Menü Schließen

Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Geschlechtersensible Medizin

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese spricht sich für umfangreiche wissenschaftliche Analysen der gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte aus.

„Bei Entstehung, Verlauf und Therapie von Covid-19-Erkrankungen zeigen sich Geschlechterunterschiede. Die Genderdimension muss deshalb beim Umgang mit der Pandemie eine Rolle spielen. Das gilt sowohl für die medizinische Behandlung, die Rehabilitation und die Prävention, als auch in Bezug auf die Kommunikation und die Forschungs- und Entwicklungsprozesse“, sagte Drese zum heutigen Start der Internationalen Tagung „Pandemie und Gendermedizin: Prävention und Gesundheitsförderung neu gedacht“ in Greifswald.

Ministerin Drese hat die Schirmherrschaft über die Veranstaltung übernommen, die unter der wissenschaftliche Leitung von Dr. Elpiniki Katsari (Fachärztin für Herzchirurgie, Universitätsmedizin Greifswald) sowie Prof. Dr. Sabine Oertelt-Prigione (Lehrstuhl für Gender in Primary and Transmural Care, Radboud Universität, Nijmegen und Lehrstuhl für geschlechtersensible Medizin, Universität Bielefeld) steht.

Wichtig ist nach Auffassung von Drese aus der Pandemie Lehren für die Wissenschaft, die Arbeit in den Arztpraxen und Kliniken, für das Gesundheitssystem und die Gesellschaft insgesamt zu ziehen. So ließen sich bereits jetzt zwischen Frauen und Männern Unterschiede im gesundheitsrelevanten Verhalten und bei der Inanspruchnahme von Versorgungsangeboten sowie in der Wahrnehmung, Bewertung und Kommunikation von Symptomen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen feststellen.

Auch für die Politik muss Gendermedizin ein größeres Thema werden, so Drese. Auf der Konferenz der Gleichstellungsministerinnen der Länder (GFMK) im Juni unter Vorsitz Mecklenburg-Vorpommern sei der Beschluss gefasst worden, die spezifischen gesundheitlichen Folgen von Covid-19-Erkrankungen und der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung für Frauen zu untersuchen.

„Dazu gehört auch, bestehende Rehabilitations- und Erholungsangebote für Frauen, die durch die Corona-Pandemie betroffen sind, zielgerichtet zu erweitern und spezifische Entlastungsmöglichkeiten zu schaffen“, betonte Drese.

„Es ist gut, dass viele dieser Aspekte auch auf dem Kongress in den nächsten Tagen diskutiert werden“, so Drese. „Ich freue mich auf die Ergebnisse und bin stolz, dass wir diese Expertise nach Mecklenburg-Vorpommern holen können.“

Kontaktpersonenmanagement im Kitabereich

Schwerin – Wenn es in einer Kindertageseinrichtung zu einer Corona-Infektion kommen sollte (Indexfall), gibt es erleichterte Regelungen für Kontaktpersonen. In Abstimmung mit dem Expertengremium KiTa und den Gesundheitsämtern haben das Sozialministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) die Entscheidungsgrundlage für den öffentlichen Gesundheitsdienst weiterentwickelt.

„Die Auswertungen bisheriger Corona-Infektionen zeigt, dass es im Kitabereich bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften zu wenigen Folgefällen kommt. Deshalb muss dort nicht mehr zwingend für die ganze Gruppe eine Quarantäne angeordnet werden“, begründete Sozialministerin Stefanie Drese das aktualisierte Kontaktpersonenmanagement.

Konkret gilt nunmehr bei einer risikogewichteten Einstufung des LAGuS bis einschließlich Stufe „Orange“ folgendes Verfahren in den Kindertageseinrichtungen, sofern aufgrund der Beurteilung durch die zuständige Gesundheitsbehörde nichts anderes festgelegt wird:

Bei einer Corona-Infektion (Indexfall) ohne weitere Folgefälle in der Kita erfolgt nur noch für Kinder mit einem zusätzlichen engen privaten Kontakt zum Indexfall eine Quarantäne für zehn Tage. Es besteht hier aber bereits nach Ablauf von fünf Tagen die Möglichkeit der Freitestung mittels PCR-Test.

Den übrigen Kindern der Kohorte ist der Kita-Besuch weiter möglich, wenn Kriterien, wie eine Symptomkontrolle, die Bildung einer fixen Kohorte mit fest zugeordneten Kindern und Betreuungspersonal und eine Kontaktreduzierung außerhalb der Einrichtung eingehalten werden können. Wenn es zu keinen Folgefällen während der 5-tägigen Überwachungsphase kommt, erfolgt am Ende eine PCR-Testung aller Beteiligten in der Gruppe. Danach kann zum Normalbetrieb zurückgekehrt werden.

Bei einer risikogewichteten Einstufung des LAGuS der Farbe „Rot“ wird durch das zuständige Gesundheitsamt bei Auftreten eines Infektionsfalles eine Quarantäne der gesamten Kohorte angeordnet. Eine Freitestung der Kontaktpersonen nach Ablauf von 5 Tagen kann möglich sein.

Ministerin Drese: „Ziel unserer Maßnahmen ist, die Betreuung der Kinder nicht oder nur kurzzeitig zu unterbrechen. Im Einzelfall gilt immer die Anordnung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes als maßgeblich.“

Zurzeit (Stand 14. September) gibt es in 20 Kindertageseinrichtungen des Landes 28 Infektionsfälle (15 Kinder, 6 Kita-Beschäftigte und 7 Kinder als Folgefälle).

Auftakt zum MV Impftag am 10.09.2021

Schwerin – Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich über eine Impfaktion im Ostseestadion Rostock informiert. „Unser Ziel ist es weiterhin, die Impfquote insgesamt und vor allem die Anzahl der Erstgeimpften zu erhöhen. Das hat höchste Priorität, um in der Corona-Pandemie besser gewappnet zu sein und sicher über den Herbst und Winter zu kommen. Niedrigschwellige Impfangebote können dazu beitragen, den bisher noch Ungeimpften die Entscheidung zu erleichtern. Der F.C. Hansa Rostock unterstützt das wichtige Anliegen und hat zusätzlich eine originelle Aktion initiiert. Ein großes Dankeschön an den F. C. Hansa Rostock für das Engagement“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Der Minister machte vor dem Hintergrund einer vierten Infektionswelle mit dem Coronavirus deutlich: „Wir alle wollen mehr Alltag und mehr Freiheiten. Das wird durch das Impfen ermöglicht. Entscheidend ist, dass weiter mehr Menschen sich impfen lassen.“

Die Aktion in Rostock fand als Auftakt zum MV Impftag am 10. September und der deutschlandweiten Aktionswoche #HierWirdGeimpft vom 13. bis 19. September 2021 statt. „Die Aktion soll Impfangebote noch sichtbarer und zugänglicher machen und zu zusätzlichen Impfaktionen vor Ort anregen. Wir wollen die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen in den Blickpunkt rücken“, so Glawe weiter. Weitere Informationen unter https://www.zusammengegencorona.de/impfen/hier-wird-geimpft/.

In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit (Stand 08.09., Quelle Robert Koch-Institut) mehr als 60 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. „Das ist gut, aber noch lange nicht ausreichend. Vor allem bei den Ungeimpften sind die Infektionszahlen im Vergleich zu den Geimpften stark angestiegen. Jetzt geht es darum, den Bevölkerungsschutz weiter auszubauen. Niedrigschwellige Impfangebote in der Fläche sind hierfür ein wichtiger Baustein. Wir müssen alles ermöglichen, um Impfwillige zu erreichen, die bisher nicht die Möglichkeit hatten, einen Termin zu vereinbaren oder die den Aufwand bisher gescheut haben. Ein großer Dank geht an die Landkreise und kreisfreien Städte, die mit sehr kreativen niederschwelligen Angeboten zum Impfen animieren. Gemeinsam wollen wir der Impfkampagne noch mal einen Schub geben“, sagte Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern sind am 10. September 2021 und an den folgenden Tagen eine Reihe von Sonder-Impfaktionen geplant, unter anderem:

  • In Schwerin: 10.09.2021, 11:00 bis 17:00 Uhr, offenes Impfen an der Siegessäule vor dem Schloss Schwerin
  • In Rostock: 10.09.2021, 09:00 bis 17:00 Uhr, Bahnhof Warnemünde
  • Im Landkreis Ludwigslust-Parchim: 10.09.2021, 09:00 bis 13:00 Uhr, Impfbus Boizenburg
  • Im Landkreis Nordwestmecklenburg: 10.09.2021, 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Mobiler Impfbus, Marktkauf Grevesmühlen
  • Im Landkreis Rostock,: 10.09.2021, 17:00 bis 23:00 Uhr, Impfabend, Flughafen Laage
  • Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: 10.09.2021, 10:00 bis 20:00 Uhr, Neustrelitz LEEA
  • Im Landkreis Vorpommern-Rügen: 10.09.2021, 10:00 bis 16:00 Uhr, STRELAPARK Stralsund
  • Im Landkreis Vorpommern-Greifswald: 10.09.2021, 10:00 bis 18:00 Uhr, Fischmarkt Greifswald

Corona: Bund verlängert Überbrückungshilfen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat die Entscheidung der Bundesregierung, die Überbrückungshilfen  III Plus bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern, begrüßt. „Das ist eine gute Entscheidung. So wird weiter Unterstützung für die Unternehmen in der Corona-Pandemie ermöglicht. Das bedeutet im Ergebnis auch weiter konkrete Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Überbrückungshilfe mit ihren Zuschüssen zu den Fixkosten ist ein wesentliches Instrument zur Sicherung der Unternehmen mit starken coronabedingten Umsatzrückgängen. In Mecklenburg-Vorpommern sind seit Juni 2020 mehr als 450 Millionen Euro an Überbrückungshilfen in den unterschiedlichen Phasen ausgezahlt worden. Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit weniger als einer/m Vollzeitbeschäftigten haben seit Januar 2021 die Möglichkeit, anstelle der Fixkostenerstattung eine Betriebskostenpauschale, die sogenannte Neustarthilfe, zu beantragen. An Neustarthilfe sind in Mecklenburg-Vorpommern bislang rund 23 Millionen Euro geflossen.

„Die Firmen und die Solo-Selbständigen haben in der Pandemie durch Land und Bund umfangreiche Unterstützung erhalten. Die mittelständischen Unternehmen im Land sind die Zugpferde für das Vorankommen der heimischen Wirtschaft. Sie prägen die wirtschaftliche Entwicklung. Die Firmen erlitten durch die Pandemie unverschuldet massive Einbrüche bei Produktion, Nachfrage und Umsätzen. Die Überbrückungshilfe ist wichtig, damit Unternehmen möglichst schnell aus der Krise kommen“, sagte Glawe.

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Dabei werden nach Angaben des Bundes die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden derzeit durch den Bund überarbeitet. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

Auffrischungsimpfungen

Schwerin – Die Gesundheitsminister der Bundesländer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben sich am Montag im Rahmen ihrer Konferenz unter anderem mit dem Thema Auffrischungsimpfungen beschäftigt.

„Um sicher durch den bevorstehenden Herbst und Winter zu gelangen, ist der weitere Verlauf der Impfkampagne entscheidend. Die Erstimpfungen sind nach wie vor besonders im Fokus. Aber Auffrischungsimpfungen tragen dazu bei, insbesondere vulnerable Gruppen weiter vor einer Corona-Infektion zu schützen. Sogenannte Boosterimpfungen sollen in einem ersten Schritt insbesondere in Alten- und Pflegeheimen durch Ärztinnen und Ärzte sowie durch mobile Impfteams angeboten werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Es ist vorgesehen, kurzfristig beispielsweise den Alten- und Pflegeheimbewohnern und dem Personal in Mecklenburg-Vorpommern Impfangebote für Auffrischungsimpfungen zu machen. „Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich an den Boosterimpfungen in Mecklenburg-Vorpommern, die bei vulnerablen Personengruppen, wie beispielsweise Höchstbetagte oder Immungeschwächte, auf Grundlage der geänderten Bundesimpfverordnung vorgenommen werden können“, so Glawe weiter.

Die Gesundheitsminister haben in ihrer Sitzung empfohlen, dass eine Auffrischungsimpfung auch für die Personengruppe der über 60-Jährigen in Erwägung gezogen werden kann. „Wichtig ist auch hier, dass die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.  und ein hohes individuelles Risiko für schwere Verläufe bei einer COVID-19-Infektion besteht. Eine individuelle Abwägung und ärztliche Beratung sollte jeweils erfolgen“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe.

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass eine Auffrischungsimpfung auch bei denjenigen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen, ermöglicht werden kann. Hierzu zählt zum Beispiel medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes oder mobile Impfteams. „Neben dem Zeitraum der zurückliegenden Zweitimpfung von sechs Monaten ist entscheidend, dass die Notwendigkeit vom zu impfenden Arzt festgestellt wird“, erläuterte Glawe weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern sind bislang 1.940.608 Impfungen verabreicht worden. Vollständig geimpft sind 966.018 Menschen. „Es muss weiter darum gehen, die Impfquote insgesamt sowie die Anzahl der Erstgeimpften zu erhöhen. Dieser Ansatz ist für uns weiter maßgeblich und hat höchste Priorität. Wichtig ist, dass sich mehr Menschen impfen  lassen. Dafür werden wir weiter intensiv werben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

25,2 Mio. Euro aus dem DigitalPakt bewilligt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind ca. 25,2 Millionen Euro aus dem DigitalPakt bewilligt worden, wie aus einer aktuellen Übersicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur hervorgeht. Das Land erwartet, dass bis zum Ende des Jahres rund 50 Prozent der Mittel des DigitalPakts bewilligt sein werden.

Mecklenburg-Vorpommern erhält über den DigitalPakt bis Ende 2024 insgesamt 99,2 Millionen Euro vom Bund. Darüber hinaus übernimmt das Land 10 Prozent der Kofinanzierung der Schulträger und bringt noch einmal 9,92 Millionen Euro ein. Die Umsetzung des DigitalPakts ist über einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit den kommunalen Partnern (Schulträgern und IT-Dienstleitern) einen Roll-Out-Plan für die Umsetzung des DigitalPakts vor Ort abgestimmt. Das heißt, jede Schule weiß, wann sie eine Förderung über den DigitalPakt erhält.

„Eine angemessene technische Ausstattung unserer Schulen ist eine wichtige Voraussetzung, um den Anforderungen im digitalen Zeitalter gerecht zu werden“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Bei der Digitalisierung hat sich in den vergangenen zwei Jahren an unseren Schulen viel bewegt. Insbesondere in der Corona-Pandemie sind wir große Schritte vorangekommen. Ziel ist es, dass die Schulen überall im Land schnellstmöglich digitalisiert sind. Daran wird mit Hochdruck gearbeitet,“ sagte Martin.

Bei der Förderung arbeitet Mecklenburg-Vorpommern nach dem Erstattungsprinzip. Darum spiegeln die vom Bund veröffentlichten Zahlen nicht den wirklichen Stand der Umsetzung vor Ort wider. Die Schulträger bezahlen die Rechnungen für die Umsetzung zunächst selbst und reichen sie erst anschließend für die Erstattung ihrer Ausgaben beim Landesförderinstitut (LFI) ein.

Erst dann erscheinen die Werte in der Bundestatistik. Wann und wie häufig Schulträger Mittel beim LFI abfordern, ob sie erst Rechnungen sammeln oder vereinzelt abrufen, liegt im Ermessen der Schulträger. Die ausgezahlten Fördermittel sind damit also kein Indikator, welchen Stand die digitale Ausstattung der Schulen hat und wie der tatsächliche Umsetzungsstand vor Ort ist.

Heute wurde in Schwerin der Neubau für die Berufliche Schule Technik Schwerin übergeben. Für den DigitalPakt wurde der vorzeitige Maßnahmebeginn zum 4. Februar 2021 gewährt. Die Zuwendung wurde mit Bescheid vom 13. August 2021 bewilligt. Die Zuwendungssumme beträgt 731.390 Euro. Mittelabrufe sind noch nicht erfolgt. Der Schulträger plant, die Mittel bis Ende November 2021 abzurufen. Erst dann geht die Summe in die Bundestatistik zum Mittelabfluss ein. Der Unterricht in der Schule findet bereits seit Montag, 30. August 2021, statt.

Im Rahmen der Corona-Pandemie hat das Land die bürokratischen Hürden bei der Antragsstellung gesenkt. Es ist nun auch möglich, eine frühere Umsetzung zu beantragen. Das heißt, die Schulen müssen nicht mehr bereits vor der Beantragung ein Medienbildungskonzept einreichen. Es ist derzeit ausreichend, wenn das Medienbildungskonzept im Rahmen der Umsetzung vorgelegt wird. Dies beschleunigt das Verfahren und erleichtert den Schulen die Beantragung. Gleiches gilt für die Medienentwicklungspläne der Schulträger.

Über das Sofortausstattungsprogramm „Schulgebundene mobile Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler“ stehen in Mecklenburg-Vorpommern rund 11 Millionen Euro zur Verfügung. Von den insgesamt 10,913 Millionen Euro sind 10,860 Millionen Euro bewilligt und 10,506 Millionen Euro abgerufen und ausgezahlt. Die Schulen können die Notebooks und Tablets an Schülerinnen und Schüler ausleihen, die zu Hause keinen Computer haben.

Über das Bund-Länder-Programm für die Anschaffung von schulgebundenen Endgeräten, die von Lehrkräften genutzt werden können, stehen ebenfalls rund 11 Millionen Euro zur Verfügung. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat bereits am 4. Februar dieses Jahres (also wenige Tage, nachdem die Bund-Länder-Vereinbarung geschlossen wurde) den Schulträgern mitgeteilt, welches Budget ihnen zur Verfügung steht und für welche Summe sie Endgeräte beschaffen können, die dann an die Lehrkräfte ausgeliehen werden können.

Das Land hat damit eine Finanzierungsgarantie abgegeben. Seit diesem Tag und mit diesen Informationen können die Schulträger problemlos Bestellungen in Auftrag geben, da das Land einen vorzeitigen Maßnahmebeginn vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie gewährt hat. Diverse Schulträger haben so auch bereits Endgeräte angeschafft oder sind dabei.

Corona-Landesverordnung aktualisiert

Regelungen für den Wahltag am 26. September

Schwerin – Die Landtags- und Bundestagswahl am 26.09.2021 rückt näher, und sie wird unter Corona-Bedingungen stattfinden. Daher regelt die aktualisierte Coronaverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO) auch den Zugang und Aufenthalt im Wahllokal (siehe § 7 Absatz 2 Corona-LVO und die dazugehörige Anlage 36a der Corona-LVO).

Damit der Wahltag für alle Beteiligten möglichst ohne Ansteckung verläuft, erstellt die Gemeindewahlbehörde für ihr Wahllokal ein Hygiene- und Sicherheitskonzept. Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gelten auch im Wahllokal: Lüften, Abstand halten, Maskenpflicht für alle Anwesenden.

Maskenpflicht: Vor und im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren und Personen, die durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind.

Mindestabstand: Von den Mitgliedern des Wahlvorstandes und allen anderen Personen im und vor dem Wahllokal muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Dies gilt nicht für Angehörige eines Hausstandes und Begleitpersonen Pflegebedürftiger.

Wer die Wahlhandlung oder die Stimmauszählung beobachten will, muss die auch in Gaststätten üblichen Kontaktdaten angeben, um im Infektionsfall eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Für die Wahlberechtigten, die nur für die Stimmabgabe das Wahllokal aufsuchen, gilt dies nicht.

Für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gibt es keine Pflicht, einen Status als getestet, geimpft oder genesen nachzuweisen (sog. 3-G-Regel). Es ist aber davon auszugehen, dass viele der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bereits vollständig geimpft sind.

Auch für die Wählerinnen und Wähler gibt es keine 3-G-Regel für den Wahltag. Jede Wählerin und jeder Wähler ist unabhängig vom Impfstatus und ohne Testpflicht eingeladen, an der Wahl teilzunehmen. Um die Einhaltung der erforderlichen Hygiene im Wahllokal zu vereinfachen, werden diesmal alle Wahlberechtigten gebeten, einen eigenen Stift mitzubringen. Aber natürlich werden in den Wahllokalen auch Stifte zur Verfügung gestellt, die nach jeder Benutzung desinfiziert werden. Wer den Besuch im Wahllokal diesmal lieber vermeiden möchte, kann gern das Angebot der Briefwahl nutzen.

Wer die typischen Symptome wie Atemnot, neu auftretenden Husten, Fieber, Geschmacks‐ oder Geruchsverlust aufweist, sollte nicht ins Wahllokal kommen, sondern seine Stimme möglichst per Briefwahl abgeben.

Das Innenministerium wird die Wahlbehörden über die Regelungen im Einzelnen kurzfristig informieren. „Ich bin überzeugt, dass die Wählerinnen und Wähler dazu beitragen werden, dass die Wahl sicher vonstattengehen wird. Die Wahlbehörden werden alles ihnen Mögliche dafür tun“, sagte Innenminister Torsten Renz.

Saisonbilanz der Tourismusbranche M-V

Schwerin – Das zweite Corona-Jahr infolge stellte und stellt die Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommerns erneut vor Herausforderungen. Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Amtes haben von Januar bis Juni dieses Jahres knapp 900.000 Gäste rund 4,5 Millionen Übernachtungen in den größeren gewerblichen Tourismusbetrieben des Landes verbracht – das sind etwa 1,1 Millionen Gästeankünfte (-55 Prozent) und 3,4 Millionen Übernachtungen (-44 Prozent) weniger als im Vorjahreszeitraum.

„Die Zahlen sind ein wesentliches Ergebnis des Lockdowns durch die Corona-Pandemie. Deutlich wird einmal mehr, dass der Tourismus insgesamt – das Hotel- und Gastgewerbe – so stark wir kaum eine andere Wirtschaftsbranche von der Pandemie getroffen wurde. Insgesamt lässt sich dennoch sagen: Mecklenburg-Vorpommern hat die Türen für Gäste im Juni geöffnet. Der Neustart der Branche ist bis heute ordentlich auf Touren kommen. Es ist Hauptsaison, und das merken wir. Vielerorts ist es rappelvoll. Ich gehe davon aus, dass in Mecklenburg-Vorpommern auch die Nebensaison besonders gefragt bleibt. Die Menschen sehnen sich nach einem Ortswechsel, wollen einfach mal abschalten und viel Entspannung. Davon hat unser Urlaubsland eine Menge zu bieten“, betonte Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern.

Der Präsident des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern (TMV), Wolfgang Waldmüller, ergänzte: „Trotz des späten Starts in diesem Jahr ist die Sommersaison intensiv verlaufen. Wir konnten auf eine pandemiebedingt enorme Nachfrage bauen. Mecklenburg-Vorpommern ist durch seinen Schwerpunkt beim Erholungs- und Individualtourismus im Vergleich zu anderen Reisezielen, die ihr Geschäft im Städte-, Konferenz-, Kultur- und Tagungstourismus machen, in einer vergleichsweise günstigen Situation. Der Nordosten profitiert von seinem guten Image als Reiseland, vom starken deutschen Binnenmarkt, vom Aspekt Sicherheit, vom Naturbezug und von der Erreichbarkeit. Darüber hinaus ist die geringe Abhängigkeit vom internationalen Reisegeschäft im Corona-Kontext eher ein Standortvorteil.“ Im Zeitraum der Sommerferien in Deutschland zwischen Mitte Juni und Mitte September werden zwischen Ostsee und Seenplatte rund fünf Millionen Menschen Urlaub gemacht haben.

Laut aktueller Saisonumfrage des Landestourismusverbandes, an der sich mehr als 300 Beherbergungsunternehmen, darunter Hotels, Anbieter von Ferienwohnungen und Campingplätze, sowie knapp 100 Freizeitunternehmen, darunter Zoos, Tierparks und Museen, beteiligten, war die Nachfrage nach Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern wie in anderen Sommern sehr hoch. Viele Quartiere waren in den Sommermonaten sehr gut gebucht oder sogar ausgebucht; in einigen Betrieben im Landesinneren ging die Auslastung im Laufe des Augusts und mit Ferienende in immer mehr Bundesländern etwas zurück. Dabei konstatierten die Unternehmen, dass die Auslastung im Juni rund 27 Prozent unter der des Vorjahres lag, im Juli um sechs Prozent höher als im Vorjahresmonat und im August um zehn Prozent höher als im Vorjahresmonat. „Im Juni haben wir im Vergleich zu anderen Reisezielen Zeit liegen gelassen. So steht für das Urlaubsland ein Minus von rund 15 Prozent bei den Übernachtungen im Juni dem bundesweiten Anstieg derer von rund sechs Prozent gegenüber. Urlaub in der Pandemie ist schwieriger planbar, Gäste müssen sich vorab unter anderem darüber informieren, welche Einreisebedingungen gelten und welche Einschränkungen es gibt“, so Waldmüller weiter.

In diesem Zusammenhang verwies der TMV-Präsident darauf, dass Freizeitbetriebe und -anbieter sowohl bei der Nachfrage als auch bei der Auslastung schlechter abschnitten als die Unterkünfte. „Hier wirkt Corona länger und stärker limitierend“, ergänzte Waldmüller. Für viele kulturelle und öffentliche Veranstaltungen sowie Einrichtungen ist die Situation noch immer noch äußerst problematisch. So mussten die Störtebeker Festspiele in Ralswiek auf Rügen zum zweiten Mal infolge abgesagt werden. Auch die Müritz Sail konnte nicht stattfinden. Die landesweite Kulturreihe „Kunst:Offen“ musste ebenfalls abgesagt werden; allerdings sind Nachholtermine im Spätsommer geplant.

Die Erwartungen für den Herbst fallen im Vergleich zum Vorjahr noch einmal positiver aus: Für den September erwarten Beherberger im Nordosten eine Bettenauslastung von rund drei Vierteln (Freizeitanbieter: 61 Prozent), für Oktober von knapp 60 Prozent (Freizeitanbieter: 49 Prozent) und für November einen deutlichen Rückgang auf durchschnittlich rund ein Viertel Belegung (Freizeitanbieter: 30 Prozent).

Wirtschaftsminister Glawe machte in Warnemünde auch auf die Unterstützung der touristischen Branche von Bund und Land insbesondere im Rahmen der Corona-Pandemie aufmerksam. „Gastronomie und Beherbergungsgewerbe haben in der Pandemie durch Land und Bund umfangreiche Unterstützung erhalten“, so Glawe. Hierzu zählen unter anderem Liquiditätshilfen (Darlehen), das Kurzarbeitergeld, die Unterstützung des Landes für Ausbildungsbetriebe, die Überbrückungshilfen, die Neustart-Prämie für Beschäftigte nach Kurzarbeit sowie beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen im Beherbergungsgewerbe und der Gastronomie.

In den verschiedenen Überbrückungshilfen und der November- und Dezemberhilfe sind in Mecklenburg-Vorpommern an Bundes- und Landesmitteln im Gastgewerbe aktuell ca. 370 Millionen Euro bewilligt worden. „Das sind rund 54 Prozent aller in Mecklenburg-Vorpommern in diesen Programmen bewilligten Mittel. In allen Programmen ist das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern der Wirtschaftszweig mit dem größten Anteil an den Hilfen“, erläuterte Wirtschaftsminister Glawe weiter. Die Wiederanlaufkosten im Gastgewerbe hat das Land im Rahmen seiner „Starthilfe“ mit ca. vier Millionen Euro bezuschusst. Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben bis Ende September die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel für Modernisierungsinvestitionen zu beantragen. Gefördert werden Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots, zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit. Bisher wurden ca. 25 Millionen Euro bewilligt und weitere 35 Millionen Euro an Zuschüssen sind in Bearbeitung. Im Rahmen der Neustart-Prämie hat sich das Land im Gastgewerbe bis zum 20. Juli 2021 mit ca. 830.000 Euro an Sonderzahlungen für ca. 3.700 Mitarbeiter beteiligt.

Erfreulicherweise bestätigen Gastgeber und Freizeitanbieter die hohe Akzeptanz für die Corona-Schutzmaßnahmen, darunter das Tragen von Masken, die Testpflicht, das Einhalten von Abstands- und Hygieneregeln sowie Besucherlenkungsmaßnahmen. Allein das Thema Kontaktnachverfolgung stößt laut 18 Prozent der Befragten eher auf Ablehnung bei den Gästen. In diesem Zusammenhang verwies Wolfgang Waldmüller auf die Anstrengungen, die die Branche zum Schutz vor der Pandemie unternommen hatte: „Wir sind zum einen froh, dass die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen nach wie vor hoch ist. Zum anderen freuen wir uns auch, dass das im Dezember 2020 eingeführte Siegel ´Mehr Sicherheit im Urlaubsland MV` immer mehr Resonanz findet. Es bietet Unternehmen und damit potenziell auch den Gästen Orientierung für einen sicheren Urlaub. Rund 1.000 Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern führen es bereits“, so Waldmüller (vgl. mv-gegen-corona.de).

Wirtschaftsminister Glawe dankte sowohl dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, den touristischen Anbietern und den Urlaubern: „Gemeinsam sind Schutzmaßnahmen und Hygienekonzepte erarbeitet worden, die sich in der Praxis weiter bewähren. Es ist hervorragend, dass die Urlauber im Land mitziehen. Das ist ein wichtiger Beitrag, damit das Infektionsgeschehen weiter beherrschbar bleibt“, betonte Glawe weiter.

Die wirtschaftliche Lage bei den Beherbergungsunternehmen hat sich über die Sommerferien analog zum letzten Jahr zwar weiter verbessert, bleibt aber für viele Unternehmen mit Blick auf den Herbst und Winter herausfordernd. Insgesamt schätzt knapp die Hälfte der Befragten Beherberger ihre Situation aktuell als sicher beziehungsweise sehr sicher ein (vgl. August 2020: 52 Prozent und Freizeitanbieter: 40 Prozent); 40 Prozent (Freizeitanbieter: 38 Prozent) bewegen sich zwischen Sicherheit und Unsicherheit. Noch immer sehen sich 14 Prozent der Unterkunftsbetriebe als gefährdet oder gar akut gefährdet an; unter den Freizeitanbietern sind dies sogar 22 Prozent. Unter den Quartieren schätzen Gruppenunterkünfte wie Jugendherbergen und Pensionen ihre wirtschaftliche Lage am schlechtesten ein. Aktuell sind 13 Prozent der Betriebe (Freizeitanbieter: 28 Prozent) auf staatliche Hilfe angewiesen; im Mai/Juni benötigte noch mehr als jedes zweite Beherbergungsunternehmen Unterstützung.

Der Anteil des Personals, das sich im August in Kurzarbeit befindet, liegt mit drei Prozent im Beherbergungsgewerbe (Freizeitwirtschaft im August: 8 Prozent) erwartungsgemäß auf dem Tiefststand seit Beginn der Pandemie. Im Mai/Juni betraf dies noch 42 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Personalmangel allerdings verschärft sich weiter: So gaben 30 Prozent der Befragten im Beherbergungsbereich an (Freizeitanbieter: 42 Prozent), ihren Personalbedarf in der Hauptsaison nicht oder gar nicht decken zu können; für den Rest des Jahres liegt dieser Anteil bei 27 Prozent (Freizeitanbieter: 41 Prozent). Die Agentur für Arbeit beziffert den Anteil derer, die die Branche gewechselt haben, bei zehn Prozent; die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten / Landesbezirk Nord (NGG) spricht von 20 Prozent. „Die Lücken können absehbar nicht geschlossen werden, die Personalfrage ist die wohl größte Herausforderung der Zukunft für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern“, so Waldmüller.

Die Tatsache, dass absehbar nicht genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, zieht die Frage einer Mengenbegrenzung und einer Abkehr vom quantitativen Wachstumszielen im Tourismus nach sich. 60 Prozent der Befragten halten eine Mengenbegrenzung für sinnvoll. Zwei Drittel der touristischen Betriebe, die eine Mengenbegrenzung als nicht sinnvoll erachten, fordern gleichwohl eine noch striktere Strategie für Qualität statt Quantität.

„Entscheidend ist es, dass touristische Vorhaben in die Region und die vorhandene Infrastruktur passen. Ein weiteres Ziel wäre die Verknüpfung mit anderen Wirtschaftsbereichen der regionalen Wertschöpfung. Für neue Vorhaben ist zu prüfen, ob sie die touristische Angebotspalette des Landes ergänzen und qualitativ aufwerten. Hier ist auch Augenmaß wichtig, beispielsweise, wenn es darum geht, die Bürger vor Ort mitzunehmen. Wichtig ist auch, dass der Ganzjahres-Tourismus weiter gestärkt wird“, machte Wirtschaftsminister Glawe deutlich.

Des Weiteren fordert die Branche im Vorfeld der Landtagswahl, den Tourismus als Leitökonomie des Landes zu verstehen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen sowie für mehr Akzeptanz des Tourismus in der Bevölkerung zu sorgen. Die genannten Punkte sind deckungsgleich mit den Forderungen des Landestourismusverbandes zur Landtagswahl, die unter www.tourismus.mv nachzulesen sind.

Aus einer weiteren, stichprobenartigen Umfrage des TMV unter wassertouristischen Unternehmen zwischen Ostseeküste und Seenplatte wird deutlich, dass die Auslastung bei Freizeitanbietern wie Kanuverleihern, Fahrgastschiffen sowie Charterunternehmen an den Stand von 2019 anknüpft, das heißt, die Hauptsaison nicht so gut wie 2020 verlief. Auf Problemfelder angesprochen, sehen die Anbieter den Fachkräftemangel, die Schleusenöffnungszeiten sowie generell die Auswirkungen der Pandemie.

Zu den benannten Problemen in der Kultur- und Veranstaltungsszene gesellten sich in diesem Jahr viele Wiederaufnahmen und Modellprojekte unter besonderen Bedingungen. Nach einjähriger Pause wurden die Schlossfestspiele Schwerin wieder aufgeführt. 17.400 Zuschauer sahen die Aufführungen des Musicals „Titanic“ sowie der Kästner-Interpretation „Die Schildbürger“ (vgl. 2019: 30.200). Ebenfalls wieder stattfinden konnte die 30. Hanse Sail. Unter dem Titel „Optimistisch anders“ konnten vom 5. bis 8. August 2021 mehrere hunderttausend Besucher in Rostock und Warnemünde begrüßt werden. Für die vor der Pandemie stark frequentierten Bereiche im Rostocker Stadthafen galten Besucherobergrenzen. Mit dem IGA-Park kamen zudem neue Veranstaltungsorte hinzu. Das Festival „Fusion“ wurde in seiner ursprünglichen Form für dieses Jahr abgesagt; aber unter dem Titel „Plan:et C“ an drei Wochenenden im August und September veranstaltet, an denen die Besucherzahl auf 10.000 pro Wochenende limitiert ist. Ebenso konnte vom 19. bis 22. August das im letzten Jahr ausgefallene „About You Pangea Festival“ veranstaltet werden, zu dem rund 15.000 Besucher anreisten.

Das Ozeaneum in Stralsund ist seit Juni wieder für Besucher geöffnet. Während im ersten Monat nur rund 18.000 Gäste die Reise durch die Kaltwassermeere antraten, stiegen die Besucherzahlen mit dem Wegfall der Testpflicht in Innenräumen sprunghaft an (Juli: 60.500 Gäste). Der Rostocker Zoo meldete im Zeitraum Januar bis Ende Juli 82.000 weniger Besucher als im Vorjahreszeitraum; im Vergleich zu 2019 waren es 124.000 weniger Gäste. Während Außengehege schon frühzeitig öffneten, stand die Attraktion Tropenhalle mit dem Darwineum Besuchern erst im Juli offen. Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern zogen trotz Pandemie und ausgefallenem Format Festspielfrühling eine positive Halbzeitbilanz für den Festspielsommer 2021. Zu den Veranstaltungen im Juni und Juli kamen rund 20.000 Besucher. Insgesamt wurden statt einiger größerer, viele kleinere Sommerkonzerte, die nicht so viele Besucher fassten, veranstaltet (Halbzeitbilanz 2019: 40.000 Besucher). Die Vineta-Festspiele 2021, seit 25 Jahren ein Klassiker im Nordosten, gehen bis zum 3. September von etwa 9.000 Gästen für die 26 Vorstellungen aus. Das ist weniger als die Hälfte des Besucheraufkommens in den Jahren vor der Pandemie.

Darüber hinaus gab es auch einige Premieren im Urlaubsland: Insgesamt 3.700 Zuschauer besuchten die Aufführungen des Stückes „Nosferatu – Ein Drehtag des Grauens“ in der Welterbestadt Wismar. Nahezu alle Tickets wurden verkauft. Premiere in Rumpshagen in der Mecklenburgischen Seenplatte feierte auch die Radretroveranstaltung Velo Classico. 150 Radenthusiasten nahmen daran teil. Neu war auch die 1. Sail Sassnitz im gleichnamigen Ort auf der Insel Rügen. Mehrere tausend Besucher haben das Treffen der Groß- und Traditionssegler besucht.