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Kategorie: Deutschland

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Drese: Menschen sind nicht behindert, sondern sie werden behindert

Schwerin – Der 5. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. 1992 wurde der Tag ins Leben gerufen, um öffentlichkeitswirksam darauf hinzuweisen, dass alle Menschen europaweit gleichgestellt sein sollen. Barrierefreiheit, Teilhabe und Selbstbestimmung sind dabei wesentliche Ziele auf dem Weg für eine inklusive Gesellschaft.

„Der Protesttag erinnert uns daran, dass wir als Menschen nicht behindert sind, sondern behindert werden. Darum ist er so wichtig. Inklusion steht für die gleichberechtigte Teilhabe aller. Dafür, dass alle mit dabei sein können – und zwar uneingeschränkt: In Politik und Gesellschaft, bei der Arbeit und in der Freizeit. Und das bedeutet zuallererst: Auch beim Sport“, betonte Drese.

Die Sozialministerin hob in dem Zusammenhang die regelmäßigen Erfolge der Rostocker Goalballerinnen und Goalballer des RGC Hansa hervor. „Gerade unter Beachtung des Inklusionsgedankens ist hier besonders faszinierend: Bereits vor den Spielen wird dafür gesorgt, dass alle die gleichen Ausgangsbedingungen erhalten. Denn wichtig ist: Jede und jeder soll eine faire Chance bekommen!“

Der Rostocker Goalballclub greift den heutigen Protesttag unmittelbar auf und veranstaltet einen Aktionstag, an dem die PARASEHNIX initiiert werden. Die neu geschaffenen PARASEHNIX sollen – als die Paralympics für alltägliche Disziplinen in der Welt von Menschen mit Seheinschränkung – vielen ins Bewusstsein rufen, welche Barrieren, Hindernisse und Herausforderungen in der Gleichstellung von Menschen mit Seheinschränkung existieren.

Sportministerin Stefanie Drese: „Weil ich von der Strahlkraft des Sports überzeugt bin, weil er die Inklusion und Integration in unserer vielfältigen Gesellschaft voranbringen hilft, habe ich sehr gerne die Schirmherrschaft über die PARASEHNIX übernommen.“

Aber auch auf politischer Ebene gilt es, Inklusion in den kommenden Jahren noch weiter voranzubringen. Dazu ist im vergangenen Winter der Maßnahmenplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt worden. Auf der kommenden Landtagssitzung wird das Landesbehindertengleichstellungsgesetz entsprechend geändert.

„Wir müssen gemeinsam unsere Stimmen für mehr und für bessere Inklusion erheben! Unser mittelfristiges Ziel muss lauten, dass wir in absehbarer Zeit keine Protesttage mehr benötigen, um die Anliegen der Inklusion noch bekannter zu machen. Gelebte Inklusion ist nicht nur ein Menschenrecht! Sie ist auch eine Verpflichtung, der wir uns stellen,“ sagte Ministerin Drese.

Der Arbeitsmarkt im April 2021

Nürnberg – „Durch die Frühjahrsbelebung entwickelt sich der Arbeitsmarkt solide. Die anhaltenden Einschränkungen in vielen Bereichen bremsen die Erholung zwar, führen aber insgesamt zu keinen neuen Belastungen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im April: -56.000 auf 2.771.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +127.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen im April 2021 mit 2.771.000 um 56.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Im Vergleich zum April des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 127.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 0,2 Prozentpunkten. Allerdings war der April 2020 bereits massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von etwa 500.000 Arbeitslosen bzw. 1,1 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 4,6 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im April bei 3.562.000 Personen. Das waren 105.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. April für 116.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl zuletzt wieder deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 3,27 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, seit November steigt sie mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,37 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 632.000 niedriger aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Februar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 15.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Februar nach Hochrechnungen der BA um 107.000 auf 33,52 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Februar mit 6,86 Millionen um 557.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Im April waren 629.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 2.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 14.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im April 2021 um 2 Punkte auf 104 Punkte. Er liegt damit 10 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat April 2020. Gegenüber März 2020, dem letzten Monat vor dem ersten Lockdown, gibt es einen Rückgang von 9 Punkten.

988.000 Personen erhielten im April 2021 Arbeitslosengeld, 35.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.911.000. Gegenüber April 2020 war dies ein Rückgang von 43.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis April 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 345.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können.

190.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 433.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 22.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 250.000 im April noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Verstorbene in der Corona-Pandemie

Gedenken für die Verstorbenen in der Corona-Pandemie am 18. April

Schwerin – Am 18. April 2021 richtet der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Berlin die „Zentrale Gedenkveranstaltung für die Todesopfer der Corona-Pandemie in Deutschland“ aus.

Aus diesem Anlass hat Innenminister Torsten Renz für den Tag der Gedenkveranstaltung landesweite Trauerbeflaggung angeordnet. Die Flaggen werden in den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, auf halbmast gesetzt.

Innenminister Torsten Renz: „Viele Menschen sind an oder mit einer Corona-Infektion verstorben, in unserem Bundesland bisher 916. Häufig konnten sich Angehörige und Freunde durch die Einschränkungen in der Pandemie nicht angemessen verabschieden, eine Situation, die für Hinterbliebene oft nur schwer zu ertragen ist. Mit der Trauerbeflaggung wollen wir ein sichtbares Zeichen der Anteilnahme und des Zusammenhalts in dieser schwierigen Zeit setzen.“

Der Arbeitsmarkt im März 2021

Nürnberg – „Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der Arbeitsmarkt aber weiter sehr deutliche Spuren der nun seit einem Jahr andauernden Krise.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -77.000 auf 2.827.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +492.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 2.827.000 um 77.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 8.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 492.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 4,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im März bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. März für 197.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Januar für 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, steigt seit November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 44,35 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 754.000 niedriger aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Januar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Januar nach Hochrechnungen der BA um 96.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Januar mit 6,87 Millionen um 560.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Gut zwei Fünftel des Rückgangs gingen auf das Gastgewerbe zurück.

Im März waren 609.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 82.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im März 2021 um 4 Punkte auf 102 Punkte. Er liegt damit 11 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.031.000 Personen erhielten im März 2021 Arbeitslosengeld, 183.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.905.000. Gegenüber März 2020 war dies ein Anstieg von 89.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis März 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 323.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 46.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können.

197.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 415.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 260.000 im März noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Backhaus: Die Bundeswaldinventur startet

Schwerin – Zum vierten Mal beginnen Forstexperten in ganz Deutschland mit der Erfassung des Waldes. Ziel ist die Ermittlung der großräumigen Waldverhältnisse und deren Entwicklung.

Wie hat sich der Wald in den letzten Jahren entwickelt? Welche Spuren haben Dürre und Borkenkäfermassen­vermehrung während der letzten drei Jahre hinterlassen? Wie wirkt sich das auf die Holzvorräte und die Treibhaus­gasbilanz der Wälder aus? Die Bundeswaldinventur 2022 (BWI-2022) beantwortet diese Fragen. Sie zeigt neben dem aktuellen Zustand auf, wie sich der Wald seit der letzten Bundeswaldinventur im Jahre 2012 und der Kohlenstoffinventur im Jahr 2017 unter gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, klimatischen und ökologischen Einflüssen entwickelt hat.

„Die BWI-2022 bildet das Fundament für forst-, handels-, wirtschafts-, und umweltpolitische Entscheidungen zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz des Waldes“, sagt Forstminister Till Backhaus und betont: “Angesichts der Wirkungen des Klimawandels und der extremen Wetter- und Schadereignisse in den Wäldern wird der Bedarf an zuverlässigen Informationen über den Wald immer wichtiger.“

Bundesweit startet die Bundeswaldinventur am 1. April 2021. In Mecklenburg- Vorpommern sammeln ab dann 6 Aufnahmetrupps auf einem Netz gleichmäßig verteilter Stichproben im Raster von 2 km x 2 km Daten zum Wald. Die Datenaufnahme erfolgte an mehr als 5.600 Stich­proben­punkten. Insgesamt werden 150 verschiedene Merkmale von der Baumart über verschiedenste Baum- und Waldmerkmale bis hin zum Vorkommen von Totholz erfasst.

„Damit erhalten wir einen guten Überblick über die Entwicklung des Waldes in unserem Land und schaffen datenbasierte Grundlagen für die Beurteilung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung“, so Backhaus.

Hintergrundinformationen

  • Die BWI zeigt die Entwicklung insbes. von Waldfläche, Baumarten, Mischung, Baumalter, Holzvorrat, Zuwachs und Nutzung, Totholz, Verjüngung, und anderen ökologischen Merkmalen.
  • Die BWI bildet die Grundlage für eine Beurteilung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
  • Die BWI schafft die Basis für die Modellierungen der Waldentwicklung und des Holzaufkommens, für die Bilanzierung der Klimaschutzwirkung des Waldes, für die Berichtspflichten nach Klimarahmenkonvention sowie für die forstliche Forschung.
  • Die BWI liefert Hinweise für Planungs- und Investitionsentscheidungen im Cluster Forst und Holz und unterstützt mit ihren Ergebnissen die Hinwendung zu einer holzbasierten Bioökonomie.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) koordiniert das Thünen-Institut (TI) für Waldökosysteme die Arbeiten zur BWI-2022. Grundlage ist § 41a Bundeswaldgesetz (BWaldG) und die Verordnung über die Durchführung einer vierten Bundeswaldinventur (4. BWI-VO). Die BWI-2022 steht in einer inzwischen langen Tradition. Die erste Erhebung 1987 erfasste den Wald in den alten Bundesländern, die zweiten Inventur 2002 zum ersten Mal den Wald im wiedervereinigten Deutschland. Die dritte BWI 2012 zeigte im Vergleich zur Inventur 2002 zum ersten Mal Holzzuwachs und Holznutzung in ganz Deutschland. Die Kohlenstoffinventur 2017 wies den Wald als Kohlenstoffsenke für das Kyoto-Protokoll nach.

Aufgrund der großen Waldfläche und immensen Zahl an Bäumen kann der Wald in der BWI nur über eine Stichprobe untersucht werden. Dazu wird ein systematisches Stichprobengrundnetz im 4 x 4 km-Quadratverband über Deutschland gelegt. In Mecklenburg-Vorpommern wird Erfassungsdichte auf ein 2 x 2 km-Quadratverband erhöht. Die von den fünf Aufnahmetrupps und einem Kontrolltrupp in Mecklenburg-Vorpommern gesammelten Daten werden zentral vom Thünen-Institut ausgewertet.

Die BWI-2022 wurde jahrelang vorbereitet. Erhebungsmethoden mussten aktualisiert und getestet werden. Das Datenerfassungsprogramm wurde überarbeitet. Die Inventurtrupps wurden vor Aufnahmebeginn geschult. Während der Inventur wird die Qualität der Datenaufnahme laufend geprüft.

Die Außenaufnahmen der BWI-2022 sollen bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Mit den Ergebnissen der Auswertungen ist 2024 zu rechnen.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP)

Gordischer Knoten durchschlagen – AMK zeigt sich handlungsfähig

Schwerin – In einer anstrengenden, nächtlichen Verhandlungsrunde hat sich die Konferenz der Agrarminister auf einen Kompromiss zur zukünftigen nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Damit habe das Gremium sich trotz unterschiedlicher regionaler Bedingungen und politischer Sichtweisen als handlungsfähig bewiesen, so Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef, Dr. Till Backhaus.

„Wir haben einen Durchbruch vor der Bundestagswahl erzielt und somit Planungssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte geschaffen. Damit wurde auch der gordische Knoten zur zukünftigen Förderung der ländlichen Räume durchschlagen. Deutschland kann seinen nationalen GAP-Strategieplan nunmehr fristgerecht zum Jahresende in Brüssel vorlegen. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern für den gezeigten Willen und ausdrücklich auch der Bundesministerin, die nun mit einem abgestimmten Votum in die Beratungen der notwendigen Gesetze auf Bundesebene gehen kann. Ich gehe davon aus, dass wie bei vorhergegangenen Reformschritten zur GAP auch diesmal, die Eckwerte des AMK Beschlusses 1:1 in die Gesetzestexte übernommenen werden. Gleichzeitig appelliere ich an die anderen Ressorts der Bundesregierung, das einvernehmliche Ländervotum zu achten und einer zügigen Beratung in Bundestag und Bundesrat nicht im Wege zu stehen“, so Minister Backhaus im Anschluss an die Konferenz.

„Die AMK stellt sich selbstverständlich darauf ein, dass im Ergebnis des Trilogs in Brüssel noch Änderungen der europäischen Maßgaben erfolgen können. Im Verlaufe des Rechtssetzungsverfahrens werden wir das einarbeiten, sofern sich wesentliche Sachverhalte verändern“, fährt der Minister fort.

„Es ist gelungen, die gleichwertig nebeneinanderstehenden Ziele der GAP in Bezug auf eine deutliches Mehr an Klima- und Umweltschutz durch und mit der Landwirtschaft, in Bezug auf wettbewerbsfähige Betriebe in unterschiedlichen Strukturen in Deutschland und in Bezug auf die ländliche Entwicklung zu erreichen.

Der neue Schlüssel zur Verteilung der ELER-Mittel ab 2023 war mir besonders wichtig. Wir haben einerseits das berechtigte Interesse vieler westdeutscher Länder, die Verteilung nach objektiveren Kriterien neu zu regeln berücksichtigt und andererseits massive finanzielle Verluste in den ostdeutschen Bundesländern abwenden können. MV wird auch in der neuen Förderperiode ab 2023 mit über 90 Mio € jährlich über eine gute Basis für die weitere Entwicklung der ländlichen Räume, der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Umsetzung von wichtigen Maßnahmen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes verfügen.“

Der Kompromiss sei der Einstieg in den Umstieg in eine neue Ausrichtung der Landwirtschaft. Die gesell­schaftlichen Anforderungen an einer stärkeren Ausrichtung der Landwirtschaft an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz seien unstreitig. Diesen Anforderungen wird mit dem erzielten Ergebnis entsprochen. Dabei fange Deutschland nicht bei null an. Man habe sich geeinigt, zwei Prozent der bisherigen Agrarumweltleistungen aus dem ELER dem EU-Recht entsprechend anzurechnen. Damit werde anerkannt, dass die Landwirtschaft auch jetzt schon zusätzliche Leistungen für die Umwelt erbringt

Mit 25 % der Direktzahlungsmittel für die Öko-Regelungen gehe Deutschland über den bisher in Europa in Rede stehenden Mindestbetrag hinaus. Einen wesentlichen Teil der Fördermittel erhalten die Landwirte zukünftig nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“. Zugleich würden beginnend ab 2023 10 % Mittel aus der 1. in die 2. Säule umgeschichtet und jährlich um 1 % angehoben, um 2026 bei 15 % zu landen. Das komme insbesondere der Entwicklung des Ökologischen Landbaus und der Stabilisierung regional spezifischer Agrarumweltprogramme zu Gute.

Ebenso würden zwei Prozent der nationalen Obergrenze als gekoppelte Prämie für Ziegen, Schafe und Mutterkühe verwendet. Auch das trage zur Nachhaltigkeit der Grünlandnutzung und zur Stabilisierung der Betriebe bei und ist wichtig für Biodiversität und Landschaftspflege, so Backhaus.

„Wir haben einen Pfad vorgezeichnet, der sowohl den wachsenden Umweltambitionen der GAP wie auch einer Mindestsicherung der Einkommenswirksamkeit für die landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung trägt. Es macht wenig Sinn, wenn die Basisprämie so abgesenkt würde, dass Landwirte letztlich aus dem System aussteigen oder aufgeben. Ein Kritikpunkt an der neuen GAP bleibt aus unserer Sicht aber. Wenn es nicht gelingt, die Anreizwirkungen der Öko-Regelungen in der 1. Säule deutlich anzuheben, macht es für viele Landwirte wenig Sinn, sich daran zu beteiligen. Es bleibt dabei. Nur wer mit zusätzlichen betrieblichen Leistungen für Biodiversität, für Klimaschutz und sauberes Wasser verlässlich Geld verdienen kann, ist auch bereit, in diese Bereiche zu investieren“, gibt der Minister zu bedenken.

„Der Bund ist willens, diese Forderung auf europäischer Ebene noch vor dem Abschluss des Triloges nochmals vorzutragen. Damit würde dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistungen noch deutlich besser Rechnung getragen werden.

Die heutige Entscheidung ist ein Kompromiss, der von MV auch sehr viel abverlangt. Wir haben den unbedingten Willen der Bundesländer mit vielen kleinen und mittleren Betrieben anerkannt, diese Landwirtinnen und Landwirte besonders zu unterstützen. 12 % der nationalen Obergrenze werden für die ersten Hektare umverteilt. Im Gegenzug wird Deutschland nicht von dem Instrument der Kappung oder Degression Gebrauch machen, soweit dies nicht obligatorisch umzusetzen ist. Auch für diesen Fall soll es Mehrfamilienbetriebe, die Arbeit im ländlichen Raum erhalten, nicht benachteiligen.

Dieser Beschluss der AMK war von einem wochenlangen harten Ringen gekennzeichnet. Wir haben unsere Verantwortung als Ministerinnen und Minister für die Landwirtinnen und Landwirte wahrgenommen und zeigen ihnen einen gangbaren Weg für den Einstieg in eine noch größere Umweltverantwortung in den Betrieben auf. Das ist gerade in dieser komplizierten Pandemiesituation ein hoffnungsvolles Zeichen“, so Backhaus abschließend.

Vertane Chancen

Backhaus: Die AMK hat wichtige Chancen vertan

Schwerin – In Europa stehen für die nächste Förderperiode über 400 Mrd. € für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume zur Verfügung. Die AMK konnte zu den für Deutschland zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rd. 31 Mrd. € auch nach fast 12 Stunden langen Verhandlungen kein Einvernehmen erzielen und hat damit wichtige Chancen vertan, so Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Plan in die Verhandlungsrunde gegangen und wir haben uns dennoch kompromissbereit gezeigt. Denn es geht um die Zukunft der Landwirtschaft und um die weitere Entwicklung der ländlichen Räume. Der Agrartopf stellt den größten Anteil am EU-Haushalt dar. Daher haben wir für diese Mittel eine besondere Verantwortung. Dieser sind die grünen Verhandlungspartner aus meiner Sicht nicht gerecht geworden. Mit dieser „Nicht-Entscheidung“ ist der Anlauf der neuen Förderperiode nicht gesichert. Es geht um den Ausbau von Kitas und Schulen und die Unterstützung der Landwirtschaft. Ich fordere die grünen Ressortchefs mit Nachdruck auf, sich endlich konstruktiv einzubringen“, so Backhaus.

Nur eine teilweise Einigung fand am Freitag die Konferenz der Agrarminister. Minister Backhaus sieht in dem Ergebnis Licht und Schatten: „Wir haben die wesentlichen Eckpunkte der GAP besprochen. Da haben wir viele wichtige Weichen gestellt und das begrüße ich ausdrücklich. Allerdings konnten wir keine Einigung finden zur der Umschichtung der ELER-Mittel. Da war an einigen Stellen keinerlei Entgegenkommen zu erkennen und das finde ich äußerst bedauerlich. Auch unser Versuch, zwischen den verhärteten Positionen der anderen Länder zu vermitteln, hat leider nicht gefruchtet.“

Die Konferenz zur Gemeinsamen Agrarpolitik der Länder hatte sich zum Ziel gesetzt, einen Beschluss darüber zu fassen, wie die Landwirtschaftspolitik und die Entwicklung der ländlichen Räume künftig deutschlandweit gestaltet werden soll. Am Ende wurden die strittigen offenen Punkte in die Runde der Staatssekretäre verwiesen.

Gescheitert ist die Diskussion an der Frage, in welcher Höhe Mittel aus den Direktzahlungen im Jahr 2022 in die sogenannte 2. Säule übertragen werden sollen. Diese Zahl muss Deutschland bereits im August nach Brüssel melden. Forderungen der einzelnen Bundesländer reichten von starken Erhöhungen der Umschichtung bis hin zur Beibehaltung des aktuellen Satzes von 6 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern hatte in dem Konflikt versucht, zwischen den unterschiedlichen Positionen zu vermitteln. Die Entscheidung zur neuen GAP ab 2023 muss spätestens im Juni vom Bundesrat entschieden werden.

Dr. Backhaus kritisiert, dass es hier kein Zustandekommen eines Kompromisses gab: „Ich habe große Sorge, dass wir so nicht rechtzeitig den nationalen Strategieplan in Brüssel vorlegen können und dann ab 2023 keine Mittel für die Landwirte und für die ländliche Entwicklung gezahlt werden können.“

Kritik richtet er insbesondere an die grün geführten Landwirtschaftsministerien. Deren Beharren auf das Abwarten der Ergebnisse der Trilogverhandlungen auf EU-Ebene, bevor die Rechtsgrundlagen auf den Weg gebracht werden, ließen aus Sicht des Ministers die Konferenz mit einem bitteren Nachgeschmack enden.

„Wir haben einen weitgehenden Kompromissvorschlag unterbreitet, doch dieser ist leider an der Weigerung der Grünen gescheitert.“, so Dr. Backhaus.

Da keine Einigung zur Umschichtung der Direktzahlungen im letzten Übergangsjahr 2022 erzielt werden konnte, gibt es hierzu kein AMK-Votum. Die Minister sind deshalb übereingekommen, sich im März zu einer weiteren Sonder-AMK zu treffen, um erneut über das Thema zu beraten. Sollte auch da keine Einigung zustande kommen, muss der Bundesrat über die Umschichtung entscheiden. Der AMK wäre damit die Entscheidung aus der Hand genommen.

Der Arbeitsmarkt im Januar 2021

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Januar alles in allem weiter in einer robusten Verfassung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinterlassen aber Spuren.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar: +193.000 auf 2.901.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +475.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,4 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit von Dezember auf Januar deutlich gestiegen. Mit 2.901.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen um 193.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich verringert. Die Arbeitslosenquote stieg im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Januar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 475.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 4,4 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Januar 2021 bei 3.679.000 Personen. Das waren 354.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 745.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen seit November ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im November für 2,26 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,68 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 756.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis November reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 57.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im November nach Hochrechnungen der BA um 74.000 auf 33,89 Millionen Beschäftigte gesunken.

Im Januar waren 566.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 102.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Januar 2021 um einen Punkt auf 98 Punkte. Er liegt damit 19 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.179.000 Personen erhielten im Januar 2021 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.819.000. Gegenüber Januar 2020 war dies ein Anstieg von 65.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Januar coronabedingt mit 77.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 73.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Januar noch unversorgt und weitere 23.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 12.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 14.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung.

Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen 11 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Januar des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um 8 Prozent.