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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben

Martin: Schulen bleiben aber weiterhin offen

Schwerin – „Unsere Schulen gehören nicht zu den Treibern der Pandemie. Dennoch ist es wichtig, dass wir einen Beitrag zu den öffentlichen Kontaktbeschränkungen leisten. Auf diese Weise wollen wir gemeinsam die weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Ab Mittwoch erhalten alle Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen Distanzunterricht. Ich bitte alle Eltern, wenn irgend möglich, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Wenn dies nicht möglich ist, sind die Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 weiterhin geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler bleiben dort in ihren definierten Gruppen und sollen die gleichen Aufgaben bearbeiten, wie jene Schülerinnen und Schüler, die zu Hause lernen“, so Martin.

Die Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 16. Dezember 2020 im Überblick:

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, werden vom 16. Dezember 2020 bis zum 8. Januar 2021 in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Die Kinder werden dann in ihrem bisherigen, gewohnten Klassenverband bleiben. Das heißt, dass es keinerlei Zusammenlegung von Lerngruppen geben soll.

Eltern, die ihre Kinder nicht zuhause betreuen können, müssen nicht nachweisen, dass sie in systemrelevanten Berufen tätig sind. Eltern, deren Kinder die Jahrgangsstufen 1 bis 6 besuchen, und deren Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen sollen, werden gebeten, die Schule darüber rechtzeitig möglichst per E-Mail zu informieren. Der reguläre Schülerverkehr findet in ganz Mecklenburg-Vorpommern statt.

In allen schulischen Gebäuden gilt für alle an der Schule beschäftigten Personen ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, auch im Unterricht. Für Schülerinnen und Schüler bleiben die Regelungen hinsichtlich der Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen zunächst unverändert. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, den Mindestabstand einzuhalten, wo dies möglich ist. Für alle Jahrgangsstufen wird die Präsenzpflicht aufgehoben.

Alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen aller Schularten erhalten Aufgaben für das häusliche Lernen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Präsenz erhalten bei der Bearbeitung dieser Aufgabenpakete, die auch für den Distanzunterricht vorgesehen sind, Unterstützung durch die Lehrkräfte in Präsenz. Sportunterricht oder Schwimmunterricht werden nicht erteilt.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und in den beruflichen Schulen wird Distanzunterricht angeboten. Die Klassenarbeits- und Klausurpläne sollen entsprechend angepasst werden, da in dieser Zeit keine Arbeiten geschrieben werden können.

„Wir werden Anfang des neuen Jahres darüber beraten, wie es nach dem 10. Januar 2021 an den Schulen weitergeht. Dabei haben wir vor allem die Abschlussklassen ganz besonders im Blick. Sie müssen die Möglichkeit haben, in 2021 gut vorbereitet in ihre Prüfungen zu gehen. Deshalb ist unser Ziel, dass sie vorrangig in den Präsenzunterricht zurückkehren“, betonte Martin.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat für alle Eltern die Regelungen zu Beginn der Woche auf seine Internetseite eingestellt und auch an alle Schulen zur weiteren Verteilung übermittelt.

EU-Schulprogramm

Aufruf zur Teilnahme im Schuljahr 2021/22

Schwerin – Das EU-Schulprogramm, das Kinder zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährungsweise anregen soll, geht in eine neue Runde. Das Landwirtschaftsministerium ruft alle Grund-, Regionalen und Gesamtschulen mit den Klassenstufen 1 bis 4 sowie alle Förderschulen auf, sich um die Teilnahme an dem EU-geförderten Programm im Schuljahr 2021/22 zu bewerben.

Mecklenburg-Vorpommern nimmt sei 2017/2018 am EU-Schulprogramm teil. In unserem Land wird mit Hilfe des Programms an teilnehmenden Schulen einmal wöchentlich eine kostenfreie Abgabe von 200 ml frischer Milch ohne Zusätze sowie 85 bis 100 g frischem Obst oder Gemüse pro Kind finanziert. Im laufenden Schuljahr 2020/21 erfolgt das an 137 Schulen mit etwa 21.000 Kindern.

Außerdem werden unterstützende pädagogische Begleit­maßnahmen angeboten, die ebenfalls aus dem Programm finanziert werden. Konkret geht es darum, Wissen rund um eine gesunde Ernährung zu vermitteln und einen Einblick in die Aufgaben und Leistungen der Landwirt­schaft, insbesondere in die Erzeugung von Nahrungs­mitteln, zu geben.

Eine Bewerbung für das Programm ist bis zum 31. Januar 2021 beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV einzureichen.

Im Anschluss erfolgt die Auswahl der teilnehmenden Schulen für das Schuljahr 2021/22 anhand vorgegebener Kriterien. So sollten die Schulen neben der Ernährung auch andere gesundheitsbezogene Maßnahmen in ihrem Konzept berücksichtigt haben.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen unter: www.lm.regierung-mv.de/eu-schulprogramm

Sobald die teilnehmenden Schulen feststehen, werden in einem Interessenbekundungsverfahren die Lieferanten ermittelt, die die Schulen mit frischer Milch und regionalem Obst und Gemüse beliefern.

Besuch von Kita und Hort

Ministerin Drese wendet sich an Eltern mit Kindern in Kita und Hort

Schwerin – „Wenn es Ihnen möglich ist, betreuen Sie Ihre Kinder in der Zeit vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zuhause.“ Angesichts der hohen Infektionszahlen und des gestern von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Lockdown wendet sich Sozialministerin Stefanie Drese an alle Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern besuchen.

Drese appelliert in einem Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten, die Betreuung in Krippe, Kita, Hort und in der Kindertagespflege nur in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung der Kinder nicht selbst oder im engsten familiären Umfeld sichergestellt werden kann.

„Wir müssen jetzt alles dafür tun, Kontakte und damit die Zahl der Infektionen zu reduzieren. Ein Verzicht auf den Kita-Besuch ab Mittwoch trägt dazu bei, mit Oma und Opa sicher Weihnachten feiern zu können“, so Drese.

Auch wenn die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nach derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnis und nach den stets aktualisierten Inzidenzzahlen keine Infektionstreiber sind, könne mit der Schutzphase zudem vorgesorgt werden, dass auch nach der Weihnachtszeit und dem Jahreswechsel das Infektionsrisiko in der Kindertagesförderung niedrig bleibt. Drese: „Ich sehe die Kontakteinschränkungen auch als Chance, den bisherigen Kurs unseres Landes fortzusetzen, Kitas und Schulen weitgehend offen zu halten.“

Die Ministerin betont in ihrem Brief, dass sich die Landesregierung im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern auch jetzt gegen Schließungen mit einer Notfallbetreuung entschieden habe. „Das ist nur möglich, weil die Beschäftigten in der Kindertagesförderung, mit großem Engagement die Förderung und Betreuung der Kinder unter neuen Vorzeichen sichergestellt haben. Und weil die allermeisten Eltern mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten dazu beigetragen haben, die Ausbreitung des Virus in unserem Land zu verringern. Auf dieses Verständnis und ihre Mithilfe setze ich weiterhin“, schreibt Drese.

Während der Schutzphase vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 bleiben die Einrichtungen der Kindertagesförderung und die Kindertagespflegestellen deshalb geöffnet. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesförderung besteht nach wie vor. Die Betreuungszeiten werden nicht eingeschränkt.

Drese: „Wir wollen aber gemeinsam uns noch einmal verstärkt bemühen, die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Die Gruppen in den Kindertageseinrichtungen können, wenn Sie als Eltern mithelfen, kleiner werden, denn alle Erzieherinnen und Erzieher sowie Fachkräfte bleiben an Bord.“

Distanzunterricht in Risikogebieten

Schwerin – Wegen der gestiegenen Corona-Infektionszahlen ändern sich für weiterführende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bis zu den Weihnachtsferien die Regelungen zur Unterrichtsorganisation. Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse, die in Risikogebieten leben, erhalten vom kommenden Montag an bis zu den Weihnachtsferien Distanzunterricht. „Die Entwicklung der Infektionszahlen ist auch in Mecklenburg-Vorpommern besorgniserregend. Wir müssen Kontakte in den Schulen reduzieren, um uns besser zu schützen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Aktuell erlassen die Landkreise und kreisfreien Städte mit einer Inzidenz von über 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner derartige Allgemeinverfügungen, die ab dem 14. Dezember 2020 gelten. Das sind derzeit die Landeshauptstadt Schwerin sowie der Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landkreis Nordwestmecklenburg, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Auch der Landkreis Vorpommern-Rügen hat sich dem angeschlossen.

Nur die Hansestadt und der Landkreis Rostock haben derzeit geringere Inzidenzen. Sollte jedoch auch hier noch vor den Weihnachtsferien eine Allgemeinverfügung notwendig werden, werden die dort ansässigen Schulen über die zeitlich begrenzte Maßnahme über den Landkreis oder die kreisfreie Stadt direkt informiert.

„Wegen der gestiegenen Infektionszahlen werden Schülerinnen und Schüler Vorstellungen der Weihnachtsmärchen in den Theatern leider nicht mehr besuchen können“, erklärte Bildungsministerin Martin. „Auch Schulfahrten, Schulwanderungen und Besuche in außerschulischen Lernorten sind bis auf Weiteres nicht möglich.“

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Schulen über ein entsprechendes Schreiben die neuen Regelungen mitgeteilt, die Lehrerinnen und Lehrer gebeten, Eltern zu informieren und die notwendigen Vorbereitungen für den Distanzunterricht zu treffen.

Die Regelungen im Detail:

  • Ab der Jahrgangsstufe 7 wird in allgemein bildenden Schulen sowie in allen beruflichen Schulen Distanzunterricht erteilt. Ausgenommen davon ist der Unterricht in den Ausbildungs- und Berufsvorbereitungsklassen in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz sowie die Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfungen im Bildungsgang „Medizinische Dokumentation“ an der Beruflichen Schule der Universitätsmedizin Greifswald.
  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 werden demnach vollständig im Präsenzunterricht beschult. An den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung findet Präsenzunterricht statt.
  • Lehrkräfte und alle anderen Personen, die an Schulen beschäftigt sind, tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung – auch während des Unterrichts. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann, solange es zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderungen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, erforderlich ist.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist eine Pflicht, Ausnahmen bestehen, wenn Lehrkräfte und Beschäftigte an Schulen aufgrund von medizinischen oder psychischen Beeinträchtigungen oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Weiterbildung von Beschäftigten

Schwerin – Das Bildungsministerium setzt stärkere Anreize für Beschäftigte, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Der Landtag hat am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes beschlossen.

Das neue Bildungsfreistellungsgesetz eröffnet mehr Möglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich weiterzubilden. Lebenslanges Lernen ist heute wichtiger denn je – nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmen existentiell. Und nicht zuletzt geht es auch um die aktive Teilhabe an unserem demokratischen Miteinander“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Nicht nur die Beschäftigten profitieren von der Weiterbildung in ihrer individuellen und beruflichen Entwicklung. „Es ist auch gut für die Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich stetig weiterbilden“, so Martin.

Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt unter anderem, dass Unternehmen Arbeitsentgelt erstattet bekommen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. In der jetzt beschlossenen Änderung finden vor allem drei Punkte Beachtung:

  • Bislang gab es Erstattungen für politische oder ehrenamtsbezogene Weiterbildung, wenn Beschäftigte mindestens drei Tage am Stück an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Dieser Zeitraum wird jetzt auf zwei Tage gesenkt.
  • Beschäftige können ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, so dass dann auch alle zwei Jahre eine zehntägige Maßnahme belegt werden kann.
  • Damit die Mittel besser abgerufen werden können, wird die Inanspruchnahme flexibilisiert. Künftig kann auch ein höherer Anteil der Mittel für die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden.

Im Jahr 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Anträge von 164 Firmen auf Erstattung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme von Beschäftigten an den Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung positiv beschieden. Für die Erstattung an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung wurden Anträge von 24 Firmen und für die Erstattung an Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Weiterbildung Anträge von 16 Firmen positiv beschieden. „Mit den neuen Regelungen steigt die Attraktivität der Weiterbildungsförderung“, sagte Martin.

Mit der jetzt vollzogenen Novellierung setzt die Landesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Mehr für Bildung im Nachtragshaushalt

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat am Mittwoch den Nachtragshaushalt 2020/21 als ein wichtiges Zeichen für die Bildung bezeichnet. „255,5 Millionen Euro für die Bildung sind eine gute Nachricht für die Schulen und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern“, so Martin. „Bildungspolitik hat bei uns im Land absolute Priorität.“

Am Mittwoch hat der Landtag den Entwurf der Landesregierung zum Nachtragshaushalt in erster Lesung beraten. „Allein 80 Millionen Euro werden zusätzlich in die Digitalisierung der Schulen investiert. Das ist nicht nur in Pandemie-Zeiten der richtige Weg, sondern gibt den Schulen im Land auch die Möglichkeit, zukunftsorientiert im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu handeln“, sagte die Ministerin. Neben Mitteln für den Ausbau der digitalen Infrastruktur werden auch 100 Mio. Euro zusätzlich für das Schulsanierungs- und Bauprogramm zur Verfügung gestellt. Damit werden die Schulträger – also die Landkreise und Kommunen – unterstützt.

Mit den 255,5 Millionen Euro sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • 80 Millionen Euro für Digitalisierung an Schulen (v. a. technische Ausstattung, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie Beschaffung von digitalen Unterrichtsmaterialien)
  • 40 Millionen Euro für Digitalisierung an den Hochschulen
  • 9,3 Millionen Euro für alternative Lehrformate im Krankenhausbetrieb der Universitätsmedizinen
  • 100 Millionen Euro für Schulsanierungs- und -bauprogramm
  • 3,2 Millionen Euro zusätzlich für Ganztagsausbau
  • 23 Millionen Euro für sonstige Maßnahmen an den Hochschulen.

Auch die Hochschulen im Land profitieren von dem vorgesehenen Entwurf. „40 Mio. Euro für den weiteren Ausbau der Digitalisierung setzen ein Zeichen“, sagte Martin. „Unsere Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern werden so besser für die digitale Lehre gerüstet sein und neue Wege beschreiten können.“

Der Nachtragshaushalt sieht auch eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel für moderne Medizingeräte, Klinikgebäude und digitale Systeme an den Universitätsmedizinen in Rostock und in Greifswald vor. Zum einen wird ein „Sondervermögen Universitätsmedizin“ in Höhe von 360 Mio. Euro gebildet. Dies setzt sich aus bereits geplanten 325 Mio. Euro und zusätzlichen 35 Mio. Euro für diese Zwecke zusammen. Zum anderen kommen weitere Mittel unter anderem der EU und des Bundes von rd. 77,9 Mio. Euro hinzu. Zudem kommen außerhalb des Sondervermögens Mittelaufwüchse für den Geräte- und Digitalisierungsbereich an den Universitätsmedizinen von ca. 77,9 Mio. Euro. „Die Landesregierung will hiermit die Leistungsfähigkeit der Hochleistungsmedizin im Land weiter verbessern“, so Martin

Zur Beschleunigung der Baumaßnahmen an der Universitätsmedizin hat die Staatliche Bauverwaltung außerdem vorgeschlagen, an den Universitätsmedizinen zwei „Bauhütten“ zu errichten. Diese mit zusätzlichem Personal ausgestatteten Stellen sollen für eine schnellere Umsetzung von Baumaßnahmen sorgen, die für den Klinikbetrieb dringlich sind.

Hygieneempfehlungen und Schutzmaßnahmen

Schwerin – Das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern hat einen erweiterten Leitfaden im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht. Darin enthalten sind aktualisierte Empfehlungen zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (5. Corona-JugVO ÄndVO M-V vom 2. Dezember 2020). Die Verordnung ist bis einschließlich 17.01.2021 gültig.

Dabei geht es darum, unter Abwägung der Belange des Infektionsschutzes, Leistungen zugunsten junger Menschen und deren Familien vorzuhalten, soweit die Hygiene- und Schutzmaßnahmen sichergestellt werden können.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Wir versuchen, so viel Kinder- und Jugendarbeit wie möglich im Land aufrechtzuerhalten. Dazu geben wir hinsichtlich der Hygiene die Rahmenbedingungen vor. Allerdings kann jeder Landkreis individuell weitere Maßnahmen treffen, abhängig vom Infektionsgeschehen vor Ort.“

So soll zum Beispiel, zum Schutz von Beschäftigten und Kindern, die Anzahl der teilnehmenden Personen im Hinblick auf die Größe der genutzten Räumlichkeiten angemessen sein, so dass ein hinreichender Abstand zwischen den einzelnen Personen eingehalten und den gestiegenen Hygieneanforderungen genüge getan werden kann.

Ein weiterer Punkt ist das Verhältnis der Anzahl von betreuenden zu teilnehmenden Personen. Es sollte derart gestaltet sein, dass dem jeweils betreuenden pädagogischen Personal zu jeder Zeit eine Überwachung der Einhaltung der grundlegenden Hygienemaßnahmen (z.B. Abstände, Kontaktvermeidung, Handhygiene etc.) möglich ist.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, weil dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Dies dient zur Reduzierung von Krankheitserregern in der Luft. Mehrmals täglich, mindestens alle zwei Stunden, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.

Soweit umsetzbar, sollten die Angebote und Maßnahmen in kleineren, voneinander getrennten Gruppen erfolgen. Alle Angebote müssen grundsätzlich eine kinder- und jugendhilfe-rechtliche Zielsetzung im Sinne des SGB VIII verfolgen und erfordern somit eine pädagogische Begleitung.

Nicht mehr erlaubt sind Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugend- und Familienerholung sowie der internationalen Jugendarbeit. Sie können angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bis auf Weiteres nicht mehr durchgeführt werden.

Azubi-Ticket auch für Freiwilligendienstleistende

Schwerin – Ab dem 1. Februar 2021 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein landesweites Azubi-Ticket. Anspruchsberechtigt sind dabei nach Auskunft von Sozialministerin Stefanie Drese auch alle jungen Menschen, die einen Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst im Land Mecklenburg-Vorpommern leisten.

„Darunter fallen Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sowie eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD), deren Einsatzstelle in Mecklenburg-Vorpommern liegt“, so Drese.

Voraussetzung für die Berechtigung zum Erwerb eines Azubi-Tickets ist, dass kein weiterer Erstattungsanspruch, wie z.B. ein Schülerticket, besteht.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es etwa 2.400 Freiwilligendienstleistende: ca. 1.350 Absolvierende eines Bundesfreiwilligendienstes, gut 900 Absolvierende eines FSJ und etwa 130 FÖJ-Leistende.

Die Landesregierung hatte sich am 4. Dezember im Zukunftsbündnis MV mit Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, der Bundesagentur für Arbeit, der Industrie- und Handels- sowie der Handwerkskammern, des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages auf die Einführung eines landesweiten Azubi-Tickets zum 1. Februar 2021 verständigt.

Das Azubi-Ticket gilt das ganze Jahr für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr im Land, also in allen Zügen des Nahverkehrs, Bussen und Straßenbahnen. Es kostet 365 Euro und kann auch für private Zwecke genutzt werden.

Drese: „Freiwilligendienstleistende zeigen wichtiges gesellschaftliches Engagement. Mit dem Anspruch auf das Azubi-Ticket verbessern wir die Rahmenbedingungen für diesen Einsatz und sorgen für eine größere Mobilität der jungen Frauen und Männer.“