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Kategorie: Bundesrat / Bundesländer / Politik

12 Euro Mindestlohn ab 1. Oktober

Berlin – Zum 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 3. Juni 2022 beschlossen – der Bundesrat billigte am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend in Kraft treten.

Die gesetzliche Festlegung des Mindestlohns weicht vom üblichen Erhöhungsverfahren ab: Eigentlich schlägt die so genannte Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, regelmäßig Anpassungen am Mindestlohn vor, die dann durch Rechtsverordnung umgesetzt werden. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er turnusmäßig auf 10,45 Euro. Einmalig zum Oktober 2022 wird er nun per Gesetz auf 12 Euro angehoben. Zukünftige Anpassungen werden dann wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen, heißt es in der amtlichen Begründung.

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – die sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Sie passt sich künftig gleitend an.

Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.

Die Erhöhung betrifft nach Angaben der Bundesregierung, die das Vorhaben ursprünglich auf den Weg gebracht hatte, mehr als sechs Millionen Menschen. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken und einen Impuls zur wirtschaftlichen Erholung zu geben.

Das Gesetz soll noch im Juni 2022 in Kraft treten, damit sich Wirtschaft und Arbeitnehmervertretungen auf die Erhöhung einstellen können – u.a. auch bei Tarifvertragsverhandlungen.

Senkung der Energiesteuern

Berlin – Die Energiesteuer für die wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wird temporär gesenkt. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom Vorabend hat der Bundesrat am 20. Mai 2022 in verkürzter Frist gebilligt.

Ziel der Maßnahme ist es, kurzfristig die wirtschaftlichen und sozialen Folgen steigender Energiepreise abzufedern und die breite Mitte der Gesellschaft zu entlasten.

Als Reaktion auf steigende Spritpreise senkt das Gesetz die Energiesteuer für die Dauer von drei Monaten auf das europäische Mindestmaß.

Für Benzin reduziert sich der Steuersatz nach Angaben der Bundesregierung um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter, für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, und für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.

Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze wird nach Berechnungen der Bundesregierung Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zur Folge haben.

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nun durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, so dass es wie geplant zum 1. Juni 2022 in Kraft treten kann.

9-Euro-Ticket kommt

Berlin – Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem Gesetz zur Finanzierung des so genannten 9-Euro-Tickets im Nahverkehr zugestimmt, das der Deutsche Bundestag erst am Abend des 19. Mai 2022 verabschiedet hatte. Damit ist der Weg frei für die Einführung des ermäßigten Tickets im Nahverkehr zum 1. Juni 2022.

Bürgerinnen und Bürger können damit in den Monaten Juni, Juli und August für jeweils neun Euro monatlich den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Ziel ist es, die Bevölkerung von den stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr und zur Einsparung von Kraftstoffen zu setzen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die konkrete Ausgestaltung des ermäßigten Tickets obliegt allerdings den Ländern und Kommunen, da sie für den öffentlichen Nahverkehr zuständig sind.

Zur Finanzierung der Kosten überträgt das Gesetz den Ländern zusätzliche so genannte Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2022. Weitere 1,2 Milliarden Euro dienen dazu, pandemiebedingte Einnahmeausfälle im Regionalverkehr zumindest teilweise auszugleichen.

Das geplante Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Zuvor wird es über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.

In einer begleitenden Entschließung bemängelt der Bundesrat, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen werden, um alle mit dem 9-Euro-Ticket verbundenen Aufwendungen zu kompensieren. Er erwartet, dass der Bund weitere Ausgleichszahlungen leistet, wenn die Kosten höher ausfallen als bisher prognostiziert.

Auch zum Ausgleich der Corona-bedingten Einnahmeausfälle müsse der Bund den Ländern weitere Mittel zuweisen, um seine Zusage nach hälftiger Beteiligung einzuhalten.

Der Bundesrat betont, dass erhebliche weitere Mittel erforderlich sind, um das derzeitige Verkehrsangebot langfristig zu gewährleisten, die Fahrgastzahlen zu steigern und das Angebot auszuweiten, damit die Klimaschutzziele erreicht werden. Er fordert eine zusätzliche strukturelle und dauerhafte Erhöhung der Regionalisierungsmittel bereits ab 2022, um die strukturelle Unterfinanzierung des öffentlichen Nahverkehrs zu beenden. Ohne solche Unterstützung werde es nicht möglich sein, nach Ablauf des dreimonatigen 9-Euro-Tickets die Tarife stabil zu halten, warnen die Länder.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bunderates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden

Berlin – Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.

Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (vgl. TOP 13).

Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann auf Dauer entfallen. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung aus dem so genannten „Osterpaket“ vom 6. April 2022 vor, zu dem der Bundesrat am 20. Mai 2022 Stellung nahm.

Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben.

Mit der Billigung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten – geplant ist der 1. Juli 2022.

Gigabit-Strategie

M-V bringt Bundesratsinitiative zur Gigabit-Strategie ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird sich mit einem Antrag im Bundesrat zur Gigabit-Strategie des Bundes dafür einsetzen, eine flächendeckende verbesserte Breitband- und Mobilfunkversorgung mit höchster Priorität zu verwirklichen. „Das Ziel der neuen Bundes-Gigabit-Strategie muss sein: Keine ‚weißen Flecken‘ mehr in Deutschland, gerade und insbesondere in den ländlichen und dünn besiedelten Räumen“, spitzte Innenminister Christian Pegel die zentrale Forderung der Bundesratsinitiative an den Bund zu. Das Kabinett stimmte dem in dieser Woche in Schwerin zu.

„Der Bund hat im Rahmen seiner Gigabitstrategie die Idee vorgestellt, Ausbauvorhaben bundesweit nach dem Maß der Unterversorgung zu priorisieren und auch die Fördermittel entsprechend zu verteilen. Dies würde zu einer Bestrafung der Länder führen, die – so wie wir in Mecklenburg-Vorpommern – mit großem Erfolg die ,Weißen Flecken‘ bereits beseitigt haben, also unterversorgte Gebiete, in denen privatwirtschaftliche Unternehmen auf absehbare Zeit keinen Breitbandausbau vornehmen. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass Einschränkungen der Förderkulisse nur bei Vorliegen verbindlicher Ausbauzusagen der Telekommunikationsunternehmen vorgenommen werden“, nennt Digitalisierungsminister Christian Pegel der Bundesratsinitiative, für die weitere Bundesländer bereits Unterstützung signalisiert haben.

Die Landesregierung M-V verfolge seit Jahren das Ziel einer flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunkversorgung und habe dies auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. „In der Vergangenheit haben sich die Ausgaben für den geförderten Breitbandausbau in M-V Jahr für Jahr deutlich erhöht: 2021 haben die Landkreise und kreisfreien Städte für rund 225 Millionen Euro Bundes- und Landesfördermittel neue Glasfaserleitungen im Land gebaut. Das ist dreimal so viel wie 2019“, nannte Pegel einen Beleg für das Engagement des Nordostens in Sachen Breitbandausbau.

Mecklenburg-Vorpommern profitiere umfangreich von den bisherigen Bundesförderprogrammen. „Bei den bewilligten Mitteln belegen wir deutschlandweit den zweiten Platz. Mit 1,4 Milliarden Euro fließen etwas mehr als 15 Prozent der bisher durch den Bund bewilligten Fördermittel nach Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Christian Pegel und fährt fort:

„Sollte der Bund eine Priorisierung der Förderung als unumgänglich betrachten, könnte diese nur passgenau durch das jeweilige Land erfolgen, um das Ziel der flächendeckenden Versorgung im Land nicht zu durchkreuzen.“ Keinesfalls dürfe bei der Analyse der Versorgungssituation der Schwerpunkt nur auf die Bereiche gelenkt werden, die noch weniger als 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) aufweisen.

„Hier müsste der Bund die Aufgreifschwelle mindestens an die schon geltende von 100 Mbit/s anpassen, um den bisherigen Ausbauerfolgen auch in unserem Bundesland Rechnung zu tragen. Für genaue Analysen der bestehenden Versorgung, die die Grundlage für zukünftige Förderentscheidungen bilden werden, bedarf es einer einheitlichen, präzisen, regelmäßig aktualisierten und für die betroffenen Kreise als Zuwendungsempfänger unkompliziert einsehbaren Datengrundlage“, fordert der Minister.

Er verweist auf die Erfolge, die die bisherigen Investitionen bereits zeigen: „Von Ende 2018 bis Mitte 2021 konnte die Landesregierung die Versorgung mit gigabitfähigen Netzen in M-V mehr als verdreifachen: Mitte 2021 waren 53,3 Prozent aller Haushalte mit schnellem Internet von mindestens 1000 Mbit/s versorgt – 2018 waren es gerade mal 14,9 Prozent.

Insgesamt wurden in M-V bislang 131 Projektgebiete für den staatlich geförderten Breitbandausbau bewilligt. 97 von ihnen habe einen endgültigen Zuwendungsbescheid vom Bund erhalten und ein Telekommunikationsunternehmen mit der Umsetzung beauftragt. In 33 Gebieten ist die Bautätigkeit bereits abgeschlossen, in fünf sind die Internetdienste bereits buchbar. Das bedeutet:

„Für mehr als 71.100 private Haushalte, 1.600 Unternehmen sowie 130 Schulen wurden bereits Glasfaseranschlüsse gelegt und insgesamt schon mehr als 17.500 Kilometer Glasfaserkabel verlegt. Das entspricht fast der Entfernung Rostock-Neuseeland, Luftlinie“, sagt Christian Pegel und sagt mit Blick auf die nahe Zukunft: „Insgesamt werden mit der Unterstützung des Landes und des Bundes bis Mitte der Zwanziger Jahre fast 69.000 Kilometer Glasfaserkabel in unserem Land verlegt. Das entspricht einer Strecke von mehr als eineinhalbmal um den Äquator“, verdeutlicht der Minister die Dimension des Ausbaus.

Im Bundesratsantrag, den Mecklenburg-Vorpommern einbringt, wird auch gefordert, dass sich die Mobilfunknetzbetreiber neben ihrem langsam an Fahrt aufnehmenden eigenwirtschaftlichen Ausbau auch aktiv an den Ausbauprogrammen des Bundes und des Landes beteiligen. „Mit der landeseigenen Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft unterstützt M-V bereits die Erschließung von Gebieten, in denen bisher nicht einmal Sprachmobilfunk möglich und auch innerhalb der nächsten drei Jahre kein Ausbau geplant ist. Die Landesgesellschaft darf aber ihre Mobilfunkmasten nur errichten, wenn mindestens ein Unternehmen zusagt, diese auch zu nutzen. Hier wünschen wir uns deutlich mehr Druck auf die Unternehmen durch den Bund“, so Christian Pegel.

 „Wild aus MV“ stellt sich in Berlin vor

Berlin – Im Rahmen eines parlamentarischen Abends der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern stellt Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus die Kampagne „Wild aus MV“ vor. Ziel der Kampagne ist unter anderem Wildbret aus MV als gesundes, vielseitiges und nachhaltiges Lebensmittel stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

„Wild und Jagd sind feste Bestandteile der Tradition und Identität Mecklenburg-Vorpommerns. Wir haben in M-V nicht nur die höchste Jägerdichte pro Einwohner mit einem Jäger pro 124 Einwohner in ganz Deutschland, auch das Wild fühlt sich wohl in unserer wunderbaren und unvergleichlichen Landschaft“, so der Minister im Vorfeld der Veranstaltung.

Demnach wurden durchschnittlich in den vergangenen fünf Jagdjahren in M-V ca. 159.363 Stück Schalenwild (Reh-, Rot-, Dam-, Schwarz- und Muffelwild) erlegt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wildfleischmenge von ca. 5.600 t. Der größte Anteil der Gesamt­wildbretmenge, bezogen auf das Jagdjahr 2020/2021, entfiel dabei auf Schwarzwild (4.058 t) und Rehwild (767 t). Rotwild ist mit 471 t und Damwild ist mit 334 t an der Gesamtstrecke pro Jahr beteiligt. Muffelwild trägt nur mit knapp 5 t zur Gesamtstrecke bei.

„Äußerst wichtig ist der hohe Anteil des Schwarzwildes an der Gesamtstrecke“, fährt Backhaus fort. „Damit wird angesichts der aktuellen Situation ein wichtiger Beitrag der Jägerschaft zur Verminderung der ASP-Bedrohungslage geleistet. Aber auch in Sachen Klimaschutz ist Entnahme von Wild ein wichtiges Instrument. Nur durch umsichtige Bejagung entsteht eine gute Balance von Wildbestand und Nahrungs­angebot im Biotop.

So kann neuer Wald über die Naturverjüngung heranwachsen und die Lebens­grundlage für nachkommende Generationen sichern. Der Verzehr von Wildfleisch ist also aktiver Klimaschutz. Obendrein ist er nachhaltig; denn durch die Erlegung im heimischen Revier und die Verarbeitung des Wildbrets vor Ort fördert man regionale Wirtschaftskreisläufe und vermeidet lange Transportwege und Lagerzeiten. Und man tut auch etwas für die eigene Gesundheit: Das magere Muskelfleisch ist reich an Eiweißen und Spurenelementen.

Mit einem Eiweißgehalt von 23 Prozent gehört Wildfleisch zu den eiweißreichsten Fleischarten die wir kennen und dass noch vor Geflügel, Rind oder Schwein. Wild ist reich an B-Vitaminen. Sie unterstützen den Stoffwechsel, schützen das Herz. Es ist zudem reich an essentiellen Omega-3-Fettsäuren. Das Fleisch von heimischen Wildtieren ist außerdem leichter verdaulich als andere Fleischsorten, weil es einen niedrigen Anteil an Bindegewebe hat.

Deswegen will ich mit unserer Landeskampagne eine Lanze brechen für dieses wertvolle Produkt aus unserer heimischen Natur. Bisher fördert das Land die Initiative mit 80.000 EUR aus der Jagdabgabe. Die Marke „Wild aus MV“ soll fest am Markt etabliert werden. Damit wollen wir Vorreiter in der Wildbretvermarktung in der Bundesrepublik werden“, so Minister Backhaus abschließend.

Lebensmittelversorgung hat höchste Priorität

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner aktuellen Sitzung der „Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung“ zugestimmt. Demnach dürfen im Sommer sogenannte ökologische Vorrangflächen zur Tierfuttermittelgewinnung genutzt werden. Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, geht der Beschluss, der vor allem Tierhalter entlastet, nicht weit genug: „Die EU hatte die Tür geöffnet, damit die Mitglieds­staaten auf den schrecklichen Krieg in der Ukraine und die daraus entstehenden Verwerfungen auf den Weltmärkten reagieren können. Diese Tür haben die „grün-regierten“ Bundesländer heute knallend zugeschlagen. Ich halte das für einen fatalen Fehler.

Richtig wäre es gewesen, die Brachflächen – in MV immerhin 22.500 Hektar – auch für die Produktion von Nahrungsmitteln für Menschen freizugeben. Denn es sind vor allem die Menschen, die akut unter den Auswirkungen des Krieges zu leiden haben. Internationale Spekulanten wetten in menschen­verachtender Weise auf steigende Lebensmittelpreise. Die Auswirkungen bekommen die Ärmsten dieser Welt zu spüren. Hier hätte Deutschland und damit auch Mecklenburg-Vorpommern die Chance gehabt, entgegenzuwirken.

Doch ideologische Barrieren in den Köpfen haben das zunächst verhindert. Dabei geht es mir nicht darum, wegen des Krieges in Europa alle Klima-Ziele aufzugeben. Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen. Randstreifen, Blühstreifen und Landschafts­elemente würden auch in MV fortbestehen – auf rund 14.000 Hektar. Und die Brachen würden auch nicht dauerhaft aufgegeben. Der Ökolandbau und die Agrarumweltprogramme werden in MV auf hohem Niveau nämlich auf rund 350.000 Hektar weitergeführt.

Wir wissen nicht, welche Folgen der Krieg in der Ukraine die internationale Gemeinschaft noch belasten wird. Die erschreckenden Erkenntnisse wachsen doch täglich. Hier aus ideologischen Gründen die Augen vor der Realität zu schließen, wird sich hoffentlich nicht rächen“, erklärt Agrarminister Backhaus.

Mindestlohn und Heizkostenzuschuss

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Bundesrat für die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro geworben.

„Mecklenburg-Vorpommern unterstützt dieses Vorhaben. Von der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro werden über 6 Millionen Menschen profitieren. Besonders wichtig ist der Mindestlohn für Ostdeutschland: In den ostdeutschen Bundesländern sind die Durchschnittslöhne immer noch niedriger als im Westen. Besonders wichtig ist der Mindestlohn auch für Frauen, die oft in Teilzeit und in Branchen mit niedrigen Löhnen arbeiten. Ich finde es deshalb richtig, dass die Bundesregierung den Mindestlohn als eines ihrer ersten Vorhaben in Angriff nimmt“, sagte die Ministerpräsidentin in ihrem Redebeitrag. Das Gesetzgebungsvorhaben von Bundesarbeitsminister Heil muss nach der Stellungnahme des Bundesrates noch abschließend in Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Beschlossen wurde in der heutigen Bundesratssitzung der Heizkostenzuschuss für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen. Damit erhält ein Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug einmalig einen Zuschuss von 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro.

Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro. Rund 2,1 Millionen Menschen sollen davon profitieren. „Auch davon werden bei uns in Mecklenburg-Vorpommern viele Menschen profitieren. Die steigenden Energiepreise sind ein großes Problem. Gerade diejenigen, die finanziell schwächer gestellt sind, brauchen hier eine besondere Unterstützung“, sagte die Ministerpräsidentin. Mecklenburg-Vorpommern unterstütze auch die weiteren vom Bund beschlossenen Maßnahmen wie die Energiepreispauschale, den Familienzuschuss oder die zeitweise Absenkung der Energiesteuer.

Verlängert wurde durch den Bundesrat die Regelung, dass Reha-Kliniken in Zeiten der Corona-Pandemie als Ersatzkrankenhäuser eingesetzt werden können. „Dafür haben wir uns in Mecklenburg-Vorpommern in der MPK und in der Gesundheitsministerkonferenz immer eingesetzt. Die Belastung der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor sehr hoch. Bei uns nehmen daher die sogenannten Ersatzkrankenhäuser eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Pandemie ein. Ausgewählte Rehakliniken sollen daher Ersatzkrankenhäuser bleiben, damit alle, die schwer erkranken, die notwendige medizinische Versorgung erhalten. Vielen Dank an alle, die in den Reha-Kliniken mithelfen, die Pandemie zu bewältigen“, sagte die Ministerpräsidentin.