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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Alternativprogramm zur Waldolympiade 2021

Schwerin – Der Wald kann uns helfen, gesund und fit zu bleiben. Dieses Aha-Erlebnis ist das Anliegen der Waldolympiade, zu der die Forstämter der Landesforst seit 2007 zum Ende des Schuljahres Viertklässler des Landes einladen. Aufgrund der Covid-19 Pandemiesituation kann die Waldolympiade allerdings auch im diesem Jahr nicht in gewohnter Form stattfinden. Unter Coronabedingungen wird sie als Wettbewerb „Wald und Gesundheit“ ausgetragen, so dass die Kinder nicht unbedingt im Klassenverband handeln müssen.

„Uns geht es darum, den Kindern die vielfältigen Funktionen des Waldes und seine Bedeutung für den Klima- und Umweltschutz näherzubringen“ sagte Backhaus. „Der Wald dient uns auch zur Erholung und Gesunderhaltung – er ist quasi unsere grüne Apotheke.“ Bereits im vergangenen Jahr habe coronabedingt improvisiert werden müssen. Kinder aus 35 Schulen hatten dennoch an der Waldolympiade teilgenommen. Das beweise, dass sich Kinder auch in Zeiten von TicToc und Playstation noch immer für die Natur und sportliche Aktivitäten begeistern lassen, so Backhaus.

Bis zum 31.Mai können Viertklässler alleine, in Familie oder – wenn möglich – im Klassenverband sich selbst Parcours in einem Forst des Landes zusammenstellen, von denen sie denken, dass sie ihre Gesundheit und Sportlichkeit fördern. Die absolvierten Stationen müssen mit Zeichnungen oder Fotos bzw. Videos dokumentiert und in eine Karte – der Wald-Gesundheits-Schatzkarte – eingetragen werden. Zusammen mit einem Formular von der Internetseite des Landesforstes ist diese Karte als Wettbewerbsbeitrag an den Landesforst zu schicken.

Außerdem können sich die Wettbewerbsteilnehmer an der Wahl des Maskottchens für die Landesforst beteiligen. Die Forstleute haben eine Vorauswahl von sechs Tieren getroffen (Eichhörnchen, Igel, Frosch, Hummel, Ameise, Schwarzspecht). Die Kinder können hieraus ihr Lieblingstier wählen und die Entscheidung begründen.

Jede Einsendung zum Wettbewerb wird mit einem „Waldgesundheitsexperten-Zertifikat“ belohnt und Kinder, die im Klassenverband gearbeitet haben, können zusätzlich einen Walderlebnistag mit der örtlichen Försterin oder dem Förster gewinnen.

Auf rund 30 % der Fläche haben Wälder in M-V unmittelbare und vorrangige Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung. Dem Naturfreund werden in zahlreichen Einrichtungen wie Museen, Arboreten, Ausstellungen, Schaugattern und Lehrpfaden interessante Einblicke in die Tier- und Pflanzenwelt geboten, sowie Zusammenhänge im Ökosystem Wald dargestellt.

UMWELTBILDUNG wird in unseren Jugendwaldheimen und Waldschulen groß geschrieben.

Aber auch unsere Forstämter organisieren auf Wunsch Bildungstage und -wanderungen zum Thema Wald, Wild und Umwelt. Mit dem WALDMOBIL bereichern wir Messen, Ausstellungen und öffentliche Veranstaltungen mit wechselnden Themen und Inhalten. Einzigartig in M-V ist auch die Samendarre Jatznick, in der als „Stätte der Kommunikation, Lehre und Begegnung“ Inhalte der forstlichen Produktion, der Holz- und Landwirtschaft und des Umweltschutzes vermittelt werden.

Stark gestiegene Infektionszahlen bei Kindern

KiTas können nur offenbleiben, wenn Schutzmaßnahmen erhöht werden

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat zum heutigen Inkrafttreten der Corona-Kindertagesförderungsverordnung noch einmal die Notwendigkeit von erweiterten Testregelungen und Schutzmaßnahmen in Kitas und Kindertagespflegestellen begründet.

„Die aktuell in Deutschland vorherrschende Virusvariante B.1.1.7 geht mit einer erhöhten Übertragbarkeit einher, so dass wir aktuell bei Kindern eine starke Zunahme der Übertragungen sowohl im familiären Umfeld als auch in Schule und Kita beobachten“, so Drese.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind in den letzten Tagen vermehrt Corona-Fälle in den Kitas aufgetreten. So stieg die Zahl betroffener Kitas von 25 am 9. April auf 36 am 12. April. „Wir müssen damit rechnen, dass in den kommenden Tagen sich diese Zahl weiter erhöht“, sagte Drese.

Noch eklatanter ist die Entwicklung der Fallzahlen. So hat sich nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts die Zahl der Infektionen bei Kleinkindern im Alter von 0-4 Jahren seit Ende Februar deutschlandweit mehr als verdoppelt. Noch stärker war der Anstieg bei den fünf- bis vierzehnjährigen Kindern.

Drese: „Angesichts dieser Entwicklung bestanden drei Handlungsmöglichkeiten. Erstens: keine Änderungen vornehmen und abwarten, zweitens: die sofortige Schließung der Kitas oder drittens: vermehrte Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Kita-Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen.“

Gemeinsam mit der kommunalen Ebene und mit den Expertinnen und Experten der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV habe sich die Landesregierung für die dritte Variante entschieden, so die Ministerin.

Drese: „Die wichtigste Maßnahme, um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen der Kindertagesförderung zu reduzieren ist, dass kranke bzw. symptomatische Kinder nicht in die Einrichtung kommen bzw. COVID-verdächtige Symptome möglichst gezielt mit einer sicheren Diagnostikmethode abgeklärt werden. Um umfassende Kitaschließungen verhindern bzw. begrenzen zu können, ist die PCR-Testung die sicherste Maßnahme den Eintrag von SARS-CoV-2 in die Einrichtungen zu minimieren.“

Die Ministerin kündigte Gespräche ihres Ministeriums mit den Kinder- und Hausärzten an, um den Aufwand für Kinder, Eltern und Ärzten unter Einhaltung der Sicherheitsstandards so gering wie möglich zu halten.

Corona-Hilfen M-V

Wirtschaft und Arbeit im Fokus

Schwerin – Heute hat Wirtschaftsminister Harry Glawe weitere Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Wirtschaft vorgestellt. „Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie treffen Wirtschaft und Beschäftigte auch in Mecklenburg-Vorpommern hart. Die positive Wirtschaftsentwicklung des Landes wurde abrupt unterbrochen. Die Wirtschaftsleistung ist eingebrochen, Beschäftigte mussten Einkommensverluste hinnehmen, zahlreiche Unternehmen aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen wurden extrem getroffen. Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betroffene im Land weiter. Hierfür haben wir neue Programme aufgelegt beziehungsweise auch verlängert“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern sowie Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Nach neuesten vorläufigen statistischen Berechnungen sank das Bruttoinlandsprodukt in M-V im Jahr 2020 preisbereinigt um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2020 gingen 635 Millionen Euro an Wertschöpfung verloren. „Zwar setzt die Industrie insgesamt ihren Aufwärtstrend fort, aber die steigenden Inzidenzzahlen und die Einschränkungen belasten insbesondere die konsumnahen Dienstleistungsbereiche. Für das Jahr 2021 wird allgemein eine deutliche Erholung der Wirtschaft mit erheblichen Nachholeffekten gerade im Konsumbereich erwartet, allerdings ist offen, wann diese Effekte greifen können. Der wirtschaftliche Einbruch, die weiter bestehenden Einschränkungen und die hohe Unsicherheit über das Infektionsgeschehen bedeuten: Die Unternehmen im Land brauchen weitere Unterstützung“, so Glawe weiter.

Bund und Land haben die Einschränkungen der Wirtschaft von Beginn der Pandemie an in erheblichem Umfang mit Unterstützungsmaßnahmen flankiert. „Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern knapp 800 Millionen Euro an Bundes- und Landesunterstützung gegeben. Das Land stellt für die aktuellen Maßnahmen – für Verlängerungen und neue Maßnahmen – rund 150 Millionen Euro bereit. Dort, wo die breit angelegte Unterstützung des Bundes wesentliche Lücken lässt, fördert das Land von Anfang an gezielt. Es kamen Programme hinzu, um die Folgen für die Beschäftigten abzumildern und vor allem besonders betroffene Branchen gezielt zu unterstützen“, sagte Wirtschaftsminister Glawe. Gleich zu Beginn der Pandemie hat das Land beispielsweise die Soforthilfe des Bundes auf den Kreis der Unternehmen mit elf bis einhundert Beschäftigten ausgeweitet. Für Unternehmen, bei denen die Kredithilfen des Bundes nicht griffen, wurde eine rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe eingeführt. Bei Betrieben mit hohem Kurzarbeiteranteil hat sich das Land an der Weiterzahlung der Ausbildungsvergütung beteiligt, um Kurzarbeit bei Auszubildenden zu vermeiden.

Nachdem die pandemiebedingten Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 andauern, weitet die Landesregierung ihre Unterstützungsmöglichkeiten nochmals aus. „Wir werden uns noch auf einige harte Monate einstellen müssen. Wir werden die heimische Wirtschaft bestmöglich unterstützen, um die Folgen der Pandemie weiter abzufedern“, machte Glawe deutlich.

Dies betrifft zunächst den Einzelhandel: Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie wird erheblich erweitert und die Antragsfrist bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also z. B. bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus. Ihnen sind die Touristen bereits seit Anfang November 2020 ausgeblieben. Antragsvoraussetzung war ein 70-prozentiger Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020. „Aufgrund der fortdauernden Schließungen hat sich das Land entschieden, den Voraussetzungszeitraum auf Januar und Februar 2021 zu erweitern. So werden weite Teile des Einzelhandels erfasst, die ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen wurden“, sagte Glawe. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden. Das Programmvolumen beträgt 17 Millionen Euro.

Mit der Starthilfe hat das Land ein Programm aufgelegt, um dem Gastgewerbe den Wiederanlauf nach den Betriebsschließungen zu erleichtern. Gezahlt werden fünf Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes. „Angesichts der andauernden Einschränkungen wird die Antragsfrist für die Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe bis zum 30. April 2021 verlängert“, so Glawe weiter. Das Programmvolumen beläuft sich auf fünf Millionen Euro.

Für Beherbergungsbetriebe bezuschusst das Land Modernisierungsinvestitionen mit bis zu 800.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Antragsfrist für die Modernisierungsförderung für das Beherbergungsgewerbe wird bis zum 30. September 2021 verlängert.

„Als Motor für die wirtschaftliche Entwicklung ist das verarbeitende Gewerbe von besonderer Bedeutung. Deshalb legen wir hier ein neues Programm auf und fördern Investitionen im verarbeitenden Gewerbe mit höheren Fördersätzen“, erläuterte Glawe. Danach können Investitionsvorhaben bei kleinen, mittleren und großen Unternehmen befristet bis zum 31. Dezember 2021 um 20 Prozentpunkte höher und mit insgesamt bis zu 1,8 Millionen Euro gefördert werden. So sollen bei Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes ab sofort erhöhte Fördersätze von bis zu 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen angewandt werden. „Das gilt für alle Investitionsvorhaben, also insbesondere Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

Für Unternehmen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, werden derzeit Härtefallhilfen vorbereitet. Mecklenburg-Vorpommerns Fonds hat ein Volumen von bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund. „Unterstützt werden sollen Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, und Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund besonderer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, betonte Wirtschaftsminister Harry Glawe. Das Programmvolumen beträgt 30 Millionen Euro.

Auszubildende standen von Beginn der Pandemie an im Fokus des Landes. Um sicherzustellen, dass Ausbildungsziele auch unter Coronabedingungen erreicht werden, unterstützt das Land Ausbildungsbetriebe bei Qualifizierungsmaßnahmen. „Das hilft vor allem Ausbildungsbetrieben, bei denen die praktische Ausbildung wegen Kurzarbeit nicht angemessen erfolgen kann. Dafür hat das Land seine Qualifizierungsförderung ausnahmsweise und zeitlich befristet für Auszubildende geöffnet“, sagte Glawe. Das Programmvolumen beläuft sich auf 0,5 Millionen Euro.

Darüber hinaus plant das Land, weitere Maßnahmen aufzulegen. „Hierbei geht es darum, junge Menschen aufgrund der Corona-Pandemie für eine Ausbildung zu sensibilisieren, zu motivieren und zu aktivieren. Präsenzangebote zur schulischen und außerschulischen Berufsorientierung finden kaum mehr statt und die Online-Angebote erreichen nicht alle Jugendlichen. Für benachteiligte junge Menschen ist der Übergang Schule/Beruf besonders schwierig“, erläuterte Glawe. Das Land will beispielsweise über Träger durch Bewerbungs-Coaching für benachteiligte Schülerinnen und Schüler, Betriebliche (Sommerferien-)Praktika oder durch ein Azubi-Mentoring (digital) über Tandems von Azubis und Schülern im Rahmen der Berufsorientierung konkrete Unterstützung bei der Ausbildungsplatzwahl geben. Das Programmvolumen soll 4,5 Millionen Euro betragen.

Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen von Arbeitgebern an Beschäftigte nach längerer Kurzarbeit. Damit soll für Beschäftigte, die ganz besonders von Kurzarbeit betroffen waren, der Einkommensverlust gemildert werden. Aufgrund der andauernden Einschränkungen wird die Neustart-Prämie bis zum 30. Juni 2021 fortgesetzt. Gezahlt werden bis zu 700 Euro pro Beschäftigtem. „Damit wird insbesondere bei den niedrigen Einkommen prozentual eine wichtige Aufstockung der Einkommen erreicht.“ Das Programmvolumen beträgt 12,5 Millionen Euro. Anträge können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Für Unternehmen aller Branchen hat das Land frühzeitig die rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe aufgelegt. In der ersten Antragsphase bis zum 31. Juli 2020 wurden in rund 2.200 Fällen circa 100 Millionen Euro ausgereicht. Hier würden nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen. „Weil die Situation aufgrund der andauernden Einschränkungen für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit um acht Monate verlängert, um Entlastung zu schaffen“, sagte Glawe weiter. Die Zins- und Tilgungsfreiheit wird somit von 12 Monate auf 20 Monate verlängert.

Generell unterstützt der Bund in der Breite. Besonders relevant sind derzeit die November-/Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfe III. Die November- und Dezemberhilfe ist in Mecklenburg-Vorpommern weitgehend umgesetzt. Seit dem 27. Februar 2021 können auch Beträge über eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro beantragt werden. Insgesamt sind über 90 Prozent der beantragten Mittel ausgezahlt. In der Überbrückungshilfe III wurde am 16. März 2021 mit der Prüfung und regulären Auszahlung begonnen. Insgesamt wurde mehr als ein Drittel der beantragten Mittel ausgereicht. „Zu den vom Bund am 01. April 2021 angekündigten Verbesserungen in der Überbrückungshilfe III laufen derzeit Gespräche auf Arbeitsebene zwischen Bund und Ländern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die aktuellen finanziellen Hilfen des Landes sind in einer überarbeiteten und aktualisierten Informationsbroschüre zusammengefasst. Die Broschüre ist auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums als Download verfügbar:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm

Hier gibt es eine Übersicht über das breite Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten der jeweiligen Programme, Wer wird unterstützt? – Was wird gefördert? – Wie wird unterstützt? Darüber hinaus gibt es Fallbeispiele für die Programme.

#HalteDeineSchuleoffen

Kampagne für Selbsttests an Schulen

Schwerin – Je mehr Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und andere Beschäftigte an den Schulen sich regelmäßig testen, desto sicherer ist der Schulbetrieb. Bildungsministerin Bettina Martin hat darauf hingewiesen, dass alle, die für mehr Präsenzunterricht an den Schulen des Landes eintreten, sich an den Selbsttestungen beteiligen sollen. „Halte Deine Schule offen, so kurz und knapp kann man den Vorteil der Selbsttests formulieren“, sagte Martin. „Die Selbsttests werden ab sofort zweimal in der Woche angeboten. Wir haben an den Schulen des Landes genügend Tests vorrätig, dass sich alle beteiligen können. Alle, die sich testen, tragen dazu bei, dass trotz Pandemie Präsenzunterricht an den Schulen angeboten werden kann.“

Unter dem Motto „Halte Deine Schule offen“ ruft das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit einer Selbsttest-Kampagne alle Schülerinnen und Schüler, sowie die Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten an den Schulen dazu auf, mitzuhelfen, mit zusätzlichem Schutz mehr Schule in Präsenz möglich zu machen.

Mit den beiden Slogans „Krass, bist du heute wieder negativ“ und „Bist auch du ein Nasenbär? Dann zeig mal deine Nase her!“ sollen Schülerinnen und Schüler sowohl aus den Grund- als auch aus den weiterführenden Schulen angesprochen werden. Die Motive werden auch den Schulen zur Verfügung gestellt.

Die Selbsttests sind auch für Kinder einfach zu handhaben und nicht unangenehm. Wer Fragen zur Anwendung der Selbsttests hat, kann sich hier auf der Internetseite des Ministeriums informieren. In anschaulichen Videos wird erklärt, wie mit den Tests der verschiedenen Hersteller, die auf die gleiche Art und Weise anzuwenden sind, umzugehen ist.

Allen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und den weiteren Beschäftigten an den Schulen werden zweimal in der Woche Corona-Selbsttests angeboten.

Sie sollen immer zu Unterrichtsbeginn einer jeden Woche und zur Wochenmitte durchgeführt werden. Oberstes Ziel muss es sein, dass möglichst viele am Schulleben beteiligte Personen die Möglichkeit wahrnehmen, sich zweimal in der Woche selbst zu testen. Auf diesem Weg tragen alle Beteiligten dazu bei, dass ein verlässlicher Unterricht unter Pandemiebedingungen möglich ist.

Die Tests werden grundsätzlich in der Schule durchgeführt. Wenn es die Schulkonferenz einer einzelnen Schule aber beschließt, können sie auch zuhause durchgeführt werden. „Wir wollen so viel Schülerinnen und Schülern wie möglich den Unterricht in der Schule ermöglichen“, sagte Bildungsministerin Martin. „Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele bei den Selbsttests mitmachen, um dadurch mehr Sicherheit in die Schulen zu bringen. Ich appelliere an alle: Macht mit und schafft damit mehr Sicherheit in der Schule.“

Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass inzwischen die Grund- und Förderschullehrkräfte flächendeckend in MV ein Impfangebot erhalten haben. Die Impfbereitschaft unter den Lehrkräften hat sich als erfreulich hoch erwiesen. „Mit den Impfungen und den Selbsttests für die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bringen wir mehr Schutz in die Schule und sichern so den Präsenzunterricht ab“, so Martin.

Teststrategie in der Kindertagesförderung

Schwerin – Ab dem kommenden Montag (12. April) gelten in Mecklenburg-Vorpommern erweiterte Testregelungen und Schutzmaßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung. Durch eine Änderung der Corona-Kindertagesförderungsverordnung und der Handlungsempfehlungen für Kitas und Tagespflegestellen reagiert das Sozialministerium auf das Infektionsgeschehen in der 3. Welle der Corona-Pandemie, das sich vermehrt auch in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen niederschlägt.

„Den aktuellen Meldedaten ist zu entnehmen, dass die Zahl der Neuinfektionen bei Kindern im Alter zwischen 0 und 5 Jahren in den vergangenen Wochen deutlich angestiegen ist“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag in Schwerin. Deshalb sollen nach der medizinischen Fachexpertise der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV gezielt die Testungen für symptomatische Kinder ausgeweitet und dabei qualitativ hochwertige Verfahren wie die PCR-Testungen durchgeführt werden.

Konkret bedeutet das, dass es Vorsorgemaßnahmen für Kinder gibt, die respiratorische Symptome wie Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Hals-, Kopf- oder Gliederschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Durchfall oder Erbrechen aufweisen. Ab dem 12. April soll in diesen Fällen vor einem Besuch der Kindertageseinrichtung eine Abklärung beim Haus- oder Kinderarzt mittels eines PCR-Tests (oder alternativer Nukleinsäurenachweis) erfolgen. Über die ärztliche Konsultation soll der Arzt oder die Ärztin einen Nachweis ausstellen.

Bei einem negativen PCR-Test und einer milden Symptomatik ist eine Zulassung für die Kita oder Kindertagespflegestelle möglich. Kinder, die eine mit COVID-19 zu vereinbarende Symptomatik aufweisen und bei denen die Eltern einen PCR-Test oder alternativ ein Nukleinsäurenachweis ablehnen, können mindestens sieben Tage die Einrichtung nicht besuchen.

Aufgrund dieser erforderlichen Änderungen wurde auch die Gesundheitsbestätigung, die die Eltern am ersten Tag der Förderung ab dem 12.04.2021 erneut unterzeichnen sollen, angepasst.

„Die Maßnahmen sind nach Ansicht der Expertinnen und Experten erforderlich, um frühzeitig Infektionen auch bei kleinen Kindern zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen“, betonte Drese, die hervorhob, dass nur Kinder mit Symptomen zur Arztpraxis müssen. Die PCR-Testung diene bei Symptomen dem Schutz der eigenen Kinder, aber auch von Familien und der Fachkräfte.

Drese: „Allen Beteiligten ist natürlich bewusst, dass insbesondere Kinder im Krippenalter häufiger Schnupfen haben. Bei Kleinkindern, die an COVID-19 erkranken, ist jedoch Schnupfen in 23 Prozent der Fälle ein Symptom von COVID-19. Sofern der PCR-Test bei dem Kind negativ sein sollte und es sich nur eine milde Symptomatik handelt, kann das Kind wieder in die Kita gehen.“

Als weitere Schutzmaßnahme werden den Kita-Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen neben der Möglichkeit der Impfung seitens des Landes für die zweimal wöchentliche Anwendung kostenlos Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung gestellt. Ab dem 12. April soll wöchentlich eine Meldung zu den durchgeführten Tests an die Universitätsmedizin Greifswald im Rahmen des Projekts „Zentrale Erfassung von COVID-19 Antigen-Schnelltests (ZEPOCTS)“ gemacht werden.

Der seit dem 22. Februar geltende Kita-Stufenplan für die Öffnungen im Bereich der Kindertagesförderung gilt weiterhin. Drese: „Diese verlässlichen und gut kommunizierten Corona-Regelungen haben sich nach Einschätzung aller Akteure bewährt.“

Sommersemester 2021 digital angelaufen

Schwerin – Studierende in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich erneut auf ein überwiegend digitales Sommersemester einstellen. „Die Hochschulen befinden sich nun im dritten Online-Semester. Mir ist bewusst, dass diese Situation insbesondere für Studierende sehr schwierig ist. Wegen der Infektionslage stehen derzeit aber leider keine Öffnungsschritte an den Hochschulen an. Ich habe großen Respekt vor den Studierenden, die unter den schwierigen Voraussetzungen in der Pandemie ihr Studium weiterführen und sich auf die Anforderungen der zum großen Teil digital stattfindenden Lehrangebote einstellen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

Die Hochschulen haben mit den zuständigen Gesundheitsämtern Hygienepläne abgestimmt, so dass Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen zwingend erfordern, weiterhin in Präsenz stattfinden können. Die Regelungen im entsprechenden Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur behalten zunächst bis einschließlich 18. April 2021 ihre Gültigkeit.

Für insgesamt 23.600 Studierende an den Universitäten in Greifswald und Rostock und an der Hochschule für Musik und Theater Rostock haben in dieser Woche die Vorlesungen und Seminare begonnen. Die 12.900 Studierenden an den staatlichen Fachhochschulen sind vor rund einem Monat ins neue Sommersemester gestartet. Dort hatte der digitale Vorlesungsbetrieb bereits am 1. März wieder angefangen.

„Die Hochschulen haben im vergangenen Jahr sehr viel unternommen, um ein Studium in Distanz zu ermöglichen“, lobte die Wissenschaftsministerin. „Sie haben Herausragendes geleistet und schnell auf digitale Lehre umgestellt. Ich danke den Rektorinnen und Rektoren, Professorinnen und Professoren und Beschäftigten der Hochschulen. Sie haben sich immer schnell auf die jeweilige Situation eingestellt und mit großen Engagement dafür gesorgt, dass die Studierenden ihr Studium trotz Pandemie weiterführen können“, so Martin. Das erfordere große Flexibilität.

Um die Digitalisierung besser zu meistern, erhalten die Hochschulen 40 Millionen Euro zusätzlich aus dem MV-Schutzfonds. Die Mittel sind für Studium und Lehre und für die Hochschulverwaltungen vorgesehen. Damit werden weitere Investitionen in die Digitalisierung möglich.

„Wir haben in dieser Pandemiezeit bereits zweimal die Regelstudienzeit verlängert, damit vor allem Studierende, die BAföG beziehen und wegen der Corona-Krise ihr Studium verlängern müssen, keine Nachteile haben und ihr Studium ohne finanzielle Sorgen abschließen können. Wir bereiten derzeit eine ähnliche Regelung für das Sommersemester vor, um vorbereitet zu sein, wenn sich herausstellt, dass es wieder weitestgehend digital abgehalten werden muss“, kündigte die Ministerin an. Danach sehe es derzeit leider aus.

Außerdem hat das Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Regelung im Landeshochschulgesetz vorbereitet, die das Online-Prüfungsgeschehen auf eine rechtssichere Basis stellt. „Wir haben dieses Vorhaben mit den Studierendenschaften, Rektorinnen und Rektoren diskutiert und arbeiten derzeit an der notwendigen Gesetzesänderung“, sagte Martin.

Schulbetrieb nach den Osterferien

Schwerin – Ab Montag, dem 12. April wird es in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen auch weiter Präsenzunterricht geben in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von weniger als 150.

Für den Schulbetrieb an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelten dann klare Regelungen. Abhängig von den jeweiligen 7-Tage-Inzidenzen wird der Schulbetrieb in einem Zwei-Stufen-Modell geregelt. Bildungsministerin Bettina Martin machte deutlich, dass das Ziel sei, trotz des Infektionsgeschehens mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen Präsenzunterricht in den Schulen zu ermöglichen.

„Die Regeln sind einfach und transparent und bieten für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte Planungssicherheit. Es wird künftig zwei Stufen geben. Damit ist gesichert, dass wir einen geregelten Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen gewährleisten können, wenn die Infektionslage das zulässt“, sagte Martin. „Mit dem ersten Schultag werden wir die Selbsttestungen für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zweimal in der Woche ermöglichen. Das gibt zusätzliche Sicherheit. Wenn die Schulkonferenzen es beschließen, können die Selbsttest auch zuhause durchgeführt werden. Ich appelliere an alle, sich daran zu beteiligen und damit mitzuhelfen, dass Unterricht in Präsenz möglich ist.“

Gleichzeitig sind die Impfungen der Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen sehr weit fortgeschritten. „Ich freue mich, dass die Impfbereitschaft der Lehrkräfte sehr hoch ist. Wir schaffen dadurch mehr Sicherheit an den Schulen“, so Martin.

Die örtlichen Gesundheitsämter werden weiterhin die Möglichkeit haben, je nach Infektionslage, notwendige weiterreichende Maßnahmen zu ergreifen. Auch gilt es in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns, bei Bedarf flexibel auf den Verlauf der sogenannten 3. Welle zu reagieren.

Die ab dem 12.04.2021 geltenden Regelungen sehen vor, dass jeweils der Mittwoch einer Woche der Stichtag ist, an dem der dann vorhandene 7-Tage-Inzidenzwert entscheidend für den Schulbetrieb in der darauffolgenden Woche ist.

Liegt dieser Wert unter 150 gelten folgende Regelungen:

  1. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen findet ein täglicher Präsenzunterricht statt.
  2. In dieser Stufe kann auch für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien – also den Klassenstufen, die im kommenden Jahr Abitur machen – ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen stattfinden.
    Dies ist jedoch nur möglich, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet. In diesen Klassenstufen findet in der Regel kurz vor den Prüfungen kein Unterricht im Klassenverband statt, sondern nur Konsultationen zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften.
    In Abhängigkeit von den personellen und räumlichen Ressourcen an der Schule wird vor Ort über die Vorgehensweise entschieden.
  3. In den allgemein bildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 und den beruflichen Schulen findet Wechselunterricht statt. Die Form des Wechselunterrichts wird auch weiterhin durch die Schule bestimmt.
  4. Der Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz wird weiterhin erteilt.
  5. Der Unterricht an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler findet je nach den örtlichen Gegebenheiten sowie auf der Grundlage der individuellen Förderplanung als Präsenzunterricht statt. Diese Schülerinnen und Schüler bedürfen der Förderung möglichst in Präsenz.
  6. Schülerbetriebspraktika im Rahmen der beruflichen Orientierung oder Langzeitpraktika im Rahmen der Flexiblen Schulausgangsphase können unter Einhaltung der festgelegten Maßnahmen der jeweiligen Betriebsstätte stattfinden.
  7. Ein- und mehrtägige Schulfahrten können nicht durchgeführt werden. Wandertage im näheren Umfeld der Schule können jedoch unter Einhaltung der maßgeblichen Hygienevorschriften stattfinden.
  8. Das Einbinden externer Unterstützung an der Schule ist möglich, sofern es sowohl die organisatorischen Bedingungen als auch die vor Ort einzuhaltenden Hygienemaßnahmen erlauben, Damit ist die Umsetzung der Maßnahme B des „Unterstützungsprogramms Schule“ (Finanzierung externer Unterstützungsleistungen) möglich. Gleiches gilt für Unterricht ergänzende Angebote der ganztägig arbeitenden Schulen. Lern- und Förderangebote sollen dabei im Vordergrund stehen. Diese Maßnahme ist ein Baustein bei der Bewältigung von so genannten Lernlücken, um den Schülerinnen und Schülern einen möglichst guten Übergang in das nächste Schuljahr zu ermöglichen.

Liegt der 7-Tage-Inzidenzwert bei 150 oder höher gelten folgende Regeln:

  1. Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
  2. Als Ausnahme von dem Besuchsverbot können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Für die Notfallbetreuung gelten die üblichen Beschulungszeiten. Die Schülerinnen und Schüler müssen dafür angemeldet werden.
  3. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sicherzustellen.
    Im Übrigen wird für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge Distanzunterricht erteilt.
    Für die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie für die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien kann ebenfalls ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen und unter Aufhebung der Präsenzpflicht stattfinden, wenn kein Präsenzunterricht für die gesamte Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie für die gesamte Jahrgangsstufen 13 der Abendgymnasien und Fachgymnasien mehr stattfindet.

Weiterhin wird Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen und den Klassen des schulischen Teils der berufsvorbereitenden Bildungsgänge der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz erteilt.

Kinder- und Jugendsport aktuell

Schwerin – Der vereinsbasierte Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) in allen Sportarten ist im Freizeit- und Amateurbereich momentan weiter ausgesetzt. Eine Ausnahme gilt in Mecklenburg-Vorpommern für den Trainingsbetrieb im Freien im Kinder- und Jugendsport.

„Der vereinsbasierte Kinder- und Jugendsport ist auch nach Ostern im Außenbereich in den Regionen und für die Kinder und Jugendlichen möglich, die im Rahmen der Schulverordnung täglichen Präsenzunterricht in den Schulen haben“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Dabei besteht nach Aussage von Drese kein Erfordernis, einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest für die Teilnahme am Training vorzulegen. Eine entsprechende Klarstellung sei mit der jüngsten Anpassung der Coronaverordnung des Landes erfolgt.

Vereinstraining ist nach der aktuellen Schulverordnung im Freien für Kinder in den Schulklassen 1-6 sowie Jugendliche in den Abschlussklassen (täglicher Präsenzunterricht) in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen möglich. Das gilt für alle Sportarten.

Sonderregelungen gelten darüber hinaus weiterhin für Bundes- und Landeskader (Jugendliche und Erwachsene) aus Mecklenburg-Vorpommern. Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten mit dem Status Bundeskader und Landeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten, dürfen öffentliche und private Sportanlagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb in allen Sportarten, ohne Zuschauende, nutzen.

Individualsport ist mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen.