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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Werben für Impfstoffherstellung in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich bei einem Vor-Ort-Besuch über das Pharmaunternehmen Dermapharm Holding SE in Brehna (Nähe von Leipzig bzw. Halle/Saale) informiert. Zur Dermapharm Holding gehört das Unternehmen Allergopharma. Das Unternehmen produziert in Reinbek bei Hamburg seit 30. April einen wichtigen Schritt bei der Herstellung des Impfstoffes der Firma BioNTec. Minister Glawe hat in Brehna für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern geworben.

„Unser Land ist ein innovativer Produktionsstandort. Es gibt Unternehmen bei uns im Land, die in der Lage wären, Impfstoff abzufüllen oder auch herzustellen. Wir sind an Kooperationen interessiert, um die Herstellung von Corona-Impfstoff praktisch bei uns im Land umzusetzen zu können. Das wäre ein wesentlicher Beitrag, um das Impftempo weiter zu erhöhen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Treffen.

Die Firma BionTech wird im 2. Quartal 50 Millionen Impfdosen zusätzlich an die EU ausliefern. „Auch unser Land wird davon profitieren. Mecklenburg-Vorpommern wird voraussichtlich ca. 240.000 Impfdosen zusätzlich erhalten. Ziel ist es weiter, stärker unabhängig vom internationalen Produktionsgeschehen von Impfstoffen zu werden. Die Impfstoffproduktion in Deutschland muss weiter vorangetrieben werden.

Eine Zusammenarbeit und Investitionen, wie beispielsweise mit Unterstützung des Unternehmens Dermapharm, wäre eine mögliche Basis hierfür. Kooperationen mit Unternehmen im Land werden ausgelotet. Das war ein positives Gespräch mit einem guten Signal für heimische Biotechnologieunternehmen und für die Impfwilligen in der Bevölkerung“, so Wirtschaftsminister Glawe nach dem Gespräch mit Dermapharm-Vorstand Forschung und Entwicklung Hans-Georg Feldmeier.

Dermapharm ist ein wachstumsstarker Hersteller von Markenarzneimitteln. Die 1991 gegründete Gesellschaft hat ihren Sitz in Grünwald bei München. Das integrierte Geschäftsmodell der Gesellschaft umfasst nach eigenen Angaben die hausinterne Entwicklung und Produktion sowie den Vertrieb der Markenprodukte durch einen pharmazeutisch geschulten Außendienst. Neben dem Hauptstandort in Brehna bei Leipzig betreibt Dermapharm weitere Produktions-, Entwicklungs- und Vertriebsstandorte innerhalb Europas. Allergopharma wurde im Frühjahr des vergangenen Jahres von Dermapharm akquiriert und bis zum Jahresende 2020 vollständig in den Konzern integriert.

M-V legt Härtefallfonds auf

Schwerin – Für Unternehmen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, hat das Land Härtefallhilfen vorbereitet.

„In Mecklenburg-Vorpommern sollen sowohl Unternehmen unterstützt werden, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, als auch Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Deshalb legen wir einen Härtefallfonds auf. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Unterstützt werden Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bei verbundenen Unternehmen ist eine Antragstellung für den Gesamtverbund möglich, sofern sich auch der Hauptsitz des Verbundes in Mecklenburg-Vorpommern befindet. Öffentliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. „Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund“, so Glawe weiter.

Es lassen sich fünf Fallgruppen unterscheiden:

Fallgruppe 1: Unternehmen, deren Umsätze im Vergleichszeitraum aufgrund außergewöhnlicher betrieblicher Umstände vergleichsweise gering waren.

Fallgruppe 2: Unternehmen, bei denen der Umsatzausfall erst mit Verzögerung eintritt und nach Wiederaufnahme des Geschäfts nicht mehr durch eine entsprechende Überbrückungshilfe unterstützt werden kann.

Fallgruppe 3: Im Nebenerwerb gewerblich tätige Soloselbständige / im Nebenerwerb freiberuflich Erwerbstätige mit besonders hohen betrieblichen Ausgaben.

Fallgruppe 4: Strukturbedeutsame Unternehmen, die infolge einer speziellen, atypischen Fallkonstellation trotz der regulären Corona-Hilfen von Bund und Land in ihrer Existenz bedroht sind.

Fallgruppe 5: Selbstständige im Haupterwerb mit hohen Umsatzrückgängen und geringen Fixkosten, die allein aufgrund der Anzahl ihrer Beschäftigten keinen Zugang zur Neustarthilfe haben.

Die Mittel aus dem Härtefallfonds dienen der Finanzierung von betrieblichen Ausgaben. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den in der Überbrückungshilfe III förderfähigen Fixkosten, und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Unterstützung erfolgt rückwirkend, das heißt für abgelaufene Monate, beginnend mit dem Januar 2021, und derzeit längstens bis einschließlich April 2021.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen die Antragsformulare und weitere Unterlagen ab sofort unter: www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-haertefallfonds-mv/index.html zum Download bereit. Anträge können ab sofort bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwerin (PwC) eingereicht werden. Die PwC steht auch für Fragen zum Härtefallfonds telefonisch unter der Hotline 0385/59241-13 sowie per E-Mail an de_mv_hotline@pwc.com zur Verfügung.

Weitere Lockerungen

Schwerin – In den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie bei Angeboten der Eingliederungshilfe gibt es Erleichterungen für vollständig Geimpfte. „Für viele Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte sowie Familienangehörige und aufsuchende Personen ist das ein weiterer Schritt in Richtung Normalität“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese zur ab dem (heutigen) 1. Mai  geltenden neuen Pflege und Soziales Corona Verordnung M-V.

Die Lockerungen ergänzen die vor einigen Wochen erfolgten Maßnahmen in den Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe. So gibt es seit Anfang April Erleichterungen u.a. bei Besuchsregelungen und Gruppenangeboten.

Mit der aktuellen Verordnung werden für vollständig Geimpfte, wenn mindestens 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung vergangen sind und in der Einrichtung bzw. dem Angebot kein Infektionsgeschehen ist, folgende weitere Erleichterungen geregelt:

  • Wegfall des Testerfordernisses für vollständig geimpfte Besuchende und sonstige Betretende in vollstationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen,
  • Reduzierung des Testerfordernisses des vollständig geimpften Personals auf einmal pro Woche in Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe,
  • Reduzierung des Testerfordernisses für vollständig geimpftes Personal und vollständig geimpfte Rehabilitanden bei Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation auf einmal pro Woche und
  • Wegfall des Testerfordernisses bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z.B. Frisöre) innerhalb der Einrichtungen und Angebote für vollständig geimpfte Bewohnende.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Ich freue mich riesig für die Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen, dass wir durch die erfolgte Impf-Priorisierung wieder deutlich mehr soziale Kontakte und Angebote ermöglichen können. Das ist nach vielen Monaten von harten, aber leider notwendigen Isolationsmaßnahmen eine richtig gute Nachricht und sollte uns allen Mut beim Endspurt im Kampf gegen die Pandemie machen.“

Drese warb gleichzeitig um Verständnis, dass die in den jeweiligen Hygiene- und Schutzkonzepten vorgesehenen Maßnahmen weiter konsequent umgesetzt werden müssen. „Die auch jetzt noch immer wieder festgestellten Infektionsgeschehen in Pflegeeinrichtungen zeigen, dass wir nach wie vor vorsichtig und umsichtig sein müssen“, so Drese.

Angebote der Jugendarbeit im Freien

Drese: Maßnahmen und Angebote der Jugendarbeit im Freien ab 1. Mai möglich

Schwerin – Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie sind im Freien für feste Gruppen mit bis zu fünf teilnehmenden Personen ab dem morgigen Sonnabend möglich. Die entsprechende neue Corona-Jugendhilfe-Verordnung tritt nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese zum 1. Mai in Kraft.

„Wir wollen damit für junge Menschen erste Angebote schaffen und Familien im schwierigen Corona-Alltag entlasten“, betonte Drese am Freitag. Voraussetzung ist, dass die 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Schwellenwert von 150 liegt.

„Ich freue mich sehr, dass Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen wie Jugendtreffs und Abenteuerspielplätze, aber auch Familienzentren Angebote und Maßnahmen im Freien durchführen können“, betonte Drese. Die Corona-Pandemie habe seit vielen Monaten erhebliche Auswirkungen gerade auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Einschränkungen der Lerngelegenheiten, der Spielmöglichkeiten und des Kontakts zu anderen Kindern und Jugendlichen, so Drese.

Im Mittelpunkt der nun erlaubten Öffnungen sollen sozialpädagogische Unterstützungsangebote, insbesondere zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und zur Förderung der schulischen Ausbildung stehen.

Ministerin Drese hofft auf viel Kreativität und hohes Engagement der Fachkräfte und Träger der Jugendarbeit. „Die Bedingungen sind nicht einfach“, so Drese. „Ich setze aber darauf, dass alle Träger der Jugend,- Jugendverbands- und Jugendsozialarbeit sowie der Familienbildung die nun geschaffenen Möglichkeiten, zum Wohle der Kinder und Jugendlichen nutzen und ausschöpfen.“

Im Anhang befindet sich die neue Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung – Corona-JugDurchfVO M-V, die zum 1. Mai in Kraft tritt.

Unterstützung für ausländische Berufspendler

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch weiterhin polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Über ihren Arbeitgeber erhalten sie vom Land einen Zuschuss zur Finanzierung der Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung und müssen nicht ständig pendeln.

„Das „Pendlerprogramm“ wird ab dem 1. Mai und bis zum 30 Juni 2021 verlängert. Die Einstufung als Risikogebiet führt bei den ausländischen Pendlern in Mecklenburg-Vorpommern dazu, dass sie pandemiebedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen bzw. Testverpflichtungen unterliegen, die ihnen ein Pendeln zwischen Hauptwohnsitz im Ausland und Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pandemiebedingt erschweren. Hier wollen wir weiter helfen. Unser Pendlerprogramm bedeutet: Kontakte reduzieren – Arbeitsfähigkeit der Betriebe und Wohlstand sichern“, erläuterten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph sowie Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann am Freitag gemeinsam in Schwerin.

Ende März des vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Bis Anfang April sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) 687 Anträge (zuzüglich 274 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 5.479 Pendler und 434 Angehörige eingegangen. Bewilligt wurden bisher 594 Anträge (zuzüglich 259 Verlängerungsanträge) mit einem Mittelvolumen in Höhe von rund 6,05 Millionen Euro.

„Ziel ist es, durch die Unterstützung, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand zu gewähren“, erläuterten die Staatssekretäre Rudolph und Dahlemann abschließend.

Die Förderung ist befristet für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 31. Juni 2021 weiter möglich. Der maximale Förderzeitraum je Tagespendler und deren Angehörigen beträgt 59 Kalendertage; der maximale Förderzeitraum je Wochenpendler und deren Angehörigen beträgt 16 Kalendertage.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar:

https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/

Arbeitswelt in der Corona-Pandemie

Schwesig: Für Mecklenburg-Vorpommern die Weichen als Land guter Arbeit stellen

Rostock – „Die Landesregierung steht in dieser schwierigen Zeit an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir tun alles und werden alles tun, damit sich die Arbeitswelt möglichst schnell von den Folgen der Corona-Pandemie erholt. Einige Bereiche der Arbeitswelt werden durch Corona ausgebremst. Andere sind besonders belastet. Das Gesundheitswesen zum Beispiel oder die Pflege. Ich danke allen, die uns helfen, die Corona-Krise zu bewältigen. Und ich danke allen, die mit ihrer Geduld und Rücksicht helfen, uns alle zu schützen“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf ihrem digitalen Arbeitnehmerempfang, der aus dem Studio 301 in Rostock übertragen wurde.

Die Regierungschefin dankte auch ganz ausdrücklich den Gewerkschaften: „Sie bringen die Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Beratungen des MV Gipfels mit ein, übernehmen Mitverantwortung für den Schutz des Landes und bringen uns mit ihren Ideen konstruktiv voran. Danke dafür.“ Von Anfang der Pandemie würde gelten: „Wir schützen die Gesundheit der Menschen. Wir erhalten den sozialen Zusammenhalt. Und wir erhalten die Arbeitsplätze. Dafür unterstützen wir die Unternehmen mit dem MV Schutzfonds und weiteren Wirtschaftshilfen.“

Corona werde die gute Entwicklung des Landes nicht aufhalten. Davon zeigte sich die Ministerpräsidentin überzeugt. Gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei viel erreicht worden. Auf Bundesebene sei der Mindestlohn von Jahr zu Jahr gestiegen, die Grundrente kommt. Auch die Landesregierung habe in den vergangenen Jahren Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Wege geleitet. Als Bespiel dafür nannte Schwesig den Vergabe-Mindestlohn: „Wo wir direkt Einfluss haben, setzen wir einen Anreiz für bessere Löhne. Wer öffentliche Aufträge bekommen will, muss seinen Beschäftigten mindestens 10,35 Euro zahlen. Und seit 2020 sind Kita, Kindergarten, Tagesbetreuung und Hort für die Eltern gebührenfrei.“

Corona habe auch deutlich gemacht, wo Verbesserungen notwendig sind: „Wir lernen Arbeit wieder schätzen, die wir normalerweise für selbstverständlich halten wie die Paketdienste, die Versorgung mit Lebensmittel, die auf dem Feld anfängt, die Pflege in Altenheimen und Krankenhäusern. Oder die tägliche Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern.“

Aus dieser größeren Wertschätzung eine bessere Arbeitswelt insgesamt zu entwickeln, gehe nur gemeinsam, betonte Schwesig. „Ich möchte in den nächsten Jahren zusammen mit allen an einer Arbeitswelt arbeiten, die unsere Stärken in Mecklenburg-Vorpommern bewahrt, mehr Tarifbindung, bessere Löhne und Arbeitsbedingungen bietet und nachhaltige Zukunftsperspektiven hat. Ich möchte das Zukunftsbündnis MV dafür nutzen, um gemeinsam mit Ihnen, den Gewerkschaften, den Arbeitgebern, der Agentur für Arbeit und den Kommunen die Weichen für Mecklenburg-Vorpommern als Land guter Arbeit zu stellen.“

Extra-Hotline für Terminabsagen

Schwerin – Ab morgen (Donnerstag, den 29. April 2021) wird eine zusätzliche Hotline für das Callcenter für Terminabsagen beim Impfen freigeschaltet. „Wir wollen damit den Bürgerinnen und Bürgern neben dem Online-Absageverfahren eine weitere unkomplizierte Möglichkeit geben, sich direkt zu melden, um den Termin auch wirklich abzusagen. Das ist auch eine weitere Entlastung für die Impfhotline bei der Terminvergabe. Jeder nicht abgesagte Termin ist im schlechtesten Fall eine verlorene Impfung, die jemand anderes hätte bekommen können. Hier möchte ich auch an die gesellschaftliche Verantwortung eines jeden einzelnen appellieren. Es gibt Tage, an denen in den Impfzentren jeder fünfte gebuchte Impf-Termin (20 Prozent) nicht wahrgenommen wird. Das darf nicht sein. Wir wollen jede verfügbare Dose in den Impfzentren auch durch die Fachärzte vor Ort verimpfen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Terminabsagen für Impftermine sind ab Donnerstag unter der Rufnummer 0385/20279918 möglich. „Gebuchte Termine, die aus den verschiedensten Gründen nicht wahrgenommen werden, müssen bitte rechtzeitig abgesagt werden. Damit diese Termine neu vergeben werden können“, machte Glawe weiter deutlich. Darüber hinaus rufen trotz der entsprechenden vorgeschalteten Informationen immer noch viele Interessierte an, die tatsächlich keinen Impftermin vereinbaren möchten, sondern allgemeine Fragen stellen und Informationen rund um das Thema Impfen erhalten möchten. „Das verlängert leider die Wartezeit für diejenigen, die einen Impftermin bekommen können“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Für allgemeine Fragen zum Thema Corona ist die Bürger-Hotline des Landes 0385/588-11311 eingerichtet.

Über die neue Extra-Hotline für Terminabsage (0385/20279918) können sowohl Online-Termine als auch telefonisch vereinbarte Termine abgesagt werden. Darüber hinaus sind Terminabsagen auch per Mail möglich. Hierfür hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eine Mailadresse geschaltet: absagen-corona-impftermin@lagus.mv-regierung.de. Für die Absage per Mail sind folgende Angaben erforderlich: Vorname + Name, Geburtsdatum, Impftermine, Impfzentrum.

Die Hotline-Mitarbeiter nehmen Anrufe von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr entgegen und am Wochenende und an den Feiertagen von 9 bis 16 Uhr. Aktuell arbeiten rund 320 Personen im Callcenter. Darüber hinaus wird die Hotline aktuell durch 60 Beschäftigte der Landesverwaltung unterstützt. Seit dem ersten März wurden an der Telefonhotline fast 120.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen vereinbart. Über das Online-Portal wurden seit Freischaltung am 31. März etwa 102.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen vergeben.

Die AstraZeneca-Hotline (0385/20271284), die extra für die Buchung der Termine mit dem Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers vorgesehen war, wird ab Donnerstag (29. April 2021) eingestellt. Terminvergaben für Erstimpfungen in den Impfzentren sind dann nicht möglich. „Es sind bislang keine Impfdosen für Erstimpfungen von AstraZeneca in den kommenden Wochen in den Impfzentren vorgesehen. Für Zweitimpfungen wird der Impfstoff weiter eingesetzt. Erstimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca werden weiterhin von niedergelassenen Ärzten angeboten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Impferleichterungen in M-V

Schwesig: Impferleichterungen auch in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Nach dem Impfgipfel von Bund und Ländern hat sich das Kabinett der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bereits am Dienstag darauf verständigt, vollständig geimpfte Menschen mit negativ getesteten Personen gleichzustellen.

Bereits während der Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine Sondersitzung des Kabinetts angekündigt, damit die Regelung, wie von der Ministerpräsidentin angekündigt, am 1. Mail in Kraft treten kann.

„Wir wollen, dass Menschen, die bereits eine Zweitimpfung erhalten haben, beispielsweise beim Friseur oder in Außenbereichen der Zoos keinen Negativtest mehr vorlegen müssen“, sagt die Ministerpräsidentin.

Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt und der verabreichte Impfstoff in der EU zugelassen ist.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Das soll im ganzen Land gelten. Deshalb werden wir die Landesverordnung ändern. Auch andere Bundesländer wie Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich bereits für diesen Weg entschieden. Warum soll dies in Mecklenburg-Vorpommern nicht auch möglich sein.“

In allen Regelungen der aktuellen Landesverordnung, die eine Testpflicht für die Wahrnehmung von Angeboten oder die Nutzung von Einrichtungen vorsehen, soll diese Pflicht für vollständig Geimpfte entfallen. „Dafür werden wir eine Übergangsregelung nutzen, die es uns als Land ermöglicht, bereits ab 1. Mai bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Bundesregelung Erleichterungen für geimpfte Menschen zu schaffen“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ermöglicht in Paragraf 77, Absatz 7, dass Länder bis zum Inkrafttreten einer Bundesverordnung Erleichterungen für geimpfte Menschen umsetzen können“, betonte die Ministerpräsidentin. Die Gleichstellung kann damit auch für Testpflichten gelten, die in der Notbremse des Bundes für Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 geregelt sind.

„Auf diese Weise ist eine einheitliche Handhabung möglich, alles andere macht an dieser Stelle keinen Sinn und wäre auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.