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Kategorie: Deutschland

Zukunft der Landwirtschaft

Schwerin – Die Agrarwirtschaft steht derzeit vor multiplen Herausforderungen. „Aus der schwelenden Glut ist mittlerweile ein Flächenbrand geworden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin und bezog sich dabei auf die Protestwelle, die inzwischen mehrere Europäische Staaten erfasst hat. Die Landwirte wehren sich gegen eine überbordende Bürokratie, immer höhere Umweltauflagen, die sinkende Wettbewerbsfähigkeit und zunehmende Dumpingpreise für landwirtschaftliche Produkte. Sie fordern Planungssicherheit und Verlässlichkeit und ein Einkommen von dem sie leben können.

Der Minister betonte, dass die Ziele des Green Deals richtig und wichtig seien, der aktuelle Weg dorthin aber nicht: „Landwirte erhalten immer weniger Direktzahlungen und sollen stattdessen verstärkt Umweltleistungen erbringen, mit denen sie aber unterm Strich kein Geld verdienen können.

Dazu die Auswirkungen geopolitischer Konflikte, volatile internationale Märkte, massive Preissteigerungen am Bodenmarkt und die Übermacht des Handels. Das ist nicht „Farm to Fork“ – das ist „Vom Hof ins Grab. Die Zukunft der Landwirtschaft steht auf dem Spiel!“, pointierte Backhaus. Die Konsolidierung des Haushaltes 2024 sei notwendig, dürfe aber nicht an der Lebensrealität der Menschen vorbei erfolgen.

Auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland wird deshalb am Freitag ein Entschließungsantrag den Bundesrat eingebracht, der zum Ziel hat, bei den Einsparpläne für die Landwirtschaft und die Fischerei in Teilen abzumildern und insgesamt verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für einen Transformationsprozess hin zu mehr Klimaneutralität zu schaffen.

Für den erfolgreichen Transformationsprozess ist aus Sicht von Minister Backhaus vor allem die Entwicklung von Brückentechnologien und deren Implementierung auf kommunaler Ebene entscheidend. Dazu zählen insbesondere Gemeinschaftsprojekte der Energie- und Wärmeplanung mittels Biomasse, Geothermie, Solar- und Windenergie oder auch für Modellvorhaben im Bereich der Energieeffizienzsteigerung.

„Ein weiterer unverzichtbarer Teil dieses Transformationsprozesses ist es, entsprechende Marktanreize für einen stärkeren Beitrag zur Emissionsminderung der Agrarwirtschaft zu schaffen und in diesem Zuge klimaschädliche Subventionen, sukzessive abzubauen. Dabei gilt es jedoch, mit Augenmaß vorzugehen, um Wettbewerbsnachteile für die deutsche land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Primärproduktion gegenüber anderen europäischen Ländern möglichst gering zu halten“, sagte weiter.

Aus diesem Grund fordern die drei Länder, einen deutlich längeren Zeitraum für den Abbau der Agrardiesel-Steuerrückerstattung vorzusehen, um die Entwicklung und den Umstieg auf alternative Kraftstoffe, sowie praxistaugliche und wirtschaftlich tragbare alternative Antriebstechnologien zu ermöglichen. Denn zunächst müsse eine ausreichende Produktion nachwachsender Rohstoffe auf heimischen Flächen möglich sein und insbesondere von der Landwirtschaft genutzt werden können.

Auch brauche es ein Innovations- und Marktanreizprogramm für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, um den Umstieg auf klimafreundliche Kraftstoffalternativen und damit die Abkehr von fossilbasierten Antrieben zu ermöglichen. „Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe steht dafür bereit“, betonte Backhaus.

Gleichzeitig sprechen sich die drei Länder dafür aus, dass die erneuerbare Antriebsenergie, die von der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erzeugt und selbst genutzt wird, von Steuern und Abgaben zu befreien ist.

Die drei Länder sind sich einig, dass die Zukunftskommission Landwirtschaft und das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung bereits umfassende Konzepte für die Gestaltung einer Transformation vorgelegt haben.  Deren Umsetzung muss nun intensiv verfolgt werden. Insbesondere muss der Bund eine Finanzierungsgrundlage zu schaffen, um so heimischen tierhaltenden Betrieben angesichts des internationalen Wettbewerbs bedarfsgerecht und dauerhaft langfristige Perspektiven zu bieten.

200.000 Gäste in der MV-Halle

Grüne Woche: Minister zieht positives Fazit 

Berlin – Auf Wiedersehen Grüne Woche: Das Land Mecklenburg-Vorpommern dankt den rund 60 teilnehmenden Unternehmen und Verbänden und allen Beteiligten hinter den Kulissen für die diesjährige erfolgreiche Präsentation auf der weltweit größten Ernährungsgütermesse in Berlin.

„Auch wenn das Land den Messeauftritt finanziell und organisatorisch maßgeblich unterstützt, so hängt der Erfolg der Länderhalle letztlich von den Kreationen und dem Engagement der Austellerinnen und Aussteller ab“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die Messeleitung geht von insgesamt rund 275.000 Messebesucherinnen und -besuchern aus. Der MV-Halle haben ca. 200.000 Gäste einen Besuch abgestattet.

Minister Backhaus zieht eine positive Bilanz: „Von den Ausstellenden haben wir viel positives Feedback bekommen und das ist für mich, was zählt. Sie präsentieren unser Land und sind 10 Tage lang in direktem Kontakt mit den Gästen.

Dabei geht es nicht ausschließlich um größtmöglichen Umsatz, sondern auch um die nachhaltige Werbung für unsere Produkte, unsere Natur und unsere touristischen Angebote. Der Erfolg dieser Mischung kann auch an den Verkaufszahlen abgelesen werden. So sind beispielsweise rund 20.000 Liter Bier und 40.000 Fischbrötchen über die Theke gegangen.

Ziel des Hallenkonzeptes ist es, die Besucherinnen und Besucher auch über die Messe hinaus für einen Besuch in unserem schönen Bundesland zu begeistern. Ich denke, der Samen ist gesät und ich bin davon überzeugt, dass wir in diesem Jahr wieder sehr gute Buchungszahlen erreichen werden.“

In Gesprächen mit den Ausstellenden ist laut Backhaus auch deutlich geworden, dass in diesem Jahr sogar bessere Geschäfte gemacht wurden, als vor der Corona-Pandemie: „Das zeigt, die Menschen möchten wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und in eine gute Zeit und gutes Essen investieren“, sagte er weiter. Das Land nimmt aber auch zur Kenntnis, dass die Umsätze in diesem Jahr nicht ganz so gut waren, wie im Vorjahr.

Die Erklärung hierfür ist einfach: „Die Grüne Woche 2023 stand aufgrund der Energiekrise bis zuletzt auf der Kippe. Viele Staaten und auch Bundesländer hatten ihre Teilnahme abgesagt. Es gab deutlich weniger Hallen, die Konkurrenz war somit kleiner.

Es gab nur einen Rundgang, der jeden Gast automatisch durch die MV-Halle navigiert hat. Auch damals konnten die Ausstellenden mit ihren Angeboten punkten und überdurchschnittliche Gewinne einfahren“, erläuterte Backhaus.

Die Reaktionen der Ausstellenden – damals wie heute – bestätigen die Minister Backhaus darin, dass die Grüne Woche vieler Unkenrufe zum Trotz mehr ist, als nur eine Fress-Meile.

„Auf der Grünen Woche ging es immer ums Essen – das gilt auch heute noch. Aber in den zurückliegenden Jahren hat sich viel verändert. Zum Genießen gehört immer häufiger auch das Bewusstsein für gesunde, regionale und umweltschonend produzierte Lebensmittel. Auch in diesem Jahr konnten wir wieder zeigen, welche enorme Entwicklung unser Land seit der Wende genommen hat. Wir sind das Land zum Leben und stehen für eine starke Land- und Ernährungswirtschaft.“

Urteil ist starkes Signal

Innenminister Christian Pegel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Starkes Signal für alle demokratischen Kräfte“

Schwerin Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Partei „Die Heimat“, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD, für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

„Das ist ein starkes Signal für alle demokratischen Kräfte in unserem Land. Mit dem Wegfall der Finanzierung wird die Partei und damit deren Bedeutung für die rechtsextremistische Szene nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf allen Landesebenen geschwächt. Rechtsextreme Tendenzen und menschenfeindliches Gedankengut hat in unserem Land keine Chance und darf deswegen auch keine staatliche Unterstützung bekommen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein solches Urteil gefällt“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Wir als Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern haben nicht nur die beiden Verbotsverfahren zur NPD initiiert und maßgeblich gefördert, sondern auch das jetzige Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Denn leider war die NPD, heute „Die Heimat“, über zwei Legislaturperioden hinweg im Landtag von MV vertreten (2006 bis 2016). Dank diesen Urteils werden kostenintensive Vernetzungsprojekte für die Partei erschwert und neue Projekte müssen mit eigenen Mittel finanziert werden. Bei den aktuell rückläufigen Mitgliederzahlen dürfte das nur noch schwer umsetzbar sein. Uns ist ein nachhaltiger Schlag gegen den Rechtsextremismus in unserem Land gelungen.“

Dies zeige deutlich, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das Grundgesetz wehrhaft ihren Feinden gegenüber seien, so der Minister. Er sei allen an den Verfahren Beteiligten dankbar für deren Engagement und Mitarbeit. „Ohne die Ermittlungsergebnisse aus den Polizei- und insbesondere den Verfassungsschutzbehörden hätten die Grundlagen für diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gefehlt – die wehrhaften Institutionen des Rechtsstaates und der Demokratie haben wieder einmal deutlich gezeigt, wie sehr wir diese brauchen“, zeigte sich der Innenminister überzeugt.

Bei der Parlamentswahl 2021 konnte die NPD 0,8 Prozent der Stimmen erreichen und entging damit knapp den Anspruch auf staatliche Mittel, der ab 1 Prozent der Stimmen besteht. Der Wegfall der staatlichen Mittel in den darauffolgenden Jahren zeigte starke Auswirkungen. Der Aktionsradius der NPD wurde deutlich eingeschränkt. Dadurch, dass die NPD bei der jüngsten Bundestagswahl in MV unter 0,5 Prozent und bei der Landtagswahl unter 1,0 Prozent der Stimmen lagen, hätte sie bis zu den nächsten Wahlen 2025 bzw. 2026 keine staatlichen Finanzmittel erhalten. Davon unabhängig hat die NPD/Die Heimat aber auch weiterhin von Steuerbefreiungen für Parteien profitiert. Dem wurde jetzt für zunächst sechs Jahre ein Riegel vorgeschoben. Kläger in dem aktuellen Verfahren war der Bundesrat.

Die NPD versucht jedoch, sich an die Gegebenheiten anzupassen und gemäß ihrer Vier-Säulen-Strategie (u.a. „Kampf um die Parlamente“) den erneuten Einzug in den Landtag bei den kommenden Wahlen vorzubereiten. Der Zugang zu rechtlichen und finanziellen Privilegien scheint unvermindert einen hohen Stellenwert innerhalb der Partei einzunehmen. Die Bemühungen um den Einzug in den Landtag stehen dabei in Hinblick auf die demokratiefeindlichen Tendenzen und die eindeutige Ablehnung des demokratischen Parlamentarismus klar im Widerspruch zueinander.

Mit der Umbenennung in „Die Heimat“ im vergangenen Jahr wurde einmal mehr deutlich, dass die Partei ihre Bemühungen und Bestrebungen nicht aufgegeben hat. Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 fest, dass ein Verbot der Partei, aufgrund fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nicht möglich sei. Es stellte aber auch eindeutig die extremistische und demokratiefeindliche Bestrebung der Partei fest. In der Zwischenzeit hat sich „Die Heimat“ in einer Vernetzungsrolle widergefunden. Ihre politischen Ziele lassen sich kaum erreichen.

„Die Heimat“ vernetzt rechtsextremistische Akteure über Partei- und Organisationsgrenzen hinweg. Veranstaltungen, Demonstrationen oder Trefforte werden durch Akteure der Partei „Die Heimat“ organisiert oder betrieben. Oftmals handelt es sich dabei um überregionale Anlaufpunkte für Rechtsextremisten. Im Zuge dieser Neuausrichtung sind hohe finanzielle Ressourcen notwendig.

Von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat.

Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Nach der Flut an der Ahr

Auszeichnung für Einsatzkräfte aus MV

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute an 31 Männern und Frauen von Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen aus Mecklenburg-Vorpommern die „Fluthilfemedaille 2021“ überreicht.

„100 haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte aus Mecklenburg-Vorpommern haben bei der Bewältigung der außergewöhnlichen Lage nach der Hochwasserkatastrophe vor zwei Jahren im Ahrtal unterstützt. Sie alle haben dabei geholfen, Leben zu retten, Not zu lindern und Schäden zu beseitigen. Ihnen gebührt größter Respekt, Dank und Anerkennung für Ihre Leistung“, sagte Christian Pegel bei der Verleihung, die der Minister im Namen des Landes Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommerns vornahm.

Da heute nur ein Teil der Hilfskräfte ausgezeichnet werden konnte, wird es am 29. Januar eine weitere Verleihungsveranstaltung geben. Insgesamt werden an den beiden Tagen 95 Männer und Frauen aus MV mit der Fluthelfermedaille ausgezeichnet. Eine einzelne Auszeichnung geht stellvertretend für alle beteiligten Beamten der Polizeihubschrauberstaffel an die gesamte Staffel.

„Ich kann mich noch an die erschütternden Bilder der damaligen Katastrophe erinnern. Es waren furchtbare Szenen, die sich ereignet haben. Menschen haben ihr Leben verloren oder standen nach dem Hochwasser vor einer zerstörten Existenz.

Für uns als Land und die Kräfte der Hilfsorganisationen und der Feuerwehren bei uns im Land war es selbstverständlich, dass wir Hilfe leisten – es ist aber eben nicht selbstverständlich und deshalb bin ich dem Land Rheinland-Pfalz für die Ehrung der Engagierten durch die Fluthilfemedaille 2021 dankbar, die ich heute stellvertretend übergeben durfte“, so der Minister und ergänzt: „Als Land und Landespolizei haben wir beispielsweise mit unserer Hubschrauberstaffel der Polizei bei der Vermisstensuche unterstützt, uns um den Hin- und Rücktransport von Helfern und Spürhunde gekümmert und waren speziell mit Flügen zur Aufklärung für die Hilfsdienste betraut. Unsere Betreuungs- und Verpflegungseinheit des ehrenamtlich organisierten Katastrophenschutzes hat bis zu 500 Menschen vor Ort mit Essen und Trinken versorgt.“

Das Land Rheinland-Pfalz verleiht die „Fluthilfemedaille 2021“ insgesamt an rund 43.000 Einsatzkräfte aus dem eigenen Bundesland und dem gesamten Bundesgebiet. Die Medaille wird für außergewöhnliche Hilfeleistungen bei der Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 in den Regionen des Ahrtals, der Eifel und in Trier an Angehörige der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben der Länder, die mindestens einen Tag in den betroffenen Gebieten Hilfe geleistet haben, verliehen.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Im Januar letztmalig Antragstellung möglich

Schwerin – Noch bis zum 31. Januar 2024 können DDR-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind, eine Einmalzahlung des Bundes in Höhe von ursprünglich 2.500 Euro erhalten. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt diese Summe als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro“, hob Sozialministerin Drese hervor.

Ursprünglich war die Antragsfrist am 30. September ausgelaufen. Da viele Anspruchsberechtigte zunächst nicht oder erst zu spät von der Einrichtung des Fonds erfahren hätten, sei durch eine einmalige Fristverlängerung der Bundesregierung nun noch eine Antragsstellung bis zum Ende des Monats möglich, erklärte die Ministerin.

„Die Zahlen zeigen, dass in MV bisher die tatsächlichen Antragszahlen hinter den geschätzten 7.200 Berechtigten zurückgeblieben sind. Ich möchte Sie deshalb eindringlich bitten, diese Verlängerung zu nutzen um eventuell bestehende Ansprüche zu prüfen“, so Drese.

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, wenn ihre Netto-Rente weniger als 830€ beträgt.

Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten. Eine vollständige Liste aller zu erfüllenden Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich. Die benötigten Formulare finden Betroffene auf den Seiten des BMAS.

„Dort erhalten Betroffene auch Hilfe bei der Antragsstellung. So werden unter anderem die häufigsten Fragen zum Härtefallfonds ausführlich beantwortet. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt“, betonte Drese.

Drese: „Mir ist bewusst, dass eine solche Einmalzahlung, auch trotz der Verdoppelung durch das Land, nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt. Trotzdem hoffe ich sehr, dass Sie sich und ihr Umfeld informieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Härtefälle so zumindest abzumildern.“

Arbeitsmarkt im Dezember 2023

Nürnberg – „Mit Beginn der Winterpause haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember wie in diesem Monat üblich zugenommen. Die Beschäftigung wächst weiter und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal hat sich im Dezember nicht weiter abgeschwächt. Allerdings wurde Kurzarbeit zuletzt wieder etwas mehr in Anspruch genommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Dezember:   +31.000 auf 2.637.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +183.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   +0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Dezember 2023 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 31.000 auf 2.637.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 5.000 zugenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 183.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg im Dezember um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 gestiegen. Sie lag im Dezember 2023 bei 3.484.000 Personen. Das waren 171.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 126.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 60.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, etwas mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 179.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 150.000 im September und 111.000 im August.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 22.000 gestiegen. Mit 46,22 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 213.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von September auf Oktober 2023 saisonbereinigt um 34.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 227.000 auf 35,12 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,62 Millionen Personen hatten im Oktober 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 171.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,43 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Dezember waren 713.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 68.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im Dezember 2023 um 1 Punkt auf 116 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.

833.000 Personen erhielten im Dezember 2023 Arbeitslosengeld, 91.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.932.000. Gegenüber Dezember 2022 war dies ein Anstieg um 95.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Neuregelungen ab 2024

Schwerin – Im Jahr 2024 treten gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit in Kraft. „Die Bürgerinnen und Bürger können ab dem kommenden Jahr sowohl landes- als auch bundesweit von Ausweitungen staatlicher Unterstützungsleistungen profitieren“, kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an. Dies sei angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders wichtig, um die Menschen zu entlasten und soziale Teilhabe zu ermöglichen, so Drese.

Änderungen stehen bei mehreren Leistungen und Fördermöglichkeiten an. Ab dem 1. Januar 2024 treten unter anderem folgende Regelungen in nachfolgenden Bereichen in Kraft:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohns

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,41 Euro.

Anstieg der Mindestvergütung für Auszubildende

  • Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr und damit 29 Euro mehr als bisher.

Erhöhung der Grundsicherung

  • Empfänger:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe erhalten rund 12 Prozent mehr Unterstützung. Für eine alleinstehende erwachsene Person, die Bürgergeld bezieht, sind das beispielsweise 563 Euro und damit 61 Euro mehr als zuvor.

Kinderzuschlag steigt

  • Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag: der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro.

Mehr Zuschüsse für Schulbedarfe

  • Eltern, die Bürgergeld, Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket für Schulbedarfe beziehen. Ihr Anspruch erhöht sich um 12 Prozent auf 195 Euro pro Schuljahr.

Förderung von Projekten für Jugendbeteiligung

  • Kommunen in MV können Förderungen für Projekte zur Jugendbeteiligung erhalten. Insgesamt stehen 2024 dafür rund 400.000 Euro zur Verfügung.

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

  • Unternehmen in MV können Zuschüsse beantragen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Hierfür stehen 11 Millionen Euro zur Verfügung.

Höhere Ausgleichsabgabe

  • Gleichzeitig erhöht sich die sogenannte Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn sie keinen einzigen Menschen mit einer Schwerbehinderung anstellen auf bis zu 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz.

Neues Soziales Entschädigungsgesetz

  • Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV bündelt u.a. die Rechte für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfern oder Impfgeschädigten. Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent.

Pflege

Erhöhung der Zuschüsse für stationäre Pflege

  • Die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner:innen steigen: im ersten Jahr von bisher 5 auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von bisher 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.

Anstieg der Pflegesachleistungen

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 5 Prozent mehr Leistungen. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält dann beispielsweise 761 Euro statt bisher 724 Euro. Pflegesachleistungen können ausschließlich für ambulante Pflegedienstleistungen aufgewendet werden.

Anstieg des Pflegegeldes

  • Auch das sogenannte Pflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steigt um 5 Prozent. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält so beispielsweise 332 Euro statt bisher 316 Euro zur freien Verfügung.

Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes

  • Angehörige einer pflegebedürftigen Person können sich in akuten Pflegesituationen ab 2024 jährlich statt bisher einmalig bis zu 10 Tage unter vollem Lohnausgleich freistellen lassen.

Gesundheit

Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Weiterführung der telefonischen Krankschreibung

  • Auch 2024 können Eltern kranker Kinder eine telefonische Krankschreibung bei ihrem Kinderarzt erhalten. Das gilt auch für erwachsene Patient:innen. Sie müssen sich an ihren Hausarzt wenden.

Schuldgeldbefreiung für Pflege- und Gesundheitsberufe

  • Auszubildene in den Berufen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische:r Bademeister:in müssen ab 2024 in MV kein Schulgeld mehr bezahlen. Die Kosten in den kommenden zwei Jahren werden mit jährlich 3 Millionen Euro Landesmitteln übernommen.