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Kategorie: Deutschland

Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

Karlsruhe – Anlässlich eines von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügten Verbots einer in Berlin auf der Straße des 17. Juni für den Zeitraum zwischen dem 30. August und dem 14. September 2020 geplanten Dauermahnwache zum Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat die 1. Kammer des Ersten Senats heute einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot der Dauermahnwache bestätigt.

1. Der Antrag ist bereits unzulässig.

Er genügt nicht dem auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität, wonach vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zunächst fachgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen sind.

Der Antragsteller trägt vor, er habe seine ursprüngliche Anmeldung der Dauermahnwache vom 22. August 2020 nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 29. August 2020 konkretisiert. Damit beruft sich der Antragsteller auf einen in wesentlicher Hinsicht neuen Sachverhalt, den das Oberverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte. Der Antragsteller war deshalb gehalten, vor dem Hintergrund der veränderten Umstände zunächst erneut um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz nachzusuchen.

2. Der Antrag ist überdies auch unbegründet.

Entgegen der Einschätzung des Antragstellers sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde nicht derart offensichtlich, dass hier allein schon deshalb in der Nichtgewährung von Rechtsschutz ein schwerer Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG läge.

Das hier in Rede stehende Verbot des Protestcamps wurde auf § 15 Abs. 1 VersG gestützt. Nach der von dem Oberverwaltungsgericht bestätigten Einschätzung der Versammlungsbehörde stünde bei Durchführung des Camps eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Wesentlichen deshalb zu befürchten, weil die Veranstaltungsteilnehmer aus Gründen des Infektionsschutzes gebotene Mindestabstände nicht einhalten würden. Im Vergleich zu einem Verbot mildere, zur Gefahrenabwehr ebenso geeignete Maßnahmen stünden nach den gegebenen Umständen nicht zu Verfügung. Diese Einschätzung ist nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand jedenfalls nicht offensichtlich unzutreffend.

Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG zum Schutz des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt werden kann. Unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können zum Zweck des Schutzes vor Infektionsgefahren auch versammlungsbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören grundsätzlich auch Versammlungsverbote, die allerdings nur verhängt werden dürfen, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und soweit der hierdurch bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren. In Betracht kommen namentlich Auflagen mit der Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Mindestabstände, aber auch Beschränkungen der Teilnehmerzahl, um eine Unterschreitung notwendiger Mindestabstände zu verhindern. Darüber hinaus kommt auch in Betracht, im Wege einer Auflage im Sinne von § 15 Abs. 1 VersG eine Verpflichtung der Versammlungsteilnehmer zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen, die nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts jedenfalls zu einer Verlangsamung des Infektionsgeschehens beitragen kann. Als weitere Regelungen der Modalitäten einer Versammlung kommen etwa die Durchführung als ortsfeste Kundgebung anstelle eines Aufzugs oder die Verlegung an einen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vorzugswürdigen Alternativstandort in Betracht.

Weil danach nach den vorliegenden Umständen nicht offenkundig ist, dass das hier in Rede stehende Verbot die Versammlungsfreiheit des Antragstellers unverhältnismäßig beschränkt, ist eine Folgenabwägung geboten, die zum Nachteil des Antragstellers ausgeht.

Wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, sich nach Durchführung eines Hauptsacheverfahrens jedoch herausstellte, dass das Verbot des Camps verfassungswidrig ist, wäre der Antragsteller in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG verletzt. Diese Grundrechtsverletzung wäre von erheblichem Gewicht nicht nur im Hinblick auf den Antragsteller, sondern angesichts der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine freiheitliche Staatsordnung auch im Hinblick auf das demokratische Gemeinwesen insgesamt. Erginge demgegenüber eine einstweilige Anordnung und würde sich später herausstellen, dass das Verbot des Camps rechtmäßig ist, wären grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen.

Die gebotene Abwägung der jeweils berührten Interessen geht zum Nachteil des Antragstellers aus. Anders wäre dies allenfalls, wenn eine Durchführung des Camps unter Bedingungen gewährleistet wäre, die ein hinreichendes Maß an Schutz vor möglichen Infektionsgefahren sicherstellten. Hierzu bedürfte es eines geeigneten Hygienekonzepts. Das von dem Antragsteller anlässlich einer bereits gestern von ihm angemeldeten und durchgeführten Kundgebung vorgelegte Hygienekonzept setzt unter Verzicht auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf eine konsequente Einhaltung der gebotenen Mindestabstände, die insbesondere durch den Einsatz von Ordnern und Deeskalationsteams sichergestellt werden soll. Mit Blick auf nach Durchführung der gestrigen Versammlung nunmehr vorliegende Erfahrungen musste sich der Antragsteller dazu veranlasst sehen, die praktische Eignung seines Konzepts zu bewerten und dieses erforderlichenfalls anzupassen. Dass dies geschehen ist, ist indes weder dargelegt noch sonst ersichtlich. Im Übrigen ist das Konzept auf eine an einem einzelnen Tag stattfindende Versammlung zugeschnitten. Der Antragsteller hat nicht dargelegt, dass es auch für das nunmehr über einen Zeitraum von 14 Tagen geplante Camp realisierbar ist.

Agrarminister treffen sich zum Thema Tierwohl

Berlin – Deutsche Ställe sollen mehr Tierwohl bieten. Darin sind sich die Landwirtschaftsminister der Länder nach ihrer Sondersitzung in Berlin einig. Ebenso besteht Einigkeit, dass die von der „Borchert-Kommission“ erarbeiteten Vorschläge nicht im Handumdrehen umsetzbar sein werden. Der Ressortchef des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, zieht daher ein gemischtes Resümee aus der Konferenz.

„Als Landwirtschaftsminister bin ich auch für den Tierschutz zuständig und der ist mir auch ein wichtiges Anliegen. Es darf nicht sein, das Geschöpfe leiden, damit Menschen schnellen Profit machen. Aber so kurz sich dieser Gedanke ausdrücken lässt, so kompliziert ist es, Anspruch und Wirklichkeit in Deckung zu bringen. So können wir Deutschland nicht als isolierten Markt betrachten. Sämtliche Auflagen, die wir den Betrieben hier für mehr Tierwohl auferlegen, verändern die Markt-bedingungen. Wir gewinnen für die Tiere nichts, wenn ganze Branchen unser Land verlassen und sich dort ansiedeln, wo unsere Ansprüche an Lebensmittel-sicherheit und Tierwohl nicht gelten.

Deswegen muss sich der Bund aktiv dafür einsetzen, das Tierschutzrecht auf europäischer Ebene zu harmonisieren. Es geht eben auch um die nationale und regionale Ernährungssicherheit. Das hat uns die Corona-Krise aktuell ganz deutlich vor Augen geführt. Es ist wichtig, dass wir Tierproduktion und Verarbeitung bei uns im Land behalten. Deswegen ist es wichtig, die Folgen abzuschätzen. Das wollen wir mit einer Machbarkeits-studie untersetzen, die auch Instrumente beschreiben soll, mit denen Tierhalter den Transformationsprozess finanzieren können. Tierwohlprämien könnten zum Beispiel ein Mittel sein.

Letztlich werden die Nutztierhalter nicht um Umbaumaßnahmen herumkommen. Die sind nicht nur teuer, sie sind auch kompliziert, weil es immissions-schutzrechtliche Hürden gibt. Hier muss der Bund helfen und Erleichterungen für landwirtschaftliche Tierhaltungen schaffen.

Und last but not least müssen wir die Tierhalter auch aus- und weiterbilden um dauerhaft ein einheitliches Niveau in der Tierhaltung zu erreichen.

Es ist klar, dass sich viele Menschen wünschen – und ich gehöre dazu – wir könnten praktisch über Nacht ein anderes Tierhaltungssystem errichten. Das wird aber nicht funktionieren. Dennoch bin ich froh, dass wir uns jetzt endlich auf den Weg gemacht haben. Denn allen ist klar: Ein „Weiter-wie-bisher“ kann es nicht geben.“

Ländermonitor von Bertelsmann

MV erhält überwiegend überdurchschnittliche Noten

Schwerin – „Die Qualität der Kindertagesförderung hat sich in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren weiter deutlich verbessert. Gemeinsam mit der kommunalen Ebene, den Trägern der Einrichtungen, den Kita-Fachkräften und den Eltern arbeiten wir auch zukünftig daran, dass diese positive Entwicklung sich im Interesse unserer Kinder fortsetzt.“ Sozialministerin Stefanie Drese sieht im heute präsentierten Ländermonitor „Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung eine hilfreiche Bestandsaufnahme.

Die Studie ist aus Sicht von Drese aussagekräftiger und gerechter als in den vergangenen Jahren. So würden die Qualifikation der Fachkräfte in der Kindertagesförderung und die Gruppengrößen deutlich stärker berücksichtigt. „Die Kritik vor allem der ostdeutschen Länder an der Studie, die Qualität der Kindertagesförderung fast komplett am Personalschlüssel festzumachen, ist aufgegriffen worden“, so Drese. Im Ergebnis ergäben sich sehr viel differenziertere Erkenntnisse.

  1. In Mecklenburg-Vorpommern ist im Zeitraum von 2013 auf 2019 bei den Personalschlüsseln bundesweit der größte Qualitätssprung für die Kindergartenkinder gelungen (von 1 zu 14,9 auf 1 zu 12,9). Bertelsmann hebt diese Entwicklung als „enormen Ausbau“ positiv hervor. Drese: „Daran knüpfen wir an. Als eines der ersten Länder haben wir bereits seit drei Jahren eine praxisorientierte Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieher/innen für 0- bis 10-Jährige aufgelegt. Wir sind gerade dabei eine quantitative und qualitative Fachkräfteanalyse vorzunehmen. Darauf aufbauend will ich eine Kita-Fachkräfteoffensive starten.“
  2. Mecklenburg-Vorpommern gehört bundesweit zu den Spitzenreitern in der Qualifikation der Fachkräfte in der Kindertagesförderung. 87 % der pädagogisch Tätigen haben einen fachlich einschlägigen Fachschulabschluss etwa zur Erzieherin/ zum Erzieher (im Bundesdurchschnitt sind es nur 66 %). Weitere 4 % haben einen fachlich einschlägigen Hochschulabschluss. Über eine formal niedrigere – weil fachlich nicht einschlägige – Ausbildung verfügen in MV nur 2 % der pädagogisch Tätigen. In Westdeutschland sind dies 16 %.
  3. Neu in der Darstellung ist der Anteil der Gruppen mit nicht kindgerechten Gruppengrößen: in Mecklenburg-Vorpommern sind nur 19 Prozent der Kita-Gruppen zu groß. Das ist mit großem Abstand der niedrigste Wert. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 54 Prozent. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal, denn kleine Gruppen bedeuten weniger Stress für die pädagogischen Fachkräfte und einen besseren Rahmen für die Förderung der Kinder.
  4. Die Betreuungsquote ist in Mecklenburg-Vorpommern am zweithöchsten und weiter gestiegen. Sie liegt bei den unter 3-Jährigen bei 57 Prozent, bei den ab 3-Jährigen bei 95 Prozent. Auch die Betreuungs- und Öffnungszeiten sind bundesweit herausragend: 91,7 % der Kitas in MV öffnen vor 7:00 Uhr, der Betreuungsumfang im Ganztag beträgt bis zu zehn Stunden täglich – kein Bundesland hat mehr.
  5. In MV verfügen nur 5 Prozent der Kitas nicht über eine vertraglich vereinbarte Leitungszeit. Das ist deutlich weniger als der Bundesdurchschnitt mit 10 Prozent und betrifft vor allem kleine Einrichtungen.
  6. Das Land stellt für die gezielte individuelle Entwicklungsförderung von Kindern im Kindergarten 5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellt. Mit diesem Geld können auch zusätzliche Fachkräfte, z. B. für die Sprachförderung, in Kitas beschäftigt werden. Diese zusätzlichen Mittel wurden von Bertelsmann nicht berücksichtigt.

„In Mecklenburg-Vorpommern findet Kindertagesförderung mit höchster Qualifikation der Fachkräfte, intensiver Förderung des einzelnen Kindes und zusätzlich durch multiprofessionelle Teams, wie z.B. Logopädinnen und Logopäden statt. Wir werden weiterhin in die Qualität der Kindertagesförderung investieren und arbeiten an der Gewinnung von zusätzlichem Fachpersonal“, sagt Ministerin Drese zur heute veröffentlichten Bertelsmann-Studie.

Hitze, Trockenheit, versiegelte Städte

BUND fordert gesundes Stadtklima für alle

Berlin – Es ist heiß. In den Städten sind die durch den Klimawandel auftretenden Hitzetage und sogenannten Tropennächte besonders stark spürbar und haben negative Auswirkungen auf Bewohnerinnen und Bewohner und die Natur in der Stadt. Ein Grund für die extreme Hitze ist der hohe Versiegelungsgrad in unseren Städten.

Durchgrünte Städte sind widerstandsfähiger gegen die Folgen der Erderhitzung. Aus Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) müssen die Kommunen angesichts der Klimakrise dringend umdenken und den Stadtumbau hin zu mehr Grün in der Stadt vorantreiben. Hierzu erklärt Afra Heil, BUND-Expertin für den Stadtnaturschutz: „Die Versiegelung unserer Städte hat ein bedenkliches Ausmaß angenommen, immer mehr Grünflächen verschwinden, Hitzetage werden unerträglich. Es fehlt Schatten, Verdunstungskälte und die Abkühlung der Luft. Unsere Städte und die Menschen, die in ihnen leben, stehen vor dem Hitzekoller.“

Laut Umweltbundesamt sind mit Stand dieses Jahres etwa 46 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland versiegelt und täglich werden etwa 56 Hektar Fläche für Siedlung und Verkehr neu verbraucht, also zusätzlich versiegelt. „Um den Hitzewellen langfristig zu begegnen, braucht es Maßnahmen, die Städte grüner und resilienter machen“, so Heil. „Das kann eine Kombination aus Wasserrückhalt durch stärkere Begrünung, Entsiegelung von zum Beispiel Schulhöfen und das Anlegen von Versickerungsmulden sein. Übergreifende Ansätze wie Schwammstadtkonzepte schaffen langfristige Klimawandelanpassungen und sorgen für ein gesundes Stadtklima für alle.“

Für den Wasserhaushalt in Städten gibt es durch die Versiegelung vorrangig zwei unmittelbare Auswirkungen: Einerseits kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen, zum anderen steigt das Risiko, dass es bei starken Regenereignissen zu örtlichen Überschwemmungen kommt, da die Kanalisation die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen kann. Heil weiter: „Wir begrüßen die Initiative von Bundesumweltministerin Schulze, im nächsten Jahr eine nationale Wasserstrategie vorzulegen. Der Umgang mit Regenwasser muss darin eine zentrale Rolle spielen. Wir brauchen in den Städten mehr natürlichen Speicherraum für Wasser, das wertvolle Regenwasser einfach in die Kanalisation abzuleiten ist nicht mehr zeitgemäß. Durch die Anreicherung des Grundwassers mit Regenwasser wird der natürliche Wasserhaushalt unterstützt und das anfallende Wasser kann von den Stadtbäumen genutzt werden.“

Auch fallen siedlungsnahe Erholungslandschaften, wie Grünanlagen, aber auch Kleingärten der Versiegelung zum Opfer. In der Folge müssen Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner für das Naturerleben immer weitere Strecken zurücklegen. „Urbane grüne und blaue Infrastruktur, wie Grünanlagen oder Gewässer sind nicht optional, sondern zwingend notwendig für den Menschen, besonders in Zeiten des Klimawandels“, sagt Heil. „Wir brauchen mehr grüne Freiräume in den Städten. Wasser, Natur, Plätze und Parks sind eine notwendige Infrastruktur in der Stadt der Zukunft, um ein lebenswertes Umfeld für die Menschen zu sichern. Besonders einkommensschwache Menschen leiden unter dem Verschwinden von Grünflächen in der Stadt, mit negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.“

Der BUND kritisiert weiter, dass mit der Versiegelung die Lebensraumfunktion und die Fruchtbarkeit des Bodens verloren gehen. Das hat wiederum negative Effekte auf die Bodenfauna und die Artenvielfalt im Allgemeinen. „Biodiversität ist für Menschen überlebenswichtig und trägt zu einer hohen Lebensqualität bei“, so die Naturschutzexpertin weiter. „Das Motto muss lauten: Grünfläche statt Parkplatz.“

Zudem weist der BUND darauf hin, dass Bodenversiegelungen nur schwer und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen sind. Heil abschließend: „Der erste Ansatzpunkt ist daher, eine nachhaltige Siedlungsentwicklung zu betreiben, um eine Neuversiegelung zu vermeiden. Dabei muss das Konzept der ‚Doppelten Innenentwicklung‘ angewendet werden. Das heißt, Flächenreserven im Siedlungsbestand nicht nur baulich, sondern auch mit Blick auf urbanes Grün zu entwickeln.“ Dabei soll eine weitere Flächeninanspruchnahme verhindert werden und gleichzeitig die ökologischen Funktionen des urbanen Grüns geschützt und qualifiziert werden. Stadtnatur muss integrativer Bestandteil von Stadtplanung werden.

Täglich werden etwa 56 Hektar Fläche für Siedlung und Verkehr neu verbraucht und versiegelt. Das 30-Hektar Ziel der Bundesregierung, das mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018 beschlossen wurde, liegt somit in weiter Ferne.

Der BUND fordert Null-Versiegelung: Zusätzliche Versiegelungen müssen durch Rückbaumaßnahmen ausgeglichen werden.

Glasarche jetzt im Müritz-Nationalpark

Waren an der Müritz – Auf seiner Reise durch Mecklenburg-Vorpommern ist das Kunstwerk „Glasarche 3“ im Müritz-Nationalpark vor Anker gegangen. Bis zum 04. Oktober 2020 ist es in Waren auf dem Vorplatz des Müritzeums zu besichtigen. Am 22.08. findet die offizielle Vorstellung durch Umwelt­minister Dr. Till Backhaus statt.

Die Glasarche 3 ist ein Projekt des Landschaftspflege­vereins Mittleres Elstertal (Sachsen-Anhalt). Anlässlich des 30. Jahrestages der Gründung der meisten Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks in Ostdeutschland reist das Kunstensemble durch Mecklenburg-Vorpommern. Ab dem 12. Mai war sie zunächst im Nationalpark Vorpommersche Boddenland­schaft am Hafen Born a. Darß. Am 30. Juni wechselte sie nach Boizenburg ins UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe MV und nun nach Waren in den Müritz-Nationalpark, bevor sie am 5. Oktober das Land wieder verlässt.

Das Kunstensemble besteht aus einem fünf Meter langen gläsernen Kahn, der in einer riesigen Hand aus Eichen­holz ruht. Es symbolisiert die Zerbrechlichkeit der Natur, obwohl sie so imposant groß ist. Wir haben es sinnbildlich in der Hand, sie trotz ihrer Zerbrechlichkeit zu bewahren.

Am 12. September 1990 beschloss die damalige DDR-Regierung das Nationalparkprogramm. In den Kernzonen großflächiger Schutzgebiete sollte die Natur sich selbst überlassen werden. Am 1. Oktober 1990 trat die entsprechende Verordnung in Kraft. Damit wurde das rechtliche Fundament für die heutigen Nationalparks und Biosphärenreservate in Mecklenburg-Vorpommern gelegt.

Bereits im Oktober 1990 übernahm das Land Mecklenburg-Vorpommern aus diesem Nationalpark­programm fünf von insgesamt 14 Großschutzgebieten, darunter drei von insgesamt fünf Nationalparks. Heute bilden die drei Nationalparks zusammen mit drei Biosphärenreservaten und sieben Naturparks die Nationalen Naturlandschaften (NNL) unseres Landes. Sie nehmen mit insgesamt 545.700 Hektar fast 18 Prozent der Landesfläche ein.

Es folgten weitere wichtige Etappenziele wie im Jahr 2011 die Anerkennung der Serrahner und der Jasmunder Buchenwälder als Teil des UNESCO-Weltnaturerbe „Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder Deutschlands“ und im Jahr 2016 die Ausweisung der Ivenacker Eichen als erstes Nationales Naturmonument in Deutschland.

Ost-Agrarressorts beraten Agrarpolitik

Berlin – In Vorbereitung der Ende September 2020 stattfindenden Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) trafen sich die Agrarministerin und die Agrarminister der ostdeutschen Länder in Berlin, um sich zu wichtigen agrarpolitischen Themen auszutauschen.

„Corona hält die Welt in Atem und zu Recht liegt alle Aufmerksamkeit derzeit auf der Bewältigung der Auswirkungen dieser Pandemie. Dennoch dürfen wir andere, ebenso drängende Themen nicht aus den Augen verlieren“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister und Gastgeber Dr. Till Backhaus. Dazu zähle für ihn vor allem die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020, die nach wie vor offen sei, aber auch die Verteilung der ELER-Mittel sowohl auf europäischer Ebene als auch bei der nationalen Umsetzung der GAP zwischen den Bundesländern.

„Insbesondere der neue ELER-Schlüssel, der ab 2022 die Mittelzuteilung für die ländliche Entwicklung zwischen den Bundesländern festschreibt, darf nicht einseitig zu Lasten des Ostens ausgestaltet werden, fordert Backhaus. „Das muss trotz politischer Unterschiede gemeinsames Ziel der ostdeutschen Länder sein.“

Der nationale GAP-Strategieplan wird sich überdies am Green Deal der EU und der darin enthaltenen Farm to Fork-Strategie messen lassen müssen. „Das gelingt meiner Überzeugung nach nur, wenn die geforderten Klima- und Umweltschutzleistungen einen echten Mehrwert erhalten. Ökologisierung der Landwirtschaft ist die Aufgaben der kommenden zehn Jahre, da bin ich sicher. Doch nur der Landwirt, der mit umwelt- und Klimaschutz Geld verdienen kann, ist bereit, in diese Richtung zu investieren.“ Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen – das bleibe auch weiterhin eine zentrale Forderung der ostdeutschen Bundesländer, so Backhaus.

Es brauche überdies eine abgestimmte Strategie, wie 25 Prozent ökologischer Landbau in Europa und 20 Prozent ökologischer Landbau in Deutschland bis 2030 funktionieren sollen, das ist förderseitig und marktseitig bisher völlig undurchdacht. „Das müssen wir bei der Herbst-AMK als ostdeutsche Länder thematisieren“, bekräftigte der Minister.

„Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Mitgliedsstaaten haben auf dem Sondergipfel vom 17. – 21. Juli 2020 nun endlich den EU-Haushalt (MFR) für den Zeitraum 2021 bis 2027 ausgehandelt. Deutschland hat in den Verhandlungen wichtige Anliegen durchgesetzt. Insbesondere wurde erreicht, dass die GAP für Deutschland fast in ihrem bisherigen Volumen erhalten bleibt“, zeigte sich der Minister erleichtert.

Für die GAP 2021 – 2027 sollen demnach im Zeitraum 2021 – 2027 insgesamt rund 387 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Im Vergleich zu 2020 ergibt sich damit für die GAP einschließlich der ELER-Mittel aus dem Wiederaufbaufonds insgesamt ein Plus von rund einem Prozent. „Ohne diese Mittel aus dem Wiederaufbaufonds lägen die Mittel für den ELER im Durchschnitt rund 6 Prozent unter dem Niveau von 2020. Das hätte u. a. Investitionen in Kitas, Schulen, medizinische Versorgungseinrichtungen, Dörfer und Infrastruktur und damit die gesamte ländliche Entwicklung massiv getroffen“, so Backhaus.

Der Europäische Rat habe sich außerdem auf die für den Agrarsektor zur Verfügung stehenden Mittel sowie Vorgaben für die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Mitgliedstaaten (z. B. externe Konvergenz der Direktzahlungen, Aufteilung der Strukturmittel) und die Mittelverwendung (z. B. Klimaquote, Kappung/Degression) verständigt. Auch dies sei ein wichtiger Tagesordnungspunkt des heutigen Zusammentreffens gewesen.

„Bis wir ernsthaft über die nationale Mittelverteilung reden können, sind zunächst auf europäischer Ebene noch ein paar dicke Bretter zu bohren“, betonte Backhaus mit Blick auf die ausstehende Entscheidung des EU-Parlaments und die Zustimmung aller Länderparlamente. „Da wir ohnehin erheblich in Zeitverzug sind, ist es umso wichtiger, parallel zum europäischen Verfahren entsprechende Kompromisslinien auszuloten“.

„Ich sage immer wieder: wir wollen keinen Konflikt zwischen kleinen und großen Betrieben konstruieren. Entscheidend ist die Leistung, die der Landwirtschaftsbetrieb für die Umwelt und die Gesellschaft erbringt“, so Backhaus. Er verstelle sich einer Debatte über Kappung und Degression der Direktzahlungen aber nicht grundsätzlich. „Für die ostdeutschen Länder war die Kappung bisher immer ein politisches Tabu. Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass durch die besondere Förderung der „ersten Hektare“ viel mehr Geld aus dem Osten abfließt und zwar zu Lasten fast aller Betriebe. Wir müssen also mal über das Schlachten dieser heiligen Kuh nachdenken“, konstatiert der Minister.

Ein weiteres Thema war erneut die Übertragung der BVVG-Flächen. Bereits im März hatten die ostdeutschen Agrarminister auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns den Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz in einem gemeinsamen Schreiben aufgefordert, die ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen, die sukzessive durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) verwaltet und veräußert werden, unentgeltlich an die Länder zu übertragen. „Bedauerlicherweise lehnt das Bundesfinanzministerium unsere Forderung bislang kategorisch ab. Aber immerhin ist man beim BMF bereit, sich mit uns über die weitere Privatisierungspraxis der BVVG zu verständigen, um den Zielsetzungen „Agrarstruktur und Umweltschutz“ besser gerecht zu werden. Wir sind uns im Ergebnis der heutigen Beratungen einig, das Thema mit Nachdruck weiterzuverfolgen“, sagte Backhaus.

Weitere Themen waren die drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland und die Entwicklung des Ökologischen Landbaus. Das Land Berlin stellte zudem seine Ernährungsstrategie vor.

Der MFR 2021 – 2027 hat ein Gesamtvolumen in Höhe von rd. 1.211 Mrd. Euro zuzüglich rd. 22 Mrd. Euro für Sonderinstrumente außerhalb des MFR. Hinzu kommen die Mittel des Wiederaufbaufonds in Höhe von 809 Mrd. Euro. (421 Mrd. Euro als Zuschüsse und 388 Mrd. Euro in Form von Krediten). Diese Mittel dürfen ausschließlich zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie eingesetzt werden. Für die 1. Säule (Marktmaßnahmen und Direktzahlungen) stehen 291 Mrd. Euro zur Verfügung. Dies ist ein Anstieg um 1,3 Mrd. Euro (+ 0,6 Prozent). Für die 2. Säule (ELER) stehen rund 96 Mrd. Euro zur Verfügung, davon rund 8,2 Mrd. Euro (8,6 Prozent) aus dem Wiederaufbaufonds.

Für Deutschland stehen aus dem Gesamtvolumen 43,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Damit bleiben die Mittel mit einer Reduktion von voraussichtlich 0,8 % im Vergleich zu 2020 fast auf dem bisherigen Niveau. Ohne die Mittel aus dem Wiederaufbaufonds würden die Mittel um rd. 3,8 Prozent unter dem Niveau von 2020 liegen.

Insgesamt ist das vom Europäischen Rat beschlossene GAP-Finanzvolumen deutlich besser als der ursprüngliche Vorschlag, den die EU-Kommission im Mai 2018 vorgelegt hatte. Dieser hätte zu Mittelkürzungen des Gesamtbudgets der GAP um 5 Prozent (EU 27) bzw. 6 Prozent (DEU) geführt.

Der Arbeitsmarkt im Juli 2020

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt steht wegen der Corona-Pandemie nach wie vor unter Druck, auch wenn sich die deutsche Wirtschaft auf Erholungskurs befindet. Der massive Einsatz von Kurzarbeit hat stärkere Anstiege der Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverluste verhindert.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juli: +57.000 auf 2.910.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +635.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist zu Beginn der Sommerpause von Juni auf Juli im üblichen Umfang gestiegen. Der coronabedingte Anstieg hat sich in diesem Monat vorerst nicht fortgesetzt. Mit 2.910.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 57.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 18.000 verringert.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 635.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum Juli des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juni auf 4,5 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 5.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juli 2020 bei 3.661.000 Personen. Das waren 465.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Juli für 190.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, nach dem massiven Anstieg in März und April weiter deutlich zurück.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Mai zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Mai für 6,70 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 6,10 Millionen im April und 2,46 Millionen im März. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Die Corona-Krise hat auch zu einem deutlichen Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juni saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 40.000 verringert. Mit 44,62 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 681.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im Mai nach hochgerechneten Angaben der BA im Vergleich zum Vorjahr um 98.000 auf 33,33 Millionen Beschäftigte gesunken. Von April auf Mai, von den wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beeinflusst, ergibt sich saisonbereinigt ein Rückgang um 74.000, nach 268.000 im Monat zuvor.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau stabilisiert. Im Juli waren 573.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 226.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 5.000 verringert. Die Stellenneumeldungen sind wie in den beiden Vormonaten auch im Juli etwas gestiegen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Juli 2020 um einen Punkt auf 92 Punkte. Er liegt damit 35 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.149.000 Personen erhielten im Juli 2020 Arbeitslosengeld, 409.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juli bei 4.079.000. Gegenüber Juli 2019 war dies ein Anstieg von 179.000 Personen. 7,5 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Aktuell ist noch eine Verzögerung von etwa sechs bis acht Wochen zu erkennen, auch wenn seit Juni ein Aufholen sichtbar ist. Von Oktober 2019 bis Juli 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 439.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 40.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 182.000 im Juli noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 495.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 43.000 weniger als vor einem Jahr. Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Metall- und Elektroberufen, im Friseurhandwerk, in Gastronomie- und Hotellerieberufen sowie in Informatik- und kaufmännischen Berufen.

Im Juli waren noch 201.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt – auch unabhängig von den verspätet stattfindenden Ausgleichsprozessen – über den Sommer noch in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

1. bundesweiter Warntag

Schwerin – In 50 Tagen ist es soweit: Am 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag seit der Wiedervereinigung statt. Dazu werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

„Die Fähigkeit der Bevölkerung, Warnmeldungen und deren Zielrichtung zu verstehen, ist derzeit in Deutschland nicht ausreichend ausgeprägt. Die Bürgerinnen und Bürger für die Warnung vor gefährlichen Ereignissen zu sensibilisieren, ist eine wichtige und ebenso schwierige Aufgabe“, erklärt Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier. „Nur wenige Menschen deutschlandweit verstehen Warnmeldungen richtig und können sie entsprechend einordnen. Deshalb ist es sinnvoll, diesen Tag durchzuführen und so für die Zukunft gewappnet zu sein. Aus diesem Grund haben wir seinerzeit den Beschlussvorschlag in die Innenministerkonferenz eingereicht“, so der Minister weiter.

Ab sofort ist die neue Website www.bundesweiter-warntag.de online verfügbar. Sie bietet Informationen über den ab 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Warntag. Die Website erklärt aber auch, in welchen Fällen und auf welchen Wegen die Bevölkerung in Deutschland gewarnt wird. Eine Länderkarte ermöglicht mit einem Klick den Überblick über Regelungen zur Warnung in den einzelnen Bundesländern. Das integrierte Service-Portal auf der Website mit Informationsmaterial soll Kommunen dabei unterstützen, vor Ort über den Warntag und allgemein über das Thema zu informieren.

Bund und Länder haben im Rahmen der Innenministerkonferenz 2019 gemeinsam beschlossen, ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September einen bundesweiten Warntag stattfinden zu lassen. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.

Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle sie noch weiterentwickelt werden können.

Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnet ist. Auf der Ebene der Länder wird der Warntag von den jeweiligen Innenressorts und auf der Ebene der Kommunen in der Regel von den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden vorbereitet.