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Kategorie: Deutschland

Änderungen im Energierecht zugestimmt

Berlin – Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 zahlreichen Änderungen am Energierecht zugestimmt, die der Bundestag in der Woche zuvor beschlossen hatte. Sie dienen insbesondere dazu, die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und sollen zu einer weiteren Reduzierung des Gasverbrauchs in den kommenden Wintern führen.

In einer begleitenden Entschließung regt der Bundesrat u.a. an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen, dort marktbasierte Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen zu konkretisieren.

Außerdem erinnert er daran, dass die Netzentgelte, die den Netzbetreibern durch die Einräumung individueller Netzentgelte entgehen, von den übrigen Netzkunden – namentlich Gewerbe- und Haushaltskunden – aufgefangen werden müssen. Diesen Kundengruppen, die aktuell unter massiv steigenden Energiepreisen leiden, dürfe man nicht weitere Belastungen auferlegen

Das Gesetz enthält Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Ziel ist insbesondere, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beizutragen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu erweitern und die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern.

Zudem sind verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten enthalten.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens leitet die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es dann wie geplant zu erheblichen Teilen am Tag darauf in Kraft treten. Einzelne Teile treten erst am 1. Januar 2023 bzw. am 1. Februar 2023 in Kraft.

Reduzierte Umsatzsteuer auf Gas

Berlin – Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober 2022 auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie statt 19 nur 7 Prozent. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten.

Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet. Diese Änderung war erst im Laufe der Bundestagsberatungen in den ursprünglichen Fraktionsentwurf aufgenommen worden.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen. Es müsse Anreiz zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein. Der Bundesrat betont, dass auch der Umbau zu klimafreundlicher Energieversorgung in allen Sektoren weiter befördert werden muss.

Die geplante Strom- und Gaspreisbremse unterstützt der Bundesrat – sie müsse jetzt schnellstmöglich eingeführt werden. Da Finanzierungsinstrumente wie die Abschöpfung von Übergewinnen am Strom-, Gas- und Ölmarkt nicht unmittelbar zur Verfügung stehen, müsse sie die Bremse anderweitig finanziert werden. Ein Impuls für den Ausbau der Sektorenkopplung könnte aus Sicht des Bundesrates die temporäre Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sein.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Neues Bürgergeld

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese bezeichnet die zum 1. Januar 2023 geplante Einführung des Bürgergeldes als großes sozialpolitisches Reformprojekt. „Das neue Bürgergeld bedeutet mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben. Es geht um Würde und Wertschätzung und die Überwindung von Hartz IV“, sagte Drese in der heutigen sozialpolitischen Landtagsdebatte.

Drese betonte, dass das Bürgergeld Arbeitsuchenden in der Grundsicherung mehr Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen wird. So würden für Weiterbildungen ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. „Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden“, verdeutlichte die Ministerin.

Leistungsbeziehenden solle mit Einführung des Bürgergeldes mehr soziale Sicherheit in der Arbeitswelt garantiert sowie durch Abbau bürokratischer Hürden dessen einfacher Zugang gewährleistet werden.

Im Sinne einer wirksamen Unterstützung von Betroffenen stehe die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter auf Augenhöhe im Vordergrund, so Drese. Gemeinsam würden zukünftig Arbeitssuchende und Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit vereinbaren.

Mit der Erstellung dieses Kooperationsplans beginne zugleich die sechsmonatige Vertrauenszeit, während der Leistungsminderungen nur auf wiederholte Meldeversäumnisse beschränkt werden. Zugleich solle mit einer Karenzzeit für Wohnen und Vermögen in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs dafür gesorgt werden, das bisherige Lebensumfeld der Arbeitsuchenden zu erhalten. „Wer seine Arbeit verliert, soll sich nicht zugleich auch um seine Wohnung oder sein Erspartes sorgen müssen. Das begrüße ich ausdrücklich“, sagte Drese.

Die Ministerin wies darüber hinaus darauf hin, dass mit der Einführung des Bürgergeldes die Regelbedarfe um mehr als zehn Prozent erhöht werden. „Künftig – und das ist vielleicht noch bedeutsamer – findet zudem die aktuelle Preisentwicklung im Wege einer neu ausgerichteten Fortschreibung der Regelbedarfe entsprechende Berücksichtigung“, so Drese.

Der Zeitplan zur Einführung des Bürgergeldes ist nach Ansicht von Drese allerdings knapp bemessen. Die inhaltliche und technische Vorbereitungszeit für die Umsetzung der neuen Regelungen sei kurz. Doch das Ziel lohne sich: „Mit dem Bürgergeld gehen wir viele gute Schritte in die richtige Richtung. Davon werden viele Menschen gerade auch in Mecklenburg-Vorpommern profitieren“, so Ministerin Drese im Landtag.

Tag der Deutschen Einheit

Schwesig: Die Menschen können mit Stolz zurückblicken

Schwerin – Auf ihrem Empfang anlässlich des bevorstehenden Tages der Deutschen Einheit hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die entscheidende Rolle der Menschen in Ostdeutschland in den Jahren 1989 und 1990 gewürdigt.

„Die Menschen in Ostdeutschland können am Tag der Deutschen Einheit mit großem Stolz zurückblicken: Sie waren es, die mit viel Energie und Tatkraft, mit wachsendem Selbstbewusstsein, mit persönlichem Mut aufgestanden sind, um ihre Wünsche, ihre Träume, ihre Forderungen zu formulieren, um uns allen den Weg in die Zukunft zu bahnen. Ich habe allergrößten Respekt vor allen, die im Herbst 1989 und erst recht – unter noch viel größeren persönlichen Risiken – in den Jahren zuvor für Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Reisefreiheit, Demonstrationsfreiheit und freie Wahlen eingetreten sind. Sie haben auch für uns, die wir damals noch Kinder waren, und für alle nachfolgenden Generationen Freiheit und Demokratie erkämpft“, würdigte die Ministerpräsidentin das Engagement der damals Aktiven.

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern habe sich in den 32 Jahren seit der Deutschen Einheit gut entwickelt. „Das verdanken wir vor allem dem großen Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Ich bin stolz auf die Menschen, die seit 1990 mit ihrer Arbeit und ihrem Einsatz unser Mecklenburg-Vorpommern zu dem gemacht haben, was es heute ist: ein beliebtes Land zum Leben, Arbeiten und Urlaubmachen. Sie haben Mecklenburg-Vorpommern zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort gemacht, an dem sich leistungsstarke Unternehmen ansiedeln. Sie haben die Chancen genutzt, die sich mit der Deutschen Einheit geboten haben“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Ost und West seien in den vergangenen drei Jahrzehnten enger zusammengewachsen. „Es war das Verdienst vieler mutiger Menschen, dass aus zwei Staaten wieder einer wurde. Es ist das Verdienst vieler engagierter Menschen, wie wir in Ost und West in den letzten 3 Jahrzehnten zusammengewachsen sind“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Mir ist es wichtig, das festzuhalten, auch wenn heute bei vielen Menschen nicht der Erfolg im Mittelpunkt steht, sondern die Sorge: Wie sollen wir unseren Strom, unsere Heizung bezahlen, wenn alles immer teurer wird? Diese Sorge führt zu Protesten. Auch in unserem Land gehen Bürgerinnen und Bürger auf die Straße. Ich habe selbst vor einigen Tagen mit Demonstrantinnen und Demonstranten in Neubrandenburg gesprochen. Und ich habe ihnen gesagt, dass ich ihre Sorgen gut verstehen kann“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Es ist mir wichtig, dass wir diese Herausforderung gemeinsam angehen“, sagte Schwesig. Die Landesregierung habe alle Akteure im Land an einen Tisch geholt. Gemeinsam habe man einen Energiepreisdeckel vorgeschlagen. „Es ist gut, dass sich in der vergangenen Woche zunächst alle 16 Bundesländer hinter diesen Vorschlag gestellt haben. Das hat sicherlich dazu beigetragen, dass die Bundesregierung in ihren Rettungsschirm wesentliche Punkte unseres Vorschlages aufgenommen und eine Strompreis- und eine Gaspreisbremse angekündigt hat“, sagte die Ministerpräsidentin. Nun müssten schnelle Entscheidungen getroffen werden. „Das ist wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Heizungs- und Stromrechnung auch bezahlen können und Unternehmen und Arbeitsplätze gesichert werden. Und das ist auch wichtig, damit der soziale Zusammenhalt in unserem Land gewahrt bleibt“, sagte Schwesig.

An die zum Empfang geladenen Abschlussklassen zweier Schweriner Schulen richtete Schwesig den Wunsch, sich für die Demokratie zu engagieren. „Helfen Sie mit. Setzen Sie sich ein für unsere Demokratie, wo immer es geht“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Wie wenig selbstverständlich die Einheit Deutschlands in einem friedlichen Europa ist, werde in diesem Jahr besonders schmerzlich deutlich. Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine sei der wichtigste Wunsch Frieden in ganz Europa.

„Wir in Deutschland sind dankbar für 32 Jahre Einheit in Demokratie und Frieden. Ich bin stolz darauf, was wir in diesen Jahren in Mecklenburg-Vorpommern geschafft und aufgebaut haben. Das gibt mir Kraft und Hoffnung, dass wir auch in Krisen und schwierigen Zeiten weiter zusammenstehen und das erhalten, was uns die deutsche Einheit gebracht hat: Demokratie, Freiheit und Frieden“, erklärte die Ministerpräsidentin, die morgen und übermorgen an den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Erfurt teilnehmen wird.

Arbeitsmarkt im September 2022

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt ist trotz steigender Preise und der Sorge vor Energieknappheit insgesamt weiter stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind zu Beginn der Herbstbelebung gesunken. Die Arbeitskräftenachfrage gibt aber auf sehr hohem Niveau leicht nach“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im September: -62.000 auf 2.486.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +21.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Im Zuge der beginnenden Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im September 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 62.000 auf 2.486.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 14.000 zugenommen. Verglichen mit dem September des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 21.000 höher. Die Anstiege hängen auch mit der Erfassung der arbeitslosen ukrainischen Geflüchteten zusammen. Ohne Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wäre die Entwicklung deutlich besser ausgefallen. Die Arbeitslosenquote sank von August auf September um 0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 26.000 gestiegen, was sich mit der zunehmenden Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen erklärt. Die Unterbeschäftigung lag im September 2022 bei 3.251.000 Personen. Das waren 51.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. September für 44.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 99.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit war die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit weiter rückläufig.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lassen weiter einen Aufwärtstrend erkennen, der aktuell jedoch schwächer wird. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 4.000 gesunken. Mit 45,60 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 501.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juni auf Juli 2022 um 16.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Juli nach Hochrechnungen der BA um 598.000 auf 34,33 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,36 Millionen Personen hatten im Juli 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 140.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,18 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht ausschließlich auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal hat im September erkennbar nachgelassen, bewegt sich aber weiter auf hohem Niveau. So waren 873.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 74.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 11.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im September 2022 um 2 auf 132 Punkte.

698.000 Personen erhielten im September 2022 Arbeitslosengeld, 51.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im September bei 3.809.000. Gegenüber September 2021 war dies ein Anstieg um 110.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Deutscher Schulpreis geht nach M-V

Deutscher Schulpreis für Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz

Waren – Das Regionale Berufliche Bildungszentrum Müritz in Waren erhält den mit 100.000 Euro dotierten Deutschen Schulpreis. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat den Hauptpreis in Vertretung für den Bundeskanzler in Berlin überreicht.

Mit dem renommierten Wettbewerb zeichnen die Robert-Bosch-Stiftung GmbH und die Heidehof-Stiftung GmbH in Zusammenarbeit mit der ARD und der ZEIT Verlagsgruppe jedes Jahr die besten Schulen aus.

Im Mittelpunkt standen in diesem Jahr Schulen mit besonderen Leistungen in der Unterrichtsqualität.

„Die Jury begründete die Vergabe des Hauptpreises damit, dass es unserer Schule in Waren gelungen ist, beispielgebend die praktische Arbeit in erheblichem Umfang in den Unterricht zu integrieren.

Sogenannte „SimLabs“, Simulationslabore, unterstützen diesen Praxisbezug. In der Holzwerkstatt, der Lehrküche oder dem Lehrrestaurant lernen die Schülerinnen und Schüler an modernen Geräten. Um die gute Unterrichtsqualität, das hohe fachliche Niveau und den starken Bezug zur Lebenswelt zu sichern, sind alle beteiligten Lehrkräfte über Fachgruppen mit in die didaktische Jahresplanung eingebunden“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Bereits die Nominierung des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Müritz war ein großer Erfolg. Der heute verliehene erste Platz ist nun der Ritterschlag und die Anerkennung für eine jahrelange erfolgreiche Arbeit der Schulleitung gemeinsam mit dem Kollegium, den Schülerinnen und Schülern sowie allen Partnerinnen und Partnern in der Entwicklung dieser Schule“, sagt die Ministerin anlässlich der Preisverleihung in Berlin.

In diesem Jahr stand der Wettbewerb unter dem Motto „Unterricht besser machen“. Eine 50-köpfige Jury aus Bildungswissenschaft, Schulpraxis und Bildungsverwaltung hatte Anfang des Jahres 20 Schulen aus 81 Bewerbungen ausgewählt. 15 wurden für das Finale nominiert.

Vier weitere Preise in Höhe von je 30.000 Euro gingen an die Havelmüller-Grundschule in Berlin, die IGS Buchholz im niedersächsischen Buchholz, das Placida-Vile-Berufskolleg in Menden, in Nordrhein-Westfalen, sowie an die Deutsche Europäische Schule in Singapur.

M-V schlägt Energiepreisdeckel vor

Meyer: Konkrete Entlastung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat zusammen mit Teilnehmern des Landesenergiegipfels in der Diskussion um die Begrenzung von Energiepreissteigerungen ein eigenes Modell entwickelt.

„Wir wollen konkret, dass ein Energiepreisdeckel zur Begrenzung von Energiepreissteigerungen für Gas, Strom und Wärme bundesweit eingeführt wird. Dieser würde einen wichtigen Beitrag für mehr Planungssicherheit und bezahlbare Energiepreise der privaten Haushalte und der Unternehmen leisten. Ziel ist es dabei, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zu entlasten. Die Einführung des Energiepreisdeckels schafft darüber hinaus einen Anreiz zum Energiesparen. Wir legen einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung auf den Tisch“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

Für private Haushalte soll für den Umfang einer Menge von 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der Bezugsjahre 2019 und 2020 der Energiepreis als Festpreis ausgestaltet werden. Der Energiebezug, der darüber hinausgeht, soll zu Marktpreisen erworben werden. Der Geltungszeitraum sollte zunächst bis zum Ende der Heizperiode 2023/2024 andauern und gegebenenfalls nach einem entsprechenden Monitoring verlängert werden.

Für Unternehmen soll ein ähnlicher Energiepreisdeckel wie für Privathaushalte im Bundesrat vorgeschlagen werden. Angesichts der Sondersituation durch die Corona-Pandemie sollen die Bezugsjahre auf den Zeitraum von 2018 bis 2020 festgesetzt werden. Auch die kommunalen, kulturellen und sozialen Einrichtungen könnten in Anlehnung an die Finanzierung der Unternehmen abgesichert werden.

„Die Stabilisierung der Preise sichert nicht nur die Unternehmen und die Arbeitsplätze, sondern auch die kommunale Daseinsvorsorge insgesamt“, so Meyer weiter.

Wirtschaftsminister Meyer machte abschließend deutlich, dass eine derartige Deckelung der Energiepreise auf Bundesebene und europäischer Eben aktiv begleitet werden muss. „Die explosionsartigen Preissteigerungen gefährden die soziale Sicherheit und die wirtschaftliche Stabilität. Uns ist wichtig, dass die Entlastung der Bürger und Unternehmen unverzüglich forciert wird. Wir brauchen die schnelle Umsetzung eines Energiepreisdeckels“, machte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Meyer abschließend deutlich.

Mit der Begrenzung von Energiepreissteigerungen wird sich die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch (28. September) beschäftigen. Darüber hinaus hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für den 07. Oktober auch einen Entschließungsantrag zur Deckelung des Energiepreises vorbereitet.

Mehr Tempo an der Ostsee

Deutsche Bahn baut Strecke Rostock – Bad Kleinen weiter aus

Rostock – Die Deutsche Bahn (DB) erhöht das Tempo der Züge an der Ostsee und macht die Strecke Rostock – Bad Kleinen fit für Geschwindigkeiten bis 160 Stundenkilometer. Das haben Bund und DB in gemeinsamen Abstimmungen zum Bedarfsplan Schiene beschlossen.

Konkret geht es um die insgesamt 20 Kilometer langen Abschnitte Bad Kleinen – Ventschow und Schwaan – Dalwitzhof. Bis 2031 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Das Projekt ist im Bundesverkehrswegeplan als laufendes Vorhaben des vordringlichen Bedarfs geführt und mit rund 250 Millionen Euro veranschlagt.

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: „Es wird Zeit, dass die VDE1 auch im Abschnitt Schwerin – Rostock in die Vollendung geht. Der steigende Bedarf an leistungsfähiger Schieneninfrastruktur steigt auch in Mecklenburg-Vorpommern. So wollen wir hier zukünftig mehr Personen und Güter über die Schiene befördern, auch im Rahmen der „Zukunft Schiene Nord“ via Fehmarnbelt aus Richtung Skandinavien.“

Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Der Deutschlandtakt nimmt Fahrt auf in Mecklenburg-Vorpommern: Mit der Erhöhung des Tempos und der gleichzeitigen Fahrzeitverkürzung zwischen Rostock und Bad Kleinen schaffen wir ein attraktives Angebot im Nahverkehr für Pendler und Reisende und somit einen weiteren Anreiz zum Umsteigen auf den klimaschonenden Bahnverkehr.“

Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Wir haben uns nachdrücklich beim Bund für den Streckenausbau eingesetzt und sind froh, dass die Planungen jetzt laufen. Künftig wird es bessere Anschlüsse an den Knotenpunkten Schwerin, Bad Kleinen und Rostock geben, ein höheres Tempo sowie eine Verkürzung der Fahrzeit. Für Pendler und Urlauber im Land entsteht nach Beendigung der Maßnahme eine Verbesserung. Das ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg, die Mobilität im Land klimafreundlich, sicher, bequem und bezahlbar für alle zu gestalten.“

Die Erhöhung der Geschwindigkeit auf der Strecke Rostock – Bad Kleinen ist ein weiterer Meilenstein beim Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 1 (VDE 1), Lübeck/Hagenow Land – Rostock – Stralsund, das bereits 1993 begonnen wurde. Die 242 Kilometer lange Verbindung sollte durchgehend zweigleisig und für Geschwindigkeiten bis 160 km/h ausgebaut werden.

Mit der neuen Verbindungskurve bei Bad Kleinen, die bis 2028 parallel entsteht, ist bereits ein weiterer wichtiger Schritt für eine starke Schiene und die VDE 1 getan. Der Ausbau ermöglicht, das Angebot für den nationalen und internationalen Fernverkehr (Verbindung Berlin – Kopenhagen) zu erweitern. Es entsteht eine wichtige zusätzliche Zulaufstrecke zum sogenannten Ostkorridor (Uelzen – Halle).

Auch für den Güterverkehr wird mit der Ausbaustrecke Lübeck – Schwerin ein attraktiver Laufweg Richtung Berlin/Mitteldeutschland ohne Traktions- und Fahrtrichtungswechsel geschaffen.