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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Tests für Pflege-Personal

Verschärfte Schutzmaßnahmen für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Schwerin – Am Montag (08. Februar) ist die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten. Auf Grund des hohen Infektionsgeschehens insbesondere in den vollstationären Pflegeeinrichtungen muss das Personal spätestens ab einem Risikowert von 50 im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises beziehungsweise einer kreisfreien Stadt oder im gesamten Land nunmehr mindestens dreimal wöchentlich getestet werden. Bisher waren wöchentlich zwei Tests vorgeschrieben.

„Durch die Analyse von Ausbruchsgeschehen in unserem Sachverständigengremium Pflege ist deutlich geworden, dass der wesentliche Viruseintrag durch Personal und aufsuchende Dritte erfolgt“, begründet Sozialministerin Stefanie Drese die nochmalige Erhöhung der Testungen. „Die aktuelle Corona-Pflegeverordnung schärft daher zudem nochmals die Regelungen für das Personal, zum Beispiel durch eine dauerhafte Maskenpflicht auch in den Pausen.“

Darüber hinaus sind nach Auskunft von Drese Besuchende und Dritte wie Therapeuten oder Ärzte weiterhin stets vor Zutritt zu testen, oder sie bringen ein gültiges Testergebnis mit. Bei einem Inzidenzwert über 150 ist maximal ein Besuch pro Woche erlaubt durch eine (zuvor festzulegende) Besuchsperson.

„Für die verstärkten Testungen stehen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als unterstützende Kräfte zur Verfügung. Außerdem hat das Sozialministerium gemeinsam mit Verbänden und Institutionen des sozialen Bereichs mobile Test-Teams für die Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie die Angebote der Eingliederungshilfe aufgebaut, die seit dem 1. Februar im Einsatz sind“, so die Ministerin.

Drese: „Wir appellieren an alle Einrichtungen sowie an die Landkreise und kreisfreien Städte diese Hilfen auch anzufordern und in Anspruch zu nehmen.“

Ministerin Drese betonte zudem wie wichtig die strikte und konsequente Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie des verpflichtenden Testkonzepts ist. Hierbei solle die zuständige Heimaufsicht der Landkreise bzw. kreisfreien Städte beratend und kontrollierend noch stärker zum Einsatz kommen.

Kontrollen im grenznahen Raum

Schwerin – Die Landespolizei M-V hat die Kontrollen im grenznahen Raum zu Polen weiter intensiviert. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald, der direkt an Polen grenzt, liegt der Inzidenzwert derzeit bei mehr als 211,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner(Stand 07.02.2021).

Innenminister Torsten Renz: „Die Landespolizei wird die Landkreise weiterhin bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie unterstützen. Polen ist Risikogebiet und wer zum Einkaufen über die Grenze fährt, muss nach seiner Rückkehr in Quarantäne. Durch die Kontrollen wollen wir das Bewusstsein der Menschen für die notwendigen Corona-Maßnahmen weiter schärfen.“

Seit dem 16.12.2020 führt die Landespolizei M-V täglich Kontrollen an der Grenze und im grenznahen Raum zur Republik Polen durch. Während der Kontrolle des Reiseverkehrs von und nach Polen wurden bis zum 07.02.2021 insgesamt 13.737 Fahrzeuge kontrolliert. 1.597 Fahrzeuge kehrten freiwillig nach erfolgter Belehrung über eine mögliche Quarantäne um. Von 343 Einreisenden wurden die Personalien an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet, um die erforderliche Quarantäne durchzusetzen.

Allein in den letzten drei Wochen (18.01. – 07.02.2021) wurden insgesamt 4.893 Fahrzeuge kontrolliert. 328 Fahrzeuge kehrten freiwillig nach erfolgter Belehrung um. Von 111 Einreisenden wurden die Personalien an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet.

17. Arbeitsmarktfrühstück

Schwesig: Wir wollen, dass die Wirtschaft gestärkt aus der Krise kommt

Schwerin – Das 17. ‚Arbeitsmarktfrühstück‘ der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, abgehalten als Videokonferenz, stand ganz unter dem Eindruck der gegenwärtigen Situation und den Auswirkungen von Corona auf den Arbeitsmarkt. „Corona hat unser Land weiterhin im Griff“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf der digitalen Veranstaltung. „Es gibt erfreuliche Tendenzen, dass die Inzidenzwerte langsam sinken. Es gibt aber auch große Sorge, dass mutierte Varianten des Coronavirus die Zahlen wieder in die Höhe schießen lassen“, begründete Schwesig.

Viele Betriebe müssten nach wie vor geschlossen, Beschäftigte in Kurzarbeit bleiben. Schwesig: „Wir haben einen breiten Fächer an Unterstützungsmöglichkeiten von Bund und Land, angefangen bei der Soforthilfe, dem Kurzarbeitergeld, den Überbrückungshilfen oder ganz aktuell einer Prämie für mehr Marktpräsenz. 550 Millionen Euro an Bundes- und Landeshilfe sind bisher ausgezahlt, 52.000 Anträge wurden bewilligt.“

Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord und Gastgeberin des ‚Arbeitsmarktfrühstücks‘, betonte: „Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsmarkt gehörig unter Druck gesetzt und auch viele Unternehmen und Branchen schwer getroffen. Dennoch blieben Entlassungen von Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmern vergleichsweise begrenzt.“ Zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes habe die Kurzarbeit entscheidend beigetragen.

„Denn durch Kurzarbeit wurden nicht nur Beschäftigte gehalten und Fachkräfte gesichert, sondern auch Arbeitslosigkeit in einem weitaus größeren Umfang verhindert. So befanden sich in der Spitze – im April 2020 – jeder 4. Betrieb und jeder 7. sozialver­sicherungspflichtig Beschäftigte in Kurzarbeit. Insgesamt 300 Millionen Euro Kurzarbeitergeld haben wir 2020 an Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern überwiesen“, so Haupt-Koopmann.

Die Arbeitslosenquote sei im Januar zwar auf 8,6 Prozent gestiegen. „Aber das ist immer noch ein niedriger Wert, verglichen mit den Zahlen Anfang des Jahrtausends und angesichts der immensen Belastungen der Unternehmen während der Pandemie“, so Regierungschefin Schwesig. „Wir kämpfen um jedes Unternehmen, um jeden Arbeitsplatz und wollen, dass Mecklenburg-Vorpommern möglichst schnell wieder an die gute wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre anknüpft, in den Traditionsbranchen wie Tourismus und Ernährungswirtschaft. Aber auch in Zukunftsbranchen wie der Wasserstofftechnologie. Wir alle brauchen eine Perspektive.“

Die Pandemie zeige deutlich, „wo wir Stärken und Schwächen haben. Die Krise ist eine Chance für uns alle, darauf zu reagieren und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Das tun wir als Land mit wichtigen Investitionen z.B. in die digitale Infrastruktur und in Zukunftsbranchen. Und das tun auch viele Unternehmen. So stellen sie sich breiter auf und nutzen verstärkt digitale Möglichkeiten. Wir wollen, dass unsere Wirtschaft gestärkt aus der Krise kommt. Und wir wollen für die Zukunft die Weichen auf modernes, nachhaltiges Wachstum stellen.“

„Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in eine ‚neue Arbeitswelt‘ hinein­katapultiert und einen Digitalisie­rungs­schub ausgelöst. Noch vor einem Jahr hätte sich keiner vorstellen können, dass Formate wie Videokommunikation und Videoberatung, Web-Konferenzen oder virtuelle Messen in so kurzer Zeit zum festen Bestandteil unserer Kommunikation und Zusammenarbeit werden könnten“, hob Haupt-Koopmann hervor. „Allerdings: Mit diesen Veränderungen wandeln sich auch die Anforderungen an die digitalen, fachlichen und sozialen Kompetenzen der Beschäftigten. Deshalb kann es aus meiner Sicht auf den rasanten Wandel der Arbeitswelt nur eine Antwort geben: Aus- und Weiterbildung.

“ Es sei daher erfreulich, dass die Politik insbesondere die finanziellen Rahmenbe­dingungen für die Beschäftigtenqualifizierung durch die Arbeitsagenturen deutlich erweitert habe. „An die Arbeit­geber und an die Beschäftigten möchte ich daher“ – so Haupt-Koopmann – appellieren: Nutzen Sie diese Möglichkeiten und sichern Sie sich Ihre Wettbe­werbs­fähigkeit für die Zukunft. Und vor allem: Nutzen Sie jetzt die Zeiten der Kurzar­beit verstärkt für die betrieb­liche Weiterbildung. Die Arbeits­agenturen informieren und beraten sie gerne.“

Fünf Rehakliniken bleiben Ersatzkliniken

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden Krankenhäuser durch die Belegung von Betten in Rehakliniken weiter entlastet. „Die bisher im Land ausgewählten fünf Rehakliniken bleiben bis Ende Februar Ersatzkliniken. Patienten, die bereits abklingende Symptome bei COVID-19 aufweisen, sowie Patienten mit anderen Krankheiten können in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Land ist weiter dynamisch. Wir müssen Betten weiter vorhalten. Deshalb brauchen wir die Kliniken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern fünf Ersatzkliniken. Hierzu zählen die Klinik Malchower See; das Tessinum in Tessin, die Median Klinik Bad Sülze, die Medigreif Parkklinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg. Die Frist, um als Ersatzklinik tätig zu sein, wurde vorerst bis zum 28. Februar verlängert. „Es geht darum, die Versorgung der Patienten für eine bestimmte Zeit durch Rehakliniken zu ermöglichen. Im Fokus stehen dabei Patientinnen und Patienten, die nicht mehr zwingend auf einer Station im Plankrankenhaus bleiben müssen und sich auf dem Weg der Besserung befinden“, erläuterte Gesundheitsminister Glawe.

Im Januar wurden 55 Patienten durch die Ersatzkliniken versorgt (Stand Ende Januar). „Durch die Ersatzkliniken wird die Patientenversorgung in den stärker belasteten Krankenhäusern mit COVID-19-Stationen weiter erleichtert. Das ist auch ein Beitrag das medizinische Personal dort zu entlasten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe weiter.

Aktuell liegen 445 Menschen mit Coronainfektion in Krankenhäusern (+20 gegenüber Vortag). Davon werden 79 auf Intensivstationen behandelt (+4 gegenüber Vortag). Von den 79 auf Intensivstationen werden 63 beatmet (+3 gegenüber Vortag).

Für die Förderung der Personalkosten in den ausgewählten Rehakliniken zahlt das Land eine Tagespauschale von 50 Euro pro Tag je leer stehendem Bett, welches für die Patienten in den Ersatzkliniken zur Verfügung steht.

Haushalt in schweren Zeiten

Schwerin – Finanzminister Reinhard Meyer hat heute dem Kabinett den Haushaltsabschluss 2020 vorgestellt. Für das vergangene Jahr steht einschließlich eingegangener Finanzierungsverpflichtungen unter dem Strich ein Minus von rd. 240 Mio. Euro, so dass der Haushaltsausgleich nur dank der Rücklagen möglich ist.

Im vergangenen Jahr hat das Land Mecklenburg-Vorpommern rd. 12,6 Mrd. Euro ausgegeben — so viel wie noch nie in seiner Geschichte. Diese Rekordausgaben konnten nur durch die Aufnahme neuer Schulden in Höhe von 2,85 Mrd. Euro gestemmt werden. Die zusätzlichen Mittel dienen allein der Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen. Trotz aller Beeinträchtigungen entwickelten sich die Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr positiv. Mit Ausgaben von 1,4 Mrd. Euro investierte das Land 2020 so viel wie noch nie seit 2004.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Corona hat auch den Landeshaushalt fest im Griff. Dank geringerer Steuermindereinnahmen fällt der Jahresabschluss in 2020 besser aus, als wir zunächst angenommen hatten. Allerdings zeigt die letzte Steuerschätzung, dass sich die Steuermindereinnahmen in die Folgejahre verschieben. Für die Aufstellung des Doppelhaushalts wird das zu einer zusätzlichen Belastung. Solide Finanzpolitik war immer ein Markenzeichen des Landes, daher tun neue Schulden und der Griff in die Rücklage auch besonders weh. Unser schnelles und konsequentes Agieren war aber wichtig, denn wir wollen schnell wieder an die gute wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre anknüpfen.“

Planungssicherheit bei Corona-Impfungen

Schwerin – In Schwerin hat am Dienstag die Kabinettssitzung stattgefunden. Ein Thema war unter anderem die Planungssicherheit bei den Corona-Impfungen.

„Um den Impfstoff-Turbo anzuwerfen, brauchen wir deutlich mehr Impfstoff. Wir setzen darauf, dass dies spätestens ab dem zweiten Quartal auch erfolgen kann. Wir haben die Voraussetzungen durch die Strukturen mit den Impfzentren und den mobilen Teams im Land geschaffen. Aber auch die Hersteller der Impfstoffe hängen von Zulieferungen ab. Kleinste Veränderungen in den Lieferketten der Hersteller machen sich in der Impfstofflieferung an die Bundesländer bemerkbar. Entscheidend ist dennoch für uns eine größtmögliche Planbarkeit der Lieferungen. Hier sind EU, Bund und die Hersteller am Zug. Das Ziel eint alle Beteiligten: Der Impfstoff darf kein Goldstaub sein, er muss der breiten Masse schnellstmöglich zugänglich gemacht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag nach dem Kabinett.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 73.909 Menschen geimpft – davon 16.670 Zweitimpfungen (Impfquote 3,6).

Auch der Impfhersteller AstraZeneca hat seine Lieferungen präzisiert. „Unser Land soll bis zum 17. Februar etwa 28.800 Dosen des Herstellers erhalten. Bis zum Beginn der kommenden Woche rechnen wir mit etwa 12.000 Impfdosen für Mecklenburg-Vorpommern. Bis zur zweiten Impfung können nach Angaben des Herstellers neun bis zwölf Wochen vergehen. Der Bund wird seine Impfverordnung aufgrund des AstraZenecas-Impfstoffes entsprechend weiter anpassen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Vergabe nur an Erwachsene unter 65. Dies wird künftig wahrscheinlich auch so in der Impfverordnung berücksichtigt werden“, betonte Glawe weiter.

Die Impfungen mit AstraZeneca werden analog zur jetzigen Priorisierung erfolgen. Das heißt, dass alle Personen, die zu der Priorität 1 gehören (Beschäftigte in Alten und Pflegeheimen, an exponierten Stellen in Krankenhäusern etc.) und unter 65 Jahre alt sind, jetzt mit AstraZeneca geimpft werden. Alle entsprechenden Personen mit höherem Alter mit den für höhere Altersgruppen zugelassene Impfstoffe von BionNTEch bzw. Moderna.

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich, dass seit mehreren Wochen verschiedene Hersteller kontaktiert wurden, um die Produktion eines Impfstoffes auch in Mecklenburg-Vorpommern auszuloten.

„Wir sind bereits aktiv geworden und haben Kontakt zu möglichen Produzenten im Land sowie zu den Lizenzinhabern gesucht. Aufgrund der globalen Pandemie wird die Möglichkeit der anspruchsvollen Produktion eines Impfstoffes bei uns im Land gegenwärtig weiter erörtert. Das Vorhaben einer Impfstoffproduktion ist allerdings sehr komplex und auch aufwendig. Diese Idee haben wir nicht allein, sondern auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Vorstöße und Bemühungen“, so Glawe weiter.

„Die Prozesse der Produktion können nicht einfach ausgelagert werden. Es braucht vielmehr funktionierende Zulieferketten, die entsprechende Infrastruktur, fachkundiges Personal und den Technologietransfer in die herstellenden Unternehmen selbst. Bislang liegen noch keine Zusagen vor. Vielmehr stellen wir fest, dass die Impfstoffentwickler aktuell Allianzen mit anderen großen Herstellern der Pharmaindustrie eingehen. Es bleibt eine Herausforderung. Das Land ist bereit auch durch Förderung zu unterstützen“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Überbrückungshilfe III

Glawe: Unternehmen erhalten früher dringend benötigte Hilfe

Schwerin – Um den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern schneller zu Liquidität zu verhelfen, finanziert das Land Unternehmen, die seit dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen sind, einen Teil der Überbrückungshilfe III vor.

„Coronabedingte Schließungen führen zu erheblichen Einnahmeausfällen, die die Liquiditätslage der betroffenen Unternehmen belasten. Angesichts fortlaufender Ausgaben ist es für die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen essentiell, dass schnell Geld bei Ihnen ankommt. Unternehmen erhalten durch das neue Programm früher dringend benötigte Hilfe, deshalb haben wir das neue Programm zur Vorfinanzierung auf den Weg gebracht“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Nach aktueller Ankündigung des Bundes sollen Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III im Februar 2021 und reguläre Auszahlungen im März 2021 erfolgen.

Die Vorfinanzierung erfolgt als Darlehen und bemisst sich an den betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021. „Die Mittel dienen der Finanzierung der laufenden Ausgaben, wenn die Überbrückungshilfe III des Bundes noch nicht vollständig verfügbar ist“, so Glawe weiter.

Die bei der Bemessung berücksichtigungsfähigen Fixkosten sind in Anlehnung an den Katalog der Überbrückungshilfe III festgelegt. Dazu zählen u.a. betriebliche Mieten und Pachten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung sowie Ausgaben für Versicherungen, Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben.

„Sofern trotz Schließung Personal im Unternehmen tätig ist, werden zusätzlich Personalkosten mit einer Pauschale berücksichtigt“, sagte Glawe. Die Vorfinanzierung beträgt 45 Prozent der so berechneten betrieblichen Fixkosten in den Monaten Januar und Februar 2021, maximal 200.000 Euro. Die Vorfinanzierung erfolgt zinsfrei.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die aufgrund der Ersten Änderung der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern seit dem 16. Dezember 2020 zusätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen wurden. Die Rückzahlung der Vorfinanzierung erfolgt aus der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III. Für die Finanzierung sind 20 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant.

Bewilligungsstelle ist die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3 in 19055 Schwerin. „Die Antragstellung erfolgt im eigenen Namen. Die Einbindung eines prüfenden Dritten ist nicht erforderlich“, sagte Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der GSA unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

Start von mobilen Test-Teams in MV

Schwerin – Verbände und Institutionen des sozialen Bereichs bauen gemeinsam mit dem Sozialministerium mobile Test-Teams zur Unterstützung der Alten- und Pflegeeinrichtungen bei den Testungen vor Ort (PoC-Antigen-Tests) auf. Am (heutigen) Montag hat die zentrale Koordinierungsstelle der Johanniter-Unfallhilfe (JUH) für die Mobilen Testteams ihre Arbeit aufgenommen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland mit solch einem flächendeckenden Angebot“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Start des Projekts. „Mit den mobilen Teams erhalten die durch Corona stark belasteteten Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe gezielte Hilfe bei den notwendigen engmaschigen Testungen vor Ort.“

Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens besteht nach der Coronavirus-Testverordnung und der Pflege und Soziales Corona-Verordnung M-V eine umfangreiche Test-Verpflichtung für Personal und Besucherinnen und Besucher. „Da diese Bestimmungen nach aktuellem Stand noch über längere Zeit bestehen und damit ein erheblicher Mehraufwand in den stationären Einrichtungen entsteht, steuern Sozialministerium MV und Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. schon jetzt den voraussichtlichen Engpässen entgegen“, sagt Dominic Fricke, Mitglied des Regionalvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe in MV.

Die Test-Teams werden von Mitarbeitenden anerkannter Hilfsorganisationen und weiterer Einrichtungen gebildet, die hierfür über entsprechende Erfahrungen verfügen. Sie werden jeweils regional eingesetzt. Die JUH organisiert dabei die Einsatzteams und die Einsatzzeiten an zentraler Stelle und dokumentiert die Testungen und Testergebnisse. Das bedeutet eine große Entlastung für die Einrichtungen, denn die Personalsituation im Pflegebereich ist bereits jetzt – beispielsweise durch Erkrankungen oder Quarantänesituation belastet.

Räumlichkeiten zur Durchführung der Testungen, sowie Testmaterial und persönliche Schutzausrüstung werden durch die anfordernden Institutionen/Einrichtungen gestellt. Die Kosten der Koordinierungsstelle werden zentral durch das Land M-V übernommen.

„Wir sind dankbar für den schnellen Aufbau einer zentralen Koordinierungsstelle für mobile Testteams durch die Johanniter Unfall-Hilfe in Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Henrike Regenstein, Vorstand im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dem zunehmenden Aufbau von Testteams für alle Alten- und Pflegeeinrichtungen und den Angeboten der Eingliederung in Mecklenburg-Vorpommern verbinden wir die Hoffnung auf stärkere Entlastung der Mitarbeitenden in diesen Bereichen. Damit können sie ihre noch vorhandene Energie ganz auf die Pflege und Betreuung der Menschen fokussieren, die ihnen anvertraut sind, und deren Schutz und Gesundheit uns besonders am Herzen liegen.“