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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Erleichterungen für kommunale Sitzungen

Innenminister Renz: Demokratische Willensbildung trotz Pandemie gewährleistet

Schwerin -Der Landtag hat heute mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ein Erleichterungsgesetz für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker verabschiedet. Es eröffnet den kommunalen Körperschaften in der Corona-Pandemie neben zahlreichen befristeten Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung insbesondere die Möglichkeit, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen und die Möglichkeit des Umlaufbeschlusses zu nutzen.

Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren. So können größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns vermieden werden, ohne dass die demokratische Willensbildung Schaden nimmt.

Innenminister Torsten Renz: „Mit dem Gesetz erleichtern wir die Arbeit der Kommunalvertretungen soweit es geht und tragen dafür Sorge, dass gefasste Beschlüsse auch rechtssicher sind. Wenn die persönliche Anwesenheit für den Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen erforderlich ist, können Präsenzsitzungen auch nach wie vor unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden. Die Entscheidung, ob die neuen Möglichkeiten genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort.“

Das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie wird spätestens in der ersten Februarwoche in Kraft treten. Nach Inkrafttreten bedarf es eines Beschlusses, im Weiteren digital tagen zu wollen. Um diesen Beschluss herbeizuführen, muss keine Präsenzsitzung einberufen werden, sondern dies kann im Umlaufverfahren beschlossen werden.

Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, wird das Innenministerium M-V Hinweise herausgeben mit Erläuterungen zu den erweiterten Möglichkeiten für Sitzungen der Vertretungsorgane und ihrer Ausschüsse.

MV durch die Krise bringen

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern verfolgt aktuell wirtschaftspolitisch zwei zentrale Ziele. Das Hauptaugenmerk liege darauf, das Land auch wirtschaftlich möglichst gut durch die Corona-Krise zu bringen. „Wir kämpfen in der Corona-Krise um jedes Unternehmen und jeden Arbeitsplatz“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Aktuellen Stunde des Landtags. Zugleich gelte es, die Weichen für die weitere wirtschaftliche Zukunft des Landes richtig zu stellen. „Wir wollen, dass Mecklenburg-Vorpommern möglichst schnell wieder an die gute wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre anknüpfen kann“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die Corona-Pandemie habe die Wirtschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern hart getroffen. Das oberste Ziel sei der Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen. „Vor allem dank des Kurzarbeitergeldes konnten viele Unternehmen ihre Arbeitskräfte halten. Auch mit Landesprogrammen schützen wir Arbeitsplätze und unterstützen mit der Neustart-Prämie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Rückkehr aus der Kurzarbeit“, sagte die Ministerpräsidentin. Das Land helfe Unternehmen mit vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen, durch diese schwere Zeit zu kommen. Bisher seien Hilfen in Höhe von 550 Millionen Euro von Bund und Land für Mecklenburg-Vorpommern bewilligt worden.

Unzufrieden sei die Landesregierung mit der verspäteten Auszahlung der November- und Dezemberhilfen sowie der Hilfen für den Einzelhandel durch den Bund. „Für viele Unternehmen kommt die Hilfe aus dem Bund zu spät. Wir werden deswegen seitens des Landes für die Unternehmen in unserem Land eine anteilige Brückenhilfe von maximal bis zu 200.000 Euro für betroffene Unternehmen wie Einzelhändler, Friseure oder Fahrschulen zahlen.“

Gleichzeitig investiere das Land in die wirtschaftliche Zukunft, zum Beispiel in den Aufbau digitaler Infrastruktur. „In Gesprächen mit Unternehmen und Investoren zeigt sich immer wieder: Unternehmen, die eine Standortentscheidung treffen, brauchen eine gute digitale Infrastruktur“, betonte Schwesig.

Ein weiterer Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik sei die Entwicklung von Zukunftstechnologien. Das Land sei schon heute einer der Vorreiter auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Der nächste Schritt soll in der Entwicklung der Wasserstofftechnologie liegen. „Wir fördern die Gewinnung von Energie aus sauberem Wasserstoff, der wiederum aus erneuerbaren Energien gewonnen wird“, sagte Schwesig. Es sei deshalb ein gutes Zeichen, dass das Unternehmen Apex Energie aus Laage, das Schwesig im vergangenen Sommer gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Heil besucht hatte, nun mit der Produktion von Wasserstoff in einer Demonstrationsanlage beginnen könne.

„Zukunftsbranchen bringen produktive, gut bezahlte Jobs in unser Land. Das ist der Weg, den wir gehen“, sagte Schwesig. Gleichzeitig stärke das Land die traditionellen Branchen. „Der Tourismus ist das Aushängeschild unseres Landes und wichtige Stütze unserer Wirtschaft“, sagte Schwesig. Im vergangenen Sommer hätten Gäste aus ganz

Deutschland das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern neu für sich entdeckt. „Ich bin deshalb zuversichtlich, dass gerade der Tourismus wieder an die gute Entwicklung der letzten Jahre anknüpfen kann.“

Marktpräsenzprämie kann starten

Glawe: Anträge für Unterstützung des Einzelhandels können gestellt werden

Schwerin – Der Einzelhandel steht in Mecklenburg-Vorpommern aktuell vor besonderen Herausforderungen. „Die coronabedingten Schließungen des stationären Einzelhandels selbst aber auch Einschränkungen in anderen Wirtschaftsbereichen führen zu erheblichen Kundenrückgängen und Umsatzausfällen. Hinzu kommen eine allgemeine Kaufzurückhaltung und ein geändertes Einkaufsverhalten. Coronabedingt werden mehr Einkäufe online statt stationär erledigt. Mit der neuen Marktpräsenzprämie wollen wir den stationären Einzelhandel unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für die von Schließungen betroffenen Einzelhändler“, betonte Dr. Wolfgang Blank, Präsident der geschäftsführenden Kammer der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV). „Dass es eine besondere Hilfe für Einzelhändler geben muss, haben wir von Anfang an in den Sitzungen mit der Landesregierung gefordert. Nun ist es wichtig, dass die Prämie schnell bei den Händlern ankommt!“

Die IHKs in MV stellen gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium die Marktpräsenzprämie am 01. Februar um 15 Uhr in einem Webinar unter der Adresse https://bit.ly/36dAuR0 ausführlich vor.

Das Wirtschaftsministerium gewährt eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen, die beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops genutzt werden kann.

„Der stationäre Einzelhandel muss gegen massive Umsatzrückgänge kämpfen. Vor allem Händler mit aktueller Saisonware und Händler in Tourismusregionen stehen vor besonderen Problemen. Die Ware kann aufgrund der temporären Schließungen und ausbleibenden Kunden nicht in üblichem Umfang zu regulären Preisen über den Ladentisch verkauft werden. Mit dem Programm sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz gefördert werden. Ziel ist die Förderung des Absatzes während der Coronakrise und darüber hinaus“, sagte Dr. Wolfgang Blank.

„Die Lage ist bei den Händlern teilweise weiterhin kritisch. Einige Unternehmen kämpfen ums Überleben. Die Sicherung der Arbeitsplätze steht im Vordergrund. Anträge für das neue Programm können ab sofort gestellt werden. Es ist toll, dass die IHKs in MV das Programm unterstützen“, so Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021. Die für das Programm eingesetzten Mittel stammen aus dem Corona-Schutzfonds des Landes.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen ab November 2020 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden. Antragsvoraussetzung ist ein coronabedingter durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage des Landesförderinstituts unter www.lfi-mv.de zum Download bereit.

In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Dazu gehört die Plausibilisierung des Umsatzrückgangs. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Dazu hat der Antragsteller das ausgefüllte Antragsformular im Original bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einzureichen.

Nach Abschluss ihrer Prüfung leitet diese den um ihre Bescheinigung ergänzten Antrag an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern weiter. Der Antragsteller wird per Abgabenachricht über die Weiterleitung informiert.

Über acht Milliarden Euro werden durch den Handel in MV jährlich umgesetzt; fast 52.000 Erwerbstätige arbeiten in der Branche. „Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen ist der Einzelhandel nach dem Gesundheitswesen der zweigrößte Wirtschaftsbereich in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Unterstützung für Empor Rostock

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese hat erneut Hilfen für durch Corona in wirtschaftliche Bedrängnis geratene (semi-) professionelle Sportvereine angekündigt. Die Drittliga-Handballer des HC Empor Rostock werden mit insgesamt gut 177.700 Euro unterstützt. Die Mittel kommen aus dem MV-Schutzfonds als „Liquiditätshilfe Profisport“.

„Wir schöpfen auch weiter alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um zumindest einen Teil der Verluste durch die Aussetzung des Spielbetriebs und damit einhergehender fehlender Zuschauer- und Sponsoreneinnahmen abzufangen“ sagte Ministerin Drese heute in Schwerin.

Grundsätzlich zielt die Hilfe darauf ab, Insolvenzen zu vermeiden, hochklassige Traditionsvereine des Landes in den Spielsportarten zu erhalten und die Teilnahme der Teams im Wettkampfbetrieb der jeweiligen nationalen Liga und internationalen Wettbewerben und Meisterschaften in der Spielsaison 2020/2021 zu sichern.

Empor Rostock zählt derzeit ca. 520 Mitglieder und ist seit mehr als 60 Jahren die Adresse für Handball in der Hansestadt. Mit 17 nationalen Titeln gehörte Empor in der Vergangenheit auf nationaler Ebene zu den erfolgreichsten Vereinen im Hallenhandball. Der Verein ist außerdem für seine erstklassige Nachwuchsförderung bekannt.

Die erste Männermannschaft spielt derzeit in der 3. Liga Staffel Nord-Ost und führt dort nach fünf Runden die Tabelle an. Der Spielbetrieb ist derzeit ausgesetzt, bedingt durch Corona. „Ich hoffe, dass es Ende Februar/Anfang März weitergehen kann“, so Drese. „Und ich drücke dem Verein außerdem die Daumen, dass es diesmal mit dem Aufstieg in die 2. Liga klappt. Vielleicht kann unsere Unterstützung ja etwas dazu beitragen.“

Online-Theorieunterricht an Fahrschulen

Schwerin – Ab sofort können Fahrschulen in Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ihren Theorie-Unterricht online anbieten. Diese wegen der Corona-Pandemie befristeten Ausnahmen gelten für allgemeine Fahrschulen ebenso wie für die Fahrlehreraus- und -fortbildung.

„Die Corona-Pandemie und ihre Folgen stellen uns alle vor enorme Herausforderungen. Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat die Landesregierung neben vielen anderen Schutzmaßnahmen den theoretischen und praktischen Präsenz-Fahrschulunterricht untersagt, vorerst bis zum 14. Februar 2021. Um die Härten für Fahrschulen und Fahrschüler abzumildern, ermöglichen wir jetzt Fahrschulen auf deren Antrag hin den Theorie-Unterricht online“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel. Im Rahmen des Antragsverfahrens würden verschiedene Voraussetzungen geprüft, vor allem gehe es um technische Anforderungen.

Dazu zählt unter anderem, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinen Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

„Wer Online-Theorieunterricht geben möchte, muss die Pflichtstundenzahl der teilnehmenden Fahrschüler trotzdem sicher ermitteln können“, so Pegel. Diese müssen zu Beginn jeder Online-Sitzung einen Lichtbildausweis vor die Web-Kamera halten. Der vollständige Erlass mit allen Voraussetzungen wurde allen zuständigen Behörden und dem Landesfahrlehrerverband zugestellt, der ihn den Fahrschulen zur Verfügung stellt.

Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Ausbildungsstätten in ihren Anträgen auf Genehmigung des Online-Unterrichts nachweisen. Diese sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de. Erteilte Ausnahmegenehmigungen gelten befristet bis zunächst 30. Juni 2021.

„Außerdem können Fahrschüler, die sich schon für die theoretische und/oder praktische Prüfung angemeldet hatten, diese seit November wegen der aktuellen Situation nicht ablegen. Aus diesem Grund verlängern wir die Verfallsfristen zwischen Ausbildung und theoretischen Prüfungen von zwei Jahren auf zweieinhalb Jahre und die Frist, innerhalb derer nach Bestehen der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung abgelegt werden muss, von zwölf Monaten auf 18 Monate“, so Christian Pegel. Diese Verlängerung erfolge automatisch: „Betroffene müssen sich dafür nicht bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde melden.“

Für Berufskraftfahrer gelten sowohl auf EU- wie auf Bundesebene andere rechtliche Rahmenbedingen, die zurzeit so genanntes E-Learning nicht zulassen. „Um die Versorgungs- und Beförderungsketten im nationalen und grenzüberschreitenden Verkehr sicherzustellen, haben wir jedoch auf Landesebene eine Übergangslösung geschaffen: Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird auch ohne Vorlage der ,in normalen Zeiten‘ erforderlichen Weiterbildungsnachweise bis zum 30. Juni 2021 verlängert“, so Christian Pegel. Diese Verlängerung ist vor Ablauf der Befristung bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu beantragen.

Weiterhin wird die Befähigung für Berufskraftfahrer auch ohne Vorlage der erforderlichen Weiterbildungsbescheinigungen zunächst bis zum 30. Juni 2021 zuerkannt, ebenfalls auf Antrag. Die ursprüngliche Befähigung darf dabei nicht vor dem 1. Dezember 2020 abgelaufen sein.

Für eine Verlängerung müssen die Antragsteller glaubhaft erklären, dass die anstehende Weiterbildung bzw. ärztliche Untersuchung nur deshalb nicht erfolgt ist/sind, weil in zumutbarer Entfernung keine Kurse/ Untersuchungen angeboten werden. Hinsichtlich der Fahrerlaubnis ist zudem Voraussetzung, dass sich für die Fahrerlaubnisbehörde bei der Prüfung des konkreten Einzelfalls aus der Fahrerlaubnisakte keine Hinweise auf Vorerkrankungen oder sonstige Eignungsbedenken ergeben. Auch die Informationen zu diesen Regelungen für Berufskraftfahrer sind den zuständigen Verbänden und Behörden zugestellt worden.

„Ich gehe allerdings davon aus, dass diese Übergangsregelung in Kürze durch die Neuauflage einer EU-Verordnung abgelöst wird“, sagt Christian Pegel und führt aus: „Danach sollen Befähigungsnachweise für Berufskraftfahrer, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. April 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, jeweils als um sieben Monate verlängert werden.“

Moderne Videokonferenztechnik in der Justiz

Schwerin – Die Justizverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ist mit moderner Videokonferenztechnik ausgestattet, d.h. dass alle Justizbereiche mit Zugang zu digitaler Videotechnik versehen sind. Justizministerin Katy Hoffmeister wies darauf hin das die Bewältigung der Corona-Pandemie der Digitalisierung einen gehörigen Schub gab.

„Die Bewältigung der Corona-Pandemie hat auch dazu beigetragen, dass die Justiz noch zügiger digitaler werden kann. Seit dieser Woche steht in Mecklenburg-Vorpommern jedem Gericht, jeder Staatsanwaltschaft sowie in drei Justizvollzugsanstalten und dem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Videokonferenztechnik zur Verfügung. Somit können online Vernehmungen durchgeführt werden. Die Gerichte können Beteiligte und Parteien eines Verfahrens per Videokonferenz hinzu schalten und Verhandlungen zum Beispiel nach § 128a ZPO online durchführen. Diese Möglichkeit ist bei den geltenden Kontaktbeschränkungen von Vorteil. Sie kann durchaus aber auch größere Entfernungen überwinden, so dass nicht immer eine Vernehmung vor Ort stattfinden muss. In dieser Woche wurden sieben weitere Anlagen an Gerichte geliefert. Die Justiz verfügt damit über 36 Videokonferenzanlagen“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Im Frühjahr folgen weitere Videokonferenzanlagen für die Justiz des Landes. Noch stehen zum Beispiel in den Justizzentren nur Anlagen zur Verfügung, die von den ansässigen Gerichten gemeinsam genutzt werden. Ich freue mich, dass die bislang installierte Technik bereits gut genutzt und angenommen wurde. Die Justiz wird durch diese Möglichkeiten noch bürgerfreundlicher“, so Ministerin Hoffmeister weiter.

Bankengipfel

Finanz- und Wirtschaftsminister sagen kurzfristige Unterstützung zu

Schwerin – In einer Telefonkonferenz haben Wirtschaftsminister Harry Glawe und Finanzminister Reinhard Meyer sich heute mit Vertretern der Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken sowie den Sozialpartnern auf Maßnahmen verständigt, um die heimische Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Folgen weiter zu unterstützen.

Die Teilnehmer schätzten die aktuelle Lage der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommer grundsätzlich noch als verhältnismäßig gut ein, warnten allerdings vor noch nicht absehbaren Folgen. Vor allem das Eigenkapital der Unternehmen werde durch den verlängerten Lockdown weiter aufgezehrt. Daher seien nicht nur kurz- sondern auch mittelfristige Maßnahmen erforderlich.

Insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern ist die Wirtschaft eher kleinteilig geprägt. So haben rund 97 Prozent der Betriebe im Land weniger als 50 Beschäftigte. Diese Unternehmen können viele Bundesprogramme nicht in Anspruch nehmen und haben daher nur begrenzten Zugang zu neuen Kapitalquellen. Gleiches gilt für mittlere Unternehmen oberhalb von 50 Beschäftigten.

Finanzminister Reinhard Meyer und Wirtschaftsminister Harry Glawe einigten sich daher mit den Branchenvertretern auf drei Punkte:

  1. Bis die Förderzusagen des Bundes greifen, will das Land eine Brückenfinanzierung für die Bundeshilfen prüfen. Damit soll die Eigenkapitallage der Unternehmen kurzfristig gestärkt werden.
  2. Gemeinsam mit den Wirtschaftskammern und der Kreditwirtschaft soll ein Projekt zur Sanierungsmediation initiiert werden. Damit sollen mittelfristig zu erwartende Insolvenzen vermieden und die Fortführung von Betrieben ermöglicht werden.
  3. In der Mitte Januar vereinbarten Taskforce Wirtschaft sollen mit Vertretern der Staatskanzlei, des Wirtschafts- sowie des Finanzministeriums insbesondere steuerliche Maßnahmen erörtert werden, um Liquidität und Eigenkapital der Unternehmen im Land nachhaltig zu stärken.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Soforthilfen und Abschlagszahlungen sind wichtig, aber man darf die längerfristigen Perspektiven nicht aus den Augen lassen. Für die meisten Betriebe bei uns im Land endet die Corona-Pandemie nicht mit dem Ende des Lockdowns. Wir sind uns alle einig: Wenn wir Arbeitsplätze und Steuereinnahmen erhalten wollen, müssen wir schnell und unbürokratisch beim Wiederanlauf der Wirtschaft helfen. Die heute vereinbarten Maßnahmen sind dafür ein erster Schritt.“

Neue Kindertagesförderungs-Verordnung

Notfallbetreuung ab Inzidenzwert von 150

Schwerin – Heute ist die aktualisierte Corona-Kindertagesförderungs-Verordnung in Kraft getreten. Mecklenburg-Vorpommern setzt damit die Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) bis zum 14. Februar fort. Darüber hinaus sind die Empfehlungen des Sozialministeriums zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus aktualisiert worden.

„Die Kitas und Tagespflegestellen bleiben in der Schutzphase geöffnet. Wir appellieren aber weiterhin an alle Eltern, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, die Kinder zu Hause zu betreuen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. Auch eine verkürzte Betreuungszeit des Kindes in der Kita solle durch die Eltern geprüft werden.

Eltern müssen ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase in ihrer Kita anmelden. Im Kindergarten, in der Krippe und Kindertagespflegestelle müssen Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. In Horten müssen Kinder und Beschäftigte grundsätzlich eine MNB in dem Gebäude tragen. „Auf dem Außengelände des Hortes besteht für die Kinder und Beschäftigten keine Pflicht zum Tragen einer MNB“, so Drese.

Sofern zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner landesweit 150 oder höher ist, ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich für Kinder ab dem darauffolgenden Tag untersagt. Gleiches gilt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt dieser Inzidenzwert zwei Werktage in Folge überschritten ist.

Das Besuchsverbot gilt für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Der Wohnsitz der Kinder ist insofern nicht entscheidend.

Drese: „Ab einem Inzidenzwert von 150 ist nur noch eine Notfallbetreuung möglich. Die Eltern dürfen dann grundsätzlich ihre Kinder nicht in Krippe, Kindergarten und Hort bringen.“ Aktuell findet in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Ludwigslust-Parchim (ab 25. Januar) und Vorpommern-Greifswald (ab 27. Januar) eine Notfallbetreuung statt.

Als Ausnahme von dem Besuchsverbot dürfen Kinder die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Krippen und Horte) und die Kindertagespflegestellen in den folgenden Fällen besuchen:

  • in familiären Härtefällen, insbesondere, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch einer Kindertageseinrichtung als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Maßnahmen und Schutzplänen erforderlich ist,
  • in begründeten Einzelfällen Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden und
  • Kinder bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur nach § 2 Absatz 10 Corona-KiföVO M-V tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Das Besuchsverbot bleibt in Kraft, bis die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner landesweit zehn Tage in Folge unter 150 landesweit bzw. in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt gesunken ist. Die Landkreise und kreisfreie Städte können für ihren Zuständigkeitsbereich unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und der möglichen Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung durch Allgemeinverfügung das Besuchsverbot länger in Kraft lassen.