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Kategorie: Deutschland

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Zwischenbilanz: Mehr Menschen wurden 2024 in MV eingebürgert

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wurden von Januar bis November 2024 insgesamt 1.708 Personen eingebürgert und erhielten damit die deutsche Staatsbürgerschaft. Damit lag die Zahl der Einbürgerungen schon deutlich über der des Vorjahres (1.625).

„Wir bemerken durchaus, dass die Zahl der Einbürgerungsinteressierten seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes in diesem Sommer gestiegen ist. Ich danke den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei uns im Innenministerium und bei den Staatsangehörigkeitsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich sowohl personell als auch organisatorisch versucht haben, möglichst gut auf das neue Gesetz vorzubereiten, damit die Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen nicht stärker ansteigt als unbedingt nötig“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Demnach können Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie brauchen ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer Identität nicht mehr aufzugeben. Unter strengen Voraussetzungen ist künftig auch nach drei Jahren eine Einbürgerung möglich. Zugleich wurden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung strenger. Hier gilt: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus.

„Mit der Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft zeigen viele Menschen in unserem Land ihren Willen zur Beteiligung in unserer Gesellschaft und in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Daher meine Bitte: Beteiligen Sie sich alle auch aktiv in unserem Land. Der Schlüssel für eine vielfältige und funktionierende Gesellschaft heißt Integration und ein klares Streben aller für eine gute Integration. Gelungene Integration schafft Akzeptanz. Dabei wird die Landesregierung auch weiterhin unterstützen“, so Christian Pegel.

In der Regel dauerte die Bearbeitungszeit für Einbürgerungen in Mecklenburg-Vorpommern zwölf Monate. „Die meisten Einbürgerungsbehörden bieten vor der Antragstellung Termine für eine persönliche Beratung an, damit die Antragsstellung zielgerichtet und möglichst schnell vollständig erfolgt – oder aber früh deutlich wird, wenn die Aussichten auf Erfolg nicht ausreichend scheinen“, erklärt der Minister. Die vorläufige Statistik für 2024 zeigt, dass insbesondere Menschen aus Syrien, der Ukraine und Russland eingebürgert wurden. Die Mehrzahl der eingebürgerten Personen kam im Jahr 2023 aus Syrien (1.030), gefolgt von der Ukraine (80) und Afghanistan (50).

Ablehnungen von Einbürgerungsanträgen erfolgen vor allem, wenn die Einbürgerungsbewerber nicht alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.

Soziales, Gesundheit und Pflege

Das ändert sich 2025 

Schwerin – Auf Bundes- wie auch auf Landesebene treten mit dem bevorstehenden Jahreswechsel gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Pflege in Kraft. „Insbesondere die Erhöhung von Familien-, Pflege- und Sozialleistungen wird für viele Bürgerinnen und Bürger angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten eine Entlastung sein“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese heute.

Steigende Beiträge unter anderem zur Pflegeversicherung betrachtet sie dennoch mit Sorge: „Diese Entwicklung zeigt sehr deutlich, warum eine Pflegereform auf Bundesebene unumgänglich ist. Die Frage der Finanzierung muss deshalb mit Beginn der neuen Legislaturperiode des Bundes prioritär angegangenen werden. Denn eine Reform lässt sich schlicht nicht länger hinauszögern, wenn wir auch in Zukunft eine gute pflegerische Versorgung sicherstellen wollen“, so Drese.

Die Veränderungen ab dem 1. Januar 2025 im Überblick:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohnes und angepasste Verdienstgrenze für Minijobs

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auf 12,82 Euro an.
  • Damit einher geht die Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze, die sich am Mindestlohn orientiert. Sie steigt von bisher 538 Euro auf 556 Euro.

Steigerungen beim Wohngeld

  • Das Wohngeld für einkommensschwächere Haushalte steigt um durchschnittlich 15 Prozent und damit um rund 30 Euro pro Monat.

Erhöhung des Kindergeldes

  • Das Kindergeld steigt um 5 Euro pro Kind und Monat auf insgesamt 255 Euro.

Erhöhung des Kindersofortzuschlages

  • Insbesondere Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern, die nur knapp über der Grundsicherungsgrenze liegen, profitieren von der Erhöhung des Kindersofortzuschlages. Dieser steigt auf 25 Euro pro Monat und Kind.

Höherer Kinderfreibetrag

  • Der Kinderfreibetrag steigt auf nunmehr 9.600 Euro pro Kind und Jahr.

Längerfristige Unterstützung nach der Geburt in MV

  • Die Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen können Kinder nun bereits ab der Geburt und auch über das erste Jahr hinaus bis zum 18. Lebensmonat begleiten.

Neue Form der Unterstützung für Familien in MV

  • Nicht zum 01.01.25 aber noch im kommenden Jahr sollen zudem die ersten Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) für Familien in belastenden Lebenslagen ihre Arbeit aufnehmen.

Gesundheit

Krankenhausreform

  • Mit Jahresbeginn tritt das Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz in Kraft, somit beginnt die zweijährige Übergangsphase bis zur tatsächlichen Umsetzung im Jahr 2027.
  • Landesseitig wird im Laufe des Jahres 2025 das vorbereitende Landeskrankenhausgesetz rechtsverbindlich werden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt

  • Mit dem neuen Jahr wird bundesweit die ePA für gesetzlich Versicherte eingeführt. Sie vernetzt Versicherte mit Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern.

Neue Vergütungsrichtlinie hilft Long-Covid Betroffenen

  • Zum 01.01.25 werden Leistungen, die direkt für die Diagnose und Behandlung von Long Covid, Post Covid, Post Vac und ME/CFS notwendig sind, als neuer Abschnitt in den ärztlichen Abrechnungs-Katalog aufgenommen.

Anhaltende Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil weiterhin 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, Alleinerziehende 30 Tage.

Neue Hotline für Zahnärztlichen Notdienst in MV

  • Die Zahnärztekammer M-V hat eine neue Notdienst-Hotline geschaltet, die Patientinnen und Patienten Wochentags zwischen 19:00 und 21:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen an Notfallpraxen vermittelt. Sie ist unter der 01806/123450 erreichbar.

Pflege

Steigende Leistungsbeträge

  • Zum Jahresbeginn steigen die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Dies betrifft u.a. das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, Leistungen der Tages- und Nacht- sowie der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
  • Auch der Entlastungsbeitrag steigt in den Pflegegraden 1 bis 5 auf 131 Euro.
  • Eine ausführliche Übersicht in tabellarischer Form finden Interessierte auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Mehr Kompetenzen für Studierende

  • Studierende nach dem Pflegeberufegesetz erlernen ab Jahresbeginn zusätzliche heilkundliche Kompetenzen, um auch ärztliche Aufgaben wie die Behandlung von Menschen mit Diabetes oder chronischen Erkrankungen übernehmen zu können.

Steigende Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung

  • Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen.

DigitalPakt 2.0: Ministerin begrüßt Beschluss

Oldenburg: Nächste Stufe des Ausbaus der digitalen Bildungsinfrastruktur kann geplant werden

Schwerin – Der Weg für den DigitalPakt 2.0 ist geebnet: Die Kultusministerinnen und -minister und der amtierende Bundesminister für Bildung und Forschung haben sich auf eine Fortführung des DigitalPakts verständigt und eine gemeinsame Absichtserklärung beschlossen. „Das ist eine gute Nachricht für alle Schulen und für alle Schulträger. Die Kommunen müssen Planungssicherheit erhalten, um weiter in die digitale Bildungsinfrastruktur investieren zu können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg und künftige Präsidentin der Bildungsministerkonferenz im Jahr 2025.

Der DigitalPakt 2.0 soll auf den DigitalPakt Schule folgen, der Ende 2024 ausläuft. „Alle Länder sind erleichtert, dass die Fortsetzung einen großen Schritt näher rückt. Wir haben uns auf Eckpunkte geeinigt, die eine Anschlussfinanzierung vieler angestoßener Projekte möglich machen. Als Präsidentin der Bildungsministerkonferenz werde ich Gespräche mit einer neuen Bundesregierung aufnehmen, damit wir den DigitalPakt 2.0 auch umsetzen können“, so Oldenburg.

Laut Absichtserklärung stellt der Bund bis zu 2,5 Milliarden Euro für die Jahre 2025 bis 2030 in Aussicht. Die Länder und Kommunen beteiligen sich mit einer Kofinanzierung. Der DigitalPakt 2.0 soll Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine Bund-Länder-Initiative zum Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis finanzieren.

Von 2020 bis 2024 hat der Bund den 16 Ländern und damit auch den rund 5.500 kommunalen Schulträgern 6,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur an den rund 40.000 Schulen in Deutschland zur Verfügung gestellt. Die Schulträger konnten für die Schulen Internetanschlüsse, WLAN, digitale Tafeln, Server, Software sowie Millionen Tablets oder Laptops für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte beschaffen.

Schwesig fordert Wirtschafts­sofortprogramm

….. und Absenkung der Mehrwertsteuer

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Berlin an der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder teilgenommen. Sie hat auf der Ministerpräsidenten­konferenz in Berlin nochmals gefordert, dass wichtige bundespolitische Entscheidungen noch vor der Bundestagswahl getroffen werden, die die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlasten.

„Die Menschen, die Unternehmen, die Länder und Kommunen brauchen jetzt Planungs­sicherheit und Stabilität. Die Energiepreise müssen für Wirtschaft und Bürger sinken. Deshalb setzen wir uns weiter dafür ein, dass die Entlastung bei den Netzentgelten auch für Übertragungsnetze kommt. Darüber hinaus brauchen wir ein Sofortprogramm des Bundes zur Ankurbelung der Konjunktur. Das ist dringend geboten und kann nicht bis nach der Bundestagswahl warten.“

„Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern das höchste Wirtschafts­wachstum der Länder hat, sehe ich die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland insgesamt mit Sorge. Große Unternehmen wie ThyssenKrupp oder VW haben einen Arbeitsplatzabbau angekündigt. Es bleibt die wichtigste Aufgabe der Politik, für Rahmen­bedingungen zu sorgen, die die Wirtschaft stabilisiert. Das ist auch für Automobilzulieferer in Mecklenburg-Vorpommern entscheidend“, so Schwesig.

Schwesig bekräftigt darüber hinaus den Vorschlag des Bundeskanzlers, aufgrund der hohen Lebensmittelpreise in Deutschland den Mehrwert­steuersatz für Lebensmittel von sieben auf fünf Prozent zu senken.

„Das würde vor allem Menschen mit kleinen Einkommen direkt und unbürokratisch helfen. Für Mecklenburg-Vorpommern ist darüber hinaus auch die Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie wichtig. Hier bleiben wir bei unserer Forderung: die Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen von 19 auf 7 Prozent. Das ist wichtig für den Erhalt von Arbeitsplätzen in dem so wichtigen Wirtschafts­bereich unseres Landes.“

Mietpreisbremse verlängern

M-V und weitere Länder starten Bundesratsinitiative

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird gemeinsam mit Hamburg und weiteren Bundesländern eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse starten. Die derzeit geltende Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus.

Eine Verlängerung wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierungsparteien vereinbart, aber nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund zu erwartender Koalitionsverhandlungen nach der erfolgten Neuwahl voraussichtlich Ende Februar 2025 ist ungewiss, ob und wann der Bund ein Gesetzgebungsverfahren wieder aufnehmen wird. Deshalb wird die kurzfristige Einbringung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat angestrebt.

„Die Mietpreisbremse schafft keinen neuen Wohnraum, aber sie ist ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor explosionsartigen Mietsteigerungen“, so Landesbauminister Christian Pegel. „Wir haben im Land weiterhin angespannte Wohnungsmärkte in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald und einigen Tourismushochburgen.

Die derzeit hohen Bau- und Finanzierungskosten erschweren es außerdem, die Anzahl der neugebauten Wohnungen weiter zu steigern. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum Jahresende 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen. Gekoppelt mit den hohen Energie- und Lebenshaltungskosten würde dies insbesondere Menschen mit niedrigem und zunehmend auch mittleren Einkommen aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen. Das betrifft vor allem Familien mit Kindern.“

Die Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung im Jahr 2015 bereits einmal verlängert worden. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu sichern und um den mit steigenden Mieten einhergehenden Risiken der Armut und der Segregation entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf noch einmal eine Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2029 vor. Für eine zeitnahe Beschlussfassung ist die Aufsetzung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 20. Dezember 2024 notwendig.

Sollte die Bundesratsinitiative keinen Erfolg haben, bedeutet dies für Mecklenburg-Vorpommern, dass die geltende Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald mangels fehlender Rechtsgrundlage am 31. Dezember 2025 ausläuft.

In den zurückliegenden Jahren konnten in dem Programm „Neubau Sozial“, das die Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen fördert, m Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zur Veröffentlichung der Darlehensrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ (am 9. Februar 2023) insgesamt 905 Wohnungen gefördert werden. Das bewilligte Zuschussvolumen betrug durch dieses Förderprogramm insgesamt mehr als 54,9 Millionen Euro.

Mit der Darlehensförderung seit dem 9. Februar 2023 bis Ende 2024 wurden mehr als 145 Millionen Euro bewilligt und insgesamt 745 Wohnungen gefördert. Für 2025 beträgt der Planansatz für den Neubau ca. 59 Millionen Euro.

Reform der Pflegeversicherung

Hamburg – Am Mittwoch und Donnerstag fand in Hamburg die diesjährige Konferenz der Ministerinnen und Minister für Arbeit und Soziales (ASMK) statt. Dabei unterstrich das Ländergremium die Notwendigkeit einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung.

„Die Pflegeversicherung hilft seit 30 Jahren Millionen Pflegebedürftigen, hat aber selbst chronische Probleme. So hat sich allein die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, verfünffacht. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der weiter zunehmenden Personalengpässe sowie der Kostenentwicklung braucht die Pflege jetzt den Einstieg in eine grundlegende Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese nach der ASMK.

Maßnahmenvorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung lägen auf dem Tisch. Die ASMK habe deshalb den Bund aufgefordert, die Ergebnisse der BLAG kurzfristig noch in dieser Legislaturperiode gesetzgeberisch aufzugreifen und umzusetzen. „Es geht dabei vor allem auch um die Begrenzung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen“, verdeutlichte Drese.

Ein zentrales Thema der ASMK waren zudem die Sozialgesetze und Verfahren in den Sozialverwaltungen. „Wir haben in einem Leitantrag beschlossen, hierfür eine Zukunftsinitiative der Länder unter Mitwirkung von Bund und Kommunen zu gründen. Es geht uns darum, die Verfahren in den Sozialverwaltungen einfacher, unbürokratischer und damit bürgernäher zu gestalten und Reformvorschläge für das Sozialleistungsrecht zu unterbreiten.“, sagte Drese.

Ein weiteres wichtiges Anliegen der ASMK war nach Aussage von Drese der Kampf gegen Einsamkeit. „Studien zeigen deutlich, dass Einsamkeit alle Altersgruppen betrifft. Infolge der Corona-Pandemie hat sich das Einsamkeitsempfinden insbesondere bei Kindern und jüngerer Menschen deutlich verstärkt“, so die Ministerin. Dem müsse verstärkt begegnet und das Thema Einsamkeit stärker politisch und wissenschaftlich begleitet werden. „Die ASMK hat sich deshalb dafür ausgesprochen, die Einsamkeit junger Menschen als gesamtgesellschaftliche Herausforderung anzunehmen und daraus Maßnahmen abzuleiten“, hob Drese hervor.

Arbeitsmarkt im November 2024

Nürnberg – „Die Wirtschaftsschwäche belastet weiterhin den Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im November zwar abgenommen; die Rückgänge waren aber – wie schon im Vormonat – gering“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im November: -17.000 auf 2.774.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +168.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:-0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im November 2024 um 17.000 auf 2.774.000 gesunken. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 7.000 zugenommen. Verglichen mit dem November des vorigen Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 168.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 3,3 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 2.000 gestiegen. Sie lag im November 2024 bei 3.554.000, 109.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 25. November für 64.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 268.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 175.000 im August und 194.000 im Juli.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gesunken. Mit 46,32 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 25.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von August auf September 2024 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 10.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im September um 123.000 auf 35,21 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,64 Millionen Personen hatten im September 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 39.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,15 Millionen ausschließlich und 3,50 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im November waren 668.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 65.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im November 2024 um 2 auf 105 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 10 Punkten.

895.000 Personen erhielten im November 2024 Arbeitslosengeld, 104.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im November bei 3.951.000. Gegenüber November 2023 war dies ein Anstieg um 30.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Wolfmanagement jetzt vorbereiten

Schwerin – Anlässlich der 103. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Neuenahr-Ahrweiler am 29. November 2024 fordert Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Bund auf, vorbereitende Maßnahmen für ein aktives Wolfsmanagement in Deutschland zu ergreifen:

„Die Länder hatten sich auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns mehrfach mit Nachdruck für die Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer sowie internationaler Ebene eingesetzt, dieser Einsatz zeigt jetzt einen ersten Erfolg. Nachdem im Zuge der 44. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Berner Überein­kommens der Rat am 25. September 2024 beschlossen hatte, im Namen der Europäischen Union einen Vorschlag zur Änderung des Erhaltungszustands des Wolfs von „streng geschützte Tier­arten“ zu „geschützte Tierarten“ vorzulegen, kann erwartet werden, dass die EU einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Schutzstatus auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention Anfang Dezember 2024 einbringt.

Um den langwierigen Prozess der erforderlichen Rechtsanpassungen auf europäischer und nationaler Ebene zu beschleunigen, wäre es zielführend, dies frühzeitig vorzubereiten. Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den wolfsreichsten Bundesländern. Weidetierhaltern wäre eine weitere Verzögerung bevor wir in ein rechtssicheres und artenschutzgerechtes Wolfmanagement eintreten können, nicht zu vermitteln. Hieran hängt auch ein gutes Stück politischer Glaubwürdigkeit“, so Backhaus.

Ein weiteres beherrschendes Thema der UMK werde der Hochwasserschutz darstellen, ergänzt der Minister: „Die Häufung schwerer Hochwasserereignisse in den letzten Jahren führt eindringlich die immer größer werdende Gefahr durch Hochwasser- und Starkregenereignisse aufgrund des Klimawandels vor Augen. Mit dem Ahrtal findet die UMK in einer Region statt, in der 2021 die Flut- und Hochwasserkatastrophe zahlreiche Menschenleben forderte und immense Schäden verursachte. Zahlreiche weitere Hochwasserereignisse in Deutschland, Europa und global, zuletzt die verheerenden Überflutungen in Spanien, unterstreichen das dringende Gebot, Hochwasserschutz und -vorsorge weiter zu stärken und die Umsetzung konsequent voranzutreiben.

Bund und Länder haben wichtige gemeinsame Anstrengungen unternommen, um den Hochwasserschutz zu stärken, insbesondere durch die Nationale Wasserstrategie, das Klimaanpassungsgesetz und zahlreiche weitere Initiativen auf Länder- und kommunaler Ebene. Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf. Daher ist es grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass auch das Wasserhaushaltsgesetz zeitnah novelliert wird. Der Referentenentwurf der Bundesregierung zum „Hochwasser­schutz­gesetz III“ (HWSG III) ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch sehen die Länder dringend weiteren Ergänzungsbedarf. Vor allem Regelungen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und zur Finanzierbarkeit der Stark­regen­vorsorgekonzepte sollten dringend aufgenommen werden.

Darüber hinaus muss der Bund zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge umsetzen. Dabei ist besonders die Einführung einer Pflichtver­sicherung gegen Elementarschäden hervorzuheben. Das zuständige Bundesministerium hat hierzu, trotz wiederholter Aufforderung, noch immer keinen Regelungsvorschlag unterbreitet. Darüber hinaus soll in dem Beschluss darauf abgestellt werden, dass eine dauerhafte auskömmliche Finanzierung auf allen Verwaltungsebenen notwendig ist, um die Durchführung von allen genannten und weiteren Maßnahmen zu gewährleisten“, fasst Minister Backhaus zusammen.

Mit einem Beschlussvorschlag zur Entwicklung der Treibhausgas­minderungsquoten bringe Mecklenburg einen weiteren wichtigen Punkt in die Konferenz ein, erklärt Minister Backhaus:  „Die Regelungen zur Erfüllung der Klimaquoten sind überkomplex. Ziel ist es aber, einen effektiven Klimaschutz zu gewährleisten. Allerdings führen die aktuellen Regelungen dazu, dass zu den Projekten in Deutschland ausführlich und nachvoll­ziehbar Treibhausgasquellen berichten müssen. Vergleichbare Standards sind bei internationalen Projekten nicht zu erkennen oder werden unzureichend kontrolliert.

So müssen die Betreiber von deutschen Bio- LNG-Anlagen umfassende Berechnungen und Nachweise bezüglich der Treibhausgase vorlegen. Das bedeutet eine umfassende Prozesserfassung, ob z.B. Grünstrom verwen­det wurde oder Gärrestlager gasdicht abgedeckt wurden. Hier darf es keine Wettbewerbsverzerrungen geben. Ziel der Bundes­länder ist, die innovativen Ideen in Deutschland in diesem Bereich zu unterstützen, Finanzierungen zu ermöglichen und die damit verbundene regionale Wertschöpfung zu stärken.

Jedoch gehen vermehrt Hinweise von regionalen Unternehmen ein, die auf einen möglichen Missbrauch bei der Generierung von Zertifikaten im Ausland hinweisen. Durch diesen Missbrauch kann ein Wettbewerbsnachteil für in Deutschland ansässige Unternehmen entstehen. Dies wollen wir wirksam verhindern. Dazu braucht es aber die Unterstützung durch den Bund“, so Backhaus abschließend.