Menü Schließen

Kategorie: Deutschland

Stärkung der Integrationsstrukturen

Berlin – Die Integrationsbeauftragten von Bund und Ländern haben sich in dieser Woche im Rahmen ihres Herbsttreffens in Berlin für mehr Unterstützung von Kommunen bei der Integration ausgesprochen. „Denn genau dort entscheidet sich im alltäglichen gemeinsamen Leben, ob Integration gelingt oder nicht“, erklärte die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael, die Mecklenburg-Vorpommern in der Bundeshauptstadt vertrat.

Deshalb fordern die Integrationsbeauftragten eine konsequente und verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Kommunen. „Nur so kann mit Weitblick eine krisenfeste Integrationsinfrastruktur entstehen, die Integration und Teilhabe von Anfang an ermöglicht und anschließend weiter verfestigt. Denn Integration ist eine Daueraufgabe und kein Sprint“, so Michael.

Besonders betroffen sei die Finanzierung von Integrationskursen und Angebote zum Spracherwerb. „Hier zu kürzen, bedeutet am falschen Ende zu sparen. Denn in diesen Kursen wird das Fundament gelegt, um sich in Deutschland zurecht zu finden, um unsere Werte zu verstehen und auch sprachlich einen Zugang zur Gesellschaft zu finden“, erklärte die Integrationsbeauftragte mit Blick auf geplante Einsparungen im nächsten Bundeshaushalt.

Sie betonte zudem, dass von diesen Strukturen nicht nur wie häufig angenommen Geflüchtete profitieren, sondern auch EU-Arbeitnehmende und Menschen, die über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach Deutschland kommen. „Wir suchen diese Fachkräfte in vielen Branchen und Bereichen wie im Gesundheitswesen oder der Pflege händeringend. Gerade auch für diese dringend benötigten Zuwanderinnen und Zuwanderer wollen wir einen Start in Deutschland so attraktiv wie möglich gestalten, um im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte Schritt zu halten“, hob Michael hervor.

Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl mahnten die Integrationsbeauftragten zudem dringend vor einer Asyldebatte, die migrationsfreindliche Ressentiments bedient. „Abgesehen davon, dass Hass und Hetze keine Lösung für die Herausforderungen in der Integrationspolitik bieten, spaltet eine solche Rhetorik unsere Gesellschaft nur noch weiter“, so Michael.

Die Integrationsbeauftragten fordern stattdessen ein offenes Bekenntnis zur Vielfalt: „Deutschland ist ein Einwanderungsland. Wir sollten viel mehr betonen, dass Vielfalt eine Bereicherung und elementarer Bestandteil einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist. Dabei dürfen wir vor Problemen nicht die Augen verschließen und müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Integration funktioniert“, erklärte Michael.

Die Berliner Erklärung der Integrationsbeauftragten ist in Gänze auf der Website des Ministeriums abrufbar.

Kinder/Jugendliche in DDR-Spezialeinrichtungen

Erlittenes Unrecht anzuerkennen, sind wir den Opfern schuldig

Schwerin – Im Auftrag des Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wurde in den letzten Jahren das Schicksal von Kindern und Jugendlichen in sonderpädagogischen, psychiatrischen und Behinderteneinrichtungen in den DDR-Nordbezirken erforscht. Auf einer Tagung in Schwerin wurde am (heutigen) Dienstag der dritte und abschließende Band des Autors und zeitgeschichtlichen Forschers Falk Bersch vorgestellt.

Sozialministerin Stefanie Drese dankte dem Landesbeauftragten Burkhard Bley und dessen Vorgängerin Anne Drescher für die umfangreiche wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem dunklen, und bisher eher unterbeleuchteten, sozialpolitischen Kapitel in der DDR. “Es ist unsere Verantwortung, dass das Leid und Unrecht gesehen und anerkannt werden, welches den zahlreichen Betroffenen zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und in stationären psychiatrischen Einrichtungen zugefügt wurde“, betonte Drese zum Auftakt der Veranstaltung.

Erlittenes Unrecht unmissverständlich anzusprechen, es historisch einzuordnen und in die Öffentlichkeit zu bringen, sind wir den Opfern schuldig“, sagte die Ministerin weiter. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen waren, bedingt durch ihre körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, in ganz besonderer Weise der Willkür des Erziehungs- und Pflegepersonals, aber auch den oft unwürdigen Bedingungen in den Einrichtungen ausgeliefert, verdeutlichte Drese.

Etwa 140.000 Kinder und Jugendliche waren von 1949 bis 1990 in der DDR zeitweise stationär in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Anstalten untergebracht. Bei der dafür eingerichteten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ haben nahezu 24.000 Betroffene Leistungen erhalten, weil sie körperliche, psychische, sexualisierte Gewalt, Essenszwang, ungerechtfertigte medizinische und therapeutische Maßnahmen und anderes Leid und Unrecht über sich ergehen lassen mussten und heute noch an Folgewirkungen leiden.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben laut Abschlussbericht der Stiftung insgesamt 1.638 von diesen Betroffenen Leistungen in einer Gesamthöhe von knapp 15,2 Millionen Euro erhalten“, verdeutlichte Drese. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte sich mit einer Summe in Höhe von 5,9 Millionen Euro an der Stiftung beteiligt.

Drese: „Eine Entschädigungsleistung kann erlittenes Leid natürlich nicht wieder gut machen. Doch durch kontinuierliche Aufarbeitung und Veranstaltungen wie der heutigen erkennen wir dieses Leid an und wird sichtbar, welches Unrecht geschehen ist. Über 2.000 mit den Betroffenen von der Stiftung geführte Gespräche bestätigen dies eindrücklich.“

Die im Januar 2017 bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtete Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat in ihrer Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis zum 28. März 2023 Menschen unterstützt, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben und an den Folgen zum Teil noch bis heute leiden. Ziel der Stiftung war es, die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und das den Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht durch Gespräche individuell anzuerkennen.

Als Bestandteil der individuellen Anerkennung sollten Betroffene, bei denen aufgrund erlittenen Leids und erlebten Unrechts während der Unterbringung zum Zeitpunkt der Anmeldung noch eine Folgewirkung bestand, finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. Die finanzielle Unterstützungsleistung wurde als einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zum selbstbestimmten Einsatz ausgezahlt. Die Stiftung wurde von Bund, Ländern und Kirchen für Betroffene in Ost und West mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich mit rund 5,9 Millionen Euro an der Finanzierung.

Gedenkstunde des Landtages M-V

Schwesig: Wir sind dankbar, dass wir in Deutschland fast 80 Jahre in Frieden leben

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat bei der Gedenkstunde des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum Volkstrauertag dazu aufgefordert, die Erinnerung an die Geschichte wachzuhalten und weiterzugeben.

„Wir haben gerade auf dem Alten Friedhof Kränze niedergelegt. Wir gedenken damit der Millionen von Toten der Weltkriege des vergangenen Jahrhunderts. Wir gedenken der Opfer von Diktatur und Gewaltherrschaft. Wir denken an die deutschen Soldaten, die bei ihren Auslandseinsätzen ums Leben gekommen sind. Und wir denken an die vielen Menschen, die auf der ganzen Welt in diesen Tagen unter Krieg, Bürgerkrieg und Gewalt leiden.

Die Nazis hätten den Volkstrauertag zum so genannten „Heldengendenktag“ gemacht und damit seinen Sinn missbraucht. Die Möglichkeit, aus den schrecklichen Erfahrungen des Ersten Weltkriegs zu lernen, hat gerade Deutschland damals nicht genutzt. Im Gegenteil: Mit dem Überfall auf Polen habe Nazideutschland einen weiteren Weltkrieg begonnen, der über 75 Millionen Menschen das Leben kostete.

Die Ermordung der Juden, die Zerstörung Europas – „auch an dieses millionenfache Leid denken wir heute. Unsere Generation trägt keine Verantwortung für die Verbrechen von damals. Aber wir stehen in der Verantwortung, daran zu erinnern und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert.“

Der Volkstrauertag sei ein stiller Feiertag, ein Tag des Innehaltens. Schwesig: „Er mahnt uns, Konflikte friedlich zu lösen. Denn jeder Krieg tötet unschuldige Opfer. Nur im Frieden können wir Menschen gut miteinander leben. Nur im Frieden gibt es Sicherheit, Freiheit und Wohlstand. In Deutschland leben wir trotz aller Sorgen und Probleme seit bald 80 Jahren in Frieden. Dafür sind wir dankbar. Und wir müssen alles dafür tun, dass dies auch so bleibt.“

Engagement gegen Einsamkeit

Konzept aus Poppendorf gewinnt Sozialpreis für Existenzgründer und Jungunternehmer

Schwerin – Mit dem „KfW Award Gründen“ werden jährlich Existenzgründer und Jungunternehmer geehrt, die in besonderem Maße soziale Verantwortung übernehmen. Der Landessieg für Mecklenburg-Vorpommern ging in diesem Jahr an ein gemeinnütziges Start-up gegen Einsamkeit aus Poppendorf bei Rostock. In einem umgebauten Schweinestall kommen dort Seniorinnen und Senioren und Freiwillige aus dem Dorf zusammen, um gemeinsam Rezepte „von Oma und Opa“ zu kochen. Die Produkte werden anschließend im eigenen Dorfladen und Café verkauft. Die Erlöse fließen in die Prävention gegen Einsamkeit zurück.

Sozialministerin Stefanie Drese, die das von zwei Brüdern gegründete Bio24 Social-Projekt im Juli auch persönlich besuchte, gratulierte dem Team heute zum Gewinn und drückt nun die Daumen für den Publikumspreis. „Das Unternehmen bringt mit kreativen Ideen das Dorf zusammen und bindet Ältere wie Jüngere mit ein. Und wo Menschen jeden Alters aufeinandertreffen, wo gemeinsam gekocht, geklönt, gescherzt und manchmal sogar getanzt wird, dort hat Einsamkeit keinen Platz“, zeigte sich die Ministerin sicher.

So setze das Projekt bereits praktisch um, was auf Landesebene im Rahmen des Runden Tisches gegen Einsamkeit erarbeitet werde. „Mit mehr als 60 Mitgliedern aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft beschäftigen wir uns in diesem Gremium seit dem vergangenen Jahr mit der Frage, wie wir den zunehmen Vereinsamungstendenzen in unserer Gesellschaft wirksam begegnen können. Denn Einsamkeit ist längst kein gesellschaftliches Randphänomen mehr – auch unabhängig vom Alter“, erklärte Drese. Erste Handlungsempfehlungen sollen im Jahr 2025 dem Landtag übergeben werden.

Drese wies darauf hin, dass beim „KfW Award Gründen“ zusätzlich noch ein Publikumspreis vergeben werde. Bis zum 29. November kann hierfür auf den Seiten der KfW abgestimmt werden. „Ich kann mir kein besseres Projekt vorstellen als Bio24 Social, das mit Herz und Wärme ein ganzes Dorf mit Leben erfüllt. Ich hoffe deshalb, dass auch der Publikumspreis im Dezember nach Mecklenburg-Vorpommern geht.“

75 Jahre Grundgesetz und 35 Jahre Mauerfall

Justizministerin Jacqueline Bernhardt erinnert an beide Jubiläen in diesem Jahr: „Die Demokratie muss weiterhin verteidigt werden.“

Schwerin – „In einem Jahr wie dem 75. Jahrestag des Grundgesetzes ist das 35. Jubiläum des Mauerfalls ebenso hervorzuheben. Beide Ereignisse der deutschen Geschichte sind bedeutend und grundlegend für die heutige Bundesrepublik. Grundgesetz und Mauerfall stehen für Freiheit und Demokratie.

Mit dem Mauerfall am 9. November 1989 hatten die Bürgerinnen und Bürgern der DDR genau diesen, ihren Willen zu Demokratie, Meinungsfreiheit, unabhängiger Justiz und auch Reisefreiheit besiegelt. Zwar hatten an dem Abend vor 35 Jahren nicht alle sofort ein geeintes Deutschland im Blick, doch die Forderungen nach Freiheiten und Rechtsstaat waren nicht zu überhören.

Die Folge des Beitritts der fünf Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen war dann mit dem Votum der ersten und letzten freien Wahlen in der DDR demokratisch legitimiert“, erinnert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem Mauerfall und der anschließenden Entwicklung stand der Umgang mit dem Grundgesetz vor einer ganz neuen Herausforderung. Das ursprünglich als Provisorium von dem Parlamentarischen Rat erarbeitete Grundgesetz sollte mit einem wieder geeinten Deutschland durch eine Verfassung ersetzt werden.

In Artikel 146 GG heißt es: ‚Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.‘ Doch hat sich das Grundgesetz in seiner Form schon damals bewährt, es wurde von vielen auch als ideale Verfassung betrachtet.

Somit blieb es beim Grundgesetz, das nach dem Mauerfall und seit der Wiedervereinigung auch für den Osten gilt. Das Grundgesetz, das unmissverständlich, Demokratie, die unabhängige Justiz, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder auch Gleichstellung der Menschen in Deutschland garantiert, muss weiterhin tagtäglich verteidigt werden“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Vorsitz der Energieministerkonferenz

Meyer: „Die Energiewende muss gerecht, transparent und zukunftssicher finanziert werden“

Brunsbüttel – „Die Energiewende ist unumkehrbar und für Mecklenburg-Vorpommern eine riesige Chance auf neue wirtschaftliche Stärke. Sie ist aber auch mit vielen Fragen und großen Sorgen verbunden. Die Finanzierung der Energiewende und den damit einhergehenden großen Investitionen muss gerecht, transparent und zukunftssicher sein. Als Vorsitzland wollen wir insbesondere die auskömmliche Finanzierung der vielen großen und kleinen Schritte der Energiewende in den Fokus rücken und so zu mehr Akzeptanz bei Bürgern und Wirtschaft beitragen.“

Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Energie, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zum heutigen Wechsel des Vorsitzes der Energieministerkonferenz (EnMK) in Brunsbüttel gesagt. Der Vorsitz der jährlichen Konferenz der Energieminister geht heute von Schleswig-Holstein auf Mecklenburg-Vorpommern über.

Ausdrücklich unterstützt Minister Meyer die Forderung nach einer Deckelung der Netzentgelte, wie sie zuletzt von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt wurde. Reinhard Meyer: „Die Stromkosten dürfen weder für die Wirtschaft noch für die Menschen unseres Landes aus dem Ruder laufen – für viele ist die Schmerzgrenze überschritten.“

Eine „drängende politische Aufgabe“ sei es, die Bürgerinnen und Bürger noch stärker in die konkreten Projekte der Energiewende einzubeziehen und sie wo immer möglich auch direkt finanziell profitieren zu lassen. Ein wichtiger Baustein sei dafür die Novelle des bestehenden Bürger- und Beteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.

Die erste von zwei Konferenzen unter Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern findet vom 21. bis 23. Mai 2025 in Rostock statt. Reinhard Meyer: „Schleswig-Holstein hat einen tollen Job bei der Organisation der Konferenz gemacht, da wollen und werden wir mit großer Energie anknüpfen.“

Die Energieministerkonferenz (EnMK) ist das zentrale Zusammenkommen der Energieministerinnen und -minister. Das Ziel der EnMK ist insbesondere die effektive Koordination der Energiepolitik der Länder untereinander und mit der Bundespolitik.

Dringliche Vorhaben des Bundes

Justizministerin Bernhardt erinnert an dringliche Vorhaben des Bundes / „Bis zur Vertrauensfrage braucht es aus Sicht von M-V Klarheit über wichtige Gesetzentwürfe“, mahnt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Schwerin – „Nach der Ankündigung der Vertrauensfrage im Bundestag sind aus der Sicht des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz noch einige Baustellen zu schließen. Drei für Mecklenburg-Vorpommern äußerst wichtige Vorhaben sind die Mietrechtsreform, das Gewaltschutzgesetz sowie die Betreuungsvergütung. Diese lang angekündigten Entwürfe müssen endlich im Bundestag behandelt werden“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Der Schutz der Mieterinnen und Mieter ist ein wirklich wichtiger Grund für ein Gesetzesvorhaben. Die Ampelkoalition hatte sich zum Ziel gesetzt, die Mieterschutzregelungen zu evaluieren und zu verlängern. Denn bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Ein Grund ist, dass die Wohnungsbauziele nicht erreicht werden. Die Mietpreisbremse sollte bis zum Jahre 2029 verlängert werden. Ein verpflichtender qualifizierter Mietspiegel sollte dafür sorgen, dass Mietverträge rechtssicher ausgestaltet werden“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Das Recht auf Schutz vor Gewalt muss für jede Frau und ihre Kinder abgesichert werden. Es braucht einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung des Beratungs- und Hilfenetzes sowie von Frauenschutzhäusern. Die Bundesregierung hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet, sich an der Regelfinanzierung zu beteiligen. Ohne die Zusagen des Bundes können die Länder einen bedarfsgerechten Ausbau des Hilfenetzes nicht stemmen. Nur eine gemeinsame Herangehensweise von Bund, Ländern und Kommunen hilft den Betroffenen“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Auch der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuerinnen und Betreuern sollte nicht länger auf sich warten lassen. Dieser Entwurf ist gerade in unserer älter werdenden Gesellschaft bedeutend und richtig. Aus Justizsicht ist die Bedarfsdeckung im Bereich der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung ein zentrales Anliegen.

Die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz festzulegenden Vergütungspauschalen für berufliche Betreuerinnen und Betreuerbedürfen aus fachlicher Sicht einer Anpassung. Angepasst wurde die Vergütung zuletzt vor fünf Jahren. Seitdem wurde nur eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine erwirkt.

Das war aber nur als vorübergehende Zwischenlösung eingeführt, die zum 31. Dezember 2025 ausläuft. Die Bundesregierung darf den Betreuerinnen und Betreuer, egal ob ehrenamtlich oder beruflich, keine über den normalen Verlauf hinausgehenden Verzögerungen zumuten“, fordert Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Deutschlandticket: Preis für Azubis und Senioren

Meyer: „Jedes Ticket wird auch weiterhin mit 20 Euro vom Land unterstützt“

Schwerin – Auch im kommenden Jahr unterstützt das Land Auszubildende und Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern mit vergünstigten Deutschland-Tickets. „Wir halten trotz der komplizierten Haushaltslage an der Unterstützung von 20 Euro pro Ticket fest. Die reduzierten Tickets sind ein Erfolgsmodell und das muss es auch bleiben.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung gesagt. Der Preis der rabattierten Tickets für Auszubildende und Senioren steigt damit von derzeit 29 Euro zum 01. Januar 2025 auf 38 Euro.

Reinhard Meyer: „38 Euro, das ist ein Kompromiss zwischen den Zwängen aus einer schwierigen Haushaltslage und dem dringenden Wunsch, die reduzierten Tickets auch weiterhin zu einem attraktiven Preis anbieten zu können und unsere Azubis und Senioren konkret zu unterstützen. Eine Mehrbelastung von 9 Euro pro Monat geht für viele an die Schmerzgrenze, ist aber in der Gesamtbewertung und mit Blick auf die gestiegenen Kosten im Öffentlichen Nahverkehr ein vertretbarer Schritt. Die Unterstützung durch das Land von 20 Euro pro Ticket bleibt – das ist auch ein Zeichen der Verlässlichkeit.“

Vor diesem Hintergrund betonte der Minister erneut den politischen Willen, den Preis für das Deutschland-Ticket stabil zu halten. „Mit Blick auf unsere Mobilitätsoffensive für Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere für den ländlichen Raum, brauchen wir zwei Dinge: Ein verbessertes Angebot und verlässliche Preise.“

Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ergänzt: „Mit 38 Euro pro Monat bleiben die Deutschlandtickets für Senioren und Seniorinnen und Auszubildende aus Mecklenburg-Vorpommern preislich sehr attraktiv. Mit der Gültigkeit im Rufbus MV und Regiobus MV sowie im gesamten Nahverkehr deutschlandweit bleiben die Ticketangebote ein wichtiger Bestandteil der Mobilitätoffensive des Landes.“

Vorangegangen war eine Entscheidung der Verkehrsministerkonferenz der Länder am 23. September, wonach der Preis des Deutschlandtickets mit dem Jahreswechsel von derzeit 49 auf 58 Euro angehoben wird. Mecklenburg-Vorpommern hatte dieser Entscheidung als einem von zwei Ländern nicht zugestimmt.

Die rabattierten Deutschland-Tickets wurden zuletzt monatlich von insgesamt rund 50.000 Auszubildenden und Rentnerinnen und Rentnern in Mecklenburg-Vorpommern genutzt.