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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Coronavirus: Infektionsgeschehen an Schulen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es 335 aktive Infektionsfälle (Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte) mit dem Coronavirus. Das geht aus Zahlen des LAGuS-Berichts über COVID-19-Fälle vom 22. November 2021 hervor. Das sind elf Infektionsfälle weniger als zum Ende der vergangenen Woche.

Von den 335 Fällen sind:

  • 145 Indexfälle bei Schülerinnen und Schülern (0,09% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • 171 Folgefälle bei Schülerinnen und Schülern (0,11% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • insgesamt 316 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (0,2% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft) betroffen,
  • 8 Indexfälle bei Lehrkräften (0,07% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • 11 Folgefälle bei Lehrkräften (0,09% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • insgesamt 19 Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (0,16% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft) betroffen.

Diese Infektionsfälle traten an 94 Schulen auf (ca. 17% der allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft).

Quarantäne an öffentlichen Schulen:

1.629 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen waren am Freitag, den 19.11.2021 von Quarantänemaßnahmen betroffen. Das sind rund 1,2 % der Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen. In der Woche zuvor (12.11.2021) waren es 1.504 Schülerinnen und Schüler (1,11%).

An den öffentlichen beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind 110 Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen. Das sind 0,38 %. Eine Woche zuvor (12.11.2021) waren es 60 Schülerinnen und Schüler (0,21%).

Insgesamt gibt es an 40,1% der öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen von Quarantänemaßnahmen. Bezogen auf die Gesamtschülerzahl sind fast 99% nicht von Quarantänemaßnahmen betroffen.

BioNTech-Impfstoffe

Drese mahnt ausreichende Belieferung der Länder mit BioNTech-Impfstoffen an

Schwerin – Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll die Lieferung von BioNTech-Impfstoffen an die Länder begrenzt und durch den Impfstoff Moderna ersetzt werden. Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese kritisiert diese überraschende Entscheidung und setzt sich für die ausreichende Belieferung der Länder mit BioNTech-Impfstoffen ein.

„Dieser geplante kurzfristige Wechsel der Impfstoffe ist eine Vollbremsung auf gerader Strecke für unsere gerade angelaufene Impfoffensive in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Drese auf dem Hausärztetag am heutigen Sonnabend in Rostock. „Die Impfkampagne ist auf BioNTech ausgerichtet, eine Umstellung auf Moderna kostet Praxen und Impfzentren neue Kraft und braucht Zeit, die wir nicht haben“, so Drese. Zudem verspiele man Vertrauen, der BioNTech-Impfstoff besitze die höchste Akzeptanz bei den Menschen.

Drese sagte den Hausärzten ihre Unterstützung zu: „Ich habe bereits mit dem Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, vereinbart, dass Thema auf die Tagesordnung der GMK am kommenden Montag zu setzen.“

Die Ministerin bedankte sich bei den Hausärzten für das hohe Engagement bei den Erst- und Zweit- sowie bei den jetzt angelaufenen Auffrischungsimpfungen. „Die niedergelassenen Ärzte sind eine der tragenden Säulen unserer Impfkampagne. Zusätzlich weiten wir gemeinsam mit der kommunalen Ebene die Kapazitäten der Impfstützpunkte weiter aus, z.B. durch die Ausdehnung von Öffnungszeiten, die Erhöhung von Impfstrecken und die Einrichtung weiterer Impfstellen.“

Auch mobile Impfteams für Impfaktionen in der Fläche und Sonderimpfaktionen sorgen für eine Beschleunigung des Impftempos in den nächsten Wochen. „Dieser Prozess ist derzeit im vollen Gange und darf nicht durch einen kurzfristigen Impfstoffwechsel abgebrochen werden, so Drese.

Bundesrat stimmt Infektionsschutzgesetz zu

Berlin – Einstimmig hat der Bundesrat am 19. November 2021 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt, die der Bundestag nur einen Tag zuvor verabschiedet hatte. Das Gesetzespaket kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Hintergrund für die Gesetzesänderung ist, dass die vom 19. Deutschen Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 ausläuft und vom 20. Deutschen Bundestag nicht verlängert wurde. Als Rechtsgrundlage für Grundrechtseinschränkungen und Schutzvorkehrungen dient künftig ein neuer, bundesweit anwendbarer Maßnahmenkatalog.

Er erlaubt die behördliche Anordnung von Abstandsgeboten im öffentlichen Raum, Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Hygienekonzepten – auch unter Vorgabe von Personenobergrenzen, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung. Im Einzelfall ist auch die Schließung von Einrichtungen erlaubt – dabei sind aber die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Eine Übergangsregel stellt sicher, dass bestimmte von den Ländern bereits beschlossene Maßnahmen bis zum 15. Dezember 2021 bestehen bleiben können.

In besonderen Fällen konkreter epidemischer Gefahr können die Länder weitere Anordnungen treffen, wenn ihre jeweiligen Landtage entsprechende Beschlüsse fassen. Generelle Ausgangsbeschränkungen oder Veranstaltungs- und Versammlungsverbote sind dabei allerdings ausgeschlossen.

Die Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich bis 19. März 2022 befristet. Eine Fristverlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.

Ein neu gefasster § 28b Infektionsschutzgesetz führt die so genannte 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ein. Beschäftigte sollen soweit wie möglich von zu Hause aus arbeiten. Um vulnerable Gruppen besser zu schützen, gilt in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher.

Krankenhäuser erhalten einen Versorgungsaufschlag für jeden Covid-19-Patienten, den sie aufnehmen. Bis Ende März 2022 gelten die Sonderregeln in der Pflege und der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie der erleichterten Vermögensprüfung im Kinderzuschlag weiter. Die Sonderregeln zum Kinderkrankengeld und zur Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung werden auf das Jahr 2022 ausgedehnt.

Das Gesetz definiert Strafen für das unbefugte oder unrichtige Ausstellen von Gesundheitszeugnissen sowie deren Gebrauch, ebenso für unrichtige Impf- und Test-Dokumentationen oder entsprechender Bescheinigungen sowie die Herstellung von Blankett-Impfausweisen.

Direkt nach der Sondersitzung wurde das Gesetz der Bundesregierung zugeleitet. Sie organisiert das Verfahren zur Gegenzeichnung der zuständigen Regierungsmitglieder und Unterzeichnung des Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Der neue Maßnahmenkatalog im Infektionsschutzgesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, einige weitere Regelungen zum 1. Januar 2022.

Infektionsgeschehen an Schulen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es 346 aktive Infektionsfälle (Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte) mit dem Coronavirus. Das geht aus Zahlen des LAGuS-Berichts über COVID-19-Fälle vom 18. November 2021 hervor.

Davon sind:

  • 142 Indexfälle bei Schülerinnen und Schülern (0,09% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • 185 Folgefälle bei Schülerinnen und Schülern (0,12% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • insgesamt 327 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (0,21% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in    öffentlicher und freier Trägerschaft) betroffen,
  • 8 Indexfälle bei Lehrkräften (0,07% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • 11 Folgefälle bei Lehrkräften (0,09% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • insgesamt 19 Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (0,16% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft) betroffen.

Diese Infektionsfälle traten an 101 Schulen auf (18% der allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft).

Klarstellung

Testungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Auch geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen sollen aufgrund der bundes- und landesweit stark steigenden Corona-Neuinfektionen getestet werden. Eine Testpflicht dieser Personengruppe auf Grundlage der derzeit geltenden Pflege und Soziales Corona-Verordnung besteht jedoch noch nicht. Sie tritt durch eine aktualisierte Verordnung aber bereits am 11. November in Kraft.

Das Sozialministerium bedauert in diesem Zusammenhang die Verwirrung um die Besuchsregelungen für Geimpfte in Pflegeheimen, die durch eine ungenaue Kommunikation der aktuell gültigen Testregelungen entstanden ist.

Mit der ab Donnerstag geltenden Verordnung darf jede besuchende Person ab sieben Jahren – unabhängig davon, ob sie ungeimpft, geimpft oder genesen ist – die Einrichtung nur nach einem negativen Test betreten. Dies kann durch Nachweis eines PoC-Antigen-Tests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines Nukleinsäurenachweises (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Alternativ kommt auch ein vor Ort durchgeführter PoC-Antigen-Test in Betracht.

Die Einrichtungen stellen die Möglichkeit zur Testung täglich vor Ort sicher. Sie können die Testmöglichkeiten aber zeitlich einschränken. Die Tests sind für die Besucherinnen und Besucher kostenlos. Ein durch die Einrichtung ausgestelltes Zertifikat gilt aber nur zum Betreten von Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe.

„Im Mittelpunkt steht der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner. Gleichzeitig wollen wir auch in Herbst und Winter weiterhin soziale Kontakte ermöglichen. Die weiterhin strikte Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln und eine weitgehende Testpflicht sind sinnvolle Ergänzungen zu den bereits weit vorangeschrittenen Auffrischungs-Impfungen in den Pflegeheimen“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese.

Bereits seit Montag (8. November) besteht für nicht geimpftes Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen eine tägliche Testpflicht. Bei geimpften Beschäftigten besteht ein Testerfordernis zweimal wöchentlich. Wenn bei Bewohnenden und Beschäftigten Covid-19-Symptome auftreten, sollen sie so schnell wie möglich mit einem PCR-Test auf eine Covid-19-Infektion überprüft werden.

MV-Impfgipfel

Schwerin – Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Impfgipfels sehen mit großer Sorge die äußerst dynamische Infektionslage in Deutschland.

Die Infektionswelle hat auch in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Tagen deutlich an Fahrt aufgenommen und insgesamt eine große Dynamik entfaltet.

Wir appellieren noch einmal an alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns: Lassen Sie sich impfen! Durch das Impfen werden ein Anstieg der Infektionen sowie schwere Krankheitsverläufe verhindert. Für alle – Geimpfte sowie Ungeimpfte – ist darüber hinaus weiterhin die Einhaltung der AHA+L – Regelungen dringend zu empfehlen.

Stand heute sind in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt mehr als 2,12 Millionen Impfungen durchgeführt worden. Mehr als 1,05 Millionen Menschen sind vollständig geimpft. Es muss gelingen, dass sich noch mehr Menschen impfen lassen. Mit jeder Impfung schützen wir nicht nur uns selbst, sondern vor allem auch unsere Familien, Freunde und Bekannten. Oberstes Ziel ist weiterhin die Impfquote zu steigern, also Ungeimpften sowie unvollständig Geimpften weiter Erst- und Zweitimpfungen anzubieten.

Die Gipfelteilnehmer sind sich einig, dass gleichzeitig die Auffrischungsimpfungen für alle, deren Zweitimpfungen mehr als 6 Monate zurückliegen, weiter vorangetrieben und schnellstmöglich durchgeführt werden müssen.
Dabei ziehen die niedergelassene Ärzteschaft, die kommunale Familie sowie das Landgemeinsam an einem Strang. Es werden folgende Maßnahmen vereinbart:

  1. Schon heute können alle über 70-Jährigen und vorerkrankte Personen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und in den Impfstützpunkten des Landes eine Auffrischungsimpfung erhalten.
  2. Im Mittelpunkt der bereits laufenden Impfkampagne stehen weiter die Alten- und Pflegeheime – sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch das Personal in den Einrichtungen. Der Schutz besonders gefährdeter Gruppen hat oberste Priorität. Bis Ende November sollen in allen Alten- und Pflegeheimen ein Impfangebot für Bewohnende und Personal unterbreitet werden. Des Weiteren soll eine Auffrischungsimpfung dringend auch Immungeschwächten und Personal mit direktem Patientenkontakt auch in anderen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen angeboten werden.
  3. Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Zweitimpfung vor mindestens sechs Monaten abgeschlossen haben, können eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Eine Ausnahme gibt es: Bei COVID- Impfungen mit dem Johnson und Johnson-Impfstoff (Janssen) soll eine Auffrischungsimpfung bereits nach 4 Wochen erfolgen. Die Ü-70-Jährigen, die besonders gefährdeten Gruppen und alle mit Johnson und Johnson (Janssen) geimpften Personen genießen Vorrang.
  4. Ab Dezember wird die Terminvergabe für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen in den staatlichen Impfstellen sowohl über das Callcenter als auch über das Onlinetool wieder möglich sein.
  5. Erste Ansprechpartner sind und bleiben die niedergelassenen Haus- und Fachärztinnen und – Ärzte, die durch zahlreiche Impfungen bewiesen haben, dass sie absolut leistungsstark sind und bis zu 70.000 Impfungen pro Woche verabreichen konnten. Besonderer Vorteil bei Impfungen durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist zusätzlich, dass zeitgleich Grippeschutzimpfungen angeboten werden können.
  6. Die Landkreise und kreisfreien Städte fahren so schnell wie möglich die Impfangebote in unterschiedlichen Varianten nach regionalem Bedarf hoch. Die vorhandenen Kapazitäten der staatlichen Impfangebote (z. B. Impfzentren, Impfstützpunkte und mobile Teams) werden deutlich erweitert. Öffnungszeiten für Impfstützpunkte werden ausgebaut. Außerdem werden mehr mobile Teams eingesetzt. Das bedeutet: Impfangebote vor Ort in den Zentren als auch in der Fläche werden in den nächsten Wochen erheblich ausgebaut.
  7. Grundlage hierfür ist die Landesimpfkonzeption, die bereits heute zahlreiche Ausnahmen für die Reaktivierung der staatlichen Impfstruktur zulässt. Hierfür wird bei Bedarf die finanzielle Ausstattung der Impfstützpunkte sowie mobilen Teams individuell pro Landkreis und kreisfreier Stadt erhöht.

Unter Anwendung dieser Maßnahmen, die noch einmal eine erhebliche Kraftanstrengung der Ärzteschaft und der kommunalen Familie erfordern, muss es gelingen, die aktuell sehr dynamische Infektionsentwicklung einzudämmen und die Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns vor einer 4. Welle der Corona-Pandemie bestmöglich zu schützen.

Hilfen für Kultur verlängert

Anträge bis Ende 2022 möglich

Schwerin – Kultureinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können auch über das Ende des Jahres 2021 hinaus Förderungen aus dem MV-Schutzfonds erhalten. Davon profitieren sowohl Träger gemeinnütziger Projekte, die eine regelmäßige Förderung des Landes erhalten als auch solche, die keine regelmäßige Förderung bekommen. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

„Die Kulturszene war und ist erheblich von der Corona-Krise betroffen. In vielen Kultureinrichtungen machen sich die Folgen der Corona-Krise erst jetzt oder in naher Zukunft bemerkbar“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Es ist wichtig, dass sie auch im kommenden Jahr von den Hilfen des Landes profitieren können. Wir verlängern deshalb die Hilfen um ein weiteres Jahr, um damit die längerfristigen Auswirkungen besser abzufedern und dafür zu sorgen, die lebendige Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns zu stärken.“

Ebenso werden die Zuwendungen für die so genannte Säule 7 des MV-Schutzfonds Kultur verlängert. Das kommt allen kulturellen Einrichtungen zugute, die bislang eine Förderung des Bundes aus dem Programm NEUSTART Kultur erhalten haben und einen Eigenanteil aufbringen müssen. Die 7. Säule des MV-Schutzfonds Kultur ermöglicht den Empfängerinnen und Empfängern die Refinanzierung dieses Eigenanteils, sodass Künstlerinnen, Künstler oder Kultureinrichtungen mit ihrem Antrag auf Bundesmittel nicht scheitern, weil sie den Eigenanteil nicht aufbringen können.

Die entsprechenden Anträge können beim Landesförderinstitut (LFI) gestellt werden. Bislang hat das LFI rund 10,7 Mio. Euro aus dem MV-Schutzfonds für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende bewilligt.

Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten. Die Hilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes. Hatte der MV-Schutzfonds Kultur zunächst den Fokus auf die Zeit der Schließung von Einrichtungen und der massiven Einschränkungen von Kunst und Kultur gerichtet, so unterstützt er Kulturschaffende und Träger mittlerweile gleichermaßen während der Phase der Wiedereröffnung und Wiederinbetriebnahme von Einrichtungen sowie der Wiederaufnahme von Veranstaltungen.

Ungeimpfte Beschäftigte: kein Lohnersatz

Schwerin – Ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Beamtinnen und Beamte erhalten mit dem heutigen Tag (1. November 2021) keine Entschädigungsleistungen mehr für ihren Arbeitsausfall, wenn sie von der zuständigen Behörde als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrende aus einem Risikogebiet in Corona-Quarantäne geschickt werden. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Es gelten aber Ausnahmen – insbesondere für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung in Anspruch nehmen können“, so Drese.

Entschädigungsleistungen erhalten weiterhin Personen für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung oder des Tätigkeitsverbots keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen COVID-19 vorlag. Dies gelte ebenfalls für Schwangere und Stillende bis zum 31. Dezember 2021, stellte die Ministerin fest.

„Für alle anderen gesunden und erwachsenen Bürgerinnen und Bürger ist nun keine Verdienstausfallszahlung mehr vorgesehen. Denn sie haben bereits seit Wochen Impfangebote zum Schutz vor COVID-19 erhalten. Es gibt also keinen Grund, der dafürspricht, warum die Gesamtgesellschaft die Kosten für Verdienstausfälle weiterhin trägt“, resümierte Drese.

Mit der Einstellung der Lohnfortzahlung im Quarantänefall wird in Mecklenburg-Vorpommern der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 22. September umgesetzt. Damit findet die Regelung im Infektionsschutzgesetz eine bundeseinheitliche Anwendung.