Universitäten bilden mehr Lehrkräfte aus

Martin: Gestiegenen Bedarf an Lehrkräften besser decken

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern bildet im Vergleich zu den Vorjahren mehr Grundschullehrkräfte aus. An den Universitäten Greifswald und Rostock stehen seit dem Wintersemester 2020/2021 insgesamt 225 Plätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger für das Lehramt Grundschulpädagogik zur Verfügung. Bis Ende des Sommersemesters 2020 waren es lediglich 100 Plätze, wie aus dem jüngsten Bericht des landesweiten Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) für den Zeitraum 2015 bis 2019 hervorgeht.

„Mit der Erhöhung der Studienplätze in der Grundschulpädagogik setzen wir einen wichtigen Schwerpunkt“ sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Dafür habe ich mich in den Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen stark gemacht. Wir wollen auf diese Weise erreichen, dass Mecklenburg-Vorpommern den gestiegenen Bedarf an Lehrkräften besser decken kann. Mit der Ausbildung für Grundschullehrkräfte an der Universität Greifswald haben wir nicht nur einen weiteren Studienstandort geschaffen, sondern auch einen innovativen Studiengang in Vorpommern konzipiert, der hohe wissenschaftliche Ansprüche und Praxisorientierung integriert“, betonte Martin.

Aus dem ZLB-Bericht geht zudem hervor, dass das Land die Plätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger für den Lehramtsstudiengang Sonderpädagogik von 80 auf 87 leicht erhöht hat. Für das Lehramt an beruflichen Schulen blieb die jährliche Aufnahmekapazität von 95 Plätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Zeitraum 2015 bis 2019 gleich. Zukünftig werden auch hier mehr Lehrkräfte ausgebildet. An der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg sollen zusammen weitere 40 Studienanfängerinnenplätze und Studienanfängerplätze angeboten werden. Auch diese Erhöhung ist ein Ergebnis der Zielvereinbarungen mit den Hochschulen.

Laut Lehrerbildungsgesetz ist das landesweite Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung verpflichtet, alle fünf Jahre der Landesregierung und dem Landtag einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Vorschriften des Gesetzes vorzulegen.

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