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Kategorie: Deutschland

Erster bundesweiter Warntag

Schwerin – Am 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag statt. Dazu werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

„Die zunehmende Anzahl an Naturkatastrophen wie Waldbrände 2018 und 2019, Starkregenereignisse und Hochwasser sowie andere Bedrohungslagen wie Terroranschläge und aktuell die Corona-Pandemie haben den Stellenwert des Warnsystems erhöht. Damit Warnungen effektiv sind, ist es notwendig, Wissen zu vermitteln und Strukturen zu erklären“, sagte Innenminister Lorenz Caffier.

Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern soll zum einen die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet werden. Zum anderen wird der Warntag von einer an die Bevölkerung gerichteten Öffentlichkeitsarbeit flankiert. Der bundesweite Warntag soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittel wie Sirenen, Warn-Apps und digitale Werbeflächen ins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen.

„Nur wenige Menschen deutschlandweit verstehen Warnmeldungen richtig und können sie entsprechend einordnen. Deshalb ist es sinnvoll, diesen Tag durchzuführen und so für die Zukunft gewappnet zu sein. Aus diesem Grund hat Mecklenburg-Vorpommern den Beschlussvorschlag in die Innenministerkonferenz eingereicht“, so der Minister weiter.

Die einheitlichen Sirenensignale sind wie folgt festgelegt: Für den Fall einer Warnung über Sirene wird bundeseinheitlich ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton verwendet, zur Entwarnung ein einminütiger Dauerton. Die übrigen Sirenensignale sind bundesweit nicht vereinheitlicht.

„Generell gilt für alle Warnungen: Ruhe bewahren und sich insbesondere über die Medien informieren“, appelliert der Innenminister.

Bund und Länder haben im Rahmen der Innenministerkonferenz 2019 gemeinsam beschlossen, ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September einen bundesweiten Warntag stattfinden zu lassen. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.

Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle sie noch weiterentwickelt werden können. Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnet ist. Auf der Ebene der Länder wird der Warntag von den jeweiligen Innenressorts und auf der Ebene der Kommunen in der Regel von den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden vorbereitet.

M-V am Tag der Deutschen Einheit

Schwerin – 30 Tage – 30 Quadratmeter – 30 Jahre Deutsche Einheit: Unter dieser Idee präsentieren sich die Bundesländer und die Verfassungsorgane in Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam. Zwischen dem 5. September und 3. Oktober sind in der Innenstadt Digitalstelen und Ausstellungswürfel (Cubes) zu finden, an denen Besucherinnen und Besucher virtuell durchs ganze Land reisen können.

Mecklenburg-Vorpommern präsentiert dabei seinen besonderen Reichtum. Am „MV-Cube“, einem 30 Quadratmeter großen Glaswürfel in der Hegelallee, lautet das Motto: „Naturnah ist unser Charakter“. Vorgestellt werden drei Nationalparke, drei Biosphärenreservate und sieben Naturparke mit ihren zahlreichen Wander- und Radwegen, uralten Bäumen und geheimnisvollen Mooren, die als nationale Naturlandschaften seit nunmehr 30 Jahren geschützt sind. „Naturnah erleben“, „Naturnah genießen“ und „Naturnah studieren“ sind die Themen, zu denen der Cube Einblicke gewährt.

Übrigens von allen Seiten – die Gestaltung des digitalen Ausstellungsraums macht es möglich. Auf Monitoren erfahren Interessierte Neues zu den genannten Themen. Sie entdecken naturnahe Urlaubsziele an der unendlich scheinenden Küste des Landes, an den Bodden und Achterwassern und natürlich den vielen, klaren Seen im Binnenland. Sie lernen Mecklenburg-Vorpommern als spannendes Land zum Studieren kennen, mit Universitäten und Fachhochschulen, die ohne „Massen-Uni-Stress“ eine praxisnahe Ausbildung garantieren. Links und QR-Codes auf dem Cube führen zu weiteren Informationen.

„Naturnah“ steht heutzutage für vieles – dennoch beschreibt nichts den Charakter unseres Bundeslandes besser. Zum Tag der Deutschen Einheit präsentieren wir die natürliche Seite Mecklenburg-Vorpommerns. Wir freuen uns sehr, dass wir auch in diesem Jahr unter den besonderen Voraussetzungen an der Länderpräsentation teilnehmen können und sind gern Partner.“ so der Chef der Staatskanzlei, Staatsekretär Dr. Heiko Geue. Der Chef des Landesmarketings MV Peter Kranz ergänzt: „Gemeinsam mit dem Unternehmen Projekt rk aus Stäbelow konnte ein Konzept erarbeitet werden, dass MV nicht nur den Gästen vor Ort sondern auch digital für alle erlebbar von seinen schönsten Seiten zeigt.

Der Tag der Deutschen Einheit in Potsdam unter dem Motto „Wir miteinander“ ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern mit einem speziellen Digitalkonzept, den 30. Jahrestag des deutschen Nationalfeiertages auch in Zeiten von Social Distancing und Kontaktbeschränkung aus vielen verschiedenen Perspektiven und in all seinen Facetten zu erleben. Mit einer ansprechenden interaktiven Webseite als digitalem Herzstück und stimmig orchestriertem Digitalcontent in den sozialen Netzwerken und auf den LED-Stelen vor Ort, wird der Tag der Deutschen Einheit 2020 zu einem digitalen Erlebnis. Die dynamischen Webinhalte verbinden Aspekte der Einheits-Expo-Cubes der Bundesländer vor Ort mit weiteren interaktiven und informativen digitalen Erlebnissen.

Die Präsentation des Landes Mecklenburg-Vorpommern entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern, den staatlichen Hochschulen und weiteren Partnern. Sie wurde nach Ausschreibung durch die Firma Projekt rk GmbH & Co. KG – Messe, Design, Werbung aus Stäbelow entwickelt und umgesetzt.

Der Arbeitsmarkt im August 2020

Nürnberg – „Die Arbeitslosigkeit hat im August im üblichen Umfang zugenommen; damit gab es wie schon im Juli keinen zusätzlichen coronabedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit. Dennoch sind die Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt weiterhin sehr deutlich sichtbar.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im August: +45.000 auf 2.955.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +636.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist aufgrund der Sommerpause von Juli auf August gestiegen. Auch im August gab es keine zusätzlichen coronabedingten Belastungen. Mit 2.955.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 45.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 9.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 636.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt von Juli auf August um 0,1 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum August des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juli auf 4,5 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im August 2020 bei 3.689.000 Personen. Das waren 487.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. August für 170.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, nach dem massiven Anstieg in März und April weiter zurück.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juni zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Juni für 5,36 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 5,82 Millionen im Mai und 5,98 Millionen im April. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Die Corona-Krise hat zu einem deutlichen Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juli saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 53.000 erhöht. Mit 44,69 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 621.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nimmt nach hochgerechneten Angaben der BA im Juni um 40.000 zu, nach einem Rückgang um 99.000 im Monat zuvor. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juni um 63.000 auf 33,34 Millionen Beschäftigte gesunken.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau weiter leicht erholt. Im August waren 584.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 211.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 leicht erhöht. Die Stellenneumeldungen sind wie in den Vormonaten seit Mai auch im August gegenüber dem Vormonat etwas gestiegen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im August 2020 um 2 Punkte auf 94 Punkte. Er liegt damit 32 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.144.000 Personen erhielten im August 2020 Arbeitslosengeld, 397.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im August bei 4.044.000. Gegenüber August 2019 war dies ein Anstieg von 188.000 Personen. 7,4 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Die Corona-Pandemie hat den Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt deutlich verlangsamt. Die Prozesse haben zwar wieder an Fahrt aufgenommen, es bleibt aber weiterhin bei einer deutlichen Verzögerung im Vergleich zu einem „normalen“ Jahr. Von Oktober 2019 bis August 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 458.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 507.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 42.000 weniger als vor einem Jahr. Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Metall- und Elektrotechnikberufen, im Friseurhandwerk, in Gastronomie- und Hotellerieberufen sowie in Informatik- und kaufmännischen Berufen.

Im August waren noch 154.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Zeitgleich waren 142.000 Bewerberinnen und Bewerber im August noch auf der Suche, davon galten 100.000 als unversorgt. Der Ausbildungsmarkt ist auch nach dem statistischen Zähltag Mitte August immer noch in Bewegung. Erfahrungsgemäß wird sich daher bis zum Bilanzzeitpunkt am 30. September die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen und die der unversorgten Bewerber erheblich verringern.

Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

Karlsruhe – Anlässlich eines von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügten Verbots einer in Berlin auf der Straße des 17. Juni für den Zeitraum zwischen dem 30. August und dem 14. September 2020 geplanten Dauermahnwache zum Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat die 1. Kammer des Ersten Senats heute einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot der Dauermahnwache bestätigt.

1. Der Antrag ist bereits unzulässig.

Er genügt nicht dem auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität, wonach vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zunächst fachgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen sind.

Der Antragsteller trägt vor, er habe seine ursprüngliche Anmeldung der Dauermahnwache vom 22. August 2020 nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 29. August 2020 konkretisiert. Damit beruft sich der Antragsteller auf einen in wesentlicher Hinsicht neuen Sachverhalt, den das Oberverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte. Der Antragsteller war deshalb gehalten, vor dem Hintergrund der veränderten Umstände zunächst erneut um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz nachzusuchen.

2. Der Antrag ist überdies auch unbegründet.

Entgegen der Einschätzung des Antragstellers sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde nicht derart offensichtlich, dass hier allein schon deshalb in der Nichtgewährung von Rechtsschutz ein schwerer Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG läge.

Das hier in Rede stehende Verbot des Protestcamps wurde auf § 15 Abs. 1 VersG gestützt. Nach der von dem Oberverwaltungsgericht bestätigten Einschätzung der Versammlungsbehörde stünde bei Durchführung des Camps eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Wesentlichen deshalb zu befürchten, weil die Veranstaltungsteilnehmer aus Gründen des Infektionsschutzes gebotene Mindestabstände nicht einhalten würden. Im Vergleich zu einem Verbot mildere, zur Gefahrenabwehr ebenso geeignete Maßnahmen stünden nach den gegebenen Umständen nicht zu Verfügung. Diese Einschätzung ist nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand jedenfalls nicht offensichtlich unzutreffend.

Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG zum Schutz des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt werden kann. Unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können zum Zweck des Schutzes vor Infektionsgefahren auch versammlungsbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören grundsätzlich auch Versammlungsverbote, die allerdings nur verhängt werden dürfen, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und soweit der hierdurch bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren. In Betracht kommen namentlich Auflagen mit der Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Mindestabstände, aber auch Beschränkungen der Teilnehmerzahl, um eine Unterschreitung notwendiger Mindestabstände zu verhindern. Darüber hinaus kommt auch in Betracht, im Wege einer Auflage im Sinne von § 15 Abs. 1 VersG eine Verpflichtung der Versammlungsteilnehmer zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen, die nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts jedenfalls zu einer Verlangsamung des Infektionsgeschehens beitragen kann. Als weitere Regelungen der Modalitäten einer Versammlung kommen etwa die Durchführung als ortsfeste Kundgebung anstelle eines Aufzugs oder die Verlegung an einen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vorzugswürdigen Alternativstandort in Betracht.

Weil danach nach den vorliegenden Umständen nicht offenkundig ist, dass das hier in Rede stehende Verbot die Versammlungsfreiheit des Antragstellers unverhältnismäßig beschränkt, ist eine Folgenabwägung geboten, die zum Nachteil des Antragstellers ausgeht.

Wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, sich nach Durchführung eines Hauptsacheverfahrens jedoch herausstellte, dass das Verbot des Camps verfassungswidrig ist, wäre der Antragsteller in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG verletzt. Diese Grundrechtsverletzung wäre von erheblichem Gewicht nicht nur im Hinblick auf den Antragsteller, sondern angesichts der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine freiheitliche Staatsordnung auch im Hinblick auf das demokratische Gemeinwesen insgesamt. Erginge demgegenüber eine einstweilige Anordnung und würde sich später herausstellen, dass das Verbot des Camps rechtmäßig ist, wären grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen.

Die gebotene Abwägung der jeweils berührten Interessen geht zum Nachteil des Antragstellers aus. Anders wäre dies allenfalls, wenn eine Durchführung des Camps unter Bedingungen gewährleistet wäre, die ein hinreichendes Maß an Schutz vor möglichen Infektionsgefahren sicherstellten. Hierzu bedürfte es eines geeigneten Hygienekonzepts. Das von dem Antragsteller anlässlich einer bereits gestern von ihm angemeldeten und durchgeführten Kundgebung vorgelegte Hygienekonzept setzt unter Verzicht auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf eine konsequente Einhaltung der gebotenen Mindestabstände, die insbesondere durch den Einsatz von Ordnern und Deeskalationsteams sichergestellt werden soll. Mit Blick auf nach Durchführung der gestrigen Versammlung nunmehr vorliegende Erfahrungen musste sich der Antragsteller dazu veranlasst sehen, die praktische Eignung seines Konzepts zu bewerten und dieses erforderlichenfalls anzupassen. Dass dies geschehen ist, ist indes weder dargelegt noch sonst ersichtlich. Im Übrigen ist das Konzept auf eine an einem einzelnen Tag stattfindende Versammlung zugeschnitten. Der Antragsteller hat nicht dargelegt, dass es auch für das nunmehr über einen Zeitraum von 14 Tagen geplante Camp realisierbar ist.

Agrarminister treffen sich zum Thema Tierwohl

Berlin – Deutsche Ställe sollen mehr Tierwohl bieten. Darin sind sich die Landwirtschaftsminister der Länder nach ihrer Sondersitzung in Berlin einig. Ebenso besteht Einigkeit, dass die von der „Borchert-Kommission“ erarbeiteten Vorschläge nicht im Handumdrehen umsetzbar sein werden. Der Ressortchef des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, zieht daher ein gemischtes Resümee aus der Konferenz.

„Als Landwirtschaftsminister bin ich auch für den Tierschutz zuständig und der ist mir auch ein wichtiges Anliegen. Es darf nicht sein, das Geschöpfe leiden, damit Menschen schnellen Profit machen. Aber so kurz sich dieser Gedanke ausdrücken lässt, so kompliziert ist es, Anspruch und Wirklichkeit in Deckung zu bringen. So können wir Deutschland nicht als isolierten Markt betrachten. Sämtliche Auflagen, die wir den Betrieben hier für mehr Tierwohl auferlegen, verändern die Markt-bedingungen. Wir gewinnen für die Tiere nichts, wenn ganze Branchen unser Land verlassen und sich dort ansiedeln, wo unsere Ansprüche an Lebensmittel-sicherheit und Tierwohl nicht gelten.

Deswegen muss sich der Bund aktiv dafür einsetzen, das Tierschutzrecht auf europäischer Ebene zu harmonisieren. Es geht eben auch um die nationale und regionale Ernährungssicherheit. Das hat uns die Corona-Krise aktuell ganz deutlich vor Augen geführt. Es ist wichtig, dass wir Tierproduktion und Verarbeitung bei uns im Land behalten. Deswegen ist es wichtig, die Folgen abzuschätzen. Das wollen wir mit einer Machbarkeits-studie untersetzen, die auch Instrumente beschreiben soll, mit denen Tierhalter den Transformationsprozess finanzieren können. Tierwohlprämien könnten zum Beispiel ein Mittel sein.

Letztlich werden die Nutztierhalter nicht um Umbaumaßnahmen herumkommen. Die sind nicht nur teuer, sie sind auch kompliziert, weil es immissions-schutzrechtliche Hürden gibt. Hier muss der Bund helfen und Erleichterungen für landwirtschaftliche Tierhaltungen schaffen.

Und last but not least müssen wir die Tierhalter auch aus- und weiterbilden um dauerhaft ein einheitliches Niveau in der Tierhaltung zu erreichen.

Es ist klar, dass sich viele Menschen wünschen – und ich gehöre dazu – wir könnten praktisch über Nacht ein anderes Tierhaltungssystem errichten. Das wird aber nicht funktionieren. Dennoch bin ich froh, dass wir uns jetzt endlich auf den Weg gemacht haben. Denn allen ist klar: Ein „Weiter-wie-bisher“ kann es nicht geben.“

Ländermonitor von Bertelsmann

MV erhält überwiegend überdurchschnittliche Noten

Schwerin – „Die Qualität der Kindertagesförderung hat sich in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren weiter deutlich verbessert. Gemeinsam mit der kommunalen Ebene, den Trägern der Einrichtungen, den Kita-Fachkräften und den Eltern arbeiten wir auch zukünftig daran, dass diese positive Entwicklung sich im Interesse unserer Kinder fortsetzt.“ Sozialministerin Stefanie Drese sieht im heute präsentierten Ländermonitor „Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung eine hilfreiche Bestandsaufnahme.

Die Studie ist aus Sicht von Drese aussagekräftiger und gerechter als in den vergangenen Jahren. So würden die Qualifikation der Fachkräfte in der Kindertagesförderung und die Gruppengrößen deutlich stärker berücksichtigt. „Die Kritik vor allem der ostdeutschen Länder an der Studie, die Qualität der Kindertagesförderung fast komplett am Personalschlüssel festzumachen, ist aufgegriffen worden“, so Drese. Im Ergebnis ergäben sich sehr viel differenziertere Erkenntnisse.

  1. In Mecklenburg-Vorpommern ist im Zeitraum von 2013 auf 2019 bei den Personalschlüsseln bundesweit der größte Qualitätssprung für die Kindergartenkinder gelungen (von 1 zu 14,9 auf 1 zu 12,9). Bertelsmann hebt diese Entwicklung als „enormen Ausbau“ positiv hervor. Drese: „Daran knüpfen wir an. Als eines der ersten Länder haben wir bereits seit drei Jahren eine praxisorientierte Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieher/innen für 0- bis 10-Jährige aufgelegt. Wir sind gerade dabei eine quantitative und qualitative Fachkräfteanalyse vorzunehmen. Darauf aufbauend will ich eine Kita-Fachkräfteoffensive starten.“
  2. Mecklenburg-Vorpommern gehört bundesweit zu den Spitzenreitern in der Qualifikation der Fachkräfte in der Kindertagesförderung. 87 % der pädagogisch Tätigen haben einen fachlich einschlägigen Fachschulabschluss etwa zur Erzieherin/ zum Erzieher (im Bundesdurchschnitt sind es nur 66 %). Weitere 4 % haben einen fachlich einschlägigen Hochschulabschluss. Über eine formal niedrigere – weil fachlich nicht einschlägige – Ausbildung verfügen in MV nur 2 % der pädagogisch Tätigen. In Westdeutschland sind dies 16 %.
  3. Neu in der Darstellung ist der Anteil der Gruppen mit nicht kindgerechten Gruppengrößen: in Mecklenburg-Vorpommern sind nur 19 Prozent der Kita-Gruppen zu groß. Das ist mit großem Abstand der niedrigste Wert. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 54 Prozent. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal, denn kleine Gruppen bedeuten weniger Stress für die pädagogischen Fachkräfte und einen besseren Rahmen für die Förderung der Kinder.
  4. Die Betreuungsquote ist in Mecklenburg-Vorpommern am zweithöchsten und weiter gestiegen. Sie liegt bei den unter 3-Jährigen bei 57 Prozent, bei den ab 3-Jährigen bei 95 Prozent. Auch die Betreuungs- und Öffnungszeiten sind bundesweit herausragend: 91,7 % der Kitas in MV öffnen vor 7:00 Uhr, der Betreuungsumfang im Ganztag beträgt bis zu zehn Stunden täglich – kein Bundesland hat mehr.
  5. In MV verfügen nur 5 Prozent der Kitas nicht über eine vertraglich vereinbarte Leitungszeit. Das ist deutlich weniger als der Bundesdurchschnitt mit 10 Prozent und betrifft vor allem kleine Einrichtungen.
  6. Das Land stellt für die gezielte individuelle Entwicklungsförderung von Kindern im Kindergarten 5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellt. Mit diesem Geld können auch zusätzliche Fachkräfte, z. B. für die Sprachförderung, in Kitas beschäftigt werden. Diese zusätzlichen Mittel wurden von Bertelsmann nicht berücksichtigt.

„In Mecklenburg-Vorpommern findet Kindertagesförderung mit höchster Qualifikation der Fachkräfte, intensiver Förderung des einzelnen Kindes und zusätzlich durch multiprofessionelle Teams, wie z.B. Logopädinnen und Logopäden statt. Wir werden weiterhin in die Qualität der Kindertagesförderung investieren und arbeiten an der Gewinnung von zusätzlichem Fachpersonal“, sagt Ministerin Drese zur heute veröffentlichten Bertelsmann-Studie.

Hitze, Trockenheit, versiegelte Städte

BUND fordert gesundes Stadtklima für alle

Berlin – Es ist heiß. In den Städten sind die durch den Klimawandel auftretenden Hitzetage und sogenannten Tropennächte besonders stark spürbar und haben negative Auswirkungen auf Bewohnerinnen und Bewohner und die Natur in der Stadt. Ein Grund für die extreme Hitze ist der hohe Versiegelungsgrad in unseren Städten.

Durchgrünte Städte sind widerstandsfähiger gegen die Folgen der Erderhitzung. Aus Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) müssen die Kommunen angesichts der Klimakrise dringend umdenken und den Stadtumbau hin zu mehr Grün in der Stadt vorantreiben. Hierzu erklärt Afra Heil, BUND-Expertin für den Stadtnaturschutz: „Die Versiegelung unserer Städte hat ein bedenkliches Ausmaß angenommen, immer mehr Grünflächen verschwinden, Hitzetage werden unerträglich. Es fehlt Schatten, Verdunstungskälte und die Abkühlung der Luft. Unsere Städte und die Menschen, die in ihnen leben, stehen vor dem Hitzekoller.“

Laut Umweltbundesamt sind mit Stand dieses Jahres etwa 46 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland versiegelt und täglich werden etwa 56 Hektar Fläche für Siedlung und Verkehr neu verbraucht, also zusätzlich versiegelt. „Um den Hitzewellen langfristig zu begegnen, braucht es Maßnahmen, die Städte grüner und resilienter machen“, so Heil. „Das kann eine Kombination aus Wasserrückhalt durch stärkere Begrünung, Entsiegelung von zum Beispiel Schulhöfen und das Anlegen von Versickerungsmulden sein. Übergreifende Ansätze wie Schwammstadtkonzepte schaffen langfristige Klimawandelanpassungen und sorgen für ein gesundes Stadtklima für alle.“

Für den Wasserhaushalt in Städten gibt es durch die Versiegelung vorrangig zwei unmittelbare Auswirkungen: Einerseits kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen, zum anderen steigt das Risiko, dass es bei starken Regenereignissen zu örtlichen Überschwemmungen kommt, da die Kanalisation die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen kann. Heil weiter: „Wir begrüßen die Initiative von Bundesumweltministerin Schulze, im nächsten Jahr eine nationale Wasserstrategie vorzulegen. Der Umgang mit Regenwasser muss darin eine zentrale Rolle spielen. Wir brauchen in den Städten mehr natürlichen Speicherraum für Wasser, das wertvolle Regenwasser einfach in die Kanalisation abzuleiten ist nicht mehr zeitgemäß. Durch die Anreicherung des Grundwassers mit Regenwasser wird der natürliche Wasserhaushalt unterstützt und das anfallende Wasser kann von den Stadtbäumen genutzt werden.“

Auch fallen siedlungsnahe Erholungslandschaften, wie Grünanlagen, aber auch Kleingärten der Versiegelung zum Opfer. In der Folge müssen Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner für das Naturerleben immer weitere Strecken zurücklegen. „Urbane grüne und blaue Infrastruktur, wie Grünanlagen oder Gewässer sind nicht optional, sondern zwingend notwendig für den Menschen, besonders in Zeiten des Klimawandels“, sagt Heil. „Wir brauchen mehr grüne Freiräume in den Städten. Wasser, Natur, Plätze und Parks sind eine notwendige Infrastruktur in der Stadt der Zukunft, um ein lebenswertes Umfeld für die Menschen zu sichern. Besonders einkommensschwache Menschen leiden unter dem Verschwinden von Grünflächen in der Stadt, mit negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.“

Der BUND kritisiert weiter, dass mit der Versiegelung die Lebensraumfunktion und die Fruchtbarkeit des Bodens verloren gehen. Das hat wiederum negative Effekte auf die Bodenfauna und die Artenvielfalt im Allgemeinen. „Biodiversität ist für Menschen überlebenswichtig und trägt zu einer hohen Lebensqualität bei“, so die Naturschutzexpertin weiter. „Das Motto muss lauten: Grünfläche statt Parkplatz.“

Zudem weist der BUND darauf hin, dass Bodenversiegelungen nur schwer und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen sind. Heil abschließend: „Der erste Ansatzpunkt ist daher, eine nachhaltige Siedlungsentwicklung zu betreiben, um eine Neuversiegelung zu vermeiden. Dabei muss das Konzept der ‚Doppelten Innenentwicklung‘ angewendet werden. Das heißt, Flächenreserven im Siedlungsbestand nicht nur baulich, sondern auch mit Blick auf urbanes Grün zu entwickeln.“ Dabei soll eine weitere Flächeninanspruchnahme verhindert werden und gleichzeitig die ökologischen Funktionen des urbanen Grüns geschützt und qualifiziert werden. Stadtnatur muss integrativer Bestandteil von Stadtplanung werden.

Täglich werden etwa 56 Hektar Fläche für Siedlung und Verkehr neu verbraucht und versiegelt. Das 30-Hektar Ziel der Bundesregierung, das mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018 beschlossen wurde, liegt somit in weiter Ferne.

Der BUND fordert Null-Versiegelung: Zusätzliche Versiegelungen müssen durch Rückbaumaßnahmen ausgeglichen werden.

Glasarche jetzt im Müritz-Nationalpark

Waren an der Müritz – Auf seiner Reise durch Mecklenburg-Vorpommern ist das Kunstwerk „Glasarche 3“ im Müritz-Nationalpark vor Anker gegangen. Bis zum 04. Oktober 2020 ist es in Waren auf dem Vorplatz des Müritzeums zu besichtigen. Am 22.08. findet die offizielle Vorstellung durch Umwelt­minister Dr. Till Backhaus statt.

Die Glasarche 3 ist ein Projekt des Landschaftspflege­vereins Mittleres Elstertal (Sachsen-Anhalt). Anlässlich des 30. Jahrestages der Gründung der meisten Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks in Ostdeutschland reist das Kunstensemble durch Mecklenburg-Vorpommern. Ab dem 12. Mai war sie zunächst im Nationalpark Vorpommersche Boddenland­schaft am Hafen Born a. Darß. Am 30. Juni wechselte sie nach Boizenburg ins UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe MV und nun nach Waren in den Müritz-Nationalpark, bevor sie am 5. Oktober das Land wieder verlässt.

Das Kunstensemble besteht aus einem fünf Meter langen gläsernen Kahn, der in einer riesigen Hand aus Eichen­holz ruht. Es symbolisiert die Zerbrechlichkeit der Natur, obwohl sie so imposant groß ist. Wir haben es sinnbildlich in der Hand, sie trotz ihrer Zerbrechlichkeit zu bewahren.

Am 12. September 1990 beschloss die damalige DDR-Regierung das Nationalparkprogramm. In den Kernzonen großflächiger Schutzgebiete sollte die Natur sich selbst überlassen werden. Am 1. Oktober 1990 trat die entsprechende Verordnung in Kraft. Damit wurde das rechtliche Fundament für die heutigen Nationalparks und Biosphärenreservate in Mecklenburg-Vorpommern gelegt.

Bereits im Oktober 1990 übernahm das Land Mecklenburg-Vorpommern aus diesem Nationalpark­programm fünf von insgesamt 14 Großschutzgebieten, darunter drei von insgesamt fünf Nationalparks. Heute bilden die drei Nationalparks zusammen mit drei Biosphärenreservaten und sieben Naturparks die Nationalen Naturlandschaften (NNL) unseres Landes. Sie nehmen mit insgesamt 545.700 Hektar fast 18 Prozent der Landesfläche ein.

Es folgten weitere wichtige Etappenziele wie im Jahr 2011 die Anerkennung der Serrahner und der Jasmunder Buchenwälder als Teil des UNESCO-Weltnaturerbe „Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder Deutschlands“ und im Jahr 2016 die Ausweisung der Ivenacker Eichen als erstes Nationales Naturmonument in Deutschland.