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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Novemberhilfe des Bundes

Schwerin – Angesichts der Entwicklung des Infektionsgeschehens haben die Bundesregierung und die Landesregierungen Ende Oktober umfangreiche Betriebsschließungen und -einschränkungen im November vereinbart.

„Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen stellen die Maßnahmen eine außerordentliche Belastung dar. Hier greifen verschiedene Programme zur Unterstützung. Der Bund hat eine entsprechende Plattform heute freigeschaltet. Die Anträge können über eine bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden. Die Antragsstellung kann ab sofort erfolgen. Entscheidend ist, dass Abschlagszahlungen nun schnell ermöglicht werden. Viele Unternehmen sind auf die Unterstützung angewiesen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch. Die Antragstellung kann voll elektronisch über die Plattform

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

erfolgen.

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind (im Folgenden „Unternehmen“ genannt). Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder einstellen mussten (direkt Betroffene). Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.

Auch antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die zwar nicht direkt von einer Schließungsanordnung betroffen sind, aber nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt Betroffene); zum Beispiel eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet (indirekt Betroffene) oder ein Caterer, der über eine Veranstaltungsagentur eine Messe beliefert (über Dritte Betroffene).

Wer nicht antragsberechtigt ist, aber dennoch hohe Umsatzeinbußen hat, kann vom Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe II eine Erstattung seiner Fixkosten von bis zu 90 Prozent erhalten und in Ergänzung dazu vom Land eine Personalkostenerstattung sowie eine Erstattung von Tilgungen und Leasingraten.

Mit der Novemberhilfe leistet der Bund einen Beitrag zu im November 2020 entfallenen Umsätzen. Die Unternehmen, die im Sinne der Novemberhilfe Betroffene sind, erhalten einmalig 75 Prozent ihres Vergleichsumsatzes 2019. Vergleichsumsatz ist grundsätzlich der Umsatz im November 2019. Im Falle von Soloselbständigen kann alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Die Berechnung erfolgt tageweise anteilig für die Dauer der Schließungen im November 2020, längstens für die Dauer der direkten oder indirekten Betroffenheit des Antragstellers. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II, aus anderen gleichartigen Zuschussprogrammen des Bundes und der Länder, Versicherungsleistungen und Kurzarbeitergeld werden angerechnet.

Förderung für den SSC Palmberg

Schwerin – Mit der Teilnahme an der Volleyball Champions League wirbt der Verein unter anderem für die Landeshauptstadt Schwerin, für das Land Mecklenburg-Vorpommern und für die Menschen in der Region. Seit Jahren ist das Team regelmäßiger Gast in Europas höchster Spielklasse, als einzige Mannschaft aus Mecklenburg-Vorpommern.

Allerdings kommen auf den Schweriner SC in der aktuellen Champions League Saison 2020/2021 gerade in Corona-Zeiten erhebliche Mehraufwendungen zu. Die Umsetzung von Hygienekonzepten, anfallende Lizenzgebühren, Mehrkosten für den Transport der Mannschaften, die Unterbringung und Verpflegung aller Beteiligten, die erhöhte Hallenmiete bei Spielen in der Sport- und Kongresshalle u.ä., können nur durch zusätzliche Einnahmen finanziert werden.

Statt der üblichen Heim- und Auswärtsspiele wird die Volleyball Champions League in dieser Saison im Turniermodus ausgetragen. In der Gruppenphase treffen die jeweils vier Gegner einer Gruppe dafür zweimal in einem Jeder-gegen-Jeden-Turnier aufeinander. Für die Rückrunde in der ersten Februarwoche 2021 ist der deutsche Rekordmeister dann Gastgeber in der heimischen Palmberg Arena oder in der Sport- und Kongresshalle.

 „Eine Nichtteilnahme des Vereins an diesem europäischen Wettbewerb wäre ein herber Rückschlag für den Volleyballsport in der Region. Deshalb erhalten die Volleyballerinnen eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 100.000 Euro, als allgemeine Sportförderungsmaßnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Die Zuwendung soll den SSC bei der Ausrichtung und Teilnahme an der Volleyball Champions League 2020/2021 unterstützen.

 Sportministerin Drese: „Da die coronabedingte Modusänderung in der Königsklasse dem SSC Palmberg Schwerin ein Heimturnier beschert, ist es umso erfreulicher, dass wir unseren Teil dazu beitragen konnten. Der Verein hat nun Planungssicherheit. Ich drücke der Mannschaft die Daumen und freue mich auf spannende und hoffentlich erfolgreiche Rückspiele im Februar in der Palmberg Arena“, so die Ministerin weiter.

Hilfen des Bundes für Sportvereine öffnen

Schwerin – Sportvereine und im Sport tätige Selbstständige sollen von den außerordentlichen Wirtschaftshilfen, die der Bund für den November angekündigt hat, profitieren können. Diesen Beschluss fassten die Sportministerinnen und Sportminister der Länder auf ihrer Jahrestagung, die als Videokonferenz durchgeführt wurde.

Die Bewilligungsverfahren dafür müssen unbürokratisch ausgestaltet werden. Alle zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume sollten ausgeschöpft werden“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach Abschluss der Sportministerkonferenz.

„Uns geht es darum, die Vielfalt des Sports während und nach den coronabedingten Beschränkungen zu sichern“, so Drese. Vereine und die Selbstständigen im Sport böten unverzichtbare Strukturen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Integration und für die Gesundheitsförderung ganz weitgehend auf ehrenamtlicher Basis. Drese: „Bund und Länder müssen daher alles daransetzen, diese Strukturen in der Pandemie zu erhalten.“

Die Sportministerkonferenz sprach sich einhellig dafür aus, Bundeskader und Nachwuchsspitzensportlerinnen und -sportler das Training auch im Teil-Lockdown unter Einhaltung von Hygieneregeln weiter zu erlauben und dies in den jeweiligen Landesverordnungen zu verankern. „Dies ist ein wichtiges Signal für den Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit“, betonte Drese.

Breiten Raum nahm auf der Konferenz das Thema sexualisierte Gewalt im Sport ein. „Wir brauchen vor allem weitere Maßnahmen zur Prävention“, so Drese. „In keinem gesellschaftlichen Bereich sind neben Kitas und Schule so viele Kinder und Jugendliche Erwachsenen anvertraut. Der Sport muss dieser Verantwortung gerecht werden.“

Die Institutionen des organisierten Sports werden deshalb von den Sportministerinnen und Sportministern aufgefordert, ein Netz von qualifizierten Ansprechpersonen für Betroffene und ihre Angehörigen zu knüpfen, an die Betroffene sich bei Bedarf vertrauensvoll wenden können. „Nötig sind überdies klare Regeln, wie mit Übergriffen, Grenzverletzungen und Straftaten umgegangen wird“, sagte Ministerin Drese. Das Wissen über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen solle als Pflichtbestandteil der Ausbildung und in der Fortbildung von Trainerinnen und Trainern sowie Übungsleiterinnen und Übungsleitern festgelegt werden. Die Sportjugend in Mecklenburg-Vorpommern befasst sich bereits sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema.

Umsetzung der Novemberhilfe konkretisiert

Schwerin – Der Bund hat die Fördergrundsätze zur Umsetzung der Novemberhilfe für betroffene Unternehmen konkretisiert. Zuvor hatten die Wirtschaftsminister der Bundesländer in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium Nachbesserungsvorschläge eingebracht. „Der Bund hat den Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen. Die Novemberhilfe gilt für das gesamte Beherbergungsgewerbe und nicht nur für Hotels. Beispielsweise können nun auch Pensionen, Gasthöfe, Campingplätze sowie Jugendherbergen Unterstützung durch die Novemberhilfe bekommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

„Den Vorschlag unseres Landes zur Verschlankung von Verfahren hat der Bund teilweise aufgegriffen. Nicht aufgegriffen hat der Bund die gemeinsame Forderung der Wirtschaftsministerkonferenz, auch den vom teilweisen Lockdown indirekt betroffenen Unternehmen umfänglich unter die Arme zu greifen. Wir haben in unserem Bundesland viel mehr vom teilweisen Lockdown indirekt betroffene Unternehmen, als es der Bund uns zugesteht. Das bedauere ich sehr, und hoffe, dass es in dieser so wichtigen Frage zum Einlenken kommt. Und umso drängender müssen sofort alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Überbrückungshilfe II zeitnah ausgezahlt werden kann“, forderte Glawe weiter.

  1. die Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, weil es in den Schließungsverordnungen so „angeordnet“ wurde; das sind die sogenannten direkt Betroffenen. Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.
  2. die Unternehmen, die mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen machen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, entweder

a. direkt mit solchen Unternehmen; das sind die sogenannten indirekt Betroffenen oder

b. über Dritte; das sind die sogenannten über Dritte Betroffenen.

  • Die Unternehmen erhalten 75 Prozent des Vergleichsumsatzes abzüglich des Kurzarbeitergeldes und sonstiger Förderungen (z. B. Überbrückungshilfe). Vergleichsumsatz ist in der Regel der Umsatz im November 2019.
  • Soloselbstständige können Anträge bis 5.000 Euro direkt stellen. Sie müssen alle wichtigen Antragsvoraussetzungen versichern. Auf der Basis dieser Versicherungen, wie zum Beispiel die Angaben zur Höhe des Umsatzes im Vergleichsmonat, bekommen sie die beantragte Summe (75 % ihres konkreten Vergleichsumsatzes) in voller Höhe ausgezahlt (Vergleichsumsatz bei Soloselbstständigen ist der November 2019 oder alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz des Jahres 2019).
  • Alle anderen müssen die Anträge über einen sogenannten prüfenden Dritten stellen (Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte). Sie erhalten nach Antragstellung zunächst einen Abschlag in Höhe von 50 % der beantragten Summe, maximal 10.000 Euro.

Die Anträge sollen in der letzten Novemberwoche voll elektronisch gestellt werden können. Die beantragten Hilfen für die Soloselbstständigen sowie die Abschläge für alle anderen Unternehmen sollen noch im November ausgezahlt werden.

Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft

Schwerin – Auf der 6. Plenarsitzung des Kuratoriums Gesundheitswirtschaft des Landes, die heute als Videokonferenz stattfand, hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf die Bedeutung eines guten Gesundheitswesens hingewiesen: „Corona macht uns deutlich, wie wichtig ein gutes Gesundheitswesen ist. Ein Gesundheitswesen, in dem auf Wirtschaftlichkeit geachtet wird, aber nicht die Rendite im Mittelpunkt steht, sondern die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und die Arbeit der Beschäftigten. Dabei spielt gut bezahltes Personal eine Schlüsselrolle.“ Die Gesundheitswirtschaft sei ein Wachstumsmotor und ein Beschäftigungsgarant. In Mecklenburg-Vorpommern gebe es mit 19,8 Prozent bundesweit die meisten Erwerbstätigen in dieser Branche. Jeder fünfte Beschäftigte im Land (150.000) ist in der Gesundheitswirtschaft tätig.

Corona habe die Stärken und Schwächen der Gesundheitswirtschaft offengelegt. „Sie alle haben in dieser Zeit eigene Erfahrungen gemacht und machen sie noch. Bitte lassen Sie Ihre Erfahrungen in die Arbeit in den Strategiegruppen des Kuratoriums einfließen. Wir müssen diese Erfahrungen nutzen, um uns noch besser aufzustellen“, sagte die Ministerpräsidentin an die Kuratoriumsmitglieder gewandt. „Die Corona-Pandemie macht deutlich, wie unabdingbar auch die internationale Zusammenarbeit in der Gesundheitswirtschaft ist.“

Es sei wichtig, trotz der aktuellen Situation die Sitzung abzuhalten, um die Weichen für die weitere Entwicklung der Gesundheitswirtschaft zu stellen. Seit dem letzten Treffen im Juni 2020 sei viel Positives in der Fortschreibung des Masterplans Gesundheitswirtschaft passiert. „Inzwischen begleitet ein Steuerrat den Prozess. Die potentiellen Themen für den Masterplan Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2030 sind erarbeitet worden. Maßgeblich wird dieser Prozess von Bio Con Valley begleitet. Expertenwissen und Gespür der Kuratoriumsmitglieder fließen in den Masterplan ein. Er wird unsere gemeinsame Vision der Zukunft unseres Landes in der Gesundheitswirtschaft sein.“

Zu Beginn der Sitzung verlieh die Ministerpräsidentin den Baltic Sea Region Health Innovation Award (BSR HIA) der Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft. Es ist ein insbesondere in den Ostseeraum ausgerichteter Preis für innovative Ideen von Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft. Der Award ist mit 5.000 € Euro (1. Preis), 3.000 Euro (2. Preis) und 1.000 Euro (3. Preis) dotiert. Dazu gibt es einen Sonderpreis. Die diesjährigen Stifter sind die Sparkasse Vorpommern, die Hansestadt Greifswald, die Corak Unternehmensberatung GmbH, die BioCon Valley® GmbH und die WITENO GmbH. Es gingen insgesamt 14 Projektbewerbungen, darunter vier aus Litauen, ein.

Den 1. Preis gewann die Firma Nebula Biocides GmbH aus Greifswald für die Entwicklung eines revolutionären Verfahrens zur Desinfektion von Händen und medizinischen Geräten.

Der 2. Preis geht an die Vertreter des Projektes „EmPlastrum“ aus Litauen für ein neuartiges Pflaster zur Behandlung von Schuppenflechten. Den 3. Preis erhielten die Ideeneinreicher des Projektes „Ligence“ aus Litauen für die Entwicklung von Algorithmen für die Herzultraschall-Bilduntersuchung. Dabei handelt es sich um eine Software, die in der Lage ist, anatomische Merkmale des Herzens zu erkennen. Mit einem Sonderpreis für eine therapeutische Softwarelösung bei der Behandlung chronischer Schmerzen wurden Vertreter aus Berlin für das Projekt „mAlndcraft“ gewürdigt.

Schwesig: „Wir haben zum ersten Mal diesen Preis vergeben, mit dem innovative Projekte im Gesundheitsbereich im Ostseeraum geehrt werden. Ich freue mich über den internationalen Zuspruch und gratuliere allen Preisträgerinnen und Preisträgern sehr herzlich. Jede gute Idee ist gefragt, um uns gerade in der Gesundheitswirtschaft weiter voranzubringen und gemeinsam gute Lösungen zu entwickeln.“

Sonntagsfahrverbot für LKW in M-V ausgesetzt

Schwerin – Ab sofort bis zum 18. Januar 2021 ist das Fahrverbot für LKW in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausgesetzt. Das gilt für das Verbot an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen im Land – aber nicht für Großraum- und Schwertransporte. Diese müssen weiterhin eine Ausnahmegenehmigung für Fahrten an Sonn- und Feiertagen beantragen.

„Damit sichern wir, wie schon im Frühjahr, die Verfügbarkeit von Waren und Gütern für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Insbesondere ermöglichen wir dem Einzelhandel, im Zweifelsfall schnell auf untypisch starke Nachfrage nach bestimmten Waren infolge der Corona-Pandemie reagieren zu können“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Ausnahmeregelung.

Für denselben Zeitraum hat das Wirtschaftsministerium eine Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen verfügt. „Wie bereits im Frühjahr tragen wir der vermehrten Nachfrage nach Artikeln des täglichen Bedarfs wie Trockenlebensmitteln, Hygieneartikel, Desinfektionsmittel und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Christian Pegel weist daraufhin, dass die Landesregierung solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen kann: „Die Spediteure sollten sich informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und, sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

Schwerin – Eine Allgemeinverfügung zur Ausnahmebewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist in Kraft getreten.

„Ziel ist es, die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Wie bereits im Frühjahr auch, tragen wir der vermehrten Nachfrage an Artikeln des täglichen Bedarfs wie beispielsweise Trockenlebensmitteln, Hygieneartikeln, Desinfektionsmitteln und dergleichen Rechnung. Darüber hinaus soll auch die Versorgung mit Medikamenten weiter gewährleistet sein. Lieferketten werden aufrecht gehalten. Es handelt sich bei der Allgemeinverfügung um eine zeitlich befristete Maßnahme. Der Arbeitgeber sorgt bei Sonntagsarbeit für einen entsprechenden Ausgleich“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat die Allgemeinverfügung gemäß § 15 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Mecklenburg-Vorpommern am 12. November erlassen.

„Um die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Waren und Gütern zu sichern, haben wir auch das Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen erneut ausgesetzt. Bis zum 18. Januar 2021 ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel. Er weist darauf hin, dass dies nicht für Großraum- und Schwertransporte gilt. Und: „Die Landesregierung kann solche Ausnahmen nur für Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Die Spediteure sollten sich stets informieren, welche Regelungen entlang ihrer Fahrstrecke über unsere Landesgrenzen hinaus gelten und sofern erforderlich, dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

Ermöglicht wird im Rahmen der Allgemeinverfügung, das Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs (z. B. Hygieneartikel, Lebensmittel) sowie das Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Medizinprodukten, Medikamenten sowie weitere apothekenübliche Artikel. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 18. Januar 2021.

Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Absatz 1 ArbZG). Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten. Im Rahmen der Ausnahmebewilligung ist für die geleistete Sonn- und Feiertagsbeschäftigung innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren.

Nordländer unterstützen sich gegenseitig

Schwerin – Aktuell können Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den norddeutschen Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein innerhalb der Regelorganisationen sehr gut versorgt werden. Dies schließt bewährte Routinen für medizinisch notwendige Verlegungen zwischen Krankenhäusern ein, die auch grenzüberschreitend stattfinden. Gleichwohl beobachten die Länder die Klinikbelegungen im Rahmen der COVID 19-Pandemie genau, um eine lokale Überlastung einzelner Kliniken durch einen außergewöhnlichen Patientenanstieg zu vermeiden.

So ist damit zu rechnen, dass aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Winter verstärkt Intensivbetten für die Behandlung von Corona-Patientinnen und Corona-Patienten benötigt werden. Als Vorsorge für den bislang unwahrscheinlichen Fall, dass bei einem regional oder bundesweit sehr starken Anstieg krankenhauspflichtiger Personen die vor Ort vorhandenen Kapazitäten für eine intensivmedizinische Versorgung überlastet sein sollten, planen die norddeutschen Länder einen engen Austausch und gegenseitige Hilfe. Gleiches gilt für eine entsprechende Abstimmung mit anderen Regionen in Deutschland und dem Bund. Vorgesehen ist dann die gemeinsame und gezielte Unterstützung der Kliniken bei einer überregionalen und länderübergreifenden Verlegung von Patientinnen und Patienten.

Die Nordländer folgen damit einem von der Gesundheits- und der Innenministerkonferenz der Länder entwickelten Konzept („Kleeblattkonzept“). Jeweils drei bis fünf Bundesländer bilden ein Kleeblatt. Im Norden sind das Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Das Kleeblattkonzept beschreibt die Vorbereitungen für eine überregionale, COVID-19-bedingte, intensivmedizinische Patientenverlegung mit den dafür vorgesehenen Prozessen, Maßnahmen und Schwellenwerten. So soll in einem worst case-Szenario überlasteter Krankenhauskapazitäten die Versorgung von schwer erkrankten Patienten im norddeutschen Verbund und darüber hinaus gewährleistet werden.

„Wir haben über das Thema bereits am letzten Freitag auf unserer Videokonferenz gesprochen. Die Corona-Zahlen in Deutschland sind in den letzten Wochen angestiegen. Wir alle hoffen, dass es gelingt die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Es muss auch im Fall eines weiteren Anstiegs sichergestellt sein, dass alle Schwererkrankten die medizinische Hilfe bekommen, die sie brauchen. Wir haben vereinbart, dass wir uns dabei gegenseitig unterstützen. Das ist ein weiteres Beispiel für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit unter den Nordländern. Wir stehen zusammen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit Vorsitzland in der Konferenz der norddeutschen Bundesländer.

Über eine Koordinationsstelle, einen sog. ‚Single Point of Contact‘, wird laufend ein Überblick über freie Krankenhausbetten hergestellt und erforderlichenfalls beim Transport geholfen. Für das norddeutsche Kleeblatt liegt der ‚Single Point of Contact‘ im Kompetenzzentrum Großschadenslagen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Die endgültige Entscheidung über Patientenverlegungen wird aber stets zwischen den abgebenden und den aufnehmenden Ärzten getroffen.

Ministerpräsident Stephan Weil betont: „Wir Nordländer sind auch in der Krise untereinander solidarisch. Wo Unterstützung notwendig ist, soll diese auch rasch und gut organisiert geleistet werden.“

„Wir bereiten uns sowohl in Schleswig-Holstein als auch im Austausch mit anderen Ländern darauf vor, uns bei Überlastungssituationen auf den Intensivstationen gegenseitig zu helfen. Ein regional gestuftes Konzept wird dabei helfen, freie Kapazitäten zu nutzen, und gleichzeitig unnötig lange Transportwege verhindern“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. Den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen gelte sein ausdrücklicher Dank: „Alle tun ihr Bestes, um die Patientinnen und Patienten gut zu versorgen.“

„Die von der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober beschlossenen Maßnahmen sollen eine Überlastung des Gesundheitswesens abwenden. Die Beschlüsse waren nach dem exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen in den letzten Wochen dringend erforderlich, um unser aller Leben und Gesundheit zu schützen. In den kommenden Wochen ist mit einer steigenden Zahl an COVID-19-Intensivpatienten zu rechnen. Die norddeutschen Länder werden in dieser Zeit ihre Zusammenarbeit verstärken, damit alle Bürgerinnen und Bürger im Norden die medizinische Behandlung erhalten, die sie benötigen“, erklärte der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher.