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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Die Kita-Regelungen ab dem 11. Januar

Schwerin – Nach der von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Verlängerung des Lockdowns setzt Mecklenburg-Vorpommern die seit dem 16. Dezember 2020 bestehende Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) ab dem 11. Januar fort.

„Diese Schutzphase beinhaltet, dass unsere Kitas und Tagespflegestellen geöffnet sind und die bestehenden Gruppenstrukturen beibehalten werden. Wir bitten aber alle Eltern dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, ihre Kinder zu Hause zu betreuen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Neu ist, dass ab Montag Eltern ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 anmelden müssen. Ein entsprechendes Anmeldeformular (s. Anlage) können Eltern, die ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung bringen müssen, entweder von der Homepage des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) ausdrucken und ausfüllen oder erhalten es in der Kita/ Tagespflegestelle.

„Wir können diesen Weg nur weitergehen, weil die Eltern in der Schutzphase bisher sehr verantwortungsbewusst gehandelt haben und die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung mit großem Engagement und hoher Professionalität die Arbeit in den Kitas und Tagespflegen sicherstellen“, betonte Drese. „Dafür gilt allen mein herzlicher Dank.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass es für die Betreuung der Kinder zu Hause weitere Unterstützung gibt. „Der Bund hat zugesagt, das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende zu gewähren.“

Drese appellierte zugleich an die Arbeitgeber, insbesondere Eltern von kleineren Kindern entgegenzukommen, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. „Großzügige Home-Office-Möglichkeiten und flexible Arbeitszeiten helfen berufstätigen Eltern enorm“, so die Ministerin.

Drese: „Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen hat höchste Bedeutung für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Dieser Bedeutung werden wir mit unseren Regelungen auch in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie gerecht.“

MV-Schutzfonds Kultur

Zweite Runde für Überbrückungsstipendium – Martin: Wir unterstützen in diesen schweren Zeiten die künstlerische Kreativität

Schwerin – Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende in Mecklenburg-Vorpommern können in der Corona-Pandemie eine weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Die Landesregierung legt das Überbrückungsstipendium im Jahr 2021 neu auf. Soloselbständige im Kulturbereich können ein erstmaliges oder ein zweites Stipendium in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Das Überbrückungsstipendium wird über den MV-Schutzfonds Kultur finanziert, der im Jahr 2021 weitergeführt wird.

„Mit dem Überbrückungsstipendium wollen wir Soloselbstständige zusätzlich unterstützen“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Für Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende ist es eine schwere Zeit, weil ihnen Räume und Gelegenheiten fehlen, um sich kreativ zu entfalten und sich zu präsentieren. Mit dem Stipendium ermöglichen wir, dass sie Ideen und Konzepte entwickeln, trainieren, proben und üben können bis Engagements, Präsentationen vor Publikum und Veranstaltungen wieder möglich sind. Wir unterstützen gerade auch in diesen schweren Zeiten die künstlerische Kreativität im Land“, betonte Martin.

Das Überbrückungsstipendium kann neben den November- und Dezember-Hilfen des Bundes oder NEUSTART KULTUR gezahlt werden und wird nicht auf diese Programme angerechnet. Das gilt, soweit es nicht denselben Zweck zum Gegenstand hat (keine Doppelförderung). Eine Förderung ist auch möglich, wenn Soloselbstständige bereits das Überbrückungsstipendium für das Jahr 2020 in Anspruch genommen haben. Zu den Anspruchsberechtigten zählen freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit der Neuauflage des Überbrückungsstipendiums zeigt die Landesregierung, wie wichtig ihr das Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern ist“, sagte die Kulturministerin. „Das Stipendium ist eine wichtige zusätzliche Hilfe und dient dem Erhalt und der Pflege unserer Kulturszene und der künstlerischen Produktivität. Gerade freischaffende Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende sind von den Corona-bedingten Einschränkungen besonders hart betroffen. Seit vielen Monaten schon ist ein großer Teil von ihnen in der Ausübung ihrer Kunst erheblich eingeschränkt, was für sie eine existenzbedrohende Situation ist. Mit der Neuauflage des Stipendiums verbinde ich die Hoffnung, dass viele freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler einen Antrag stellen und diese Unterstützung in Anspruch nehmen“, so Martin.

Die Fördergrundsätze finden Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende auf der Internetseite des Landesförderinstitutes (LFI M-V). Dort stehen auch die Antragsformulare zum Download bereit. Ein Antrag für das neue Überbrückungsstipendium muss bis spätestens 31. März 2021 (Posteingang beim LFI M-V) gestellt werden.

Januar: Regelungen für den Schulbetrieb

Schwerin – In der ersten Woche nach den Weihnachtsferien – also vom 4. bis 8. Januar 2021 – wird der Schulbetrieb so verlaufen wie bereits angekündigt. Das heißt, die Präsenzpflicht an den Schulen ist wie in den Tagen vor den Weihnachtsferien für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Für die Schülerinnen und Schüler gilt das Distanzlernen.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Die Schulen sind jedoch geöffnet für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern zu Hause eine Betreuung nicht ermöglichen können. Diese Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule in ihrem Klassenverband und bearbeiten die gleichen Aufgaben wie jene Schülerinnen und Schüler, die von zu Hause lernen.

Wichtiger Hinweis:

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist darauf hin, dass für den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien besondere Regelungen gelten. Sie dienen dem Schutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und allen Beschäftigten an den Schulen, um sich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.

Folgende Regeln müssen beachtet werden und gelten für:

  • Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb Deutschlands, aber außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der vergangenen 10 Tage in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in dem oder der zum Zeitpunkt der Einreise in das Land Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner (=Inzidenzwert) 200 oder höher war, aufgehalten haben. Diese Gebiete sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aufgelistet.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich in den vergangenen 10 Tagen in einem Risikogebiet außerhalb von Deutschland aufgehalten haben, dürfen die Schule ebenfalls nicht besuchen. Diese Risikogebiete sind ebenfalls auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aufgelistet.

In beiden Fällen müssen sich Schülerinnen und Schüler in häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt muss informiert werden.

Ausnahmen:

  • Die Regelungen gelten nicht, wenn es sich um einen privaten Besuch bei der Kernfamilie handelte. Also bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Eltern, Kindern, Geschwistern, Enkeln, Großeltern, Urenkeln oder Urgroßeltern.
  • Eine weitere Ausnahme besteht bei einem Aufenthalt aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts.

Dringend zu beachten ist, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen dürfen, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust bei ihnen auftreten. In einem solchen Fall sollte ein Besuch bei einer Ärztin/einem Arzt erfolgen.

Sollten Schüler oder Schülerinnen in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben, dürfen sie die Schule ebenfalls nicht besuchen.

Eltern und Erziehungsberechtigte sind im Interesse der Gesundheit ihrer Kinder und anderer Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich an diese Regelungen zu halten.

Sollten Unsicherheiten bestehen, steht für alle Fragen die zentrale 

Hotline der Landesregierung unter 0385 588 11311

zur Verfügung.

Diese erreichen Sie in der Regel am Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr. Am 31. Dezember ist die Hotline von 10 bis 14 Uhr geschaltet.

Zwischen dem 16. und 18. Dezember haben lediglich 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Schule besucht und 13 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 6, weil für sie eine Betreuung zu Hause nicht möglich war. Alle anderen Kinder waren nicht in der Schule. Ab Klasse 7 blieben alle Schülerinnen und Schüler zu Hause im Distanzlernen.

Land sichert Festspiele M-V ab

Schwerin – Das Land hat für das Jahr 2021 eine Corona-Hilfe von bis zu 1,5 Millionen Euro für die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern im MV-Schutzfonds reserviert, um ein mögliches finanzielles Defizit der gGmbH auszugleichen und den Bestand zu sichern. Welche Mittel die Festspiele MV vom Land tatsächlich benötigen, hängt davon ab, in welcher Höhe bei den Festspielen ein Defizit entsteht. Deshalb kann die Höhe der Unterstützung auch erst in Zukunft konkret benannt werden.

„Die Festspiele sind ein kulturelles Juwel des Landes, ihre Konzerte aus dem Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern nicht wegzudenken“, erklärte Kulturministerin Bettina Martin. „Die Festspiele sind wie viele andere Kulturanbieter von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen, weil ihre Veranstaltungen, mit denen sie viele Menschen begeistern, momentan nicht möglich sind. Mit der in Aussicht gestellten Corona-Hilfe wollen wir den Festspielen eine finanzielle Sicherheit geben, damit sie gut über diese schwere Zeit kommen und wir wieder hochkarätige Konzerte erleben können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.“

„Die Pandemie setzt nicht nur der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt zu“, so Finanzminister Reinhard Meyer, „auch die Kultur leidet unter dem Virus. Kein Kino, kein Theater, kein Konzert – umso wichtiger sind jetzt Perspektiven. Die Corona-Hilfe für die Festspiele ist eine solche Perspektive für den Tag, an dem wir wieder gemeinsam mit Freunden Kultur genießen können.“

„Nachdem wir das so herausfordernde Corona-Jahr 2020 mithilfe unseres privaten Eine-Million-Euro-Rettungsschirms aus Spenden und Sponsorengeldern sowie der üblichen öffentlichen Förderung überstanden haben, freut es uns, dass wir mit der finanziellen Rückendeckung des Landes in das für die Kultur nach wie vor ungewisse neue Jahr gehen können“, sagte Festspielintendantin Ursula Haselböck. „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie werden die Kulturszene und somit auch die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern weiterhin begleiten. Durch die Unterstützung des Landes wird in 2021 gesichert, wofür die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern seit über 30 Jahren stehen: Musik und Kultur auf höchstem Niveau zu den Menschen im ganzen Land zu bringen.“

Im Jubiläumsjahr des 30-jährigen Bestehens mussten die Festspiele wegen der Corona-Pandemie im März den Festspielfrühling Rügen absagen und ihren Festspielsommer neu planen. Unter den Titeln „30 – mal anders“ und „Septemberkonzerte – neu aufgelegt“ fanden 64 pandemiegerecht geplante Konzerte statt. Gleichzeitig wurde im Rahmen des #netzspielsommers am 13. und 14. Juni ein Onlinestream mit digitalen Konzerten, Porträts und Videogrüßen auf den Internetseiten der Festspiele und des Norddeutschen Rundfunks gezeigt. Viele der im Sommer abgesagten Veranstaltungen sollten zudem im neu aus der Taufe gehobenen Festspielwinter nachgeholt werden. Auch diese Konzerte konnten Corona-bedingt nicht durchgeführt werden.

Im Jahr 2020 verzeichnete das Klassikfestival aufgrund der pandemiebedingten Kapazitätsbeschränkungen insgesamt rund 6.500 Besucherinnen und Besucher. Im Jahr 2019 waren es etwa 94.000 Besucherinnen und Besucher. „Wir hoffen, dass 2021 wieder ein besseres Jahr für die Festspiele wird und sie an ihre Erfolge anknüpfen können“, betonten Kulturministerin Martin und Finanzminister Meyer.

Corona-Pandemie

Schwerin – Gesundheitsminister Harry Glawe ist im ausklingenden Jahr auf die Entwicklung der Corona-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern eingegangen. „Wenn jemand Anfang des Jahres gesagt hätte, dass wir 2020 das wohl schwerste Jahr in der 30-jährigen Geschichte unseres Bundeslandes durchmachen werden – wohl kaum jemand hätte die Aussage auch nur ansatzweise geglaubt. Das Corona-Virus hat uns eines Besseren belehrt – die Corona-Pandemie hat unser Leben auf den Kopf gestellt. Auch unser Gesundheitssystem wird seit einem dreiviertel Jahr insgesamt auf eine harte Bewährungsprobe gestellt. Dennoch: Die Versorgung wird auch in Krisenzeiten weiter bestmöglich gewährleistet. Das zeigt auch, unser Gesundheitssystem stellt sich flexibel auf Veränderungen ein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe machte auch auf eine der größten Errungenschaft der Medizin aufmerksam. „Es ist für die Gesellschaft eine außerordentliche und wahrscheinlich auch noch nie da gewesene Leistung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft, in der ein Impfstoff in nur so kurzer Zeit gewonnen werden konnte“, so Glawe weiter. „Vieles hängt am Ende auch von der Bereitschaft ab, sich impfen zu lassen. Das Impfen ist ein wesentlicher Schlüssel, das Corona-Virus wirksam einzudämmen. Wir brauchen am Ende eine Herdenimmunität, das bedeutet, dass 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sein müssten, um einen wirksamen Schutz gegen das Virus zu haben.“

„Gerade in Pandemiezeiten erweist sich die Bedeutung eines funktionierenden Gesundheitssystems. Krankenhäuser sind dabei ein wesentlicher Bestandteil. Auch im kommenden Jahr werden wir weitere Krankenhausinvestitionen unterstützen“, machte Gesundheitsminister Glawe deutlich. „Viele Räder greifen ineinander, damit wir vor Corona geschützt oder im Krankheitsfall das Virus bestmöglich überstehen können. Dafür danke ich allen Aktiven sehr.“

In diesem Jahr wurden im Bereich der Krankenhausfinanzierung u. a. der Neubau der Küche und die Erweiterung der Notfallambulanz am Klinikum Südstadt Rostock und die Digitalisierung an den Betriebsstätten Hagenow und Ludwigslust des Westmecklenburg Klinikums „Helene von Bülow“ gefördert. Unterstützt wurden ebenso der Umbau einer geschlossenen Station der Psychiatrie mit Krisen-Interventions-Unit am KMG Klinikum Güstrow sowie der Umbau und die Neugestaltung der Entbindungsstation an der Asklepios Klinik Pasewalk. Am HELIOS Hanseklinikum Stralsund wurde z. B. das Zentrum für psychosoziale Medizin des Krankenhauses West gefördert. An den Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten wurden mit zwei Fördermaßnahmen die Erneuerung der Kältemaschinen und die Erneuerung von Komponenten der Gebäudeleittechnik auf den Weg gebracht. „Seit 1990 sind im Rahmen der Krankenhausfinanzierung mehr als 2,95 Milliarden Euro in die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern geflossen“, sagte Glawe.

Der Minister appellierte abschließend: „Die große Mehrheit im Land leistet einen Beitrag, das Virus einzudämmen. Viele haben sich in kürzester Zeit auf die Veränderungen eingestellt und befolgen beispielsweise die AHA-Regeln: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen. Kontakte minimieren ist gerade in der Zeit zum Jahreswechsel eine Herausforderung, denn es ist die Zeit der Freunde und der Familie. Das Corona-Virus zeigt uns jeden Tag aufs Neue, wie wichtig es ist, diese einzuhalten. Es geht dabei vor allem auch um die Gemeinschaft: ´Wer sich schützt, schützt auch andere` – so einfach ist die Aussage und umso wichtiger ist die Umsetzung. Das ist vor allem auch ein Beitrag zur Entlastung unseres Gesundheitssystems“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Corona-Impfstart in M-V

Schwerin – Heute starten in Mecklenburg-Vorpommern die Impfungen gegen das Corona-Virus. Geimpft wird zunächst in Alten- und Pflegeheimen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin Dr. Rico Badenschier starteten heute vor dem Alten- und Pflegeheim Seniorenquartier Schwerin die landesweite Impfaktion.

„Der Impfstoff ist Licht am Ende des Tunnels. Er ist unsere größte Chance, Schritt für Schritt aus der Pandemie zu kommen. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Impfen loslegen können. Es ist richtig, mit den Alten- und Pflegeheimen zu beginnen. Wir haben leider die größte Zahl der Infektionen bei den über 80-Jährigen, bei denen Erkrankungen zudem oft besonders schwer verlaufen. Deshalb impfen wir zunächst die Älteren und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Jetzt geht es los – wir starten mit einer breit angelegten Impfaktion zum Schutz vor Covid-19. Die Herausforderung besteht jetzt darin, in möglichst kurzer Zeit eine große Zahl von Menschen zu impfen. Daran arbeiten alle Beteiligte mit Hochdruck. Dank des großen Engagements in den Landkreisen und Kreisfreien Städten, bei den Hilfsorganisationen, der Bundeswehr und vieler Freiwilliger wollen wir so schnell wie möglich eine hohe Immunität erzielen“, betonte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

„Die zweite Corona-Welle hat auch Schwerin erreicht und besonders besorgniserregend sind die Infektionen in Senioren- und Pflegeheimen, die wir seit einigen Wochen beobachten. Schwerin hat im Vergleich zur Einwohnerzahl relativ viele dieser Einrichtungen. Deshalb bin ich froh, dass wir mit unseren fünf mobilen Impfteams als erstes die besonders gefährdeten Gruppen in diesen Gemeinschaftseinrichtungen impfen können, bevor im Januar auch in unserem Impfzentrum die Corona-Schutzimpfungen beginnen“, sagte der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin Dr. Rico Badenschier.

Zeitgleich wurden im Heim die ersten Impfungen vorgenommen. Die Impfungen sind freiwillig.

In einer ersten Lieferung stehen in Mecklenburg-Vorpommern 10.000 Impfdosen zur Verfügung, bis zum Jahresende sollen insgesamt 30.000 Dosen des Impfstoffes der Firma BioNTech/Pfizer angeliefert werden. Ab Januar ist vorgesehen, dass wöchentlich knapp 15.000 Dosen geliefert werden. Die Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen erfolgen durch mobile Impfteams, die regelmäßig getestet werden. Mitbürgerinnen und Mitbürger über 80, die in der eigenen Häuslichkeit leben, werden zu Jahresbeginn angeschrieben und erhalten bei Impfwunsch einen Termin in einem der Impfzentren des Landes.

Schnelltests für Kinder- und Jugendhilfe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 752 stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit 6.352 Plätzen. Zum bevorstehenden Weihnachtsfest wird ein Großteil der Kinder und Jugendlichen aus diesen Einrichtungen zu ihren Herkunftsfamilien inner- und außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern fahren.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen leisten seit Ausbruch der Corona-Pandemie hervorragende Arbeit unter schwierigen Bedingungen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Sie seien rund um die Uhr mit hohem Verantwortungsbewusstsein und großer Professionalität für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen da. Durch die Umsetzung von Hygienekonzepten und Quarantänesituationen sind die Herausforderungen nochmals gestiegen“, so Drese.

Momentan blicken die Beschäftigten in den Einrichtungen mit einiger Sorge darauf, wie die Situation sich nach den Feiertagen und der Rückkehr der Kinder und Jugendlichen aus ihren Herkunftsfamilien darstellen wird. „Gemeinsam mit den Einrichtungsträgern und den Jugend- und Gesundheitsämtern wollen wir alles tun, um das Infektionsrisiko in den Einrichtungen zu minimieren bzw. Corona-Ausbrüche schnellstmöglich festzustellen“, betonte Drese.

Das Land stellt deshalb kurzfristig 15.000 Schnelltestkits für die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bereit. Sie können ab sofort im Sozialministerium ausschließlich durch Landkreise und kreisfreie Städte abgeholt werden.

Drese: „Die Nutzung dieser Schnelltests ist eine zusätzliche Maßnahme für mehr Sicherheit in unseren stationären Jugendhilfe-Einrichtungen. Die Schnelltests sollen für aus ihren Herkunftsfamilien rückkehrende Kinder und Jugendliche sowie das Personal in den Einrichtungen zur Verfügung stehen, um die besondere Situation nach den Weihnachtsfeiertagen und über den Jahreswechsel meistern zu können.“

Erneut Geld für Volleyballerinnen

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese hat weitere Hilfen für die Bundesliga-Volleyballerinnen vom Schweriner SC genehmigt. Das Land unterstützt den SSC Palmberg Schwerin mit gut 83.000 Euro. Die Mittel kommen aus dem MV-Schutzfonds als „Liquiditätshilfe Profisport“ für in wirtschaftliche Bedrängnis geratene (semi-)professionelle Sportvereine.

,,Die Landesregierung hat zugesagt, unseren Spitzenvereinen im Land in schwieriger Zeit, wo immer es geht, beizustehen. Das halten wir“, sagte Drese. „Deshalb schöpfen wir alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um zumindest einen Teil der Verluste durch die Aussetzung des Spielbetriebs und damit einhergehender fehlender Zuschauer- und Sponsoreneinnahmen abzufedern.“

Die Zuwendung an den SSC soll vor allem den Spielbetrieb absichern, also die Teilnahme an Meisterschaft und Champions League in der Spielsaison 2020/2021 weiter gewährleisten. „Wenn der SSC nach fünf spielfreien Wochen, bedingt durch Corona, am 9. Januar 2021 mit dem Heimspiel gegen Straubing wieder angreift, dann sollen die Rahmenbedingungen so gut wie möglich sein”, betonte Ministerin Drese.