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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Aktionstag zum Corona-Schutz in Bus und Bahn

Schwerin – Verstärkte Kontrollen des Tragens der Mund-Nase-Bedeckung in Mecklenburg-Vorpommerns Bahnen sind bereits seit dem 21. September tägliches Geschäft, nachdem das Verkehrsministerium zusätzliche Mittel bereitgestellt hatte, um mit Ordnungskräften der Bahnsicherheitsdienste besonders darauf achtgeben zu können. Am kommenden Montag (7. Dezember 2020) wird dies noch einmal landesweit in Bahnen und Bussen im Rahmen des bundesweiten „Masken-Aktionstags“ besonders kontrolliert werden.

„Das Infektionsgeschehen zeigt uns, dass wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen dürfen. Die Maske ist in der Öffentlichkeit nach wie vor das Corona-Schutz-Mittel Nummer eins, denn mit der Maske schützen wir unser Umfeld vor möglichen Ansteckungen durch eigene, aber wegen fehlender Symptome gar nicht erkannter Infektionen. Der Schutz funktioniert natürlich nur, wenn sich alle daran halten. Die Maske zu tragen, und zwar über Mund und Nase, ist eine Frage der solidarischen Rücksichtnahme“, sagte Verkehrsminister Christian Pegel und dankte auch der großen Mehrheit, die verstanden habe, wie wichtig diese Rücksichtnahme insbesondere in Pandemiezeiten wie diesen sei.

Die Deutsche Bahn wird in Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiinspektion Rostock und der DB Sicherheit am Montag zwischen Rostock (Abfahrt 7.07 Uhr) und Schwerin (Ankunft 8.08 Uhr) kontrollieren, ebenso im RB 18 zwischen Schwerin (Abfahrt 8.45 Uhr) und Bad Kleinen (Ankunft 8.57 Uhr). Im RE 4 zwischen Bad Kleinen (Abfahrt 9.04 Uhr) und Güstrow (Ankunft 9.42 Uhr) sowie in der S2 zwischen Güstrow (Abfahrt 10.14 Uhr) und Rostock (Ankunft 10.44 Uhr) sind ebenfalls verstärkte Kontrollen geplant. Am Schweriner Hauptbahnhof wird es am Vormittag zusätzlich einen Präventionsstand der Bundespolizei und DB Sicherheit geben.

Die Kontrollteams werden sowohl auf das Tragen der Masken überhaupt als auch auf deren korrekten Sitz achten. Fahrgäste, die von der Maskenpflicht befreit sind, müssen einen entsprechenden ärztlichen Nachweis vorlegen. Ein bundesweiter Aktionstag mit gleichem Anliegen war bereits im September durchgeführt worden. „Für die wichtigste Nahverkehrsverbindung des Landes, den RE1, haben wir mit der DB Regio tägliche zusätzliche Kontrollen zur Durchsetzung der Maskenpflicht zwischen dem 21. September und dem 31. Dezember 2020 vereinbart. Dafür stellen wir bis Ende des Jahres knapp 100.000 Euro bereit. Danach werden wir entscheiden, ob es notwendig ist, diese Maßnahme im kommenden Jahr weiter zu führen“, so der Verkehrsminister.

Auch die Ostdeutsche Eisenbahngesellschaft (ODEG) beteiligt sich an der Aktion am kommenden Montag. Gemeinsam mit der Bundespolizei wird die Einhaltung der Maskenpflicht im RB 10 zwischen Stralsund (Abfahrt 6.38 Uhr) und Rostock (Ankunft 7.47 Uhr) und in der Gegenrichtung (Abfahrt Rostock 8.12 Uhr, Ankunft Stralsund 9.14 Uhr) kontrolliert.

Die Verkehrsunternehmen der Landkreise und kreisfreien Städte machen ebenfalls mit. Kontroll-Teams der Ordnungsämter und der Polizei werden vielerorts in Bussen und Straßenbahnen unterwegs sein und an den meistfrequentierten Orten und im Schüler- und Berufsverkehr auf die Einhaltung der Maskenpflicht dringen.

Corona-Teststrategie mit Pilotverfahren

Schwerin – Mit der kalten Jahreszeit steigt auch die Gefahr einer Virusinfektion, wie der normale Schnupfen bis hin zur gefährlichen Influenza, die in ihren Symptomen nur schwer von einer Corona-Erkrankung zu unterscheiden ist.

Um einen exponentiellen Anstieg der COVID-19-Fallzahlen in der Landespolizei frühzeitig erkennen und schnellstmöglich eindämmen zu können, hat sich die Landespolizei entschieden, neben den grundlegenden, bereits umgesetzten Maßnahmen zur Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln ergänzende Maßnahmen für eine frühe Identifikation von Neuinfizierten zu ergreifen.

Eine in diesem Zusammenhang entwickelte Rahmenstrategie zur freiwilligen Testung der Beschäftigten in der Landespolizei hat darüber hinaus zum Ziel, die Funktionsfähigkeit der Landespolizei zu wahren, indem schwer zu identifizierende Infektionsketten frühzeitig erkannt und schnellstmöglich unterbrochen werden sollen.

Hierzu erklärt Innenminister Torsten Renz: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei, die täglich ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, weil sie beispielsweise aufgrund ihres Aufgabenfeldes den Kontakt zu möglicherweise mit Corona infizierten Personen nicht vermeiden können, sollen die Möglichkeit erhalten, sich mittels eines Schnelltests auf Corona-Infektion selbst zu testen. Damit schützen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Familien und die Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns.“

Für die Testung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in operativen Bereichen der Landespolizei stellt die Landesregierung der Polizei Mecklenburg-Vorpommern 2.500 Schnelltest je Kalenderwoche zur Verfügung.

„Regelmäßige Schnelltests in operativen Bereichen der Landespolizei können Quarantänemaßnahmen verhindern und den Beschäftigten schnell die Gewissheit über eine möglicherweise bestehende Infektion verschaffen“, erklärt der Inspekteur der Landespolizei Wilfried Kapischke. „Die Durchführung von geeigneten und regelmäßigen Tests wirkt sich darüber hinaus positiv auf die individuelle Sicherheit der Beschäftigten aus, stärkt das Vertrauen in die Sicherheit am Arbeitsplatz und trägt dadurch der Fürsorgeverpflichtung durch den Dienstherrn Rechnung.“

In der Landespolizei sollen Testmöglichkeiten mittels eines Antigen-Schnelltests verwendet werden, deren Vorteil es ist, dass ihre Anwendung keine spezielle medizinische Qualifizierung erfordert. Diesen Antigen-Test kann also grundsätzlich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter sicher bei sich selbst anwenden und das Ergebnis selbst auswerten. Bei der Durchführung der Corona-Schnelltests wird auf die Freiwilligkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgestellt.

Am Standort des Polizeireviers und der Kriminalkommissariats-Außenstelle Gadebusch im Polizeipräsidium Rostock wird bereits seit dem 23. November ein 14-tägiges Pilotverfahren durchgeführt, um weitere organisatorische Hinweise für die Durchführung der Schnelltests in der gesamten Landespolizei zu erhalten. „Erste Rückmeldungen zeigen, dass das Angebot sehr gut angenommen wurde und die Testungen ohne Komplikationen durchgeführt werden konnten“, so Inspekteur Kapischke.

Corona: Umrüstung von Raumluft-Anlagen

Schwerin – Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem Maßnahmen an stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden gefördert werden können. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Unternehmen, Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen.

Raumlufttechnische Anlagen haben die Aufgabe, Räume mechanisch zu lüften und können einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz leisten, indem sie das Infektionsrisiko über Aerosole in Räumen, die von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, wirksam senken.

Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung von stationären, zentralen RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen.

Gefördert werden neben Investitionskosten auch Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung beträgt 100.000 Euro. Nicht gefördert wird hingegen die Neuanschaffung kompletter RLT-Anlagen.

Infektionsgeschehen an den Schulen

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind weiterhin in verhältnismäßig geringem Maße von der Corona-Pandemie betroffen. In den vergangenen zwei Wochen gab es 25 Indexfälle bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften. Diese zogen insgesamt 49 Folgefälle nach sich. Dabei waren es bei den Schülerinnen und Schülern 15 Fälle und 41 Folgefälle. (0,03 Prozent aller Schülerinnen und Schüler). Unter den Lehrkräften gab es 10 Fälle und acht Folgefälle. (0,12 Prozent aller Lehrkräfte).

Aus den genannten Zahlen können wegen der geringen absoluten Zahlen aber keine Inzidenzzahlen berechnet werden.

An 22 Schulen im Land werden derzeit Quarantäne-Maßnahmen infolge eines Infektionsgeschehens durchgeführt. Drei öffentliche Schulen sind derzeit vorübergehend geschlossen. Es handelt sich um die Grundschule Jürgenstorf, die Grundschule Selmsdorf und die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Ferdinandshof.

Rund 98,2 Prozent aller Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Schulen können in Mecklenburg-Vorpommern derzeit den Präsenzunterricht besuchen. In Quarantäne befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 3.363 Schülerinnen und Schüler (1,8 Prozent aller Schülerinnen und Schüler) und 278 Lehrkräfte (2,09 Prozent) von öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht nur um Personen, die mit einem positiven Fall an einer Schule in Zusammenhang stehen. In Quarantäne befinden sich vorsorglich auch Kontaktpersonen oder Personen, die aus einem Risikogebiet eingereist sind.

Unterdessen kommt es im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte an allen vier beruflichen Schulen in Waren, Neubrandenburg und Neustrelitz wegen hoher Infektionszahlen zu Einschränkungen. Nicht betroffen sind davon berufsvorbereitende Bildungsgänge und die Abschlussklassen der Vollzeitbildungsgänge, die im Zeitraum zwischen dem 3.12.2020 und dem 31.01.2021 ihre Prüfungen absolvieren müssen.

Neue Quarantäne-Verordnung in Kraft

Schwerin – Heute ist die neue Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung sollen tragende Elemente der Muster-Quarantäne-Verordnung des Bundes umgesetzt werden. Darüber hinaus werden auch die aktuell gelten Landesregelungen (Quarantäne-Verordnung und Grenzpendler-Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit) mit korrespondierenden Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte zusammengeführt.

„Es wurden mit der neuen Verordnung mehr Ausnahmeregelungen zugelassen – also Regelungen, wann man nicht in Quarantäne muss. Darüber hinaus wird mit der neuen Verordnung die häusliche Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt. Oberstes Ziel ist und bleibt es, die Corona-Pandemie durch entsprechende Maßnahmen weiter einzudämmen und die Ausbreitung weiter deutlich zu verringern“, sagte Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe im Anschluss an die heute Kabinettssitzung.

Personen, die nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Bislang waren im Wesentlichen Personen von der Ausnahme der häuslichen Quarantäne entbunden, die durch das Land M-V durchgereist sind oder in begründeten Fällen eine Befreiung besaßen.

„Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin. Mit der neuen Verordnung sind nun weitere generelle Ausnahmen geregelt worden. Dabei ist eine Einteilung in drei Gruppen vorgenommen worden“, so Glawe weiter.

Ausnahmetatbestände mit der Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung

Die Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung trifft diejenigen volljährigen Personen, die regelmäßig nach M-V einreisen. Das sind beispielsweise die Grenzpendler. Wer zwingend notwendig zum Zweck der Berufsausübung die Grenze überquert und regelmäßig an den Wohnsitz zurückkehrt, braucht sich nicht in Quarantäne zu begeben. Voraussetzung ist unter anderem ein Negativtest, dessen Durchführung höchstens sieben Tage zurückliegen darf.

Ausnahmetatbestände mit höchstens 48 Stunden vor Einreise oder bei der Einreise durchgeführten Tests

Gilt die Pflicht einer mindestens wöchentlichen Testung nicht, weil die Person nicht regelmäßig nach M-V einreist, besteht grundsätzlich die Pflicht, einen Negativ-Test vorzuweisen, um von der Quarantäne befreit zu sein. Dies gilt z. B. für Besucherinnen und Besucher von Verwandten ersten oder zweiten Grades und von Ehegatten oder Lebensgefährten, die nicht dem gleichen Hausstand angehören sowie Personen, die zur Wahrnehmung eines geteilten Sorge- oder Umgangsrechts einreisen.

Ausnahmetatbestände ohne Testerfordernis

Ein Testerfordernis besteht, soweit die Personen nicht regelmäßig einreisen, z. B. für Schülerinnen und Schüler, wenn die Einreise zwingend notwendig ist und zum Zweck des Schulbesuchs erfolgt und den beruflich bedingten grenzüberschreitenden Waren- und Güterverkehr auf Straße, Schiene, Schiff oder per Flugzeug.

Die Quarantäneverordnung und die neue Corona-Landesverordnung sind auf der Startseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit unter dem Blickpunkt „Wichtige Informationen zum Corona-Virus“ eingestellt.

COVID-19-Impfung in M-V

Konzeption der Impfzentren verabschiedet

Schwerin -Unter Leitung des stellvertretenden Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern Harry Glawe hat das Kabinett am Dienstag die „COVID-19-Impfung in MV – Konzeption der Impfzentren“ verabschiedet.

„Ein Gesamtüberblick zum Impfkonzept soll den konzeptionell zu unterlegenden Handlungsrahmen umreißen. Das vorliegende Konzept dient einer einheitlichen Aufbau- und Ablauforganisation der Impfzentren. Es handelt sich mit Ausnahme des zentral gesteuerten Datenmanagements um eine Empfehlung, die lageentsprechend an die jeweiligen Rahmenbedingungen und Besonderheiten vor Ort angepasst werden muss. Ziel ist es, eine Schutzimpfung der Bevölkerung unverzüglich zu starten, sobald der erste COVID-19-Impfstoff zur Verfügung steht. Die Schutzimpfung soll schnellstmöglich in das Regelsystem der ambulanten Versorgung überführt werden. Darüber hinaus muss ein verlässliches Datenmanagement gewährleistet sein. Wichtig ist, eine Immunität in weiten Teilen der Bevölkerung zu erzielen. Dadurch soll die Ausbreitung des Virus und mögliche gesundheitliche Folgen der Erkrankung vermindert werden. Das Konzept bietet immer eine Momentaufnahme. Es wird fortwährend weiterentwickelt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Das Land sieht eine Berechnungsgröße von durchschnittlich etwa 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern je Impfzentrum vor. Es sollte mindestens ein Impfzentrum pro Landkreis und kreisfreier Stadt vorgesehen werden. Die Trägerschaft für die Impfzentren liegt bei den Kommunen. Somit ergibt sich ein Richtwert von mindestens 10 Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern. „Wichtig ist die Aufstockung dieser festen Impfzentren mit mobilen Teams, um auch die Erreichbarkeit immobiler Patienten in der Fläche besser absichern zu können. Gerade in der Anfangsphase ist deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit ein flexibler Einsatz mobiler Teams erforderlich. Diese mobilen Impfteams sollen über die festen Impfzentren koordiniert und ausgestattet werden“, so Glawe weiter.

Momentan liegen noch keine abschließenden STIKO-Empfehlungen zu den zu priorisierenden Personengruppen vor. „Es sind zunächst besonders Personengruppen mit einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe und Komplikationen mit einem erhöhten Expositionsrisiko für eine Impfung vorgesehen. Ebenso zählen im weiteren Verlauf hierzu Personen mit einer besonderen Bedeutung ihrer Tätigkeiten für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens in Abhängigkeit der zu erwartenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut“, betonte Gesundheitsminister Glawe. Zu beginnen ist mit 50.000 Impflingen in den ersten Wochen, dann soll die zweite Impfung der Personen nach 21 Tagen erfolgen.

Die Terminvergabe zum Impfen könnte beispielsweise über ein zentrales Callcenter erfolgen. „Das ist eine Möglichkeit, die derzeit diskutiert wird. Ziel ist es, dass Personen mit Impfindikation entsprechend kontaktiert werden. Mit den Personen werden jeweils zwei Impftermine für ein Impfzentrum vereinbart. Einrichtungen, die auf die Tätigkeit der mobilen Impfteams angewiesen sind, können ebenfalls Termine im Block für die jeweilige Einrichtung vereinbaren“, erläuterte Glawe.

Der Bund trägt die Kosten für die Impfstoffe. Diese belaufen sich voraussichtlich auf circa drei Milliarden Euro. Die Länder sind für die Kosten für das Impfzubehör zuständig. Der Bund hat darüber hinaus die Übernahme von 50 Prozent der entstehenden Kosten für den Betrieb der Impfzentren zugesagt. Geplant ist, dass die Kommunen die Kosten beispielsweise übernehmen für nichtmedizinisches Verbrauchsmaterial, Versorgungskosten für Personal, Bereitstellung kommunaler Liegenschaften.

Kostenverteilung

Wirtschaftsminister der Länder beraten mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Schwerin – Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben heute im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier über den Stand der Novemberhilfe gesprochen. Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe forderte im Vorfeld höhere Abschlagszahlungen.

„Hier ist Bewegung reingekommen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Anregung von Mecklenburg-Vorpommern die Prüfung zugesagt, damit Abschlagszahlungen auch über 10.000 Euro ermöglicht werden können. Die Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Sie brauchen Liquidität“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Bislang ist die Abschlagszahlung auf höchstens 50 Prozent der beantragten Hilfen, maximal jedoch bis 10.000 Euro, begrenzt. Das ist bei möglichen Hilfen von bis zu einer Million Euro viel zu gering. Deshalb ist es wichtig, den Deckelbetrag für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro anzuheben.

Darüber hinaus sind auch im kommenden Jahr weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch den Bund für Unternehmen nötig. „Wir sind dem Bund für die bisher geleisteten Wirtschaftshilfen sehr dankbar. Das hilft vielen Unternehmen direkt vor Ort über die schwierige Zeit zu kommen. Dennoch geht es jetzt darum, dass der Bund die Länder nicht im Regen stehen lässt. Wir werden auch im neuen Jahr weiter Unterstützung für die Wirtschaft benötigen“, so Glawe weiter.

Wirtschaftsminister Harry Glawe machte deutlich, dass Mecklenburg-Vorpommern sich in mehreren Programmen, teilweise in eigenen Sonder-Landesprogrammen, für die Bewältigung der Corona-Krise einsetzt. „Mecklenburg-Vorpommern schultert einen großen Teil der Unterstützung bei der Pandemie. Hierzu zähle ich beispielsweise das Winterstabilisierungsprogramm, die Neustart-Prämie, teilweise die Finanzierung bei der Soforthilfe. Auch bei der Gewährung von Darlehen setzt das Land sich ein. Insofern ist es positiv, dass das Bundesfinanzministerium bereits für das kommende Jahr positive Signale sendet“, so Glawe weiter. Darüber hinaus hat das Land den Bürgschaftsrahmen deutlich erhöht.

Bereits Ende März hat das Land den „MV-Schutzfonds“ mit einem Volumen von 1,1 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. „Mit dem Maßnahmenpaket werden beispielsweise Wirtschaft, Kultur und Sport im Land aufgrund der Folgen der Corona-­Pandemie unterstützt. Dadurch werden auch viele Arbeitsplätze gesichert. Darüber hinaus wird der Schutzfonds weiter aufgestockt. Beispielsweise werden etwa weitere 100 Millionen Euro für das Winterstabilisierungsprogramm eingesetzt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

MV-Gipfel hat Lage zur Corona-Situation beraten

Schwerin – Heute haben Beratungen der Landesregierung im Rahmen des MV-Gipfels mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes zum weiteren Umgang in der Corona-Pandemie stattgefunden.

„Die Lage ist nach wie vor angespannt. In der Pandemieentwicklung ist aktuell feststellbar, dass Ausbrüche, die sich auf Familienfeiern zurückführen lassen, allmählich zurückgehen. Das spricht für die Disziplin in der Bevölkerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dafür danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern sehr. Jetzt geht es darum, auch in Richtung Weihnachten gedacht, nicht nachzulassen. Aktuell sind Einrichtungen, wie beispielsweise Alten- und Pflegeheime von Corona-Neuinfektionen betroffen. Kitas sind kein Treiber der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings sind bei den Neuinfektionen noch deutliche Schwankungen innerhalb kurzer Zeit festzustellen. Wir sind noch nicht an dem Punkt, wo die Zahlen der Corona-Neuinfektionen über einen längeren Zeitraum deutlich sinken und sich im Ergebnis auf einem niedrigen Niveau bewegen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe in Schwerin.

Die Zahl der bestätigten Corona-Neuinfektionen ist nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales um 88 gewachsen (Stand: 28.11.2020). Mecklenburg-Vorpommern weist aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 46,1 auf.

Laut einer aktuellen Umfrage des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, schätzen 83 Prozent der Teilnehmer eine Wiedereröffnung des Tourismus und der Gastronomie ab dem 21. Dezember bis zum Jahresende nur für Gäste aus dem Nordosten als nicht wirtschaftlich ein.

„Beim MV Gipfel ist deutlich geworden, dass es für die Hotellerie und Gastronomie wichtig ist, dass der Deutschlandtourismus insgesamt wieder anläuft. Das wäre für die Branche eine wichtige und vor allem auch nachvollziehbare Perspektive. Darüber hinaus müssen die Zeithorizonte klar definiert sein, ab wann eine Öffnung über einen größeren Zeitraum wieder erlaubt ist. Aus heutiger Sicht wird es noch keinen Tourismus aus Deutschland nach Mecklenburg- Vorpommern in diesem Jahr geben. Hier ist das Infektionsgeschehen im bundesweiten Kontext noch zu hoch. Allerdings soll die Beherbergung in Beherbergungsstätten zum Zwecke des Besuchs der Kernfamilie ausnahmsweise im Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 für drei Übernachtungen gestattet sein“, sagte Glawe.

Darüber hinaus sollen Tourismusinformationen ab Dienstag, den 1. Dezember wieder öffnen dürfen. „Vielerorts nehmen die Tourismusformationen Unterstützungen bei öffentliche Dienstleistungen vor“, so Wirtschaftsminister Harry Glawe. Zur Wahrung der Aufgabenerbringung gegenüber den Einwohnern des Landes Mecklenburg-Vorpommern können die Tourist- und Einwohner-Informationen unter Einhaltung der für den Einzelhandel geltenden Auflagen für den Publikumsverkehr öffnen.

Aktuell ist vorgesehen, jeweils ein Impfzentrum in Greifswald und Rostock sowie an etwa zehn weiteren Standorten in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten einzurichten. „Derzeit laufen die Arbeiten für Impfzentren auf Hochtouren. Sollte ein Impfstoff kommen, müssen wir vorbereitet sein. Wichtig ist auch, dass die Landkreise, dort wo es möglich ist, die Bundeswehr zur Unterstützung einbinden, um eine entsprechende Grundstruktur zum Durchführen der Impfungen vorzuhalten“, so Glawe weiter. Der Minister dankte der Bundeswehr dafür, sich aktiv bei der Umsetzung der Impfzentren einzubringen.

Wirtschaftsminister Harry Glawe begrüßte die verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung, Unternehmen in der Pandemie unter die Arme zu greifen. „Der Bund hat in den vergangenen Monaten deutliche Kraftanstrengungen unternommen, um die Wirtschaft zu unterstützen. Die Situation der von den Schließungen betroffenen Unternehmen wird sich dennoch mit zunehmender Dauer der Schließungen weiter verschärfen. Der Dezember ist beispielsweise auch in der Hotellerie und Gastronomie ein umsatzstarker Monat. Deshalb ist es wichtig, den Deckelbetrag für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf 500.000 Euro anzuheben. Dadurch würde sichergestellt, dass Antragsteller die Möglichkeit haben einen wesentlichen Teil der Hilfe noch im Jahr 2020 zu erhalten“, fordert Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die Abschlagszahlung ist bei möglichen Hilfen von bis zu einer Million Euro mit höchstens 10.000 Euro pro Antragsteller bislang sehr gering. Mecklenburg-Vorpommern hat einen entsprechenden Antrag für die Wirtschaftsministerkonferenz am kommenden Montag (30.11.2020) initiiert. MV und Hamburg wollen den Antrag einbringen.