Ausbau von Ganztagsangeboten in Horten

Schwerin – Bund und Land stellen Investitionsmittel zum beschleunigten Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder bereit. „Insgesamt stehen für den Hortausbau in Mecklenburg-Vorpommern 12,65 Millionen Euro von Bund und Land zur Verfügung“, gab Sozialministerin Stefanie Drese heute bekannt. Die Förderrichtlinie über das Investitionsprogramm zum Hortausbau (HortInvestFöRL M-V) ist am 16. März in Kraft getreten.

Der Bund steuert etwa 10,42 Millionen Euro bei, die das Land mit gut 2,32 Millionen Euro kofinanziert. Der kommunale Eigenanteil beträgt ebenfalls rund 2,32 Millionen Euro. Die Aufteilung der Mittel an die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte erfolgt über die Anzahl der betreuten Hortkinder bzw. auf Basis der Kinder in den Jahrgangsstufen 1-4.

„Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen bundesweit führend. Dennoch wollen wir zusätzliche Ganztagsangebote für Grundschulkinder schaffen und bestehende Angebote qualitativ weiterentwickeln. Die Bundesmittel von Familienministerin Franziska Giffey, die wir landesseitig aufstocken, sind dafür eine große Hilfe“, sagte Ministerin Drese.

Förderfähig sind insbesondere Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen wie Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte und Sanitäreinrichtungen soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder dienen.

Drese: „Wir wissen, dass viele Kommunen in unserem Land Investitionen zum Ausbau von Ganztagsangeboten planen. Deshalb sollten nun schnellstmöglich entsprechende Förderanträge über die jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gestellt werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Bundesmittel für den Hortausbau vollständig auszuschöpfen.“

Informationen zu den Antragsvoraussetzungen sowie über das Antragsverfahren finden sich in der beigefügten Richtlinie über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsförderung für Grundschulkinder in Horten (Hortausbauinvestitionsförderrichtlinie – HortInvestFöRL MV).

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