umfeld der Schule können jedoch unter Einhaltung der maßgeblichen Hygienevorschriften stattfinden.
  8. Das Einbinden externer Unterstützung an der Schule ist möglich, sofern es sowohl die organisatorischen Bedingungen als auch die vor Ort einzuhaltenden Hygienemaßnahmen erlauben, Damit ist die Umsetzung der Maßnahme B des „Unterstützungsprogramms Schule“ (Finanzierung externer Unterstützungsleistungen) möglich. Gleiches gilt für Unterricht ergänzende Angebote der ganztägig arbeitenden Schulen. Lern- und Förderangebote sollen dabei im Vordergrund stehen. Diese Maßnahme ist ein Baustein bei der Bewältigung von so genannten Lernlücken, um den Schülerinnen und Schülern einen möglichst guten Übergang in das nächste Schuljahr zu ermöglichen.

Liegt der 7-Tage-Inzidenzwert bei 150 oder höher gelten folgende Regeln:

  1. Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
  2. Als Ausnahme von dem Besuchsverbot können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Für die Notfallbetreuung gelten die üblichen Beschulungszeiten. Die Schülerinnen und Schüler müssen dafür angemeldet werden.
  3. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sicherzustellen.
    Im Übrigen wird für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge Distanzunterricht erteilt.
    Für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien kann ebenfalls ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet.

Weiterhin wird Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz erteilt.

Unterstützung für Kitas

Land fördert Einsatz von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern

Schwerin – Zur Unterstützung der Kindertageseinrichtungen im Corona-Alltag stellt das Land fast vier Millionen Euro für Alltagshelferinnen und Alltagshelfer zur Verfügung. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute mit.

„Wir wollen durch zusätzliches Personal unsere Fachkräfte in den Kitas entlasten“, so Drese. „Damit tragen wir in den Kindertageseinrichtungen den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben Rechnung.“

Die Ministerin betonte, dass Kindertageseinrichtungen ab sofort bei ihrem jeweiligen Landkreis/ ihrer kreisfreien Stadt (örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) einen Antrag auf Alltagshilfe in Höhe von bis zu 10.000 Euro stellen können. Die Aufteilung der insgesamt 3,923 Millionen Euro des Landes an die Landkreise/ kreisfreien Städte erfolgt nach dem prozentualen Anteil der geförderten Kinder in den Kitas.

„Förderfähig ist die Einstellung von zusätzlichem Personal im nicht-pädagogischen Bereich, die Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal im nicht-pädagogischen Bereich sowie Ausgaben für Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung, wie etwa FFP2-Masken und Luftfilter“, sagte Drese.

Seitens der Träger der Kindertageseinrichtungen muss sichergestellt sein, dass die zusätzlichen Kräfte und Stunden eingesetzt werden, um die Hygienebestimmungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie umzusetzen.

Ein Einsatz der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer ist insbesondere bei den folgenden Tätigkeiten möglich:

  • Unterstützung bei der erhöhten hygienischen Versorgung der Kinder und der Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes in den Gruppen bzw. Teilungsbereichen,
  • Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich insbesondere Essensversorgung, Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion,
  • Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten,
  • Begleitung bei Ausflügen, Materialbeschaffung und Unterstützung auf dem Außengelände

Drese: „Mit unserer Fördermaßnahme verfolgen wir ein weiteres Ziel. Wir hoffen, dass sich möglichst viele neue Alltagshelferinnen und Alltagshelfer langfristig für eine Tätigkeit in unseren Kitas entscheiden und sich dafür weiter qualifizieren. Die zusätzlich eingesetzten Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sind damit ein weiterer Baustein unserer Fachkräfteoffensive im Bereich der Kindertagesförderung.“

Kinder- und Jugendsport aktuell

Schwerin – Der vereinsbasierte Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) in allen Sportarten ist im Freizeit- und Amateurbereich momentan weiter ausgesetzt. Eine Ausnahme gilt in Mecklenburg-Vorpommern für den Trainingsbetrieb im Freien im Kinder- und Jugendsport.

„Der vereinsbasierte Kinder- und Jugendsport ist auch nach Ostern im Außenbereich in den Regionen und für die Kinder und Jugendlichen möglich, die im Rahmen der Schulverordnung täglichen Präsenzunterricht in den Schulen haben“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Dabei besteht nach Aussage von Drese kein Erfordernis, einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest für die Teilnahme am Training vorzulegen. Eine entsprechende Klarstellung sei mit der jüngsten Anpassung der Coronaverordnung des Landes erfolgt.

Vereinstraining ist nach der aktuellen Schulverordnung im Freien für Kinder in den Schulklassen 1-6 sowie Jugendliche in den Abschlussklassen (täglicher Präsenzunterricht) in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen möglich. Das gilt für alle Sportarten.

Sonderregelungen gelten darüber hinaus weiterhin für Bundes- und Landeskader (Jugendliche und Erwachsene) aus Mecklenburg-Vorpommern. Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten mit dem Status Bundeskader und Landeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten, dürfen öffentliche und private Sportanlagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb in allen Sportarten, ohne Zuschauende, nutzen.

Individualsport ist mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen.

Weiterqualifizierung für Erzieher:Innen

Kultusministerkonferenz rechnet Berufsabschluss als Vorqualifizierung an

Schwerin – Die neue Ausbildung „Staatlich/e anerkannte/r Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige“ in Mecklenburg-Vorpommern wird attraktiver. Absolventinnen und Absolventen des Modellprojekts können nun den bundesweit anerkannten Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ erlangen und zwar in der Hälfte der sonst üblichen Zeit. Die Kultusministerkonferenz (KMK) rechnet die Vorqualifizierung nun an und ermöglicht damit die bundesweite Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit des Abschlusses. Mecklenburg-Vorpommern hatte sich in den Beratungen auf KMK-Ebene dafür eingesetzt.

„Für die Absolventinnen und Absolventen des neuen Ausbildungsganges, die diesen Weg als Erstausbildung wählen, ist das eine sehr gute Nachricht“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Der Wert ihres Berufsabschlusses steigt. Er wird nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt, sondern erfährt deutschlandweit Berücksichtigung. Trotzdem hoffe ich natürlich sehr, dass die Absolventinnen und Absolventen, die bei uns die praxisorientierte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, anschließend im Land bleiben und in den Kitas arbeiten“, so Martin. Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften in der Kindertagesförderung sei groß.

Das Land baut auch einen entsprechenden Aufbauweiterbildungsgang auf, in dem sich die Absolventinnen und Absolventen des Modellprojekts „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ in Mecklenburg-Vorpommern berufsbegleitend weiterqualifizieren können. Start der Weiterbildungsqualifizierung ist der Beginn des Schuljahres 2021/2022. Ausbildungsort ist das Regionale Berufliche Bildungszentrum des Landkreises Rostock in Güstrow.

Das Modellprojekt „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ gibt es in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2017/2018. Die neue dreijährige Ausbildung hat einen deutlich höheren Praxisanteil als die vierjährige klassische Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“. Das Land hatte das Modellprojekt aufgelegt, um den gestiegenen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern künftig besser decken zu können.

Im ersten Abschlussjahrgang (Schuljahr 2019/2020) des Modellprojekts „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ gab es 64 Absolventinnen bzw. Absolventen. Im Schuljahr 2020/2021 haben 120 Schülerinnen und Schüler die Ausbildung aufgenommen.

Universitäten bilden mehr Lehrkräfte aus

Martin: Gestiegenen Bedarf an Lehrkräften besser decken

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bildet im Vergleich zu den Vorjahren mehr Grundschullehrkräfte aus. An den Universitäten Greifswald und Rostock stehen seit dem Wintersemester 2020/2021 insgesamt 225 Plätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das Lehramt Grundschulpädagogik zur Verfügung. Bis Ende des Sommersemesters 2020 waren es lediglich 100 Plätze, wie aus dem jüngsten Bericht des landesweiten Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) für den Zeitraum 2015 bis 2019 hervorgeht.

„Mit der Erhöhung der Studienplätze in der Grundschulpädagogik setzen wir einen wichtigen Schwerpunkt“ sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Dafür habe ich mich in den Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen stark gemacht. Wir wollen auf diese Weise erreichen, dass Mecklenburg-Vorpommern den gestiegenen Bedarf an Lehrkräften besser decken kann. Mit der Ausbildung für Grundschullehrkräfte an der Universität Greifswald haben wir nicht nur einen weiteren Studienstandort geschaffen, sondern auch einen innovativen Studiengang in Vorpommern konzipiert, der hohe wissenschaftliche Ansprüche und Praxisorientierung integriert“, betonte Martin.

Aus dem ZLB-Bericht geht zudem hervor, dass das Land die Plätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger für den Lehramtsstudiengang Sonderpädagogik von 80 auf 87 leicht erhöht hat. Für das Lehramt an beruflichen Schulen blieb die jährliche Aufnahmekapazität von 95 Plätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Zeitraum 2015 bis 2019 gleich. Zukünftig werden auch hier mehr Lehrkräfte ausgebildet. An der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg sollen zusammen weitere 40 Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze angeboten werden. Auch diese Erhöhung ist ein Ergebnis der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen.

Laut Lehrerbildungsgesetz ist das landesweite Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung verpflichtet, alle fünf Jahre der Landesregierung und dem Landtag einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Vorschriften des Gesetzes vorzulegen.

Neue Rektorin der Universität Greifswald

Feierliche Investitur in der historischen Aula der Universität

Greifswald – Die Universität Greifswald wird weiterhin von einer Frau geleitet. Prof. Dr. Katharina Riedel ist am Vormittag bei der feierlichen Investitur in ihr Amt als Rektorin eingeführt worden. Die Mikrobiologin übernimmt den Staffelstab von Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber, die nach zwei Amtszeiten in den Ruhestand geht. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat Prof. Katharina Riedel in Greifswald zur neuen Rektorin ernannt. Wegen der Corona-Pandemie konnte die traditionelle akademische Feier in der historischen Aula der Universität nur verkürzt und mit einem kleinen Personenkreis unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln stattfinden. Sie wurde jedoch live im Internet übertragen.

„Prof. Katharina Riedel prägt mit ihrer exzellenten Arbeit seit über zehn Jahren die Entwicklung der Universität Greifswald“, würdigte Wissenschaftsministerin Martin. „Mit ihr hat die Universität eine hervorragende Nachfolgerin gefunden. Ich freue mich außerordentlich, dass mit ihr erneut eine starke Frau an der Spitze der Universität steht und ihre Geschicke leitet. Frau Riedel hat als Prorektorin für Forschung und Transfer sowie internationale Angelegenheiten und Gleichstellung weitreichende Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung gesammelt“, sagte Martin. Sie bringe damit das beste Rüstzeug für ihre künftige Tätigkeit als Rektorin mit.

„Neben Forschung und Transfer wird vor allem der Bereich von Studium und Lehre viel Aufmerksamkeit erfordern. Dies ist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Digitalisierung in Studium und Lehre sowie in der Hochschulverwaltung von besonderer Bedeutung und zugleich eine große Herausforderung“, so die Wissenschaftsministerin weiter. „Ich wünsche der neuen Rektorin viel Erfolg für ihre wichtigen Aufgaben und dass sie mit ihrem Team die Universität Greifswald mit viel Innovationskraft und Freude in eine gute Zukunft steuert. Das wünsche ich mir für die Hochschule, das wünsche ich mir aber auch für Mecklenburg-Vorpommern. Denn die Universität Greifswald ist ein wichtiger Motor für Innovation und Entwicklung unseres Landes.“

Außerdem dankte Martin Riedels Vorgängerin, Prof. Dr. Johanna Eleonore Weber für ihr langjähriges Wirken und großes Engagement: „Frau Weber kann mit Stolz auf zwei sehr erfolgreiche Amtszeiten zurückblicken. Unter ihrer Leitung ist es gelungen, die Studienanfänger- und Studierendenzahlen über die Jahre trotz der demografischen Herausforderungen und der Corona-Krise zu stabilisieren. Das verdient großen Respekt. Zu ihrer Leistungsbilanz gehört auch die Profilierung und Stärkung der Forschung und die Internationalisierung der Universität. Dies findet Ausdruck in hohen Drittmitteleinnahmen, steigenden Zahlen ausländischer Studierender und in ganz oder teils englischsprachigen Studiengängen. Nicht zu vergessen ist der deutsch-polnische Lehramtsstudiengang mit der Universität Szczecin, der in diesem Wintersemester starten wird.“

Martin dankte Prof. Weber zudem für das gemeinsame Anliegen, neue Akzente in der Lehrerbildung zu setzen. „Ich freue mich sehr über den neuen Studiengang Grundschulpädagogik und die Erweiterung um das gymnasiale Lehramtsstudium im Fach Physik. Das haben wir, ich darf es so sagen, sehr gut hinbekommen. Zu den neuen Studiengängen gehört auch die Psychotherapie, die auf diese Weise erstmals ihren Platz im grundständigen akademischen Studium erhält“, führte die Ministerin aus. „Frau Professorin Weber hat sich zudem für die Frauenförderung und Genderforschung eingesetzt. Die neue Professur für Gender Studies ist ihr, wie ich weiß, ein Herzensanliegen. Ihre Kompetenz und Erfahrung bringt sie im Vorpommernrat ein und war Mitglied in dem von der Ministerpräsidentin berufenen Zukunftsrat. Als Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz hat Frau Weber nicht nur die Universität Greifswald, sondern alle Hochschulen des Landes in den Fokus des überregionalen Interesses gerückt. Damit hat sie Verbindungen und Netzwerke geschaffen, die von unschätzbarem Wert sind“, lobte Martin.

Die neue Rektorin Prof. Dr. Katharina Riedel steht an Position 353 der Liste der Rektorinnen und Rektoren der Universität. Prof. Riedel studierte Biologie an der Technischen Universität München und promovierte 1998 am dortigen Institut für Mikrobiologie. Im Jahr 2006 hat sie sich an der Universität Zürich habilitiert. Nach einer Professur an der Universität Braunschweig wurde sie 2011 Professorin für Mikrobiologie an der Universität Greifswald. Von 2013 bis 2020 war sie Geschäftsführende Direktorin des Instituts. Von 2016 bis 2017 war sie Prodekanin der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und von 2017 bis zur Amtsübernahme Prorektorin für Forschung und Transfer sowie internationale Angelegenheiten und Gleichstellung. Seit 2020 ist sie außerdem kommissarische Gründungsdirektorin des Helmholtz-Instituts in Greifswald.

Testen – Impfen – Schützen

Mit dem Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen“ nach den Osterferien zurück in die Schule

Schwerin – Beim MV-Gipfel hat sich die Landesregierung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch über den Schulstart nach den Osterferien ausgetauscht.

In den beiden Tagen unmittelbar nach den Osterferien, also am 8. April und 9. April 2021, wird der Schulbetrieb zunächst wie am 26. März 2021 (letzter Schultag vor den Osterferien) fortgeführt, sofern nicht das jeweilige Gesundheitsamt Einschränkungen vornimmt. Sollten diese erforderlich sein, wird die Information dazu spätestens zwei Tage vor Schulbeginn, also spätestens bis zum 6. April 2021, erfolgen, heißt es in der gemeinsamen Erklärung des MV-Gipfels. Dazu gilt der Grundsatz „Testen – Impfen – Schützen“.

Bildungsministerin Bettina Martin wird mit den Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte in der kommenden Woche Gespräche führen, wie der Schulbetrieb dann ab dem 12. April 2021 gestaltet werden soll. Ziel ist es, angesichts des vergleichsweise geringen Infektionsgeschehens in den Schulen und durch den Einsatz der Selbstteststrategie, der Impfungen und durch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen weiterhin zu ermöglichen.

„Wir alle sind uns einig, dass Präsenzunterricht in der Schule und der persönliche Kontakt zwischen Schülerinnen, Schülern und ihren Lehrkräften besonders wichtig und durch nichts vollständig zu ersetzen sind“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die steigenden Infektionszahlen durch die Verbreitung der gefährlicheren britischen Variante des Coronavirus stellt uns alle jedoch vor größere Herausforderungen als ohnehin schon. Täglicher Präsenzunterricht oder Wechselunterricht in der Schule werden nur möglich sein, wenn wir alle Maßnahmen zum Schutz zielgerichtet umsetzen. Eine besondere Rolle spielt dabei der Einsatz von Selbsttests zweimal pro Woche für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte“, betonte Martin.

Neben den Abstands- und Hygieneregeln, den laufenden Impfungen, die zunächst für Grundschul- und Förderschullehrkräfte vorgesehen sind, bildet die Selbstteststrategie zukünftig einen zentralen Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Pandemie. Alle Schulen haben Selbsttests erhalten. Weitere Lieferungen folgen. Nach den Osterferien werden die Corona-Selbsttests für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an den Schulen zweimal in der Woche durchgeführt. Zur Förderung einer breiten Teilnahme an den Selbsttestungen kann nach den Osterferien die Schulkonferenz jeder Schule bei Bedarf entscheiden, die Selbsttestungen auch zu Hause durchführen zu lassen.

„In der kommenden Woche werden wir die Festlegungen für den Schulbetrieb ab dem 12. April treffen“, führte die Bildungsministerin weiter aus. „Die beiden Starttage nach den Ferien bieten dann Gelegenheit für die Organisation. Doch zunächst einmal wünsche ich allen schöne Osterferien. Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte haben sich nach den vergangenen Wochen eine Erholungspause verdient. Sie haben in dieser schwierigen Pandemie-Zeit Großartiges geleistet“, sagte Martin.

Corona-Selbsttests in Schulen

Selbsttests finden nach Osterferien zweimal in der Woche statt / Schulkonferenz entscheidet über Form der Durchführung

Schwerin – Nach den Osterferien werden die Corona-Selbsttests für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beschäftigten an den Schulen zweimal in der Woche durchgeführt. Bereits in den vergangenen zwei Wochen war die Selbstteststrategie in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns gestartet. Es war mit dem Bündnis für gute Schule vereinbart, dass die Erfahrungen aus den ersten zwei Testwochen gemeinsam ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage wurde nun die Selbstteststrategie an den Schulen für die Zeit nach den Osterferien weiterentwickelt.

„Mit dem Einsatz der Selbsttests bringen wir mehr Sicherheit in die Schulen, indem wir frühzeitig Infektionen entdecken und Clusterbildungen verhindern können“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Nur so werden wir zukünftig die Chance haben, die Schulen offen zu halten. Oberstes Ziel muss es deshalb nun sein, dass möglichst viele Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte das Angebot, sich zweimal in der Woche kostenlos selbst zu testen, annehmen. Alle können so mithelfen, dass trotz Pandemie in den kommenden Wochen und Monaten Unterricht in der Schule stattfinden kann. Ich appelliere deshalb an alle Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler: Machen Sie bitte mit! Damit helfen Sie, den Unterricht in der Schule abzusichern“, sagte sie.

„Ich verstehe, dass es zu Beginn viele Fragen gibt – doch aus den ersten beiden Testwochen wissen wir, dass die Selbsttests weitaus einfacher durchzuführen sind als zunächst von vielen befürchtet“, so Martin weiter. Die Ministerin dankte allen, die sich mit großem und außergewöhnlichem Engagement in sehr kurzer Zeit für die Umsetzung der Teststrategie in den Schulen eingesetzt haben.

Alle Schulen haben mittlerweile Selbsttests erhalten. In der kommenden Woche sind weitere Lieferungen angekündigt. Neben den Abstands- und Hygieneregeln, den laufenden Impfungen, die zunächst für Grundschul- und Förderschullehrkräfte vorgesehen sind, bildet die Selbstteststrategie zukünftig einen zentralen Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Pandemie. Auch nach den Osterferien bleibt es bei der bisherigen Praxis: Die Selbsttests erfolgen in allen Jahrgangsstufen in der Regel in der Schule. Getestet wird im Klassen- oder Kursverband zu Beginn eines Schultages im Klassenraum.

Wichtiger als der Testort ist jedoch, dass überhaupt regelmäßige sachgerechte Testungen vorgenommen werden und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ergebnissen stattfindet. Deshalb haben Schulgemeinschaften künftig auch die Möglichkeit, die Selbsttests anstatt in der Schule auch zu Hause durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz. Dieses Vorgehen ist mit dem Bündnis für gute Schule abgestimmt. Die Schulen sind über diese Regelung mit einem Hinweisschreiben informiert worden. Sollte eine Schule von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, beruft die oder der Vorsitzende der Schulkonferenz das Gremium nach den Osterferien ein. Dort wird dann entschieden, ob die Selbsttests in der Schule stattfinden, gänzlich nach Hause verlegt werden oder eine Wahlmöglichkeit besteht. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Schulen und Eltern direkt nach den Osterferien.

Nach einer aktuellen Erhebung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden im Zeitraum vom 17. März bis 25. März an den öffentlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen 54.571 Selbsttests durchgeführt. Von den 187.200 Schülerinnen und Schülern haben 48.016 Kinder und Jugendliche einen Selbsttest gemacht. 5.482 von 13.310 Lehrkräften haben einen Selbsttest durchgeführt. Zudem haben sich 193 Referendarinnen und Referendare, 209 unterstützende pädagogische Fachkräfte und 671 weitere Personen, die an den Schulen beschäftigt sind, getestet.