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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Schwerin – Der Bund will die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 beibehalten. Wirtschaftsminister Meyer hat die Entscheidung begrüßt. „Das ist das richtige Signal vom Bund, was wir dringend für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern benötigen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Kurzarbeit ist konkrete Unterstützung für die Beschäftigten in den Unternehmen. Die Beibehaltung der erhöhten Sätze kommt den Beschäftigten zugute, die diese dringend gebrauchen können. Unternehmerinnen und Unternehmer werden entlastet. Gleichzeitig ist die Fortführung des erhöhten Kurzarbeitergeldes auch ein Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze bei uns im Land“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur und Tourismus Reinhard Meyer in Schwerin.

Das Kurzarbeitergeld soll auch künftig weiter auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent  (wenn ein Kind im Haushalt lebt) des Nettoentgeltes ab dem vierten Monat und auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent (Haushalt mit Kind) ab dem siebten Monat erhöht bleiben. Die höheren Sätze kommen dabei wie bisher bei Monaten mit mindestens 50-prozentiger Kurzarbeit zur Anwendung. „Diese Verlängerung soll nicht nur für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten, sondern neu auch für diejenigen Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind“, erläuterte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.

Wirtschaftsminister Meyer machte auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen aufmerksam. Das Wirtschaftsministerium legt die Neustart-Prämie ab 01. Januar 2022 neu auf. „Auf diese Weise können Einkommensverluste weiter abgefedert werden. Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen. Mehr als 11.600 Beschäftigte haben bisher von der Unterstützung profitiert. Hierzu zählt vor allem das Gastgewerbe “, so Meyer weiter. Die erste Auflage des Programms betraf die Kurzarbeit im Zeitraum April 2020 bis März 2021 und von April bis Juni 2021.

Bei der vom Bund eingeführten Überbrückungshilfe IV ab dem 01. Januar 2022 ist es wichtig, dass die Gelder schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen. „Für die Unternehmen ist entscheidend, dass die Hilfe dann ankommt, wenn sie gebraucht wird“, so Meyer. „Für den Fall, dass Antragstellung und erste Zahlungen zu lange auf sich warten lassen, werden wir als Land den Unternehmen anbieten, die Fördersumme teilweise vorzufinanzieren, damit sie mehr Sicherheit gewinnen.“

Das  Wirtschaftsministerium hat bereits die Zins- und Tilgungsfreiheit der Corona-Liquiditätshilfe um drei Monate bis mindestens zum 31. März 2022 verlängert. Darüber hinaus gibt es bereits den Härtefallfonds. „Der Fonds ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Unternehmen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen, um die Folgen der Corona-Pandemie für die heimische Wirtschaft weiter abzufedern“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.  Das Programm ist offen für Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben und für Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte.

Impfungen für Kinder

Schwerin – Die Planungen für den Start der Impfungen für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren sind in Mecklenburg-Vorpommern weit vorangeschritten. „Die Vorbereitungen in den Kommunen und bei den Kinderärztinnen und -ärzten laufen. Die Erstbestellung bei den Apotheken ist abgeschlossen. Nach der am Donnerstag erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann es jetzt schnell losgehen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Gestern hatte die STIKO die Corona-Impfung für Kinder von fünf bis elf Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen und Kontakt zu Risikopatienten empfohlen. Für alle anderen Kinder soll eine Impfung bei „individuellem Wunsch“ möglich sein. Die Impfungen sollen mit zwei Dosen im Abstand von drei bis sechs Wochen erfolgen.

„Ich begrüße diese STIKO-Entscheidung. Damit besteht für Eltern, Ärzteschaft und die staatliche Impfebene weitgehend Klarheit. Wir gehen davon aus, dass der Kinderimpfstoff ab dem 15.12. in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar ist“, so die Ministerin. Zunächst stehen rund 45.000 Dosen an Kinder-Impfstoff zur Verfügung bei etwa 80.000 Kindern in MV im Alter zwischen fünf und elf. Anfang des kommenden Jahres ist eine erneute Bestellung möglich.

Drese: „In unserem Land werden Kinderimpfungen für unter 12-Jährige vorrangig durch Kinderärzte angeboten. Sie kennen die Kinder und deren Eltern am besten. Dabei haben vorerkrankte Kinder und Kinder mit Kontakt zu Risikopatienten Priorität. Aber auch für alle anderen Kinder können Termine vereinbart werden.“

Darüber hinaus wird es spezielle Angebote für das Kinder-Impfen in Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte geben, insbesondere für die Fälle, in denen der Kinderarzt nicht impft oder kein Kinderarzt zur Verfügung steht. Auch Sonderimpfaktionen, wie z.B. Aktionsimpftage für Kinder und deren Familien sind in der Planung. Über zukünftige Sonderimpfaktionen können sich Interessierte z.B. über die ständig aktualisierte Internetseite www.mv-corona.de/impfaktion informieren.

Drese: „Mir ist ganz wichtig, dass Eltern frei und gut informiert die Entscheidung zur Impfung ihrer Kinder treffen. Ich kann Familien bestätigen, der Kinder-Impfstoff ist sicher und erprobt und hat deshalb die Zulassung für Kinder ab fünf Jahren durch die Europäische Arzneimittelbehörde erhalten.“

Strengere Kontaktbeschränkungen möglich

Berlin – Die Länder erhalten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mehr Möglichkeiten für strengere Kontaktbeschränkungen auf privater Ebene. Dies sieht eine Regierungsverordnung vor, der der Bundesrat am 10. Dezember 2021 einstimmig zugestimmt hat – nur wenige Stunden nach dem Bundestag. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Die Verordnung setzt einen entsprechenden Beschluss der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der damaligen Bundeskanzlerin vom 2. Dezember 2021 um.

Die Länder dürfen künftig bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder ähnliche soziale Kontakte auch geimpfte und genesene Personen mitberücksichtigen, wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes gerechtfertigt ist – zum Beispiel, weil Nicht-Immunisierte teilnehmen. Bisher zählten Geimpfte und Genesene bei der Höchstgrenze nicht mit.

Auch bei privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, dürfen die Länder künftig die Personenzahl beschränken.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse belegten nach Angaben der Bundesregierung, dass auch bei geimpften und genesenen Personen ein verbleibendes Infektionsrisiko bestehe. So könnten sich Personen erneut anstecken oder andere anstecken. Dies zeigten insbesondere die festgestellten Impfdurchbrüche und der exponentielle Anstieg der Infektionen. Diesem Restrisiko sollten die Länder je nach landesspezifischen Besonderheiten des Pandemieverlaufs Rechnung tragen können.

Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, damit die Länder sie kurzfristig anwenden können. Den Zeitpunkt der Verkündung bestimmt die Bundesregierung: Sie organisiert die Zuleitung an den Bundespräsidenten und anschließend die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Guter Start des Online-Impfportals

Schwerin – Knapp 13.000 Buchungen für Erst-, Zweit,- oder Drittimpfungen in den Impfstützpunkten wurden bis Donnerstag (9. Dezember) Abend über das Online-Portal des Landes für die Impfterminvergabe vorgenommen. Das teilte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese in einer ersten Bilanz mit.

Von den 12.807 digitalen Terminbuchungen waren 10.878 Auffrischimpfungen und knapp 2.000 Erst- und Zweitimpfungen, ergab eine Auswertung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS). Die Buchungen können nach Registrierung auf der Internetseite www.corona-impftermin-mv.de vorgenommen werden.

„Das ist eine sehr gute Bilanz für die erste Woche. Viele Menschen im Land haben sofort diesen praktischen und rund um die Uhr zur Verfügung stehenden Weg für die Vergabe eines Impftermins genutzt“, betonte Ministerin Drese. Daneben kann auch weiterhin die telefonische Anmeldung über die Hotline unter 0385 20271115 genutzt werden und bieten die meisten Landkreise und kreisfreien Städte auch freie Impftermine an

Nach Hinweisen von Nutzerinnen und Nutzern wurden im Lauf der Woche technische Fehler auf der Website behoben und Updates vorgenommen. Die beauftragte Firma arbeitet sehr zügig und gewissenhaft die Meldungen ab, so Drese.

Die Ministerin teilte zudem mit: „Sofern voraussichtlich in der kommenden Woche entsprechende Kontingente in den Impfstützpunkten durch die Impfmanager der Landkreise und kreisfreien Städte freigegeben sind, können auch Terminbuchungen für Kinder im Alter von 5-12 Jahren erfolgen.“

In den Impfstützpunkten erfolgt grundsätzlich für über 30-jährige eine Impfung mit Moderna (in einigen Impfstützpunkten optional auch Johnson & Johnson) und für unter 30-jährige eine Impfung mit Biontech. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System und wird automatisch per E-Mail an den Registrierten gesendet.

Wiederaufbau der Test-Infrastruktur

Schwerin – Seit dem 15. November hat sich die Anzahl der dem Sozialministerium bekannten und als aktiv gemeldeten Schnellteststellen von 278 auf aktuell 379 (Stand 9.12.) erhöht. Das teilte die Staatssekretärin für Corona, Frauke Hilgemann, heute im Wirtschaftsausschuss des Landtages mit.

„Diese Erhöhung ist bemerkenswert und angesichts der durch Bundes- und Landesregelungen enorm gestiegenen Bedarfe auch notwendig“, betonte Hilgemann. Die Testinfrastruktur habe sich dadurch in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Tagen deutlich verbessert. Gleichwohl können gerade im ländlichen Raum weitere Bedarfe bestehen, so die Staatssekretärin: „Weitere Zuwächse sind aber angekündigt und erwartbar, dies zeigen die zahlreichen Rückmeldungen, die wir erhalten.“

Hilgemann informierte den Ausschuss darüber, dass das Land mit der Drogeriekette dm den geschlossenen Rahmenvertrag über eine Beauftragung als Teststelle erneuert und bis 31.03.2022 verlängert hat. Zunächst soll eine dm-Filiale in Schwerin wieder Bürgertestungen anbieten. Weitere Stellen sollen folgen. Rahmenverträge bestehen zudem mit dem DEHOGA und dem Tourismusverband MV, auch diese wurden verlängert.

„Unser Dank gilt allen Partnern, die sich als Teststelle registriert haben“, sagte Hilgemann. „Die beteiligten Stellen sind bei der Akquise und Beauftragung weiterhin massiv gefordert. Der partielle Ausfall von Testkit-Lieferketten und die Personalgewinnung stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Das Land unterstützt hier mit der Bereitstellung noch vorhandener und der Bestellung neuer Schnelltests“, so Hilgemann.

Darüber hinaus ist es in MV aber auch möglich, dass z.B. Gaststätten, Fitnessstudios, Friseure und andere Leistungsanbieter, bei denen Testerfordernisse bestehen, als Serviceleistung ihren Kundinnen und Kunden sogenannte begleitete Selbsttest anbieten, die vor Ort gemacht werden. „Damit können auch in Regionen, in denen die Testinfrastruktur noch nicht auskömmlich ist, Angebote und Dienstleistungen in Anspruch genommen werden“, betonte die Staatssekretärin.

Impfaufruf mit „bekannter“ Botschaft

M-V unterstützt deutschlandweite Kampagnen-Idee

Schwerin – Mehr als 150 Unternehmen und viele weitere Einrichtungen in Deutschland haben in einer beispiellosen Initiative ihre Werbeslogans geändert, um gemeinsam für das Impfen zu werben. Ob DAX-Konzern oder Familienunternehmen – alle wollen damit ein Zeichen für Zusammenhalt setzen. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an dieser Idee und ändert daher seinen bekannten Slogan „MV tut gut.“ für die Zeit der deutschlandweiten Kampagne in „Impfen tut gut.“.

Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Patrick Dahlemann erläutert: „Wir wollen noch einmal deutlich sagen: Impfen ist der Weg aus der Pandemie. Nur eine hohe Impfbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger sorgt letztlich dafür, dass die Zahlen bei Infektionen und Erkrankungen, vor allem aber bei schweren Verläufen auch in Mecklenburg-Vorpommern sinken.“ Mit einem aktuellen Stand an Erstimpfungen von rund 70 Prozent, bei Zweitimpfungen von etwa 67 Prozent und von 16 Prozent bei den Auffrischungsimpfungen (so genannte Booster-Impfungen) steht Mecklenburg-Vorpommern gut und zugleich „ausbaufähig“ da, so der Chef der Staatskanzlei. Die Landesregierung appelliert daher nochmals eindringlich, JETZT alle Möglichkeiten zur Impfung wahrzunehmen.

Schon in den vergangenen Monaten setzte die Landesregierung neben der Aufklärung über die Impfungen auf die direkte Ansprache der Bürgerinnen und Bürger, so in Impf-Aufrufen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die von vielen Verbänden und gesellschaftlichen Kräften im Land geteilt und unterstützt wurden. Mit Sonder-Veröffentlichungen in alle Haushalte, in Anzeigen- und Spotschaltungen, im Internet und in Social-Media wurde konzentriert für das Impfen geworben.

„Die Idee, unseren bekannten Slogan „MV tut gut.“ für die Zeit der bundesweiten Kampagne in „Impfen tut gut.“ abzuändern, lag – angesichts der tollen Vorlage aus der bundesdeutschen Wirtschaft – sehr nahe und soll bitte als das verstanden werden, was sie ist: eine Motivation an alle, die noch immer zögern, sich impfen zu lassen.“, so Staatssekretär Patrick Dahlemann.

Peter Kranz, Leiter des Landesmarketings MV ergänzt: „Marken haben eine große Strahlkraft. Ihre Botschaften sind bekannt und werden schnell verstanden. Unsere Marke MV und der Slogan „MV tut gut.“ haben schon manche „Abwandlung“ erlebt. Mit dieser Idee werben wir gemeinsam und mit einem Augenzwinkern für das Impfen.“.

Zu sehen ist das „neue“ Marken-Logo u.a. im Landesportal (www.mv.de) und den Social-Media-Kanälen des Landesmarketings bzw. der Staatskanzlei und weiterer Partner. Genutzt werden dafür die Hashtags #zusammengegencorona und #mvhältzusammen.

Neuauflage der Neustart-Prämie

Schwerin – Die Corona-Pandemie hat die Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit auch in Mecklenburg-Vorpommern ansteigen lassen. „Kurzarbeit ist ein wichtiges Mittel, um Arbeitsplätze zu sichern. Sie ist aber für die betroffenen Beschäftigten mit Einkommensverlusten verbunden. Um einen Teil der Einkommensverluste zu kompensieren, legt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Neustart-Prämie ab 01. Januar 2022 neu auf. Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag in Schwerin. Gleichzeitig mahnte der Minister den Bund an, auch die in der Corona-Krise erhöhten Fördersätze von 70/77 Prozent und 80/87 Prozent bis 31. März 2022 fortzuführen. „Corona endet nicht am 31. Dezember 2021, nur weil die Verwaltung dies so festlegt. Wir brauchen die volle Unterstützung, so lange die Krise da ist.“

In der Neuauflage sollen für Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent im Zeitraum Januar bis März 2022 200 Euro pro Monat gezahlt werden. „Das ist konkrete Unterstützung für die Beschäftigten in den Unternehmen. Die Prämie ist auch ein Beitrag, um die heimische Wirtschaft zu unterstützen“, betonte Wirtschaftsminister Meyer. Die erste Auflage des Programms betraf die Kurzarbeit im Zeitraum April 2020 bis März 2021 und von April bis Juni 2021. Die Antragsfrist ist am 31.Oktober 2021 abgelaufen. Es sind rund 1.590 Anträge im Rahmen der Neustart-Prämie gestellt worden. „Bisher haben mehr als 11.600 Beschäftigte profitiert – vor allem im Gastgewerbe. Mit den geplanten Beträgen wird insbesondere bei geringen Einkommen eine deutliche prozentuale Aufstockung erreicht“, so Meyer weiter. Im Bereich Gastgewerbe (rund 2,5 Millionen Euro für knapp 6.000 Beschäftigte), verarbeitendes Gewerbe (0,37 Millionen Euro für rund 1.400 Beschäftigte) und Handel inklusive Instandhaltung (rund 0,35 Millionen Euro für rund 930 Beschäftige) wurden bisher die meisten Prämien ausgezahlt.

Die Anträge sind bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 – 3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars sowie ergänzend schriftlich im Original einzureichen. Anträge können ab dem 01. März 2022 rückwirkend für abgelaufene Unterstützungsmonate gestellt werden. Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen können bei der GSA im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.

Bei der vom Bund eingeführten Überbrückungshilfe IV ab dem 01. Januar 2022 ist es wichtig, dass die Gelder schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen. „Für die Unternehmen ist entscheidend, dass die Hilfe dann ankommt, wenn sie gebraucht wird“, so Meyer. „Da dies durch den Bund in der Vergangenheit nicht immer zeitnah gewährleistet werden konnte, werden wir als Land den Unternehmen anbieten, die Fördersumme teilweise vorzufinanzieren, damit sie mehr Sicherheit gewinnen.“ Auch hier wird die Antragstellung über die GSA erfolgen.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer machte auch auf bereits bestehende Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam. Hierzu zählt der Härtefallfonds. Um Unternehmen zu unterstützen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme in wirtschaftlicher Not sind, haben Bund und Länder Härtefallhilfen aufgelegt, mit denen betriebliche Ausgaben bezuschusst werden. „Das Programm ist offen für Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben und für Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, so Wirtschaftsminister Meyer weiter. Darüber hinaus wurde vom Wirtschaftsministerium bereits die Zins- und Tilgungsfreiheit der Corona-Liquiditätshilfe um drei Monate bis mindestens zum 31. März 2022 verlängert.

Darüber hinaus soll Kurzarbeit bei Auszubildenden vermieden werden. Aktuell bezuschusst der Bund im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ bei Betrieben mit erheblichem Arbeitsausfall die Ausbildungsvergütung. Nach derzeitigem Stand endet die Förderung am 31. Dezember 2021. „Für den Fall, dass der Bund seine Förderung nicht verlängert, prüft das Land seinerseits eine Neuauflage der Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit ab dem 01. Januar 2022“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Online-Portal für Impfterminvergabe

Schwerin – Seit heute können Bürgerinnen und Bürger ihren Impftermin online buchen. „Auf der Internetseite: www.corona-impftermin-mv.de ermöglicht ein Online-Tool die digitale Termin-Registrierung beim Impfen“, teilte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start des digitalen Impf-Portals mit.

Damit steht ab sofort neben der telefonischen Anmeldung ein weiterer praktischer Weg für die Vergabe eines Impftermins zur Verfügung. Impfberechtigte können sich nach Registrierung einen Termin für eine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) in ihrem Landkreis bzw. in der Landeshauptstadt Schwerin und in der Hansestadt Rostock reservieren.

Termine für Auffrischungsimpfungen nach Erst- und/ oder Zweitimpfung mit Biontech, Moderna und Astrazeneca erfolgen jedoch frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfung.Deshalb kann die Terminbuchung einige Zeit dauern.

In den Impfstützpunkten erfolgt grundsätzlich für über-30-jährige eine Impfung mit Moderna (in einigen Impfstützpunkten optional auch Johnson & Johnson) und für Personen im Alter von 12 bis 29 eine Impfung mit Biontech. Die finale Terminvergabe erfolgt über das Online-System und wird automatisch per E-Mail an den Registrierten gesendet.

Darüber hinaus erhalten Interessierte auch Informationen zur Covid-19-Impfung und über regionale Sonderimpfaktionen (z.B. freie Impftermine ohne Anmeldung).

Ministerin Drese: „Die Impfstützpunkte sind neben den niedergelassenen Haus- und Fachärzten unsere zweite große Säule der gut angelaufenen Impfoffensive in Mecklenburg-Vorpommern. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die in den letzten Wochen unter Hochdruck für den Ausbau der Impf-Infrastruktur im gesamten Land gesorgt haben. Mit dem Impf-Portal kommt nun ein weiterer wichtiger und bürgerfreundlicher Baustein dazu.“

In Mecklenburg-Vorpommern sind mit Stand 6. Dezember 70,2 Prozent mindestens einmal geimpft, 15,4 Prozent haben eine Booster-Impfung erhalten.