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Kategorie: Deutschland

Hilfen aus dem Aufbaufonds REACT-EU

Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern erhalten insgesamt über 170 Millionen Euro zusätzliche Hilfen aus dem Aufbaufonds REACT-EU

Brüssel – Über den Aufbaufonds REACT-EU erhält Sachsen zusätzliche 115 Mio. Euro, die für Impfzentren, die Unterstützung von Tests sowie für Investitionen in die IT-Infrastruktur, die Digitalisierung und die medizinische Ausstattung von Universitätskliniken verwendet werden.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen über REACT-EU 56,6 Mio. Euro bereit. Sie werden für die Investitionen in zwei Universitätskliniken, im Tourismussektor, zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Integration von Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen in den Arbeitsmarkt verwendet.

Insgesamt hat die Kommission heute (Donnerstag) über REACT-EU mehr als 336 Mio. Euro für Kroatien, Frankreich, Deutschland und Griechenland genehmigt. Die zusätzlichen Mittel sollen die Länder bei der Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie unterstützen und einen fairen, grünen und digitalen Aufschwung fördern.

REACT-EU steht für „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) und ist eine Initiative, mit der die Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Wege der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise weitergeführt und ausgebaut werden.

REACT-EU ist Teil von NextGenerationEU , dem mit 750 Mrd. Euro ausgestatteten Aufbauinstrument und stellt 50,6 Milliarden Euro zusätzliche Mittel (in laufenden Preisen) für kohäsionspolitische Programme in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel von REACT-EU werden über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) wie auch den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) bereitgestellt.

Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Unterstützung der Widerstandsfähigkeit des Arbeitsmarktes, von Arbeitsplätzen, KMU und Familien mit geringem Einkommen sowie auf die Schaffung zukunftssicherer Grundlagen für den grünen und digitalen Wandel und eine nachhaltige sozioökonomische Erholung. Durch diese Initiative werden zusätzliche Mittel für die laufenden kohäsionspolitischen Programme bereitgestellt.

Die Mittel können bis Ende 2023 eingesetzt werden und schließen somit die Lücke zwischen der Notfall-Krisenreaktion und der Unterstützung der langfristigen wirtschaftlichen Erholung durch die neuen Programme des langfristigen EU-Haushalts für den Zeitraum 2021–2027. Die Mitgliedstaaten können flexibel entscheiden, wie sie die im Rahmen von REACT-EU bereitgestellten zusätzlichen Mittel auf die verschiedenen Fonds aufteilen.

Anhörung zum Meeresschutz angelaufen

Schwerin – Seit 1. Juli ist der Entwurf des neuen Maßnahmen­programms zum Schutz der deutschen Nord- und Ostsee­gewässer öffentlich einsehbar. Entsprechend der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) muss das Programm für die Jahre 2022 bis 2027 aktualisiert werden. Bis zum 31. Dezember 2021 kann jede Person zu den ver­öffentlichten Entwürfen schriftlich Stellung nehmen.

„Ich wünsche mir eine rege Beteiligung der Bürger und Institutionen an dem für das Küstenland Mecklenburg-Vor­pommern so wichtigen Zukunftsthema“, sagt Umwelt­minister Dr. Till Backhaus. „Der Daueraufgabe des Ostseeschutzes werden wir uns weiterhin konsequent stellen. Denn die Meeresumwelt ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern ein kostbares Gut, das zum Wohle zukünftiger Generationen geschützt und erhalten werden muss.“

Der Entwurf und weitere Unterlagen mit Hintergrund­informationen sind auf der Internetseite der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) www.meeresschutz.info zugänglich. Außerdem sind sie im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in der Goldberger Straße 12b in Güstrow ausgelegt und zu den Geschäftszeiten einsehbar.

Auf der genannten Internetseite und im LUNG wird ein Formular angeboten, mit dem Stellungnahme und Anregungen unkompliziert elektronisch oder per Brief an die dort angegebene Adresse der BLANO-Geschäftsstelle Meeresschutz übermittelt werden können. Das Formular kann aber auch an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Wasser, Boden, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin geschickt werden.

Am 15. Juli 2008 trat die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind seitdem aufgefordert, auf wissenschaftlicher Basis die not­wendigen Strategien zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, um einen guten Zustand der Meeres­umwelt zu erreichen.

Im sechsjährigen Turnus werden der EU-Kommission Berichte zur Umsetzung der europäischen Meeresschutz-Richtlinie vorgelegt. Das erste Maßnahmenprogramm wurde für den Zeitraum 2016-2021 erstellt.  Die vorliegende Aktualisierung schreibt das Maßnahmenprogramm für die Jahre 2022–2027 fort. Sie bezieht sich auf die Bewertung des Zustands der deutschen Meeresgewässer in Nord- und Ostsee von 2018 und den Fortschritt bei der Erreichung der Umweltziele.

„Der letzte Zustandsbericht zeigte, dass sich der Umwelt­zustand der deutschen Ostseegewässer insgesamt leicht verbessert hat“, schätzt Umweltminister Dr. Till Backhaus ein. „Dennoch ist der gute Zustand der Ostsee wie auch der Nordsee bei Weitem noch nicht erreicht. Auch die Umwelt­ziele sind für viele Aspekte noch nicht erreicht. Daher müssen wir unsere Anstrengungen zum Schutz von Nord- und Ostsee intensivieren.“

Von den 31 Maßnahmen des ersten Zyklus (2016–2021) konnten bisher nur wenige abgeschlossen werden. Das aktualisierte Maßnahmenprogramm führt daher die Maß­nahmen des ersten Zyklus fort, wobei eine Intensivierung ihrer Umsetzung vorgesehen ist, und wird um 20 weitere Maßnah­men ergänzt.

Der Arbeitsmarkt im Juni 2021

Nürnberg – „Die umfassende Besserung am Arbeitsmarkt setzt sich im Juni fort. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind weiter kräftig gesunken. Die Unternehmen reduzieren weiter die Kurzarbeit und suchen wieder mehr nach neuem Personal.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juni: -73.000 auf 2.614.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -239.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Mit den Öffnungsschritten hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Juni 2021 mit 2.614.000 deutlich um 73.000 gegenüber dem Vormonat verringert. Saisonbereinigt hat sie um 38.000 abgenommen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 239.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Minus von 0,5 Prozentpunkten. Allerdings war der Juni 2020 massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von knapp 400.000 Arbeitslosen bzw. 0,9 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im Mai bei 3,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Juni bei 3.411.000 Personen. Das waren 207.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Juni für 59.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl weiter deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 2,34 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, lassen aktuell jedoch eine leichte Aufwärtsbewegung erkennen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 15.000 gestiegen. Mit 44,63 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 48.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis April 2021 reichen und die aktuellen Öffnungsschritte noch nicht erfassen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im April nach Hochrechnungen der BA um 245.000 auf 33,68 Millionen Beschäftigte gestiegen. Stärker von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im April mit 6,92 Millionen 56.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat.

Im Juni waren 693.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 123.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 25.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Juni 2021 um 5 Punkte auf 114 Punkte. Er liegt damit 23 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat Juni 2020. Der BA-X erreicht erstmals auch wieder den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

808.000 Personen erhielten im Juni 2021 Arbeitslosengeld, 238.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 3.903.000. Gegenüber Juni 2020 war dies ein Rückgang von 129.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis Juni 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 385.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 32.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterblieben viele Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt waren und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden konnten.

158.000 Bewerberinnen und Bewerber waren noch unversorgt. Gleichzeitig waren 468.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 15.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 216.000 im Juni noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Juni aber noch in Bewegung.

250 Mio. Euro für Insektenschutz

Schwerin – Die Agrarministerkonferenz hat vom 09. bis zum 11. Juni ihre Frühjahrstagung fortgesetzt. Auf der Tagesordnung standen zahlreiche schwergewichtige Punkte, zu denen nun einstimmige Beschlüsse gefasst wurden. Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef, Dr. Till Backhaus, begrüßt unter anderem die Initiative des Bundes, mit 100 Mio. Euro aus den Mitteln der GAK Landwirtschafts­betriebe zu entlasten, die aufgrund der Regelungen zum Insektenschutz unter erschwerten Bedingungen wirtschaften müssen:

„Allen ist klar, dass wir mehr für den Insektenschutz tun müssen. Auch die Landwirtinnen und Landwirte erkennen das an. Doch die Restriktionen für die Betriebe führen zu Mindererträgen und Mehrbelastungen, die ausgeglichen werden müssen, wenn wir den Strukturwandel nicht weiter anheizen wollen. Dafür sind jetzt die Weichen gestellt. Zusammen mit den Mitteln aus dem Sonderrahmenplan in Höhe von 85 Mio. Euro und den Kofinanzierungsmitteln der Länder werden wir also rund 250 Mio. Euro für den Insektenschutz zur Verfügung haben.  Das Geld ist ein wichtiges Signal an die Betriebe, dass Leistungen für Artenvielfalt, Klimaschutz und sauberes Wasser anerkannt und honoriert werden. Es gibt aber noch viel zu tun, um klare Kriterien zu definieren, an welche Leistungen die Zahlungen zukünftig gebunden sein sollen. Hier hätte ich vom Bundeslandwirtschafts­ministerium konkretere Vorschläge erwartet“, so Minister Backhaus.

Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Agrarressorts der Länder haben auch über die Modernisierung der Lieferbeziehungen im Milchsektor diskutiert. Auch wenn sich die Lieferbeziehungen zwischen den Milchbauern und Molkereien in den zurückliegenden Jahren bereits verbessert hätten, so Backhaus, seien noch immer keine auskömmlichen Preise zu erzielen.

„Ich plädiere dafür, den § 148 der Gemeinsamen Marktorganisation als Option offen zu halten, um den Druck auf die Molkereien zu erhöhen, die Lieferbeziehungen über Verträge stärker abzusichern und den Milchbauern mehr Produktionssicherheit zu geben“, sagt der Agrarminister. Der Forderung der Grünen, die Milchquote „quasi durch die Hintertür“ wiedereinzuführen, erteilt der Minister eine klare Absage.

Im Rahmen der Beratung haben die Länder an den Bund appelliert, die eingeplanten Mittel aus dem Energie- und Klimafonds für den Moorschutz freizugeben. Auch Backhaus dringt hier zur Eile.

„Wenn wir unser Ziel der Klimaneutralität erreichen wollen, müssen verstärkte Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen unternommen werden. Welche Rolle der Moorschutz und die Renaturierung der Moore spielt, haben wir in MV bereits seit Jahren vorgeführt. Daher stehen jetzt auch die anderen Länder in den Startlöchern und wollen vorankommen. Das ist aus Sicht des Klimaschutzes auch richtig so. Wir wollen aber keine Stilllegung der Flächen, sondern alternative Einkommensmöglichkeiten entwickeln. Dafür ist es wichtig, dass Landwirtschaft auf nassen Böden auch als Landwirtschaft anerkannt wird und Direktzahlungen aus der 1. Säule generiert werden können. Hier hoffe ich darauf, dass sich die Vernunft in Brüssel durchsetzt. Derzeit haben wir noch zu wenige Mitstreiter für diese Forderung auf dem europäischen Parkett“, bedauert Minister Backhaus.

Vor dem Hintergrund von Bränden in großen Tierhaltungsbetrieben ist sich die AMK einig, dass in Tierhaltungen die Prävention von Bränden und der Schutz der Tiere im Falle von Bränden verbessert werden muss.

„Ich habe schon lange dafür geworben, ein bundesein­heitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tier­haltungs­einrichtungen zu entwickeln. Damit soll sich nun eine ad-hoc-Arbeitsgruppe von Bund und Ländern beschäftigen und spätestens im kommenden Frühjahr ihre Ergebnisse präsentieren“, so Backhaus. Darüber hinaus sei die Bauministerkonferenz gebeten worden, sich mit diesem Thema zu befassen. Es müssten verschärfte Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz definiert werden und dieser müsse im Rahmen von Genehmigungsverfahren streng geprüft werden, sagt der Minister abschließend.

Tag des Meeres: Ostseeschutz in M-V

Schwerin – Heute ist der weltweite Tag des Meeres (UNO World Oceans Day). Zum Anliegen des Tages, der Wertschätzung und des Schutzes der Weltmeere, macht auch Umwelt­minister Dr. Till Backhaus auf die Sensibilität der Ostsee aufmerksam.

„Mecklenburg-Vorpommern hat eine einzigartige Naturlandschaft, die es unbedingt zu erhalten gilt. Die Küstenlinie unseres Bundeslandes ist fast 2000 Kilometer lang und wir haben eine hohe Verantwortung, gut mit unseren Küstengewässern umzugehen.“ so Minister Backhaus.

Eine große Gefahr für das Ökosystem Ostsee geht von menschlichem Müll aus. Dieser reiche von den giftigen Zigarettenstummeln mit Mikroplastik am Strand bis hin zu Verpackungsmüll auf See und Geisternetzen unter Wasser. Nur etwa 30 Prozent des Mülls in der Ostsee entsteht dabei allerdings auf See. Der Rest des Unrats wird über die Flüsse hineingetragen oder gelangt von den Stränden in den Kreislauf. Der Müll ist nicht nur eine Gefahr für Seevögel, Fische und andere Meerestiere, die eines qualvollen Todes sterben, wenn sie Plastikteile mit ihrer natürlichen Nahrung verwechseln oder sich im Müll verheddern, erklärt der Minister.

Zu befürchten sei ebenso, dass sich aus den darin enthaltenen Umweltgiften Gefahren für die menschliche Nahrung ergeben. Hinzu kämen regelmäßig Schäden an der Fischereiausrüstung oder Schiffen sowie hohe Kosten für die Strandreinigung. Zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Meeresmüll hat der in Rostock ansässige Verein EUCC-Die Küsten Union Deutschland e.V. vor zwei Jahren und mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern das Informations- und Kontaktportal www.meeresmuell.de eingerichtet.

Zur aktiven Reinigung der Ostsee unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt mehrere innovative Projekte. In diesem Jahr wurde das erfolgreiche Pilotprojekt des World Wildlife Fund for Nature (WWF) zur Bergung von Geisternetzen aus der Ostsee fortgesetzt. Es ist vorgesehen, nach Abschluss der Arbeiten dem Land MV eine Verfahrensanleitung zur Bergung herrenloser Netze unter Einbindung technischer Ressourcen des Landes und der Fischereiunternehmen zu übergeben. Die daraus resultierenden Maßnahmen sollen ab 2024 aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) finanziert werden.

Einen großen Fokus legt das Land MV auch auf den Bereich der Prävention. Angesichts der jüngsten Schiffshavarie vor den Küsten Sri Lankas, warnt Minister Backhaus auch vor solchen Fällen an der heimischen Küste. Um den katastrophalen Folgen möglicher Schiffsunfälle schnell und sicher begegnen zu können, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit den anderen deutschen Küstenländern und der Bundesregierung weitreichende Vorkehrungen getroffen. So stehen für den Einsatzfall im Lande vier Ölbekämpfungsschiffe und zwei Hochseeschlepper in Bereitschaft. Weitere Schiffseinheiten der Partner können bei Bedarf innerhalb von Stunden hinzugezogen werden. Für die Öl- und Schadstoffbeseitigung auf flachen Küstengewässern sowie an Küsten und Stränden werden in zwei Depots in Heiligendamm und Stralsund Fahrzeuge und Spezialgeräte bereitgehalten.

Der Schutz der Ostsee wird international von der HELCOM (Helsinki Commission) koordiniert. Seit Juli 2020 hat Deutschland den Vorsitz der Kommission. Mecklenburg-Vorpommern ist im Vorsitzteam vertreten und übernimmt den Vize-Vorsitz am 1. Juli 2021. Die Amtszeit endet Ende Juni 2022. Unter deutschem Vorsitz ist die Verabschiedung des überarbeiteten HELCOM-Ostseeaktionsplans im Herbst dieses Jahres vorgesehen. Der Ostseeaktionsplan wird den ostseeweiten Rahmen für Maßnahmen zum Schutz und zur Restaurierung der Ökosysteme der Ostsee für die folgenden 10 Jahre bilden.

Allein durch staatliches Handeln lasse sich die Ostsee aber nicht schützen, mahnt Minister Backhaus. Zur Müllvermeidung müsse auch in der Gesellschaft die Bereitschaft vorhanden sein: „Die Ostsee ist ein sensibles Ökosystem, das gerade auch unter dem Einfluss des Menschen leidet – indirekt durch den Klimawandel, aber auch direkt, beispielsweise durch Müll an den Stränden. In den letzten Jahren haben wir zahlreiche große Projekte angeschoben, bereits vorhandene Schäden zu bereinigen und neue zu vermeiden. Grundsätzlich braucht es aber das Bewusstsein jeder und jedes Einzelnen, um die Natur und unsere Gewässer zu schützen. Meeresschutz beginnt bei jedem einzelnen von uns. Wichtig ist, dass wir unser Konsumverhalten auf den Prüfstand stellen. Wir sollten auf Kunststoff verzichten, wo er unnötig ist, z.B. unverpackte Ware kaufen, aber auch sorgfältiger mit Kunststoffen umgehen, wie z. B. Mehrwegprodukte oder Pfandsysteme zu nutzen.“

Deutschland wird neu vermessen

Von der See bis zu den Alpen

Schwerin – In einer außergewöhnlichen Aktion des amtlichen deutschen Vermessungswesens werden in diesem Frühjahr die vermessungstechnischen Grundlagen für die gesamte Bundesrepublik Deutschland erneuert. Dazu entsenden die Landesvermessungsämter und das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Messtrupps in das gesamte Bundesgebiet von der Küste bis zu den Alpen. Ihr Auftrag: eine vollständige Überprüfung von 250 grundlegenden Vermessungspunkten Deutschlands in Position und Höhe mit dem Ziel, die neuen Koordinaten auf den Millimeter genau zu bestimmen.

Die insgesamt 35 hochmodern ausgerüsteten Vermessungstrupps der Länder und des Bundes führen vom 7. Juni bis 15. Juli 2021 in der gesamten Bundesrepublik Vermessungen mit Hilfe von Satelliten durch, teilweise auch während der Nacht. Dabei werden drei Satellitennavigationssysteme gleichzeitig genutzt. Dies sind das amerikanische GPS, das russische GLONASS und das europäische Galileo.

Mit der diesjährigen Vermessungsaktion wird das im Jahr 2008 in Deutschland geschaffene hochgenaue Grundlagennetz überprüft und aktualisiert. Damit liefert dieses eine hochgenaue Arbeitsgrundlage für vielfältige Aufgaben in der Vermessung und künftig auch für weitere interdisziplinäre Anwendungen und Forschungen, z. B. autonomes Fahren, Klimawandel, Hochwasserschutz, Geodynamik (Veränderungen von Alpen und Küsten) und Oberflächendeformationen durch menschliche Eingriffe (Straßen- und Wasserbau, Bergbau).

Die ersten grundlegenden Vermessungen Deutschlands fanden bereits im 19. Jahrhundert statt. Was damals Jahrzehnte dauerte, lässt sich heute jedoch dank der Satelliten in wesentlich kürzeren Zeiträumen mit einer deutlich höheren Genauigkeit realisieren. Dabei lassen sich europa- und weltweit einheitliche Koordinaten festlegen und die geodätischen Grundlagen aller Länder leicht miteinander vernetzen.

Wenn die Vermessungstrupps ihre Messungen Mitte Juli beendet haben, beginnt die Arbeit erst richtig: Die gesammelten Daten müssen in tagelangen Berechnungen auf Hochleistungscomputern ausgewertet werden. Die Mühe lohnt sich, denn am Ende stehen hochgenaue Koordinaten in geographischer Breite, Länge und Höhe zur Verfügung, die ganz neue Erkenntnisse für Forschung und Praxis verschiedenster Themengebiete liefern werden.

Das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit seinem Fachpersonal an der Messkampagne.

Der Arbeitsmarkt im Mai 2021

Nürnberg – „Im Mai zeigen sich erste Anzeichen für eine umfassende Besserung am Arbeitsmarkt. Die Folgen der Corona-Krise sind immer zwar noch sehr deutlich sichtbar, werden aber etwas kleiner.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Mai: -84.000 auf 2.687.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -126.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent

Im Zuge der Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen im Mai 2021 mit 2.687.000 um 84.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 15.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent. Im Vergleich zum Mai des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 126.000 verringert. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Minus von 0,2 Prozentpunkten.

Allerdings war der Mai 2020 bereits massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von gut 450.000 Arbeitslosen bzw. 1,0 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 4,6 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Mai bei 3.492.000 Personen. Das waren 90.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Mai für 96.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl weiter deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 2,61 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit ist die Zahl im März 2021 erstmals seit November, als die erneuten Eindämmungsmaßnahmen Wirkung zeigten, wieder gesunken.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, lassen aktuell jedoch eine Aufwärtsbewegung erkennen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,50 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 231.000 niedriger aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis März 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 38.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im März nach Hochrechnungen der BA um 16.000 auf 33,63 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im März mit 6,90 Millionen 347.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Im Mai waren 654.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 70.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 19.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Mai 2021 um 4 Punkte auf 108 Punkte. Er liegt damit 17 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat Mai 2020. Gegenüber März 2020, dem letzten Monat vor dem ersten Lockdown, gibt es einen Rückgang von 6 Punkten.

870.000 Personen erhielten im Mai 2021 Arbeitslosengeld, 153.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Mai bei 3.924.000. Gegenüber Mai 2020 war dies ein Rückgang von 97.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis Mai 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 367.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 33.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können.

177.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 451.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 15.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 234.000 im Mai noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Mai aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Öffnung der Impfpriorisierung zum 07. Juni

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen sowie -minister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz  beschlossen, die Priorisierungen bei den Impfungen zu öffnen. Somit entfallen die Vorranglisten beispielsweise nach Vorerkrankungen, Alter und Beruf.

„Das ist zum jetzigen Zeitpunkt eine notwendige Entscheidung, um noch flexibler die breite Masse der Bevölkerung erreichen zu können. Ab dem 7. Juni fallen die Impfprioritäten bei den niedergelassenen Ärzten. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern immer mehr Menschen, die ein Impfangebot bekommen haben beziehungsweise ein Angebot bekommen werden. Unser Ziel ist es, Herdenimmunität herzustellen. Die Corona-Impfung ist das wirksamste Mittel und der bislang größtmögliche Schutz, die Ausbreitung und die Ansteckung der Krankheit weiter einzudämmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Die Länder können je nach Lage der Impfstoffmenge in den Impfzentren, ebenfalls ab dem 7. Juni auf eine Priorisierung verzichten.

Mit dem heutigen im Rahmen der Bundesgesundheitsministerkonferenz gefassten Beschluss besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ab dem 07. Juni  auch ohne Einstufung in eine Priorisierung ein Impfangebot zu bekommen.

„Das bedeutet allerdings  nicht, dass jeder sofort eine Impfung bekommen wird. Weitere Steigerungen der Impfungen hängen von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab. Die vorhandenen Mengen bestimmen die Impfgeschwindigkeit auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern und somit auch die Terminvergabe. Insbesondere in den kommenden Wochen stehen sehr viele Zweitimpfungen an, so dass für Erstimpfungen weniger Impfstoff zur Verfügung steht“, so Glawe weiter.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Robert Koch-Institutes 794.509 Impfungen verabreicht. Davon sind 626.394 Personen erstgeimpft. Als vollständig geimpft gelten 168.115 Personen.

Ab dem 07. Juni 2021 können auch die Betriebsärztinnen und -ärzte routinemäßig in die Impfkampagne einbezogen werden. Darauf haben sich die Bundesgesundheitsministerinnen und -minister mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verständigt. Die Belieferung soll bisherigen Plänen zufolge über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel erfolgen.

„Das ist ein weiterer Schritt möglichst viele Impfwillige in die Impfkampagne einzubinden und sie beispielsweise in den Betrieben, Behörden und Einrichtungen direkt zu erreichen. Jede Flexibilisierung hilft bei der Vergabe eines Impfangebotes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.