Menü Schließen

Kategorie: Deutschland

Deutschlandtakt wird fortgeschrieben

Schwerin – Anlässlich der Regionalkonferenz zum Deutschlandtakt informiert Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesverkehrsministerien aus Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen darüber, was der Deutschlandtakt der Region Nord-Ost bringt und wie es weitergeht.

Der Deutschlandtakt macht die Schiene fit für die Zukunft. Er ist der zentrale Kompass für die infrastrukturelle Weiterentwicklung des Schienennetzes. Ziel ist eine leistungsfähige und zuverlässige Infrastruktur. Um das zu erreichen, vollzieht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemeinsam mit allen Beteiligten einen Paradigmenwechsel in der Infrastrukturplanung und überführt diesen in einen Regelprozess. Der Ansatz ist „erst der Fahrplan, dann die Infrastruktur“.

Der Deutschlandtakt bringt für die Region Nord-Ost zahlreiche Verbesserungen auf die Schiene. Diese werden Schritt für Schritt wirksam, sichtbar und erfahrbar. Das hat Staatssekretär Schnorr am Montag bei der vierten und letzten Regionalkonferenz in diesem Jahr im Hamburger Bahnhof in Berlin festgestellt.

Staatssekretär Schnorr: „Der Deutschlandtakt als Gesamtstrategie ermöglicht durch engere Takte, besser aufeinander abgestimmte Anschlüsse und Systemtrassen im Güterverkehr eine noch engere Vernetzung der Regionen. Damit stärken wir nicht nur den Verkehrsträger Schiene, sondern fördern gleichzeitig attraktive, integrierte Mobilitäts- und Gütertransportkonzepte. Mit der anstehenden Fortschreibung des Zielfahrplans für den Deutschlandtakt integrieren wir beispielsweise weiterentwickelte Nahverkehrskonzepte der Länder in die strategische Langfristplanung und optimieren so das bundesweite Taktsystem weiter. Gleichzeitig überführen wir den Ansatz der fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung in einen Regelprozess.“

Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch: „Der Deutschlandtakt ist ein Gewinn für die regionale und überregionale Mobilität und den Klimaschutz. Davon profitieren die Menschen in der Hauptstadtregion spürbar. Denn der im Infrastrukturprojekt i2030 vorgesehene Ausbau zwischen Spandau und Nauen ist Teil des Deutschlandtakt-Korridors Hamburg – Berlin, der nun vom Bund finanziert werden soll. Das ist ein großer Erfolg für das gemeinsame ÖPNV-Ausbau-Projekt i2030 von Berlin und Brandenburg. Mit zusätzlichen Gleisen wird das Schienennetz stabiler und zuverlässiger. In Verbindung mit attraktiven Tarifen und Takten wird es für immer mehr Fahrgäste eine Option, das Auto stehen zu lassen und mit dem Zug zu fahren – so funktioniert die Mobilitätswende.“

Brandenburgischer Verkehrsminister Guido Beermann: „Der Deutschlandtakt mobilisiert Bund und Länder, das Schienennetz für die Zukunft zu wappnen. Nur mit einem attraktiven Netz werden viel mehr Menschen für den Schienenverkehr gewonnen. Mit rund 30 % mehr Bahnangebot in den Netzen ´Elbe-Spree´ und ´Lausitz´ ab Fahrplanwechsel 2022 ist der gemeinsame Verkehrsverbund von Brandenburg und Berlin schon heute in der Vorreiterrolle. Bis 2031 werden wir das SPNV-Angebot in Brandenburg im Vergleich zu 2017 sogar um 45 % erhöhen. Für den notwendigen Ausbau der Schieneninfrastruktur stehen wir als aktive Partner an der Seite des Bundes. Mit dem Planungsprojekt i2030 für die Hauptstadtregion und der gemeinsamen Task Force zur Weiterentwicklung des Knotens Berlin werden die Grundlagen für mehr Angebote auf der Schiene geschaffen. Durch eine gesicherte Bundesfinanzierung und beschleunigte Planung können wir schnell in die Umsetzung kommen.“

Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Wir wollen eine bezahlbare, klimafreundliche, attraktive und sichere Mobilität für Mecklenburg-Vorpommern, die von den Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Gästen genutzt werden kann. Dafür ist eine moderne und zukunftsfähige Infrastruktur Voraussetzung. Mit dem Deutschlandtakt gehen wir gemeinsam mit dem Bund und den beteiligten Ländern aus der Region Nord-Ost die richtigen Schritte, um erhebliche Verbesserungen auf der Schiene zu erreichen.“

Der Deutschlandtakt ist kein abstraktes Ziel, sondern wird Schritt für Schritt konkreter: Auf dem Wege zum Deutschlandtakt befinden sich derzeit Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene mit einem Investitionsvolumen von rund 16 Mrd. Euro in der Region Nord-Ost in der Planung bzw. Umsetzung. Dies betrifft unter anderem die Knoten Berlin, Halle, Magdeburg oder Neustrelitz sowie die Achsen Berlin – Dresden – Prag, Leipzig – Dresden, Stendal – Magdeburg – Halle, Berlin – Stralsund, Leipzig – Chemnitz oder Lübeck – Schwerin – Rostock – Stralsund. Der Bund begrüßt dabei die Initiativen und Planungsvorbereitungen der Länder – wie unter anderem im Projekt i2030 – damit Planungen des Bundes und der Länder sinnvoll ineinandergreifen und die Weiterentwicklung des Schienennetzes schnell voranschreitet.

Deutschlandticket muss kommen

Liquidität der Verkehrsunternehmen muss gesichert sein – Start für Seniorenticket verschiebt sich

Schwerin – Bund, Länder und Verbände arbeiten aktuell an der Einführung des beschlossenen bundesweit geltenden 49-Euro-Tickets für den Nahverkehr.

„Das ist gut so, weil es für Menschen, die viel unterwegs sind, einen attraktiven Tarif und damit eine dauerhafte Nachfolge für das 9-Euro Ticket anbietet. Vor Einführung des Deutschlandtickets muss zwischen Bund und Ländern klar sein, dass die Auskömmlichkeit der Finanzierung des Tickets gesichert ist.

Das finanzielle Risiko darf nicht allein bei den Aufgabenträgern des ÖPNV und der Verkehrsunternehmen hängen bleiben. Die Wirtschaftlichkeit unserer Verkehrsunternehmen im Land muss erhalten bleiben.

Dazu bedarf es einer Nachschusspflicht, vor allem durch den Bund, falls der Kostenrahmen von drei Milliarden Euro pro Jahr überschritten wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Vorfeld der Verkehrsministerkonferenz der Länder am morgigen Dienstag.

In Mecklenburg-Vorpommern wird gegenwärtig an der Einführung eines landesweit gültigen Seniorentickets zu 365 Euro pro Jahr gearbeitet. „Hier sind wir gut vorangekommen. Es wurde zwischen den Aufgabenträgern – dem Land und den Kommunen – und den Verkehrsunternehmen weitgehend vorbereitet.

Wesentliche Rahmenbedingungen sind bereits abgestimmt worden. Da allerdings zurzeit die Details der Umsetzung des Deutschlandtickets zu klären sind, wird sich der ursprünglich für Januar 2023 geplante Start eines Seniorentickets verschieben.

Klar ist auch: Wir halten weiter an einem Seniorenticket fest“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Arbeitsmarkt im Oktober 2022

Nürnberg – Insgesamt ist der Arbeitsmarkt weiter robust, insbesondere die Beschäftigung wächst weiter. Folgen der wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch sichtbar: So bereiten sich wieder mehr Unternehmen auf mögliche Kurzarbeit vor und reduzieren ihre Nachfrage nach neuem Personal“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Oktober:    -43.000 auf 2.442.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +65.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   -0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent

Im Zuge der Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im Oktober 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 43.000 auf 2.442.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 8.000 zugenommen. Verglichen mit dem Oktober des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 65.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von September auf Oktober um 0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,1 Prozentpunkte erhöht. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im September auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 29.000 gestiegen, was sich mit der zunehmenden Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen erklärt. Die Unterbeschäftigung lag im Oktober 2022 bei 3.254.000 Personen. Das waren 120.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Oktober für 82.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis August 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 106.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit nicht weiter verringert.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im September 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat nicht verändert. Mit 45,80 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 448.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juli auf August 2022 um 31.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im August nach Hochrechnungen der BA um 573.000 auf 34,57 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,36 Millionen Personen hatten im August 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 143.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,15 Millionen ausschließlich und 3,22 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich zwar weiter auf vergleichsweise hohem Niveau, hat im Oktober aber spürbar nachgelassen. So waren 846.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 38.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 17.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Oktober 2022 um 3 Punkte auf 128 Punkte.

684.000 Personen erhielten im Oktober 2022 Arbeitslosengeld, 36.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Oktober bei 3.790.000. Gegenüber Oktober 2021 war dies ein Anstieg um 141.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Plastikverschmutzung hat künftig ihren Preis

Bundeskabinett beschließt Gesetz zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds

Berlin – Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird.

Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen.

Denn diese Rohstoffverschwendung trägt erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben. Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden. Dieses Umdenken treibe ich auch mit Deutschlands internationalen Partnern engagiert voran. Seit März dieses Jahres verhandeln wir engagiert über das erste globale Abkommen gegen unnötiges, schädliches Plastik und Plastikmüll.“

Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt. Der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben wird noch vor den parlamentarischen Beratungen vorgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für die in 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen. Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat. Die zugehörige Rechtsverordnung, die u.a. die Abgabesätze festlegen wird, wird derzeit im BMUV vorbereitet. Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht.

Derzeit laufen die Verhandlungen für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen zur Beendigung der Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren. Ein zwischenstaatliches Verhandlungskomitee erarbeitet bis 2024 den Entwurf für das globale Plastikabkommen. Die Vorverhandlungen am Sitz des UN-Umweltprogramms (UNEP) in Nairobi haben im März 2022 mit dem Resolutionsentwurf „End Plastic Pollution – Towards a Legally Binding Agreement“ wichtige Eckpunkte zum Geltungsbereich und zum Ambitionsniveau des neuen Abkommens aufgestellt.

Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die geplante Konvention den gesamten Lebenszyklus von Plastikprodukten in den Blick nimmt und somit auf umfassende Weise das Problem der Plastikverschmutzung, inklusive Mikroplastik, in der Umwelt und den Meeren behandelt. In diesem Kontext betont der Resolutionsvorschlag auch die Bedeutung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie der Steigerung der Ressourceneffizienz zur Verbesserung der Zirkularität im Kunststoffsektor.

Dieser umfassende Ansatz war ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die sich in den letzten Jahren gemeinsam mit einer breiten Allianz afrikanischer lateinamerikanischer, asiatischer und europäischer Staaten für die Erarbeitung eines entsprechenden Abkommens eingesetzt hat.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen bei den so genannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte sie am 22. September 2022 beschlossen, um Gastronomie und mittelständische Brauereien zu entlasten und die Energieversorgung zu stabilisieren. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend wie geplant in Kraft treten.

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Eigentlich wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.

Die ebenfalls eigentlich nur temporär ermäßigten Sätze der Biersteuermengenstaffel werden dauerhaft entfristet. Ziel ist es nach der amtlichen Begründung, die einzigartige Biervielfalt und Braukunst sowie die mittelständisch geprägte Brauereistruktur zu stärken. Außerdem befreit das Gesetz Bierwürze, die zur Herstellung von alkoholsteuerpflichtigen Waren verwendet wird, von der Biersteuer.

Das Gesetz schafft die Grundlage, damit der während der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsstabilisierungsfonds der KfW Darlehen zur Refinanzierung von so genannten Zuweisungsgeschäften gewähren kann. Dazu gehören Transaktionen zur Stabilisierung der Energieversorgung, insbesondere zum Auffüllen der Gasspeicher und zum Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas. Gesetzliche Kreditermächtigungen sollen die Liquidität der KfW sichern und Sicherheitsanforderungen an Gas- und Strommärkten bedienen.

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz dient eigentlich der Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht, wurde allerdings im Laufe des Bundestagsverfahrens um zahlreiche weitere Maßnahmen ergänzt – unter anderem die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 1. Januar 2023 von 9,5, auf 9 Prozent.

Änderungen im Energierecht zugestimmt

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen am Energierecht zugestimmt, die der Bundestag in der Woche zuvor beschlossen hatte. Sie dienen insbesondere dazu, die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und sollen zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden Wintern führen.

In einer begleitenden Entschließung regt der Bundesrat u.a. an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen, dort marktbasierte Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen zu konkretisieren.

Außerdem erinnert er daran, dass die Netzentgelte, die den Netzbetreibern durch die Einräumung individueller Netzentgelte entgehen, von den übrigen Netzkunden – namentlich Gewerbe- und Haushaltskunden – aufgefangen werden müssen. Diesen Kundengruppen, die aktuell unter massiv steigenden Energiepreisen leiden, dürfe man nicht weitere Belastungen auferlegen

Das Gesetz enthält Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Ziel ist insbesondere, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beizutragen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu erweitern und die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern.

Zudem sind verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten enthalten.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens leitet die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es dann wie geplant zu erheblichen Teilen am Tag darauf in Kraft treten. Einzelne Teile treten erst am 1. Januar 2023 bzw. am 1. Februar 2023 in Kraft.

Reduzierte Umsatzsteuer auf Gas

Berlin – Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober 2022 auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet. Diese Änderung war erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Fraktionsentwurf aufgenommen worden.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen. Es müsse Anreiz zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein. Der Bundesrat betont, dass auch der Umbau zu klimafreundlicher Energieversorgung in allen Sektoren weiter befördert werden muss.

Die geplante Strom- und Gaspreisbremse unterstützt der Bundesrat – sie müsse jetzt schnellstmöglich eingeführt werden. Da Finanzierungsinstrumente wie die Abschöpfung von Übergewinnen am Strom-, Gas- und Ölmarkt nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, müsse sie die Bremse anderweitig finanziert werden. Ein Impuls für den Ausbau der Sektorenkopplung könnte aus Sicht des Bundesrates die temporäre Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sein.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Neues Bürgergeld

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese bezeichnet die zum 1. Januar 2023 geplante Einführung des Bürgergeldes als großes sozialpolitisches Reformprojekt. „Das neue Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung und die Überwindung von Hartz IV“, sagte Drese in der heutigen sozialpolitischen Landtagsdebatte.

Drese betonte, dass das Bürgergeld Arbeitsuchenden in der Grundsicherung mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen wird. So würden für Weiterbildungen ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. „Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden“, verdeutlichte die Ministerin.

Leistungsbeziehenden solle mit Einführung des Bürgergeldes mehr soziale Sicherheit in der Arbeitswelt garantiert sowie durch Abbau bürokratischer Hürden dessen einfacher Zugang gewährleistet werden.

Im Sinne einer wirksamen Unterstützung von Betroffenen stehe die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter auf Augenhöhe im Vordergrund, so Drese. Gemeinsam würden zukünftig Arbeitssuchende und Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit vereinbaren.

Mit der Erstellung dieses Kooperationsplans beginne zugleich die sechsmonatige Vertrauenszeit, während der Leistungsminderungen nur auf wiederholte Meldeversäumnisse beschränkt werden. Zugleich solle mit einer Karenzzeit für Wohnen und Vermögen in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs dafür gesorgt werden, das bisherige Lebensumfeld der Arbeitsuchenden zu erhalten. „Wer seine Arbeit verliert, soll sich nicht zugleich auch um seine Wohnung oder sein Erspartes sorgen müssen. Das begrüße ich ausdrücklich“, sagte Drese.

Die Ministerin wies darüber hinaus darauf hin, dass mit der Einführung des Bürgergeldes die Regelbedarfe um mehr als zehn Prozent erhöht werden. „Künftig – und das ist vielleicht noch bedeutsamer – findet zudem die aktuelle Preisentwicklung im Wege einer neu ausgerichteten Fortschreibung der Regelbedarfe entsprechende Berücksichtigung“, so Drese.

Der Zeitplan zur Einführung des Bürgergeldes ist nach Ansicht von Drese allerdings knapp bemessen. Die inhaltliche und technische Vorbereitungszeit für die Umsetzung der neuen Regelungen sei kurz. Doch das Ziel lohne sich: „Mit dem Bürgergeld gehen wir viele gute Schritte in die richtige Richtung. Davon werden viele Menschen gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern profitieren“, so Ministerin Drese im Landtag.