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Kategorie: Deutschland

Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzen die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG).

Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Mitgeteilt werden personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen (sogenannte Bestandsdaten). Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten (sogenannte Verkehrsdaten) oder den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen.

Die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten ist grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig. Der Gesetzgeber muss aber nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen. Übermittlungs- und Abrufregelungen müssen die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere tatbestandliche Eingriffsschwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen.

Der Senat hat klargestellt, dass die allgemeinen Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf von Bestandsdaten trotz ihres gemäßigten Eingriffsgewichts für die Gefahrenabwehr und die Tätigkeit der Nachrichtendienste grundsätzlich einer im Einzelfall vorliegenden konkreten Gefahr und für die Strafverfolgung eines Anfangsverdachts bedürfen. Findet eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen statt, muss diese im Hinblick auf ihr erhöhtes Eingriffsgewicht darüber hinaus auch dem Schutz oder der Bewehrung von Rechtsgütern von zumindest hervorgehobenem Gewicht dienen.

Bleiben die Eingriffsschwellen im Bereich der Gefahrenabwehr oder der nachrichtendienstlichen Tätigkeit hinter dem Erfordernis einer konkreten Gefahr zurück, müssen im Gegenzug erhöhte An-forderungen an das Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter vorgesehen werden. Die genannten Voraussetzungen wurden von den angegriffenen Vorschriften weitgehend nicht erfüllt. Im Übrigen hat der Senat wiederholend festgestellt, dass eine Auskunft über Zugangsdaten nur dann erteilt werden darf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind.

US-Sanktionen gegen Nord Stream 2

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel verurteilt die erneute Ausweitung der US-Sanktionen gegen alle, die am Bau der Erdgasleitung Nord Stream 2 beteiligt sind, aufs Schärfste.

„Dass die USA erneut die Möglichkeiten verschärfen, gegen jeden, der am europäischen Nord Stream 2-Projekt beteiligt ist – egal, ob als Zulieferer, Bauunternehmen oder Geldgeber – ist nicht hinnehmbar und nach meiner Überzeugung ein endgültiger Bruch mit internationalen Regeln. Vor allem aber ist dies ein weiterer Versuch, die europäische Energieversorgungssicherheit zu gefährden“, sagt Christian Pegel und fordert: „Ich erwarte, dass die Bundesregierung und vor allem die EU-Kommission die europäische Souveränität sehr klar verteidigen und mit spürbaren und ernstzunehmenden Gegenmaßnahmen reagieren. Jetzt muss – bei allem Respekt für diplomatische Gepflogenheiten – mit den transatlantischen Gesprächspartnern Klartext geredet werden.“

Der Minister urteilt – nicht zum ersten Mal: „Ich halte es für unverantwortlich, ein Infrastrukturprojekt der europäischen Energiewirtschaft zum politischen Spielball zu machen. Wir brauchen eine gesicherte Gasversorgung in Europa. Deshalb halten wir am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2, die in rechtsstaatlichen Verfahren in mehreren europäischen Ländern genehmigt wurde, ausdrücklich fest.“

Christian Pegel weist, auch darauf hin: „Wir brauchen einen vernunftgetragenen wirtschaftlichen Dialog mit den russischen Partnern. Auch in politisch bewegten Zeiten bedarf es solcher Projekte und eines aufrechterhaltenen Gesprächsfadens, der auch über solche gemeinsamen wirtschaftlichen Projekte erhalten wird. Im Übrigen haben wir weltweit mit der Bekämpfung des Coronavirus und den Folgen der Pandemie für die Weltwirtschaft zu tun. Da brauchen wir nicht auch noch sinnlose wirtschaftliche Blockaden und die damit einhergehenden weiteren Gefahren für die weltweite wirtschaftliche Entwicklung.“

Die US-Regierung hat gestern eine Neufassung der Umsetzungsbestimmungen für das CAATSA-Sanktionsgesetz (Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act) von 2017 veröffentlicht. Mit dieser Neufassung fallen, anders als bisher, explizit auch das Nord Stream 2-Projekt und seine Auftragnehmer sowie Finanzierungspartner unter diese Sanktionen. Zudem müssen die USA Sanktionen nicht mehr mit ihren europäischen Verbündeten koordinieren. Die neuen Bestimmungen eröffnen dem US-Präsidenten neue Möglichkeiten, europäische Lieferanten und Dienstleister verschiedener Branchen mit Sanktionen zu belegen.

Der Arbeitsmarkt im Juni 2020

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt ist wegen der Corona-Pandemie weiterhin unter Druck. Der massive Einsatz von Kurzarbeit stabilisiert aber den Arbeitsmarkt.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juni: +40.000 auf 2.853.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +637.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist von Mai auf Juni infolge der Corona-Krise deutlich gestiegen, wenn auch erneut schwächer als im Vormonat. Mit 2.853.000 liegt sie 40.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt entspricht das einem Zuwachs um 69.000.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 637.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 4,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 56.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juni 2020 bei 3.604.000 Personen. Das waren 439.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Juni für 342.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, nach 1,14 Millionen im Mai und zusammen 10,66 Millionen im März und April.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im April für 6,83 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 2,49 Millionen im März. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Die Corona-Krise hat auch zu einem Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai bei 44,71 Millionen Personen und fiel im Vergleich zum Vorjahr um 531.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzeichnet im April im Vergleich zum Vorjahr noch einen geringfügigen Zuwachs. Insgesamt ist sie in diesem Monat nach hochgerechneten Angaben der BA im Vergleich zum Vorjahr um 30.000 auf 33,41 Millionen Beschäftigte gestiegen. Von März auf April, von den wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beeinflusst, ergibt sich saisonbereinigt ein deutlicher Rückgang um 276.000. Ein Großteil hiervon geht im Zusammenhang mit den coronabedingten Schließungen von Gaststätten und Hotels auf das Gastgewerbe zurück.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau gefangen. Im Juni waren 570.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 227.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 20.000 verringert. Die Stellenneumeldungen sind nach dem Plus im Mai auch im Juni etwas gestiegen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Juni 2020 unverändert bei 91 Punkten. Er liegt damit 38 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.077.000 Personen erhielten im Juni 2020 Arbeitslosengeld, 383.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 4.076.000. Gegenüber Juni 2019 war dies ein Anstieg von 152.000 Personen. 7,5 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Aktuell ist noch eine Verzögerung von etwa sechs bis acht Wochen zu erkennen. Von Oktober 2019 bis Juni 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 417.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 43.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 210.000 im Juni noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 479.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 47.000 weniger als vor einem Jahr.

Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Gastronomie- und Hotellerieberufen, in Metall- und Elektroberufen, im Friseurhandwerk, in kaufmännischen Berufen sowie in Informatikberufen. Im Juni waren noch 229.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im Juni noch in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.