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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Gleichstellungspolitische Chancen

Schwerin – Gleichstellungsministerin Stefanie Drese registriert in der Corona-Pandemie eine neue Aufmerksamkeit für frauen- und gleichstellungspolitische Fragestellungen, vor allem auch mit Blick auf die Verteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern.

„Diese Diskussion bietet somit auch Chancen, die Gesellschaft für mehr Gleichberechtigung zu sensibilisieren und zu einer größeren Partnerschaftlichkeit zu kommen“, sagte Drese heute im Landtag in der Debatte für mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Nach Ansicht der Ministerin zeigt die Corona-Krise die frauen- und gleichstellungspolitischen Problemlagen unserer Zeit wie unter einem Brennglas. Ohne das Engagement und die Arbeit von Frauen würden lebenswichtige Bereiche unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Die während der Corona-Krise als systemrelevant eingestufte Arbeit werde überwiegend von Frauen geleistet.

„Diese weitverbreitete Erkenntnis muss jetzt auch in Taten umgesetzt werden“, sagte Drese. Als wesesentliche Schritte benannte Ministerin Drese, die ausgewogene Aufteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern durch gesetzliche Rahmenbedingungen zu fördern, den digitalen Wandel und den Ausbau des Homeoffice unter gleichstellungs- und familienpolitischen Prämissen zu gestalten und eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige öffentliche Infrastruktur für die Kindertagesförderung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zu schaffen.

Drese sprach sich zudem für die Aufwertung der SAGHE-Berufe (Soziale Arbeit, Gesundheit, Hauswirtschaft und Erziehung) aus. Hier müsse der eingeschlagene Weg konsequent fortgesetzt werden.

Öffnung der Gastronomie und Hotels

Kreistagsfraktion BVR/FW: Öffnung der Gastronomie und Hotels muss zu Ostern kommen!

Stralsund – „Wenn jetzt die Hotels und Restaurants nicht zu Ostern öffnen können, werden es viele in der Branche nicht überleben. Und das gerade auch auf Fischland-Darß-Zingst und Rügen. Gegenwärtig fühlen sich fast alle Hoteliers und Gaststättenbesitzer von der Politik und auch sonst ziemlich verlassen. Für sie gibt es momentan keinen Zeitplan und damit keine Perspektive. Für die Branche muss die Öffnung zu Ostern inklusive einer Lösung für ein längerfristiges Öffnungsmodell kommen, das unabhängig von ständig wechselnd festgesetzten Inzidenzwerten ist. Hoteliers und Gaststättenbesitzer haben gezeigt, dass sie effektiv funktionierende Hygienekonzepte haben“, verdeutlicht Mathias Löttge, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern hatte zusammen mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern einen konzeptionellen Öffnungsplan der Landesregierung vorgelegt. Doch bislang gibt es für die Gastronomie und Hotels sowie für die Bereiche Kultur, Reisen und Veranstaltungen seitens der Landesregierung keine Öffnungsperspektiven. Diese Branchen wurden auf den nächsten Bund-Länder-Gipfel am 22. März vertröstet. Allein die Außengastronomie darf frühestens ab dem 22. März geöffnet werden.

„Unsere Fraktion erwartet von Landrat Dr. Kerth, dass er sich für die betroffenen Unternehmen in Vorpommern-Rügen stark macht, genauso wie es andere Oberbürgermeister und Landräte tun. So sind bei uns ebenfalls die Voraussetzungen zur Einbindung des Gesundheitsamtes in die Luca-App zu schaffen und muss endlich eine landkreiseigene Schnellteststrategie mit Testpoints an den Zufahrten zu den Tourismusdestinationen nebst einer Impfstrategie unter zügiger Einbeziehung der Hausärzte entwickelt werden“, so Mathias Löttge weiter.

In Vorpommern-Rügen mit den Tourismusdestinationen Rügen und Fischland-Darß-Zingst gehören die Gastronomie- und Tourismuswirtschaft zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen und sind damit die Hauptarbeitgeber. Beide Branchen sind bislang jedoch in den Beschlüssen vollkommen außen vor geblieben, was inakzeptabel ist. Vorpommern-Rügen liegt seit langem konstant bei einer Inzidenz von unter 35.

„Es muss jetzt in Vorpommern-Rügen dafür Sorge getragen werden, dass die Hotels und Gaststätten spätestens zu Ostern und das nachhaltig wieder öffnen können. Hierfür muss eine effiziente Lösung gefunden werden. Sollte jetzt nichts passieren, werden wir im Landkreis massiv wirtschaftliche Einschnitte mit großem persönlichen Leid erleben. Die Entscheidungen pro Osteröffnung müssen jetzt fallen, da gerade die Hotels eine mindestens 14-tägige Vorlaufzeit für die Öffnung zwingend brauchen“, betont Mathias Löttge. Entscheidungen, die erst am oder nach dem 22. März ergehen, sind zu spät.

Impfen in Arztpraxen

Glawe: Weitere Stufe des Impfens soll starten – MV impft weiter nach Bundesimpfverordnung

Schwerin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben sich grundsätzlich für Impfungen in Arztpraxen ausgesprochen.

„Auch Mecklenburg-Vorpommern wird diesen Schritt gehen. Es ist das Ziel, spätestens im Laufe des Aprils mit den Impfungen durch Hausärzte zu beginnen. Wir sollen vom Bund in den kommenden Monaten deutlich mehr Impfstoff bekommen und können damit eine weitere Stufe des Impfens starten. Das bedeutet auch, wir können mehr in die Fläche gehen und die bereits etablierten Strukturen vor Ort nutzen. Hausärzte, Fachärzte oder auch Betriebsärzte können dann entsprechend Impfungen vornehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

In den kommenden Tagen geht es darum, dass der Bund die dafür notwendige Struktur und Logistik abstimmt und vorbereitet.

„Die Details werden weiter besprochen. Es soll auf Lieferketten wie bei üblichen Schutzimpfungen zurückgegriffen werden. Geplant ist, dass der Hersteller oder das Zentrallager des Bundes den pharmazeutischen Großhandel beliefert. Dieser wiederum liefert an die Apotheken und dann kann der Impfstoff an die Ärztinnen und Ärzte ausgeliefert werden“, betonte Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommern impft weiter nach der Bundesimpfverordnung. „Der Arzt kann nicht seine Patientenkartei durchimpfen. Hier sind die jeweiligen Prioritäten entscheidend. Die Hausärzte kennen das Krankheitsbild ihre Patienten oft über viele Jahre hinweg. Vielmehr sind beispielsweise zunächst Ältere und chronisch Kranke mit den Impfungen an der Reihe“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Über die Empfehlungen der Gesundheitsminister werden noch die jeweiligen Länderchefs mit dem Bund abschließend beraten.

Öffnung von Alten- und Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Nach Abschluss der Impfungen in den Alten- und Pflegeinrichtungen strebt Sozialministerin Stefanie Drese erweiterte Besuchs- und Betretensregelungen an, um den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder mehr soziale Kontakte zu ermöglichen. „Dabei wägen wir sehr sorgfältig zwischen Schutzmaßnahmen für die höchstvulnerablen Menschen und Lockerungsschritten ab“, sagte Drese heute in Schwerin.

Die erfolgreich und zügig verlaufenden Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen verbessern nach Angaben von Drese die Möglichkeiten für eine allmähliche Rückkehr zu einem vertrauten Alltag und Miteinander.

Drese: „Der mit der Impfung beabsichtigte Schutz lässt sich bereits jetzt anhand deutlich sinkender Fallzahlen in den Alten- und Pflegeheimen in unserem Land erkennen.“ So gibt es noch in 25 Einrichtungen ein Corona-Infektionsgeschehen mit rund 350 Betroffenen. Vor wenigen Wochen waren noch über 1.500 Positivfälle zu verzeichnen.

Die Zahlen zeigen nach Ansicht der Ministerin aber auch, dass die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen – und hier insbesondere das Tragen von Masken und die Testungen der Beschäftigten – nach wie vor den besten Schutz bieten und daher ausdrücklich weiterhin zu befolgen sind. So seien vereinzelt Corona-Neuinfektionen auch nach erfolgten Zweitimpfungen in Einrichtungen aufgetreten.

Die Testungen werden neben der Bundeswehr mittlerweile von mehr als 35 mobilen Testteams unterstützt. Diese stehen schnell und unbürokratisch zur Verfügung.

Zur Vorbereitung der Öffnungsschritte in den Alten- und Pflegeeinrichtungen hat Ministerin Drese das von ihr eingesetzte Sachverständigengremium Pflege und Soziales Anfang des Jahres beauftragt, Überlegungen und Vorschläge zu möglichen Lockerungen in der Pflege und Soziales Corona-Verordnung zu erarbeiten.

Das Sachverständigengremium hat in mehreren Sitzungen die Frage möglicher Lockerungsszenarien in Folge der Impfungen in Einrichtungen und Angeboten der Pflege und Eingliederungshilfe umfassend erörtert und in Absprache mit Drese einen Vorschlag erarbeitet, der sich momentan im Abstimmungsprozess befindet.

„Wünschenswert und geboten ist es darüber hinaus, dass es möglichst bundeseinheitliche Regelungen in diesem wichtigen Bereich gibt. Hier stehen abschließende Entscheidungen noch aus“, so Drese.

M-V erwirbt Lizenz für Luca-App

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes deutsches Bundesland die Lizenz für die Nutzung des Luca-Systems zur verschlüsselten Kontaktnachverfolgung einschließlich der Luca-App erworben. „Luca“ soll landesweit dabei helfen, Kontakte im Fall einer Corona-Infektion nachvollziehen zu können.

„Das ist ein wichtiger Baustein bei weiteren Öffnungsschritten, etwa in Gastronomie und Kultur. Das System ermöglicht schnell und einfach die Kontaktnachverfolgung nach dem Auftreten einer Corona-Infektion. Die dafür erforderlichen Daten werden zentral und sicher gespeichert und verarbeitet“, erläutert Mecklenburg-Vorpommerns Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Im Detail bedeute dies: „Händler, Gastronomen, Behörden, Kulturtreibende und alle anderen, die mit Publikum zu tun haben, können sich auf einem zentralen, sicheren Server registrieren. Sie erhalten einen QR-Code. Luca-Nutzer können sich damit auf ihrem Endgerät an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit als Besucher registrieren. Diese Daten werden auf dem zentralen, sicheren Server gespeichert. Zugriff darauf haben nur die Gesundheitsämter. Macht ein positiver Corona-Test es erforderlich, können sie die Daten direkt von diesem Server herunterladen.“

Die App ersetzt die handschriftliche Eintragung von Kundennamen und -adressen in Listen, die bislang zum Beispiel in Restaurants oder Kinos auslagen. „Mit der App ist diese Registrierung schnell und sicher in allen Einrichtungen mit Publikumsverkehr anwendbar. Sie ist für die Nutzer kostenfrei und der besuchten Einrichtung gegenüber anonym. Sie ermöglicht eine verlässliche und datenschutzkonforme Kontaktnachverfolgung und ist somit eine wichtige Voraussetzung, um in diesen Zeiten Publikumsverkehr wieder stärker zuzulassen“, fasst Pegel die Vorteile zusammen.

Die Daten werden zentral bei der Bundesdruckerei gespeichert. Nach dem am Freitag erfolgten Vertragsabschluss zwischen dem Land und den Entwicklern des Luca-Systems, dem Unternehmen Culture4Life, werden nun die erforderlichen Datenbanken eingerichtet. Im Anschluss werden die acht Gesundheitsämter der sechs Landkreise und der beiden kreisfreien Städte im Land an diese zentrale Datenhaltung bei der Bundesdruckerei angeschlossen. „Auf den Servern der Bundesdruckerei sind die Daten sicher“, so Christian Pegel.

Weiter führt der Minister aus: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Migration des Systems. Spätestens in der zweiten Aprilwoche soll die MV-Version mit ihrem hohen Sicherheitsniveau verfügbar sein.“ Die bereits frei verfügbare Luca-App könne auch jetzt schon genutzt werden. „Dann muss aber der Händler diese auf seinem Endgerät betreiben und auf diesem Endgerät auch alle Daten seiner Kunden speichern, was zahlreiche Datenschutz- und Datensicherheitsfragen aufwirft.“

Die Kosten für Lizenz und Betrieb für ein Jahr in Höhe von ca. 440.000 Euro werden aus dem MV-Schutzfonds finanziert. „Der volkswirtschaftliche Nutzen dürfte um ein Vielfaches höher liegen“, ist Digitalisierungsminister Pegel überzeugt. „Jedem Unternehmen, dem wir damit das Öffnen durch gesicherte Erfassung früher möglich machen, ist ein Gewinn.“

Über die Details dieser ersten, zentral gesteuerten Einführung der App in einem deutschen Bundesland informieren Christian Pegel und die Entwickler der App in einer Video-Pressekonferenz voraussichtlich am Mittwoch, 10. März. Die Einladung geht Ihnen gesondert zu.

Lockerungen in den Bereichen Schule und Kultur

Schwerin – Beim MV-Gipfel haben sich die Landesregierung, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Wirtschaft auf weitere Lockerungsschritte an den Schulen und im Kulturbereich verständigt. Ermöglicht werden diese Schritte durch den zusätzlichen Schutz, den der Einsatz von Schnell- bzw. Selbsttests für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bietet sowie durch das Vorziehen der Impfungen für Lehrkräfte. Noch vor Ostern sollen in Regionen wieder mehr Schülerinnen und Schüler die Schulen besuchen können und Präsenzunterricht erhalten. Auch für Kultureinrichtungen gibt es Öffnungsschritte.

„Nach den erheblichen Einschränkungen der vergangenen drei Monate müssen Schülerinnen und Schüler dringend wieder zurückkehren können in die Schule“, sagte Bildungs- und Kulturministerin Bettina Martin. „Das gilt insbesondere für die größeren Schulkinder, die teilweise seit vor Weihnachten im Distanzunterricht lernen. Dort, wo die Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, soll das vom 22. März an – begleitet von Schnell- und Selbsttests – wieder möglich sein. Unseren Stufenplan für die Schulen entwickeln wir entsprechend weiter“, erläuterte Martin.

Bereits am Montag, 8. März, greift die nächste Stufe an Schulen in Regionen, wo die Inzidenz verlässlich unter 50 liegt. „In der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen erhalten Jugendliche ab der Jahrgangsstufe 7 ab morgen Wechselunterricht. Das ist eine gute Nachricht“, sagte die Bildungs- und Kulturministerin. „Aber wir wollen durch Schnelltests, Selbsttests und mit Impfungen für die Lehrkräfte mehr erreichen. Das alles gibt zusätzlichen Schutz. Das Land hat 2 Millionen Selbsttests bestellt. Außerdem werden bereits seit dem 1. März Lehrkräfte in Grundschulen durch medizinisch geschultes Personal der Johanniter einmal wöchentlich getestet. Wir streben an, dass wir ab dem 22. März in den Regionen in den Präsenzunterricht gehen, wo die Inzidenz wischen 50 und 100 liegt. Dort werden wir die Klassen 1 bis 6 im Regelbetrieb haben, natürlich mit weiterhin strengen Hygieneregeln. Die Klassen der weiterführenden und beruflichen Schulen erhalten Präsenzunterricht im Wechselbetrieb“, sagte Martin. Die Abschlussklassen bleiben zur Prüfungsvorbereitung weiterhin im Regelbetrieb im Präsenzunterricht.

Die Regelungen für Schulen für Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100, wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in den kommenden Tagen bekannt geben. Zuvor finden noch Gespräche mit der kommunalen Ebene statt.

Martin rief zudem Lehrkräfte und die weiteren Beschäftigten an Grund- und Förderschulen auf, vom Impfangebot gegen Covid-19 Gebrauch zu machen. „Am vergangenen Freitag haben in Mecklenburg-Vorpommern die Impfungen für die Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen begonnen. Ich freue mich, dass dieses Angebot so breit angenommen wird, und bedanke mich sehr dafür, denn Impfen bringt mehr Sicherheit in unsere Schulen. Gerade in Grund- und Förderschulen ist es schwierig, den geforderten Mindestabstand untereinander immer einzuhalten. Hier ist die Impfung besonders wichtig. Deshalb gehören Beschäftigte in diesen Schulen jetzt auch zu der Bevölkerungsgruppe mit hoher Priorität“, erklärte die Ministerin.

„Ich werde mich nun aber auch dafür einsetzen, dass die Lehrkräfte an weiterführenden und beruflichen Schulen in einem nächsten Schritt geimpft werden können. Dieser Schritt muss dringend folgen, denn wir brauchen insgesamt Sicherheit an unseren Schulen, um mehr Präsenzunterricht absichern zu können“, forderte Martin. „Die Bildung der Kinder und Jugendlichen muss Priorität haben. Es ist wirklich höchste Zeit, dass die Kinder und Jugendlichen wieder in die Schule gehen, lernen und ihre Freunde treffen können.“

Die Bildungs- und Kulturministerin sprach zudem von einem wichtigen Signal für Kultureinrichtungen und für die Kulturszene. „Die Vereinbarungen des MV-Gipfels eröffnen auch den Kulturschaffenden eine wichtige Perspektive. Das kulturelle Leben, das wir alle so schmerzlich vermissen, ist für unsere Gesellschaft gerade in diesen schwierigen Zeiten enorm wichtig. Ich bin deshalb wirklich erleichtert, dass es gelungen ist, auch der Kunst und Kultur in unserem Land nun erste Öffnungsschritte zu ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind schon ab dem 8. März Besuche in Museen, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archiven wieder möglich. Sehr freue ich mich auch, dass die Buchläden ab morgen wieder geöffnet sind. Denn auch sie sind für mich ein wichtiger Teil unseres kulturellen Lebens“, so Martin.

Der Hochschulbetrieb wird über einen gesonderten Erlass und in Absprache mit den Hochschulleitungen geregelt.

Die wichtigsten Regelungen für Schule und Kultur im Überblick:

Landesweite Öffnungsschritte

Ab dem 8. März gilt unabhängig von der Inzidenz („Sockelöffnung“):

  • Buchläden können wieder öffnen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tagesinzidenz von über 150 werden diese Öffnungsschritte rückgängig gemacht.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt zusätzlich:

  • Kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen, Archive und Bibliotheken können ebenfalls mit Terminvereinbarung wieder besucht werden.
  • Messen zur beruflichen Orientierung können mit Terminvereinbarung wieder durchgeführt werden.

Diese Öffnungsschritte werden landesweit zurückgenommen, wenn die Landesinzidenz über 100 steigt. Gleiches gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Ab dem 22. März gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100 und der Vorlage eines tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttestes zusätzlich:

  • Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen für Besucher, die einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen können.

Die Lockerungsschritte werden wieder außer Kraft gesetzt, wenn die landesweite 7-Tages-Inzidenz über 100 steigt. Das Gleiche gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Regionale Öffnungsschritte

Das Infektionsgeschehen in den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickelt sich sehr unterschiedlich. Einige liegen deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt, andere zählen zu den Kreisen und kreisfreien Städten mit den bundesweit niedrigsten Inzidenzwerten. Letzteren soll die Möglichkeit zu weiteren Öffnungsschritten gegeben werden. Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro Woche an mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen können folgende Lockerungen ermöglichen:

  • Besuch von kulturellen Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sowie Bibliotheken und Archiven ohne Terminvereinbarungen.

Steigt die Inzidenz in diesen Regionen über 50, müssen diese Öffnungsschritte wieder rückgängig gemacht werden.

Rückfallklausel und Notbremse

Wenn in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die von regionalen Öffnungsschritten Gebrauch gemacht haben, die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden.

Für die Öffnungsschritte zwischen 50 und 100 gilt, dass diese ab einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wieder rückgängig gemacht werden. Dabei wird bewertet, ob es sich jeweils um ein diffuses oder regional klar abgrenzbares Infektionsgeschehen handelt. Dieselben Kriterien gelten für die landesweite Rücknahme von Lockerungen.

Öffnungen im Sportbereich

Kinder- und Jugendsport hat Priorität

Schwerin – Der MV-Gipfel hat sich am Wochenende auf Öffnungen im Sportbereich verständigt. Diese sind abhängig von der Inzidenzzahl. Für Kinder und Jugendliche gibt es dabei weitergehende Regelungen.

„Wir erweitern die Möglichkeiten für den Individualsport und schaffen eine Perspektive für den Vereinssport. Kinder und Jugendliche haben dabei oberste Priorität“, fasste Sozial- und Sportministerin Stefanie Drese die Ergebnisse zusammen.

Ab Montag, dem 8. März ist in Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Individualsport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen.

„Darüber hinaus gibt es eine Kopplung des Kinder- und Jugendsports mit dem Regelunterricht in den Schulen“, betonte Drese. In den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der Schulbetrieb als täglicher Präsenzunterricht stattfindet, ist der vereinsbasierte Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport im Freien in allen Sportarten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen zulässig.

Drese: „Im Moment haben wir in der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen Präsenzunterricht in den Klassen 1-6. Das bedeutet, dass dort für diese Alterskohorte ab Montag auch der Trainingsbetrieb im Verein im Außenbereich möglich ist. Für die Kinder der Klassen 1-6 in den anderen Landkreisen und in Schwerin ist unser Ziel, dass die Aufnahme des vereinsbasierten Trainings spätestens ab dem 22.3. erfolgen kann.“

Eine Perspektive gibt es auch für den Freizeit- und Breitensport für Erwachsene. Wenn der Inzidenzwert in den nächsten 14 Tagen stabil unter 100 Neuinfektionen beträgt, sind weitere Öffnungen vorgesehen. Unter diesen Voraussetzungen ist ab dem 22. März kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich zugelassen, unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Fahrschulen in M-V können wieder öffnen

Schwerin – Das Kabinett hat nach dem „MV-Gipfel“ am Sonnabendnachmittag beschlossen, dass die Fahrschulen im Land ab Montag wieder öffnen dürfen.

„Ich freue mich sehr, dass wir an dieser Stelle wieder einen Schritt in Richtung Normalität tun können – wenn auch unter Auflagen. Um einander gegenseitig vor einer Ansteckung mit Covid 19 zu schützen, müssen Lehrer und Schüler bei der praktischen Ausbildung im Auto eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Sofern das nicht möglich ist, ist vor Antritt der Ausbildungseinheit ein negatives Ergebnis eines Selbsttests vorzulegen“, sagte  Verkehrsminister Christian Pegel nach dem Beschluss.

Auch der Theorieunterricht kann – in kleinen Gruppen und mit Gesichtsmaske – wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. „Mit der Wiederaufnahme der Fahrschulausbildung ermöglichen wir vor allem den künftigen Auszubildenden, die für die Wege zu Ausbildungsstätten und Berufsschule so wichtige Fahrschulausbildung rechtzeitig anzugehen. Wir können damit wichtigen Beitrag der Fahrschulen für die Verkehrssicherheit und die Mobilität vor allem junger Menschen wieder sicherstellen“, so Pegel.

Nach Angaben des Fahrlehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern warteten zwischen 6.000 und 6.5000 Fahrschüler, dass sie ihren begonnen Unterricht fortsetzen können. Zudem hätten sich Wartelisten für neue Interessenten aufgebaut, die es jetzt engagiert abzuarbeiten gelte, so Pegel. Er dankte dem Vorsitzenden des Fahrlehrerverbandes Helmut Bode, der dem Ministerium in dieser Zeit als kompetenter Gesprächspartner und Ratgeber zur Verfügung stand.