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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

„Weitersagen ist kein Petzen!“

und: „Hilfe holen ist Freundschaft!“ / Oldenburg: Hinschauen und Hinhören sind wichtig, um Anzeichen zu erkennen

Schwerin – Das Land hat eine Aufklärungskampagne zu den Themen psychische Belastungen und sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen gestartet. Dazu sind zwei Broschüren erschienen, die Schülerinnen und Schüler informieren und Unterstützungsangebote aufzeigen.

Die Broschüre „Weitersagen ist kein Petzen!“ richtet sich an die Zielgruppe der Jahrgangsstufen 3 und 4 und vermittelt: „Manchmal darf man ein Geheimnis verraten und es ist trotzdem Freundschaft.“ Die Broschüre „Hilfe holen ist Freundschaft!“ richtet sich an die Zielgruppe ab Jahrgangsstufe 5 und vermittelt: „Vertrauensvoll Sorgen teilen!“.

„Psychische Belastungen und sexualisierte Gewalt sind, obwohl oft nicht augenscheinlich, Teil des alltäglichen Lebens. Wir alle sind gefragt, Kindern und Jugendlichen zu helfen, die von psychischen Belastungen und sexualisierter Gewalt betroffenen sind. Hinschauen und Hinhören sind ganz besonders wichtig, um mögliche Anzeichen zu erkennen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt war Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich Vorreiter. Der Schutz gegen sexualisierte Gewalt ist seit dem Schuljahr 2020/2021 als fester Bestandteil des Schulprogramms im Schulgesetz verankert“, betonte Oldenburg.

„Missbrauchte Kinder senden nicht selten Signale aus und versuchen, in einer ‚anderen Sprache‛ auszudrücken, was mit ihnen passiert. Wir müssen ihnen dafür aber mehr zuhören ohne ihnen das Gefühl zu vermitteln, dass wir sie ausfragen wollen. Und wir müssen bereit sein, unsere Wahrnehmungen dann auch zu melden“, hob Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe e. V., hervor.

Laut WHO sind rein rechnerisch ca. ein bis zwei Schülerinnen und Schüler in jeder Klasse von sexualisierter Gewalt in oder außerhalb der Familie betroffen. Diese Kinder und Jugendlichen haben häufiger schulische Probleme wie Überforderung oder bei den schulischen Leistungen. Eine frühzeitige und umfängliche Unterstützung ist ein wichtiger Faktor, um möglichen Folgeproblemen nachhaltig entgegen zu wirken. Jedoch sind psychische Belastungen und das Erleben sexualisierter Gewalt häufig schambesetzt und mit Ängsten verbunden.

Gerade Kinder und Jugendliche benötigen Hilfe von vertrauensvollen Erwachsenen. Oftmals wird jedoch eher Freundinnen oder Freunden von den belastenden Empfindungen und/oder Erfahrungen berichtet. Einen erwachsenen Dritten zu beteiligen, wird in vielen Fällen als Vertrauensbruch gegenüber der oder dem Betroffenen erlebt. Die beiden Broschüren vermitteln daher neben Anlaufstellen und Kontaktdaten vor allem die Botschaft: „Es ist kein Geheimnisverrat, wenn man Hilfe holt!“.

„Mein Dank gilt den sachkundigen Vertreterinnen und Vertretern, die sich mit den Themen Kinder- und Jugendschutz, Kindeswohl, Gesundheit im Kindes- und Jugendalter sowie Opferberatung für Kinder und Jugendliche beschäftigen, mit denen wir die Broschüre abgestimmt haben“, sagte Oldenburg.

Die Broschüren ergänzen die bereits bestehenden Unterstützungsangebote des Landes. Sie wurden von den Schulen an den Elternabenden allen Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 9 ausgehändigt. Die Broschüren können auch im Unterricht thematisiert werden.

Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) richtet sich mit Schulungen an Lehrkräfte, in denen sie auf den Umgang mit Vorfällen wie psychische Belastungen (Suizidalität) oder sexuelle Übergriffe vorbereitet werden.

Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bietet sowohl Fortbildungen für Lehrkräfte zu den Themen Trauma und Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt als auch Präventionsprojekte für Schülerinnen und Schüler wie „Trau dich“, „Mein Körper gehört mir“ und „Klasse 2000“ an.

Im Schuljahr 2022/2023 wurden 64 sexuelle Übergriffe gemeldet, im Schuljahr 2021/2022 waren es 36, im Schuljahr 2020/2021 gab es 17 sexuelle Übergriffe. Im Vergleich der Schuljahre zeigt sich eine steigende Anzahl von Meldungen, die auch durch eine zunehmende Sensibilisierung der Schulen im Umgang mit diesen Vorfällen zurückzuführen ist.

Laut polizeilicher Kriminalstatistik findet sexuelle Gewalt überwiegend im engsten Familienkreis (ca. 25 Prozent) und im sozialen Nahraum statt (ca. 50 Prozent), z. B. in Vereinen und durch Nachbarn. Sexuelle Gewalt durch Fremdtäter ist laut Kriminalstatistik eher die Ausnahme, außer bei Taten im Internet.

Sexueller Missbrauch findet etwa in 75 Prozent bis 90 Prozent der Fälle durch Männer und männliche Jugendliche statt, zu etwa 10 Prozent bis 25 Prozent durch Frauen und weibliche Jugendliche. Kinder und Jugendliche mit kognitiven und/oder körperlichen Behinderungen haben ein besonders hohes Risiko, sexuelle Gewalt zu erleben.

Die Broschüre „Weitersagen ist kein Petzen!“ und die Broschüre „Hilfe holen ist Freundschaft!“ können beim Bildungsministerium bestellt werden und stehen auf der Webseite des Ministeriums zum Download zur Verfügung.

Suchtprävention an Schulen

Schwerin – Die interaktive Aufklärungsarbeit zu Alkohol, Cannabis und anderen illegalen Drogen an Schulen, die seit 2017 erfolgt, wird um drei weitere Jahre verlängert. Bildungsministerin Simone Oldenburg, die AOK-Nordost und die Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST), Birgit Grämke, haben eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Im Kern geht es um die weitere Umsetzung des Projektes „Appgestützte interaktive Suchtprävention“.

Ziel ist es, dass LAKOST auch zukünftig in den Berufsschulen, Gymnasien und Regionalen Schulen interaktiv und jugendgerecht wichtige Aufklärungsarbeit zu den verschiedenen Drogen, deren Suchtrisiko und einem verantwortungsvollen Umgang leistet.

„Befragungen zur bisherigen Arbeit zeigen, dass viele Jugendliche dieses Präventionsangebot angenommen und die Gefahren von Drogen erkannt haben. Vor dem Hintergrund der geplanten Legalisierung von Cannabis mit kontrolliertem Umgang für ab 18-Jährige zum Jahreswechsel ist die Aufklärung zu den gesundheitsschädlichen Folgen des Konsums insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtiger denn je.

Ich freue mich, dass dieses Projekt der Suchtprävention mit unserer Unterstützung fortgeführt werden kann und appelliere an die im Landesprogramm ‚Gute gesunde Schule‛ agierenden Schulen, dieses Angebot zu nutzen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Möglich wurde das Projekt vor allem auch durch die langjährige finanzielle Unterstützung der AOK Nordost. „Die von LAKOST entwickelte App ist wirklich sehr zeitgemäß und jugendgerecht gestaltet. In den Schulklassen werden somit wichtige Informationen rund um die Themen Alkohol, Cannabis und andere illegale Drogen vermittelt.

Jugendliche werden befähigt, Risiken zu erkennen und bewusste Entscheidungen zu treffen, wenn ihnen zum Beispiel auf Partys Drogen angeboten werden. Insofern stellen wir das dafür notwendige Geld auch für die kommenden drei Jahre sehr gerne bereit“, so Juliane Venohr, Leiterin der AOK-Landesdirektion in Mecklenburg-Vorpommern.

„Der aktuelle Suchtbericht des Landes zeigt, dass das Zellgift Alkohol speziell in unserem Bundesland ein großes Problem darstellt. Leider ist es in Deutschland gesetzlich betrachtet legal, wenn 14-Jährige in Begleitung Erwachsener Alkohol trinken, während in fast allen europäischen Ländern der Konsum erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Vor diesem Hintergrund sind wir erleichtert, dass wir auch weiterhin mit unserem erfolgreichen Projekt ‚Volle Pulle Leben – auch ohne Alkohol‛ in die Schulen gehen und Präventionsarbeit leisten können.

Unser Cannabisprojektbaustein ‚Dein Leben gehört dir‛ wird ab Beginn der Hanflegalisierung/Cannabislegalisierung noch mehr an Bedeutung gewinnen. Da das Gehirnwachstum erst mit ca. 23 Jahren abgeschlossen ist, ist es wichtig, dass der Cannabiskonsum gar nicht in jungen Jahren und nicht schon im jungen Erwachsenenalter stattfindet“, erläuterte Birgit Grämke die Hintergründe für die beiden parallel laufenden Projektangebote.

Die AOK Nordost unterstützt die interaktive Aufklärungsarbeit mit jährlich 18.000 Euro, das Land stellt pro Jahr 6.000 Euro bereit.Interessierte Schulen finden unter www.lakost-mv.de Kontaktdaten, um sich anzumelden.

Leistungsgedanke bei Bundesjugendspielen

Oldenburg: Neue Wettbewerbsform trägt der Entwicklung der Kinder Rechnung

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat im Landtag die Kritik an der Reform der Bundesjugendspiele zurückgewiesen. Seit diesem Schuljahr werden die Bundesjugendspiele in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen für die Jahrgangsstufen 3 und 4 nicht mehr als Wettkampf, sondern als Wettbewerb ausgetragen. Ab Jahrgangsstufe 5 entscheidet jede Schule selbst über die Form der Bundesjugendspiele.

„Vielleicht ist es wichtig, noch einmal daran zu erinnern, dass die Kinder in unserem Bundesland weder in der ersten noch in der zweiten Klasse mit Noten bewertet werden, sondern ein Kompetenzzeugnis erhalten, um ihrer Entwicklung Rechnung zu tragen und gerade in diesem Alter Misserfolgserlebnisse zu begrenzen. Ob Wettkampf oder Wettbewerb, der Leistungsgedanke bleibt erhalten. Denn auch in der Wettbewerbsform messen sich die Kinder untereinander“, sagte Bildungsministerin Oldenburg.

Grundlage für die Änderungen bildet ein Beschluss des Ausschusses für die Bundesjugendspiele. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Deutschen Olympischen Sportbund und Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände, die an den Bundesjugendspielen teilnehmen, zusammen.

Der Deutsche Leichtathletik-Verband, der Deutsche Schwimm-Verband und der Deutsche Turner-Bund hatten die Änderungen angeregt. Der Unterschied zwischen Wettkampf und Wettbewerb besteht darin, dass im Wettkampf die Leistungsmessung anhand von Normtabellen erfolgt, im Wettbewerb hingegen messen sich die Kinder miteinander in der Klasse oder in einer Jahrgangsstufe.

„Hinter diesen Empfehlungen stand die Beobachtung, dass bei den klassischen Formen sowohl in der Leichtathletik als auch im Schwimmen nicht mehr alle Kinder erreicht wurden. Denn die Bundesjugendspiele waren nämlich so konzipiert, dass die Erwartungen und Regeln, die für Erwachsene gelten, auf die Kinder übertragen wurden. Allerdings müssen auch die Fragen der motorischen, körperlichen, der sozial-emotionalen und der kognitiven Entwicklung bei der Gestaltung von Wettbewerben und Wettkämpfen berücksichtigt werden. Das war bis zu dieser Entscheidung nur in Ansätzen der Fall“, erläuterte die Ministerin.

„Mit der Neuerung zum Wettbewerbsformat sind die Bundesjugendspiele nun motorisch vielseitiger, kindgemäßer und entwicklungsorientierter ausgerichtet. Der Wettbewerb kann praktisch auf allen Sport- und Freizeitanlagen durchgeführt werden und ist nicht mehr ausschließlich von normierten Sportanlagen abhängig. Die Schulen können selbst entscheiden, welche Disziplinen sie im Wettkampf durchführen wollen. So sind Staffelläufe, Umkehrläufe, Drehwürfe und Sprünge in bestimmten Zonen möglich. Leistungen können damit einfacher und schneller erfasst werden. Das führt zu weniger Wartezeiten und mehr Bewegungszeiten“, so Oldenburg.

Milch und frisches Obst für Schulen

Jetzt fürs EU-Schulprogramm bewerben!

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im Schuljahr 2024/25 am EU-Schulprogramm. Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlose Milch, Obst und Gemüse sowie die Finanzierung von begleitenden pädagogischen Maßnahmen.

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen. Die Einrichtungen können sich bis spätestens zum 31. Januar 2024 für eine Teilnahme bewerben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen.

Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte in schulischen Bildungseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Bildungseinrichtung kommen.

Zum anderen beinhaltet das Programm auch spannende pädagogische Inhalte. So erfahren sie, wie aus Gras Milch wird und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt. Geplant sind in diesem Zusammenhang auch Besuche in land- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben.“

Das Programm ist vom finanziellen Umfang begrenzt und es können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet.

Die Auswahlkriterien finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Die Bewerbungen senden Sie bitte vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2024 an: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 320, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de

„Runder Tisch“ zur Ganztagsbetreuung

Oldenburg: Mit den Partnerinnen und Partnern die notwendigen Schritte besprechen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat sich für einen „Runden Tisch“ zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ausgesprochen und folgte damit einem Vorschlag der Landtagsopposition. An dem „Runden Tisch“ soll ein Konzept entwickelt werden, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 umgesetzt werden kann. „Alle an einen Tisch, um keine Chancen zu vergeben, sondern Chancen zu ermöglichen, um gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern die notwendigen Schritte zu besprechen, die dann auch in den jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden“, sagte Bildungsministerin Oldenburg im Landtag.

Seit Anfang dieses Jahres konzipiert das Bildungsministerium mit dem Kompetenzzentrum für Inklusion und Transition des Instituts für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation eine Strategie, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt werden kann. „Obwohl wir bereits viele Schritte unternommen haben, halte ich es für sinnvoll, den ‚Runden Tisch‛ einzuberufen“, so die Ministerin.

„Alle Verantwortlichen und Beteiligten arbeiten dann gemeinsam. Es entstehen keine Informationsdefizite und Absprachen können ohne bürokratischen Aufwand getroffen werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass die örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe an diesem Tisch einen zentralen Platz einnehmen, denn sie sind die Adressaten des Ganztagsrechtsanspruches. Ihnen obliegt die Verantwortung für den Ausbau von Ganztagsplätzen nach dem bestehenden Bedarf und nicht dem Land“, führte Oldenburg weiter aus.

Die Landesregierung unterstützt den Ausbau von Ganztagsplätzen. Seit 2016 wird er intensiv mit EU-Bundes- und Landesmitteln vorangetrieben. „In den vergangenen neun Jahren ist es gelungen, mehr als 10.000 Hortplätze zu schaffen – das ist ein Anstieg um knapp 30 Prozent. Für das ‚Investitions-Programm Ganztagsausbau‛, für das Ende des Jahres auch die Landesrichtlinie erlassen wird, stehen ca. 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die mit ca. 12 Millionen Euro Landesmitteln komplementiert werden“, erläuterte sie.

Zudem erhöht das Land im kommenden Jahr die Ausbildungskapazitäten zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher mit zwei weiteren Klassen. Das sind dann jährlich ca. 60 Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich ausgebildet werden. Hinzu kommen die steigenden Zahlen der Auszubildenden zur staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher für 0 bis 10-Jährige. „Hier ist es uns durch die Nichtanrechnung der Azubis auf den Fachkräfteschlüssel in den ersten beiden Ausbildungsjahren gelungen, die Zahl der künftigen Erzieherinnen und Erzieher um 100 Personen zu erhöhen. Damit liegen wir bereits jetzt mit ca. 600 Ausbildungsplätzen über der Planung“, sagte Oldenburg. 

Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Sie umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztätige Betreuung im Grundschulalter sollen Hort und Schule enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken.

Lehrkräftenachwuchsgewinnung

Oldenburg: Schulmesse wirbt für ländlichen Raum

Greifswald – Allgemein bildende Schulen im ländlichen Raum haben sich am 8. November 2023, an der Universität Greifswald präsentiert und ihre Profile vorgestellt. Studierende konnten sich im Foyer des Hörsaalgebäudes Campus Loefflerstraße über Praktikumsplätze, Plätze für schulpraktische Übungen und den Berufseinstieg an Schulen im ländlichen Raum informieren. Außerdem stand ein Vortrag über das Referendariat an Schulen auf dem Programm.

„Der ländliche Raum als Arbeits- und Wohnort bietet viele Perspektiven. Mit den Schulmessen wollen wir darauf aufmerksam machen, Praktika und Referendariate vermitteln“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir wissen aus Erfahrung, dass der persönliche Kontakt zwischen Studierenden und Schulen von unschätzbarem Wert ist. Wir sind hier gerne als Vermittler tätig“, so die Ministerin.

Folgende 16 Schulen waren vertreten:

  • Freie Schule Glowe, Grundschule mit Orientierungsstufe, Rügen
  • Regionale Schule mit Grundschule „Heinrich Heine“, Karlshagen
  • Regionale Schule mit Grundschule „Johann-Christoph Adelung“, Spantekow
  • Regionale Schule „Am Grünen Berg“, Bergen
  • Regionale Schule „Fritz Reuter“, Demmin
  • Regionale Schule „Tom Beyer“, Göhren
  • Regionale Schule „Am Lindetal“, Neubrandenburg
  • Regionale Schule „Am Wasserturm“, Strasburg
  • Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Altentreptow
  • Evangelisches Schulzentrum Demmin „Katharina von Bora“
  • Schulcampus Röbel, Verbundene Regionale Schule und Gymnasium
  • Goethe-Gymnasium – Musikgymnasium – Demmin
  • „Schloss-Gymnasium“, Gützkow
  • Albert-Einstein-Gymnasium, Neubrandenburg
  • Gotthold-Ephraim-Lessing-Gymnasium, Neubrandenburg
  • Sportgymnasium Neubrandenburg

Vertreterinnen und Vertreter des Bildungsministeriums haben über Zuschläge für Referendarinnen und Referendare, finanzielle Unterstützung bei Praktikumsreisekosten, die LehrerbildungsLANDPARTIE und die kostenlosen Leistungen der landesweiten Welcome Center informiert. „Seit Jahren sind die Schulmessen gut besucht und erfolgreich. Deshalb werden wir diese Veranstaltungsformate weiter fortsetzen“, unterstrich Oldenburg.

Die Schulmessen und Vorträge werden in Kooperation mit dem Greifswalder Universitätszentrum für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung (GULB) umgesetzt und sind Teil der Lehrerwerbekampagne des Landes.

Der nächste Vortrag bietet am Mittwoch, 15. November 2023, von 17:15 bis 18:15 Uhr Informationen über „DEIN REF IN MV AB 1. APRIL“. Die digitale Infoveranstaltung richtet sich an alle Studierenden aller Lehrämter, die zum 1. April 2024 in den regulären Vorbereitungsdienst einsteigen wollen.

Die nächste Schulmesse findet am Mittwoch, 22. November 2023, von 15 bis 17 Uhr an der Universität Rostock in der Mensa Ulme in Kooperation mit dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) statt.

 Weitere Informationen: www.Lehrer-in-MV.de

Arbeit mit Systemsprengern in M-V

Güstrow – Am 07. November 2023 berieten in Güstrow mehr als 300 Beschäftigte aus den Bereichen Jugendhilfe, Jugendpsychiatrie, Polizei, Justiz und Schule über den Umgang mit sogenannten Systemsprengern. Ziel ist es, weitere Ansätze zum Schutz und zur Begleitung der Kinder und Jugendlichen zu entwickeln.

Als Systemsprenger bzw. -sprengerinnen werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die aufgrund einer traumatischen Erfahrung ein hohes Aggressions- und/oder Gewaltpotenzial entwickeln und damit Facheinrichtungen und -personal überfordern. Sozialministerin Stefanie Drese begrüßte die Teilnehmenden per Video.

„Diese Kinder und Jugendlichen zeigen eine unkontrollierbare Wut. In der Folge durchlaufen sie oft zahlreiche Stationen“, sagte Drese. Der Ansatz in Mecklenburg-Vorpommern sei es, das gesamte System genauer zu betrachten.

„Wir haben dafür alle Akteurinnen und Akteure der Jugendhilfe zusammen mit dem Landkreistag bereits im Jahr 2021 an einen Tisch geholt“, so Drese. Die „Arbeitsgruppe Systemsprenger“ bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter u.a. aus Jugendämtern, der Hochschulbildung und des Kommunalen Sozialverbands habe daraufhin die Fachtagung initiiert.

Sie solle laut Drese dazu dienen, die systemübergreifende Vernetzung der Aktuerinnen und Akteure weiter voranzutreiben. „Der Austausch zwischen den vielen Akuteren verläuft nicht immer reibungslos. Die Aufgaben im Umgang und der Betreuung der Kinder und Jugendlichen kosten Kraft“, so Drese. Deshalb sei es notwendig, gemeinsam über Erfahrungen und neue Ansätze zu sprechen.

Auch bräuchten die Mitarbeitenden in den Jugendämtern Unterstützung bei der Arbeit mit Systemsprengern. „Ich bin dankbar, dass der Verein Schabernack mit einem eigens entwickelten Angebot Mitarbeiter:Innen in den Jugendämtern im Umgang mit „Systemsprengern“ begleitet und berät“, sagte Drese.

Insgesamt fördert das Sozialministerium die Vernetzung und Weiterentwicklung der Arbeit mit Systemsprengern mit rund 120.000 Euro über den Landesjugendplan.

Ausbildungsmarktbilanz 2023

Meyer und Biercher: Großes Ausbildungsangebot für Bewerberinnen und Bewerber

Schwerin – Wie ist die Situation auf dem Ausbildungsmarkt in MV und wo finden junge Menschen einen Ausbildungsplatz? In Mecklenburg-Vorpommern übersteigt das betriebliche Ausbildungsplatzangebot (10.115) die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber (6.251). Die Zahl der noch offenen betrieblichen Ausbildungsplätze (1.431) übersteigt dabei die noch bestehende Nachfrage nach einem Ausbildungsplatz (438).

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer unterstrich die große Wahlfreiheit auf dem Ausbildungsmarkt auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Markus Biercher.

„Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist für Ausbildungssuchende sehr gut. Dies zeigen die von den Betrieben gemeldeten Ausbildungsstellen. Allerdings reichen die Bewerberinnen und Bewerber nicht aus, um alle Ausbildungsstellen zu besetzen.

Das Angebot an unterschiedlichen Ausbildungsplätzen ist sehr groß. Deshalb mein Appell an die Jugendlichen in unserem Land: Nutzen Sie das Angebot der Berufsberatung. Um sich für einen Beruf zu qualifizieren, müssen keine Jugendlichen mehr unser Land verlassen, denn die Wirtschaft stellt mehr Ausbildungsplätze bereit als Bewerber da sind.“

Markus Biercher betonte: „Erfreulich ist, dass die Zahl der jungen Menschen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern auf Ausbildungsplätze bewerben, zugenommen hat. Dennoch befinden wir uns aktuell weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau.“

An die Betriebe gewandt sagte Biercher: „Ich möchte die hohe Ausbildungsbereitschaft der Betriebe hervorheben. Sie wissen, dass sie sich über die duale Ausbildung die Fachkräfte sichern können, die sie angesichts der demografischen Entwicklung dringend benötigen. Insbesondere junge Menschen ‚mit Ecken und Kanten‘ bilden ein Potenzial, das für die duale Ausbildung ‚gehoben‘ und entwickelt werden muss.

Doch dafür benötigen diese Jugendlichen Einstiegschancen. Hier setze ich insbesondere auf die Kompromissbereitschaft der Betriebe bei der Bewerberauswahl. Unsere Unterstützungsangebote stehen bereit.“ Denn vor allem für diese Jugendlichen gebe es attraktive individuelle Förderangebote, etwa die „Assistierte Ausbildung“ (AsA).

Mit Blick auf die noch unversorgten Bewerber/innen appellierte Biercher an die Jugendlichen: „Gebt nicht auf! Viele Betriebe suchen aktuell noch Auszubildende. Deshalb möchte ich Euch bitten: Vereinbart schnellstmöglich einen Termin mit der Berufsberatung. Wir vermitteln – gemeinsam mit unseren Partnern am Ausbildungsmarkt – noch weiter bis in den Winter.“

Alle Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern, die im Jahr 2024 ihre Schulzeit beenden, forderte er auf, sich frühzeitig zu informieren. „Besucht unsere Website #AusbildungKlarmachen.

Hier sind alle wichtigen Informationen und Angebote rund um das Thema Ausbildung übersichtlich gebündelt. Noch wichtiger ist es allerdings, dass Ihr ebenfalls bereits jetzt einen Gesprächstermin mit der örtlichen Berufsberatung vereinbart.“

„Unternehmen, Branchen und Regionen stehen in immer stärkerem Wettbewerb um qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen zählt jede Besetzung einer freien Fachkraftstelle, da ein Mangel sich bei weniger Beschäftigen in einem Unternehmen schnell auf den Tagesbetrieb auswirken kann.

Umso wichtiger ist es, frühzeitig auf das Thema Ausbildung zu setzen und in den eigenen Fachkräftenachwuchs zu investieren. Es geht darum, Abiturientinnen und Abiturienten, Studienabbrecher und auch leistungsschwächere Bewerberinnen und Bewerber sowie Spätstarter noch stärker für eine berufliche Ausbildung zu gewinnen.

Unser gemeinsames Ziel muss es sein, einer Fachkräfteknappheit entgegen zu wirken und die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der dualen Berufsausbildung in unserem Land zu stärken“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer im weiteren Verlauf der Pressekonferenz.

Gegenwärtig stellt sich die Ausbildungsmarktsituation in MV wie folgt dar:

  • Gemeldete Stellen: 10.566 (Vorjahr: 11.159, Rückgang um -593 Stellen oder -5,3 %)
  • Gemeldete Bewerber*innen: 251 (Vorjahr: 6.138; Steigerung um +113 oder +1,8 %);

 Top Ten der unbesetzten Ausbildungsplätze:

  • Kaufmann/-frau im Einzelhandel: 86
  • Verkäufer/in: 75
  • Koch/Köchin: 63
  • Handelsfachwirt/-in: 48
  • Restaurant-Fachmann/-frau: 44
  • Kaufmann/-frau Büromanagement: 44
  • Fachkraft – Lagerlogistik: 43
  • Hotelfachmann/-frau: 43
  • Fachverkäufer/in Lebensmittelhandwerk – Bäckerei: 37
  • Berufskraftfahrer/-in: 34

Um im Handwerk eine hohe Ausbildungsbeteiligung der Betriebe zu gewährleisten und qualitätsvolle Ausbildung zu garantieren, fördert das Wirtschafts- und Arbeitsministerium Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) der Handwerkskammern und ihrer Partner aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird vom Bund und vom Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam gefördert. Der Finanzrahmen bis 2027 umfasst rund 19,95 Millionen Euro. Zudem erhalten Berufsschülerinnen und Berufsschüler eine finanzielle Unterstützung, wenn sie wegen langer Anfahrtswege zur Berufsschule Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen müssen. Das AzubiTicket MV wurde in das Deutschland-Ticket überführt.

Die Website www.arbeitsagentur.de/m/ausbildungklarmachen bündelt übersichtlich alle wichtigen Informationen und Angebote rund um das Thema Ausbildung. Das Spektrum reicht von Tipps für die Berufswahl über das Online-Selbsterkundungstool Check-U bis hin zur BA-Jobbörse. In einer Veranstaltungsdatenbank finden die Jugendlichen außerdem virtuelle Ausbildungsmessen, Speed-Datings und weitere Events in ihrer Region.