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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Eine Millionen Impfungen in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind eine Millionen Impfungen verabreicht worden. „Seit gut fünf Monaten wird in Mecklenburg-Vorpommern gegen das Corona-Virus geimpft. Wir haben ein leistungsstarkes  Impfnetz im gesamten Land aufgebaut und etabliert. Das besteht aus den Impfzentren, mobilen Teams und aus den niedergelassenen Ärzten. Im Juni kommen die Betriebsärzte hinzu. Die Terminvergabe über das Callcenter und das Online Tool für die Impfzentren oder auch bei den Ärzten funktioniert. Auch wenn es hier und da mal ruckelt, wird gemeinsam mit den Beteiligten nach Lösungen gesucht. Die Impfkampagne kommt im gesamten Land deutlich voran“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Mit den Impfungen wurde am 27. Dezember 2020 begonnen. Zuerst wurde die besonders vulnerable Altersgruppe der über 80 Jährigen geimpft, insbesondere in Alten- und Pflegeheimen.  „Das ist eine wirkliche Erfolgsgeschichte. Nach den hohen Inzidenzzahlen zu Jahresbeginn in dieser Altersgruppe, dem Infektionsgeschehen in sehr vielen Einrichtungen verbunden mit zahlreichen Todesfällen gibt es aktuell ein Infektionsgeschehen in einer Einrichtung. Das ist auch ein Beleg dafür, dass die Impfungen wirken. Bei den über 60-Jährigen sind knapp 75 Prozent erstgeimpft“, so Glawe. Aktuell wird in den Priorisierungsgruppen 1,2 und 3 geimpft. Ab dem 07.06.2021 sollen die Priorisierungen insgesamt aufgehoben werden. „Leider steht dann aber noch nicht genug Impfstoff zur Verfügung, so dass alle Impfwilligen kurzfristig ein Impfangebot erhalten können“, erläuterte Glawe.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Robert Koch-Institutes (Stand: 02.06.2021) 1.013.259 Impfungen verabreicht. Davon sind 710.163 Personen erstgeimpft (Impfquote: 44,2 Prozent). Als vollständig geimpft gelten 303.096 Personen (Impfquote 18,8 Prozent). „Impfen ist und bleibt eine freiwillige Entscheidung. Das gilt für Erwachsene, genauso wie für mögliche anstehende Impfungen bei Kindern und Jugendlichen“, so Glawe weiter. In Mecklenburg-Vorpommern werden vier von der Europäischen Arzneimittelbhörde (EMA) zugelassene Impfstoffe verimpft. Hierzu zählen neben BioNTec/Pfizer, auch AstraZeneca, Moderna und Johnson & Johnson. Bis Ende Juni kommen nochmal mindestens 555.000 Impfdosen nach gegenwärtigem Stand ins Land.

„Der Wunsch nach mehr Normalität im Alltag ist bei uns allen groß. Impfen ist dabei der Schlüssel, um die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Wir brauchen am Ende eine Herdenimmunität. Das bedeutet, dass 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sein müssten, um einen wirksamen Schutz gegen das Virus zu haben. Bislang lässt sich festhalten: Die Bereitschaft zum Impfen in Mecklenburg-Vorpommern groß, die Nachfrage nach den Impfungen übersteigt das Angebot. Für das Vorantreiben der Impfkampagne bleibt von elementarer Bedeutung, dass die Lieferungen mit Impfstoff stabil sind und wir kontinuierlich mehr Impfstoff bekommen. Unsere aufgebaute Impfinfrastruktur ist noch lange nicht ausgelastet. Jeder Bürger im Land soll bis September ein Impfangebot bekommen“, betonte Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe dankte allen Beteiligten bei der Umsetzung der Impfkampagne. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten an der Hotline, bei den Impfzentren oder auch bei den niedergelassenen Ärzten eine hervorragende Arbeit. Es ist toll, was in den vergangenen Monaten vielerorts gewachsen ist. Allein beim Aufbau der Impfzentren hatten sich über 550 Freiwillige gemeldet, “, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Kinder und Jugendliche nach Corona

Schwerin – Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern erhalten viele Lern- und Förderangebote, um nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wieder gut in einen geregelten Schulalltag zurückzufinden. Die Landesregierung hat heute der Bund-Länder-Vereinbarung zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zugestimmt. Mecklenburg-Vorpommern stehen aus dem Programm, das für alle Länder insgesamt zwei Milliarden Euro umfasst, in den Jahren 2021 und 2022 rund 19 Millionen Euro allein für die Lernförderung zur Verfügung.

Die Landesregierung finanziert ebenfalls paritätisch mindestens noch einmal die gleiche Summe, um Lern- und Förderangebote sowie außerschulische Angebote für Schülerinnen und Schüler anzubieten. Das Aktionsprogramm der Landesregierung „Stark machen und Anschluss sichern“ umfasst einen breit angelegten Maßnahmenkatalog zur Förderung, Stärkung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir wollen Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützen, damit sie gut in den geregelten Schulbetrieb zurückfinden und ihre Bildungsziele erreichen können“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Einige der Lern- und Förderangebote stehen bereits jetzt zur Verfügung. Außerdem soll es außerschulische Angebote geben, die von Kindern und Jugendlichen bereits in den Sommerferien wahrgenommen werden können. Die Zustimmung des Kabinetts zum Bund-Länder-Programm ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Bundesmittel überhaupt nach Mecklenburg-Vorpommern fließen. Wir können damit mehr Angebote finanzieren als wir ohnehin geplant haben. Mit unserem landeseigenen Aktionsprogramm ‚Stark machen und Anschluss sichern‛ sind wir gut aufgestellt“, sagte Martin.

Der Bund stellt den Ländern das Geld für die Lernförderung über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung. Das soll am Mittwoch zunächst im Bundeskabinett und dann im Finanzausschuss des Bundestags beschlossen werden. Die Landesregierung finanziert das Bund-Länder-Aktionsprogramm paritätisch aus Landesmitteln in gleicher Höhe.

Aufholprogramms für Kinder und Jugendliche

Schwerin – Rund 5,5 Millionen Euro erhält Mecklenburg-Vorpommern für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aus dem vom Bund aufgelegten Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landeskabinett die Maßnahme-Pläne ihres Ministeriums zur Umsetzung des Programms vorgestellt.

„Unser Maßnahmenpaket umfasst u.a. eine zeitlich befristete Ausweitung der Angebote der Schulsozialarbeit und Freiwilligendienste in Kitas, Schulen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“, betonte Drese.

Außerdem sollen nach Aussage der Ministerin die Mittel der außerschulischen Jugendbildung, der (internationalen) Jugendarbeit, der Kinder- und Jugenderholung sowie der Jugendberatung zu Gute kommen. „Um jungen Menschen in unserem Land diese Angebote unterbreiten zu können, wollen wir die Förderbereiche des neuen Landesjugendplans temporär finanziell aufstocken“, so Drese.

Im Einzelnen ist seitens des Sozialministeriums geplant:

  • Ausbau FSJ an Schule, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Kitas zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen beim sozialen Lernen von August 2021 bis August 2023: rd. 1,28 Mio. Euro
  • Ausweitung der Schulsozialarbeit von August 2021 bis August 2023: rd. 2,87 Mio. Euro
  • Förderung von zusätzlichen Kinder- und Jugendfreizeiten für Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarfen von August 2021 bis August 2023: 640.000 Euro
  • Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung von Januar 2022 bis Dezember 2023: rd. 100.000 Euro
  • Stärkung der Medienkompetenz und Mediensicherheit von Januar 2022 bis Dezember 2023: 280.000 Euro
  • Förderung von Modellprojekten im Rahmen der Jugendarbeit von August 2021 bis August 2023: 70.000 Euro
  • Erhöhung der Zuwendungen an die Landesjugendverbände für zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche sowie zur Unterstützung des Ehrenamtes von August 2021 bis August 2022: 230.000 Euro

Drese: „Unsere Planungen sind darauf ausgerichtet, die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel gezielt für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf zu verwenden. Damit wollen wir die Folgen der Corona-Pandemie abmildern.“

Öffnungen in der Jugendarbeit ab 1. Juni

Schwerin – Die vielfältigen Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe starten in Mecklenburg-Vorpommern zum 1. Juni. Mit der Unterzeichnung der neuen Corona-Jugendhilfe-Verordnung am Freitag (28. Mai) durch Sozialministerin Stefanie Drese sind weitgehende Öffnungen im Bereich der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder-, Jugend- und Familienerholung sowie der Förderung der Erziehung in der Familie möglich.

„Wir wollen, dass junge Menschen im Land wieder Freizeitangebote wie Jugendtreffs nutzen und Maßnahmen der Jugendhilfe wie die aufsuchende Sozialarbeit stattfinden können“, betonte Drese. Dafür haben wir in den letzten Wochen aufgrund der sinkenden Infektionszahlen gekämpft. Ich freue mich, dass dies jetzt so zeitnah klappt“, sagte Drese.

Im Einzelnen gelten unter Auflagen und Vorhaltung von Hygienekonzepten folgende Regelungen:

Außerschulische Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport und Spiel, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, Jugendberatung, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Angebote der Familienbildung sind ab dem 1. Juni im Innenbereich für feste Gruppen mit bis zu 15 Teilnehmenden einschließlich betreuender Personen möglich. Im Außenbereich können diese für feste Gruppen mit bis zu 25 Teilnehmenden durchgeführt werden. Die jeweils betreuende Person muss einen negativen Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen (Ausnahmen für Geimpfte und Genesene).

Ab dem 18. Juni sind wieder offene Gruppenangebote möglich. Es gelten dann Obergrenzen von 30 Teilnehmenden (im Innenbereich) und 50 Teilnehmenden (im Freien).

Darüber hinaus enthält die Verordnung nunmehr Regelungen, die ab sofort Angebote und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung ermöglichen. Diese können entsprechend den Regelungen der Corona-Landesverordnung zu Beherbergung und Reisen (vgl. §§ 4 und 5 Corona-LVO M-V) durchgeführt werden.

„Wir haben uns u.a. mit einer erfolgreichen Initiative auf der letzten Konferenz der Jugend- und Familienministerinnen und -minister vehement für die Erlaubnis von Jugendreisen eingesetzt. Mit den jetzt getroffenen Regelungen haben die Anbieter genügend Vorlaufzeit bis zu dem Beginn der Sommerferien“, betonte Drese.

Dabei gelten für die Kinder- und Jugenderholung die bereits erprobten und etablierten Regelungen zu Bezugsgruppen des vergangenen Sommers. Danach kann untereinander auf den Mindestabstand von 1,5 Metern sowie auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden, wenn die Teilnehmenden für die Dauer der Freizeit bzw. der Reise eine feste Bezugsgruppe mit bis zu 50 Personen bilden. Gleiches gilt für Angebote und Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit unter Berücksichtigung des internationalen Infektionsgeschehens.

Drese: „Mit unseren Öffnungsschritten bereits zum 1. Juni tragen wir den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen sowie dem Kinderschutz in der Corona-Pandemie in Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen Rechnung.“

Lockerungen auch für die Hochschulen

Martin: Erste Schritte in Richtung Präsenz wichtiges Signal

Schwerin – Bei den gestrigen Beratungen der Landesregierung über weitere Öffnungsschritte angesichts der positiven Entwicklung der Infektionszahlen wurden auch für die Hochschulen Rahmenbedingungen für mehr Präsenz im Lehrbetrieb beschlossen. Diese geben den Hochschulen für die kommenden Wochen und Monate Planungssicherheit.

Ab dem 1. Juni 2021 sind prüfungsvorbereitende Veranstaltungen, Seminare (reflexive Lernformate), ausgewählte Lehrveranstaltungen für das 1. und 2. Semester sowie Veranstaltungen und Kurse am Studienkolleg wieder in Präsenz möglich. Sie können mit den Hygienekonzepten und Teststrategie der Hochschule stattfinden. Die Hochschulbibliotheken und -archive werden wieder geöffnet, Lesesäle können unter Vorlage eines negativen Tests benutzt werden. Auch die Mensen können unter Auflagen wieder öffnen. Präsenzveranstaltungen in der Medizin sind ebenso wie Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- und Arbeitsräume erfordern, weiterhin möglich. Grundsätzlich wird das Sommersemester 2021 digital zu Ende geführt.

Bereits ab dem 21. Juni sind in Ausnahmefällen und für bestimmte Fachgebiete auch wieder Prüfungen in Präsenz möglich. Dabei gelten selbstverständlich die Hygienekonzepte der Hochschulen sowie entsprechende Teststrategien.

Für den Beginn des Wintersemesters 2021/22 sieht der MV-Plan die Rückkehr zum Regelbetrieb vor. Auch dann müssen allerdings die Hygienekonzepte der Hochschulen Beachtung finden.

„Die Hochschulen haben in den vergangenen Monaten enorme Anstrengungen unternommen, um den digitalen Lehrbetrieb zu organisieren. Es ist eine große Leistung aller Lehrenden, dass die Studierenden trotz dieser schwierigen Pandemie ihr Studium weiterführen konnten. Dafür gilt ihnen mein aufrichtiger Dank“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Für viele Studierenden waren die vergangenen 14 Monate des überwiegend digitalen Studierens schwer. Es ist für sie deshalb eine gute Nachricht, dass in den kommenden Wochen erste Schritte in die Präsenzlehre wieder möglich sind. Gerade für die Erstsemester ist das wichtig, denn viele von ihnen haben die Hochschule bisher noch kaum persönlich erleben können. Das Sommersemester ist nicht mehr lang, es wird grundsätzlich digital zu Ende geführt. Ich freue mich aber sehr, dass jetzt auch die Hochschulen ein Signal für mehr Normalität in Präsenz setzen können. Wenn die Entwicklung der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern weiter so positiv verläuft, stellen sich nun die Hochschulen und Universitäten auf ein Wintersemester 2021/22 im Regelbetrieb ein. Diese Planungsperspektive ist wichtig für alle“, so Martin.

Nullmeldung war keine Eintagsfliege

Nur noch wenige Neuinfektionen in Pflegeinrichtungen in M-V

Schwerin – Gleich zweimal, am Mittwoch und am Freitag, wurde in dieser Woche keine einzige Coronavirus-Neuinfektion aus Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Gemeinschaftseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) gemeldet. Eine vergleichbare Situation gab es zuletzt im Oktober 2020, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Unsere Strategie, mit ganzer Kraft zuerst die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das betreuende Personal zu impfen und damit die ganz besonders gefährdete Personengruppe mit oberster Priorität umfassend zu schützen, ist voll aufgegangen“, sagt Sozialministerin Stefanie Drese.

„Dafür gilt mein ganz herzlicher Dank an alle Frauen und Männer, die in den Impfteams der Landkreise und kreisfreien Städte herausragende Arbeit geleistet haben“, so Drese. „Besonders danken möchte ich der Bundeswehr. Die Soldatinnen und Soldaten vom Landeskommando MV mit General Kurczyk an der Spitze haben Großartiges geleistet.“

Ministerin Drese verdeutlichte, dass die Impfungen die schrittweise Rückkehr in die Normalität ermöglichen für Menschen, denen die Pandemie lange Zeit die wichtigen sozialen Kontakte geraubt hat.

Noch zu Jahresbeginn sah es ganz anders aus. 17 Pflegeinrichtungen kämpften allein in der ersten Woche nach dem Jahreswechsel mit Infektionen. Fast 800 Fälle wurden damals aus den Heimen gemeldet. Und es gab in der ersten Woche mit 88 auch die meisten Sterbefälle.

„Die Entscheidung, zuerst den Pflegeeinrichtungen das Impfangebot zu unterbreiten, hat dafür gesorgt, dass die Fallzahlen in den Pflegeeinrichtungen selbst in der dritten Welle kontinuierlich abgenommen haben“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des LAGuS. Die aktuelle Lage sei neben der strengen Einhaltung der Hygieneregeln vor allem ein Erfolg der Impfungen.

Ein Bericht, den das LAGuS auf seiner Datenseite zur Coronavirus-Pandemie im Internet veröffentlicht, nimmt Bezug auf die aktuelle Situation und summiert die Geschehen in Pflegeeinrichtungen seit Pandemiebeginn in Mecklenburg-Vorpommern. Danach waren insgesamt mit Stand vom 28.05.2021 in MV 184 Einrichtungen betroffen. Es gab dort 3768 Fälle, davon 403 Sterbefälle.

Weitere Lockerungen

Nationale Naturlandschaften öffnen Infozentren und bieten Führungen an

Schwerin – Aufatmen und Loslegen heißt es in allen 13 Nationalen Naturlandschaften von MV. Zum 1. Juni öffnen die ersten Besucherinformationszentren und Ausstellungen in den sieben Naturparks, drei Biosphärenreservaten und drei Nationalparks nach langer Corona-Pause erneut ihre Türen. Führungen finden unter Auflagen statt.

Ab dem 4. Juni können auch Touristen aus dem gesamten Bundesgebiet die ersten Infozentren besuchen.

„Meine Vorfreude auf die Eröffnung ist riesengroß. Endlich können unsere erfahrenen Ranger ihre Gäste wieder auf geführte Touren in die schönsten Regionen von M-V mitnehmen.

Die Natur explodiert und inmitten des späten Frühlings zeigen sich unsere Naturlandschaften in voller Pracht und machen einen Besuch zum unvergesslichen Erlebnis“, freut sich Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Alle Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz gelten fort.

Die Öffnungszeiten der Infozentren sowie aktuelle Termine, Corona-bedingte Auflagen und Informationen zu den Führungen werden direkt in den Infozentren der Naturlandschaften bekannt gegeben. Besucher sollten sich vorab informieren und rechtzeitig telefonisch oder per Mail anmelden.

Alle Nationalen Naturlandschaften von MV sind online unter https://www.natur-mv.de/ zu finden.

Neben geplanten Führungen sind teilweise auch individuelle Angebote für Familien, Gruppen und Schulklassen buchbar. Viele der Angebote sind kostenfrei und auch für in der Mobilität eingeschränkte Menschen zugänglich. Spezielle barrierefreie Angebote können direkt in den Besucherinformationszentren angefragt werden.

Sonderfonds für Kulturveranstalter

Bund legt Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit insgesamt 2,5 Mrd. Euro auf

Schwerin – Kulturministerin Bettina Martin hat den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen begrüßt. Bis zu 2,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, mit denen ein breit gefächertes kulturelles Angebot wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie in Deutschland wieder möglich werden sollen.

„Für Kulturveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern ist der Sonderfonds eine große Unterstützung“, sagte die Kulturministerin. „Auf dem Kulturgipfel des Landes haben wir Öffnungsschritte vereinbart, die das kulturelle Leben in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich machen. Die finanzielle Unterstützung über den Sonderfonds ist eine wichtige Stütze für die Kulturveranstalter, da wegen der weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln nicht so viele Besucherinnen und Besucher an den Veranstaltungen teilnehmen können und den Veranstaltern wichtige Einnahmen fehlen. Ich freue mich sehr über diesen Sonderfonds, weil er finanzielle Unsicherheiten abstellt und die Kulturszene schneller wieder aktiv werden kann. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bei der Auflage des Sonderfonds auf Bundesebene stark eingebracht. Das war wichtig, damit auch die Interessen unserer Kulturveranstalter berücksichtigt wurden“, betonte Martin.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Ein Baustein ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesförderinstitut im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Veranstaltungen und die spätere Antragstellung erfolgen über eine zentrale Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird.

Alle Vorbereitungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Landesförderinstitut laufen, damit es direkt beim Start der Plattform in Mecklenburg-Vorpommern losgehen kann. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.