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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

AstraZeneca: Wiederaufnahme der Impfungen

Schwerin – „Die Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca können in Mecklenburg-Vorpommern wieder aufgenommen werden. Es hat durch das Transportunternehmen eine Testfahrt mit einigen wenigen Dosen mit AstraZeneca zu mehreren Impfzentren stattgefunden. Die Daten sind ausgewertet worden. Der vorgeschriebene Temperaturbereich wurde während des gesamten Transportes eingehalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Nach Prüfung des Sachverhalts hat der Transporteur Temperaturunterschreitungen bei den infrage stehenden Chargen festgestellt, die auf eine fehlerhafte Handhabung der Transportboxen zurückzuführen sind. Betroffen sind davon neben der Auslieferung von 8.400 Dosen vom 15. Februar auch die Auslieferung von 6.000 Dosen vom 11. Februar. Beim Transport zu den Impfzentren war die Temperatur unter 0 Grad Celsius gefallen. Das hat sich nun bei den Auswertungen der Protokolle, sogenannter Temperaturlogger, bestätigt. Die Logger überwachen die Temperatur beim Transport in den Transportbehältern. „Für uns ist wichtig, dass der Transport zu den Impfzentren ab sofort ohne Beanstandungen weiterlaufen kann und die Impfungen somit stattfinden können“, so Glawe weiter. Der vorgeschriebene Temperaturbereich des Impfstoff-Herstellers liegt zwischen +2 bis +8 Grad Celsius.

Die circa 12.200 Dosen, die noch nicht verimpft worden sind, bleiben in Quarantäne-Lagerung. „Den Hersteller und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI – Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) haben wir um eine Einschätzung gebeten, wie mit dem verbliebenen Impfstoff umgegangen werden kann“, sagte Gesundheitsminister Glawe. Circa 2.200 Personen sind mit dem Impfstoff AstraZeneca geimpft worden. Nach Erkenntnissen des PEI können die bisher geimpften Personen die zweite Impfung im normalen Zeitplan bekommen. Die zweite Impfung erfolgt nach Angaben des Impfstoffherstellers im Zeitraum von neun bis 12 Wochen.

In Mecklenburg-Vorpommern sind in der vergangenen Woche 14.400 Dosen des Impfstoffs vom Hersteller AstraZeneca angekommen. In dieser Woche werden – voraussichtlich am Sonnabend – voraussichtlich weitere 12.000 Impfdosen nach Mecklenburg-Vorpommern geliefert. „Die Impfungen können somit fortgesetzt werden“, so Glawe weiter. Der Minister machte abschließend deutlich, dass das Land neben BioNTech/Pfizer und Moderna auch weiter an dem Impfstoff AstraZeneca festhält. „Die Menschheit kann sich über das Vorhandensein von verschiedenen Impfstoffen gegen das Corona-Virus freuen. Die Schnelligkeit der Entwicklung ist einmalig. Die Impfstoffe verhindern Erkrankungen beziehungsweise schwere Verläufe“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Grundschullehrkräfte: vorzeitiges Impfangebot

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz begrüßt, Grundschullehrkräften und Beschäftigten in den Kitas ein vorzeitiges Impfangebot zu machen.

„Dies ist ein sehr wichtiger Schritt für mehr Sicherheit im Präsenzunterricht. Gerade die jungen Schülerinnen und Schüler in der Grundschule sind besonders auf Präsenzunterricht angewiesen – Lesen, Schreiben und Rechnen lernt man schlecht zuhause am Computer. Auch ist das Distanzlernen gerade für berufstätige Eltern von jungen Schulkindern eine enorme Herausforderung. Deshalb müssen die Grundschulkinder als erste wieder den Präsenzunterricht in den Schulen besuchen können. Gut und konsequent, dass ihre Lehrerinnen und Lehrer jetzt auch früher als zunächst vom Bund geplant geimpft werden können. Ich freue mich sehr, dass die Gesundheitsministerkonferenz unserer Forderung nun nachkommt. Das bedeutet mehr Sicherheit sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Kinder. Ich rufe alle Lehrerinnen und Lehrer dazu auf, das Angebot anzunehmen und sich, sobald das möglich wird, impfen zu lassen. Sie schützen damit nicht nur sich, sondern auch Ihre Schülerinnen und Schüler“, so Martin.

Die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister hatte am Montag beschlossen, dass Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung und in den Grundschulen eine Impfung bekommen können, nachdem die Gruppe mit der höchsten Priorität (z. B. Menschen über 80 Jahre bzw. Beschäftigte in der Pflege und in Gesundheitsberufen) ein solches Angebot bekommen hat.

Vorzeitiges Impfen

Schwerin – Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich am Montag für das frühere Impfen von Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege sowie an Grund- und Förderschulen tätig sind, ausgesprochen. „Wir haben grünes Licht. Das ist eine gute und wichtige Entscheidung. Demnach rutschen beispielsweise Lehrkräfte und Erzieher jetzt in der Priorität beim Impfen von Gruppe drei (Erhöhte Priorität) in die Gruppe zwei (Hohe Priorität). In der Umsetzung bedarf es noch die entsprechende Änderung der Bundesimpfverordnung. Das soll zügig geschehen, hat uns der Bund zugesichert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Gesundheitsminister Glawe warb dafür sich impfen zu lassen. „Ziel ist es weiter das Infektionsgeschehen einzudämmen und die Ausbreitung zu verhindern. Ein wesentlicher Schritt hierfür ist eine Impfung gegen das Corona-Virus. Es treten auch bei uns im Land Virus-Mutationen auf, die deutlich ansteckender sind. Hinzu kommt, wenn Grundschulen und Kitas ihren Betrieb nun vermehrt öffnen, sind wieder deutlich mehr Menschen im Land unterwegs. Es muss der bestmögliche Schutz für alle gewährleistet werden“, so Glawe weiter.

Die ersten Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und an Grund- und Förderschulen tätig sind, sollen je nach Situation vor Ort im Laufe des März idealerweise ein Impfangebot bekommen. „Wir sind dankbar, dass wir die Weichen heute stellen konnten. Wenn der Bund das Vorziehen der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher ermöglicht, muss gewährleistet sein, dass dies rasch erfolgen kann. Die Gruppe 2 (Hohe Priorität) ist bereits jetzt sehr groß. Sie enthält eine große Personengruppe der zu Impfenden. Das bedeutet, es muss genügend Impfstoff vorhanden sein. Wir haben mit dem Aufbau der Impfzentren, die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Zur Gruppe 2 (Hohe Priorität) zählen entsprechend der Bundesimpfverordnung beispielsweise über 70-Jährige. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona-Virus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt; Demenzerkrankte; Personen mit COPD oder anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung; Personal der Blut- und Plasma-Spendedienste und in Corona-Testzentren; Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder auch Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur und Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind.

Vorziehen von Impfungen

Gesundheitsminister Glawe plädiert für das Vorziehen der Impfungen von Grundschullehrer/-innen und Erzieher/-innen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich für eine frühere Impfung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern sowie Kitaerzieherinnen und Kitaerziehern ausgesprochen. „Grundschule und Kita wären nach der aktuellen Impfverordnung in der Priorität in Gruppe drei mit dem Impfen dran. Dann könnten sie voraussichtlich erst im Sommer geimpft werden. Hier wollen wir eine entsprechende Änderung erzielen, so dass Grundschullehrer/-innen und Erzieher/-innen in die Prioritätengruppe zwei vorgezogen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Sonntag.

Anlass ist die morgige Gesundheitsministerkonferenz (Montag, den 22 Februar 2021) aller Bundesländer per Videoschalte mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Wir wollen mit den Ländern eine entsprechende Grundsatzentscheidung fassen. Diese könnte voraussichtlich am Montag erzielt werden. Die Impfungen in Grundschulen und Kitas sind ein wichtiger Beitrag um sich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. „Die besondere Bedeutung von Kitas und Grundschulen ist für die Entwicklung von Kindern unumstritten. Gleichzeitig gibt es in den Einrichtungen auch erschwerte Möglichkeiten, die entsprechenden AHA-Regeln praktisch bei Kindern einzuhalten. Gerade in Kitas ist das für alle Beteiligten – auch wenn es hervorragende Konzepte gibt – eine besondere Herausforderung. Abhängig vom Infektionsgeschehen soll regional wieder mehr Präsenzunterricht stattfinden. Auch die Kitas werden mehr Kinder aufnehmen“, sagte Glawe.

Gesundheitsminister Harry Glawe machte im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz deutlich, dass das Vorziehen der Impfungen intensiv diskutiert werden wird. „Die Inzidenzen zwischen den Bundesländern und auch innerhalb der Bundesländer fallen regional unterschiedlich aus. Alles steht und fällt mit der Verfügbarkeit an Impfdosen. Ab dem zweiten Quartal sollen die Impfstofflieferungen spürbar steigen. Das gemeinsame Ziel muss es sein, dass die ersten Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Grundschullehrerinnen und -lehrern je nach Situation vor Ort im Laufe des März ein Impfangebot bekommen. Hierzu muss die Bundesimpfverordnung kurzfristig geändert werden. Voraussetzung ist auch, dass die entsprechend notwendige Zahl an Impfdosen verfügbar ist“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Grenzüberschreitende Fachkräftesicherung

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur Errichtung von zwei neuen Testzentren an der deutsch-polnischen Grenze entschieden. Auf diese Weise soll der Gesundheitsschutz im aktuell von Corona betroffenen Kreis Vorpommern-Greifswald verbessert werden. Zugleich soll Berufspendlerinnen und Berufspendlern im deutsch-polnischen Grenzgebiet die Einhaltung der Quarantänevorschriften erleichtert werden. Diese sehen regelmäßige Tests beim Pendeln über die Grenze vor.

In diesem Zusammenhang zeigte sich der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann erleichtert, dass der polnische Anwalt Rafał Malujda seine Beschwerde gegen die Testpflicht nach der Quarantäneverordnung Mecklenburg-Vorpommern zurückgezogen hat.

„Ich bin froh, dass wir uns entgegengekommen sind. In konstruktiven, ausführlichen Gesprächen mit Herrn Malujda und der Vertreterin der polnischen Community in Vorpommern, Frau Katarzyna Werth, haben wir uns darauf geeinigt, dass MV kurzfristig zwei Antigentestzentren an den Grenzübergängen in Linken/Lubieszyn und Ahlbeck/Świnoujście einrichtet. Die Lösung ist langfristig angelegt, so dass – unabhängig von der Pandemie-Situation – Tests von Grenzpendlern schnell durchgeführt werden können. Darüber hinaus haben wir verabredet, dass die polnische Community in Vorpommern künftig im Beirat der Geschäftsstelle für die Metropolregion Stettin vertreten ist. Das ist für eine nachhaltige Entwicklung unserer Zusammenarbeit sehr wertvoll.“ Diese Vereinbarung wurde heute in Pasewalk unterzeichnet.

„Wir brauchen eine grenzüberschreitende Fachkräftesicherung, die robuster ist als bislang. Das ist für unsere Unternehmen und für die Fachkräfte gleichermaßen essenziell. Hier müssen wir besser werden. Dabei können uns passend lokalisierte Testzentren und bezahlbare Tests helfen“, so Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph.

Es ginge um die Sicherheit der Pendlerinnen und Pendler selbst, um die Menschen, denen sie in Vorpommern aus beruflichen Gründen begegnen und natürlich auch um die Familien der Pendler. „Ob medizinisches Personal in Krankenhäusern oder Pflegekräfte in den Heimen oder im ambulanten Bereich – wir brauchen jede und jeden von Ihnen. Und deswegen ist es auch so wichtig, dass die zwei Schnelltestzentren in Ahlbeck auf Usedom und Linken entstehen. Das ist für die Pendlerinnen und Pendler eine große Erleichterung und ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz“, so die Auffassung beider Staatssekretäre.

„Die heutige Einigung ist ein guter erster Schritt, um das Zusammenleben an der Grenze auch in Zeiten der Corona-Pandemie zu erleichtern. In der Einigung wurden sowohl die Positionen der Landesregierung als auch wichtige Positionen meiner Klage berücksichtigt. Wir sind sehr zuversichtlich und werden nun schauen, in welche Richtung die nächsten Regelungen gehen werden“, sagte Rafał Malujda.

„Es war kein einfacher, gerader und schneller Weg, doch am Ende führte er zu einer vertretbaren Lösung für uns als EU- Bürger und Bürgerinnen“, sagte Katarzyna Werth, die Sprecherin des Polnischen Bundesnetzwerkes für Partizipation und Soziales in MV und zeigt sich erleichtert, dass die Verhandlungen erfolgreich für beide Seiten beendet werden konnten. „Es war mir von Anfang an wichtig, eine gleichberechtigte und angemessene Lösung nicht nur für die Grenzpendler, aber auch für die Grenzgänger herbeizuführen“, fügt Werth hinzu.

Neuer Kita-Stufenplan gilt ab Montag

Schwerin – Vom 22. Februar an wird es in den Kindertages- und Kinderpflegeeinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns eine Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen geben, dort, wo es die Inzidenz zulässt. In diesen Regionen wird die bisherige Kita-Schutzphase von einem Stufenplan abgelöst.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Ich möchte mich in erster Linie bei all den Eltern für ihre Geduld und ihr Durchhaltevermögen während der Schutzphase bedanken. Die vergangenen Wochen waren ganz sicher alles andere als einfach. Dadurch, dass Sie Ihre Kinder zu Hause gelassen haben, wo es möglich war, haben Sie Ihren Teil dazu beigetragen, dass wir den Stufenplan nun umsetzen können.“

Der Kita-Stufenplan sieht vor, dass in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommers mit einer stabilen Inzidenzzahl bis 50, ein regulärer Betrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygienehinweisen stattfindet. Dort können die Kinder wieder uneingeschränkt in die Einrichtungen kommen. Die Schutzmaßnahmen sind aber weiterhin hoch.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 findet auch ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt, allerdings mit strengen Hygienehinweisen. Dazu gehören starke Einschränkungen beim Singen und Sport, Kontaktlisten, stündliche Stoßlüftung und eine notwendige Gesundheitsbestätigung. Eltern dürfen nur in Ausnahmesituationen die Einrichtungen betreten.

Bei einer Inzidenz von 100 bis 150 kommen ebenfalls die strengen Hygienehinweise zur Anwendung, es gilt dann aber wieder die Schutzphase und damit verbunden der Appell an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

Ab einer Inzidenz von 150 gilt ein grundsätzliches Besuchsverbot der Kitas: Es gibt nur noch eine Notfallbetreuung bei besonderen Härtefällen (u.a. Alleinerziehende, Kindeswohl) bzw. der Beschäftigung von mindestens einem Elternteil in der kritischen Infrastruktur und keiner anderen Möglichkeit der Kinderbetreuung.

„Wir haben mit dem Kita-Stufenplan für Eltern und Kinder, die Träger der Einrichtungen und ihre Beschäftigten sowie für die kommunale Ebene eine nachvollziehbare Perspektive geschaffen. Mit diesem Instrument tragen wir dem kontinuierlichen Rückgang des Infektionsgeschehens, aber auch der Vorsicht vor Varianten des Coronavirus gleichermaßen Rechnung“, sagt Sozialministerin Drese.

Denn im Stufenplan sind Vorkehrungen bei einem diffusen Infektionsgeschehen mit Mutation vorgesehen. Das heißt: Werden vermehrt Mutationen festgestellt, soll in der betroffenen Region schnell ein grundsätzliches Besuchsverbot mit Notfallbetreuung und strengen Hygienehinweisen ausgesprochen werden, um eine Ausbreitung der Mutation zu verhindern.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Kindertagesf%C3%B6rderung/

Uneingeschränktes Training für Kaderathleten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Nachwuchsathleten dürfen ab sofort öffentliche und private Sportanlagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb wieder nutzen, unter Einhaltung von strengen Hygienevorgaben. Dies gilt für alle olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten mit dem Status Landeskader, jedoch weiterhin ohne Zuschauer. Bisher war das uneingeschränkte Training nur Bundeskadern und Berufssportlern vorbehalten.

„Ich bin froh, dass unsere Landeskader wieder ohne Einschränkungen trainieren und sich damit auf nationale und internationale Wettbewerbe vorbereiten können, wir unterstützen das gerne“, sagte Sportministerin Stefanie Drese. „Das Leistungsniveau darf auch bei den jungen Sportlerinnen und Sportlern nicht auf der Strecke bleiben, da an den Nachwuchsbereich gleichermaßen hohe Anforderungen im sportlichen Vergleich gestellt werden.“

Für Trainer, Betreuer, medizinisches Personal sowie das Schieds- und Wettkampfgericht besteht nun jedoch die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bislang wurde dies nur empfohlen. Dabei sind medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken, zum Beispiel FFP2-Masken, zu verwenden.

„Trotz der Lockerungen ist die Gesundheit der Athletinnen und Athleten sowie aller am Sportgeschehen Beteiligten unsere oberste Priorität. Deshalb müssen Hygiene- und Sicherheitskonzepte weiter verantwortungsvoll berücksichtigt werden“, betonte Sportministerin Drese.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit etwa 900 berufene Landeskader in ca. 20 Sportarten; davon trainieren rund 500 Athleten an den Standorten der Eliteschulen des Sports in Rostock, Schwerin und Neubrandenburg. Weitere Landesleistungszentren und Leistungsstützpunkte gibt es z.B. in Greifswald, Stralsund, Redefin oder Neustadt-Glewe.

Sportarten der Eliteschulen im Einzelnen:

Schwerin: Boxen, Fechten, Leichtathletik, Judo, Fußball, Handball, Radsport, Rudern, Segeln, Sportakrobatik, Volleyball, Triathlon, Schwimmen, Ringen

Rostock: Leichtathletik, Segeln, Schwimmen, Wasserspringen, Short-Track, Rudern, Basketball, Fußball, Handball, Boxen, Ringen, Triathlon, Volleyball

Neubrandenburg: Kanurennsport, Leichtathletik, Triathlon, Handball, Fußball, Sportschießen, Volleyball

Schulorganisation nach den Winterferien

Bei verlässlicher Inzidenz unter 50 wechseln Klassen 1-6 wieder in Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schwerin – Bald gehen die Winterferien zu Ende. Am 22. Februar startet in Mecklenburg-Vorpommern die Schule wieder. Die Voraussetzungen haben sich geändert – Mit einem Stufenplan ermöglicht die Landesregierung die schrittweise Wiederöffnung der Schulen für den Präsenzunterricht. Diesen Stufenplan hat die Landesregierung in der vergangenen Woche mit den Schulträgern und den anderen Partnern des MV-Gipfels abgestimmt und beschlossen. Er orientiert sich an den 7-Tage-Inzidenzwerten.

Der neue Stufenplan greift ab Mittwoch, dem 24. Februar 2021. Montag und Dienstag der kommenden Woche sind Übergangstage. Die Präsenzpflicht ist überall noch aufgehoben bzw. in Vorpommern Greifswald gilt in den Klassen 1-6 Notbetreuung.

„Mit diesem Stufenplan schaffen wir eine Perspektive für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern. Damit zeigen wir den Weg auf, wie die Schulen in MV schrittweise wieder öffnen. Ich freue mich sehr, dass wir ab nächstem Mittwoch für die Grundschüler und die Klassen 5 und 6  dort im Land wieder täglichen Regelbetrieb anbieten können, wo die 7-Tages-Inzidenz seit 10 Tagen verlässlich unter 50 liegt. Gerade für die Kleinsten ist das Lernen im persönlichen Austausch mit den Lehrkräften in der Schule unerlässlich. Lesen, Schreiben und Rechnen lernen die Kinder nicht wirklich gut allein in Distanz am Computer“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Wie der Unterricht wo nach den Winterferien geregelt wird, und welche Klassenstufen wieder in Präsenz in der Schule unterrichtet werden können, orientiert sich am Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt. Seit dem Stichtag 13. Februar 2021 lagen der Landkreis Vorpommern-Rügen, die Hansestadt Rostock und der Landkreis Rostock mit ihren 7-Tages-Inzidenzen verlässlich unter 50.

In diesen Regionen werden am kommenden Mittwoch, dem 24. Februar 2021 voraussichtlich die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassen 5 und 6 der Regionalen Schulen wieder in den täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten können. Es herrscht wieder die Präsenzpflicht. Kinder mit Vorerkrankungen oder die in einem Haushalt mit besonders gefährdeten, vorerkrankten Personen leben, können sich auch weiterhin von der Präsenzpflicht befreien lassen.

Folgend die wichtigsten Informationen zur Schulorganisation nach den Winterferien auf einen Blick:

7-Tages-Inzidenz seit mindestens 10 Tagen unter 50:

  • Präsenzunterricht in der Grundschule
  • Präsenzunterricht in den Klassenstufen 5 und 6
  • Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen
  • in den Abschlussklassen der beruflichen Schulen
  • Für die Klassenstufen der weiterführenden Schulen ab der Klassenstufe 7 startet der Unterricht in Präsenz unter Einhaltung des Mindestabstandes am 8. März. In der Regel sind dafür die Lerngruppen zu teilen (Wechselunterricht). Sind die Lerngruppen ohnehin klein oder der genutzte Raum sehr groß (z. B. Aula, Sporthalle), kann ausnahmsweise auf die Teilung verzichtet werden. Ziel dieser Reglung ist es, den Mindestabstand als Hygienemaßnahme einhalten zu können. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.
  • In den beruflichen Schulen gelten für die Klassen, die keine Abschlussprüfung in diesem Jahr haben, die gleichen Regelungen.

Es gilt an allen o.g. Schulen die Präsenzpflicht

7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 150:

Hier gelten die folgenden Regelungen wie vor den Winterferien:

  • Grundschule: Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die zuhause betreut werden, erhalten Aufgabenpakete.
  • Klassen 5 und 6: Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Die Schulen sind jedoch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zuhause betreut werden. Lehrkräfte sind vor Ort. Kinder, die von zuhause lernen, erhalten Aufgabenpakete.
  • Ab der Klassenstufe 7: In der Regel Distanzunterricht. Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde kann abweichend von dieser Regel ab dem 8. März 2021 Wechselunterricht zulassen, sofern das örtliche Infektionsgeschehen klar abgrenzbar und die Erteilung von Präsenzunterricht aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist.
  • Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen: Es findet zur Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht statt. Die Präsenzpflicht ist aber aufgehoben.
  • Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen erhalten Distanzunterricht.

Diese Regelungen werden ab dem 22. Februar 2021 voraussichtlich für die Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte sowie für in der kreisfreien Stadt Schwerin gelten.

7-Tages-Inzidenz seit 2 Tagen über 150:

  • Grundschule: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
  • Klassen 5 und 6: Distanzunterricht, eine Notbetreuung ist eingerichtet.
  • Ab der Klassenstufe 7: Distanzunterricht
  • Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
  • Abschlussklassen der beruflichen Schulen: Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung. Präsenzpflicht ist aufgehoben.
  • Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen:

Diese Regelung wird voraussichtlich ab dem 22. Februar 2021 in den Schulen des Landkreises Vorpommern-Greifswald Anwendung finden. Für einen Wechsel ist zunächst eine 7-Tages-Inzidenz unter 150 über mindestens 10 Tage erforderlich.

ACHTUNG ELTERN:

Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien wieder den Präsenzunterricht an den Schulen besuchen, müssen wie bereits nach den Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien wieder ein von den Eltern ausgefülltes Formular vorlegen, in dem sie versichern, dass der Schüler oder die Schülerin sich in den vergangenen 10 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Außerdem ist zu erklären, dass der Schüler oder die Schülerin keine Symptome aufweist, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hinweisen könnten. Das Formular und weitere Informationen dazu sind über die Schulen zu beziehen oder im Internet unter https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632858 herunterzuladen.

Weitere Informationen, zum Beispiel zu den Förderschulen, sind auf https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1632856 zu finden.