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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

Bundesrat billigt Infektionsschutzgesetz

Berlin – In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 22. April 2022 das 4. Bevölkerungsschutzgesetz gebilligt, das vom Bundestag nur einen Tag zuvor verabschiedet worden war. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz ein: Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.

Automatisch greifen dann ab dem übernächsten Tag bestimmte, im Gesetz dezidiert aufgezählte Schutzmaßnahmen, ohne dass die Länder noch Verordnungen beschließen müssten. Genannt sind unter anderem Kontakt- und nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr, Restriktionen für Einzelhandel, Gastronomie, Hotels, Kultur-, Dienstleistungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Auch Ausnahmetatbestände für die Schutzmaßnahmen sind gesetzlich definiert. So ist Joggen und Spaziergehen bis 24 Uhr erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkaufen mit Terminvergabe.

Ab einer Inzidenz von 100 wird für Schulen und Hochschulen Wechselunterricht verpflichtend – ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht. Arbeitgeber sind gehalten, ihren Beschäftigten soweit wie möglich Homeoffice anzubieten.

Soweit Landesvorschriften bereits schärfere Maßnahmen vorsehen, bleiben diese bestehen. In Regionen mit stabilen Inzidenzen unter 100 können die Länder außerdem mit eigenen Verordnungen über Einschränkungen oder Lockerungen entscheiden. Die gesetzliche Notbremse ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Außerdem im Gesetz vorgesehen: Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung, damit diese mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat weitere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus und besondere Regelungen für geimpfte oder negativgetestete Personen erlassen kann.

Flankierend wird das Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte Berufstätige um 10 zusätzliche Tage, für Alleinerziehende um 20 Tage ausgeweitet, damit diese ihre Kinder während pandemiebedingter Schul- oder Kita-Schließung zuhause betreuen können. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung grundsätzlich auch im Homeoffice erbracht werden kann. Erst im Januar hatte der Bundesrat – ebenfalls in einer Sondersitzung – der Erhöhung auf 20 bzw. 40 Tage für das Jahr 2021 zugestimmt.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll im Wesentlichen am Tag darauf in Kraft treten.

Pflegereform entschlossen anpacken

Berlin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich heute im Bundesrat gegen Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für eine Pflegereform ausgesprochen. Drese erneuerte zudem ihre Forderung, bei einem der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben endlich die Länder in einem geordneten Verfahren zu beteiligen.

Die Ministerin betonte: „Wir brauchen die Reform schnell, aber wir brauchen keinen Schnellschuss. Denn eines zeigen die Eckpunkte und Arbeitspapiere des Bundesgesundheitsministeriums. Sie sind Alleingänge von Jens Spahn, die auf breite Kritik von Ländern, Verbänden, Betroffenen und der Praxis treffen. Sie sind aber auch in Reihen der Koalitionsfraktionen im Bundestag hoch umstritten: inhaltlich und finanziell.“

Als eines der dringendsten Probleme hob Drese den rasant steigenden pflegebedingten Eigenanteil hervor. Die notwendigen Verbesserungen in der Pflege dürften nicht nahezu ungebremst den Pflegebedürftigen und deren Familien in Rechnung gestellt werden.

„Wir brauchen eine verlässliche Regelung, die pflegebedürftige Menschen vor Altersarmut schützt. Denn es ist unwürdig, wenn Menschen am Ende eines langen Lebens mit 40 oder mehr Arbeitsjahren die Pflegekosten nicht mehr selbst bezahlen können und auf Sozialleistungen angewiesen sind“, sagte Drese. Bisherige Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zur Kostendeckelung würden insbesondere für die meisten Pflegebedürftigen in den neuen Bundesländern überhaupt keine Entlastung bringen.

Den Vorschlag von Jens Spahn, den Leistungsanspruch in der Tagespflege um bis zu 50 Prozent zu kürzen, bezeichnete Drese als verheerend. „Die Kontaktbeschränkungen durch Corona haben uns doch aufgezeigt: Wenn der ambulante Pflegedienst der einzige soziale Kontakt ist, werden Pflegebedürftige einsam. Das raubt den betroffenen Menschen ihren Lebensmut.“ Die ohnehin schon aufzehrende Sorgearbeit pflegender Angehöriger würden ohne den vollumfänglichen Tagespflegeanspruch zudem noch schwieriger. Und die Anzahl der stationär versorgten Menschen würde deutlich zunehmen.

Drese: „Dieses Szenario, das den pflegepolitischen Grundsatz ambulant vor stationär in erheblichem Maße gefährdet, kann doch nicht das Ziel einer Pflegereform sein. Ich lehne diese Pläne entschieden ab.“

Das gesamte bisherige Verfahren zeigt nach Ansicht von Drese die Notwendigkeit, wie von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz gefordert, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur zielführenden Vorbereitung einer Pflegereform einzusetzen. Drese: „Wir nehmen Eckpunktepapiere des Bundesgesundheitsministers aus der Presse zur Kenntnis, es werden Arbeitsentwürfe getwittert, von denen am Ende keiner etwas wissen will. Aus meiner Sicht ist das ein Affront gegenüber den Ländern aber auch allen anderen ehrlich interessierten und bemühten Akteuren.“

Deshalb richtete Drese einen Appell an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Packen Sie die Pflege endlich entschlossen an. In einem geordneten Verfahren. Im Dialog. Gemeinsam mit den Ländern. Ersparen Sie uns allen das Herumrätseln und Spekulieren, das der Bedeutung dieses Reformvorhabens unwürdig ist.“

Der Bundesratsantrag Mecklenburg-Vorpommerns wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

Mehr Kinder- und Jugendschutz im Internet

Berlin – Der Bundesrat hat 26. März 2021 eine Reform des Jugendschutzgesetzes gebilligt, die der Bundestag am 5. März 2021 beschlossen hatte. Sie soll einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet gewährleisten.

In einer begleitenden Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung allerdings zu einem konstruktiven Dialog über die Fortentwicklung des Gesetzes und insbesondere dazu auf, die in der Stellungnahme des Bundesrates vom 27. November 2020 (BR-Drs. 618/20 (B)) geäußerten konkreten Vorschläge zur besseren Verzahnung von Landes- und Bundesrecht zu berücksichtigen.

Das Gesetz führt das Konzept der Anbietervorsorge ein. Es verpflichtet Internetdienste, die für Kinder und Jugendliche relevant sind, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen. Anbieter müssen Voreinstellungen wählen, die Kinder und Jugendliche besonders vor Mobbing, sexualisierter Ansprache durch „Cybergrooming“, Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen.

Diese sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Weiter müssen Anbieter geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerdesysteme für ihre junge Zielgruppe entwickeln und umsetzen.

Einheitliche Alterskennzeichen für Spiele und Filme auch online sollen für mehr Orientierung sorgen. Zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes wird zudem die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BPjM zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Dabei werden künftig auch die zunehmend für Kindern und Jugendliche relevanten ausländischen Anbieter in den Blick genommen.

Die Zentrale richtet einen zwölfköpfigen Beirat ein, der sich in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzt. Vorgesehen sind auch zwei Vertreter von Kinder- und Jugendverbänden, die nicht älter als 17 Jahre alt sein dürfen. Die Bundeszentrale kann Projekte durchführen oder fördern, die Eltern in die Lage versetzen sollen, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern.

Erleichterungen schafft das Gesetz beim Zugang von Kindern zu Kinos und öffentlichen Filmvorführungen. Das Recht, bei Filmen, die ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren den Zutritt zur Vorführung in Begleitung zu ermöglichen, gilt nicht mehr nur für personensorgeberechtigte, sondern auch für erziehungsbeauftragte Personen. Damit will das Gesetz den flexibilisierten Lebensformen und der Zunahme von Patchworkfamilien Rechnung tragen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zügig in Kraft treten – zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Monats.

Bundesrat fordert Energiepreisreform

Berlin – Der Bundesrat dringt gegenüber der Bundesregierung auf eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer am 26. März 2021 gefasst.

Das derzeitige Finanzierungssystem führe zu einer Blockade der Weiterentwicklung der Energiewende, warnen die Länder.

Die verschiedenen Energieträger – beispielsweise Strom, Heizöl und Gas – würden durch Steuern, Abgaben und Umlagen unterschiedlich stark belastet. Hierdurch würden verzerrte Preissignale gesetzt und somit kosteneffiziente Treibhausgasvermeidungsoptionen nicht genutzt. Insbesondere trage die derzeitige umlagebasierte Finanzierung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus dazu bei, dass der Strompreis einen Teil seiner Lenkungs- und Anreizfunktion für effizienten Einsatz und Erzeugung von Strom verliere: Sie verteuere Strom gegenüber anderen Energieträgern und verzerre marktseitige Preissignale beim Strom.

Langfristiges Ziel von ordnungspolitischen Maßnahmen müsse es daher sein, zielorientierte Wettbewerbsbedingungen über alle Sektoren herzustellen und somit Anreize für die Verminderung der Emissionen, geeignete Investitionen in die Energiewende und den Klimaschutz zu setzen – und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen. Nur so könnten die Sektorkopplung angereizt und Wettbewerbsnachteile klimaschonender Technologien überwunden werden.

Es müsse eine raschere und deutlichere Abschmelzung der EEG-Umlage erfolgen. Insbesondere müsse die regenerativen Eigen- und Direktstromversorgung von der EEG-Umlage befreit werden. Eine Reform der Finanzierung der Energiewende solle mit einer grundsätzlichen Überarbeitung des Energiemarktdesigns, insbesondere der Fördersystematik, einhergehen. Ziel könne unter anderem die Etablierung einer funktionierenden und langfristig marktfinanzierten Grünstromvermarktung sein.

Die Potenziale zum Lastmanagement würden derzeit bei weitem nicht ausgeschöpft, weil das aktuelle System der staatlich induzierten Preisbestandteile die falschen Anreize setze. Der Rechtsrahmen im Bereich der Netzentgelte müsse beispielsweise über eine Dynamisierung dahingehend weiterentwickelt werden, dass netz- und systemdienliches Verhalten angereizt und flexibles Nutzerverhalten belohnt werde. Hierfür solle der Bund geeignete Modelle für ein stärker lastabhängiges Netzentgeltsystem entwickeln, verlangen die Länder.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Reform der Pflegeversicherung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ein und fordert die Mitwirkung der Länder bei einem der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben in den kommenden Jahren. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Entschließungsantrag für den Bundesrat verabschiedet (s. Anlage). Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Zahlreiche Leistungsverbesserungen, begrüßenswerte höhere Löhne und die neue generalistische Pflegeausbildung haben zu erheblich steigenden Kosten innerhalb der Pflege geführt“, betonte Drese. Die Pflegeversicherung decke aber nur einen Teil dieser Kosten. In der Folge ist der finanzielle Aufwand für die Pflegebedürftigen enorm gestiegen.

Drese: „Die Reform der Pflegeversicherung ist der wichtigste Baustein für eine zukunftsfeste Finanzierung der Pflege und damit auch zur Begrenzung des Eigenanteils, der für viele Pflegebedürftige selbst nach einem langen Arbeitsleben nicht mehr aus eigenen Mitteln zu leisten ist.“

Das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform treffe dabei in vielerlei Hinsicht auf fachliche Bedenken und verkenne die unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Ländern.

„Daran wird deutlich, warum die Länder endlich an den Tisch gehören, wenn es um die Erarbeitung einer guten und in allen Teilen Deutschlands funktionierenden Lösung für eine echte Weiterentwicklung der Pflegeversicherung geht“, so Drese.

Geplant ist, dass der Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung aus M-V am 26.3. auf der Tagesordnung im Bundesrat steht.

Änderung des Tierschutzgesetzes

Backhaus: Über Ausstieg aus Küken-Töten viel zu lange gebrütet

Berlin/Schwerin – Der Bundesrat hat sich in seiner aktuellen Sitzung für eine Änderung des Tierschutzgesetzes entschieden. In seiner Rede vor dem Plenum begrüßte Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Gesetzentwurf aus dem Bundeslandwirt­schafts­­ministerium. Dies sei ein guter Tag für den Tierschutz, so der Minister. Er schlug aber auch kritische Töne an:

„Dieses Gesetz ist lange überfällig. Immerhin haben wir den Tierschutz bereits im Jahr 2002 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Da sollte es fast 20 Jahre später nicht mehr zulässig sein, Tiere unmittelbar nach der Geburt zu töten, nur weil wir keine Verwendung für sie haben. Und wer weiß, ob es heute einen solchen Gesetzentwurf gebe, wenn das Bundesverwaltungsgericht dem Gesetzgeber 2019 nicht mit aller Deutlichkeit ein zeitnahes Ende dieser Praxis vorgegeben hätte. Ich sehe deshalb auch keinen Anlass, sich als großer Vorreiter zu brüsten“, so der Minister.

„Mit dieser Gesetzesänderung wird künftig nicht nur das Töten männlicher Küken aus Legelinien verboten sein. Nach dem siebten Bebrütungstag dürfen auch keine Verfahren zur Geschlechtsbestimmung eingesetzt werden, die zum Absterben des Hühnerembryos oder zum Abbruch des Brutvorgangs führen. Durch diese Regelung wird erstmals im Tierschutzrecht das Leben von Embryonen geschützt. Das ist ein wichtiger Schritt“, fährt Backhaus fort.

„Wir müssen jetzt weiter mit Hochdruck daran arbeiten, die Methoden zur Geschlechterbestimmung weiter zu optimieren. In der ganzen Debatte zum Umgang mit Hühnerembryonen und zur Praxisreife der Geräte und deren Verfügbarkeit am Markt dürfen wir einen entscheidenden Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Es gibt auch noch eine tierschutzgerechte Alternative – nämlich die Aufzucht der männlichen Küken als sogenannte „Bruderhähne“. Ich sehe hier unglaubliches Potential und bin der festen Überzeugung, dass auch diese Haltungsform am Markt bestehen kann. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern werden „Bruderhähne“ bereits erfolgreich aufgezogen und vermarktet. Das zeigt: Es geht, wenn man es nur will.“

Abschließend forderte Backhaus weitere Schritte für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung: „Es bedarf dringend weiterer Anstrengungen, tierschutzrechtliche Mindestanforderungen an das Halten von Geflügel in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufzunehmen. Fachgespräche zwischen dem Bund und den Ländern bezüglich der Haltung von Bruderhähnen haben zwar schon begonnen. Auch andere wichtige Themen wie „Junghennen“, „Elterntiere“ und sogar die Putenhaltung wurden endlich wieder aufgegriffen. Mit Blick auf die beinahe „unendliche Geschichte“ der männlichen Küken mahne ich dringend: Nicht alles darf so lange bebrütet werden, wie der vorliegende Gesetzentwurf.“

Mehr Ladesäulen für E-Fahrzeuge

Berlin – Am 5. März 2021 hat der Bundesrat das kürzlich vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität gebilligt. Es kann daher jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Wohn- und andere Gebäude sollen mit größeren Parkplätzen ausgestattet werden. So sollen Ladepunkte geschaffen und Elektrofahrzeuge leichter zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufgeladen werden können.

Vorgesehen sind verpflichtende Regelungen zum Einbau: Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen baut, wird künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden.

Möglich sind auch Quartierslösungen, d.h. Vereinbarungen von Bauherren oder Immobilieneigentümern, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, über eine gemeinsame Erfüllung bestimmter Anforderungen aus dem Gesetz. So können gemeinsame Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Viertel errichtet werden.

Das Gesetz gilt nicht für Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Auch sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, sind ebenfalls von den Regelungen ausgenommen. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Bürger-Identifikationsnummer kommt

Berlin – Nach dem Bundestag hat am 5. März 2021 auch der Bundesrat der Einführung einer individuellen Identifikationsnummer für Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zugestimmt. Das so genannte Registermodernisierungsgesetz kann daher nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend verkündet werden.

Die Bürger-Identifikationsnummer dient der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für Serviceleistungen von Bund und Ländern. Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl diese bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind.

Bisher dienen bei Behördenleistungen Name, Geburtsdatum und Adresse zur Identifizierung des Betroffenen – was in der Praxis manchmal fehleranfällig oder auch aufwändig war, etwa wenn Betroffene ihre Geburtsurkunde vorlegen mussten. Die Verwendung der bereits an die Bürgerinnen und Bürger ausgegebenen individuellen Steuer-Identifikationsnummer soll den Datenaustausch künftig eindeutiger und anwenderfreundlicher gestalten.

Das Gesetz regelt zudem die Bedingungen für den Datenaustausch konkreter: Dieser ist nur auf gesetzlicher Grundlage bzw. mit Zustimmung des Einzelnen möglich. Mehr Transparenz soll ein so genanntes Datencockpit schaffen: Zukünftig können Bürger nachsehen, welche Behörde welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet hat.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag darauf in Kraft treten.