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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Neues zur Corona-Warn-App

Corona-Warn-App der Bundesregierung wird digitaler Schlüssel in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie künftig noch stärker auf die Corona-Warn-App (CWA), das offizielle kostenlose Angebot der Bundesregierung.

„Die Corona-Warn-App kann seit kurzem auch die bisher verwendeten Luca-QR-Codes lesen“, so Digitalisierungsminister Christian Pegel. Damit würden künftig auch die Zugänge zu Geschäften und anderen Orten, bei deren Betreten die Kontaktdaten der Kunden hinterlegt werden müssen, via Corona-Warn-App erfasst.

„Der Bund hat die Corona-Warn-App und ihre Funktionen stetig weiterentwickelt, sodass sie heute – anders als noch vor einem Jahr – auch das Einchecken mittels QR-Code beim Einkaufen und bei Besuchen anderer Orte, an denen die Kontaktdaten hinterlassen werden sollen, unterstützen kann“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und ergänzt: „In der jetzigen Phase der Pandemie wird die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen immer wichtiger. Die Corona-Warn-App hilft nicht nur beim Einchecken, sondern versetzt die Nutzer in die Lage, sich durch anonyme Warnungen unverzüglich selbst wirksam zu schützen und andere zu warnen.“ Zugleich werde mit der Corona-Warn-App die digitale Alternative zur Kontaktdatenerfassung auf Papierlisten auch nach dem Auslaufen der Luca-App in M-V Mitte März auch weiterhin bestehen.

Die Corona-Warn-App ermöglicht Gastronomen, Händlern, Veranstaltern und Behörden, einen QR-Code zu erstellen, in dem alle notwendigen Daten kodiert werden. „Besucher und Gäste können sich vor Betreten des Lokals, des Geschäfts, der Veranstaltung etc. einchecken, indem sie den QR-Code scannen. Der Check-In wird auf diesem gespeichert und nach zwei Wochen automatisch gelöscht. Personen, die später positiv auf Covid-19 getestet werden, können ihre Check-Ins anonym über die App teilen und so auf den Server der Corona-Warn-App hochladen. Der Server veröffentlicht die entsprechenden Check-Ins dann als Warnungen an die anderen Kunden und Nutzer, die zeitgleich mit dem später als infiziert festgestellten Kunden beispiels-weise in einem Geschäft waren. Diese Warnungen werden regelmäßig heruntergeladen und automatisch mit den lokalen Check-Ins auf den Smartphones der anderen Nutzer abgeglichen“, beschreibt Christian Pegel das Prozedere.

„Ob Nutzerinnen und Nutzer eine grüne oder rote Warnung erhalten, hängt davon ab, ob sich ihr Aufenthalt mit dem einer infizierten Person überschneidet. Ein Vorteil der Corona-Warn-App ist, dass sie die verschiedenen Parameter wie Abstand und Dauer des Aufenthalts für eine Warnmeldung misst“, so Minister Pegel. Wichtig vor allem für Unternehmer ist, dass der vorhandene QR-Code der Luca-App auch von der Corona-Warn-App gelesen werden kann. „Das bedeutet, der Luca-QR-Code kann erst einmal bleiben“, so Pegel

Gleichwohl appelliere er an Händler und Gastronomen, die die Kontaktdaten ihrer Kunden und Besucher nach der Corona-Schutzverordnung erfassen müssen, sich die Corona-Warn-App runterzuladen und sich einen eigenen Account anzulegen, um Infektionsketten schneller zu durchbrechen. Der Minister fügt hinzu: „Der QR-Code der Corona-Warn-App ist sogar noch schöner für die Händler, denn dadurch werden keine Daten auf dem eigenen Rechner gespeichert. Die Kontaktinformationen sind nur auf den Smartphones der Nutzer hinterlegt.“

Weitere Informationen zur Corona-Warn-App der Bundesregierung finden Sie unter:

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app

Wichtige Änderungen für den Vereinssport

Wettkämpfe und Punktspiele auch in Warnstufe Rot möglich

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Ein Schwerpunkt ist die Zulassung des Spiel- und Wettkampfbetriebes im vereinsbasierten Sport auch in der Corona-Warnstufe Rot.

„Wir ermöglichen ab dem Wochenende auch in Regionen, die sich in der Warnstufe Rot befinden, Punktspiele und Wettkämpfe in allen Sportarten und Altersgruppen“, verdeutlichte Sportministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Die Landesregierung setzt damit einen Beschluss des Landtages um. Es gilt in Warnstufe Rot die 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich. Zuschauende sind nicht zugelassen.

Nach Darstellung von Drese gibt es mit der Neuregelung deutlich mehr Planungssicherheit für die Vereine und Verbände. „In vielen Sportarten entscheidet sich in diesen Wochen, ob die Saison fortgesetzt werden kann. Deshalb war eine schnelle Entscheidung notwendig und bin ich dem Landtag und dem Kabinett für die Unterstützung der vielen aktiven Sportlerinnen und Sportler in unserem Land dankbar“, sagte die Ministerin.

Konkret beinhaltet die neue Verordnung, dass in Warnstufe Rot der Spiel- und Wettkampfbetrieb im vereinsbasierten Sport und in Schwimmhallen mit bis zu 100 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich möglich ist – jeweils einschließlich aller für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen (Schieds- und Wettkampfgericht, medizinisches Personal, Betreuung).

Eine weitere Änderung gab es im Bereich der Musik- und Jugendkunstschulen. Hier wird in Warnstufe Rot die bisherige Begrenzung auf 10 Personen (+ Anleitungsperson) auf bis zu 15 Personen im Innenbereich und 25 Personen im Außenbereich in geschlossenen Gruppen erhöht.

Auch für die Zoos und Tierparks gibt es mit der neuen Landesverordnung einen Öffnungsschritt. „So können in Warnstufe Rot die Innenbereiche geöffnet werden. Es besteht dann die 2Gplus-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske“, erklärte Drese. Bisher mussten die Innenbereiche der Zoos in Warnstufe Rot schließen.

Die neue Corona Landesverordnung tritt am kommenden Sonnabend (05.02.2022) in Kraft.

3G-Regelung im ÖPNV

Norddeutscher Aktionstag zur Förderung der 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr

Schwerin – Die norddeutschen Länder (außer Bremen) wollen am Donnerstag, den 03. Februar, für die Einhaltung der 3G-Regelung im öffentlichen Personennahverkehr werben. „Geplant ist ein gemeinsamer Aktionstag, an dem Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger, Polizei und Ordnungsämter teilnehmen, um für eine verstärkte Aufmerksamkeit bei der Einhaltung der 3G-Regeln zu werben. Es ist wichtig, das Vertrauen der Fahrgäste trotz Corona in einen sicheren öffentlichen Personennahverkehr weiterhin aufrecht zu halten. Wer die Maßnahmen einhält, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen Fahrgäste sowie das Begleitpersonal“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch in Schwerin.

Seit 24. November 2021 gilt aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes die 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Fahrgäste müssen zusätzlich nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Am Donnerstag (03. Februar 2022) werden landesweit verstärkte Kontrollen in Bussen, Straßenbahnen und Eisenbahnen durchgeführt.

Mitte Dezember 2021 hatten die Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Ordnungsämter durch einen landesweiten Aktionstag für die Einhaltung der 3G-Regeln geworben. Der norddeutsche Aktionstag wird ebenso durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. „Wir bekommen die Pandemie nur in den Griff, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Mit dem Aktionstag für die Einhaltung der 3G-Regel in Bussen und Bahnen wollen wir gemeinsam ein norddeutsches Zeichen setzen“, sagte Verkehrsminister Meyer.

Abschließend appellierte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer an die Bevölkerung, die Kontrolleure in den Bussen und Bahnen aktiv zu unterstützen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV setzen die coronabedingten Anforderungen täglich für uns alle um. Ihnen gebührt unser aller Dank. Unser gemeinsames Ziel ist die Eindämmung der Pandemie, deshalb ist es notwendig die bestehenden Regelungen im ÖPNV umzusetzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

50 % der Menschen in M-V sind geboostert

Schwerin – Über die Hälfte der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben die Auffrischimpfung erhalten. Mit Stand 27. Januar sind 807.550 Personen dreifach geimpft, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute im Landtag. Das entspricht einer Quote von 50,1 Prozent.

Die Ministerin warb im Rahmen der Landtagsdebatte zum Thema Auffrischimpfungen für unter 18-Jährige dafür, die zahlreich vorhandenen Impfangebote wahrzunehmen.

„Wir erleben gerade die starke Ausbreitung der Omikron-Variante und haben im Land ein Rekordwert an Neuinfektionen erreicht – vor allem auch bei den jungen Menschen“, betonte Drese. Corona-Impfungen seien die beste Präventionsmaßnahme in der Pandemie, um eine hohe Immunabwehr und einen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen in allen Altersgruppen aufzubauen.

Drese betonte, dass inzwischen über 53 Prozent aller Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in MV einmal und knapp 48 Prozent bereits zweimal geimpft sind.

Nachdem die Ständige Impfkommission am 20. Januar eine allgemeine Booster-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech veröffentlicht hat, steige auch hier die Quote, so die Ministerin.

„Mittlerweile haben in unserem Land auch bereits 12,3 Prozent eine Booster-Impfung erhalten“, sagte Drese im Landtag. Die dritte Impfstoffdosis soll in einem Abstand von drei Monaten zur vorherigen Impfung verabreicht werden

Die Ministerin verdeutlichte, dass es an Impfangeboten und verfügbaren Impfstoffen nicht mangelt. „Ob mit oder ohne Termin: Wartezeiten sind an keinem Standort zu befürchten“, so Drese.

Zusätzlich habe die Landesregierung in der vergangenen Woche über die Schulen alle Eltern von Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren angeschrieben, um Angebote für Erst-, Zweit- oder Booster-Impfungen zu unterbreiten. Drese: „Dort, wo Bedarf angemeldet wurde, werden jetzt mobile Impf-Teams Impfungen an und im Umfeld von Schulen meist noch vor den Winterferien vornehmen.“

Präsenzpflicht an den Schulen bleibt bestehen

Oldenburg: Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick nehmen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hält ein Aussetzen der Präsenzpflicht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern nicht für sinnvoll. Sie verweist auf das „Drei-Phasen-Modell“, mit dem die Schulen Freiräume erhalten und flexibel agieren können. Ziel ist es, den Schulbetrieb auch bei steigenden Infektionszahlen aufrecht zu erhalten, so lange der Gesundheitsschutz für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gewährleistet werden kann. Das Land hatte zuvor das „Drei-Phasen-Modell“ mit den Verbänden der Schularten und weiteren Interessenvertretungen intensiv beraten.

„Eigentlich sind wir uns doch alle einig, dass es das Beste für Schülerinnen und Schüler ist, gemeinsam zu lernen, dass Lernrückstände der vergangenen Schuljahre verringert und nicht erneut vergrößert werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, welche weiteren Auswirkungen Distanzunterricht haben kann. Soziale Vereinsamung und psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen sind Folgen, um die wir uns heute kümmern müssen“, führte sie aus.

Die Ministerin verwies zudem auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Januar 2022. „Darin haben alle Länder bekräftigt, dass das Präsenzlernen weiterhin höchste Priorität hat. Das Offenhalten von Bildungseinrichtungen ist wichtig, weil wir den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Bildung, ihr soziales Miteinander und ihr Recht auf Teilhabe sichern wollen. Auch wenn die Omikron-Variante uns vor eine neue Herausforderung stellt und sich die Pandemie verändert, müssen wir die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen noch stärker in den Blick nehmen. Deswegen haben wir das ‚Drei-Phasen-Modell‛ entwickelt, mit dem Schülerinnen und Schüler so viel Präsenzunterricht wie möglich erhalten“, betonte Oldenburg.

Wenn es an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern zu einer Corona-Infektion kommt, schätzt das zuständige Gesundheitsamt das Infektionsrisiko ein und ordnet entsprechende Maßnahmen an. „Vorteil der Präsenzpflicht in der Schule ist zudem, dass alle Schülerinnen und Schüler an der Teststrategie teilnehmen, mit der eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden soll. Darauf hat auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in seiner Stellungnahme hingewiesen. Bei einer Aufhebung der Präsenzpflicht für alle wäre das nicht der Fall. Die Testfrequenz haben wir zu Beginn des Jahres auf drei Mal pro Woche erhöht, um einen höheren Schutz zu bieten“, erklärte die Ministerin. „Wenngleich die Infektionszahlen derzeit steigen, haben sich die Teststrategie, die Hygienekonzepte und die Maskenpflicht an unseren Schulen bewährt. Nicht zuletzt deshalb, weil sich alle Beteiligten an diese Regelungen halten. Dafür bedanke ich mich herzlich.“

Warnstufe Orange ab Freitag in M-V

Neue Landesverordnung in Kraft getreten

Schwerin – Ab Freitag (28. Januar) gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Regeln und Schutzmaßnahmen der Corona-Ampelstufe Orange. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten hat am Mittwoch nach der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS landesweit den Schwellenwert von 6 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten.

In Landkreisen und kreisfreien Städte, die in der Warnstufe Rot sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot sind.

Beinahe gleichzeitig tritt zum (heutigen) Donnerstag die neue Corona-Landesverordnung in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen die Kultureinrichtungen. Theater, Museen, Gedenkstätten, Kinos, Ausstellungen oder soziokulturelle Zentren können ab heute auch in der Ampelstufe Rot ihren Kulturbetrieb aufrechterhalten.

Mit der neuen Landesverordnung wird zudem eine Gleichstellung der nicht vereinsbasierten Sportaktivitäten (z.B. Yoga-Studios) mit den Fitnessstudios in der Stufensystematik vorgenommen. Das bedeutet, dass diese sowohl in der Warnstufe Orange als auch in der Warnstufe Rot unter 2G+Regeln zugelassen sind.

Auch bei den Tanzschulen gibt es eine Änderung. Dort werden die Regeln an den vereinsbasierten Sport angeglichen. In Stufe Rot können somit feste Tanzkurse unter 2G+ stattfinden.

In der Gastronomie gilt ab Stufe Gelb 2G+ (bisher 2G) – in den anderen Stufen bleibt es bei den bisherigen Regelungen: Grün (3G), Orange und Rot 2G+.

Die neue Landesverordnung passt darüber hinaus die Testregelungen an die bundesrechtlichen Quarantäneregelungen an. Damit sind nicht mehr nur Personen mit Auffrischimpfung von der Testpflicht bei Angeboten mit 2G+Regeln (z.B. im Restaurant oder Fitnessstudio) befreit.

Ab dem 27. Januar kommen folgende Gruppen hinzu:

  • Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben),
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung
  • Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV in den einzelnen Ampelstufen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zu finden: Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV

Entlastung für Unternehmen durch Kurzarbeit

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag die weitere Entlastung der Unternehmen in der Corona-Pandemie und im Besonderen das Thema Kurzarbeit diskutiert worden. „Das Instrument der Kurzarbeit hat sich bewährt. Durch den Einsatz von Kurzarbeitergeld konnten während der Pandemie schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Arbeitsplätze können erhalten und Fachkräfte in den Unternehmen gesichert werden. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass das Kurzarbeitergeld für alle Betroffenen auskömmlich ist“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag im Landtag.

Arbeits- und Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es wichtig ist, die Kurzarbeit zu verlängern. „Die Corona-Situation hat sich aufgrund von Omikron mittlerweile verschärft. Unternehmen kämpfen darum, ihre Betriebe mit ihren Beschäftigten weiter am Laufen zu halten. Wir brauchen pandemiebedingte Erleichterungen beim Instrument der Kurzarbeit über den 31. März 2022 hinaus. Deswegen halte ich es auch für sinnvoll, die vollständige Erstattung der Sozialabgaben für den Arbeitsausfall bei Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit wieder einzuführen. Das stärkt die Unternehmen in der Krise“, erläuterte Meyer weiter. „Bei den von der Bundesagentur für Arbeit anerkannten Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit werden bereits weiterhin die Sozialabgaben vollständig erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen selbst gefördert werden.“

Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer machte auch auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Neustart-Prämie II für Beschäftigte nach Kurzarbeit aufmerksam: „Wir wollen dadurch einen Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage setzen.“ Im Rahmen der „Neustart-Prämie II“ können Betriebe, die Sonderzahlungen an besonders von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte zahlen, dazu einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent beantragen. Bei der Neuauflage werden für erhebliche Kurzarbeit im Zeitraum Januar bis März 2022 einheitlich 200 Euro pro Monat gezahlt, maximal 600 Euro. Zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden hat das Land zudem von Januar bis März 2022 die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung neu aufgelegt.

Impfungen geben mehr Sicherheit

Hohes Interesse bei Schülerinnen und Schülern an weiteren Impfangeboten

Schwerin – Circa 3.000 Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern möchten die angekündigten Impfangebote der Landesregierung wahrnehmen. Das hat eine Abfrage der Landesregierung bei den Eltern von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren ergeben. Vor rund einer Woche hatten Bildungsministerin Simone Oldenburg und Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit einem gemeinsamen Elternbrief für die freiwilligen Corona-Schutzimpfungen geworben.

Um die 1.000 Schülerinnen und Schüler im Land möchten demnach ein erstes Mal geimpft werden. Weitere Kinder und Jugendliche haben sich für eine Zweitimpfung und für eine Booster-Impfung angemeldet.

„Das ist ein gutes Ergebnis. Wir freuen uns, dass sich viele Kinder und Jugendliche im Land impfen lassen möchten. Damit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Lehrerinnen und Lehrer, Freunde und Familienangehörigen“, so Bildungsministerin Oldenburg und Gesundheitsministerin Drese.

Die Impfungen erfolgen außerhalb der Unterrichtszeiten und sollen zeitnah mit mobilen Teams starten.