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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Sächsische Patienten in M-V

Rostock – In Mecklenburg-Vorpommern werden schwer erkrankte Covid-19-Patienten aus Sachsen erwartet. „In Sachsen hat sich die Pandemiesituation in den vergangenen Tagen deutlich zugespitzt. Die Zahlen von Covid-19 Neuinfektionen gehen sehr schnell nach oben. Mecklenburg-Vorpommern hat eine Anfrage aus Sachsen mit der Bitte um Unterstützung bekommen. Wir erwarten in den kommenden Tagen bis zu 10 Patienten aus dem Freistaat. Das ist auch eine Frage von solidarischer Unterstützung in Pandemiezeiten. Der Fokus liegt auf einer strategischen Patientenverlegung in ausgewählte Zielkrankenhäuser, um Krankenhauskapazitäten und insbesondere Beatmungsplätze in Regionen mit starkem Infektionsgeschehen zu entlasten. Die Unimedizinen in Rostock und Greifswald sowie das Südstadtklinikum in Rostock stehen zur Verfügung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Die Unimedizin Rostock übernimmt vorerst zwei schwer erkrankte Covid-19-Patienten aus Sachsen (ein Erkrankter ist bereits vor Ort). „Die Lage vor allem in Ostsachsen ist ernst. Aktuell haben wir noch ausreichend Kapazitäten, um den sächsischen Kollegen und Patienten zu helfen“, sagte Prof. Dr. Christian Schmidt, Ärztlicher Vorstand der Unimedizin.

Auch die Universitätsmedizin Greifswald wird Patienten aus Sachsen aufnehmen, wenn es notwendig werden sollte. „Wir sind ein Krankenhaus und da ist es selbstverständlich, dass wir auch helfen“, betonte der Ärztliche Direktor Prof. Klaus Hahnenkamp. „An der Greifswalder Universitätsmedizin konnten wir aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens in unserer Region bereits umfangreiche Kenntnisse in der Behandlung von Covid-19-Patienten gewinnen.“ Aktuell werden an der Universitätsmedizin Greifswald 19 Patienten mit Covid-19 behandelt, sechs davon auf der Intensivstation.

Die Universitätsmedizin Rostock wird über den Jahreswechsel, wenn erforderlich, in Absprache mit den Behörden weitere Patienten aus Sachsen aufnehmen. „Wir tun dies in engster Absprache und Zusammenarbeit mit den anderen Krankenhäusern in unserem Einzugsgebiet (Cluster)“, sagte Prof. Dr. Daniel Reuter, Direktor der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie und Cluster-Manager. „So werden wir sicherstellen, dass ausreichend Ressourcen vorgehalten werden, um die Patientenversorgung über den Jahreswechsel in der Region zu gewährleisten.“

Insgesamt wird Mecklenburg-Vorpommern über Weihnachten und den Jahreswechsel bis zu zehn Intensivpatienten aus Sachsen übernehmen. Die Zuordnung zu den einzelnen Kliniken in MV wird anhand der Erkrankungsschwere der einzelnen Patienten und den tagesaktuellen Kapazitäten entsprechend gesteuert. „Zwischen den Bundesländern und innerhalb der einzelnen Länder bestünden erhebliche Unterschiede in der Auslastung. Durch die täglich ansteigenden Fallzahlen könne es daher zu lokalen und regionalen Überlastungen und Engpässen in der intensivmedizinischen Versorgung kommen. Wenn es möglich ist, helfen wir“, betonte Glawe weiter.

Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von verlegungsfähigen Covid-19-Patienten an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) wurden Koordinierungsstellen eingerichtet. „Diese steuern in ihren Einzugsgebieten in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme. Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Stationär betreute Pflegebedürftige

Schwerin – Zu den bevorstehen Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel richtet Sozialministerin Stefanie Drese einen dringenden Appell an die Angehörigen von Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen.

„Ihre Lieben gehören zu denjenigen, die einen ganz besonderen Schutz benötigen. Sie sind auf Grund Ihres Alters oder der Vorerkrankungen besonders gefährdet, schwer zu erkranken, wenn sie sich mit dem Coronavirus anstecken“, betont Drese in einem Brief, der am Montag u.a. an die Einrichtungsträger versandt wurde.

Die Ministerin bittet Familien angesichts steigender Infektionszahlen in den Pflegeeinrichtungen darum, noch einmal gut darüber nachzudenken, wie die Weihnachtstage gestalten werden können. „Wägen Sie bitte ab, ob Sie Ihre Angehörigen zu sich in die Häuslichkeit holen, oder ob Sie in diesem Jahr einen Besuch in der Einrichtung oder dem Angebot vorziehen, um Ihren Angehörigen die Quarantänezeit zu ersparen“, so Drese. Das sei eine sehr persönliche und schwierige Entscheidung, die unter Abwägung aller Argumente getroffen werden sollte.

Ministerin Drese rät dringend, Kontakte auf ein Mindestmaß zu begrenzen: „Wenn Sie Ihre Angehörige oder Ihren Angehöriger nach Hause holen, müssen Sie ein hohes Verantwortungsbewusstsein zeigen“, verdeutlicht Drese. „Gehen Sie deshalb bitte fürsorglich und konsequent mit sich selbst und anderen Familienmitgliedern um.“

Ein guter Schutz sei es, sich vor dem Besuch in Selbstisolation zu begeben. Wenn möglich, sollte im Homeoffice gearbeitet und auf die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs verzichtet werden, so Drese. Während der Weihnachtstage sollten strikt und konsequent die allgemeinen und besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in der Häuslichkeit beachtet werden.

Drese rät zudem mit dem Angehörigen auch über die Zeit nach dem Aufenthalt in der Familie zu sprechen. „Wenn Ihr Angehöriger wieder ins Pflegeheim oder das Angebot zurückkehrt, wird sie oder er sich für eine gewisse Zeit in Quarantäne begeben müssen“, so die Ministerin.

Die Einrichtung wird nach Rückkehr Testungen auf das Coronavirus durchführen. Die erste Testung soll dabei innerhalb von fünf Tagen erfolgen. Das ist erforderlich, weil in den ersten Tagen einer Ansteckung oft noch keine erkennbaren Symptome auftreten und ein zu früh eingesetzter Test falsche Ergebnisse zeigen könnte. Nach einer zweiten Testung, die innerhalb weniger Tage folgt, kann die Quarantäne beendet werden, wenn das Ergebnis ebenfalls negativ ist.

„Weihnachten werden wir in diesem Jahr anders feiern als sonst. Unsere gemeinsame Aufgabe und Verantwortung ist es, uns alle so gut wie möglich zu schützen. Bitte stellen Sie sich dieser Verpflichtung und helfen Sie mit“, so Drese in ihrem Schreiben an die Angehörigen. Die Ministerin betont zudem: „Mein Dank gilt auch allen Beschäftigten in den Einrichtungen unseres Landes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten mit großem Engagement eine sehr gute Arbeit, um Besuche gerade über die Weihnachtstage zu ermöglichen und die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen und zu umsorgen.“

Digitaler Marktplatz M-V

Pegel wirbt für Online-Einkauf bei regionalen Anbietern

Schwerin – Die erneute Schließung von Geschäften infolge der Corona-Pandemie stellt viele Händlerinnen und Händler zum zweiten Mal in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Digitalisierungsminister Christian Pegel wirbt aus diesem Grund noch einmal für die Nutzung der Online-Plattform, die sein Ministerium bereits zum ersten „Lockdown“ im Frühjahr dieses Jahres aufgebaut hatte.

„Der Wegfall des Weihnachtsgeschäfts, in dem sie in normalen Zeiten einen Großteil ihres Umsatzes machen, trifft Händler und Restaurants besonders hart. Mit dem digitalen Marktplatz MV bieten wir ihnen die Möglichkeit, ihre Angebote einfach und kostengünstig online anzubieten“, sagt Pegel und führt weiter aus: „Über die landesweite Plattform können Händler und Restaurants aus Mecklenburg-Vorpommern ihre Abhol- und Lieferleistungen kostenfrei listen und zudem schnell einen eigenen Online-Shop aufbauen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Waren online an Ihre Kunden zu bringen.“

An die Käuferinnen und Käufer in M-V appelliert Christian Pegel: „Unterstützen Sie Ihre einheimischen Anbieter bei Ihnen um die Ecke, in dem Sie online bei ihnen kaufen – digital geht auch regional. Online- und um-die-Ecke-Einkaufen schließen einander nicht aus.“

Weiter sagt der Minister: „Der Digitale Marktplatz MV ist mit Beginn der Corona-Pandemie und zur Unterstützung in Krisenzeiten entstanden. Unser Ziel ist aber ganz klar, mit der Plattform über Covid 19 hinaus ein nachhaltiges Online-Angebot aus und für Mecklenburg-Vorpommern und natürlich auch die Freunde unseres Bundeslands zu schaffen“, sagt Pegel und ruft nochmals auf: „Das wird nur gelingen, wenn wir gemeinsam und bewusst handeln und vor der nächsten Online-Bestellung prüfen, ob es auch eine regionale Alternative im Netz gibt. Und: Je mehr Anbieter den regionalen Marktplatz nutzen, desto mehr Kunden locken sie an. Und je mehr Käufer im regionalen Online-Shop einkaufen, desto mehr Händler und Restaurants aus unserem Bundesland werden sich dort präsentieren.“

Christian Pegel verweist auch auf eine Studie zum Online-Handel in MV, die im Auftrag des Ministeriums entstand und die permanent steigende Bedeutung des Online-Handels aufzeigt: „Wir wissen, dass bei uns im Land schon heute jeder zehnte Euro online ausgegeben wird. Wir wissen aber auch, dass der Großteil dieser Bestellungen über die großen, globalen Plattformen erfolgt und somit nicht im hiesigen Einzelhandel ankommt, während die Käufer durchaus bereit wären, auch online Vor-Ort-Angebote zu nutzen. Mit unserem digitalen Marktplatz haben wir alle die Möglichkeit, dies zumindest ein wenig zu ändern.“

Für eventuelle Schwierigkeiten bei der Einrichtung des eigenen Online-Shops stehen auch zwischen den Feiertagen Kolleginnen und Kollegen unter der Telefon-Hotline 0385/20226220 beratend zur Seite, um eventuelle Probleme schnell und persönlich zu lösen.

Den digitalen Marktplatz M-V finden Sie im Internet unter www.marktplatz.digitalesmv.de, den landesweiten Online-Shop unter www.shop.digitalesmv.de.

Entlastung für Krankenhäuser

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommerns können Krankenhäuser durch die Belegung von Betten in Rehakliniken entlastet werden. „Das ist eine vorsorgliche Maßnahme, falls Krankenhäuser ihre Kapazitätsgrenze erreichen sollten. Patienten, die bereits abklingende Symptome bei COVID-19 aufweisen sowie Patienten mit anderen Krankheiten können in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden. Ziel ist dabei, die Versorgung der Patienten für eine bestimmte Zeit durch Rehakliniken zu ermöglichen. Wir haben fünf entsprechende Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern ausgewählt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Aufgrund ihrer krankenhausnahen Strukturen sind – wie im Frühjahr auch – zunächst die Klinik Malchower See; Tessinum in Tessin, Median Klinik Bad Sülze, Medigreif Parkklinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg bis Ende Januar 2021 als Hilfskliniken vorgesehen. „Je nach Fortschreiten der Pandemie ist eine Ausweitung auf weitere Rehakliniken möglich“, so Glawe weiter.

Für die Förderung der Personalkosten in den Rehakliniken zahlt das Land eine Tagespauschale von 50 Euro pro Tag je leer stehendem Bett, welches für Akut-Patienten zur Verfügung steht. „Wir unterstützen Rehakliniken. Es geht um Patienten, die nicht mehr zwingend auf einer Station im Plankrankenhaus bleiben müssen, leichte Erkrankungen aufweisen und sich auf dem Weg der Besserung befinden“, erläuterte Glawe.

Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von positiv getesteten verlegungsfähigen Covid-19-Patienten an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) wurden Koordinierungsstellen eingerichtet. Diese steuern in ihren Einzugsgebieten (Clustern) in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme. Die fünf (oben genannten) Rehakliniken sind Teil der Clusterbildung. „Die Aufnahme von COVID-19-Patienten soll dabei bewusst dezentral erfolgen, um die Kapazität der Rettungsdienste bestmöglich zu schonen. Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert“, sagte Glawe.

Darüber hinaus zahlt der Bund Ausgleichszahlungen an Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 Einnahmeausfälle infolge einer geringeren Bettenauslastung haben. Die Ausgleichszahlungen sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Die tagesbezogene Pauschale beträgt 50 Prozent des mit Krankenkassen vereinbarten durchschnittlichen Vergütungssatzes der Einrichtung. „Das ist ein wichtiger Beitrag, um die Rehakliniken weiter am Laufen zu halten und auch das Personal vorzuhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Unterstützung für Rostock Seawolves

Rostock – Die Bundesliga-Basketballer der Rostock Seawolves bekommen einen Zuschuss in Höhe von 207.380,46 Euro. Mit Hilfe der „Liquiditätshilfe Profisport“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll der Verein durch die Corona-Pandemie bedingte existenzgefährdende Defizite aus der abgelaufenen Spielsaison 2019/2020 ausgleichen. Diese Defizite wirken sich ebenfalls auf die Spielsaison 2020/2021 aus.

Sportministerin Stefanie Drese: „Ich freue mich, dass wir den Rostock Seawolves in dieser schwierigen Zeit ein wenig helfen können. Sportlich läuft es ja super im Moment. Umso besser, wenn die Mannschaft mit diesem finanziellen Bonus-Freiwurf vielleicht etwas sorgenfreier aufspielen kann.“

Die finanzielle Unterstützung zielt grundsätzlich darauf ab, Insolvenzen zu verhindern. Sie wird, auf Antrag, professionell oder semi-professionell aktiven Sportvereinen gewährt, die während der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind.

Hochklassige Traditionsvereine des Landes in den Spielsportarten, wie die Rostock Seawolves, sollen weiter existieren. Außerdem soll die Teilnahme der Teams im Wettkampfbetrieb der jeweiligen nationalen Liga und in internationalen Wettbewerben und Meisterschaften in der Spielsaison 2020/2021 sichergestellt werden.

Unterstützung für die Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Durch die zunehmenden Infektionsfälle in den Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom Sonntag ergreift die Landesregierung weitere Maßnahmen im Pflege- und Sozialbereich. So ist am (heutigen) 16. Dezember die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung in Kraft getreten. Das Land organisiert zudem zusätzliche Hilfen insbesondere für die Durchführung der Testungen.

„Wir wollen in einer gemeinsamen Kraftanstrengung unsere Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen noch stärker schützen. Gleichzeitig sollen die Einrichtungen geöffnet bleiben. Mir ist es ein dringendes Anliegen, dass die besonders schutzbedürftigen Menschen nicht isoliert werden und gerade in der Weihnachtszeit Besuch empfangen können“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Wichtige Änderungen bzw. Regelungen sind:

  1. Angepasste Besuchsregelungen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe:
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 50 ein fester Besuchender (Besuch täglich möglich)
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 100: gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an drei Tagen pro Woche
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 200 gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an einem Tag pro Woche
  • ab 21. Dezember 2020 ist ein negativer Test des Besuchenden notwendig (in der Regel PoC-Antigen-Test durch die Einrichtung); Zutritt auch bei Vorlage von PCR-Test (innerhalb als 72 Stunden) möglich

Drese: „Um den Schutz zu gewährleisten und gleichzeitig die soziale Teilhabe nicht auszuschließen, ermöglichen wir vorübergehend bis zum 20. Dezember den Zutritt von Besuchenden mit FFP2-Maske, wenn Tests nicht zur Verfügung stehen.“

  1. Testkonzept
  • Für alle Pflegeeinrichtungen (einschließlich der ambulante Pflege und Tagespflege) und Angebote der Eingliederungshilfe (einschließlich besondere Wohnformen und WfbM) ist ein Testkonzept auf Grundlage der Coronatest VO verpflichtend.
  1. Testpflicht des Personals
  • Die neue Verordnung enthält die Verpflichtung, das Personal regelmäßig zu testen: mindestens zweimal pro Woche ab 21. Dezember 2020/ mindestens einmal pro Woche bis einschließlich 20. Dezember 2020

Das Land beschafft darüber hinaus 400.000 zusätzliche Testkits für die den Pflege- und Behinderteneinrichtungen. 200.000 Tests stehen dabei direkt in den nächsten Tagen zur Verfügung. „Zur Durchführung der Testungen und als helfende Hände sollen außerdem Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zum Einsatz kommen, die damit die Einrichtungsträger personell unterstützen. Ich bin dem Kommandeur des Landeskommandos Mecklenburg-Vorpommern, Brigadegeneral Markus Kurczyk, sehr dankbar für die zugesagte Unterstützung“, sagte Ministerin Drese.

Direktlink zur aktuellen Pflege und Soziales Corona-Verordnung M-V: Lesefassung Pflege und Soziales Corona VO M-V

Pause für den Kinder- und Jugendsport

Schwerin – Der Kinder- und Jugendsport ruht vom 16. Dezember bis zum 10. Januar. Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom Sonntag hebt die Landesregierung die Ausnahmegenehmigung für den Trainingsbetrieb von Kindern und Jugendlichen sowie für den Schwimmunterricht auf.

„Die Reduzierung der Kontakte rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest ist eine wichtige Maßnahme, um im familiären Kreis sicher und besinnlich feiern zu können. Deshalb setzen wir landesweit nun auch den Kinder- und Jugendsport aus“, sagte Sportministerin Stefanie Drese am Dienstag.

Die neue Corona-Verordnung des Landes, die zum 16. Dezember in Kraft tritt, sieht entsprechende Änderungen der bisherigen gesonderten Regelungen für den Kinder- und Jugendsport vor. Der Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) ist damit in allen Sportarten und Altersklassen im Freizeit- und Amateurbereich sowohl im Outdoor- als auch im Indoor-Bereich bis zum 10. Januar 2021 ausgesetzt.

Drese: „Wenn wir jetzt ein paar Wochen unsere Kontakte drastisch einschränken, können wir im neuen Jahr die Maßnahmen früher wieder lockern. Die Sportangebote für Kinder und Jugendliche liegen mir dabei besonders am Herzen.“

Die Ministerin verweist zudem darauf, dass Sport zu treiben, möglich bleibt und unter Einhaltung der Schutzvorschriften auch gesundheitlich förderlich ist. „Sport kann individuell oder auf öffentlichen und privaten Sportanlagen, sofern geöffnet, allein, zu zweit oder mit weiteren Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Joggen gehen, Fahrrad fahren oder mit seinen Kindern auf der Wiese Fußball spielen, ist natürlich erlaubt“, so Drese.

Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben

Martin: Schulen bleiben aber weiterhin offen

Schwerin – „Unsere Schulen gehören nicht zu den Treibern der Pandemie. Dennoch ist es wichtig, dass wir einen Beitrag zu den öffentlichen Kontaktbeschränkungen leisten. Auf diese Weise wollen wir gemeinsam die weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Ab Mittwoch erhalten alle Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen Distanzunterricht. Ich bitte alle Eltern, wenn irgend möglich, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Wenn dies nicht möglich ist, sind die Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 weiterhin geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler bleiben dort in ihren definierten Gruppen und sollen die gleichen Aufgaben bearbeiten, wie jene Schülerinnen und Schüler, die zu Hause lernen“, so Martin.

Die Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 16. Dezember 2020 im Überblick:

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, werden vom 16. Dezember 2020 bis zum 8. Januar 2021 in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Die Kinder werden dann in ihrem bisherigen, gewohnten Klassenverband bleiben. Das heißt, dass es keinerlei Zusammenlegung von Lerngruppen geben soll.

Eltern, die ihre Kinder nicht zuhause betreuen können, müssen nicht nachweisen, dass sie in systemrelevanten Berufen tätig sind. Eltern, deren Kinder die Jahrgangsstufen 1 bis 6 besuchen, und deren Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen sollen, werden gebeten, die Schule darüber rechtzeitig möglichst per E-Mail zu informieren. Der reguläre Schülerverkehr findet in ganz Mecklenburg-Vorpommern statt.

In allen schulischen Gebäuden gilt für alle an der Schule beschäftigten Personen ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, auch im Unterricht. Für Schülerinnen und Schüler bleiben die Regelungen hinsichtlich der Mund-Nasen-Bedeckungen an Schulen zunächst unverändert. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, den Mindestabstand einzuhalten, wo dies möglich ist. Für alle Jahrgangsstufen wird die Präsenzpflicht aufgehoben.

Alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen aller Schularten erhalten Aufgaben für das häusliche Lernen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Präsenz erhalten bei der Bearbeitung dieser Aufgabenpakete, die auch für den Distanzunterricht vorgesehen sind, Unterstützung durch die Lehrkräfte in Präsenz. Sportunterricht oder Schwimmunterricht werden nicht erteilt.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und in den beruflichen Schulen wird Distanzunterricht angeboten. Die Klassenarbeits- und Klausurpläne sollen entsprechend angepasst werden, da in dieser Zeit keine Arbeiten geschrieben werden können.

„Wir werden Anfang des neuen Jahres darüber beraten, wie es nach dem 10. Januar 2021 an den Schulen weitergeht. Dabei haben wir vor allem die Abschlussklassen ganz besonders im Blick. Sie müssen die Möglichkeit haben, in 2021 gut vorbereitet in ihre Prüfungen zu gehen. Deshalb ist unser Ziel, dass sie vorrangig in den Präsenzunterricht zurückkehren“, betonte Martin.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat für alle Eltern die Regelungen zu Beginn der Woche auf seine Internetseite eingestellt und auch an alle Schulen zur weiteren Verteilung übermittelt.