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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Impfungen mit AstraZeneca weiter ausgesetzt

Schwerin – Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca bleiben in Abstimmung mit den Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorsorglich ausgesetzt.

„Aufklärung und Ursachenforschung werden durch die Beteiligten vorangetrieben. Wir brauchen Klarheit. Fest steht: Bis zur Wiederaufnahme der Impfungen muss die Lieferkette nachvollzogen und mögliche Fehlerquellen ausgeschlossen werden. Hier laufen Auswertungen mit der Arzneimittelüberwachungsstelle sowie dem Transporteur und den Impfzentren in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten weiter. Erste Erkenntnisse liegen vor“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Anlass ist, dass bei der Auslieferung des AstraZeneca-Impfstoffes an die Impfzentren Temperaturabweichungen durch die Belieferten festgestellt worden waren.

Neben der Auslieferung von 8.400 Dosen vom 15. Februar wird auch die Auslieferung der 6.000 Dosen vom 11. Februar untersucht. Es gibt Hinweise darauf, dass Probleme des Großhändlers beim Transport aufgetreten sind. Anhand der bisherigen Erkenntnisse sind die Temperaturdaten des Impfstoffes beim Transport zu den Impfzentren beziehungsweise in die Krankenhäuser unter 0 Grad Celsius abgefallen. Das ergeben die Auswertungen der Protokolle sogenannter Temperaturlogger. Diese überwachen die Temperatur beim Transport in den Transportbehältern.

„Der vorgeschriebene Temperaturbereich des Impfstoff-Herstellers liegt zwischen +2 bis +8 Grad Celsius. Die Arzneimittelüberwachungsstelle ist involviert und prüft mögliche Auffälligkeiten“, so Glawe weiter. „Der nicht verimpfte Impfstoff bleibt in Quarantänelagerung bis zum Abschluss der Prüfungen. Dann wird entschieden, wie mit den Dosen weiter verfahren wird.“

Nach den vorliegenden Informationen der Krankenhäuser und Impfzentren sind circa 2.200 Personen mit dem Impfstoff AstraZeneca geimpft worden. Gesundheitsminister Harry Glawe appellierte: „Wer sich unwohl fühlt, sollte vorsorglich den nächsten Arzt aufsuchen“, betonte der Gesundheitsminister.

Minister Glawe machte abschließend deutlich, dass das Land weiter an dem Impfstoff AstraZeneca festhält. „Nach unseren bisherigen Erkenntnissen hat die vorsorgliche Unterbrechung der Impfungen mit AstraZeneca nichts mit der generellen Qualität des Impfstoffes zu tun. Deshalb werden wir sobald wie möglich die Impfungen fortsetzen. Dabei sind die aktuellen Entwicklungen zu möglichen Impfreaktionen im Auge zu behalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Impfungen mit AstraZeneca unterbrochen

Schwerin – Bei der Auslieferung des AstraZeneca-Impfstoffes an die Impfzentren im Land Mecklenburg-Vorpommern wurden Temperaturabweichungen durch die Belieferten festgestellt. Der vorgeschriebene Temperaturbereich (+2 bis +8 Grad) wurde bei der Auslieferung möglicherweise in einigen Fällen unterschritten. Gesundheitsminister Harry Glawe fordert eine rasche Aufklärung.

„Eine genaue Klärung des Sachverhaltes, der Ursache und der betroffenen Mengen wird in Zusammenhang mit dem zuständigen Transporteur, der Arzneimittelüberwachungsstelle und den Impfzentren in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten bereits mit Hochdruck betrieben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

In Reaktion auf das Bekanntwerden des Sachverhaltes wurden vorsorglich die Impfungen mit AstraZeneca in Abstimmung mit den Impfzentren ausgesetzt. „Es erfolgen ab morgen keine Impfungen mit AstraZeneca. Krankenhäuser und Impfzentren sind informiert“, so Glawe weiter. Nach Rücksprache mit dem Hersteller AstraZeneca und der zuständigen Stelle für Arzneimittelüberwachung wird nun geklärt, ob der Impfstoff weiter verwendet werden kann. Bis dahin befindet sich der Impfstoff in Quarantänelagerung.

Betroffen ist die Auslieferung vom 15.02.2021 mit 7.200 Dosen des Impfstoffes von AstraZeneca. Die Verteilung der Impfstoffe der Firmen BioNTech und Moderna erfolgt uneingeschränkt weiter.

Schulbetrieb nach den Winterferien

MV-Gipfel verständigt sich auf Stufenplan für den Schulbetrieb

Schwerin – Mit einem Stufenplan für den Schulbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern liegen Regelungen für die schrittweise Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht nach den Winterferien vor. Schrittweise können wieder mehr Schülerinnen und Schüler die Schulen besuchen. Beim MV-Gipfel haben sich die Landesregierung, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbänden auf die Regelungen verständigt. Zuvor hatte der Landtag einen entsprechenden Beschluss gefasst.

„Bei möglichen Lockerungen war mir immer wichtig, dass Kinder und Jugendliche die Ersten sein müssen, die davon profitieren“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Gerade für die Kleinen in der Grundschule, die Lesen, Schreiben und Rechnen lernen müssen, ist der Präsenzunterricht in der Schule unverzichtbar. Mit dem Stufenplan zeigen wir für alle eine Perspektive auf und schaffen für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern eine wichtige Orientierung“, so Martin.

„Die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie allen Beschäftigten in den Schulen hat weiterhin höchste Priorität. Insofern ist die Einigung auf den Stufenplan ein sehr gutes Ergebnis, wie wir trotz eines Infektionsrisikos mit dem Coronavirus wieder zu mehr Präsenzunterricht in der Schule kommen können“, sagte die Bildungsministerin.

Schülerinnen und Schüler, die nach den Winterferien die Schule besuchen, müssen eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Das entsprechende Formular, das von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschrieben werden muss, wird über die Schulen zur Verfügung gestellt und kann auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Der Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6 beginnt am 24. Februar, zwei Tage nach Ende der Winterferien. Voraussetzung ist, dass in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt stabil weniger als 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen registriert wurden.

Den Schulen stehen somit zwei Übergangstage für die Vorbereitung zur Verfügung. Am Montag, 22. Februar, und Dienstag, 23. Februar, gelten die bisherigen Regelungen wie vor den Winterferien.

An den beruflichen Schulen, an denen das zweite Schulhalbjahr bereits am Montag, 15. Februar, beginnt, bleiben zunächst die Regelungen wie vor den Winterferien bestehen.

Stufenplan – Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in der Schule

Inzidenz unter 50

Bei einer Inzidenz von unter 50 ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Grundschulbereich

In der Grundschule findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Damit sind nach den Ferien zwei Übergangstage ermöglicht.

  1. Klassen 5 und 6

In den Klassen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Damit sind nach den Ferien zwei Übergangstage ermöglicht.

  1. Abschlussklassen

Für alle Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht.

  1. weitere Klassen der weiterführenden Schulen

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März wird bei einer Inzidenz von unter 50 Wechselunterricht abgesichert. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.

  1. Berufliche Schulen

In den beruflichen Schulen findet Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März wird bei einer Inzidenz von unter 50 Wechselunterricht abgesichert.

Inzidenz 50 – 150

Bei einer Inzidenz von 50 – 150 ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Grundschulbereich

In der Grundschule wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle Grundschulklassen gilt freiwillige Präsenz.

  1. Klassen 5 und 6

In den Klassen 5 und 6 wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle 5. und 6. Klassen gilt freiwillige Präsenz.

  1. Abschlussklassen

Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.

  1. weitere Klassen der weiterführenden Schulen

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben in der Regel im Distanzunterricht.

  1. Berufliche Schulen

In den beruflichen Schulen ist die Präsenzpflicht aufgehoben. Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung Präsenzunterricht ermöglicht. Alle anderen Klassen der beruflichen Schulen verbleiben im Distanzunterricht.

Inzidenz über 150

Bei einer Inzidenz über 150 ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Grundschulbereich

Die Grundschulen sind geschlossen. Es wird eine Notbetreuung angeboten.

  1. Klassen 5 und 6

Für die Klassen 5 und 6 gibt es ebenfalls das Angebot einer Notbetreuung.

  1. weitere Klassen der weiterführenden Schulen

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben im Distanzunterricht.

  1. Abschlussklassen

Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.

MV-Gipfel beschließt Kita-Stufenplan

Schwerin – Ab dem 22. Februar findet in Regionen mit einem Inzidenzwert von bis zu 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner*innen binnen Wochenfrist ein Kita-Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Auf Vorschlag von Sozialministerin Stefanie Drese hat der MV-Gipfel am (heutigen) Freitag einen Stufenplan zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen im Land beschlossen.

„Die Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen hat für die Landesregierung weiterhin höchste Priorität“, betonte Drese nach dem MV-Gipfel. „Das geschieht mit der Erkenntnis, dass Kitas einen unverzichtbaren Beitrag zum Kindeswohl und zum Kinderschutz leisten, der auch unter den besonderen Bedingungen der Pandemie zu gewährleisten ist“, so Drese.

Mit dem Kita-Stufenplan wird nach Ansicht von Ministerin Drese dem kontinuierlichen Rückgang des Infektionsgeschehens sowie der Vorsicht vor einem diffusen Infektionsgeschehen mit Varianten des Coronavirus gleichermaßen Rechnung getragen.

Drese: „Der bestmögliche Schutz aller Beschäftigten bleibt dabei weiterhin essentiell für die Aufrechterhaltung bzw. Rückkehr zum Regelbetrieb in der Kindertagesförderung. Wir wollen mehr testen, wir setzen uns dafür ein, dass Kita-Beschäftigte auf der Impf-Prioritätenliste vorrücken und setzen weiter auf die Hygiene- und Schutzkonzepte, die unser Expertengremium ständig evaluiert und weiterentwickelt.“

Der Kita-Stufenplan im Einzelnen:

In allen Regionen mit einer stabilen Inzidenzzahl bis 50 findet ab dem 22. Februar ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygienehinweisen statt. Drese: „Das heißt, alle Kinder können wieder uneingeschränkt in die Einrichtungen kommen. Die Schutzmaßnahmen sind aber weiterhin hoch.“

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 findet auch ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt allerdings mit strengen Hygienehinweisen. Dazu gehören starke Einschränkungen beim Singen und Sport, Kontaktlisten, stündliche Stoßlüftung und eine notwendige Gesundheitsbestätigung. Eltern dürfen nur in Ausnahmesituationen die KiTas betreten.

Bei einer Inzidenz von 100 bis 150 finden ebenfalls die strengen Hygienehinweise Anwendung. Es gilt zudem aber der Appell an die Eltern, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen (Schutzphase).

Ab einer Inzidenz von 150 gilt ein grundsätzliches Besuchsverbot der KiTas: Es gibt nur noch eine Notfallbetreuung bei besonderen Härtefällen (u.a. Alleinerziehende, Kindeswohl) bzw. der Beschäftigung von mindestens einem Elternteil in der kritischen Infrastruktur und keiner anderen Möglichkeit der Kinderbetreuung.

Im Kita-Stufenplan sind zudem Vorkehrungen bei einem diffusen Infektionsgeschehen mit Mutation vorgesehen. Werden vermehrt Mutationen festgestellt, soll in der betroffenen Region schnell ein grundsätzliches Besuchsverbot mit Notfallbetreuung und strengen Hygienehinweisen ausgesprochen werden, um eine Ausbreitung der Mutation zu verhindern.

„Wir haben mit dem Kita-Stufenplan für Eltern und Kinder, die Träger der Einrichtungen und ihre Beschäftigten sowie für die kommunale Ebene eine nachvollziehbare Perspektive für die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geschaffen“, so Drese.

Härtefallregelung für Fahrschulen und Piloten

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute beschlossen, dass Frauen und Männer, die auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung angewiesen sind, die Fahrschulausbildung wieder absolvieren und die Fahrprüfung ablegen dürfen. Dies gilt auch für die Erteilung oder Verlängerung der Fluglizenz und der Flugberechtigung. Dabei gelten strenge Hygieneauflagen.

Verkehrsminister Christian Pegel: „Die Folgen der Corona-Pandemie stellen uns alle vor enorme Herausforderungen. Uns haben viele Schreiben von Bürgern erreicht, die in einer Notlage stecken, weil sie durch die Beschränkungen für die Fahrschulen ihren Beruf nicht ausüben können – zum Beispiel von angehenden Pflegedienstmitarbeitern, Polizistinnen oder Rettungsassistenten, die zwingend mit dem Auto unterwegs sein müssen, um ihren verantwortungsvollen Job auszuüben. Wichtig ist uns dabei auch, dass die Ausbildung von Berufskraftfahrern abgesichert werden kann. Wir haben deshalb eine Härtefallregelung in die Corona-Landesverordnung aufgenommen“, so Pegel.

Um die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, wird jedoch kein Antragsverfahren durchgeführt. Ziel ist es, den Personen schnellstmöglich zu helfen. Deshalb reicht eine Bescheinigung aus, die vom Arbeitgeber oder von der Ausbildungsstätte auszustellen ist. Darin sind die zwingende Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit unter Angabe der konkreten Gründe zu bestätigen. Diese Bescheinigung legt die Person dann der Fahr- oder der Flugschule vor, die die Ausbildung durchführt.

Nach § 2 Absatz 25 der Corona-Landesverordnung sind Fahrschulen seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Seit dem 26. Januar 2021 können Fahrschulen auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ihren Theorie-Unterricht online anbieten. Diese wegen der Corona-Pandemie befristeten Ausnahmen gelten für allgemeine Fahrschulen ebenso wie für die Fahrlehreraus- und -fortbildung.

Neue Impfverordnung des Bundes

Schwerin – Ab dieser Woche steht im Land Mecklenburg-Vorpommern auch der dritte zugelassene Impfstoff des Herstellers AstraZeneca zur Verfügung. „Hierdurch kann eine schnellere Impfung der Personen in den höchsten Risikogruppen ermöglicht werden. Der Impfstoff von AstraZeneca wird zunächst an Personen zwischen 18 und 64 Jahren verimpft. Hierdurch profitiert indirekt auch die Altersgruppe der Hochaltrigen über 80 Jahren, da für die Impfung dieser Gruppe mehr Impfstoff von BionTech und Moderna zur Verfügung gestellt werden kann“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Durch die in diesem Zuge vorgenommene Aktualisierung der Coronavirus-Impfverordnung sind nun auch weitere Personen, die ältere oder pflegebedürftige Personen in stationären oder teilstationären Einrichtungen behandeln, betreuen oder pflegen der höchsten Priorität zuzuordnen. „Neu hinzugekommen sind Personen, die regelmäßig Alten- und Pflegeeinrichtungen aufsuchen, um zu behandeln, betreuen oder zu pflegen, wie z. B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Hausärzte“, so Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommern geht beim Impfen weiter nach der Corona-Impfverordnung (=Bundesverordnung) vor und folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo). „Der neu hinzugekommene Personenkreis kann sich zur Vergabe eines Impftermins über die Impfhotline des Landes anmelden. Zur Anmeldung ist dabei ein Nachweis der Impfberechtigung von der Einrichtung, in welcher die Tätigkeiten ausgeübt werden, nötig. Dieser wird von den Alten- und Pflegeeinrichtungen ausgestellt“, erläuterte Gesundheitsminister Glawe. Mit dem Nachweis der Impfberechtigung können die betreffenden Personen dann einen Impftermin über die Hotline des Landes M-V unter 0385/20 27 11 15 vereinbaren.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 92.448 Impfungen durchgeführt. Das entspricht 60.805 Erstimpfungen und 31.643 Zweitimpfungen (bis einschließlich 11. Februar 2021).

In dieser Woche wurde mit den Impfungen des Herstellers AstraZeneca begonnen. Mecklenburg-Vorpommern hat 7.200 Dosen des Herstellers erhalten. „Die Lieferung für die kommende Woche vom Bund – erneut 7.200 Dosen des Herstellers – sind im Land bereits eingetroffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Das Land wird bis zum 02. März voraussichtlich 62.400 Impfdosen erhalten, d.h. es können 32.200 Personen geimpft werden (Rücklage für die 2. Impfung).

Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III

Schwerin – Für die Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III sind Anträge eingegangen. „Das Landesprogramm ist aufgelegt worden, um Unternehmen schneller zu Liquidität zu verhelfen und die dringend benötige Hilfe zu ermöglichen. 49 Anträge sind in der ersten Woche bewilligt worden. Auch wenn die formelle Antragstellung beim Bund für die Überbrückungshilfe III jetzt begonnen hat, läuft das Landesprogramm für die Vorfinanzierung natürlich weiter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Das Land finanziert den Unternehmen, die seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen sind, einen Teil der Überbrückungshilfe III vor. In der ersten Woche seit Antragsbeginn sind insgesamt 77 Anträge gestellt und 49 Bewilligungen erfolgt. Das Gesamtvolumen der bisher gestellten Anträge beträgt über 385.200 Euro. „Das Programm soll die Liquiditätslage der betroffenen Unternehmen verbessern, weil es aufgrund der coronabedingten Schließungen bei den betroffenen Firmen erhebliche Einnahmeausfälle gibt“, so Glawe weiter.

Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021. „Die Mittel dienen der Finanzierung der laufenden Ausgaben, wenn die Überbrückungshilfe III des Bundes noch nicht vollständig verfügbar ist“, sagte Glawe. Die bei der Bemessung berücksichtigungsfähigen Fixkosten sind in Anlehnung an den Katalog der Überbrückungshilfe III festgelegt. Dazu zählen u.a. betriebliche Mieten und Pachten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung sowie Ausgaben für Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben. „Sofern trotz Schließung Personal im Unternehmen tätig ist, werden zusätzlich Personalkosten mit einer Pauschale berücksichtigt. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021, maximal 200.000 Euro. Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Für die Finanzierung sind 20 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Bewilligungsstelle ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, in 19055 Schwerin. „Die Antragstellung erfolgt im eigenen Namen. Die Einbindung eines prüfenden Dritten ist nicht erforderlich“, sagte Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfen III wurde vom Bund freigeschaltet. „Es ist gut, dass wir hier Klarheit vom Bund haben. Es gibt einige Erleichterungen. Neu ist, dass die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht wurde. Darüber hinaus wurde ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung festgelegt. Der Umsatzeinbruch im Förderzeitraum beträgt mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum in 2019. Es gibt keine Differenzierung mehr nach Monaten mit oder ohne Schließungsanordnungen sowie direkter oder indirekter Betroffenheit“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Impfstoff von AstraZeneca erreicht M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind 7.200 Dosen des Impfstoffs vom Hersteller AstraZeneca angekommen. „Damit kann der Schutz vor dem Corona-Virus mit dem Impfstoff eines weiteren Herstellers bei uns erfolgen. Mit der Belieferung durch den AstraZeneca-Impfstoff stehen insgesamt mehr Impfdosen im Land zur Verfügung, das kann das Impftempo erhöhen. Durch andere Anforderungen an Kühlung und Lagerung beim AstraZeneca-Impfstoff ist ein flexiblerer Ansatz des Impfens möglich. Der Fokus liegt beim Durchimpfen weiterhin in der Priorität 1. Je mehr Impfstoff wir bekommen, umso schneller können wir auch andere Gruppen impfen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Am Montag erfolgte die erste Lieferung des Impfstoffes nach Mecklenburg-Vorpommern. „Nach den Impfstoffen von BionTech/Pfizer und Moderna ist der Impfstoff von AstraZeneca der dritte, der in Mecklenburg-Vorpommern verimpft wird. Weitere Lieferungen werden in den kommenden Wochen erwartet. Die Lieferpläne werden weiter angepasst. Es geht bei den Impfungen weiter voran“, so Glawe. In der kommenden Woche (7. Kalenderwoche) werden 7.200 Impfdosen, in der 8. Kalenderwoche 19.200 Impfdosen und in der 9. Kalenderwoche 28.800 Impfdosen erwartet. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 82.514 Menschen geimpft – davon 21.115 Zweitimpfungen (bis einschließlich 07. Februar 2021).

Mecklenburg-Vorpommern geht beim Impfen weiter nach der Corona-Impfverordnung (=Bundesverordnung) vor und folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo). Laut Verordnung des Bundes sollen Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die der höchsten Prioritätsstufe (Priorität 1) zuzuordnen sind, mit AstraZeneca geimpft werden. „Beschäftigten in Pflegeheimen oder Intensivstationen in dieser Altersgruppe erhalten nun vorrangig den AstraZeneca-Impfstoff. Hier fehlen aktuell noch die entsprechenden Daten, um die Wirkung bei Älteren festzustellen. Alle Personen mit höherem Alter (Ü65) erhalten die für höhere Altersgruppen zugelassenen Impfstoffe von BionTech/Pfizer beziehungsweise Moderna“, so Glawe weiter.

Zur höchsten Priorität bei Schutzimpfungen zählen Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind. „Des Weiteren gehören Personen dazu, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben. Auch Personal, welches einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist, beispielsweise auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten oder als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder auch in der Onkologie und Transplantationsmedizin gehört dazu“, erläuterte der Gesundheitsminister Glawe weiter.

In der Gruppe (Priorität 2) sind weiter Menschen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. „Bei den Schutzimpfungen mit hoher Priorität (Priorität 2) sind die Angaben der Personen für eine Schutzimpfung präzisiert worden. Hier sind Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Erkrankungen aufgenommen worden, die zuvor in der dritten Prioritätsgruppe (erhöhte Priorität) waren“, sagte Glawe.

Neu hinzugekommen sind in dieser Gruppe Personen mit schweren psychischen Erkrankungen, wie zum Beispiel bipolare Störung oder Depression. Weiter gehören Personen mit schweren chronischen Lungenkrankheiten wie etwa COPD, Mukoviszidose oder einer ähnlich schweren Lungenerkrankung, der Priorität 2 an. Ebenso zählen Menschen, die schwer an Krebs, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung erkrankt sind, dazu. Auch Diabetes mellitus-Erkrankte (sogenannter HbA1c-Wert beträgt mindestens 7,5 Prozent), Adipositas-Patienten mit einem Body-Maß-Index über 40 fallen in die Gruppe mit hoher Priorität.

Menschen mit Trisomie 21, geistiger Behinderung, einer Demenz und nach einer Organtransplantation waren bisher in dieser Gruppe und sind es auch weiterhin. „Neu ist auch, dass statt einer engen Kontaktperson nun zwei enge Kontaktpersonen von einer pflegebedürftigen Person oder einer schwangeren Person benannt werden können, die mit hoher Priorität geimpft werden“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.