Menü Schließen

Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Verfassungsschutzbericht 2020

Rechtsextremisten und Reichsbürger machen sich Corona-Demos zunutze

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel stellte heute in einer Online-Pressekonferenz den Verfassungsschutzbericht 2020 des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. Der Bericht beleuchtet neben der rechts- und linksextremistischen Szene sowie dem Islamismus im Nordosten erstmals den Einfluss der Corona-Pandemie auf die Aktivitäten antidemokratischer Gruppierungen, die im Visier des Verfassungsschutzes stehen.

„In Zeiten besonderer gesellschaftlicher Herausforderungen haben Extremisten Hochkonjunktur. Wie schon bei der Flüchtlingswelle 2015/2016 versuchen sie, eine Ausnahmesituation, die viele Menschen bewegt, zu nutzen, um Anschluss an die bürgerliche Mitte zu finden. Wir sehen bei den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen weit überwiegend Menschen aus der bürgerlichen Klientel, die friedlich vom fest in der Demokratie verankerten Demonstrationsrecht und ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen“, sagte Christian Pegel und betonte: „Es geht den Verfassungsschützern nicht um diese große Menge der Menschen, die ihren Sorgen und Nöten auch mit Kritik an der Regierung friedlich Ausdruck verleiht. Es geht um einzelne Personen und kleinere Gruppierungen, die extremistischen Szenen zuzuordnen sind. Es geht es darum, Gewaltaufrufen und Angriffen gegen die Demokratie entgegen zu wirken.“

Der Innenminister sagte weiter: „Die Kritik dieser Extremisten an der Politik und den Corona-Maßnahmen geht weit über das legitime Maß hinaus. Sie bedrohen und hetzen gegen staatliche Institutionen und ihre Vertreter. Sie fordern einen radikalen Wandel von Staat und Gesellschaft abseits demokratischer Prozesse. Sie sehen in den aktuellen Protesten ,revolutionäres Potenzial‘ und erhoffen nicht zuletzt, neue Mitglieder und Anhänger zu gewinnen.  Hier sammeln sich sogenannte Querdenker, Verschwörungstheoretiker und andere, denen es unabhängig von der aktuellen Corona-Lage darum geht, die demokratischen Grundprinzipien unseres Landes – die parlamentarische Demokratie und das Gewaltmonopol des Staates – zu diskreditieren.“

Diese Akteure seien nicht zwingend dem Rechts- oder einem anderen klassischen Extremismus zuzuordnen: „Sie agieren eher ideologieübergreifend oder -unabhängig. Wegen ihrer Ziele und aggressiven Wege wird diese Bewegung seit 2021 bundesweit als ,Demokratiefeindliche oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates‘ beobachtet.“ Christian Pegel warnt in diesem Zusammenhang: „Hier liegt eine Gefahr, der sich jeder einzelne Teilnehmer der Demos bewusst sein und von der er sich ganz klar abgrenzen muss.“

Den Schwerpunkt in der Beobachtung durch den Verfassungsschutz nahmen 2020 wie schon in den Vorjahren rechtsextremistische Bestrebungen ein, die weiterhin zunehmen: „Auch die Rechtsextremisten versuchen, sich die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen zunutze zu machen“, sagte Christian Pegel und führte aus: „Sie nahmen – und nehmen – an den Demonstrationen teil – und nutzen dann soziale Netzwerke und Messengerdienste, um darüber zu berichten und den Untergang des ihnen verhassten Systems zu beschwören. Sie verbreiten dort demokratiefeindliche Inhalte und mobilisieren für die eigenen Bestrebungen.“ Der Ton werde dabei zunehmend aggressiver und menschenverachtender. Verschwörungstheorien und ein zunehmender Antisemitismus seien kennzeichnend für diese Entwicklung.

Die Verfassungsschützer konstatieren für 2020 einen weiteren Anstieg der Anhänger rechtsextremistischer Ideologien. „Im Bereich der Parteien wie ,Der III. Weg‘, ,Der Flügel‘ oder ,Junge Alternative‘ stiegen die Zahlen nur leicht bzw. gingen bei der NPD zurück, auf insgesamt etwa 400. Es steigt aber die Zahl derer, die – ohne einer Partei oder anderen Organisation zuzuordnen zu sein – rechtsextremistischem Gedankengut anhängen“, so Pegel. Deren Zahl war 2020 mit ca. 1.360 Personen fast viermal so hoch wie der der organisierten Rechtsextremisten. Von den insgesamt knapp 1.800 Rechtsextremisten bei uns im Land stufen unsere Verfassungsschützer ca. 700 als gewaltorientiert ein“, äußerte sich der Innenminister besonders besorgt.

Auch während der Pandemie beschränkten sich die Rechtsextremisten in M-V aber nicht auf ihre Anwesenheit bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen und im Internet. „Sie praktizierten auch 2020 ihnen wichtige Rituale wie ihr ausschließliches Gedenken der deutschen Opfer am Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs an verschiedenen Orten bei uns im Land“, nannte Christian Pegel ein Beispiel. Die rechtsextremistische Kampfsportszene hingegen habe Events wie zum Beispiel den „Kampf der Nibelungen“ als Live-Stream ins Internet verlegt, sei aber dort rege aktiv.

Ein wichtiger Schlag gegen die rechtsextremistische Szene stellt das Vereinsverbot des sog. Aktionsblog mit seiner Kampfsportgruppierung „Baltic Korps“ dar. Mit dem Verbot konnten der aktivsten Kameradschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die auch weitreichende Kontakte ins gesamte Bundesgebiet besaß, weitere Strukturierungsmöglichkeiten entzogen werden.

Auch die Reichsbürgerszene profitiert den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes zufolge von den Corona-Protesten. „Die Ablehnung der politischen Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen bringt viele Menschen über die Nutzung alternativer Informationskanäle mit den Denkmustern der Reichsbürger in Berührung. Und auch die Reichsbürger nutzen die Demonstrationen, um dort ihre Verschwörungstheorien zu verbreiten“, sagt Christian Pegel. Gleichzeitig schwänden frühere ideologische Abgrenzungen zwischen Rechtsextremisten und Reichsbürgern und führten so zu einer teilweisen Überschneidung.

Im Gegensatz zum Rechtsextremismus gingen Straftaten und Personenzahl im Linksextremismus 2020 zurück – letztere von 500 auf 480, von denen die Hälfte als gewaltbereit eingestuft wird. „Dafür dürften insbesondere die durch die Pandemie eingeschränkten Aktionsmöglichkeiten und der Ausfall von Großveranstaltungen ein wichtiger Grund sein“, sagte Pegel.

Größte Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik ist nach dem Rechtsterrorismus der Islamismus. „Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes nur wenige bedeutsame organisierte islamistische Strukturen und so wie im Vorjahr etwa 190 Islamisten, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden“.

Zwei Festnahmen von Islamisten wegen der Planung terroristischer Straftaten im Jahr 2021 machen jedoch deutlich, dass dieser Phänomenbereich auch hier im Land einer intensiven Bearbeitung durch die Sicherheitsbehörden bedarf“, so Christian Pegel, der seit November 2021 Innenminister ist.

Den Verfassungsschutzbericht 2020 finden Sie online unter https://www.verfassungsschutz-mv.de/publikationen/.

Neue Quarantäne- und Isolationsregelungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich heute auf Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar und zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung mit den neuen Quarantäne- und Isolationsregelungen beschäftigt. Um die Umsetzung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten einheitlich zu vollziehen, gibt es eine sogenannte Entscheidungshilfe des Landes für den öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen.

„Die Omikron-Variante stellt uns durch die steigenden Fallzahlen vor große Herausforderungen. Es werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit vielfach Personen infizieren, die von hoher Bedeutung für unser gesellschaftliches Leben sind, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Drese: „Es ist deshalb sehr wichtig, wie wir die Isolation von Infizierten und die Quarantäne von engen Kontaktpersonen gestalten. Unser Ziel ist es, das notwendige Schutzniveau für die Bevölkerung zu gewährleisten, aber gleichzeitig das gesellschaftliche Leben aufrechtzuerhalten.“ Deshalb seien klare Regelungen und eine enge Abstimmung mit den Gesundheitsämtern vor Ort notwendig, verdeutlichte die Ministerin.

Im Einzelnen gilt ab sofort:

  1. Enge Kontaktpersonen mit Geimpft- oder Genesenenstatus sind von der Quarantäne ausgenommen:
  • Personen mit einer Auffrischimpfung (insgesamt drei Impfungen erforderlich auch bei jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson)
  • Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, bis 3 Monate nach der Impfung, gilt auch für Johnson & Johnson
  • Genesene bis 3 Monate nach positivem Test

Dabei gilt: Symptombeobachtung über 14 Tage nach letztem Kontakt zum Fall, immer PCR bei Symptomen

  1. Änderung der Isolierungsdauer für Infizierte
  • 10 Tage Quarantäne (keine Testung am Ende, außer bei Entwicklung von Symptomen – dann PCR-Test)
  • Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum); für Beschäftigte mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen) immer PCR
  1. Anpassung der Quarantänedauer von Kontaktpersonen
  • Kontaktpersonen können Quarantäne nach 10 Tagen ohne abschließenden Test verlassen
  • Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum)
  • Arbeitsquarantäne für Personal der kritischen Infrastruktur durch Ausnahmeregelung des Gesundheitsamtes möglich (tägliche Testung und strenge Einhaltung der Hygieneregeln)

Viele Sonderimpfaktionen in dieser Woche

3-Millionen-Marke bei den Impfungen überschritten

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind mittlerweile über drei Millionen Impfungen gegen das Corona-Virus erfolgt. Mit Stand 18. Januar waren es genau 3.015.313 Impfungen, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute über den Stand der landesweiten Impfkampagne.

„Jede Impfung ist wichtig, weil sie einen selbst und andere schützt und da wir damit unserem gemeinsamen Ziel, raus aus der Pandemie zu kommen, immer näherkommen“, sagte Drese in Schwerin.

Die Quote der Erstimpfungen beträgt 73 Prozent, grundimmunisiert sind 71,4 Prozent und eine Auffrischimpfung haben bisher 45,1 Prozent aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. „Mich freut besonders, dass die Impfquote bei den älteren Menschen in unserem Land hoch ist. In der Gruppe der über-60-Jährigen haben gut 87 Prozent die Grundimmunisierung und mehr als 68 Prozent die Booster-Impfung erhalten“, hob Drese hervor.

Einen besonderen Impf-Schwerpunkt bildet nach Angaben von Ministerin Drese in den nächsten Wochen die Gruppe der 12-17-Jährige. Die Kommunen böten auch für diese Altersgruppe flächendeckend und regelmäßig an verschiedenen Standorten Impftermine mit und ohne vorherige Terminvereinbarung an.

Drese teilte mit, dass es parallel zu diesen Maßnahmen noch vor Beginn der Winterferien im Umfeld von Schulen ergänzende Impfangebote geben wird. Impfungen für junge Menschen seien wichtig, um einen besseren Schutz vor der infektiösen Omikron-Variante zu haben, so Drese.

Dank der intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsministerium und den Landkreisen und kreisfreien Städte werden nun vermehrt für Eltern, die das wünschen, Impfaktionen auch für jüngere Kinder angeboten. Diese finden häufig auch an den Wochenenden statt wie z.B. am kommenden Samstag im Impfzentrum Laage (5-11-Jährige, 9:00-12:00).

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim veranstaltet sogar eine Familien-Impf-Woche mit Angeboten für 5-11-Jährige, 12-17-Jährige und deren Eltern mit einer abschließenden Familienimpfaktion am Freitag in Crivitz mit freien Impfterminen für alle Altersgruppen.

Drese: „Alle Landkreise und kreisfreien Städte sind sehr engagiert, umfassende und fachlich gut begleitete Impf-Möglichkeiten auch in der staatlichen Impfstruktur für Kinder und Jugendliche zu schaffen.“

Eine ständig aktualisierte Auflistung der Impfangebote (inkl. Sonderimpfaktionen) gibt es unter diesem Link: https://www.mv-corona.de/impfaktion

Mobile Impfteams an Schulen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg und Gesundheitsministerin Stefanie Drese werben mit einem gemeinsamen Elternbrief für die freiwilligen Corona-Schutzimpfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren. Oldenburg und Drese erklären:

„Als Landesregierung setzen wir weiterhin auf die Erhöhung der Impfquote, auch bei den Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren. Dazu wollen wir zudem die Booster-Impfkampagne ausweiten. Geimpfte Menschen, am besten mit Auffrischimpfung, sind gut vor schweren Krankheitsverläufen mit Klinikaufenthalten geschützt. Die meisten unserer Lehrkräfte sind bereits geimpft. Dies gibt nicht nur den Erwachsenen an den Schulen, sondern auch den Schülerinnen und Schülern mehr Sicherheit.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich bereits seit längerem für eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige ausgesprochen. Inzwischen hat die STIKO angesichts des aktuell dynamischen Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der Verbreitung der Omikron-Virusmutation zusätzlich eine Auffrischimpfung empfohlen. Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorherigen Corona-Schutzimpfung verabreicht werden.

Das an die Eltern gerichtete Impfangebot der Kinder und Jugendlichen umfasst somit sowohl die Möglichkeit zur Grundimmunisierung als auch zur Auffrischimpfung. Die Impfung erfolgt möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten nach ärztlicher Aufklärung und ist selbstverständlich freiwillig. Geimpft wird mit dem für Kinder ab 12 Jahren zugelassenen mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech.

„Mit unserem gemeinsamen Elternbrief fragen wir nun den Bedarf für mobile Impfangebote an bzw. im Umfeld von Schulstandorten ab. Zudem verweisen wir auf die bereits bestehenden vielfältigen Impfmöglichkeiten vor Ort. Ziel ist es, noch vor den anstehenden Winterferien möglichst viele Impfaktionen vor Ort durch die mobilen Impfteams durchzuführen“, sagten Oldenburg und Drese.

Corona-Verordnung Pflege und Soziales

Drese: Hohe Schutzwirkung in Pflegeeinrichtungen durch Impfungen

Schwerin – Die Situation in den Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe stellt sich sehr viel besser dar als vor einem Jahr. „Wohl in keinem anderen Bereich ist die Schutzwirkung der Impfungen so gut ablesbar, wie in der Pflege“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Wochenende mit.

Allerdings ist nach Ansicht von Drese weiterhin große Sorgfalt und Vorsicht nötig. „Die hohe Ansteckungsgefahr durch die Omikron-Variante stellt auch die Pflegeeinrichtungen zukünftig vor große Herausforderungen“, betonte Drese. Dies zeigten Ausbruchsfälle, wie jüngst in Zingst. Dennoch habe die sehr hohe Impfquote im dortigen Pflegeheim verhindert, dass Bewohnende oder Beschäftigte schwer erkrankt sind, so die Ministerin.

Insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern mit Stand 14. Januar 16 Ausbruchsgeschehen in vollstationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen.

Drese: „Wir müssen deshalb an den Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen weitgehend festhalten. Vieles, wie die verpflichtenden Testungen für Besucherinnen und Besucher, hat sich bewährt“, verwies Drese auf die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung, die seit dem 12. Januar gilt.

Änderungen an der Verordnung wurden nur im geringen Umfang vorgenommen. So wurden die Isolationsregelungen an die Corona-Landesverordnung angepasst (Reduzierung der Frist auf 10 Tage). Zudem kann für geboosterte Bewohnende von einer Isolationsmaßnahme bei Neuaufnahme oder Rückkehr in die Einrichtung/besondere Wohnform abgesehen werden.

Klargestellt wird in der neuen Pflege-Verordnung, dass die Einrichtungs- und Angebotsleitung festlegen kann, ob die die notwendige Mund-Nase-Bedeckung durch einen medizinischen Mund-Nase-Schutz oder eine FFP2 Maske zu erfolgen hat.

Ab Samstag Warnstufe Orange in M-V

Schwerin – Ab Sonnabend (15. Januar) gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Regeln und Schutzmaßnahmen der Corona-Ampelstufe Orange. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten hat am Donnerstag nach der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS landesweit den Schwellenwert von 9 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten.

Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 1 Corona-LVO M-V gelten daher ab dem übernächsten Tag, also ab dem 15. Januar 2022, landesweit die Maßnahmen nach § 1e Absätze 3 und 4, § 1f Absätze 2 und 3, § 1g Absätze 1 bis 3 Corona-LVO M-V sowie die in der Corona-LVO M-V genannten Maßnahmen, die an die Warnstufe 3 (orange) der risikogewichteten Einstufung anknüpfen.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen ergriffen, wie z.B. die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie oder die Untersagung von Zuschauenden bei Sport-Veranstaltungen in der Warnstufe Rot. Durch dieses entschlossene Handeln haben wir verhindert, dass die Delta-Variante uns noch mit voller Wucht trifft und die Omikron-Variante schon flächendeckend da ist“, bewertete Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Entwicklung der Zahlen.

Drese machte aber gleichzeitig deutlich, dass kein Grund zur Entwarnung besteht. „Unsere Expertinnen und Experten sagen uns, dass die Omikron-Variante in den kommenden Wochen zu einem weiteren Anstieg der Zahl der Infizierten führt. In Folge kommt es dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wieder zu einer höheren Hospitalisierungs-Inzidenz“, so Drese.

In der Corona-Ampelstufe Orange bleiben in Mecklenburg-Vorpommern Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

Ab dem 15. Januar können in Mecklenburg-Vorpommern unter 2G-Plus-Regeln und Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte u.a. folgende Angebote wieder stattfinden:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder
  • Musik- und Jugendkunstschulen
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr (max. 50% Kapazitätsauslastung und max. 200 Personen innen bzw. 1.000 Personen außen)
  • tourismusaffine Dienstleistungen
  • Vereinssport (Aufhebung der Regelung für geschlossene Gruppen von 15 Personen innen und 25 Personen außen)
  • soziokulturelle Zentren (auch für Publikumsverkehr)

Für Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben, entfällt die Testpflicht bereits ab dem Tag der Auffrischimpfung bei einer geltenden 2Gplus-Regelung.

Wichtiger Hinweis: In Landkreisen und kreisfreien Städte, die laut der risikogewichteten Einstufung des LAGuS in der Warnstufe Rot sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot sind.

Kita-Stufenplan erweitert

Oldenburg: Gut vorbereitet auf viele Szenarien

Schwerin – Aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen im Zuge der Omikron-Variante hat das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung seinen geltenden Kita-Stufenplan um einen Notfall-Plan erweitert. Die angepasste Corona-Kindertagesförderungsverordnung ist heute in Kraft getreten.

„Wir legen einerseits Wert auf die Betreuung und Förderung der Kinder, andererseits ist uns natürlich der Gesundheitsschutz aller Beteiligten gleich wichtig. Daher sind wir froh, dass wir mit dem Kita-Expertenrat eine hervorragende Zusammenarbeit haben und gemeinsam zu guten Lösungen kommen. Mit dem nun erweiterten Stufenplan sind wir auf viele Szenarien vorbereitet, hoffen aber, dass sie nicht alle eintreten werden“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Gemeinsam mit dem Kita-Expertenrat, dem auch Elternvertreter angehören, hat das Ministerium den Notfall-Plan erarbeitet. Der sieht vor, dass bei steigenden Infektionszahlen die Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur tätig sind und für das Aufrechterhalten der jeweiligen kritischen Infrastruktur zwingend notwendig sind, betreut werden können.

Bevor wegen eines erheblichen Personalmangels die gesamte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle geschlossen werden muss beziehungsweise eine Förderung aller Kinder mit Blick auf das Kindeswohl nicht mehr verantwortbar möglich ist, sind die zur Verfügung stehenden Plätze prioritär den Kindern von Eltern in der kritischen Infrastruktur vorbehalten. Dies gilt stufenunabhängig.

Die Entscheidung über eine solche prioritäre Förderung der Kinder trifft der Träger der Einrichtung im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Jugendämter wurden per Rundbrief informiert.

Neues zu Impfnachweisen und Quarantäne

Berlin – Eine Änderungsverordnung der Bundesregierung passt die Vorgaben für Impf- und Genesenennachweise an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse an und flexibilisiert die Regeln für die Quarantäne. Dem hat der Bundesrat in seiner Sondersitzung am 14. Januar 2022 – einen Tag nach dem Bundestag – mit den Stimmen aller Länder zugestimmt.

Die Verordnung soll sicherstellen, dass die bundeseinheitlich geltenden Anforderungen an einen Impfnachweis dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen. Außerdem sollen die Länder bei Vorschriften zur Quarantäne Genesener, Geimpfter und Getesteter schneller auf neue Umstände reagieren können.

Einheitliche Ausnahmen für Immunisierte und Getestete

Zum Hintergrund: Die Bundesregierung kann nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die negativ getestet sind, Erleichterungen oder Ausnahmen von bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen vorsehen. Von dieser Möglichkeit hat sie mit der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung Gebrauch gemacht. Die Verordnungen ermöglichen den Ländern wiederum, selbst Ausnahmen vorzusehen. Aus ihnen geht auch hervor, wer als geimpft bzw. genesen gilt.

Impfnachweis soll zusätzlichen Vorgaben genügen

Nach der geänderten Fassung beider Verordnungen muss der Impfnachweis den jeweils vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Maßgaben entsprechen. Neben den bisher erforderlichen Angaben zu den anerkannten Impfstoffen und der für eine vollständige Schutzimpfung erforderlichen Anzahl an Impfungen können auch Angaben zur Anzahl der für eine vollständige Schutzimpfung erforderlichen Boosterimpfungen bekannt gemacht werden; ebenso zu Zeiten, die nach einer Impfung für eine vollständige Schutzimpfung abgewartet werden müssen und die höchstens zwischen einzelnen Impfungen liegen dürfen.

Nachweis nur für wirksam Geimpfte

Die Verordnung ermöglicht, dass die Vorgaben für den Impfnachweis auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand gehalten werden können und soll dadurch gewährleisten, dass nur Personen, die tatsächlich wirksam geimpft sind, auch einen gültigen Impfnachweis erhalten.

Genesenenstatus 14 Tage nach Nachweis der Infektion

Änderungen gibt es auch beim Genesenennachweis: Er wird im Einklang mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nach 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der bestätigten Infektion gelten. Die Geltungsdauer wird im Zuge einer europäischen Vereinheitlichung geringfügig kürzer und statt sechs Monaten 180 Tage betragen.

Quarantäne für bestimmte Geimpfte und Genesene bei entsprechender RKI-Empfehlung

Bisher hatten die Länder nur eingeschränkte Möglichkeiten, auch für bestimmte Geimpfte und Genesene (beispielsweise für Geimpfte ohne Auffrischungsimpfung) eine Quarantänepflicht festzulegen. Künftig werden die Länder dies können, wenn das Robert-Koch-Institut eine solche allgemein empfohlen hat.

Kürzere Quarantäne

Die Regelungen sollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass vor allem die Quarantäne-Zeiten für Infizierte und Kontaktpersonen verkürzt werden bzw. ganz wegfallen können. Bund und Länder haben insofern vereinbart, dass künftig Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung haben, von der Quarantäne ausgenommen werden. Außerdem enden Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen bzw. mit negativem Testnachweis nach sieben Tagen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind.