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Kategorie: Corona-Pandemie

Neues und Bekanntes zu Corona

Corona-Zahlung an Auszubildende

Corona-Zahlung an 450 Auszubildende in der Justiz von Referendariat bis Justizvollzug

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, begrüßt den Beschluss des Landtags M-V zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie und sieht den Beschluss als wichtiges Zeichen für Justiz-Nachwuchs.

„Der Beschluss des Landtags für die einmalige Zahlung aus Anlass der Corona-Pandemie ist ein wichtiges Zeichen für den gesamten Nachwuchs in der Justiz. Denn auch die Auszubildenden im Rechtsreferendariat, im Justizfach, im Justizvollzug und die Studierenden der Rechtspflege haben ebenso Einschränkungen und Herausforderungen in ihrer Ausbildung hinnehmen müssen.

Sie erhalten noch vor dem 31. März 2022 eine steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro. Berücksichtigt werden rund 450 Frauen und Männer in den unterschiedlichen Justizausbildungen. Seit knapp zwei Jahren hat die Corona-Pandemie die Auszubildenden vor besondere Herausforderungen gestellt. Vieles konnte nur noch online vermittelt werden. Die so wichtigen persönlichen Kontakte mussten reduziert werden.

Alle, die eine Ausbildung hinter sich haben wissen, was es bedeutet, keine Nachfragen in persönlichen Gesprächen stellen zu können. Daher ist diese Zahlung eine symbolische Entschädigung für diese Zeit“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Drese: Mecklenburg-Vorpommern gut auf Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorbereitet

Schwerin – Ende 2021 haben der Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Dieses Gesetz sieht unter anderem zum 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor.

„Die Landesregierung hat in den letzten Monaten enorme Anstrengungen unternommen, um die Gesundheitsämter der Kommunen und die nach § 20a Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen bestmöglich bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu unterstützen“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute zum Stand der weit vorangeschrittenen Vorbereitungen.

So wurde als wesentliche Hilfsmaßnahme eine landesweit einheitliche Impfnachweis-Meldeplattform entwickelt. „Wir stellen als Land damit Kommunen und Arbeitgebern eine vollumfängliche digitale Lösung zur Verfügung“, sagte Drese. „Die weitgehende Automatisierung des Verwaltungsverfahrens führt zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes“, so die Ministerin.

Drese betonte, dass die Meldeplattform einen hohen Sicherheitsstandard durch Registrierung und Verifizierung besitze. Datenerfassung und Verfahren seien mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.

Als weitere wichtige Erleichterung hob Drese das landesweit einheitliche Verwaltungsverfahren hervor. „Kein ungeimpfter Beschäftigter in einer Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis erhält ein sofortiges Beschäftigungsverbot“, so die Ministerin. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März gebe es aber eine Impf-Nachweispflicht der Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber.

Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Nachweis erfolgt über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Nach dieser Meldung wird es zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Beschäftigten durch die Gesundheitsämter mit einer Fristsetzung zur Antwort geben. Im Anschluss erfolgen eine Prüfung und ggf. ein Anhörungsverfahren. Die Ermessensentscheidung erfolgt einzelfallabhängig am Ende dieses Prozesses, der einige Wochen in Anspruch nehmen wird.

Auch für die Ermessensausübung wird es nach Aussage von Drese für die Behörden vor Ort eindeutige Entscheidungshilfen im Rahmen einer fachaufsichtlichen Weisung durch das Sozialministerium geben. „So stellen wir klar, dass es keine Konsequenzen gibt, wenn die Impfserie zwischenzeitlich begonnen wird. Jede und jeder Beschäftigte hat also auch in der Zeit des Verwaltungsverfahrens noch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Mit unseren im engen Austausch mit den Kommunen und Einrichtungen entwickelten Maßnahmen stellen wir sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und der Schutz der vulnerablen Gruppen im Ergebnis der Schließung von Impflücken erhöht wird. Zugleich berücksichtigen wir durch das abgestufte Verfahren jedoch auch die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten.“

Maßnahmen an Schulen werden gelockert

Oldenburg: Situation weiter im Blick behalten

Schwerin – Ab Montag, 7. März, werden die Corona-Maßnahmen an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gelockert.

„Wir gehen schrittweise vor und behalten die Situation gemeinsam mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Schulpraktikern im Blick. Ich bedanke mich bei allen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und dem pädagogischen Personal, die in den vergangenen Monaten alles dafür getan haben, die Hygienekonzepte konsequent umzusetzen. Trotzdem müssen wir alle weiterhin vorsichtig sein und verantwortungsvoll handeln“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In einem ersten Schritt entfällt ab Montag die Maskenpflicht im Unterricht. Die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Bedeckung bleibt bestehen. In den Pausen, wenn sich Kinder und Jugendliche im Schulgebäude bewegen, muss die Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin getragen werden. Das dreimalige Testen pro Woche bleibt erhalten. Auch die Hygienevorschrift für Schülerinnen und Schüler, sich in der Schule in definierten Gruppen zu bewegen, wird zum 7. März aufgehoben.

In einem zweiten Schritt werden ab dem 21. März Schülerinnen und Schüler nur noch zweimal pro Woche getestet. Die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt weiterhin bestehen, ebenso wie die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Pausen im Schulgebäude.

Sollten Corona-Fälle auftreten, greift das Kontaktpersonenmanagement. Positiv getestete Schülerinnen und Schüler müssen in Quarantäne. Schülerinnen und Schüler der Klasse, in der das positive Testergebnis vorliegt, werden für mindestens fünf Tage zum Schutz eine Maske tragen und täglich getestet.

Weitere Corona-Lockerungen in M-V

Drese: Krankenhauskapazitäten im Blick behalten – Gesundheitssystem nicht überlasten

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung weitere Lockerungen in der Corona Landesverordnung beschlossen, die am 4. März in Kraft treten. „Wir haben damit den zweiten Schritt des Bund-Länder-Beschlusses vom 16.Februar umgesetzt und die Vorgaben des Landtages berücksichtigt“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Die Änderungen betreffen u.a. die Bereiche Gastronomie, Beherbergungen, Kultur und Sport (inkl. Schwimm- und Spaßbäder sowie Zuschauer bei Großveranstaltungen). Auch für Diskotheken und Clubs gibt es Öffnungsperspektiven.

In der Gastronomie und im Beherbergungsgewerbe gilt 3G in allen Stufen. Damit haben nicht nur Geimpfte und Genesene sondern auch negativ Getestete einen Zutritt zu den Einrichtungen. „Diese Lockerung ist für das Tourismusland MV eine große Erleichterung. Uns ist wichtig, dass die Betriebe rechtzeitig vor Ostern Planungssicherheit haben“, verdeutlichte Drese.

Darüber hinaus teilte Drese mit, dass Großveranstaltungen mit einer Zuschauer-Auslastung von 75 Prozent (außen) und 60 Prozent (innen) möglich sind. „D.h., der FC Hansa kann zum nächsten Heimspiel etwa 21.500 Zuschauer empfangen und in der Stadthalle Rostock beträgt die maximale Kapazität rund 2.400 Zuschauerinnen und Zuschauer“, so Drese. Für Großveranstaltungen gilt: die 2G-Plus Regel bleibt in den Stufen 2 bis 4 bestehen und es gibt eine stufenunabhängige Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Beim Vereinssport gibt es in allen Altersgruppen keine festen Gruppengrößen und keine Grenzen bei der Personenanzahl bei Wettkämpfen mehr. Auch Zuschauer sind zugelassen (Regelungen wie bei den Großveranstaltungen). Bei Stufe 1 bis 3 gilt die 3-G-Regel. In Stufe 4 (Rot) besteht die 2G-Plus-Regel innen und 2G außen. Schwimm- und Spaßbäder können ab 4. März auch in Stufe 4 (Rot) für alle Besucher/innen mit 2G-Plus öffnen.

Auch der Kultur-Bereich erfährt zum 4. März deutliche Erleichterungen. Es gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, sozikulturelle Zentren und Bibliotheken die 3-G-Regel in den Stufen 2 bis 4 und eine max. Kapazitätsauslastung von 60 Prozent. Diskotheken und Clubs können wieder öffnen. Hier gilt 3G in Stufe 1 und 2G-Plus in den Stufen 2 bis 4 und eine Auslastung von maximal 50 Prozent der zulässigen Personenkapazität.

„Wir öffnen in Mecklenburg-Vorpommern viele Bereiche und lockern Schutzvorschriften, da dies vertretbar ist“, so Drese. Für eine Entwarnung sei es jedoch zu früh. Corona sei angesichts der hohen Inzidenzzahlen und der steigenden Fallzahlen in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern noch immer eine Herausforderung.

Drese: „Deshalb bitte ich um Vorsicht in allen Lebensbereichen. Das Testen und das Tragen einer FFP2-Maske in vielen Bereichen bleiben weiterhin notwendig. Es geht vor allem darum, Menschen zu schützen, die älter oder vorerkrankt sind.“

Impfungen mit Novavax ab sofort möglich

Schwerin – Ab sofort können sich alle Bürgerinnen und Bürger über das Impfportal des Landes (www.corona-impftermin-mv.de) und die Impfhotline (0385-20271115) für einen Impftermin mit dem Novavax-Impfstoff anmelden. Die bisher bestehende Beschränkung auf Beschäftigte, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, entfällt. Das teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

„Start der Impfungen mit dem Proteinimpfstoff von Novavax ist in der kommenden Woche“, so Drese. Nach jüngsten Meldungen des Bundesgesundheitsministeriums kommt der Impfstoff Ende dieser Woche im Zentrallager des Bundes an. „Danach wird er umgehend an die Impfstützpunkte der Landkreise und kreisfreien Städte sowie an die vier großen Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern ausgeliefert“, verdeutlichte die Ministerin.

Der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax wird von der Ständigen Impfkommission für alle Personen ab 18 Jahren empfohlen. Ausgenommen davon sind zurzeit Schwangere und Stillende. Es sind zur Grundimmunisierung zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen notwendig.

Das Land erhält im 1. Quartal 2022 ca. 78.000 Dosen, so dass vorerst ca. 39.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit Novavax geimpft werden könnten. Interessierte bekommen über das Impfportal und die Impfhotline einen Termin für die Erstimpfung und können sich gleichzeitig für die zweite notwendige Impfung registrieren. Die Nachfrage in den Impfstützpunkten bleibt bisher hinter den Erwartungen zurück.

Drese: „Auf einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker haben viele Menschen, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind, gewartet. Meine Bitte ist, dass diese Bürgerinnen und Bürger nun die Impfangebote auch nutzen.“

In folgenden Impfstützpunkten finden Novavax-Impfungen statt:

  • Hansestadt Rostock: WarnowPark Einkaufscenter (1. Etage), Rigaer Str. 5
  • LH Schwerin: Schlossparkcenter, Wittenburger Str. 16b
  • LK Nordwestmecklenburg: Hochschule Wismar (Haus 18), Philipp-Müller-Str. 14 und Luise-Reuter-Saal, Kirchplatz 5, Grevesmühlen
  • LK Ludwigslust-Parchim: Krankenhaus am Crivitzer See, Amtsstraße 1, Crivitz
  • LK Rostock: Impfzentrum Flughafen Rostock-Laage, Flughafenstr. 1, Laage
  • LK Mecklenburgische Seenplatte: Bethaniencenter, Mirabellenstr. 2, Neubrandenburg und Schmetterlingshaus, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 6, Waren
  • LK Vorpommern-Rügen: Einkaufszentrum Strelapark, Grünhufer Bogen 13-17, Stralsund
  • LK Vorpommern Greifswald: Impfzentrum Greifswald, Brandteichstraße 20

222.222 Impfungen

Rostock – Am 22.02 fand im Rostocker Impfstützpunkt im Warnowpark Lütten Klein die 222.222. COVID-19-Schutzimpfung in der Hanse- und Universitätsstadt statt.

Die Staatsekretärin für das Thema Corona, Frauke Hilgemann, nahm diese besondere Zahl zum Anlass, den Impfstützpunkt zu besuchen. Sie informierte sich dabei über den Stand der Impfkampagne, Sonderimpfaktionen und die Vorbereitungen auf den Start der Impfungen mit dem Proteinimpfstoff von Novavax.

„Die mehr als 222.000 Impfungen seit dem 27. Dezember 2020 verdeutlichen, welch gute und professionelle Arbeit durch die Impfteams in Rostock geleistet werden. Mir war es deshalb sehr wichtig, dieses Engagement aller Beteiligten persönlich zu würdigen und im Namen der Landesregierung Danke zu sagen“, betonte Hilgemann anlässlich ihres Besuchs im Impfstützpunkt.

Die 222.222 Impfungen gegen COVID-19 umfassen alle Impfungen im früheren Impfzentrum in der HanseMesse, im aktuellen Impfstützpunkt im Lütten Kleiner Warnowpark und von mobilen Impfaktionen wie zum Beispiel bei der Hanse Sail 2021, im Bahnhof Warnemünde, auf dem Innenstadtcampus der Universität Rostock, in Einrichtungen der Stadtbibliothek Rostock und in Stadtteil- und Begegnungszentren.

Über 130.000 Impfungen erfolgten mit dem Vakzin der Fa. BioNTech, über 71.000 mit dem Impfstoff der Fa. Moderna. Etwa 73 Prozent der Menschen in der Region (Stadt- und Landkreis) haben derzeit einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19, etwa 56 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.

„Impf-Angebote sind auch weiterhin ausreichend vorhanden“, verdeutlichte Staatssekretärin Hilgemann. Die Nachfrage sei aber leider in den letzten Wochen deutlich zurückgegangen. Hilgemann: „Ich erhoffe mir eine Belebung durch den Novavax-Impfstoff. Auf einen Proteinimpfstoff mit einem Wirkverstärker haben viele Menschen, die skeptisch gegenüber mRNA-Impfstoffen sind, gewartet. Ich hoffe, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot ab der nächsten Woche  annehmen.“

Aufhebung der Kontaktbeschränkungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung Änderungen in der Corona Landesverordnung beschlossen. Grundlage dafür sind der Bund-Länder-Beschluss vom 16.Februar und der Beschluss des Landtages am Montag, die jeweils schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen vorsehen.

„Die wichtigste Änderung betrifft die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Sie gilt ab Donnerstag stufenunabhängig bei privaten Zusammenkünften mit ausschließlich geimpften und genesenen Personen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Bisher galt ab Stufe 2 (Gelb), dass private Zusammenkünfte nur mit maximal zehn Personen möglich waren. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, gilt weiterhin die Regel von einem Haushalt plus zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt (max. 10 Personen).

Weitere Lockerungsschritte will die Landesregierung entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses in der kommenden Woche beschließen.

Das Kabinett nahm zudem eine Anpassung der Schwellenwerte der Neuinfektionen in der Corona-Ampelregelung vor. Diese orientierten sich an den Erfahrungen der gefährlicheren Delta-Variante. Künftig gilt: Die bisherigen Schwellenwerte der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen werden mit dem Faktor 7 multipliziert. D.h., die Warnstufe Rot ist bei einem 7-Tage-Inzidenzwert ab 1.400 Neuinfektionen erreicht (bisher 200) – die Stufe Orange künftig bei 350 bis 1.400.

Daneben beschloss das Kabinett die Aufhebung der Kontaktdatenerfassung. Diese ist nicht mehr erforderlich, da die Kontaktermittlung im privaten Umfeld kaum noch eine Rolle spielt – das bedeutet auch eine deutliche bürokratische Erleichterung für die Gesundheitsämter und Unternehmen im Land. Drese: „Wir empfehlen aber eine QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App bereitzustellen als sinnvolle digitale Ergänzung zu Abstandhalten, Hygiene und Alltagsmaske.“

Ausnahmen von der Aufhebung der Kontaktdatenerfassung bilden die Pflegeheime. „Um Kontaktketten nachverfolgen zu können und die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen, werden in diesem besonders sensiblen Bereich weiterhin die Kontakte erfasst“, verdeutlichte Drese.

Ministerin Drese betonte zugleich, dass die Landesregierung bei allen Lockerungs- und Öffnungsschritten vorsichtig bleiben und die Entwicklung genau beobachten wird. „Wir dürfen und werden den Weg der Vernunft nicht verlassen. Die aktuelle Corona-Welle ist in Mecklenburg-Vorpommern später eingetreten. Deshalb ist es auch nach Rücksprache mit unseren Expertinnen und Experten für eine Entwarnung noch zu früh. Wir bitten die Menschen in unserem Land weiter verantwortungsbewusst zu sein, Masken zu tragen, sich zu testen und die Impfangebote wahrzunehmen“, so Drese.

Booster-Impfungen

Schwerin – Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. „Mit einer zweiten Booster-Impfung kann dem nachlassenden Schutz entgegengewirkt werden. Wir planen erneut mobile Impfteams in den Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe einzusetzen. Dieses Vorgehen hat in der Vergangenheit gut funktioniert“, sagte die Staatssekretärin für Corona, Frauke Hilgemann, am Freitag in Schwerin.

Jede Einrichtung der Pflege und jedes Angebot der Eingliederungshilfe erhält durch das Land ein Angebot zur Impfung oder vereinbart ein Angebot mit den Hausärzten. Die mobilen Impf-Teams stehen zur Verfügung, um auf Wunsch Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen durchzuführen. „Mit dieser Möglichkeiten wollen wir auch das Personal ansprechen“, so Hilgemann.

Die STIKO empfiehlt bei Über-70-Jährigen, Bewohnenden und Betreuten in Einrichtungen der Pflege und bei immundefizienten Menschen eine zweite Auffrischimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung. Bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen ist die zweite Auffrischimpfung frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung empfohlen. In begründeten Fällen kann die zweite Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden.

Hilgemann: „Auch dieses Mal wollen wir ein Impfangebot vor Ort unterbreiten um sicherzustellen, dass jeder Bewohnende und Mitarbeitende möglichst zügig und unkompliziert eine Impfung wahrnehmen kann.“

Einige mobile Teams der Landkreise und kreisfreien Städte sind bereits in den Einrichtungen der Pflege und Angeboten der Eingliederungshilfe im Einsatz.