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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Digitalisierung der Schulen weit vorangebracht

Oldenburg: Durch den DigitalPakt bieten unsere Schulen heute zeitgemäße Lernbedingungen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern rechnet beim Digitalpakt 2.0 über einen Zeitraum von sechs Jahren mit insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlicher Bundesmittel. Bund und Länder beabsichtigen, für die Laufzeit von 2025 bis 2030 insgesamt fünf Milliarden Euro zu gleichen Teilen bereitzustellen. Beide Seiten wollen sich damit mit bis zu 2,5 Milliarden Euro engagieren. Die Länder können dabei laufende und geplante Vorhaben, die den Zielen des Digitalpakts 2.0 entsprechen, anrechnen. Das geht aus der Absichtserklärung des Bundesbildungsministeriums und der Bildungsministerkonferenz für den Digitalpakt 2.0 hervor. Die Verteilung der Bundesmittel für die Länder erfolgt über den Königssteiner Schlüssel.

„Wer unsere Schulen besucht, kann sich anschauen, wie stark sie vom DigitalPakt profitiert haben“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Diese Förderung muss fortgeführt werden, um nicht bei dem Erreichten stehenzubleiben. Mit der Absichtserklärung von Bund und Ländern sind wir in wenigen Wochen soweit gekommen wie Jahre vorher nicht. Ich danke dem amtierenden Bundesbildungsminister für die konstruktiven Gespräche. Als Präsidentin der Bildungsministerkonferenz werde ich mit der neuen Bundesregierung nach Amtsantritt zeitnah Gespräche über die Umsetzung des Digitalpakts 2.0 aufzunehmen. Das Schreiben dazu liegt schon in der Schublade. Der Digitalpakt 2.0 muss kommen“, so Oldenburg.

Der Digitalpakt 2.0 gliedert sich in drei Handlungsstränge, so ist es in der gemeinsamen Erklärung von Bund und Ländern formuliert. Handlungsstrang I liegt das Ziel zugrunde, den Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen digitalen Bildungsinfrastruktur an den Schulen voranzutreiben und deren Nutzung zu gewährleisten. Handlungsstrang II soll die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Fokus nehmen. Hierzu zählen neben der Weiterentwicklung curricularer Vorgaben die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und die Weiterentwicklung einer länderübergreifenden integrierten digitalen Bildungs(medien)infrastruktur. Handlungsstrang III sieht vor, eine Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ zu vereinbaren. Ziel ist eine evidenzbasierte Qualitätsentwicklung der digitalen Lehrkräftebildung. Außerdem sollen konkrete Konzepte bereitgestellt werden, die von den Schulen genutzt werden können.

Bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule (Basisprogramm) zieht das Land eine positive Bilanz. In Mecklenburg-Vorpommern standen 109,1 Millionen Euro (90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel) zur Verfügung. Die Schulträger haben 100 Prozent der Fördermittel beantragt und das Land hat 100 Prozent der Fördermittel bewilligt. Der Großteil der Schulträger konnte seine Fördervorhaben bis Ende 2024 abschließen. Für 70 von 436 Förderprojekten liegen Anträge auf eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis Ende März 2025 vor.

Über das Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler standen ca. 11 Millionen Euro für die Anschaffung von digitalen Leihgeräten zur Verfügung. Das Land hat alle Fördermittel bewilligt und ausgezahlt. Das Förderprogramm konnte bereits im Jahr 2023 abgeschlossen werden. Über das Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ standen ebenfalls ca. 11 Millionen Euro für die Anschaffung von digitalen Leihgeräten bereit. Das Land hat alle Fördermittel bewilligt und ausgezahlt. Über das Förderprogramm „Administration“ standen ebenfalls 11 Millionen Euro zur Verfügung, die für den technischen Support, Wartung und Pflege der Hard- und Software verwendet werden können. Auch hier wurden alle Fördermittel bewilligt und ausgezahlt.

„Durch den DigitalPakt bieten unsere Schulen heute zeitgemäße Lernbedingungen“, betonte die Bildungsministerin. „Die Schulen konnten unter anderem mit W-LAN, interaktiven Tafeln, Beamern und Tablets ausgestattet werden. Der Roll-Out-Plan hat für ein geordnetes Verfahren gesorgt, weil die Schulträger von Anfang an wussten, wann sie an der Reihe sind. Die Zusammenarbeitsvereinbarung hat die Aufgabenverteilung klar festgeschrieben. Mit den Medienbildungskonzepten haben die Schulen einen Leitfaden erarbeitet, wie sie die digitale Ausstattung in die pädagogische Arbeit integrieren. Jede Lehrkraft der 13.000 Lehrerinnen und Lehrer hat 10 Stunden Fortbildung zum Umgang mit digitalen Medien absolviert. Ich bedanke mich bei allen Partnerinnen und Partnern, die dazu beigetragen haben, dass unsere Schulen heute digital so gut aufgestellt sind“, so Oldenburg.

Alltagshilfe an Schulen

Oldenburg: Alltagshilfen sorgen dafür, dass sich Lehrkräfte besser auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können

Schwerin – Wer an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern als Alltagshilfe arbeiten möchte, kann sich weiterhin bewerben. Das Land hat offene Stellen im Karriereportal für den Schuldienst ausgeschrieben. Dort finden interessierte Bewerberinnen und Bewerber auch Angaben zum Umfang der Beschäftigung, zur Vergütung und zu den einzelnen Aufgaben. Als Alltaghilfe können sich Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bewerben.

„Schulleitungen und Lehrkräfte sind mit den Alltagshilfen sehr zufrieden. Sie spüren die Entlastung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Alltagshilfen sorgen dafür, dass sich Lehrkräfte besser auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können, Kinder gezielter zu begleiten und zu fördern.

Außerdem gewinnen Lehrkräfte durch die Alltagshilfen mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe – das Unterrichten. Viele Alltagshilfen sind bereits fest in die Lehrerkollegien integriert. Ihre Arbeit wird von allen an der Schule sehr gelobt und geschätzt. An so mancher Schule ist ein Tag ohne die Unterstützung der Alltagshilfe nicht mehr vorstellbar“, betonte Oldenburg.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 können Alltagshilfen an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden. Das Land hat die Zahl der Stellen verdoppelt, sodass insgesamt 240 Alltagshilfen an den Schulen beschäftigt werden können. Derzeit sind 195 Alltagshilfen an den allgemein bildenden Schulen tätig. Tendenz steigend. Für die Finanzierung der Alltagshilfen stellt das Land pro Jahr insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung.

Alltagshilfen entlasten die Lehrkräfte, unterstützen Schülerinnen und Schüler und übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie unterstützen Lehrkräfte im Klassenraum beim Auslegen, Austeilen und Bereitstellen von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler sowie beim Aufräumen.
  • Alltagshilfen unterstützen Lehrkräfte bei der Unterrichtsvorbereitung, indem sie Unterrichtsmaterialien bereitstellen und kopieren.
  • Sie begleiten Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Sporthalle oder bei Wander- und Projekttagen.
  • Alltagshilfen unterstützen Lehrkräfte auf dem Außengelände, zum Beispiel bei der Pausenaufsicht.

Die Alltagshilfen kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern. Die bisherigen Stellenbesetzungsverfahren haben gezeigt, dass sich sowohl Personen mit einer Ausbildung im handwerklichen, kaufmännischen, sozialen oder medizinischen Bereich als auch mit einem Studienabschluss bewerben.

„Für eine Tätigkeit als Alltagshilfe interessieren sich überwiegend Frauen. So sind auch überwiegend Frauen als Alltagshilfe an den Schulen beschäftigt“, erläuterte die Bildungsministerin. „Lehrerkollegien an Grundschulen und insbesondere auch die Schülerinnen und Schüler freuen sich darüber, dass sich vereinzelt auch Männer für die abwechslungsreiche Tätigkeit als Alltagshilfe interessieren“, so Oldenburg.

Weitere Informationen: www.lehrer-in-mv.de

Neues Schulgesetz sorgt für Verlässlichkeit

Oldenburg: Schulen stärken die Infrastruktur. Dort, wo es Schulen gibt, sind auch die Orte attraktiv

Schwerin – Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Schulen und Schulträger in Mecklenburg-Vorpommern einen verbesserten, rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem weitere Ausnahmen zu den Schülermindestzahlen vor, um Schulen auch auf dem Land zu erhalten und das Schulnetz in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern. Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium soll neu geregelt werden. Schulen in freier Trägerschaft können verlässlicher planen. Schulträger erhalten mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusionsstrategie des Landes. Geplant ist, dass die umfangreichen Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Wir schließen keine Schulen. Dieses Versprechen haben wir Eltern gegeben und lösen es mit dem Gesetzentwurf ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg nach einer öffentlichen Anhörung von Expertinnen und Experten im Bildungsausschuss. „Schulen stärken die Infrastruktur. Dort, wo es Schulen gibt, sind auch die Orte attraktiv. Junge Menschen ziehen dorthin und gründen Familien. Eltern und Schulträger erhalten Planungssicherheit, wenngleich es für das Land bedeuten kann, dass mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen. Die Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte. Außerdem nehmen wir uns noch mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusion. Darum hatten vor allem die Schulträger gebeten“, so Oldenburg.

Der Gesetzentwurf für ein neues Schulgesetz sieht u. a. folgende Neuerungen vor:

  •  Sicherung des Schulnetzes

Das Schulnetz wird gesichert, indem die Schülermindestzahlen für bestehende Grundschulen auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Die Ausnahmen für die Unterschreitung der Schülermindestzahlen werden erweitert. Bei mehrfacher Unterschreitung der Mindestschülerzahlen ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Eingangsklassenbildung vorgesehen. Dieser wird für einen Übergangszeitraum bis Ende 2030 ausgesetzt.

  •  Schullaufbahnempfehlung

Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium wird angepasst: Neben dem Durchschnitt der Halbjahresnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache von 2,5 und besser müssen künftig in diesen drei Kernfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sein. In Einzelfällen kann von den Vorgaben abgewichen werden, um außergewöhnliche Bedingungen berücksichtigen zu können. Die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn erfolgt künftig nur noch auf dem Halbjahreszeugnis, eine separate ausführliche Empfehlung entfällt.

  •  Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Die Übergangsvorschriften zur Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden flexibilisiert. Vorgesehen ist, dass die Förderschulen im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben werden. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang beschult, fortsetzen. Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend eingerichtet. Die Einrichtung der Lerngruppen erfolgt, beginnend an Grundschulen, mit der Jahrgangsstufe 3.

  •  Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft

Um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, stellt das Land bei der Berechnung der Finanzhilfe zukünftig auf das vorvergangene Haushaltsjahr ab. Bei der Ermittlung der Kostensätze sollen die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer durch einen pauschalierten Beihilfezuschlag (3,6 Prozent) und pauschalierten Versorgungszuschlag (25 Prozent) angemessen berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Kostensätze ist ab dem Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Als Übergangsregelung erhalten die freien Schulen für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen. Zudem wird die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens von neu berechneten Kostensätzen geregelt, der gleichzeitig die freien Schulträger vor Rückzahlungen schützt.

Wie der Start ins Berufsleben besser gelingt

Oldenburg: Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen

Schwerin – Mit einer umfassenden Beruflichen Orientierung sollen Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern noch gezielter die Berufsausbildung ergreifen, die am besten ihren Neigungen entspricht. Das Land hat dazu ein neues Konzept für die Berufliche Orientierung von der Kita bis zum Abitur oder bis zur Berufsschule aufgelegt, das ab dem kommenden Schuljahr verbindlich ist und umgesetzt werden soll. Vorgesehen sind unter anderem eine ökonomische Bildung in der Schule, Projekttage, ein 25-tägiges Schülerbetriebspraktikum, eine Potzenzialanalyse, Praxislerntage und eine bessere Unterstützung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf.

„Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen, damit sie noch zielgerichteter einen Beruf wählen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Chancen auf einen nahtlosen Übergang von der Schule in die Ausbildung sind heute besonders groß, weil es viele freie Ausbildungsplätze gibt. Wir wollen Jugendliche noch besser begleiten und bestmöglich auf ihren beruflichen Weg vorbereiten. Berufliche Orientierung wird damit zu einer zentralen Aufgabe der Schulen. Mit dem neuen Konzept schaffen wir deshalb die Möglichkeit, sich schon früh mit den verschiedenen Berufsbildern zu beschäftigen“, erläuterte Oldenburg.

Mit einem Schulabschluss steigen die Chancen, direkt nach der Schule eine Berufsausbildung aufnehmen zu können. Das Land hat viele Angebote aufgelegt, um Schülerinnen und Schülern, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, einen Schulabschluss zu ermöglichen. Hierzu zählen das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen sowie die Angebote „Produktives Lernen“ und „Berufsreife dual“ mit hohen Praxisanteilen.

Auch das Startchancen-Programm von Bund und Ländern trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler mit schwierigen Startbedingungen bessere Chancen haben. Derzeit besuchen knapp 600 junge Menschen ohne Ausbildungsplatz die beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, weil sie berufsschulpflichtig sind und keinen Ausbildungsplatz haben. Über das Startchancen-Programm sollen Angebote entwickelt werden, um auch diese Gruppe gezielter zu unterstützen, eine Berufsausbildung aufzunehmen.

„Wer die Berufsreife oder die Mittlere Reife vorweisen kann, hat es beim Berufseinstieg leichter“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir unterbreiten Schülerinnen und Schülern daher viele Möglichkeiten, damit sie einen Schulabschluss erreichen. Das ‚Produktive Lernen‛ und die ‚Berufsreife dual‛ sind attraktive Angebote für Jugendliche, denen das abstrakte Lernen schwerfällt. Diese Lernformen mit einem hohen Praxisanteil verknüpfen Schule und Arbeitsleben und motivieren Jugendliche auf diese Weise. Beim Startchancen-Programm unterstützen und fördern wir Schülerinnen und Schüler, damit sie so früh wie möglich Erfolg haben. In Deutschland heißt es noch viel zu oft: Sage mir aus welchem Elternhaus Du kommst und ich sage Dir, welchen Schulabschluss Du erreichst. Das darf nicht länger so sein“, betonte Oldenburg.

Im Schuljahr 2024/2025 absolvieren 378 Schülerinnen und Schüler in 29 Klassen an 24 Standorten ein Freiwilliges 10. Schuljahr. Im Schuljahr 2023/2024 haben 265 Jugendliche über dieses Angebot die Berufsreife erlangt. Das ist eine Abschlussquote von 83 Prozent. Im laufenden Schuljahr bieten 22 Regionale Schulen und Gesamtschulen das Produktive Lernen an. 518 Schülerinnen und Schüler nehmen an diesem praxisorientierten Angebot teil. Die ähnlich gelagerte „Berufsreife dual“ bieten in diesem Schuljahr 11 Schulen für 152 Jugendliche an. Im Schuljahr 2023/2024 haben 177 Schülerinnen und Schüler das Produktive Lernen mit der Berufsreife (176) oder der Mittleren Reife (1) verlassen. Das waren 67,6 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Jahrgang. Die Berufsreife über das Angebot „Berufsreife dual“ haben im selben Schuljahr 52 Jugendliche erlangt. Das waren 75,4 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Eine Studie der Bertelsmann Stiftung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zeigt auf, dass Jugendliche mit gezielter Begleitung schneller den Sprung in eine Ausbildung schaffen könnten. Grundlage bilden die Ergebnisse einer Befragung von 1.540 Fachkräften.

Tätigkeitsbericht des Landesschulbeirats

Gremium berät das Bildungsministerium bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schulen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Tätigkeitsbericht des Landesschulbeirates für die vergangenen zwei Jahre entgegengenommen. Der Landesschulbeirat berät das Bildungsministerium bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schulen. Laut Schulgesetz amtiert das Beratungsgremium für die Dauer von zwei Jahren. Im Februar dieses Jahres konstituiert sich der Landesschulbeirat neu und wählt auch einen neuen Vorstand.

„Der Landesschulbeirat hat eine wichtige Stimme, auch, weil er gesellschaftlich so breit aufgestellt ist“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich danke allen Mitgliedern in dieser Amtsperiode, dass sie sich mit Rat, Tat und Sachverstand eingebracht haben. Dabei denke ich insbesondere an die Hinweise zum Konzept der Beruflichen Orientierung. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler künftig noch gezielter den Beruf ergreifen, der am besten zu ihnen passt. Außerdem hat der Landesschulbeirat angeregt, dass der Verbleib der Schülerinnen und Schüler nach der allgemein bildenden Schule dokumentiert werden sollte. An diesem Erfassungssystem arbeiten wir. Der Landesschulbeirat konnte zudem immer Expertinnen und Experten benennen, die uns bei einzelnen Fragen weitergeholfen haben. Das ist viel wert, um in der Sache weiterzukommen“, sagte Oldenburg.

Neben der Beruflichen Orientierung hat sich der Landesschulbeirat mit dem Netz der beruflichen Schulen, der Neuordnung von Ausbildungsberufen und dem Lehrkräftemangel befasst. Ein Besuch beim Träger des Deutschen Schulpreises 2022, dem Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Waren/Müritz, rundete das Themengebiet ab. Weitere Themen waren die Umsetzung der Inklusion, die Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg, die Bildungskonzeption für ausländische Schülerinnen und Schüler, die neue Stundentafel-Verordnung und das Startchancen-Programm.

„Der Landesschulbeirat ist fachlich sehr breit aufgestellt“, sagte der Vorsitzende des Landesschulbeirates, Peter Todt. „Die Mitwirkenden werden von verschiedenen Stellen entsendet und bringen sehr unterschiedliche Erfahrungen, Sichtweisen und Fachwissen ein. Daher ist der Landesschulbeirat ein sehr kreatives Gremium. Die Arbeit in der aktuellen Beratungsperiode war fachlich umfangreich und ergebnisorientiert. Das kann in der kommenden Beratungsperiode durch das Bildungsministerium noch stärker und fundamentaler genutzt werden“, erklärte Todt.

Den Vorstand des amtierenden Landesschulbeirates bilden Peter Todt, amtierender Hauptgeschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung bei der Industrie und Handelskammer zu Schwerin sowie seine Stellvertretungen Ulf Burmeister von der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien und Adina Evers von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

Dem Landesschulbeirat gehören Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schüler, Hochschullehrkräfte, Kammern, des Landesausschusses für Berufsbildung, des Landesjugendrings, der kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft, der Organisationen der Arbeitsnehmer- und Arbeitgeberverbände sowie der Kirchen an.

Aktuelle Wetterlage in Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsministerium weist auf die Regelungen für die gesamte Winterzeit hin

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern kann es am Dienstagmorgen, 14. Januar 2025, durch gefrierenden Regen oder Sprühregen zu Glatteis kommen. Im Laufe des Vormittags soll sich die Glatteislage wegen höherer Temperaturen wieder entspannen, teilte der Deutsche Wetterdienst mit.

Das Bildungsministerium weist für die gesamte Winterzeit auf die bestehenden Regelungen für die Schulen hin:

  • Kinder und Jugendliche, die ihre Schule wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht erreichen können, müssen für diesen Unterrichtstag von der Schule abgemeldet werden und sind damit entschuldigt.
  • Bei schwierigen Witterungssituationen in den verschiedenen Regionen entscheiden letztendlich die Erziehungsberechtigten, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht. Schülerinnen und Schüler müssen für diesen Unterrichtstag von der Schule abgemeldet werden und sind damit entschuldigt.
  • Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt.
  • Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.
  • Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.

Für einen stärkeren Kinderschutz

Fachkräfte und Ehrenamtliche absolvieren Fortbildung

Güstrow – Die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael gratulierte heute in Güstrow rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum erfolgreichen Abschluss einer Fortbildung im Bereich Kinderschutz. Das vom Land geförderte Angebot war gezielt auf die Bedarfe von Beschäftigten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in Flüchtlingsunterkünften ausgerichtet.

„Kinder, die aus Kriegsgebieten oder mit Fluchterfahrung zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, sind besonders verletzlich und haben oft mit besonderen Belastungen zu kämpfen. Diese wollen wir besser auffangen und zugleich auch bei Betreuenden bestehende Unsicherheiten in Kinderschutzfragen abbauen“, erklärte Jana Michael, die das Weiterbildungsangebot ins Leben gerufen hatte. Durchgeführt wurde die 10-teilige Fortbildungsreihe durch Referentinnen der staatlich anerkannten Bildungsstätte Schabernack e.V..

„Die Arbeit mit geflüchteten Familien stellt für haupt- und ehrenamtliche Beschäftigte eine besondere Herausforderung dar“, hob die Landesintegrationsbeauftragte hervor. In Online-Live-Seminaren hätten die Teilnehmenden so nicht nur die Grundsätze der Kinderrechte und Informationen zu den Entwicklungsbedürfnissen von jungen Menschen vermittelt bekommen, sondern sie haben auch Präventions- und Interventionsmaßnahmen erarbeitet, so Michael.

Zudem wurde im Kurs über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote im Land informiert, an die Betroffene weitervermittelt werden können. Dazu zählten neben den Jugendämtern etwa die Kontaktstelle Kinderschutz oder in Notfällen die rund um die Uhr erreichbare Kinderschutzhotline des Landes.

Michael: „Bemühungen für einen besseren Kinderschutz kann es nie genug geben. Ich freue mich, dass die neu ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun mit ihrem erworbenen Wissen noch besser die Entwicklungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen und eventuelle Hilfsangebote vermitteln können – damit jedes Kind geschützt bei uns großwerden kann.“

Gefördert wurde die Fortbildung durch das Sozialministerium in Höhe von insgesamt 73.000 Euro aus dem Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Oldenburg: „Mehr Bildung ist drin. Für alle.“

Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Präsidentschaft der Bildungsministerkonferenz 2025

Schwerin – Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Ministerin Simone Oldenburg, sieht in der Erhöhung der Chancengerechtigkeit und der beruflichen Teilhabe die größten bildungspolitischen Herausforderungen im Jahr 2025. „Schule ist der Türöffner für alle! Deshalb müssen wir alle Potenziale ausschöpfen, um mehr Schülerinnen und Schülern einen Schulabschluss zu ermöglichen und den Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu bieten“, sagte Oldenburg anlässlich der Übernahme der Präsidentschaft der Bildungsministerkonferenz in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern beim Bund in Berlin. Das Präsidentschaftsjahr steht unter dem Leitthema „Mehr Bildung ist drin. Für alle.“.

In der Bildungsministerkonferenz setzt Präsidentin Oldenburg auf einen Austausch der besten Ideen und Projekte, von denen alle Länder lernen können. Für das Bildungsjahr 2025 formuliert sie fünf Leitgedanken, an denen eine aktuelle und zeitgemäße Bildungspolitik ausgerichtet sein sollte:

  • Mehr Angebote für mehr gerechte Chancen für alle Kinder und alle Jugendlichen
  • Mehr konzeptionelle und kommunikative Koordination bei den Übergängen zwischen den Bildungseinrichtungen und Schularten
  • Mehr ganzheitliche, individuelle Förderung in einem toleranten und demokratischen Miteinander
  • Mehr Bildung durch mehr Fachkräfte – Weiterentwicklung der multiprofessionellen Teams auch durch verstärkte Einbeziehung digitaler Technologien
  • Mehr systematische und auf den Adressatenkreis fokussierte Berufliche Orientierung von der Kita bis zur Berufsschule

Zudem lädt Ministerin Oldenburg Gewerkschaften, Verbände, Eltern, Arbeitgeber, Kirchen, Vereine und weitere Beteiligte ein, sich für gute Schule und mehr Bildungsangebote einzusetzen. „Bildung kann nur gemeinsam gelingen, auch wenn man dabei nicht immer einer Meinung ist. Einen sollte uns das Ziel, jungen Menschen einen Abschluss zu ermöglichen, damit sie Erfolg haben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Oft setzt bessere Unterstützung erst an, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist“, so Oldenburg. Dabei könne die Schule nicht alles richten, was in unserer Gesellschaft noch reparaturbedürftig sei. Lehrkräfte seien nicht die Klempner der Gesellschaft.

Die Bildungsministerkonferenz wird sich in diesem Jahr außerdem für den Ausbau und die Weiterentwicklung von digitalen Angeboten stark machen. Bund und Ländern sei es mit der Einigung zum Digitalpakt 2.0 Ende vergangenen Jahres gelungen, die Weichen für eine weitergehende umfassende Digitalisierung in Deutschlands Schulen richtig zu stellen. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Bildung in unserem Land und für mehr Chancengerechtigkeit. Denn wir investieren auch hier in die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an einer hochwertigen digitalen Bildung“, sagte Oldenburg.

Komplettiert wird das Präsidium der Bildungs-MK im Jahr 2025 durch die Erste Vizepräsidentin Staatsministerin Anna Stolz (Bayern), die Zweite Vizepräsidentin Ministerin Christine Streichert-Clivot (Saarland) sowie die Länderkoordinatorinnen Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz) – A-Koordinatorin und Ministerin Karin Prien (Schleswig-Holstein) – B-Koordinatorin.