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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Weniger Impfdosen in M-V

Schwerin – Das Unternehmen BioNTech/Pfizer plant im belgischen Pfizer-Werk Puurs seine Produktionskapazitäten aufzustocken. „Das hat Auswirkungen auf die bestellten Impfdosen in ganz Deutschland und so auch in Mecklenburg-Vorpommern. Fest steht: Auch in den kommenden Wochen wird weiter geimpft. Was bleibt ist, dass jeder, der eine Erstimpfung bekommen hat, auch seine Zweitimpfung bekommen wird. Allerdings werden wir die Erstimpfungen aufgrund der geringeren Mengen etwas runterfahren müssen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag in Schwerin.

Geplant war in den kommenden fünf Wochen (Montag 18. Januar bis Montag, 15. Februar) die Lieferung von 73.125 Impfdosen. Es werden nach aktuellen Planungen 53.625 Impfdosen (auf fünf Dosen je Impffläschchen gerechnet) bis Mitte Februar kommen. „Das bedeutet 19.500 Dosen weniger. Wir haben jetzt Klarheit und können die Impfkampagne für Mecklenburg-Vorpommern entsprechend anpassen. Die Planungen müssen in den Landkreisen und kreisfreien Städten für die kommenden Wochen weiterentwickelt werden“, erläuterte Glawe. Bislang hat M-V insgesamt 58.500 Impfdosen von BioNTech/Pfizer erhalten sowie 1.200 Impfdosen des Impfstoffherstellers Moderna.

Aktuell wurden bislang nach Angaben des Robert Koch-Institutes 40.159 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern geimpft. An 14.500 Personen „Ü-80“ sind bislang Schreiben zum Impfen in den Impfzentren versandt worden. „Sofern mehr Impfstoff zur Verfügung steht, kann die Anzahl der täglichen Briefe individuell weiter erhöht werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Es gibt im gesamten Land 12 Impfzentren mit bis zu 40 mobilen Teams, die den Impfzentren angeschlossen sind. Die Impfzentren werden in Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte betrieben.

Land beschafft zusätzlich 5 Mio. FFP2-Masken

Schwerin – Das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) als zentraler Dienstleister des Landes beschafft kurzfristig 5 Mio. FFP2-Masken. Darüber hinaus sollen noch 1 Mio. medizinische Masken, sogenannte OP-Masken, beschafft werden. Dafür hat der Finanzausschuss des Landtages heute grünes Licht gegeben.

Innenminister Torsten Renz: „Trotz der Möglichkeit einer Schutzimpfung ist die Pandemie noch lange nicht überstanden. Wir werden noch viele Wochen mit der Bekämpfung des Corona-Virus zu tun haben und Schutzausrüstung, wie Masken, wird also auch weiter benötigt. Darauf bereiten wir uns vor.“

Wir haben mit der Landesbeschaffung von Schutzausstattung gute Erfahrungen gemacht, denn sie bietet uns die Möglichkeit, Bedarfe schnell und kostengünstig decken zu können. Ich bin dem Finanzausschuss dankbar, dass die erforderlichen Mittel kurzfristig aus dem Sondervermögen des „MV-Schutzfonds“ freigegeben wurden.“

Hintergrund ist die mögliche beschleunigte Ausbreitung von Mutanten des Coronavirus. Von der Abstimmung zwischen Bund und Ländern am morgigen Dienstag, den 19. Januar 2021, sind daher wesentlich schärfere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nicht auszuschließen. In der Folge sind deutlich steigende Preise bei der Beschaffung von Schutzmasken sehr wahrscheinlich. Eventuell kommt es auch zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit, wie zu Beginn der Pandemie.

FFP2-Masken bieten nach Aussagen von Gesundheitsexperten den höchsten Schutz gegen das Corona-Virus. Die bestellten Masken werden zunächst im zentralen Katastrophenschutzlager des Landes zwischengelagert.

Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt

Familienkasse zieht positive Bilanz

Nürnberg – Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen.

Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.

In den Monaten September und Oktober wurde der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.
Obwohl es nur eine kurze Vorlaufzeit gab, hat die Familienkasse damit den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ohne größere Verzögerungen ausgezahlt.

Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.

Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.familienkasse.de. Der Verlag für Rechtsjournalismus hat vor kurzem den Ratgeber-Artikel: https://www.anwalt.org/kindergeld/ mit wichtigen und interessanten Fragen aktualisiert. Auch hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Schutzmaßnahmen für Pflegeheime

Schwerin – Am morgigen Sonnabend (16. Januar) tritt die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung MV in Kraft. Auf Grund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens werden die seit Ende 2020 geltenden Schutzmaßnahmen und -regelungen fortgeführt.

Präzisiert wird in der neuen Corona-Verordnung, dass spätestens ab einem Risikowert von 50 im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt oder im gesamten Land jede besuchende und aufsuchende Person die Einrichtung nur betreten darf, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.

Diese Klarstellung betrifft vor allem die „sonstigen Betretenden“ (z. B. Hausärzte, Therapeuten oder Handwerker). „Nur noch das Betreten zur unmittelbaren  Gefahrenabwehr darf ohne Testung erfolgen“, so Sozialministerin Stefanie Drese.

Drese betonte, dass von den Einrichtungen, die seit einigen Wochen geltenden Maßgaben wie ein verpflichtendes einrichtungs- bzw. angebotsspezifisches Testkonzept, die je nach Inzidenz eingeschränkten Besuchsregelungen sowie die Notwendigkeit eines negativen Tests für besuchende Angehörige gut und weitestgehend flächendeckend umgesetzt werden. Das erhöhte Ansteckungsrisiko älterer und vorerkrankter Menschen erfordere die strikte Einhaltung der Hygiene- und Schutzregeln in den Einrichtungen.

Ministerin Drese setzt große Hoffnung auf das Impfen. Zurzeit werde im Land alles unternommen, um Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in den stationären Bereichen der Pflege und Eingliederungshilfe so schnell und so umfassend wie möglich zu impfen.

Drese: „Bis zum 14. Januar hatten bereits knapp 15.000 Bewohnende in 150 von 251 vollstationären Einrichtungen die erste Impfung erhalten. Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Anzahl der COVID-19 Impfungen mit 20,5 Impfungen pro 1.000 Einwohner weiterhin führend.“

Die Ministerin appellierte an alle Beschäftigte in den Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sich impfen zu lassen. „Sie schützen damit sich und die ihnen anvertrauten Menschen“, sagte Drese.

Es gelten mit der neuen Corona-Verodnung folgende Besuchsregelungen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe in MV:

  • Ab 7-Tages-Inzidenz von 35 je 100.000 Einwohner*innen dürfen höchstens zwei Besuchspersonen je Bewohnendem, die nicht dauerhaft festzulegen sind, gleichzeitig die Einrichtung betreten.
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 50 ein fester Besuchender; Besuch täglich möglich, aber nur bei negativem Test
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 100: gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an drei Tagen pro Woche
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 200 gleiche Regelungen, aber Besuch von einer festgelegten Person höchstens an einem Tag pro Woche

Kinderkrankengeld wird ausgeweitet

Schwerin – Als „wichtige Hilfe für Eltern und Sorgeberechtigte, die ihre Kinder in der Corona-Zeit zu Hause betreuen“, bezeichnet Sozialministerin Drese die geplante Verdopplung des Anspruchs auf Kinderkrankentage. Das entsprechende Gesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag und am 18. Januar in einer Sondersitzung vom Bundesrat beschlossen werden.

„Gesetzlich versicherte Eltern können somit im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage“, verdeutlichte Drese. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 90 Tage.

„Ganz wichtig: Der Anspruch besteht auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde“, so Drese.

Deshalb ist in diesen Fällen auch keine Krankschreibung durch einen Arzt notwendig. Im Bedarfsfall reicht für Arbeitgeber und Krankenkasse eine Bescheinigung von Kita oder Schule.

Drese hob hervor, dass im Gesetzestext auch eine Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen wurde: „Kinderkrankengeld gibt es auch, wenn die Kita, wie in unserem Land offen ist, aber die dringende Empfehlung besteht, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.“

 Voraussetzungen für den Erhalt sind, dass

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Regelung soll nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.

Drese: „Mit der Ausweitung und Verdopplung der Kinderkrankentage wird für Eltern und Alleinerziehende in dieser besonders schwierigen Phase eine passgenaue Entlastung geschaffen. Meine Bitte an die Eltern ist, dieses Angebot zu nutzen und die Kinder, wo immer es geht, zu Hause zu betreuen.“

Stabilisierung der heimischen Wirtschaft

Schwerin – Die Landesregierung hat am Donnerstag gemeinsam mit Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände, der DEHOGA, der Kammern, des Bauernverbandes und des Tourismusverbandes verschiedene Maßnahmen zur weiteren Unterstützung der heimischen Wirtschaft auf den Weg gebracht.

„Die Corona-Krise beeinträchtigt das Wirtschaftsgeschehen im gesamten Land weiterhin massiv. Klar ist, dass weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft notwendig sind. Die Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Sie brauchen weiter Unterstützung. Im Fokus steht, da wo der Bund nicht unterstützt, wird das Land bestmöglich weiter unterstützen. Die verschiedenen Maßnahmen sollen helfen, Arbeitsplätze bestmöglich im Land zu sichern, damit die Unternehmen ihre Beschäftigten halten können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Spitzengespräch am Donnerstag.

Der Wirtschaftsminister dankte den Unternehmerinnen und Unternehmern und ihren Beschäftigten, denen die Corona-Krise ganz besondere Anstrengungen abverlangt hat und weiter abverlangt. „Sie nehmen zum Teil erhebliche wirtschaftliche Einbußen hin und versuchen den Laden bzw. ihr Geschäft aufrecht zu halten. Gleichwohl zeigen sie bei der Krisenbewältigung großes Engagement und eine hohe Flexibilität. Neue Wege werden eingeschlagen und umgesetzt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe für den Einzelhandel (5 Mio. €)

Für den stationären Einzelhandel, der seit dem 16.12.2020 für Kunden geschlossen ist, soll eine Sonderregelung für die Corona-Liquiditätshilfe II geschaffen und die Zins- und Tilgungsfreiheit von einem auf zwei Jahre verlängert werden.

Einführung einer Marktpräsenzprämie für den Einzelhandel (5 Mio. €)

Das Land gewährt für Betriebe des Einzelhandels, die infolge der Schließungen im November und Dezember 2020 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufweisen, eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Antragsteller, die für Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz genutzt werden kann, also beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops, vorzugsweise auf dem digitalen Marktplatz MV.

Vorfinanzierung von Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall

Das Land finanziert in Fällen von schwerwiegenden Liquiditätsproblemen die Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall vor. Die Höhe der Vorfinanzierung wird im Einzelfall festgelegt.

Weiterentwicklung Neustart-Prämie (5 Mio. €)

Verlängerung bis zum 31.03.2021 sowie Erleichterung der Zugangsbedingungen. Nachdem bislang nur die fortlaufenden Kalendermonate zählten, zählen künftig alle (maximal 6) Kalendermonate im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 mit mindestens 50 Prozent Kurzarbeit, auch wenn die Zeiten in Kurzarbeit durch Beschäftigungsmonate im Unternehmen unterbrochen waren.

Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe (10 Mio. €)

Das Land gewährt eine einmalige Anlaufkostenpauschale in Höhe von 5 Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes als Beitrag zu den Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen.

Forcierung des Investitionsprogramms „Modernisierung für Beherbergungsbetriebe“

Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots einerseits sowie zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit andererseits. Dazu wird eine Handreichung für Antragsteller durch das Landesförderinstitut als Bewilligungsstelle veröffentlicht. Zur Konkretisierung der Förderpraxis wird es kurzfristig Gespräche mit Branchenvertretern und Wirtschaftskammern geben, in denen die Handreichung abgestimmt wird.

Förderung der Ausbildungssicherung (2 Mio. €)

Das Land öffnet seine bestehende Qualifizierungsförderung bei der GSA. Unternehmen und Freiberufler können nun ausnahmsweise und zeitlich befristet auch eine Zuwendung für Qualifizierungsmaßnahmen von Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten.

Corona-Hilfe vom Land für Rostock Piranhas

Rostock – Der Rostocker Eishockey Club e.V. bekommt finanzielle Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Verein, der derzeit in der Oberliga Nord als dritthöchster Liga im deutschen Eishockey spielt, erhält einen Zuschuss in Höhe von gut 464.000 Euro, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Donnerstag mit.

Die „Liquiditätshilfe Profisport“ soll den Piranhas dabei helfen, durch die Corona-Pandemie bedingte existenzgefährdende Defizite etwa durch weggefallene Zuschauer- und Sponsoreneinnahmen auszugleichen.

„Unser Ziel als Land ist es, Insolvenzen abzuwenden, hochklassige Traditionsvereine des Landes in den Spielsportarten zu erhalten und die Teilnahme der Teams im Wettkampfbetrieb der jeweiligen nationalen Liga in der Spielsaison 2020/2021 zu sichern“, verdeutlichte Drese.

Corona hat auch die Piranhas hart getroffen. Nach mehreren positiven Coronafällen ist das Team derzeit in häuslicher Quarantäne, weder Training noch Wettkampf sind möglich. Drese: „Zum Glück geht es den betroffenen Personen soweit gut. Ich hoffe, die Nachricht über die Gewährung des Zuschusses ist ein Silberstreif am Horizont in dieser schweren Zeit.“

Beratung von Unternehmen in Corona-Fragen

Schwerin – Die Wirtschaftsfördergesellschaft Nordwestmecklenburg mbH (WFG NWM) unterstützt die Unternehmen des Landkreises derzeit intensiv mit konkreten Hilfestellungen in allen Fragen rund um COVID-19. Durch die Corona-Pandemie sind viele der Betriebe vor Ort auf die finanziellen Hilfen des Bundes sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern angewiesen.

„Dabei gilt es in erster Linie, die Firmen betriebsspezifisch und umfassend über die verschiedenen Förderinstrumente und die Antragsverfahren zu informieren. Dabei geht es vorrangig um Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter und daher selten Kapazitäten für solche Sachverhalte haben. Sie bedürfen im Moment unserer besonderen Unterstützung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Rund 6.000 Unternehmen sind im Landkreis Nordwestmecklenburg angesiedelt. Über 90 Prozent davon gelten als Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern. Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr stieg der Beratungsbedarf der Unternehmerschaft stark an, weshalb die Wirtschaftsförderer schon im ersten Halbjahr dieses Jahres zusätzliches Personal einstellten.

„Aktuell ist es von entscheidender Bedeutung, schnell auf die wechselnden Bedingungen zu reagieren. Das gilt sowohl für Angebote der Wirtschaftsförderer wie auch für die Unternehmer selbst. Umso besser ist es, wenn alle Hand in Hand miteinander arbeiten und wir gemeinsam durch diese herausfordernden Zeiten kommen“, so Glawe.

Deutlich über 400 Beratungsgespräche haben die Wirtschaftsförderer aus Nordwestmecklenburg seit Beginn der Pandemie bereits geführt. Neben den Instrumenten der finanziellen Förderung geht es häufig um Hygienekonzepte und den bestmöglichen Arbeitsschutz. Fragen wie mit einer Quarantäne-Anordnung und den daraus resultierenden Folgen umgegangen werden muss, stehen ebenfalls im Fokus der Betriebe.

„Im Mittelpunkt steht dabei oftmals die Frage, wie die Mitarbeiter und auch die Kunden vor einer Infektion geschützt werden können. In Abstimmung mit den Gesundheitsämtern sind durch die Wirtschaftsförderer viele Betriebe frühzeitig mit Informationen versorgt worden, die ihnen jetzt ein größeres Maß an Sicherheit geben“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten des Projektes im Förderzeitraum von Juni 2020 bis Mai 2021 betragen rund 49.600 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 25.000 Euro.