Menü Schließen

Kategorie: Deutschland

Vorsitz der Energieministerkonferenz

Meyer: „Die Energiewende muss gerecht, transparent und zukunftssicher finanziert werden“

Brunsbüttel – „Die Energiewende ist unumkehrbar und für Mecklenburg-Vorpommern eine riesige Chance auf neue wirtschaftliche Stärke. Sie ist aber auch mit vielen Fragen und großen Sorgen verbunden. Die Finanzierung der Energiewende und den damit einhergehenden großen Investitionen muss gerecht, transparent und zukunftssicher sein. Als Vorsitzland wollen wir insbesondere die auskömmliche Finanzierung der vielen großen und kleinen Schritte der Energiewende in den Fokus rücken und so zu mehr Akzeptanz bei Bürgern und Wirtschaft beitragen.“

Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Energie, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zum heutigen Wechsel des Vorsitzes der Energieministerkonferenz (EnMK) in Brunsbüttel gesagt. Der Vorsitz der jährlichen Konferenz der Energieminister geht heute von Schleswig-Holstein auf Mecklenburg-Vorpommern über.

Ausdrücklich unterstützt Minister Meyer die Forderung nach einer Deckelung der Netzentgelte, wie sie zuletzt von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt wurde. Reinhard Meyer: „Die Stromkosten dürfen weder für die Wirtschaft noch für die Menschen unseres Landes aus dem Ruder laufen – für viele ist die Schmerzgrenze überschritten.“

Eine „drängende politische Aufgabe“ sei es, die Bürgerinnen und Bürger noch stärker in die konkreten Projekte der Energiewende einzubeziehen und sie wo immer möglich auch direkt finanziell profitieren zu lassen. Ein wichtiger Baustein sei dafür die Novelle des bestehenden Bürger- und Beteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.

Die erste von zwei Konferenzen unter Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern findet vom 21. bis 23. Mai 2025 in Rostock statt. Reinhard Meyer: „Schleswig-Holstein hat einen tollen Job bei der Organisation der Konferenz gemacht, da wollen und werden wir mit großer Energie anknüpfen.“

Die Energieministerkonferenz (EnMK) ist das zentrale Zusammenkommen der Energieministerinnen und -minister. Das Ziel der EnMK ist insbesondere die effektive Koordination der Energiepolitik der Länder untereinander und mit der Bundespolitik.

Dringliche Vorhaben des Bundes

Justizministerin Bernhardt erinnert an dringliche Vorhaben des Bundes / „Bis zur Vertrauensfrage braucht es aus Sicht von M-V Klarheit über wichtige Gesetzentwürfe“, mahnt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Schwerin – „Nach der Ankündigung der Vertrauensfrage im Bundestag sind aus der Sicht des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz noch einige Baustellen zu schließen. Drei für Mecklenburg-Vorpommern äußerst wichtige Vorhaben sind die Mietrechtsreform, das Gewaltschutzgesetz sowie die Betreuungsvergütung. Diese lang angekündigten Entwürfe müssen endlich im Bundestag behandelt werden“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Der Schutz der Mieterinnen und Mieter ist ein wirklich wichtiger Grund für ein Gesetzesvorhaben. Die Ampelkoalition hatte sich zum Ziel gesetzt, die Mieterschutzregelungen zu evaluieren und zu verlängern. Denn bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Ein Grund ist, dass die Wohnungsbauziele nicht erreicht werden. Die Mietpreisbremse sollte bis zum Jahre 2029 verlängert werden. Ein verpflichtender qualifizierter Mietspiegel sollte dafür sorgen, dass Mietverträge rechtssicher ausgestaltet werden“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Das Recht auf Schutz vor Gewalt muss für jede Frau und ihre Kinder abgesichert werden. Es braucht einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung des Beratungs- und Hilfenetzes sowie von Frauenschutzhäusern. Die Bundesregierung hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet, sich an der Regelfinanzierung zu beteiligen. Ohne die Zusagen des Bundes können die Länder einen bedarfsgerechten Ausbau des Hilfenetzes nicht stemmen. Nur eine gemeinsame Herangehensweise von Bund, Ländern und Kommunen hilft den Betroffenen“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Auch der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuerinnen und Betreuern sollte nicht länger auf sich warten lassen. Dieser Entwurf ist gerade in unserer älter werdenden Gesellschaft bedeutend und richtig. Aus Justizsicht ist die Bedarfsdeckung im Bereich der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung ein zentrales Anliegen.

Die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz festzulegenden Vergütungspauschalen für berufliche Betreuerinnen und Betreuerbedürfen aus fachlicher Sicht einer Anpassung. Angepasst wurde die Vergütung zuletzt vor fünf Jahren. Seitdem wurde nur eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine erwirkt.

Das war aber nur als vorübergehende Zwischenlösung eingeführt, die zum 31. Dezember 2025 ausläuft. Die Bundesregierung darf den Betreuerinnen und Betreuer, egal ob ehrenamtlich oder beruflich, keine über den normalen Verlauf hinausgehenden Verzögerungen zumuten“, fordert Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Deutschlandticket: Preis für Azubis und Senioren

Meyer: „Jedes Ticket wird auch weiterhin mit 20 Euro vom Land unterstützt“

Schwerin – Auch im kommenden Jahr unterstützt das Land Auszubildende und Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern mit vergünstigten Deutschland-Tickets. „Wir halten trotz der komplizierten Haushaltslage an der Unterstützung von 20 Euro pro Ticket fest. Die reduzierten Tickets sind ein Erfolgsmodell und das muss es auch bleiben.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung gesagt. Der Preis der rabattierten Tickets für Auszubildende und Senioren steigt damit von derzeit 29 Euro zum 01. Januar 2025 auf 38 Euro.

Reinhard Meyer: „38 Euro, das ist ein Kompromiss zwischen den Zwängen aus einer schwierigen Haushaltslage und dem dringenden Wunsch, die reduzierten Tickets auch weiterhin zu einem attraktiven Preis anbieten zu können und unsere Azubis und Senioren konkret zu unterstützen. Eine Mehrbelastung von 9 Euro pro Monat geht für viele an die Schmerzgrenze, ist aber in der Gesamtbewertung und mit Blick auf die gestiegenen Kosten im Öffentlichen Nahverkehr ein vertretbarer Schritt. Die Unterstützung durch das Land von 20 Euro pro Ticket bleibt – das ist auch ein Zeichen der Verlässlichkeit.“

Vor diesem Hintergrund betonte der Minister erneut den politischen Willen, den Preis für das Deutschland-Ticket stabil zu halten. „Mit Blick auf unsere Mobilitätsoffensive für Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere für den ländlichen Raum, brauchen wir zwei Dinge: Ein verbessertes Angebot und verlässliche Preise.“

Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ergänzt: „Mit 38 Euro pro Monat bleiben die Deutschlandtickets für Senioren und Seniorinnen und Auszubildende aus Mecklenburg-Vorpommern preislich sehr attraktiv. Mit der Gültigkeit im Rufbus MV und Regiobus MV sowie im gesamten Nahverkehr deutschlandweit bleiben die Ticketangebote ein wichtiger Bestandteil der Mobilitätoffensive des Landes.“

Vorangegangen war eine Entscheidung der Verkehrsministerkonferenz der Länder am 23. September, wonach der Preis des Deutschlandtickets mit dem Jahreswechsel von derzeit 49 auf 58 Euro angehoben wird. Mecklenburg-Vorpommern hatte dieser Entscheidung als einem von zwei Ländern nicht zugestimmt.

Die rabattierten Deutschland-Tickets wurden zuletzt monatlich von insgesamt rund 50.000 Auszubildenden und Rentnerinnen und Rentnern in Mecklenburg-Vorpommern genutzt.

Zwischenstand bei der Endlagersuche

Teilgebiet auf Rügen raus

Schwerin – Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat einen neuen Arbeitsstand zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle veröffentlicht. Demnach wurde das Teilgebiet 78 auf Rügen in die Kategorie D und damit für ein potenzielles Endlager als ungeeignet eingeordnet. Dazu Mecklenburg-Vorpommern Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Damit ist offiziell, dass dieses Teilgebiet im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt wird. Das war eine Forderung der Landeskonferenz Endlagersuche, die sich auf meine Initiative hin 2021 gebildet hat. Ich hoffe, dass bei der Bearbeitung der weiteren Teilgebiete in Mecklenburg-Vorpommern die Hinweise des Landesamtes für Umwelt Naturschutz und Geologie ebenfalls berücksichtigt werden.

Außerdem fordere ich die Bundesregierung auf, die Endlagersuche deutlich zu beschleunigen. Uns allen ist bewusst, dass es enorm anspruchsvoll ist, ein sicheres Lager für Stoffe zu finden, die mindestens eine Million Jahre lang von jedem Kontakt mit dem Menschen abgeschirmt werden müssen. Gefährlicher Atommüll am falschen Standort kann dazu führen, dass ganze Regionen unbewohnbar werden. Doch eine über 50 Jahre lange Suche nach einem passenden Standort ist aus meiner Sicht nicht tragbar. Denn das bedeutet jahrzehntelange Unsicherheit.

Hinzu kommt, dass sich bereits eine große Menge radioaktiver Müll aus den stillgelegten deutschen Atommeilern in Zwischenlagern befindet. Doch die sind nur für 40 Jahre ausgelegt, und davon sind mancherorts schon mehr als 30 Jahre vergangen. Es muss also dringend etwas geschehen. Dafür braucht es mutige Politik, die auch den zu erwartenden Aufschrei der Empörung – unabhängig davon, welcher Standort es am Ende wird – aushält.“

Die weiteren in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen fünf Teilgebiete werden in den kommenden Jahren analog bearbeitet werden. Diese Bearbeitung endet im vierten Quartal 2027 mit den Vorschlägen für die Standortregionen in Deutschland, welche die BGE an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übermittelt. Nach einer Prüfung werden die Vorschläge an die Bundesregierung übermittelt.

Welche Gebiete weiter erkundet werden sollen, entscheiden dann die gewählten Volksvertreter:innen des Bundestags per Gesetz. Die weiteren zwei Phasen der übertägigen und untertägigen Erkundung sollten nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) im Jahre 2031 mit dem der Standortentscheidung beendet sein. Nach aktuellen Aussagen der BGE und des BASE ist jedoch damit erst 2074 bis 2080 zu rechnen.

Maritime Wirtschaft

Schwesig: Die maritime Wirtschaft ist wichtig für ganz Deutschland

Berlin – Unter dem Motto „Maritime Horizonte“ hat sich Mecklenburg-Vorpommern in seiner Landesvertretung in Berlin als maritimer Standort präsentiert. „Die maritime Wirtschaft ist eine der beiden wichtigsten Industriebranchen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie steht für hohe Wertschöpfung und gute, oft tarifgebundene Arbeitsplätze und spielt eine Schlüsselrolle bei der Energiewende.

Darüber hinaus hat die maritime Wirtschaft hohe wirtschaftliche Bedeutung für ganz Deutschland“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Eröffnungsrede. Deshalb sei im Land gemeinsam mit einem Beirat aus Branchenvertretern ein maritimes Zukunftskonzept erarbeitet worden, das in der vergangenen Woche der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

So seien die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern und den anderen norddeutschen Küstenländern von wirtschaftlicher Bedeutung für ganz Deutschland. „Etwa 60 Prozent des deutschen Außenhandels werden auf dem Seeweg abgewickelt. Und es wird mit einem weiteren Anstieg des Seeverkehrs gerechnet“, erklärte die Ministerpräsidentin. Das Land investiere deshalb in seine Häfen. „Wir wollen sie stärken und weiter ausbauen – als Umschlagplatz, aber auch als Industriestandorte direkt am Wasser“.

Auch der Bund leiste seinen Beitrag. „Gerade heute ist der Ausbau des Seekanals Rostock, des Zugangs zum Rostocker Hafen von der See aus, für den Verkehr freigegeben worden. Das stärkt die Attraktivität des Seehafens Rostock. Es liegt im gemeinsamen Interesse von ganz Deutschland, dass wir leistungsfähige Häfen haben.“

Der Schiffbau im Land habe sich neu aufgestellt. „Wenn bei uns an der Küste Schiffe gebaut werden, dann profitieren davon auch die maritimen Zuliefererbetriebe aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Wertschöpfung bei uns im Norden geht Hand in Hand mit Wertschöpfung im Süden“, sagte Schwesig. Wichtige Zukunftsfelder seien die Entwicklung klimafreundlicher Antriebe und der Bau von Konverterplattformen für die Offshore-Windenergie.

„In den vergangenen fünf Jahren haben wir die Stromleistung in der Offshore-Windenergie fast verdoppelt. Drei weitere Windparks sind in der Ostsee geplant. Offshore-Windkraft aber braucht Bauteile, Wartung und eine Infrastruktur an Land. All das sind Chancen für unsere maritime Industrie“, betonte Schwesig. Ein weiteres wichtiges Zukunftsfeld sei der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft.

„Insgesamt fließen bei uns über 700 Millionen Euro Investitionen in Projekte zur Herstellung und zum Transport von grünem Wasserstoff. Das Land beteiligt sich mit 168 Millionen Euro daran“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Wir haben eine starke, leistungsfähige, zukunftsorientierte maritime Wirtschaft in MV. Und diese maritime Wirtschaft wird in ganz Deutschland gebraucht. Sie schafft und sichert Arbeitsplätze im ganzen Land“, so die Ministerpräsidentin.

100. Weltspartag

Verbraucherschutzministerin Bernhardt: „Zinsen fair gestalten.“ / Zum 100. Weltspartag erinnert Ministerin Jacqueline Bernhardt den Bund an einen Beschluss der letzten VSKM zur Darlehensvergabe.

Schwerin – „Der 100. Jahrestag des Weltspartages sollten wir zum Anlass nehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher vor finanziellen Belastungen zu schützen. Besonders gilt das in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und anhaltender Inflation. Daher ist die Bundesregierung nach wie vor dazu aufgerufen, den Schutz vor überhöhten Kreditkosten und Missbrauch zu verbessern.

Ein Vorschlag der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister im Juni 2024 war die Forderung zur Einführung transparenter Obergrenzen für die Zinssätze von Verbraucherdarlehen. Die Zinsgrenzen könnten variabel und produktspezifisch festgesetzt werden. Die Marge der Bank sollte sich dabei an ihren tatsächlichen Kosten orientieren. Zum Beispiel könnten die Zinsen für Dispokredite im Bereich von fünf bis maximal acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beschränkt werden.

Darüber hinaus sollten bei der Berechnung des Effektivzinssatzes von Verbraucherdarlehen die Kosten für sogenannte Restschuldversicherungen berücksichtigt werden. Die Prüfbitte an die Bundesregierung wird auf der nächsten Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister erneut besprochen“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des 100. Weltsparertages.

„Vor 100 Jahren ist der Weltspartag ins Leben gerufen worden. Damals wie heute ist erspartes Geld wertvoll. Als Verbraucherschutzministerin setze ich alles daran, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Missbrauch und Betrug zu schützen.

Daher ist es mir auch wichtig immer wieder zu betonen, dass die Pflicht der kontoführenden Bank zu Beratungsangeboten über alternative und günstigere Finanzprodukte als die Inanspruchnahme von teuren Dispositionskrediten ausgebaut wird.

So sollte diese Pflicht zur Erstberatung früher einsetzten als derzeit vorgesehen, nämlich bereits dann, wenn eine Kontoüberziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von drei Monaten und durchschnittlich in Höhe eines Betrags in Anspruch genommen wurde, der 60 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages des Dispositionsrahmens übersteigt“, erklärt Ministerin Bernhardt.

Umweltpreis der Bundesstiftung Umwelt

Moore: Backhaus gratuliert Dr. Franziska Tanneberger zum Umweltpreis

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus gratuliert Dr. Franziska Tanneberger, Leiterin des Greifswalder Moorcentrums, zum Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, einem der höchstdotierten Umweltauszeichnungen Europas: „Für mich gehört Frau Dr. Tanneberger zu den weltweit einflussreichsten Moorforschenden.

Sie gilt als treibende Kraft bei der Revitalisierung von Mooren und als Brückenbauerin zwischen Wissenschaft, Politik und Landwirtschaft. Uns verbindet eine enge und konstruktive Zusammenarbeit. Ihr Engagement und Ihre Kompetenz haben mich immer wieder beeindruckt. Sie ist eine würdige Preisträgerin.“

In Mecklenburg-Vorpommern besitzen Moore das größte Potenzial im Kampf gegen den Klimawandel und zur Anpassung an dessen Folgen. Insgesamt verursachen die entwässerten Moore hierzulande Treibhausgasemissionen in Höhe von über 6 Millionen Tonnen CO2-Äq pro Jahr und sind damit für rund 30 Prozent der gesamten Treibhausgase von Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.

Von den rund 285.00 Hektar Moorfläche, was 12 Prozent der Landesfläche entspricht, konnten wir seit 1991 rund 35.000 Hektar revitalisieren. „Das heißt, das vorhandene Potenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft und die Landesregierung setzt alles daran, gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Praxis weitere Wiedervernässungsmaßnahmen umzusetzen und alternative Bewirtschaftungsformen zu etablieren“, sagte Minister Backhaus.

Er betonte dabei, dass Moorschutz nicht von oben durchgesetzt werden darf: „Wir müssen Angebote und Anreize schaffen, damit Landnutzer Moorschutz nicht als Minusgeschäft werten.“

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zum Beispiel am Stettiner Haff entsprechende Paludi-Pilotvorhaben, in denen die Bewirtschaftung von Nassgrünland sowie der Anbau von Paludikulturen (Rohrkolben, Schilf, Anbaugräser, u.a.)  unter realen Bedingungen auf Polderebene großflächig (mehrere 100 ha) getestet werden, um aktuell fehlende belastbare Erkenntnisse zu ganzjähriger flurnaher Wasserhaltung bewirtschafteter Moorböden zu erlangen.

„Nur so können wir in letzter Konsequenz Planungssicherheit für unsere Landwirtschaftsbetriebe erreichen und die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden erhöhen.“

Herbst-Steuerschätzung 2024

Geringere Einnahmeerwartungen / Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir sparen beim Staat, nicht an den Bürgerinnen und Bürgern.“

Schwerin – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat in seiner Herbst-Steuerschätzung erneut geringere Steuereinnahmen prognostiziert. Gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2024 reduzieren sich die Einnahmeerwartungen für Bund, Länder und Gemeinden im Schätzzeitraum 2024 bis 2028 um insgesamt 58 Milliarden Euro.

Hauptursachen für die Rückgänge sind die schwächere wirtschaftliche Entwicklung im Jahresverlauf sowie neue Rechtsänderungen, wie beispielsweise die Umsetzung von Urteilen des Bundesfinanzhofs zur Kapitalertragsteuer von ausländischen Investmentfonds. Die wirtschaftlichen Aussichten ab 2025 sind nach der aktuellen Herbstprojektion der Bundesregierung etwas besser als noch im Frühjahr angenommen.

Für Mecklenburg-Vorpommern werden mit dem aktuellen regionalisierten Schätzergebnis zusätzlich zu den gesamtstaatlichen Effekten erstmals die Auswirkungen des Zensus 2022 sichtbar. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet mit rd. 3,5 Prozent gemeinsam mit Berlin und Hamburg den deutschlandweit größten relativen Einwohnerrückgang, dieser fällt rund 1,85 Prozentpunkte höher aus als im deutschlandweiten Durchschnitt.

Da die Einwohnerzahl die maßgebende Bezugsgröße im bundesstaatlichen Finanzausgleich darstellt, führt der überdurchschnittliche Einwohnerrückgang zu hohen Einnahmeverlusten.

Für den Landeshaushalt werden insgesamt Mindereinnahmen in Höhe von 242 Millionen Euro für das Jahr 2024 sowie 563 Millionen Euro für das Jahr 2025 gegenüber den geplanten Steuereinnahmen erwartet. Gegenüber den bisherigen Einnahmeerwartungen kommt damit ein zusätzliches Defizit in Höhe von 29 Millionen Euro auf Mecklenburg-Vorpommern zu.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die schlechteren Einnahmeerwartungen stellen uns vor erhebliche Herausforderungen. Es wird schwieriger, unsere erfolgreiche Finanzpolitik aus Sparen, Schuldenabbau und zugleich hohen Investitionen wie bisher fortzusetzen. Angesichts dieser Entwicklungen wird die Landesregierung ihren Weg der Staatsmodernisierung und des Bürokratieabbaus jedoch entschlossen weitergehen.

Wir sparen beim Staat, nicht an den Bürgerinnen und Bürgern. Um auf die veränderte finanzielle Lage reagieren zu können, prüft das Finanzministerium derzeit die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts für 2025.“

Während die Einnahmeprognosen für das Land sinken, entwickeln sich die prognostizierten Steuereinnahmen der Kommunen, insbesondere aus der Gewerbesteuer, im Vergleich stabiler. So wird nach dem aktuellen Schätzergebnis für das Jahr 2024 eine Verbesserung der kommunalen Steuereinnahmen um 67 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung erwartet. Die positiven Effekte werden sich aber in den Folgejahren abschwächen.

Das niedrigere Einnahmeniveau des Landes wird deutliche Auswirkungen auf die Höhe der Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich ab 2025 haben. Das Land wird die Kommunen hierüber nach endgültiger Klärung von Abrechnungseffekten im bundesstaatlichen Finanzausgleich zeitnah informieren.