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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

50 Prozent der Erstimpfungen in M-V erreicht

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind nach einem knappen halben Jahr des Startes der bundesweiten Impfkampfkampagne (27. Dezember 2020) bereits knapp 50 Prozent (49,9 Prozent) der Gesamtbevölkerung erstgeimpft.

„Die Impfkampagne kommt voran. Es wird weiter geimpft im gesamten Land. Auch kurzfristig geplante Impf-Aktionen der vergangenen Tage wie beispielsweise in Rostock, Wismar, Greifswald, Schwerin oder auf Usedom haben eine große Beliebtheit erfahren. Die Nachfrage nach Impfstoff hält weiter an. Sie übersteigt momentan noch das Angebot an vorhandenen Impfstoffen. Wir sind beim Thema Herdenimmunität auf Kurs und haben die vergangenen Monate bereits ordentlich Fahrt aufgenommen.

Dennoch: Aufgrund der Lockerungen und der Mutationen des Corona-Virus ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen sich weiter impfen lassen. Gerade wenn sich wieder mehr Menschen treffen können, muss das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich sein. Die vollständige Impfung ist und bleibt ein wirksamer Schutz gegen das Corona-Virus“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Robert Koch-Institutes (Stand: 15.06.2021) 1.238.729 Impfungen verabreicht. Davon sind 802.472 Personen mindestens erstgeimpft (Impfquote: 49,9 Prozent). Als vollständig geimpft gelten 460.513 Personen (Impfquote 28,6 Prozent).

In Mecklenburg-Vorpommern könnten von den 1,6 Millionen Einwohnern etwa 90 Prozent der Gesamtbevölkerung gegen das Corona-Virus geimpft werden.

„Etwa 10 Prozent der Bevölkerung sind unter 12 Jahre alt oder haben Erkrankungen, die eine entsprechende Impfung ausschließen würden. Inzwischen sind knapp 30 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. Sie sind somit komplett geschützt“, so Glawe weiter. „Zum Start der Impfkampagne wurden vor allem die älteren Bürgerinnen und Bürger, die einen schnellen Schutz gegen das Virus brauchten, geimpft. Das schlägt sich auch in den Zahlen nieder. Konkret sind bei den über 60-Jährigen rund 80 Prozent erstgeimpft. Jeder Zweite von ihnen hat bereits die zweite Impfung erhalten“, machte Glawe weiter deutlich.

Der bislang über die Impfzentren, Betriebsärzte oder bei den niedergelassenen Ärzten am meisten verabreichte Impfstoff ist das Vakzin von BioNTech/Pfizer mit über ¾ der verabreichten Dosen (953.443 Impfdosen BioNTech/Pfizer von 1.238.729 verimpfter Gesamtdosen aller Impfstoffe in M-V). In der vergangenen Woche sind 122.000 Erst- und Zweitimpfungen an allen Impfstellen im Land verabreicht worden.

„Wir haben aufgrund der ausgebauten Infrastruktur die Kapazitäten für doppelt so viele Impfungen. Momentan haben in den Impfzentren aufgrund der Impfstoffknappheit die Zweitimpfungen noch Vorrang. Mit weiter mehr Impfstoff können wir den Turbo einschalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Weitere Lockerungen für die Jugendarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium hat aufgrund der stabil geringen Inzidenzwerte die Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung kurzfristig nochmals angepasst. Damit können Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie in größerem Rahmen und unter erleichterten Bedingungen durchgeführt werden.

„Ab sofort sind offene Gruppenagebote für bis zu 30 teilnehmende Personen im Innenbereich und bis zu 50 teilnehmende Personen im Freien wieder möglich“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. „Für die Begleitung und Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in unserem Land ist dies gerade mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien von großer Bedeutung“, so Drese.

Mit der geänderten Corona-Jugendhilfeverordnung wird darüber hinaus Einrichtungen auf deren Gelände Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen stattfinden, die Möglichkeit eingeräumt, bei den örtlichen Gesundheitsämtern eine einrichtungsbezogene Ausnahme von dieser Regelvorgabe zu beantragen. Ein Muster für einen entsprechenden Antrag stellt das Sozialministerium auf seiner Website zur Verfügung.

Schon seit Ende Mai sind Angebote und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung möglich. Diese können entsprechend den Regelungen der Corona-Landesverordnung zu Beherbergung und Reisen (vgl. §§ 4 und 5 Corona-LVO M-V) durchgeführt werden. So dürfen etwa Jugendreisen in einer festen Bezugsgruppe mit bis zu 50 Personen stattfinden.

Drese: „Uns ist es besonders wichtig, dass junge Menschen nach dem Lockdown der letzten Monate nun ihren Alltag so normal und unbeschwert wie möglich leben können. Die geänderte Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung leistet einen Beitrag dazu.“

Weitere Öffnungsschritte im Kulturbereich

Schwerin  Ab heute greifen auch im Kulturbereich weitreichende Öffnungsschritte. Dank der niedrigen Inzidenz werden die zunächst erst für den 21. Juni 2021 geplanten Öffnungsschritte im Kulturbereich, bereits auf den 11. Juni vorgezogen. Auch zusätzliche weitere Erleichterungen für die Kultur hat die Landesregierung in dieser Woche beschlossen.

„Endlich können wir wieder Kunst und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern erleben. Mit den morgigen Öffnungsschritten können wieder mehr Menschen an Kulturveranstaltungen teilnehmen – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Mit dieser Regelung sind wir einer Bitte der Veranstaltungsorganisatoren auch aus dem Kulturbereich nachgekommen. Wir können uns auf einen Kultursommer freuen“, betonte Martin.

Die Regelungen im Überblick:

  • Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen im Innenbereich (bislang waren es 100) und mit bis zu 600 Personen im Außenbereich (bislang waren es 250) sind möglich.
  • Im Außenbereich entfallen die Maskenpflicht und die Testpflicht.
  • Auf Antrag können Landkreise und kreisfreie Städte mit Zustimmung der Gesundheitsbehörde sogar höhere Zahlen zulassen – nämlich 1.250 Personen mit Sitzplatz im Innenbereich und 2.500 Personen im Außenbereich.
  • Im Innenbereich gilt weiterhin die Testpflicht. Außerdem muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Eine sitzplatzgenaue Erfassung der Zuschauer ist nicht mehr erforderlich. Im Außenbereich entfallen die Maskenpflicht und die Testpflicht.
  • Durch die früheren Öffnungsschritte können auch die Kinos früher öffnen. Hier war die Öffnung erst ab 21. Juni vorgesehen. In den Kinos gilt ebenfalls eine Testpflicht, Sitzplatz mit 1,5 m Abstand. Die zulässige Anzahl an Personen ist dieselbe wie bei Veranstaltungen.
  • Die Gruppengrößen in soziokulturellen Zentren, Jugendkunstschulen und Musikschulen für Kurse werden erhöht auf 30 Personen im Innenbereich und 50 Personen im Außenbereich. Es gilt weiterhin die Testpflicht. Diese Gruppengrößen gelten auch für Kooperationsprojekte z. B. von Theatern mit und in Schulen.
  • Für Veranstaltungen in soziokulturellen Zentren, Jugendkunstschulen und Musikschulen gelten die Teilnehmerzahlen aus dem Veranstaltungsbereich.
  • Proben und Auftritte von Chören und Musikensembles sind zugelassen. Auch hier gelten die Gruppengrößen von 30 Personen im Innenbereich und 50 Personen im Außenbereich.

Alle Regelungen sind in der geänderten Corona-Landesverordnung (Corona-LVO M-V) aufgeführt, die am 11. Juni 2021 in einer geänderten Fassung in Kraft tritt.

Weitere Lockerungen im Sportbereich

Schwerin – Aufgrund der weiter rückläufigen Entwicklung der Landesinzidenz ist der Sportbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern in seiner Breite (Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb) wieder komplett möglich, auch mit Zuschauenden in größerer Zahl.

„Das ist ein logischer nächster Schritt, der Vereins- und Freizeitsport kann endlich wieder durchstarten. Nach dem Kinder- und Jugendsport ist nun auch der Erwachsenensport ohne größere Einschränkungen möglich. Die Zeit der sportlichen Entbehrungen sollte damit vorbei sein“, sagte Sportministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin.

Vom 11. Juni an gilt daher konkret:

  • die Gruppengrößen für das vereinsbasierte Training werden erweitert, 30 Personen innen und 50 außen
  • die Zahl der Zuschauenden erhöht sich ohne Antrag auf 200 Personen für den Innenbereich, im Außenbereich sind 600 Personen zugelassen
  • auf Antrag können bis zu 1250 Personen im Innenbereich Sportveranstaltungen besuchen, außen sind 2500 erlaubt

Die Testung für den Sport im Innenbereich bleibt bestehen, draußen ist Sport weiterhin ohne Testnachweis möglich. Für das Indoor-Training hat das für Sport zuständige Sozialministerium den Vereinen bereits 100.000 Selbsttests aus einer Landesbeschaffung kostenlos zur Verfügung gestellt.

Zertifikat für Schülerinnen und Schüler

Schuljahr mit großen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie geht zu Ende

Schwerin – Lehrerinnen und Lehrer können ihren Schülerinnen und Schülern eine Anerkennung dafür aussprechen, dass sie dieses besonders schwierige Schuljahr mit den großen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie gut gemeistert haben. Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern haben dafür einen Vordruck der obersten Schulaufsicht erhalten, den die Klassenleiterinnen und Klassenleiter unterzeichnen und den Schülerinnen und Schülern mit den Zeugnissen aushändigen können.

„Die vergangenen 14 Monate waren für alle Schülerinnen und Schüler mit enormen Einschränkungen verbunden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Sie mussten über viele Wochen mit Distanzlernen oder Wechselunterricht zurechtkommen. Sie mussten Hygieneregeln einhalten und konnten lange ihre Mitschülerinnen und Mitschüler nicht treffen. Dass sie so viele Monate durchgehalten haben und diese schwierige Krisensituation bewältigt haben, dafür verdienen sie Anerkennung.

Sie haben in diesem Schuljahr Leistung erbracht und dafür verdienen sie auch Wertschätzung. Jetzt gilt es, das neue Schuljahr vorzubereiten und dafür zu sorgen, dass für alle Schülerinnen und Schüler ein guter Anschluss gewährleistet ist. Dafür haben wir das Maßnahmenpaket `Stark machen – Anschluss sichern´ aufgelegt, das mit voraussichtlich ca. 38 Millionen Euro aus Landes- und Bundesmitteln individuelle Förderung und Unterstützung ermöglicht, um Lernlücken auszugleichen und die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Schulen zu begegnen.“

M-V setzt Maskenpflicht in der Schule aus

Schwerin – Mit dem heutigen Tag setzt Mecklenburg-Vorpommern die Maskenpflicht im Unterricht aus. Auf den Schulhöfen ist sie bereits seit Dienstag, 1. Juni 2021, aufgehoben. In den Lehrerzimmern und auf den Fluren im Schulgebäude müssen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte jedoch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das hat das Kabinett heute beschlossen.

In den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien wird zeitlich begrenzt die Maskenpflicht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte nochmals zeitlich befristet eingeführt, um die Risiken, die durch Reiserückkehrende entstehen können, weitestgehend zu vermeiden. Ziel ist es, den täglichen Unterricht in Präsenz im neuen Schuljahr langfristig abzusichern. Dafür wird der Schulstart für zwei Wochen mit Tests und Masken begleitet. Danach wird die Maskenpflicht erneut entfallen, sofern die 7-Tagesinzidenz unter 50 liegt.

„In Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen wir eine erfreuliche Entwicklung“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die Landesinzidenz liegt unter 10. Schülerinnen und Schüler haben aktiv mitgeholfen, das Virus zu bekämpfen und damit einen großen Beitrag dazu geleistet, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Inzidenzzahlen so gut dasteht, wie kein anderes Bundesland. Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen Monaten alle Regeln eingehalten und viele Entbehrungen hingenommen. Sie haben es sich verdient, dass wieder mehr Normalität in die Schulen einzieht“, so Martin.

Neue Erleichterungen gibt es auch für schulische Abschlussfeiern: Ab Freitag, 11. Juni 2021, sind nunmehr schulische Veranstaltungen wie Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen mit bis zu 600 Personen im Außen- und bis zu 200 Personen im Innenbereich erlaubt.

Für Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen im Außenbereich, die als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und die Berücksichtigung der folgenden Auflagen:

  • bis zu 600 Personen im Freien
  • die Sitzplatzpflicht und Abstand der Sitzplätze (z. B. Schachbrettschema)
  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  • die Testpflicht entfällt
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist am Sitzplatz aufgehoben

Für Abschlussfeiern, Zeugnisübergaben oder Schulentlassungen im Innenbereich, die als schulische Veranstaltung durchgeführt werden, gilt eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde und die Berücksichtigung der folgenden Auflagen:

  • bis zu 200 Personen in Gebäuden
  • die Sitzplatzpflicht und Abstand der Sitzplätze (z. B. Schachbrettschema)
  • die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
  • die Einhaltung der Testpflicht
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Neben den Veranstaltungsregelungen der jeweils geltenden Corona-Landesverordnung sind die Hygienebestimmungen – die sogenannten AHA+L-Regeln – sowie der Hygieneplan des Veranstaltungsortes und die bestehenden schulischen Testpflichten von den Schülerinnen und Schülern sowie den anwesenden Angehörigen weiterhin einzuhalten.

Die konkrete Gestaltung der Schulentlassungen muss dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Über die abgestimmten Planungen ist anschließend die jeweilige Schulaufsicht in Kenntnis zu setzen.

Alle anderen Veranstaltungen, die nicht durch die Schulleitung oder eine von dieser autorisierten Person, die der Schule angehört, organisiert werden, sind als private Veranstaltungen einzustufen und unterliegen den Regelungen der Corona-Landesverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Hinweis: Ab dem 11. Juni 2021 sind laut Corona-LVO M-V auch gewerblich organisierte private Zusammenkünfte mit bis zu 100 Personen möglich. Dort ist auch das Tanzen erlaubt. Diese Regelung gilt auch für gewerblich organisierte private Abi-Feiern.

Corona und öffentliche Haushalte

Schwerin – Den öffentlichen Haushalten stehen schwere Zeiten bevor, das machte Finanzminister Reinhard Meyer heute bei der Vorstellung des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen in Berlin deutlich: „Corona ist mehr als eine Grippe für die öffentlichen Haushalte“

Gemeinsam mit den Herausgebern Prof. Dr. Stefan Korioth und Dr. Matthias Woisin stellte Meyer das „Jahrbuch für öffentliche Finanzen“ in der Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. In seiner Rede unterstrich Meyer, dass nach der langen Phase der Konsolidierung die Corona-Pandemie eine Zäsur für die Haushalte von Bund und Ländern darstelle.

Die pandemiebedingten Maßnahmen haben massive Effekte auf die Konjunktur und somit unmittelbare Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt. Insbesondere zu Beginn der Pandemie konnten Prognosen nur mit großer Unsicherheit vorgenommen werden. Durch die ersten Erfahrungen und den Fortschritt bei der Bekämpfung des Virus konnten die Prognosen angepasst und teilweise nach oben korrigiert werden.

Auf allen Ebenen wurden Maßnahmen ergriffen, im die Wirtschaft zu stabilisieren. Finanzminister Reinhard Meyer: „Auch Mecklenburg-Vorpommern leistet mit dem MV-Schutzfonds einen enormen finanziellen Beitrag. Durch dieses flexible Sondervermögen ist es uns gelungen, die Auswirkungen auf die Bereiche Wirtschaft und Arbeit, Gesundheit, Bildung und Wissenschaft, Kommunen und sonstige öffentliche Daseinsfürsorge abzumildern.“

Mittelfristig werde sich der öffentliche Haushalt aber wieder der Konsolidierung widmen müssen, so Meyer: „Unser Tilgungsplan ist ambitioniert: Ab 2025 wollen wir innerhalb von 20 Jahren die 2,85 Mrd. Euro Corona-Schulden tilgen. Dafür brauchen wir viel Haushaltsdisziplin – insbesondere mit Blick auf den kommenden Doppelhaushalt und die Regierungsbildung im Herbst.“

Die ausgabeseitigen Handlungsoptionen sind begrenzt. Um Spielräume zu schaffen, brauche es auch einnahmeseitige Reformen: „Steuerreformen sind die Grundlage für eine erfolgreiche Konsolidierung. Die Wiederbelebung der Vermögensteuer wäre so ein Mosaikstein. Finanzpolitisch steht uns eine debattenreiche Zeit bevor.“

Besuchserleichterungen in Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Die kaum noch vorhandenen Neuinfektionen in Pflegeeinrichtungen sowie die landesweit stabil geringen Inzidenzwerte machen weitere Öffnungen in Altenpflegeheimen möglich. „Wir haben deshalb zum 5. Juni eine neue Pflege und Soziales Corona-Verordnung in Kraft gesetzt“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Darin werden die Besuchseinschränkungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgehoben. „Besuche sind ab sofort im Rahmen der regulären Besuchszeiten möglich, die bisherige Begrenzung auf vier Stunden am Tag entfällt“, sagte Drese. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner könne Besuch sowohl im Gebäude als auch auf den Freiflächen empfangen.

Drese: „Wohl in keinem anderen Bereich zeigt sich der Erfolg der Impfkampagne so stark wie im Bereich der vollstationären Pflegeeinrichtungen. Unsere Strategie, mit ganzer Kraft zuerst die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das betreuende Personal zu impfen und damit die ganz besonders gefährdete Personengruppe mit oberster Priorität umfassend zu schützen, ist voll aufgegangen.“

Noch in der ersten Januarwoche 2021 kämpften 17 Pflegeinrichtungen im Land mit Infektionen. Fast 800 Infektions-Fälle wurden damals aus den Heimen gemeldet. Aktuell gebe es ein Infektionsgeschehen in einer ambulanten Pflegeeinrichtung, so Drese. „Das zeigt aber auch, dass wir weiterhin vorsichtig sein und die Hygienekonzepte umgesetzt werden müssen. Auch auf das Testen des Personals sowie von Besuchenden können wir noch nicht verzichten“, betonte die Ministerin.

Darüber hinaus sind in den Pflegeeinrichtungen auch erweiterte Gruppenaktivitäten mit Angehörigen oder sonstigen Dritten unter Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich. „Auch hier ermöglichen die Impfungen die schrittweise Rückkehr in die Normalität für Menschen, denen die Pandemie lange Zeit die wichtigen sozialen Kontakte geraubt hat“, so Drese.