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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Neue Corona-Landesverordnung

Schwerin – Auf Grundlage der Landtagsbeschlüsse vom 24. März hat die Landesregierung heute eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen, die am 1. April die bisherige Verordnung mit den Übergangsregelungen ablöst.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor die bundesweit höchsten Zahlen bei den Infizierten und bei der Hospitalisierungsinzidenz“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Das führe zu einer starken Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems – in Teilen zu einer Überlastung.

Drese: „Wir handeln, da es die Situation in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns erfordert. Wir wollen die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich belasten durch den Wegfall aller Schutzmaßnahmen.“

In der neuen Landesverordnung wird insbesondere durch die Einführung des § 6 (Epidemiologische Gefahrenlage, sog. „Hotspot“) die gesetzliche Grundlage für die Feststellung einer konkreten Gefahr einer sich ausbreitenden Infektionslage geschaffen.

Folgende Schutzmaßnahmen sollen zur Gefahrenabwehr aufrechterhalten werden:

  1. Die Maskenpflicht in (öffentlichen) Innenbereichen, verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer Maske auch im Außenbereich immer dann, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann;
  1. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, ersatzweise bei Sitzplätzen die Gewährleistung des sogenannten Schachbrettmusters;
  1. Die Fortschreibung der 3-G-Regel entsprechend den Übergangsvorschriften (alternativ die Möglichkeit des 2G-Optionsmodells, dann Verzicht auf Maske oder Abstand möglich);
  1. Die Fortschreibung der 2-G+-Regel in Clubs und Diskotheken entsprechend den Übergangsvorschriften
  1. Die Aufrechterhaltung der Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten entsprechend den Übergangsvorschriften.

„Gerade das Tragen einer Maske in den Innenbereichen ist eine einfache, aber gute Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung von Infektionen. Viele Menschen fühlen sich sicherer, wenn auch ihr Gegenüber eine Maske trägt“, betonte die Ministerin.

Drese hob hervor, dass das Kabinett die Corona-Entwicklung kontinuierlich beobachtet und analysiert. „Die Landesregierung wird in ihrer Sitzung am 5. April darüber beraten, ob Veränderungen bei den Schutzmaßnahmen, z.B. bei den 3G-Regeln, vorgenommen werden“, so Drese.

Dieser Pressemitteilung ist eine Tabelle beigefügt, in der aufgelistet wird, in welchen Bereichen ein 3G-Erfordernis und/ oder die Maskenpflicht besteht.

Hilfen für Krankenhäuser und Pflegeheime

Drese: Studierende und Auszubildende helfen in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Schwerin – Zur Entlastung der kritischen personellen Situation in den Krankenhäusern und Pflegeheimen ergreift das Land kurzfristige Maßnahmen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese informierte in der heutigen Landespressekonferenz über die Pläne der Landesregierung.

Die Ministerin verdeutlichte, dass viele Krankenhäuser sowie Pflegeheime an der Überlastungsgrenze sind. Neben einem erhöhten Patientenaufkommen bzw. einem Anstieg der Infektionsfälle von Pflegeheimbewohnern habe sich auch eine große Anzahl an Beschäftigten infiziert bzw. ist wegen Quarantäneanordnungen und Kinderbetreuung nicht einsatzfähig. Gleichzeitig stünden Bundeswehrkräfte nur noch wenige Tage zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung sich auf die Ausweitung der Unterstützungs-Initiative „Helfenden Hände“ verständigt. „Um die gesundheitliche Versorgung und die Pflege zu stärken und die dort Beschäftigten zu entlasten, ermöglichen wir den Einsatz von Medizin-Studierenden und Pflege-Auszubildenden“, verdeutlichte Drese.

Im Einzelnen sollen folgende Maßnahmen die Personalengpässe in der stationären Gesundheitsversorgung und in stationären Pflegeeinrichtungen abfedern:

  • Auszubildende in den Pflegeberufen im 2. Ausbildungsjahr werden ab April für längstens 4 Wochen vom schulischen Unterricht befreit (der nicht erteilte Theorieteil wird nachgeholt) und in Einrichtungen ihres Arbeitgebers eingebunden, dies kann sowohl in Krankenhäusern als auch in Alten- und Pflegeheimen sein.
  • Der Semesterstart für die Medizinstudenten des 2. klinischen Jahres (8. Semesters) der beiden Universitätsmedizinen Greifswald (UMG) und Rostock (UMR) wird um vier Wochen verschoben. Die Studierenden werden auf freiwilliger Basis im Krankenhausbetrieb unterstützen. Es erfolgt eine Anerkennung dieser Einsätze als Famulatur oder Krankenpflegedienst (zwei Praxispflichtzeiten des Medizinstudiums). Dies könnte zu einem personellen Einsatz von bis zu 350 Studierenden führen.
  • An der UMG wird der Semesterstart für die Studierende des Studiengangs klinische Pflegewissenschaften verschoben. Die 25 Studierenden gehen für vier Wochen in den anrechenbaren Praxiseinsatz in der UMG.
  • Einrichtung einer „Jobbörse“ an der UMR und UMG – damit unterstützen sie bei der Akquise von Medizinstudierenden zum Einsatz in Einrichtungen mit Personalmangel

Um den Betrieb in möglichst allen Kitas, Horten und Schulen aufrecht zu erhalten und die Betreuungszeiten abzudecken, gibt es auch in diesen Bereichen Unterstützungs-Maßnahmen durch Studierende und angehende Erzieherinnen und Erzieher. Drese: „Wichtig ist, wenn ein Elternteil im Bereich Gesundheitswesen oder Pflege tätig ist, reicht das für den Anspruch auf Kita-Notbetreuung aus.“

Die Maßnahmen in Bereich Kita/Schule/Hort im Einzelnen:

  • Studierende des Studiengangs „Early Education“ in Neubrandenburg können in Einrichtungen unterstützen
  • Zusätzlich gehen ca. 300 Auszubildende der Erzieherausbildung ab Ende März für 3 Monate ins Praktikum und unterstützen Hort- und Kitapersonal
  • Nach wie vor gilt an Schulen das Phasenmodell um Ausfall von Lehrkräften durch Wechsel- und Distanz-Unterrichtsausfall zu reduzieren. Absicherung einer Notbetreuung der Jahrgangsstufen 1-6

„Mein großer Dank gilt den Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock, der Hochschule Neubrandenburg sowie den weiteren beteiligten Einrichtungen und Institutionen. Ausdrücklich bedanke ich mich auch bei Bildungsministerin Simone Oldenburg und Wissenschaftsministerin Bettina Martin und Innenminister Christian Pegel als Leiter des Krisenstabs für die schnelle, unbürokratische Hilfe und Kooperation zur Unterstützung der Krankenhäuser und Pflegeheime“, so Ministerin Drese.

Folgen der Corona-Pandemie

Drese: Kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der kritischen personellen Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Schwerin – Die epidemische Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor sehr angespannt. So ist sowohl die Zahl infizierter Personen als auch die Hospitalisierungsinzidenz weiterhin bundesweit am höchsten.

Viele Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime sind an der Überlastungsgrenze. Neben einem erhöhten Patientenaufkommen hat sich auch eine große Anzahl an Beschäftigten infiziert bzw. ist wegen Quarantäneanordnungen und Kinderbetreuung nicht einsatzfähig.

Vor diesem Hintergrund trifft das Land kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der kritischen personellen Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Zentraler Bestandteil ist die Ausweitung der Unterstützungs-Initiative „Helfenden Hände“. Darüber informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese den Krisenstab des Landes am (heutigen) Montag.

„Um die gesundheitliche Versorgung und die Pflege zu stärken und die dort Beschäftigten zu entlasten, ermöglichen wir den Einsatz von Medizin-Studierenden und Pflege-Auszubildenden“, verdeutlichte Drese.

Die Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock richten zudem eine „Jobbörse“ ein. Damit unterstützen sie bei der Akquise von Medizinstudierenden zum Einsatz in Einrichtungen mit Personalmangel, so die Ministerin.

Um den Betrieb in möglichst allen Kitas, Horten und Schulen aufrecht zu erhalten und die Betreuungszeiten abzudecken, gibt es auch in diesen Bereichen Unterstützungs-Maßnahmen durch Studierende und angehende Erzieherinnen und Erzieher. Drese: „Wichtig ist, wenn ein Elternteil im Bereich Gesundheitswesen oder Pflege tätig ist, reicht das für den Anspruch auf Kita-Notbetreuung aus.“

„Mein großer Dank gilt den Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock, der Hochschule Neubrandenburg sowie den weiteren beteiligten Einrichtungen und Institutionen. Ausdrücklich bedanke ich mich auch bei Bildungsministerin Simone Oldenburg und Wissenschaftsministerin Bettina Martin für die schnelle, unbürokratische Hilfe und Kooperation zur Unterstützung der Krankenhäuser und Pflegeheime“, so Ministerin Drese.

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sondersitzung die neue Corona-Übergangsregelung auf Grundlage des im Bundestag und im Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes beraten und beschlossen.

„Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor angespannt und dynamisch. Das gilt besonders für die Situation im Gesundheitssystem. Die Belastung und Belegungszahlen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind so hoch wie nie in der Corona-Pandemie“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Wegen der anhaltend hohen Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen habe sich die Landesregierung dazu entschieden, wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beizubehalten, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb auch im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

„Personen- und Kapazitätsbeschränkungen werden aber aufgehoben, die Einschränkungen deutlich zurückgefahren. Wir öffnen und bleiben, soweit das neue Infektionsschutzgesetz es zulässt, trotzdem weiter vorsichtig und sorgsam“, verdeutlichte Drese. Dazu gehöre, dass, wo immer der Abstand nicht eingehalten werden kann, es die dringende Empfehlung gibt, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen.

Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:

  • Im Einzelhandel (auch in Supermärkten)
  • im ÖPNV
  • im Dienstleistungsgewerbe
  • bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
  • bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
  • bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren)
  • bei Veranstaltungen
  • beim Besuch von Messen, Spezial- und Jahrmärkten
  • in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz
  • im Bereich der touristischen Beherbergung
  • Trauungen und Beisetzungen
  • Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien

Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten werden. Das gilt nicht für Personen, denen ein fester Sitzplatz im Rahmen eines sogenannten Schachbrettschemas zugeordnet ist (im Innenbereich mit Maske).

Das Kabinett hat sich zudem darauf verständigt, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

3G (also geimpft, genesen oder tagesaktueller Test) ist in den folgenden Innenbereichen erforderlich:

  • beim Besuch der Gastronomie (mit 2G-Option),
  • im Tourismus (bei der Anreise und 2G-Option),
  • bei Veranstaltungen (auch im Außenbereich, jeweils mit 2G-Option)
  • im Kulturbereich (mit 2G-Option),
  • bei der Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen (jeweils mit 2G-Option),
  • bei Freizeitangeboten (mit 2G-Option),
  • beim Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten (mit 2G-Option),
  • beim Frisör oder anderen körpernahen Dienstleistungen (mit 2G-Option)
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen (mit 2G-Option)

Für Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

Drese: „Ich appelliere angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens in unserem Land, die Schutzmaßnahmen einzuhalten: Abstand, Hygiene, Maske tragen. Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an.“

Die neue Landesverordnung trat am 18. März in Kraft.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht in M-V

Land unterstützt Einrichtungen und Unternehmen u.a. mit Meldeportal, einheitlichem Verwaltungsverfahren und Hotline

Schwerin – Ab sofort gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen eine Corona-Impfung nachweisen.

„Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist eine Herausforderung für alle Beteiligten“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start. „Wir haben deshalb als Landesregierung die Kommunen und Einrichtungen bestmöglich unterstützt. Die Vorarbeiten sind planmäßig abgeschlossen. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern gut vorbereitet. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen, die in den letzten Wochen mit Fachexpertise, Kreativität und großem Einsatz dafür gesorgt haben“, so Drese.

Kernstück ist die vom Land entwickelte digitale Meldeplattform IMPF-MV. Seit heute können dort unter www.IMPF-MV.de Einrichtungen, Unternehmen und Praxen nach Verifizierung ihre Daten eintragen und an ihr zuständiges Gesundheitsamt schicken. „Die weitgehende Automatisierung führt nicht nur im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes, sondern wird zugleich auch die meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen entlasten“, verdeutlichte Drese.

Nach Auskunft des Landesbeauftragten für Datenschutz bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung des Portals. Im Gegenteil: mit der Nutzung des Portals entfällt für die Einrichtungen die Gefahr, für unsichere Transportwege, wie etwa unverschlüsselte Mails oder Faxe, haftbar gemacht zu werden.

Darüber hinaus steht eine Telefon-Hotline zur Verfügung. Unter der Service-Nummer 0385 202 711 15 erhalten die Institutionen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, Auskünfte im Umgang mit der Meldeplattform und zu rechtlichen Fragen (z.B. zur Auslegung des § 20a IfSG). Drese: „Diese Hotline sowie ein umfangreicher FAQ-Katalog, der auf der Website des Sozialministeriums zu finden ist, sind wichtige ergänzende Hilfestellungen. Auskunftssuchende finden hier Antworten oder können telefonisch ihre technischen Fragen stellen oder auch einen Impftermin vereinbaren.“

Als weitere wichtige Erleichterung hob Drese das landesweit einheitliche Verwaltungsverfahren hervor. „Die Entscheidung über ein Beschäftigungsverbot steht dabei am Ende eines mehrstufigen Verfahrens“, so Drese.

Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Impf-Nachweis erfolgt über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Nach dieser Meldung wird es zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Beschäftigten durch die Gesundheitsämter mit einer Fristsetzung zur Antwort geben. Im Anschluss erfolgen eine Prüfung und ggf. ein Anhörungsverfahren. Die Ermessensentscheidung erfolgt einzelfallabhängig am Ende dieses Prozesses.

Dazu gibt es umfassende Informationen des Ministeriums für die Kommunen mit Bestimmungen zur Durchführung des Verfahrens im Rahmen des § 20a Infektionsschutzgesetz, die den Gesundheitsämtern viele Lösungsansätze im Rahmen ihrer Ermessensausübung aufzeigt.

Drese: „Die im engen Austausch mit den Kommunen und Einrichtungen entwickelten Maßnahmen stellen sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Mecklenburg-Vorpommern gut umgesetzt und der Schutz der vulnerablen Gruppen durch die Schließung von Impflücken erhöht wird. Zugleich berücksichtigen wir durch das abgestufte Verfahren jedoch auch die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten.“

Unter die COVID-19-Immunitätsnachweispflicht einrichtungsbezogener Tätigkeiten fallen Beschäftigte in Einrichtungen und Unternehmen, die im § 20a Absatz IfSG festgelegt sind. Dazu zählen u.a. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe oder Rettungsdienste.

Aktuelle Informationen (u.a. auch eine bebilderte Anleitung für die Nutzung der Meldeplattform) für Einrichtungen, Unternehmen und Angestellte finden sich auf der Website des Sozialministeriums.

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt in seiner bisherigen Fassung nur noch bis zum Ende dieser Woche. Ab dem 20. März sollen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Infektionsschutzgesetzes wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.

Um Schutz- und Regelungslücken zu vermeiden, hat die Landesregierung sich in einer Sondersitzung am Montag auf Eckpunkte für eine Übergangsregelung bis zum 2. April auf Basis des bisherigen IfSG verständigt. Diese Möglichkeit räumt der Bund ein. Eine entsprechende neue Corona-Landesverordnung wird das Kabinett am Freitag beschließen.

„Wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern angesichts der angespannten Pandemiesituation auch nach dem 20. März Schutzinstrumente“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese. „Wir haben mit einer 7-Tage-Inzidenz von 2.267 am 14. März einen Höchststand an Infektionen. Die Corona-Entwicklung ist dynamisch. Wir sind seit mehreren Wochen bei der Hospitalisierungs-Inzidenz in der Warnstufe Rot. In vielen Krankenhäusern ist die Lage angespannt. Es gibt kaum noch freie Bettenkapazitäten. Auch viele Pflegeeinrichtungen sind am Limit. Hinzu kommt eine hohe Ausfallquote des Personals, durch Infektionen, Quarantäne-Maßnahmen oder Kinderbetreuung“, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

Darüber hinaus wird die Landesregierung in der neuen Landesverordnung bis zum 2. April weiterhin Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstands- und Hygieneregeln sowie Testpflichten auf Basis der 3G-Regel festschreiben. Ab dem 20. März gibt es aber keine Schließungsmöglichkeiten und keine 2G oder 2G-Plus-Regeln mehr. Und es fallen durch die geplanten Änderungen des IfSG auch die letzten Kontaktbeschränkungen weg.

Über den 20. März hinaus ist 3G weiter erforderlich u.a. beim Besuch der Gastronomie, im Tourismus (bei der Anreise), bei Veranstaltungen, bei der Nutzung kultureller Angebote, bei der Sportausübung (auch in Fitnessstudios), im Freizeitbereich, beim Besuch von Messen o.ä., beim Frisör oder anderen körpernaher Dienstleistungen sowie in außerschulischen Bildungseinrichtungen.

Eine medizinische Maske muss getragen werden in den Innenbereichen, z.B. beim Einkaufen (auch in Supermärkten), bei der Nutzung von (körpernahen) Dienstleistungen (Frisör, Handwerksbetriebe) und medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote, in außerschulischen Bildungseinrichtungen, bei Freizeitangeboten (inkl. Hallenbäder, Indoorspielplätze und -freizeitaktivitäten), im Kulturbereich (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken), bei Veranstaltungen (auch außen), beim Besuch von Messen oder Volksfesten (auch außen), in der Gastronomie (auf dem Weg zum Platz), in Diskotheken/ Clubs sowie bei der touristischen Beherbergung.

Die Ministerin sprach sich zudem dafür aus, dass auch zukünftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten wird und es weiterhin verpflichtende Hygienekonzepte gibt.

Drese: „Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an. Nicht alles was ab 20. März möglich ist, ist auch sinnvoll. Sich impfen lassen, Maske im Innenbereich tragen und Abstand halten sind weiterhin gute und sinnvolle Schutzmaßnahmen.“

Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit

Meyer: Unternehmen weiter entlasten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hatte im April 2020 für Unternehmen mit coronabedingten Liquiditätsproblemen ein Darlehensprogramm aufgelegt. Bei ersten Darlehen würde im April 2022 die Rückzahlung einsetzen.

„Nach dem Wegfall der coronabedingten Einschränkungen brauchen die Unternehmen zunächst noch Mittel, um den Geschäftsbetrieb wieder hochzufahren. Deshalb wird die Zins- und Tilgungsfreiheit in der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe für alle Empfänger um weitere sieben Monate verlängert. Damit braucht bis zum 31. Oktober 2022 niemand mit der Rückzahlung zu beginnen. Das sorgt für Entlastung bei den Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Zins- und Tilgungsfreiheit waren in der Vergangenheit bereits verlängert worden, zuletzt Ende November 2021 um drei Monate und damit mindestens bis zum 31. März 2022.

Ausgereicht wurden im Rahmen der Corona-Liquiditätshilfe rückzahlbare Zuwendungen bis zu 200.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 96 Monaten und einem Zinssatz von 3,69 Prozent per anno.

„Von der Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit können alle Empfänger profitieren. Das ist unabhängig davon, wann der Antrag gestellt und die Liquiditätshilfe ausgezahlt wurde“, so Meyer.

Danach betrifft die Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit rund 2.400 kleinste, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, an die circa 105 Millionen Euro ausgereicht worden waren. „Die Darlehen sind eingesetzt worden, um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, wenn coronabedingt Einnahmen fehlten und die Reserven nicht reichten, um die laufenden betrieblichen Ausgaben zu decken“, sagte Wirtschaftsminister Meyer.

Die erste Phase des Darlehensprogramms umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und bis zum 30. September 2021 fortgeführt. Umgesetzt wird das Darlehensprogramm durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

ÖPNV fit machen für die Zeit nach Corona

Meyer: ÖPNV-Angebot im ländlichen Raum verbessern

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist am Donnerstag die aktuelle Situation im Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) diskutiert worden.

„Die Situation für die Verkehrsunternehmen ist weiter angespannt. Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen machen dem ÖPNV weiter zu schaffen. Im Laufe der vergangenen Monate konnten zwar Fahrgäste wieder zurückgewonnen werden. Dennoch sind die Fahrgastzahlen noch nicht auf dem Vor-Corona-Niveau angelangt. Nicht zuletzt aufgrund der Omikron-Variante ist der Erholungsprozess Ende des vergangenen Jahres wieder gehemmt worden. Die Verkehrsunternehmen haben derzeit rund ein Drittel weniger Einnahmen im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Donnerstag.

Aufgrund des pandemiebedingten Einbruchs bei den Fahrgastzahlen ist bereits im vergangenen Jahr eine bundesweite Imagekampagne für den ÖPNV durchgeführt worden. Dabei wurde anhand wissenschaftlicher Studien belegt, dass die Nutzung des ÖPNV kein besonderes Gesundheitsrisiko darstellt.

„Wer die Maskenpflicht einhält, unterliegt in Bus und Bahn keiner erhöhten Gefahr. Allerdings mussten wir in den vergangenen Monaten feststellen, dass es nicht allein die Angst vor Ansteckungen ist, die Menschen von einer Nutzung des ÖPNV abhält, sondern auch ein generell verändertes Mobilitätsverhalten. Das Home-Office ist hierfür sicherlich das markanteste Beispiel. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kündigungen von Monats- und Jahresabonnements ließen die Erlöse von Verkehrsunternehmen weiter zurückgehen“, erläuterte Meyer im Landtag.

Wirtschaftsminister Meyer plädierte im Landtag für eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes insbesondere im ländlichen Raum. „Darauf müssen wir unsere Anstrengungen richten. Dies, kombiniert mit attraktiven Fahrpreisangeboten, wird ganz sicher mehr Menschen nachhaltig für den ÖPNV begeistern als jede kurzfristige Werbekampagne es zu tun vermag. Mit unserem Koalitionsvertrag und den darin enthaltenen Maßnahmen sind wir damit auf dem richtigen Weg“, betonte Verkehrsminister Meyer.

Minister Meyer appellierte an die ÖPNV-Branche, dem geänderten Nutzerverhalten durch entsprechende Angebote Rechnung zu tragen. „Auf die veränderte Arbeitswelt der Menschen muss auch der ÖPNV reagieren. Es sind beispielsweise neue flexible Tarifangebote notwendig, um die Attraktivität für den ÖPNV wieder zu steigern und damit perspektivisch auch die Einnahmen zu erhöhen“, forderte Meyer. Es ist wichtig, auf die konkreten Mobilitätsbedürfnisse vor Ort einzugehen.

„Das wissen die Landkreise und Verkehrsunternehmen vor Ort am besten. Das Land wird sich bei übergeordneten Fragen, wie einem landesweiten Rufbussystem oder landesweiten Tarifangeboten, aktiv einbringen, um zusammen mit den Partnern vor Ort flexible Lösungen zu entwickeln. Ziel ist es, eine Mobilitätswende im Land herbeizuführen, die klimafreundlich, sicher, bequem und bezahlbar für alle ist. Dazu brauchen wir starke Verkehrsunternehmen als Partner“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend im Landtag.