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Kategorie: Deutschland

Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse

Ländervereinbarung bringt mehr Transparenz ins Bildungssystem

Schwerin – Die Zusammenarbeit der Bundesländer in Bildungsfragen ist auf eine neue Grundlage gestellt. Mit der Unterzeichnung einer Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen durch die Landesregierung wird es eine engere Kooperation zwischen den Bundesländern geben. Die Vereinbarung löst das so genannte Hamburger Abkommen aus dem Jahr 1964 ab.

Bildungsministerin Bettina Martin bezeichnete die Ländervereinbarung als einen wichtigen Schritt hin zu einer größeren Einheitlichkeit bei den Bildungsabschlüssen. „Schulabschlüsse werden über Ländergrenzen hinaus transparenter, die Qualität von Bildung deutlich erhöht und auch das Abitur wird besser vergleichbar zwischen den Bundesländern sein“, so Martin. „Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte wird die Ländervereinbarung erhebliche Vereinfachungen bringen.“

Gleichzeitig setzen die Länder eine „Ständige Wissenschaftliche Kommission“ ein. Aufgabe dieser Kommission ist die Beratung der Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens und des Umgangs mit seinen Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung der Qualität, bei der Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens sowie bei der Entwicklung mittel- und längerfristiger Strategien zu für die Länder in ihrer Gesamtheit relevanten Bildungsthemen. Die Zusammensetzung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission soll die unterschiedlichen Bildungsbereiche annähernd widerspiegeln.

In der Ländervereinbarung sind exemplarisch folgende Punkte hervorzuheben:

  • Beim Abituraufgabenpool verständigen sich die Länder darauf, dass die Poolaufgaben und Entnahmemodalitäten so gestaltet werden, dass die Verwendbarkeit der Aufgaben für jedes Land sichergestellt wird und dass spätestens zur Abiturprüfung 2023 (Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch) bzw. zur Abiturprüfung 2025 (Biologie, Chemie, Physik) jeweils fachspezifisch verbindliche Regeln zur quantitativen Entnahme aus dem gemeinsamen Aufgabenpool gelten. Dabei ist eine Entnahme von mindestens 50 Prozent zu erreichen. Darüber hinaus soll der Aufgabenpool so weiterentwickelt werden, dass auch eine Entnahme von 100 Prozent der Aufgaben möglich ist.
  • Die Länder gleichen ihre Rahmenvorgaben für die Gestaltung der Gymnasialen Oberstufe weiter an. Sie legen bis zum Jahr 2023 eine genaue Anzahl verpflichtend zu belegender und in die Gesamtqualifikation einzubringender Fächer einschließlich ihrer Gewichtung fest. Sie verständigen sich darüber hinaus auf eine einheitliche Anzahl zu wählender Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. Des Weiteren verständigen sich die Länder auf einheitliche Regelungen zur Leistungsermittlung in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase.
  • Die Kultusministerkonferenz überarbeitet im Lichte der Ergebnisse der einschlägigen Schulleistungsvergleiche die „Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule“ bis zum Jahr 2022. Dabei verständigt sie sich auch auf einen Gesamtstundenrahmen und einen Mindeststundenumfang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie die Vermittlung einer verbundenen Handschrift, der ein normiertes, schreibmotorisches Konzept zugrunde liegt, und einen einheitlichen Rechtschreibrahmen.
  • Die Länder verfolgen die in der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und dem DigitalPakt Schule vereinbarten Ziele konsequent weiter: Curriculare Verankerung der fachdidaktischen Kompetenzen zur Nutzung digitaler Medien in der Lehramtsausbildung, Digitale Lehr- und Lernmittel für alle Fächer und Klassenstufen bis 2025, Verbindliche technische Schnittstellen zwischen den Medienportalen der Länder und Schulträger und den Plattformen von Anbietern von Bildungsmedien.
  • Die Kultusministerkonferenz überarbeitet die „Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I“ bis zum Jahr 2022 grundlegend und trifft dabei insbesondere verbindliche Festlegungen zur klaren Strukturierung bzw. Gliederung des Sekundarbereichs I nach Bildungsgängen: Verständigung auf Kategorien und einheitliche Benennung der Abschlüsse (Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss), Überprüfung der Möglichkeit einheitlicher Namensgebung für die Schularten (hinter derselben Bezeichnung soll auch die gleiche Schulart und der gleiche Schulabschluss stecken).
  • Zur Stärkung der beruflichen Schulen in einer sich rasant wandelnden Wirtschafts- und Arbeitswelt regen die Länder einen gemeinsamen „Pakt für berufliche Schulen“ an, der die Arbeit der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ des Deutschen Bundestages aufgreift, um damit den notwendigen Modernisierungsrahmen für die berufliche Bildung zu schaffen.
  • Die Länder setzen ihre Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Lehrerbildung gemeinsam fort. Die Länder verständigen sich überdies darauf, bis zum Jahr 2022 ein Qualifikationsprofil für Schulleitungen als Grundlage für entsprechende Fortbildungsprogramme zu erarbeiten. Die Länder verpflichten sich, ihre Vereinbarung aus dem Jahr 2013 zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften bei dem Zugang zum Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst konsequent umzusetzen.

Opfer des Nationalsozialismus

Schwesig: Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus wachhalten

Schwerin – Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau befreit. Aufgrund der Initiative von Bundespräsident Roman Herzog im Jahre 1996 begehen wir diesen Tag als „Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus“.

„Wir erinnern an diesem Tag an die Millionen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft: an Juden, an Sinti und Roma, Kriegsgefangene, Oppositionelle, an die Opfer der „Euthanasie“-Morde. Wir verneigen uns vor allen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 verfolgt, misshandelt oder getötet worden sind. Es ist sehr wichtig, dass auch der jungen Generation immer wieder vor Augen geführt wird, was damals unter deutscher Herrschaft geschehen ist. Dieses Leiden darf nie vergessen werden“, sagte die Ministerpräsidentin heute in Schwerin.

Unter diese Geschichte dürfe kein Schlussstrich gezogen werden. „Jeder Versuch, sich aus der historischen Verantwortung zu stehlen, ist zum Scheitern verurteilt. Wir müssen alles dafür tun, dass das, was damals geschah, sich nicht wiederholen kann und gemeinsam für Menschenwürde und Demokratie eintreten“, sagte Schwesig.

„Mich erfüllt es mit Sorge, dass Antisemitismus, Rassismus und Menschenverachtung auch in unserer heutigen Gesellschaft verbreitet sind. Daraus ergibt sich die Verpflichtung für alle demokratischen Kräfte in unserem Land, die Würde jedes einzelnen Menschen zu wahren und zu schützen. Das ist das Fundament unserer freiheitlichen Rechtsordnung und der Grundkonsens unserer Gesellschaft. Allen, die sich in der Zivilgesellschaft für ein demokratisches und weltoffenes Land einsetzen, müssen wir den Rücken stärken“, sagte die Ministerpräsidentin.

Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt

Familienkasse zieht positive Bilanz

Nürnberg – Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen.

Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.

In den Monaten September und Oktober wurde der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.
Obwohl es nur eine kurze Vorlaufzeit gab, hat die Familienkasse damit den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ohne größere Verzögerungen ausgezahlt.

Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.

Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.familienkasse.de. Der Verlag für Rechtsjournalismus hat vor kurzem den Ratgeber-Artikel: https://www.anwalt.org/kindergeld/ mit wichtigen und interessanten Fragen aktualisiert. Auch hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Welttag des Buches 2021

„Ich schenk dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches

Lehrkräfte können ihre 4. und 5. Klassen sowie Förderschul- und Übergangsklassen für die Aktion „Ich schenk dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches 2021 anmelden. Bis 31. Januar haben sie dort die Möglichkeit, Gutscheine für den Comic-Roman „Biber undercover“ des Autors Rüdiger Bertram und Illustrators Timo Grubing zu bestellen. Das Buch bekommen die Schülerinnen und Schüler gegen Vorlage des Gutscheins im Aktionszeitraum vom 20. April bis 31. Mai 2021 von ihrer örtlichen Buchhandlung geschenkt – während eines Klassenbesuchs oder nach individueller Vereinbarung, abhängig von den dann geltenden Corona-Regeln.

Mit „Biber undercover“ präsentieren die Initiatoren erstmals einen Comicroman, um noch mehr Kinder fürs Lesen zu begeistern. In der Abenteuergeschichte geht es um die Freunde Selma und Tobi, die nachmittags im Chemieraum ihrer Schule experimentieren. Als es dort zu einer Explosion kommt, erwacht der ausgestopfte Biber in der alten Vitrine zum Leben. Felix hat seit seiner Präparation hundert Jahre verschlafen und nun schreckliches Heimweh. Für Tobi und Selma steht fest: Sie bringen den kleinen Nager zurück zu seinem See – großes Biberehrenwort!

„Bücher sind nicht nur ein spannender Zeitvertreib, sie machen auch schlau“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Lesen ist gerade in dieser Zeit, in der wir uns stark einschränken müssen, eine tolle Beschäftigung. Die Aktion ‚Ich schenk dir eine Geschichte‛ begeistert von Jahr zu Jahr viele Schülerinnen und Schüler für das Lesen. Ich bin mir sicher, dass dies auch in diesem Jahr so sein wird. Wer nicht ganz so viel Lust auf Buchstaben hat, wie die Bücherwürmer, kann sich auf das neue Buch besonders freuen. Mit dem Comicroman gibt es auch viel zu schauen und zu entdecken“, so Martin.

Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen, betont: „Das Jahr 2020 hat gezeigt: ‚Ich schenk dir eine Geschichte‘ ist aus der bundesweiten Leseförderung nicht mehr wegzudenken. Selbst unter schwierigsten Bedingungen ist es uns gemeinsam mit dem Buchhandel und den Schulen gelungen, mehr als 820.000 Kindern jeweils ein Buch zu schenken. In diesem Jahr möchten wir noch mehr Schülerinnen und Schüler für das Lesen begeistern. Daher haben wir gemeinsam mit unseren Partnern einen Comicroman entwickelt, der passend für Kinder mit unterschiedlichen Leseniveaus ist und großen Spaß bringt!“

Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post, cbj Verlag und ZDF. Seit 1997 erhalten Schülerinnen und Schüler der 4. und 5. Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches am 23. April ein Buchgeschenk. Bereits zum 15. Mal übernimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit den Kultusministerien der übrigen Bundesländer die Schirmherrschaft für die Initiative und finanziert den Druck der Buch-Gutscheine.

Nationale Umsetzung der GAP

Backhaus: Umweltpolitik gehört nicht an den Katzentisch

Schwerin – Die Umweltministerien der Länder haben ein Positionspapier zur nationalen Umsetzung der GAP abgestimmt. Unter anderem werden die Ministerinnen und Minister der Agrar-Ressorts darin aufgefordert, die Umweltministerien in die Diskussion einzubinden. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, der in diesem Jahr Vorsitzender der Umweltministerkonferenz ist, erklärt, er stehe voll hinter den Forderungen des Papiers.

„Es ist für mich selbstverständlich, dass die Umweltpolitik nicht am Katzentisch sitzen darf, wenn die Agrarminister der Länder über die Zukunft der Landwirtschaft beraten und die Vorgaben der EU zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in nationales Recht umsetzen. Dabei geht es um viel Geld – öffentliches Geld. Und ich sage schon lange: Öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen. Wir wissen doch nicht erst seit gestern, dass die Land­wirtschaft erheblichen Einfluss auf die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft hat. Es muss darum gehen, diese knappen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften und nach Möglichkeit ihren Zustand zu verbessern. Dies kann nur gelingen, wenn Ökonomie und Ökologie Hand in Hand gehen.“

Zu den Kernforderungen des Papiers gehört, die Konditionalität so auszugestalten, dass ein flächendeckendes Mindestmaß an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gesichert wird. Bei der Konditionalität handelt es sich um Auflagen, die Betriebe erfüllen müssen, um EU-Gelder zu erhalten. Sie soll zukünftig für alle Betriebsarten gelten. Unter anderem sollen fünf Prozent der Ackerflächen für echte nichtproduktive Flächen und Landschaftselemente vorgehalten werden.

Weiterhin sollen die Öko-Regelungen so ausgestaltet werden, dass für Betriebe mehr Anreize entstehen, freiwillige Umweltleistungen zu erbringen. Vor allem hier wollen die Umweltministerinnen und Umweltminister mehr Mitspracherecht erhalten.

In den kommenden sieben Jahren stehen den Landwirtinnen und Landwirten der EU rund 387 Milliarden Euro an Subventionen aus Brüssel zur Verfügung.

Der Arbeitsmarkt im Dezember 2020

Nürnberg – „Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Dezember gestiegen – aber nicht so stark wie sonst in diesem Monat. Die Anzeigen für Kurzarbeit haben wieder zugenommen – jedoch nur in begrenztem Umfang. Die Nachfrage der Betriebe stabilisiert sich auf einem niedrigeren Niveau.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Dezember: +8.000 auf 2.707.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +480.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,9 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist von November auf Dezember geringer angestiegen als sonst üblich. Mit 2.707.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 8.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 37.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 480.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote liegt im Dezember wie im November bei 5,9 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum Dezember des vorigen Jahres ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 4,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 28.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Dezember 2020 bei 3.534.000 Personen. Das waren 363.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 28. Dezember für 666.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen im November und Dezember ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Oktober für 1,99 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gesunken. Mit 44,87 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 734.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Oktober reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 59.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 109.000 auf 33,86 Millionen Beschäftigte gesunken.

Zum Jahresende stagniert die Arbeitskräftenachfrage im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen. Im Dezember waren 581.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 105.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 5.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Dezember 2020 unverändert bei 99 Punkten. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.061.000 Personen erhielten im Dezember 2020 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.796.000. Gegenüber Dezember 2019 war dies ein Anstieg von 57.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Dezember coronabedingt mit 73.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 72.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Dezember noch unversorgt und weitere 24.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 17.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.

Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zehn Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Dezember des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um acht Prozent.

Dorschfang in der Ostsee

Dorschfang – zeitweilige Stilllegung von Fischereifahrzeugen im Jahr 2021

Schwerin – Der Bestand des westlichen Dorsches in der Ostsee hat sich nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) im letzten Jahr zwar erholt, jedoch liegt die Biomasse des Laicherbestands weiterhin unter dem im Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee festgelegten Grenzwert. Deutschland hält daher dringend Sofortmaß­nahmen für erforderlich. Die Sofortmaßnahmen bestehen darin, die Fischereitätigkeiten deutscher Fischerei­fahrzeuge die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage zu beschränken.

Das BMEL beabsichtigt auch im Jahr 2021, für Mitglieder von Erzeugerorganisationen die 30 Stillliegetage aus Mitteln des Bundes und des EMFF finanziell auszu­gleichen.

Die Maßnahme wurde bereits in den Jahren 2017 bis 2020 umgesetzt.

„Von allen Berufsgruppen im Land geht es unseren Fischern wohl am schlechtesten“, sagt Fischereiminister Dr. Till Backhaus. „Ausfälle in Gastronomie und Tourismus durch die Corona-Pandemie und drastisch gekürzte Fanquoten setzen der Branche erheblich zu. In dieser schweren Zeit stellen die Hilfen einen Teil der Überlebensstrategie für unsere kleine handwerkliche Fischerei dar.“

Ca. 10 von der Quotenreduzierung und der durch Deutschland zusätzlich festgesetzten 30 Stillliegetage erheblich betroffene Betriebe werden auch im Jahr 2021 von der Förderung des Bundes ausgeschlossen, da sie nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind.

Diese Betriebe werden, wie auch in den vergangenen Jahren, vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung aus Landes- und EMFF-Mitteln.

Deutschland hält Sofortmaßnahmen in der westlichen Ostsee zum Schutz des Dorschbestandes entsprechend der Bekanntmachung der BLE vom 25.11.2020 für erforderlich.

Die Sofortmaßnahmen bestehen in der Beschränkung der Fischereitätigkeit deutscher Fischereifahrzeuge mit einer Länge ab 8,00 m, die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage in folgender Form:

30 Tage in Form von drei Blöcken von jeweils 10 Tagen, die von den Fischern innerhalb des Zeitraumes vom 1. Januar bis zum 31. Januar 2021 und vom 01. April bis zum 14. Mai. 2020 nach eigenem Ermessen festgelegt werden können.

Jüdisches Festjahr in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Das Jahr 2021 steht unter dem Motto „1.700 Jahre jüdisches Lebens in Deutschland. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird das Festjahr intensiv vorbereitet. Justizministerin Hoffmeister, auch zuständig für Religionsangelegenheiten, sowie der Beauftragte für jüdisches Leben in M-V und gegen Antisemitismus, Dr. Hansjörg Schmutzler, rufen Vereine, Verbände und Engagierte erneut auf, sich mit Projekten und Veranstaltungen am Festjahr #2021JLID zu beteiligen. Sie möchten die Menschen vom Mitmachen überzeugen, die bislang noch mit ihrer Teilnahme gezögert haben.

Justizministerin Hoffmeister: „Wenn wir auf 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland zurückblicken, haben wir eine sehr wechselvolle Geschichte vor Augen. Deutsche Juden haben über die Jahrhunderte unser Land geprägt und vorangebracht. Aber sie waren eben auch in dieser Zeit immer wieder Opfer von Hass und Antisemitismus, was den dunklen Tiefpunkt im Holocaust fand. Das Festjahr ist eine gute Gelegenheit, mit Projekten und auch Veranstaltungen zu zeigen, was jüdisches Leben bedeutet. Ich bin mir sicher, dass es zu mehr Toleranz führen und im Kampf gegen Antisemitismus helfen wird.“

Der Beauftragte für jüdisches Leben in M-V, Dr. Schmutzler: „Gut 40 Veranstaltungen und Projekte sind bislang geplant. Vor allem im Raum Rostock wird nach jetzigem Stand Vieles stattfinden. Wir freuen uns auf weitere Engagierte, die sich anmelden und mitmachen wollen. Daher haben wir die Vereine erneut angeschrieben und werben mit einem Flyer. Wir wollen nächstes Jahr die Vielfalt jüdischen Lebens im gesamten Land von gestern, heute und der Zukunft sichtbar machen. Mit dem Verein ‚321-2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland e.V.‘ haben wir eine Kooperation zur Organisation des Festjahrs.“