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Kategorie: Deutschland

30 Jahre Deutsche Einheit

Bund und Länder bekennen sich zum dauerhaften Schutz des Grünen Bandes
Ehemaliger Grenzstreifen soll als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden

Berlin – Bund und Länder bekennen sich zum dauerhaften Schutz des Grünen Bandes und zur Weiterentwicklung des Biotopverbunds. Das geht aus einer Erklärung hervor, die das Bundesumweltministerium zusammen mit den neun Anrainerländern heute veröffentlicht hat. Der ehemalige innerdeutsche Grenzstreifen ist nicht nur ein bedeutender Ort der Erinnerungskultur, sondern inzwischen auch ein wertvoller Biotopverbund. Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Deutschen Einheit hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze zudem eine positive Bilanz der Einheit für den Umwelt- und Naturschutz in Deutschland gezogen.

Bundesumweltministerin Schulze: „Einer der herausragenden Naturschätze, die uns die friedliche Revolution geschenkt hat, ist das Grüne Band auf dem ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen. Das Grüne Band ist nicht nur ein bedeutender Ort der Erinnerungskultur, sondern auch ein wertvolles Stück Natur in Deutschland, das Menschen, Landschaften und Biotope miteinander verbindet. Dieser Streifen hat den Rang eines Nationalen Naturmonuments verdient. Da bin ich mir mit allen Anrainerländern einig. “

Nach 30 Jahren engagierter Naturschutzarbeit hat sich die ehemalige innerdeutsche Grenze vom Todesstreifen zu einer echten Lebenslinie entwickelt. Das „Grüne Band“ erinnert einerseits an die jahrzehntelange Trennung und steht anderseits für deren Überwindung. Mit der heutigen Erklärung für einen durchgängigen Schutz am Grünen Band setzt das Bundesumweltministerium gemeinsam mit den Umweltministerien der Länder Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ein starkes Zeichen für das Verbindende in Deutschland und in Europa. Thüringen und Sachsen-Anhalt sind vorangegangen und haben ihre Anteile am Grünen Band bereits einem einheitlichen Schutz unterstellt. Dem wollen die anderen Bundesländer mit Anteilen am Grünen Band nun folgen und noch im Jubiläumsjahr erste Schritte dafür einleiten.

Mit einem gesonderten Förderaufruf im Rahmen der Bundesförderung Naturschutz „chance.natur“ ruft das Bundesumweltministerium Engagierte dazu auf, ihre Ideen für die weitere Entwicklung am Grünen Band einzureichen und sich für eine Förderung aus dem mit jährlich 14 Millionen Euro ausgestatteten Bundesprogramm zu bewerben.

Schulze: „Mit unserem Engagement für das Grüne Band in Deutschland wollen wir auch einen Anstoß geben, die Zusammenarbeit am Grünen Band Europa weiter auszubauen. Denn: Natur kennt keine Grenzen. Das ist die Botschaft, die von diesem Naturmonument nicht nur national, sondern auch in Europa ausgehen sollte.“

Die friedliche Revolution in der früheren DDR, der Fall der Mauer und die Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 haben einen wichtigen Impuls für mehr Naturschutz in Deutschland gegeben. Die Entscheidung der letzten DDR-Regierung im September 1990, mit einem „Nationalparkprogramm“ umfangreiche Gebiete unter besonderen Schutz zu stellen, hat den Anstoß gegeben, viele weitere wertvolle Naturflächen im geeinten Deutschland für die Zukunft zu sichern: Nach der Wiedervereinigung wurden bundesweit insgesamt sechs weitere Nationalparke und die Mehrzahl der heutigen Biosphärenreservate ausgewiesen. Insgesamt gibt es in Deutschland heute 138 Großschutzgebiete: 16 Nationalparke, 18 Biosphärenreservate und 104 Naturparke. Davon befinden sich alleine 7 Nationalparke, 10 Biosphärenreservate und 31 Naturparke in den neuen Ländern. Zudem haben neue und alte Länder gemeinsam das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 in Deutschland errichtet. So steht heute rund ein Drittel der gesamten Landesfläche in Deutschland unter Schutz.

Schulze: „Die friedliche Revolution vor 30 Jahren hat einen wichtigen Anstoß für mehr Umwelt- und Naturschutz im geeinten Deutschland gegeben. Auch für die Natur war die Wiedervereinigung ein großer Gewinn: wegen der herausragenden Naturschätze, die durch das Nationalparkproramm der letzten DDR-Regierung unter Schutz gestellt wurden, aber vor allem auch wegen der Menschen, die so viel Schwung in die gesamtdeutsche Natur- und Umweltschutzbewegung eingebracht haben.“

ASP-Vorbeugung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister, Dr. Till Backhaus, hat in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag die mangelnde ASP-Prävention des Bundes kritisiert. Anders als bei der aktuellen Corona-Pandemie habe man Zeit zur Vorbereitung gehabt, diese jedoch nicht effektiv genutzt.

„Ich will die Versäumnisse an Beispielen benennen: Der Bund es nicht geschafft, sich mit Polen in Sachen Zaunbau entlang der Grenze zu einigen. Ein fester Zaun mit Untergrabschutz Zaun hätte die Einschleppung der Seuche vielleicht verhindert. Zwischen Bund und Ländern abgestimmte Schutzvorkehrungen und dafür finanzielle Unterstützung? Fehlanzeige“, so der Minister.

Mecklenburg-Vorpommern bereite sich hingegen seit Langem auf ein mögliches Seuchengeschehen vor. So sei die Kooperation mit den Landkreisen, insbesondere mit den Veterinärbehörden frühzeitig hochgefahren worden. Es habe intensive Abstimmungen mit Nachbarländern sowie Polen gegeben, regelmäßige Seuchenschutz­übungen seien ebenfalls länderübergreifend mit Brandenburg und Polen durchgeführt worden. Die Schwarzwildbejagung werde seit Jahren forciert, mit dem Bau eines festen Zauns entlang der Grenze zu Polen sei begonnen worden, der Wildschutzzaun an der A 11 sei bereits fertiggestellt, ASP-Untersuchungskapazitäten seien ausgeweitet worden.

Wir wissen von der europäischen Schweinepest, dass die finanziellen Folgen für Deutschland dramatisch sein werden – mit Sicherheit im hohen Milliardenbereich. Deswegen appelliere ich dringend, jetzt konsequent und gemeinsam zu handeln. Damit meine ich Bund, Länder und Europa. ASP darf nicht länger als ein regionales Problem abgetan werden, denn die Seuche macht nicht an Grenzen halt.

Ich fordere den Bund daher auf, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit wir – in diesen glücklicherweise friedlichen Zeiten – einen durchgehenden Zaun entlang der Grenze zu Polen bauen können. Vorbild für diese Seuchenbarriere sollte ein doppelter Zaun sein, wie er für Freilandhaltungen nach der Schweinehaltungshygiene­verordnung Pflicht ist. Bundesweit muss die Wildschweinbejagung intensiviert werden. Die Pürzelprämie, die in meinem Land sehr erfolgreich gewirkt hat, muss es bundesweit geben, unter Mitfinanzierung durch den Bund.

Außerdem müssen Absatz- und Verwertungs­möglichkeiten für Schweine- und Wildschweinfleisch eröffnet werden. Einlagern ist keine Option, denn die Läger sind bereits voll. Und auch über Unterstützung für Betriebe, die zeitweilig oder endgültig die Schweinehaltung einstellen, muss nachgedacht werden, ebenso wie über Liquiditätshilfen für betroffene Landwirte“, fährt Backhaus fort.

Doch auch die Schweinhalter seien gefordert, jetzt alles Menschenmögliche zu tun, um das Eindringen der afrikanischen Schweinepest in die Hausschweinbestände zu verhindern. Die Biosicherheitsmaßnahmen seien überall zu erhöhen, so der Minister abschließend.

Aufnahme von Flüchtlingen

Innenminister Lorenz Caffier steht zu Koalitionskompromiss der Bundesregierung

Schwerin – Innenminister Lorenz Caffier unterstützt den Koalitionsbeschluss der Bundesregierung zur Aufnahme von gut 1500 Flüchtlingen von den griechischen Inseln in Deutschland. „Es ist selbstverständlich, dass auch Mecklenburg-Vorpommern bereitsteht, hier seinen Beitrag zu leisten und sich an der Aufnahme von Geflüchteten beteiligt. Gleichzeitig begrüße ich die Pläne zum Bau einer neuen Unterkunft in Moria. Wir werden zudem auch weiterhin die Menschen auf Lesbos mit Hilfsgütern unterstützen“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Die Forderung der Integrationsbeauftragten, alle Geflüchteten von Lesbos sofort zu verteilen, hält Innenminister Lorenz Caffier für ein falsches Signal und macht sich für eine europäische Lösung in der Migrationspolitik stark. „Europa muss zusammenstehen bei der Sicherung der Außengrenzen, bei der Bewältigung der Verfahren in den Grenzstaaten und am Ende auch bei der Frage der Verteilung. Keine dieser Herausforderungen wird einfacher durch Symbolpolitik, die nicht zu Ende gedacht ist. Wir müssen aufpassen, dass wir jetzt in Deutschland nicht in einen Überbietungswettstreit einsteigen“, so der Innenminister.

Caffier kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Forderung der Integrationsbeauftragten nach Bewilligung von Landesaufnahmeprogrammen. „Es muss beim Grundsatz bleiben, dass der Bund weiterhin über die Aufnahme von Flüchtlingen entscheidet. Einzelne Programme von Ländern oder gar Kommunen würden zu einem Flickenteppich, auch zu neuen rechtlichen Problemen führen, die uns bei der Suche nach einer europäischen Lösung noch weiter zurückwerfen.“

Geo-Wunder am Tag des Geotops

Schwerin – Am 20. September ist es wieder so weit: ganz Deutschland veranstaltet erneut den „Tag des Geotops“. Erdgeschichtlich herausragende Aufschlüsse, Landschaftsformen und Geo-Einrichtungen sowie Geo-Museen, Geoparks, Geologische Wander- und Lehrpfade, Besucherbergwerke, Schauhöhlen, Findlings-, und Gesteinsgärten locken Besucher.

Zum 19. Mal seit seiner Einführung 2002 im „Jahr der Geowissenschaften“ rufen die Initiatoren, unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, zur Teilnahme, an dieser inzwischen zu einem festen Bestandteil im Geo-Veranstaltungskalender gewordenen Aktion, auf. Der Tag des Geotops wird außerdem durch die UNESCO unterstützt.

Mit den Veranstaltungen zum Tag des Geotops wollen sie vor allem bei Interessenten, die bisher wenig oder noch keine Berührungspunkte mit den Geowissenschaften hatten, das Verständnis für die Erde, ihre Entstehung, die Prozesse ihrer Veränderung und die Entwicklung des Lebens wecken bzw. fördern. Fachkundige stellen bundesweit und allgemein verständlich, bei dem Besuch von herausragenden geologischen Aufschlüssen, steinernen Naturwundern, von Geo-Einrichtungen und Rohstoffbetrieben, besonders attraktive Geotope vor.

Ebenso werden die Bedeutung und geologische Gegebenheiten der Geotope und des Geotopschutzes der interessierten Bevölkerung dargelegt.

Träger und verantwortlich für das Konzept sind die Fachsektion GeoTope in der Deutschen Gesellschaft für Geowissenschaften (DGGV e.V.), die Akademie für Geowissenschaften und Geotechnologien e.V. (AGH).

Wie in der Vergangenheit haben auch in diesem Jahr An­sprechpartner bei den Staatlichen Geologischen Diensten in den einzelnen Bundesländern die Koordination des Veranstaltungskalenders übernommen, führen Exkursionen durch und stehen für einschlägige Fragen zur Verfügung.

Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich in diesem Jahr mit insgesamt 6 Veranstaltungen zum „Tag des Geotops“. Auf geführten Wanderungen und Exkursionen werden Geotope und deren Entstehung vorgestellt und spannende Fakten zur Erdgeschichte erläutert.

Diese „steinernen Zeugen der Zeit“ offenbaren viel Interessantes über die Lebens- und Klimabedingungen vor Jahrmillionen. Durch die Erkenntnisse aus der Vergangenheit können wir die heute im System Erde stattfindenden Prozesse besser verstehen und für die Zukunft lernen. Die Geotope stehen als „stumme Beobachter“ für den Zusammenhang von Nutzung und Schutz der natürlichen Ressourcen. Sie verschweigen dabei auch nicht die Folgen der Eingriffe des Menschen in die Natur, welche zu dauerhaften Beeinträchtigungen der Umwelt führen können. Durch das Bewusstmachen der gewaltigen erdgeschichtlichen Dimensionen und Pro­zesse soll so die Bedeutung von Geotopen und ihrer Erhaltung in der Bevölkerung geschärft werden.

Besondere Highlights in diesem Jahr sind Aktionen des Geowissenschaftlichen Vereins Neubrandenburg im Malchower Kreidebezirk. Mit Führungen in die Kalkgrube Nossentin und auf dem Naturerlebnispfad Malchower Kreidebezirk, wird die Festwoche zum 30-jährigen Beste­hen des Naturparks Nossentiner-Schwinzer Heide eingeläutet.

Zudem ist das Geheimnis der Bäckertannen in Finkenthal gelüftet, dies wird anlässlich des Tag des Geotops, mit der Einweihung einer Geo-Informationstafel, gefeiert.

Führungen am Kreidekliff Jasmund, Wanderungen über die Gülitzer Höhen und ein Vortrag über das Speckmoor bei Warin bieten außerdem Einblicke in die Geologie von Mecklenburg-Vorpommern und deren besondere Landschaft.

Ein herzlicher Dank allen Organisatoren und Mitwirkenden der Veranstaltungen sowie ihren Gästen ein „Glück auf!“ vom Geologischen Dienst im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern.

ASP in Deutschland angekommen

Schwerin – Seit heute Vormittag ist es amtlich. Deutschland ist das nächste Land, welches von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen ist.

Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Nachweis des ASP-Virus bei einem im Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg, tot aufgefundenen Wildschwein. Der bereits stark verweste Tierkadaver wurde unweit der polnischen Grenze gefunden. Es handelt sich um den ersten Nachweis der ASP in Deutschland.

„Auch wenn der Fundort des Tieres ca. 140 km von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern entfernt ist, gilt es, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine haltenden Betrieben hochzufahren. Die Mindestan­forderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung sind unbedingt einzuhalten.“ sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

„Von höchster Wichtigkeit ist jetzt auch die Suche nach Fallwild, das sogenannte passive Monitoring. Hier sind wir alle gefragt“, so Backhaus weiter. Neben den Jagdaus­übungs­­­berechtigten seien vor allem die Straßen­meistereien, Polizeidienststellen, Feuerwehren und Landwirte sowie alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, Fallwild umgehend den örtlich zuständigen Veterinärämtern zu melden. Die Kadaver müssen unbedingt beprobt und untersucht werden, damit im Ernstfall unverzüglich alle notwendigen Erstmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn je eher ein Eintrag der ASP ins Land erkannt wird, desto besser sind die Chancen die Ausbreitung der Tierseuche im Land zu verhindern und diese Tierseuche erfolgreich zu bekämpfen,“ so der Minister weiter.

Zur Früherkennung im Hausschweinebereich, aber auch zur Gewährleistung eines hohen Biosicherheitsstandards in Schweine haltenden Betrieben des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits zu Jahresbeginn das sogenannte ASP-Landesprogramm in Kraft gesetzt“ erklärt Minister Backhaus. Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig. Schweine haltenden Betrieben wird damit in normalen, seuchenfreien Zeiten die Möglichkeit gegeben, sich auf die Bedingungen einzustellen, die bei Auftreten der ASP bei Wildschweinen in den dann einzurichtenden Restriktionszonen zu wirken beginnen. Insbesondere ist dann der Handel mit Schweinen aus diesen Gebieten erschwert und nur unter bestimmten, nach der Schweinepest-Verordnung und dem Durchführungsbeschluss 2014/709/EU geltenden Voraussetzungen mit Ausnahmegenehmigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes möglich.

„Wir schaffen somit Vorlauf für den Fall der Fälle, denn fehlt dieser, würden sowohl Betriebe in gefährdeten Gebieten und Pufferzonen, bestandsbetreuende Tierärzte, Veterinärämter als auch das Land in den ersten vier Monaten nach Errichtung dieser Restriktionszonen vor schwierige Probleme gestellt werden“, macht Minister Backhaus deutlich.

Schweinehalter, die an dem Programm teilnehmen wollen, wenden sich bitte an ihr zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und erklären dort schriftlich ihre Teilnahme. Die Details der Durchführung des Programms werden den Betrieben von den zuständigen Amtstierärzten erläutert. Das Land und die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern unterstützen das Programm mit einer Beihilfe durch Übernahme der entstehenden Kosten für die virologische Untersuchung der anfallenden Proben. Die Kosten der Probenahme sind vom Tierhalter zu tragen.

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine hochansteckende Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Für andere Haus- und Nutztierarten und auch den Menschen stellt die ASP keine Gefahr dar. Für die infizierten Schweine endet eine Infektion jedoch in der Regel tödlich.

Das ASP-Virus ist zudem sehr widerstandsfähig. Es bleibt auch während des Verwesungsprozesses des Schweins über Wochen und Monate infektiös. In Schlachtkörpern und Blut hält sich das Virus monatelang, in Gefrierfleisch sogar jahrelang. Eine Bekämpfung ist also nur dann erfolgreich, wenn das Virus am Ort des Auftretens mit allen möglichen Mitteln bekämpft wird. Entsprechend komplex gestaltet sich das ASP-Geschehen in der Wildschweinpopulation und wird als schwer kontrollierbar angesehen. So besitzt diese Tierseuche keine Tendenz zur schnellen Ausbreitung. In Verbindung mit der hohen Widerstandsfähigkeit des ASP-Virus in der Umwelt, einer vergleichsweise niedrigen Ansteckungsfähigkeit (Kontagiosität) sowie aufgrund der hohen Schwarzwilddichten wird dies als Erklärung gesehen, dass die ASP sich zwar langsam ausbreitet, das Infektionsgeschehen jedoch nicht von selbst erlischt.

Erster bundesweiter Warntag

Schwerin – Am 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag statt. Dazu werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

„Die zunehmende Anzahl an Naturkatastrophen wie Waldbrände 2018 und 2019, Starkregenereignisse und Hochwasser sowie andere Bedrohungslagen wie Terroranschläge und aktuell die Corona-Pandemie haben den Stellenwert des Warnsystems erhöht. Damit Warnungen effektiv sind, ist es notwendig, Wissen zu vermitteln und Strukturen zu erklären“, sagte Innenminister Lorenz Caffier.

Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern soll zum einen die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet werden. Zum anderen wird der Warntag von einer an die Bevölkerung gerichteten Öffentlichkeitsarbeit flankiert. Der bundesweite Warntag soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittel wie Sirenen, Warn-Apps und digitale Werbeflächen ins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen.

„Nur wenige Menschen deutschlandweit verstehen Warnmeldungen richtig und können sie entsprechend einordnen. Deshalb ist es sinnvoll, diesen Tag durchzuführen und so für die Zukunft gewappnet zu sein. Aus diesem Grund hat Mecklenburg-Vorpommern den Beschlussvorschlag in die Innenministerkonferenz eingereicht“, so der Minister weiter.

Die einheitlichen Sirenensignale sind wie folgt festgelegt: Für den Fall einer Warnung über Sirene wird bundeseinheitlich ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton verwendet, zur Entwarnung ein einminütiger Dauerton. Die übrigen Sirenensignale sind bundesweit nicht vereinheitlicht.

„Generell gilt für alle Warnungen: Ruhe bewahren und sich insbesondere über die Medien informieren“, appelliert der Innenminister.

Bund und Länder haben im Rahmen der Innenministerkonferenz 2019 gemeinsam beschlossen, ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September einen bundesweiten Warntag stattfinden zu lassen. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.

Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle sie noch weiterentwickelt werden können. Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnet ist. Auf der Ebene der Länder wird der Warntag von den jeweiligen Innenressorts und auf der Ebene der Kommunen in der Regel von den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden vorbereitet.

M-V am Tag der Deutschen Einheit

Schwerin – 30 Tage – 30 Quadratmeter – 30 Jahre Deutsche Einheit: Unter dieser Idee präsentieren sich die Bundesländer und die Verfassungsorgane in Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam. Zwischen dem 5. September und 3. Oktober sind in der Innenstadt Digitalstelen und Ausstellungswürfel (Cubes) zu finden, an denen Besucherinnen und Besucher virtuell durchs ganze Land reisen können.

Mecklenburg-Vorpommern präsentiert dabei seinen besonderen Reichtum. Am „MV-Cube“, einem 30 Quadratmeter großen Glaswürfel in der Hegelallee, lautet das Motto: „Naturnah ist unser Charakter“. Vorgestellt werden drei Nationalparke, drei Biosphärenreservate und sieben Naturparke mit ihren zahlreichen Wander- und Radwegen, uralten Bäumen und geheimnisvollen Mooren, die als nationale Naturlandschaften seit nunmehr 30 Jahren geschützt sind. „Naturnah erleben“, „Naturnah genießen“ und „Naturnah studieren“ sind die Themen, zu denen der Cube Einblicke gewährt.

Übrigens von allen Seiten – die Gestaltung des digitalen Ausstellungsraums macht es möglich. Auf Monitoren erfahren Interessierte Neues zu den genannten Themen. Sie entdecken naturnahe Urlaubsziele an der unendlich scheinenden Küste des Landes, an den Bodden und Achterwassern und natürlich den vielen, klaren Seen im Binnenland. Sie lernen Mecklenburg-Vorpommern als spannendes Land zum Studieren kennen, mit Universitäten und Fachhochschulen, die ohne „Massen-Uni-Stress“ eine praxisnahe Ausbildung garantieren. Links und QR-Codes auf dem Cube führen zu weiteren Informationen.

„Naturnah“ steht heutzutage für vieles – dennoch beschreibt nichts den Charakter unseres Bundeslandes besser. Zum Tag der Deutschen Einheit präsentieren wir die natürliche Seite Mecklenburg-Vorpommerns. Wir freuen uns sehr, dass wir auch in diesem Jahr unter den besonderen Voraussetzungen an der Länderpräsentation teilnehmen können und sind gern Partner.“ so der Chef der Staatskanzlei, Staatsekretär Dr. Heiko Geue. Der Chef des Landesmarketings MV Peter Kranz ergänzt: „Gemeinsam mit dem Unternehmen Projekt rk aus Stäbelow konnte ein Konzept erarbeitet werden, dass MV nicht nur den Gästen vor Ort sondern auch digital für alle erlebbar von seinen schönsten Seiten zeigt.

Der Tag der Deutschen Einheit in Potsdam unter dem Motto „Wir miteinander“ ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern mit einem speziellen Digitalkonzept, den 30. Jahrestag des deutschen Nationalfeiertages auch in Zeiten von Social Distancing und Kontaktbeschränkung aus vielen verschiedenen Perspektiven und in all seinen Facetten zu erleben. Mit einer ansprechenden interaktiven Webseite als digitalem Herzstück und stimmig orchestriertem Digitalcontent in den sozialen Netzwerken und auf den LED-Stelen vor Ort, wird der Tag der Deutschen Einheit 2020 zu einem digitalen Erlebnis. Die dynamischen Webinhalte verbinden Aspekte der Einheits-Expo-Cubes der Bundesländer vor Ort mit weiteren interaktiven und informativen digitalen Erlebnissen.

Die Präsentation des Landes Mecklenburg-Vorpommern entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern, den staatlichen Hochschulen und weiteren Partnern. Sie wurde nach Ausschreibung durch die Firma Projekt rk GmbH & Co. KG – Messe, Design, Werbung aus Stäbelow entwickelt und umgesetzt.

Der Arbeitsmarkt im August 2020

Nürnberg – „Die Arbeitslosigkeit hat im August im üblichen Umfang zugenommen; damit gab es wie schon im Juli keinen zusätzlichen coronabedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit. Dennoch sind die Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt weiterhin sehr deutlich sichtbar.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im August: +45.000 auf 2.955.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +636.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist aufgrund der Sommerpause von Juli auf August gestiegen. Auch im August gab es keine zusätzlichen coronabedingten Belastungen. Mit 2.955.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 45.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 9.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 636.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt von Juli auf August um 0,1 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum August des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juli auf 4,5 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im August 2020 bei 3.689.000 Personen. Das waren 487.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. August für 170.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, nach dem massiven Anstieg in März und April weiter zurück.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juni zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Juni für 5,36 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 5,82 Millionen im Mai und 5,98 Millionen im April. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Die Corona-Krise hat zu einem deutlichen Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juli saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 53.000 erhöht. Mit 44,69 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 621.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nimmt nach hochgerechneten Angaben der BA im Juni um 40.000 zu, nach einem Rückgang um 99.000 im Monat zuvor. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juni um 63.000 auf 33,34 Millionen Beschäftigte gesunken.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau weiter leicht erholt. Im August waren 584.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 211.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 leicht erhöht. Die Stellenneumeldungen sind wie in den Vormonaten seit Mai auch im August gegenüber dem Vormonat etwas gestiegen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im August 2020 um 2 Punkte auf 94 Punkte. Er liegt damit 32 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.144.000 Personen erhielten im August 2020 Arbeitslosengeld, 397.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im August bei 4.044.000. Gegenüber August 2019 war dies ein Anstieg von 188.000 Personen. 7,4 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Die Corona-Pandemie hat den Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt deutlich verlangsamt. Die Prozesse haben zwar wieder an Fahrt aufgenommen, es bleibt aber weiterhin bei einer deutlichen Verzögerung im Vergleich zu einem „normalen“ Jahr. Von Oktober 2019 bis August 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 458.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 507.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 42.000 weniger als vor einem Jahr. Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Metall- und Elektrotechnikberufen, im Friseurhandwerk, in Gastronomie- und Hotellerieberufen sowie in Informatik- und kaufmännischen Berufen.

Im August waren noch 154.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Zeitgleich waren 142.000 Bewerberinnen und Bewerber im August noch auf der Suche, davon galten 100.000 als unversorgt. Der Ausbildungsmarkt ist auch nach dem statistischen Zähltag Mitte August immer noch in Bewegung. Erfahrungsgemäß wird sich daher bis zum Bilanzzeitpunkt am 30. September die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen und die der unversorgten Bewerber erheblich verringern.