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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Hohe Bereitschaft beim Impfen

Gesundheitsminister informiert sich am Klinikum Südstadt in Rostock über Zweitimpfungen

Rostock – Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich am Montag am Klinikum Südstadt der Hansestadt Rostock über den Stand der Mitarbeiterversorgung mit Impfstoff informiert. Nach der Erstimpfung von 200 Mitarbeitern am Klinikum Südstadt in Rostock am 29. Dezember 2020 erhielten diese Kollegen heute ihre zweite Schutzimpfung gegen Corona.

„Die Impfungen kommen auch beim medizinischen Personal weiter voran. Die Zahl der Zweitgeimpften steigt weiter an. Das freut mich besonders, denn die Organisation der klinikinternen Impfungen bedeutet nochmal einen erheblichen Zusatzaufwand in diesen ohnehin Corona bedingten sehr arbeitsintensiven Zeiten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das ist bei laufendem Klinikbetrieb eine enorme logistische Leistung. Wir werden weiter für eine Impfung werben, um das Corona-Virus erfolgreich einzudämmen. Jede Impfung schafft mehr Sicherheit, sich und andere zu schützen“, sagte Mecklenburg-Vorpommern Gesundheitsminister Harry Glawe vor Ort.

Der Minister bedankte sich heute bei allen Beteiligten, die zum Erfolg der Impfkampagne und zügigen Schutz des Klinikpersonals beitragen.

Insgesamt haben jetzt am Klinikum Südstadt 450 Mitarbeiter ihre erste Impfung und 200 Mitarbeiter ihre zweite Impfung erhalten. Dafür wurde der Hörsaal in ein Impfzentrum mit einem Aufklärungsbereich, einer Spritzstation, fünf Impfstellen, einer Dokumentation und Ruheplätzen umgebaut.

„Die Impfbereitschaft wächst ständig und ist viel höher als erwartet. Inzwischen haben sich schon mehr als die Hälfte der Mitarbeiter, über 700, im Impfportal des Klinikums angemeldet“, sagte Dr. Melanie Jäckel, Leitende Krankenhaushygienikerin und Pandemiebeauftragte des Südstadtklinikums. „Wir sind sehr erfreut über die steigende Akzeptanz und hoffen, dass wir bald alle registrierten Mitarbeiter impfen können.“

Aktuell wurden bislang nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 53.688 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern geimpft (Anzahl Erst- und Zweitimpfungen). Davon haben 3.742 Personen eine Zweitimpfung erhalten.

„Insgesamt sind rund 24.000 Impfungen (Erst- und Zweitimpfung) aufgrund der beruflichen Indikation, wie beispielsweise medizinisches Personal oder auch Pflegepersonal, erfolgt. Es ist gut, dass wir im bundesweiten Vergleich weit vorn sind. Viel wichtiger ist aber, dass in Deutschland und Europa insgesamt immer mehr Menschen geimpft werden können. Erst die Herdenimmunität schafft Sicherheit für uns alle und ermöglicht die Rückkehr in ein normales Leben. Entscheidend ist, dass zugesagte Liefermengen der Hersteller auch verlässlich eingehalten werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

An 18.500 Personen sind bislang Schreiben zum Impfen in den Testzentren versandt worden. Es gibt 12 Impfzentren mit bis zu 40 mobilen Teams, die den Impfzentren angeschlossen sind. Die Impfzentren werden in Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte betrieben.

Schulorganisation in Hochrisikogebieten

Regelungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 150

Schwerin – Die Landesregierung hat sich am vergangenen Freitag mit den Landkreisen, den kreisfreien Städten, der Wirtschaft, den Gewerkschaften und Sozialverbänden in Mecklenburg-Vorpommern darauf verständigt, mit stärkeren Schutzmaßnahmen die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. In Gebieten mit mehr als 150 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gelten auch für die Schulen ab Montag, 25. Januar 2021, strengere Regeln. Bislang war das erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner der Fall.

In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 150 ist Schülerinnen und Schülern der Besuch der Schulen weitestgehend untersagt. Auch die Grundschulen sind – bis auf eine Notbetreuung – geschlossen. Es gilt das Distanzlernen. Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern in Bereichen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen tätig sind, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Eine Ausnahme bilden Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. Sie erhalten unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften die Möglichkeit des Präsenzunterrichts zur Vorbereitung ihrer Prüfungen. Abschlussjahrgänge sind:

  • Jahrgangsstufe 10 der Mittleren Reife an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang der Mittleren Reife,
  • Jahrgangsstufe 12 an den Gymnasien und den Gesamtschulen,
  • Jahrgangsstufe 13 an Abendgymnasien,
  • alle 10. Jahrgangsstufen der Mittleren Reife an den Überregionalen Förderzentren (ÜFZ),
  • Jahrgangsstufen 9 und 10 der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
  • alle Abschlussklassen an beruflichen Schulen.

Für Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen ist der Besuch der Schule für die Durchführung des fachpraktischen Unterrichts in den Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe erlaubt, sofern dieser fachpraktische Unterricht nicht in geeigneten alternativen Unterrichtsformaten gestaltet werden kann.

Für den Landkreis Ludwigslust-Parchim gelten diese Regelungen schon ab Montag, 25. Januar 2021. Die Schulen und Eltern wurden bereits informiert. Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald ab Mittwoch, 27. Januar 2021. Montag und Dienstag bilden sogenannte Übergangstage. Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten diese Regelungen bereits und bleiben weiterhin bestehen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Landkreise informieren auch über ihre Internetseiten.

Regelungen für die Notbetreuung

Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor. Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen. Erziehungsberechtigte erhalten entsprechende Formulare über die Schule oder können sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herunterladen.

Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur). Hierzu zählen:

Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:

a) insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen, medizinische Fachangestellte,

b) psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, psychosoziale Notfallversorgung,

c) stationäre Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,

d) Hebammen, Gesundheitsfachberufe,

e) Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,

f) Apotheken und Sanitätshäuser,

g) veterinärmedizinische Notfallversorgung;

Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:

a) Krankenkassen,

b) Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereich (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);

Staatliche Verwaltung:

a) Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,

b) Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz, Verfassungsschutz,

c) Agentur für Arbeit und Jobcenter,

d) Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,

e) Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,

f) Finanzverwaltung,

g) Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,

h) Regierung und Parlament;

Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst;

Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen-und Konfliktberatung:

a) Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,

b) notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,

c) Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;

Lebensmittelversorgung:

 a) Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,

b) Fischereiwirtschaft,

c) Drogerien,

d) Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;

 Öffentliche Daseinsvorsorge:

a) Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,

b) Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,

c) Tankstellen,

d) Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),

e) Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr,Versicherungsdienstleistungen, Kreditvergabe), Steuerberaterinnen und Steuerberater,

f) Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,

g) Post- und Paketzustelldienste,

h) Bestatterinnen und Bestatter,

i) Sicherheitsdienste für die kritische Infrastruktur,

j) Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;

Medien: insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation.

Das Besuchsverbot an Schulen bleibt in Kraft, bis die 7-Tage-Inzidenz landesweit bzw. bezogen auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt an 10 Tagen in Folge unter 150 gesunken ist.

Sitzungen der Kommunalvertretungen

Schwerin – In der kommenden Landtagssitzung wird voraussichtlich ein Erleichterungsgesetz für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der Corona-Pandemie verabschiedet. Es eröffnet den kommunalen Körperschaften neben zahlreichen befristeten Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung insbesondere die Möglichkeit, in Abkehr von der bisherigen Pflicht zu Präsenzveranstaltungen, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen.

Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren. So können größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns vermieden werden, ohne dass die demokratische Willensbildung Schaden nimmt.

Am Rande des heutigen MV-Gipfel mit den Kommunen zur Umsetzung der Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz betonte Innenminister Torsten Renz: „Wir wollen die Arbeit der Kommunalvertretungen gerade in diesen Zeiten soweit es geht erleichtern und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass gefasste Beschlüsse auch rechtssicher sind. Wenn die persönliche Anwesenheit für den Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen erforderlich ist, können Präsenzsitzungen auch nach wie vor unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden. Die Entscheidung, ob die neuen Möglichkeiten genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort. Wir erweitern mit dem Gesetz die Möglichkeiten der kommunalen Vertretungen, um in Zeiten der Pandemie die Funktionsfähigkeit der demokratischen Beschlussorgane aufrecht zu erhalten, aber auch Kontakte zu minimieren. Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, werden wir auch ein Handout herausgeben.“

Vorbehaltlich eines Beschlusses des Landtages am 27. Januar 2021 wird das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie in der ersten Februarwoche in Kraft treten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes bedarf es eines Beschlusses, im Weiteren digital tagen zu wollen. Dieser Beschluss kann aber auch ohne Präsenz im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.

Abiturprüfungen in MV werden verschoben

Martin: Gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse ist gesichert

Schwerin – Nach der virtuellen Sitzung der Kultusministerkonferenz am heutigen Donnerstag hat Bildungsministerin Bettina Martin das weitere Vorgehen bei den Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/2021 angekündigt.

„Wir haben heute in der Kultusministerkonferenz vereinbart, dass wir den jungen Menschen in den Abschlussklassen auch in diesem Jahr trotz der Pandemie einen Abschluss ermöglichen werden“, sagte Martin. „Die Abschlussprüfungen finden statt. Wichtig ist, dass den Schülerinnen und Schülern für ihre Abschlüsse keine langfristigen Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen. Deshalb bin ich sehr froh, dass klar ist, dass die Bundesländer die Abiture gegenseitig anerkennen werden und dass sichergestellt wird, dass die in diesem Jahr erworbenen Abschlüsse überall als gleichwertig anerkannt werden.“

Martin erklärte weiter, dass in Mecklenburg-Vorpommern alles dafür getan werde, dass die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen eine faire Chance haben auf einen guten und vergleichbaren Abschluss. „Wir waren bundesweit das erste Land, das nach den Sommerferien den täglichen Regelbetrieb in den Schulen gestartet hat. Bis kurz vor den Weihnachtsferien konnte bei uns Schule in Präsenz stattfinden. Und es ist auch ein wichtiger Erfolg der Verhandlungen in den vergangenen Tagen auf Bundesebene, dass wir auch weiterhin unsere Abschlussklassen im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können“, so Martin. Und doch sei klar, dass diese vergangenen zehn Monate keine normale Schulzeit war. „Wir werden deshalb alles dafür tun, dass die Schülerinnen und Schüler faire Rahmenbedingungen für ihre Prüfungen erhalten. Dafür werden wir auch weitere Anpassungen bei der Durchführung und Vorbereitung der Prüfungen vornehmen, ohne dabei die Qualität des Abschlusses zu reduzieren.“

Bei all den anstehenden Entscheidungen gehe es um die Lebenskarrieren der Jugendlichen. Es müsse ihnen die Eintrittskarte in ihre Zukunft nach der Pandemie gesichert werden.

Bereits während des laufenden Schuljahrs hat Mecklenburg-Vorpommern unterstützende Maßnahmen ergriffen:

  • Wir haben am 1. September 2020 die so genannten Vorabhinweise für die Prüfung 2021 (Abitur und Mittlere Reife) an alle Schulen gegeben. Mit diesen Hinweisen haben wir die prüfungsrelevanten Inhalte für den Unterricht reduziert. So können die Schülerinnen und Schüler gezielter auf ihre Prüfungen vorbereitet werden.
  • Es wurden zusätzliche Musteraufgaben in Deutsch und Mathematik erstellt.
  • Für die Lehrkräfte sind zusätzliche Fortbildungsangebote zur Prüfungsvorbereitung und spezifische Informationen zur Prüfungsvorbereitung über Fachbriefe zur Verfügung gestellt worden.
  • Für die Schülerinnen und Schüler haben wir den Zugang zu den Prüfungsaufgaben früherer Jahre erweitert.
  • Die Anzahl der verpflichtenden Leistungsnachweise im laufenden Schuljahr wurde reduziert.
  • Nicht zuletzt haben die Abschlussklassen die Möglichkeit des Präsenzunterrichts.

Mit Blick auf den heutigen KMK-Beschluss und in Übereinstimmung mit den getroffenen Regelungen werden folgende weitere Maßnahmen ergriffen:

  1. Wir werden die Termine der schriftlichen Abiturprüfungen verschieben, um zusätzliche Zeit für die Vorbereitungen zu schaffen. Dabei wollen wir weiterhin die länderübergreifenden Poolaufgaben nutzen. Die ersten Prüfungen starten anstatt am 13.04.2021 nun erst am 23.04.2021 mit der ersten bundesweiten Zentralprüfung.
  1. Wir werden die Hinweise zum prüfungsvorbereitenden Unterricht weiter präzisieren, um eine noch konzentriertere Vorbereitung auf die prüfungsrelevanten Inhalte in den Prüfungsfächern zu ermöglichen.
  1. Wir werden den Notendruck im verbleibenden Schuljahr nochmals reduzieren.
  1. Wir werden ermöglichen, dass als gemeinsame Entscheidung von Prüfling und Schule die Termine der mündlichen Prüfungen individuell festgelegt werden dürfen.
  1. Die Prüfungsregelungen für die Spezialgymnasien werden an die aktuelle Lage mit Blick auf die Praxisanteile angepasst.
  1. Über besondere Prüfungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich oder überwiegend im Distanzunterricht auf die Abiturprüfung vorbereitet wurden, wird immer mit Blick auf den Einzelfall im Rahmen eines Nachteilsausgleiches entschieden.

„Über diese und noch weitere Punkte sind wir bereits seit einiger Zeit mit dem Bündnis für gute Schule in engem Austausch“, sagte Martin abschließend.

Beantragung von Kinderkrankengeld

Sozialministerium stellt für Eltern Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld auf Homepage zur Verfügung

Schwerin – Der Anspruch von Eltern auf Kinderkrankentage ist in dieser Woche verdoppelt und ausgeweitet worden. Nach Zustimmung des Bundesrates am Montag ist das entsprechende Gesetz nunmehr in Kraft getreten.

Gesetzlich versicherte Eltern können somit im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 90 Tage.

Sozialministerin Stefanie Drese weist darauf hin, dass der Kinderkrankengeld-Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird, weil Kitas, Tagespflegen oder Schulen geschlossen sind oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Drese: „Deshalb ist in diesen Fällen auch keine Krankschreibung durch einen Arzt notwendig. Im Bedarfsfall reicht für Arbeitgeber und Krankenkasse eine Bescheinigung von Kita, Tagespflege oder Schule.“

Das Sozialministerium stellt auf seiner Homepage unter www.sozial-mv.de für Eltern eine entsprechende Musterbescheinigung des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung. Sie gilt als Nachweis über die Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagespflege oder Schule, wenn Eltern bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kinderkrankengeld stellen wollen.

„Sollten Krankenkassen oder Arbeitgeber einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen, kann diese ausgefüllte und unterschriebene Musterbescheinigung verwendet werden“, betont Ministerin Drese.

Corona-Geschehen in Kitas sehr gering

Schwerin – In elf von insgesamt rund 1.500 Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit Covid-19-Fälle. Betroffen sind fünf Kinder und acht Beschäftigte. Das geht aus den aktuellen Berichten der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales hervor.

„Diese Zahlen verdeutlichen abermals, die Kitas spielen eine absolut untergeordnete Rolle in der Corona-Pandemie“, betonte heute Sozialministerin Stefanie Drese. Es zeige sich, das von der Landesregierung gemeinsam mit Expertinnen und Experten und den Jugendämtern erarbeitete und ständig aktualisierte Hygiene- und Schutzkonzept greift, so Drese. „Unsere Kitas sind in keiner Weise Treiber der Pandemie.“

Wichtig sei, so Drese, dass bei auftretenden Infektionen in Kindertageseinrichtungen von den zuständigen Gesundheitsämtern sofort konsequent Quarantänemaßnahmen umgesetzt werde. Das funktioniert nach Ansicht Dreses hervorragend.

Die Ministerin verwies zudem darauf, dass alle Kita-Beschäftigten seit September 2020 die Möglichkeit haben, sich kostenlos bis zu fünf Mal testen zu lassen.

Drese: „In den Kitas und Kindertagespflegen wird seit Beginn der Pandemie hervorragende Arbeit geleistet. Hierfür möchte ich mich bei allen Beschäftigten und den Kindertagespflegepersonen bedanken. In der Corona-Krise ist ganz besonders deutlich geworden, wie wichtig die Kompetenz und das Engagement der Erzieherinnen und Erzieher für die ihnen anvertrauten Kinder, deren Eltern und für unsere gesamte Gesellschaft ist.“

Im Anhang befindet sich der LAGuS-Bericht Schulen und Kitas vom 21.01.2021.

Unterstützung durch die Bundeswehr

Drese: Über 100 Soldatinnen und Soldaten unterstützen Alten- und Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Auf Initiative von Sozialministerin Stefanie Drese können seit Ende des vergangenen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern Angehörige der Bundeswehr zur personellen Unterstützung in den Alten- und Pflegeheimen eingesetzt werden. 114 Soldatinnen und Soldaten wurden seither zur Hilfe gerufen.

„Auf die Bundeswehr ist Verlass. Ich bin dem Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern und Brigadegeneral Markus Kurczyk sehr dankbar für die tatkräftige Unterstützung zum Schutz der Pflegebedürftigen“, sagte Drese.

Die Ministerin betonte, dass alle bisherigen Rückmeldungen aus den Einrichtungen überaus positiv seien. „Die Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen werden deutlich entlastet, das Auftreten der Soldatinnen und Soldaten wird überall als tadellos, professionell und freundlich beschrieben“, so Drese.

Die Bundeswehr ist im Bereich der Alten- und Pflegeheime bisher in drei Landkreisen und der Landeshauptstadt Schwerin im Einsatz. „Weitere Hilfe sei möglich, wenn sie angefordert wird“, verdeutlichte Drese.

Das Bundeswehrpersonal kann nach Auskunft von Ministerin Drese auch für die Durchführung von Schnelltests in den Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe eingesetzt werden. Die zur Verfügung stehenden Soldatinnen und Soldaten haben eine entsprechende Schulung absolviert, so Drese.

55 Prozent der Kinder besuchen nicht die Kita

Schwerin – Die Zahl der Kinder, die momentan nicht eine Kindertageseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern besuchen, ist beinahe konstant geblieben. 55,7 Prozent der etwa 110.000 Kinder, die regulär in Krippe, Kindergarten oder Hort gefördert werden, werden zurzeit zu Hause betreut.

Das hat eine Abfrage des Sozialministeriums bei den Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten mit Stichtag 14. Januar ergeben. In der Vorwoche betrug der Anteil 57 Prozent. Unterschiede gibt es bei den einzelnen Betreuungsformen. Im Krippenbereich sind derzeit 41,6 Prozent der Kinder zu Hause, im Kindergarten 48,1 Prozent und im Hort 71,3 Prozent.

„Das zeigt, dass die allermeisten Eltern verantwortungsbewusst handeln und in vielen Fällen eine Betreuung zu Hause sicherstellen können“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. Viele berufstätige Eltern, z.B. im medizinischen oder pflegerischen Bereich seien gleichzeitig auf die Betreuung ihrer Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege angewiesen, so Drese. Zudem sei aus familiären Gründen für manche Kinder eine Förderung in der Kita notwendig.

Drese: „Im Interesse dieser Eltern und Kinder ist es wichtig, dass unsere Kitas geöffnet sind. Die Auswertung der Corona-Infektionsfälle zeigt darüber hinaus, dass nur wenige Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern Corona-Fälle zu verzeichnen haben und keine Ausbreitung stattfindet.“

Landesweit sind in zwölf von rund 1.500 KiTa- und Horteinrichtungen aktuell laufende Geschehen zu verzeichnen. Betroffen dort sind sechs Kinder und acht Beschäftigte. In allen Fällen wurden von den zuständigen Gesundheitsämtern sofort Quarantänemaßnahmen angeordnet.