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Kategorie: Deutschland

Arbeitsmarkt im August 2022

Nürnberg – „Trotz der wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten ist der Arbeitsmarkt robust. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben zwar im August erneut stärker zugenommen als jahreszeitlich üblich. Dies liegt jedoch weiterhin an der Erfassung ukrainischer Geflüchteter“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im August: +77.000 auf 2.547.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -31.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,2 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent

Im Zuge der Sommerpause und durch die noch andauernde Erfassung ukrainischer Geflüchteter gab es im August 2022 einen weiteren deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat, und zwar um 77.000 auf 2.547.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 28.000 zugenommen. Der saisonbereinigte Anstieg der Arbeitslosigkeit erklärt sich überwiegend mit der Erfassung der arbeitslosen ukrainischen Geflüchteter. Verglichen mit dem August des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 31.000 geringer.

Die Arbeitslosenquote stieg von Juli auf August um 0,2 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juli auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 45.000 gestiegen. Sie lag im August 2022 bei 3.284.000 Personen. Das waren 24.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. August für 36.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juni 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 259.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit war die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit weiter rückläufig.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehmen weiter zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juli 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23.000 gestiegen. Mit 45,60 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 571.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Mai auf Juni 2022 um 27.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Juni nach Hochrechnungen der BA um 639.000 auf 34,44 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,35 Millionen Personen hatten im Juni 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 194.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,16 Millionen ausschließlich und 3,19 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im August weiter auf sehr hohem Niveau. So waren 887.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 108.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 1.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im August 2022 um 1 Punkt auf 135 Punkte.

737.000 Personen erhielten im August 2022 Arbeitslosengeld, 70.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im August bei 3.812.000. Gegenüber August 2021 war dies ein Anstieg um 58.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2021 bis August 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 408.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 13.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen waren im August noch 112.000 auf Ausbildungssuche, davon hatten bislang 76.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 526.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 20.000 mehr als vor einem Jahr. 182.000 waren im August noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist auch im August noch in Bewegung. Deshalb werden sich die Zahlen der unbesetzten Ausbildungsstellen und der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber bis Ende September noch deutlich reduzieren.

Impfung gegen Masern

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Masern

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen.

Die Zurückweisung erfolgt allerdings mit der Maßgabe einer verfassungskonformen Auslegung, die an die zur Durchführung der Masernimpfung im Inland verfügbaren Impfstoffe anknüpft. Stehen – wie derzeit in Deutschland – ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, ist § 20 Abs. 8 Satz 3 IfSG verfassungskonform so zu verstehen, dass die Pflicht, eine Masernimpfung auf- und nachzuweisen, nur dann gilt, wenn es sich um Kombinationsimpfstoffe handelt, die keine weiteren Impfstoffkomponenten enthalten als die gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken.

Die Beschwerdeführenden sind jeweils gemeinsam sorgeberechtigte Eltern sowie ihre minderjährigen Kinder, die kommunale Kindertagesstätten besuchen oder von einer Tagesmutter mit Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betreut werden sollten. Sie wenden sich im Wesentlichen gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die eine solche Betreuung lediglich dann gestatten, wenn die betroffenen Kinder gegen Masern geimpft sind und diese Impfung auch nachgewiesen wird.

Die angegriffenen Vorschriften berühren sowohl das die Gesundheitssorge für ihre Kinder umfassende Grundrecht der beschwerdeführenden Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) als auch und vor allem das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht der beschwerdeführenden Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Beide Grundrechtspositionen sind hier in spezifischer Weise miteinander verknüpft.

Sowohl die Eingriffe in das Elternrecht als auch die in die körperliche Unversehrtheit sind unter Berücksichtigung der verfassungskonformen Auslegung verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt.

Tag der Deutschen Einheit 2024

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern übernimmt am 1. November 2023 die Präsidentschaft im Bundesrat. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wird als Präsidentin des Bundesrates u.a. die Sitzungen der Länderkammer leiten. Dazu gehört auch, dass die Ministerpräsidentin vielfältige politische und protokollarische Aufgaben auf nationaler und internationaler Ebene übernehmen wird.

Unter anderem vertritt die Bundesratspräsidentin den Bundespräsidenten bei dessen Abwesenheit und pflegt die Kontakte der Länderkammer ins Ausland. Höhepunkt des Präsidentschaftsjahres ist die Ausrichtung der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2024, die vom 2.-4. Oktober 2024 in der Landeshauptstadt Schwerin stattfinden werden.

Ministerpräsidentin Schwesig: „Wir freuen uns darauf, dass Mecklenburg-Vorpommern die Präsidentschaft im Bundesrat übernimmt. Das ist eine hervorragende Gelegenheit, um für unser Land in ganz Deutschland und auch im Ausland zu werben. Wir wollen den Tag der Deutschen Einheit 2024 mit einem großen Bürgerfest in unserer Landeshauptstadt Schwerin feiern. Schwerin war bereits 2007 ein hervorragender Gastgeber. Und ich bin sicher, dass das auch dieses Mal so sein wird.“

Für die Vorbereitungen des Vorsitz-Jahres stimmte das Kabinett heute einer Politischen Lenkungsgruppe mit allen Ministerinnen und Ministern, der Bevollmächtigten des Landes beim Bund, der Präsidentin des Landtags und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin zu. Eine Projektgruppe mit angegliederter Geschäftsstelle wird in der Staatskanzlei die konzeptionellen und operativen Themen bearbeiten und koordinieren.

„Mecklenburg-Vorpommern wird im Jahr der Bundesratspräsidentschaft eine besondere Aufmerksamkeit erfahren. Das ist eine wunderbare Chance, zu zeigen, was in unserem „Land zum Leben“ möglich ist, und wohin wir gemeinsam wollen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Arbeitsmarkt im Juli 2022

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Juli kräftiger zugenommen als jahreszeitlich üblich. Dies liegt jedoch an der Erfassung ukrainischer Geflüchteter. Insgesamt ist der Arbeitsmarkt trotz aller Belastungen und Unsicherheiten weiterhin stabil“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juli: +107.000 auf 2.470.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -120.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Der Beginn der Sommerpause und die Erfassung ukrainischer Geflüchteter führen im Juli 2022 zu einem weiteren deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat, und zwar um 107.000 auf 2.470.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 48.000 zugenommen. Der außergewöhnlich starke Anstieg der Arbeitslosigkeit in diesem Monat hängt nicht mit Problemen am Arbeitsmarkt zusammen, sondern geht auf die Fluchtmigration infolge des russischen Angriffskrieges zurück.

Verglichen mit dem Juli des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 120.000 geringer. Die Arbeitslosenquote stieg von Juni auf Juli um 0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und liegt damit 0,2 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juni auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 63.000 gestiegen. Sie lag im Juli 2022 bei 3.217.000 Personen. Das waren 126.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Juli für 36.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Mai 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 328.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit war die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit weiter rückläufig.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehmen weiter zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juni 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 gestiegen. Mit 45,57 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 610.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von April auf Mai 2022 um 45.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Mai nach Hochrechnungen der BA um 681.000 auf 34,43 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,29 Millionen Personen hatten im Mai 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 282.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,12 Millionen ausschließlich und 3,17 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im Juli weiter auf sehr hohem Niveau, ging aber zuletzt etwas zurück. So waren 881.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 136.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 11.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Juli 2022 um 2 auf 134 Punkte.

708.000 Personen erhielten im Juli 2022 Arbeitslosengeld, 112.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juli bei 3.780.000. Gegenüber Juli 2021 war dies ein Rückgang von 29.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2021 bis Juli 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 392.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 12.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im Juli noch 118.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 512.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 22.000 mehr als vor einem Jahr. 233.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist auch im Juli noch in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

BioFach 2022 erstmalig im Sommer

Schwerin – Die weltgrößte Öko-Lebensmittelmesse, die Welt­leitmesse für Bio-Lebensmittel, findet in diesem Jahr erstmalig im Sommer statt. Die internationale Bio-Branche trifft sich vom 26. bis 29. Juli zur BioFach 2022 im Messezentrum Nürnberg.

„Coronabedingte Unsicherheiten machten eine Verschiebung der Messe vom Februar in den Sommer notwendig. Trotz dieser Verschiebung werden rund 2.900 Aussteller aus aller Welt erwartet. Aus Mecklenburg-Vorpommern sind drei Aussteller mit einem Gemeinschaftsstand vertreten, den das Landwirtschaftsministerium mit insgesamt 60.275 € unterstützt“, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

Folgende Unternehmen nehmen an der BioFach 2022 teil:

  • EO Mecklenburger Ernte/Behr AG
  • Biosanica GmbH
  • EZ Fürstenhof

„Obwohl in den Jahren zuvor die Anzahl der teilnehmenden Unternehmen aus MV höher war, aufgrund der Verschiebung in den Sommer musste ein Großteil der sonst teilnehmenden Bio-Unternehmen absagen, hat die BioFach nach wie vor eine große Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern. Die BioFach bietet eine hervorragende Gelegenheit, Bio-Produkte aus MV kennen zu lernen und die Menschen dahinter einem breiten Fachpublikum zu präsentieren und damit die Direktvermarktung der Unternehmen durch den Aufbau neuer Kundenbeziehungen weiter zu fördern“, sagt Backhaus.

„Ich bedanke mich besonders bei den drei teilnehmen­den Unternehmen und würde mich freuen, wenn im nächsten Jahr wieder mehr Unternehmen der Bio-Branche das Land Mecklenburg-Vorpommern reprä­sentieren“, so der Minister.

Die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern ist im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.01.2021 von 176.791 ha auf 190.074 ha um 13.283 ha gestiegen. In den ersten drei Monaten des Jahres 2022 umfasst ein weiterer Flächenzuwachs 5.375 ha (gesamt 195.449 ha) und 34 Umstellungsbetrieben. Damit werden nunmehr ca. 14,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aktuell von 1.212 biozertifizierten Landwirtschaftsbetrieben ökologisch bewirtschaftet.

Wett­bewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Ummanz – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus beglückwünscht die Gemeinde Ummanz im Landkreis Vorpommern-Rügen zu ihrem Erfolg: „Alle am 11. Landeswettbewerb 2022 teilnehmenden Gemeinden haben sich als Sieger der Kreiswettbewerbe ihrer Landkreise in überzeugender Qualität und mit einem herausragenden Engagement der Dorfge­meinschaft im Landeswettbewerb bestmöglich präsentiert.

Dabei konnte die Gemeinde Ummanz die Bewertungskommission in besonderer Weise überzeugen. Im Westen Rügens gelegen, errang die Gemeinde Ummanz in der Summe der einzelnen Bewertungsbereiche die höchste Bewertung aller Gemeinden und erzielte ihre besten Ergebnisse in den Bereichen soziales und kulturelles Leben, Baugestaltung und -entwicklung sowie Grüngestaltung. Zu ihrem Sieg im Landeswettbewerb und dem damit verbundenen großartigen Erfolg beglückwünsche ich deshalb die Gemeinde Ummanz sehr herzlich.

Große Anerkennung ist aber auch allen anderen Gemeinden für ihre Teilnahme am Wettbewerb auf Landesebene zu zollen, hier besonders den zweit- und drittplatzierten Gemeinden Jabel und Grambow. Ich freue mich darauf, alle Gemeinden beim Abschlussfest im September dieses Jahres in der Gemeinde Ummanz begrüßen zu dürfen. An dieser Stelle gilt mein Dank auch der hoch engagierten und motivierten Bewertungskommission, die maßgeblich zum Gelingen des Wettbewerbes beitrug“, so Minister Backhaus.

Die fachkompetente Bewertungskommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Architekten­kammer, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindetages, des Landschaftspflegeverbandes Mecklenburger Endmoräne e.V. sowie des Wirtschafts-ministeriums MV zusammensetzte, besuchte in den vergangenen Wochen, die am Landeswettbewerb 2022 teilnehmenden Gemeinden und bewertete sie anhand von einheitlichen Kriterien in mehreren Einzel­bereichen.

Jede Gemeinde präsentierte sich dabei der Bewertungskommission über einen Zeitraum von drei Stunden. Die Gemeinden haben durch ihre interes­santen und vielfältigen Präsentationen zu einer sehr emotionalen, spannenden Wettbewerbsatmosphäre beigetragen. Diese Emotionalität spiegelt sich auch in der großen Stärke aller Gemeinden wieder – nämlich in ihrer ausgeprägten Sozialkompetenz.

Nach der abschließenden Bewertungsberatung der Jury am vergangenen Wochenende ist nun folgendes Ergebnis des 11. Landeswettbewerbes 2022 „Unser Dorf hat Zukunft“ bekanntzugeben:

–           Platz 1:           Gemeinde Ummanz (Landkreis Vorpommern-Rügen)

–           Platz 2:           Gemeinde Jabel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)

–           Platz 3:           Gemeinde Grambow (Landkreis Nordwestmecklenburg)

Teilgenommen hatten am nun abgeschlossenen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2022 die Sieger der Kreiswettbewerbe 2021.

–           Landkreis Ludwigslust-Parchim:                            Gemeinde Barnin

–           Landkreis Vorpommern-Greifswald:                     Gemeinde Ferdinandshof

–           Landkreis Nordwestmecklenburg:                        Gemeinde Grambow

–           Landkreis Rostock:                                               Gemeinde Groß Wokern

–           Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:            Gemeinde Jabel

–           Landkreis Vorpommern-Rügen:                            Gemeinde Ummanz

Minister Backhaus ergänzt: „Auch wenn bei Wettbewerben kurzfristig immer der Sieger im Vordergrund und damit im Fokus des öffentlichen Interesses steht, ist für alle am Landeswettbewerb teilnehmenden Gemeinden der langfristige, schon allein aus der Teilnahme resultierende Gewinn von großer Bedeutung. In Zeiten pandemiebedingter und kriegsbedingter Konfliktsituationen partizipieren nicht nur die Gemeinden selbst vom inneren Zusammenhalt und der Anerkennung ihrer Leistung, sondern auch alle übrigen Menschen im Land.

Der Dorfwettbewerb ist ein starkes Zeichen dafür, was jeder Einzelne für die Entwicklung der Gemeinschaft beitragen kann – und hierbei zählt auch die kleinste Tat. Ich freue mich sehr über diesen gelungenen Landeswettbewerb und möchte an dieser Stelle auch einmal allen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land Dank dafür sagen, die jeden Tag manch kleinere oder auch größere Herausforderung in unterschiedlichsten Lebenslagen für sich selbst, aber auch für die Gemeinschaft meistern.“

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird in Mecklenburg-Vorpommern seit 1991 ausgetragen, bundesweit seit 1961. Damals noch unter dem Titel „Unser Dorf soll schöner werden“. Der Wettbewerb bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gemeinden in den ländlichen Räumen Gelegenheit, sich und ihr Dorf zu präsentieren sowie sich dem Wettbewerb mit anderen Dörfern und Gemeinden zu stellen. Ein starker Fokus liegt bei der Bewertung im Wettbewerb dabei auf ehrenamtlichen und gemeinschaftlichen Aktivitäten in den teilnehmenden Dörfern.

Bewertungsbereiche im Landeswettbewerb 2022 waren:

  • Entwicklungskonzepte, wirtschaftliche Initiativen und Verbesserung der Infrastruktur
  • Soziales und kulturelles Leben
  • Baugestaltung und -entwicklung
  • Grüngestaltung
  • Gesamteindruck des Dorfes

Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus hatte im Januar 2021 in Mecklenburg-Vorpommern den Startschuss für die Durchführung des Wettbewerbs, der über die drei Ebenen Kreiswettbewerb, Landeswettbewerb und Bundeswettbewerb führt, gegeben. Nach den Wettbewerben auf Ebene der Landkreise ist nun auch der Wettbewerb auf Landesebene abgeschlossen. Die Siegergemeinde im Landeswettbewerb wird in der Abschlussveranstaltung im Herbst 2022 von Minister Backhaus vor Ort ausgezeichnet. Sie vertritt danach auch Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 beim Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“.

Vorbereitung auf Corona-Herbst

Gesundheitsministerkonferenz fordert effektive und rechtssicher handhabbare Befugnisse im Infektionsschutzgesetz

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder trafen sich heute zu einer Video-Sonderkonferenz. Hauptthema war dabei die aus Sicht der Länder notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

„Um gut und lageangepasst auf die erwartete Infektionswelle im Herbst vorbereitet zu sein, brauchen wir einen schnellstmöglichen Entwurf zur Änderung des IfSG, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Ansinnen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Der Bund müsse zügig die notwendigen Schritte und Maßnahmen ergreifen und die Länder hierbei angemessen beteiligen, so Drese.

In einem einstimmigen Beschluss sprach sich die GMK für Basismaßnahmen im Herbst und Winter aus. „Wenn die Lage es erfordert, gehören dazu die Möglichkeit einer Maskenpflicht und von Abstandsgeboten in Innenräumen, die Möglichkeit von Testpflichten insbesondere für Einrichtungen mit vulnerablen Personen, für infektionsgefährdete Gemeinschaftseinrichtungen und für Schulen“, so Drese.

Falls die Basismaßnahmen nicht ausreichen, sollen die Länder nach Ansicht der GMK weitere Eindämmungsmaßnahmen ergreifen können, wie etwa Zugangsbeschränkungen, die Vorlage von Immunitäts- und Testnachweisen und Personenobergrenzen.

Drese: „Wichtig ist gleichzeitig jedoch, dass alle Pandemiemaßnahmen der Länder stets die Folgen in den Blick nehmen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen.“

Für eine erfolgreiche Impfkampagne im Herbst bittet die GMK alle befassten Gremien, zeitnah Klarheit hinsichtlich der Notwendigkeit von weiteren Auffrischungsimpfungen (4. Impfung) zu schaffen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Zudem wird vom Bund erwartet, ausreichend COVID-19-Impfstoff (inkl. angepasstem Varianten-Impfstoff) zu beschaffen sowie die planbare und transparente Verteilung sicherzustellen.

„In die Vorbereitungen einer neuen Impfkampagne sollten zudem Influenza und Pneumokokken für vulnerable, insbesondere ältere Personengruppen einbezogen werden“, sagte Drese. Dazu gehöre weiterhin die Sicherstellung von ausreichend Medikamenten zur Therapie von COVID-19.

Arbeitsmarkt im Juni 2022

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt insgesamt ist weiterhin stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben zwar im Juni kräftig zugenommen. Diese Anstiege gehen aber darauf zurück, dass die ukrainischen Geflüchteten nun in den Jobcentern erfasst und dadurch in der Arbeitsmarktstatistik sichtbar werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Hamburg.

Arbeitslosenzahl im Juni:   +103.000 auf 2.363.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:  -251.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   +0,3 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent

Im Juni 2022 ist infolge der umfassenden Erfassung ukrainischer Geflüchteter in den Jobcentern die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat kräftig gestiegen, und zwar um 103.000 auf 2.363.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 133.000 zugenommen. Verglichen mit dem Juni des vorigen Jahres ist sie um 251.000 geringer. Die Arbeitslosenquote stieg von Mai auf Juni um 0,3 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent und liegt damit 0,5 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 2,7 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 124.000 gestiegen. Sie lag im Juni 2022 bei 3.115.000 Personen. Das waren 261.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Juni für 35.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 401.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit war sowohl die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit als auch die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wurde, zuletzt rückläufig.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehmen weiter zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 35.000 gestiegen. Mit 45,50 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 772.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von März auf April 2022 um 11.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im April nach Hochrechnungen der BA um 672.000 auf 34,36 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,21 Millionen Personen hatten im April 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 274.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,08 Millionen ausschließlich und 3,14 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im Juni weiter auf sehr hohem Niveau. So waren 877.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 184.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Juni 2022 um 2 Punkte auf 137 Punkte.

681.000 Personen erhielten im Juni 2022 Arbeitslosengeld, 146.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 3.691.000. Gegenüber Juni 2021 war dies ein Rückgang von 174.000 Personen. 6,8 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2021 bis Juni 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 376.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 9.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im Juni noch 148.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 499.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 26.000 mehr als vor einem Jahr. 259.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Juni aber noch in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.