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Kategorie: Deutschland

Arbeitsmarkt im März 2025

Nürnberg – Im März beginnt am Arbeitsmarkt die so genannte Frühjahrsbelebung. Auch in diesem Jahr wird sie allerdings von der wirtschaftlichen Flaute spürbar ausgebremst.“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -22.000 auf 2.967.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +198.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 6,4 Prozent

Bei verhaltend einsetzender Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im März 2025 um 22.000 auf 2.967.000 zurückgegangen. Saisonbereinigt hat sie sich gegenüber dem Vormonat um 26.000 erhöht. Verglichen mit dem März des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 198.000 höher. Die Arbeitslosenquote blieb im Vergleich zum Vormonat unverändert bei 6,4 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gestiegen. Sie lag im März 2025 bei 3.698.000. Das waren 97.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. März für 43.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2025 zur Verfügung. In diesem Monat wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten für 240.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 36.000 mehr als im Vormonat und 51.000 mehr als im Januar des Vorjahres.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2025 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gesunken. Mit 45,80 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 61.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Dezember 2024 auf Januar 2025 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 12.000 gesunken.

Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,81 Millionen Beschäftigten um 51.000 höher, wobei der Anstieg allein auf Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit beruht. 7,5 Millionen Personen hatten im Januar 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 22.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,09 Millionen ausschließlich und 3,41 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im März waren 643.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 64.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im März 2025 unverändert bei 103 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 10 Punkten.

1.013.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im März 2025 Arbeitslosengeld, 115.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich hochgerechnet im März auf 3.959.000. Gegenüber März 2024 war dies ein Rückgang um 53.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Seit Oktober 2024 haben sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 327.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, 10.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen fällt mit 416.000 um 22.000 geringer aus als im Vorjahreszeitraum. Im März ist der Ausbildungsmarkt noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben die aktuellen Daten nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung.

Digitalisierung der Verwaltung

Digitalisierungsminister Christian Pegel: „Gemeinsam digitale Transformation der Verwaltung vorantreiben“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Digitalisierungsminister Christian Pegel begrüßt den Beitritt Bayerns zur bundesweiten Plattform für Prozessmanagement in der Verwaltung: „Dies ist ein bedeutender Schritt für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Als eines der Gründungsmitglieder dieser Plattform hat Mecklenburg-Vorpommern – gemeinsam mit dem Bund und Berlin – früh die Notwendigkeit erkannt, Verwaltungsprozesse bundesweit zu harmonisieren und gemeinsam zu optimieren. Der nun erfolgte Beitritt Bayerns zeigt, dass unsere Initiative von großer Relevanz ist und immer mehr Länder von den Vorteilen dieser Zusammenarbeit überzeugt sind.“

Die Kooperation beabsichtigt, eine einheitliche, standardisierte Plattform für das Prozessmanagement kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu nutzen. Die zentrale Prozessmanagement-Plattform ermöglicht es, Arbeitsabläufe systematisch zu dokumentieren, zu analysieren und zu optimieren, bevor sie digitalisiert werden. So sollen digitale Prozesse über Ländergrenzen hinweg effizienter gestaltet, Synergien genutzt und Doppelerarbeitungen vermieden werden.

„Einheitliche digitale Verwaltungsprozesse erleichtern nicht nur die Zusammenarbeit zwischen den Ländern, sondern kommen auch direkt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zugute. Durch standardisierte Abläufe und digitale Lösungen können Anträge schneller bearbeitet und Verwaltungsdienstleistungen einfacher zugänglich gemacht werden“, erklärt Pegel.

Mecklenburg-Vorpommern engagiert sich seit der Gründung des „Verbundes Kooperatives Prozessmanagement“ aktiv in der Weiterentwicklung der Plattform und bringt seine Erfahrungen aus der Digitalisierung der eigenen Verwaltung ein. „Der Beitritt eines weiteren Bundeslandes ist ein starkes Signal für die Zukunft der Verwaltungsmodernisierung in Deutschland. Je mehr Länder sich anschließen, desto größer ist der Nutzen für alle Beteiligten“, appelliert Christian Pegel.

Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein zentraler Baustein der Modernisierung des Staates. „Nur durch enge Zusammenarbeit und einen konsequenten Austausch von Best Practices können wir die digitale Transformation der Verwaltung erfolgreich vorantreiben. Ich freue mich, dass dieser wichtige Verbund ein weiteres Mitglied hat und wir gemeinsam die Verwaltungsprozesse weiterentwickeln“, so Pegel abschließend.

Schuldenbremse und Sondervermögen

Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu

Berlin – Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.

Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.

Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.

Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.

Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Investitionen des Bundes in deutsche Häfen

Berlin – Der Bund solle sich an Investitionen in deutsche Häfen beteiligen. Dies forderte der Bundesrat auf Initiative der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in seiner Sitzung am 21. März 2025.

Die deutschen Häfen spielten eine zentrale Rolle im nationalen und internationalen Warenverkehr, heißt es in der Entschließung. Der Ausbau der Häfen sei jedoch nicht nur für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft wichtig, sondern auch für neue Aufgaben wie die nationale Verteidigungsfähigkeit und das Gelingen der Energiewende. Die erforderlichen Investitionen würden die finanziellen Spielräume der Länder deutlich übersteigen.

Aktuell sei die Finanzierung und Bewirtschaftung der Hafeninfrastruktur alleinige Aufgabe der Länder und Hafengesellschaften. Dies führe jedoch zu regionalen Ungleichgewichten und unzureichenden Investitionen. Zudem werde die gesamtstaatliche Funktion der Häfen nicht berücksichtigt. Das Grundgesetz weise Bund und Ländern zwar getrennte Aufgaben zu, lasse aber in bestimmten Bereichen eine gemeinsame Wahrnehmung und Finanzierung zu. Der Bund solle daher prüfen, ob eine solche Gemeinschaftsaufgabe „Häfen“ eingeführt werden könne. Diese dürfe aber nicht zu Lasten der anderen, bereits existierenden Gemeinschaftsaufgaben gehen. Auch diese seien für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Industriestandortes Deutschland unverzichtbar.

Die im Grundgesetz verankerte Finanzhilfekompetenz des Bundes ermöglicht, die Länder bei besonders bedeutsamen Investitionen finanziell zu unterstützen. Dies gelte auch für bedeutende Hafenprojekte, welche die regionale Wirtschaftsstruktur verbessern und zum Wirtschaftswachstum beitragen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, entsprechende Finanzhilfen des Bundes zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Weiterentwicklung von Bildungsangeboten

Neue Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung erkrankter Schülerinnen und Schüler – Beschluss der Bildungsministerkonferenz

Schwerin – Die Bildungsministerkonferenz hat heute neue Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung erkrankter Kinder und Jugendlicher vorgestellt. Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Teilhabechancen und die Gesamtpersönlichkeitsentwicklung erkrankter Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Sie geben wichtige Impulse für die Weiterentwicklung entsprechender Bildungsangebote an verschiedenen Lernorten.

Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Simone Oldenburg: „Es liegt in unserer Verantwortung, erkrankten Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit sie trotz gesundheitlicher Herausforderungen erfolgreich lernen und sich entwickeln können. Unsere neuen Empfehlungen sind ein wichtiger Schritt, um die Bildungsangebote für diese Schülerinnen und Schüler zu stärken und ihnen eine erfolgreiche schulische Laufbahn und die bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Dr. Stefanie Hubig, Koordinatorin der A-Länder und rheinland-pfälzische Bildungsministerin: „Avatare im Klassenzimmer, Fernunterricht, KI- oder webgestützte Förderung – es gibt viele Möglichkeiten, erkrankte Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und ihnen den Zugang zum Unterricht und zu ihrer Klasse zu erhalten. Heute haben wir dafür die technischen Voraussetzungen – beschleunigt durch die Erfahrungen der Pandemie und dank des DigitalPakts. Diese Möglichkeiten wollen wir nutzen, damit erkrankte Kinder und Jugendliche Anschluss halten. Bei individueller, gezielter Förderung dürfen wir gerade diese jungen Menschen nicht vergessen. Für mich ist das ein Paradebeispiel dafür, was Bildungsgerechtigkeit ausmacht.“

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, Koordinatorin der B-Länder dazu: „Bildung schafft Zukunft, deshalb ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die durch Krankheit am regulären Präsenzunterricht nicht teilnehmen können, gute Möglichkeiten haben, dennoch an Bildung teilzuhaben. Dabei geht es neben der Kompetenz- und Wissensvermittlung häufig auch um soziale Teilhabe und die Möglichkeit, auch in Phasen besonderer Krankheit Teil der Klassengemeinschaft zu sein.“

Wichtige Inhalte der Empfehlungen:

  1. Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote: Der Unterricht für erkrankte Schülerinnen und Schüler ist eine Aufgabe aller Schularten und Bildungsgänge. Die Empfehlungen betonen die Bedeutung von Bildungsangeboten in Kliniken oder vergleichbaren Einrichtungen sowie im häuslichen Umfeld. Diese Angebote sollen den erkrankten Schülerinnen und Schülern ein Stück Normalität ermöglichen und ihnen helfen, den Anschluss an das schulische Lernen zu halten. Durchgängige Aufgabe bei schulischer Bildung, Beratung und Unterstützung von erkrankten jungen Menschen ist es, neben ihren spezifischen Bedürfnissen auch ihre Stärken und Potentiale zu erkennen und weiterzuentwickeln.
  2. Pädagogische Diagnostik und individuelle Förderung: Eine prozessbegleitende pädagogische Diagnostik ist Voraussetzung für eine individuelle pädagogische Lern- und Förderplanung während der Erkrankung und darüber hinaus.
  3. Multiprofessionelle Zusammenarbeit: Die Empfehlungen heben die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, medizinischen und therapeutischen Fachkräften sowie den Sorgeberechtigten hervor. Eine enge Kooperation ist entscheidend, um die bestmögliche Unterstützung für die erkrankten Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
  4. Übergangsmanagement: Die Wiedereingliederung in die Stammschule oder eine neue Schule wird von Anfang an in den Blick genommen. Ein erfolgreiches Übergangsmanagement ist entscheidend, um den Schülerinnen und Schülern einen reibungslosen Schulwechsel und gelingenden weiteren Bildungsweg zu ermöglichen.

FDP-Klage politisch ohne Substanz

Schwerin – Die FDP klagt in 5 Bundesländern gegen Grundgesetzänderung und damit die Reform der Schuldenbremse. So will die FPD den Landesregierungen die Zustimmung zum Schuldenpaket im Bundesrat untersagen.

Dazu Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die FDP versucht, das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern des Bundesrats gerichtlich festlegen zu lassen. Ziel ist es, eine Zustimmung des Bundesrats zu der morgen anstehenden Grundgesetzänderung zu verhindern.

Zu diesem Zweck wurden durch die FDP Fraktionen in den Landtagen der Bundesländer NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend gleichlautende Eilanträge bei den jeweiligen Landesverfassungsgerichten eingereicht.

Die Klage ist rechtlich als auch politisch ohne Substanz. Die FDP hat schon in den letzten Jahren notwendige Investitionen in Deutschland verhindert und damit für viel Streit gesorgt. Diesen Weg will sie jetzt, nachdem sie aus dem Bundestag geflogen ist, auf rechtlichem Weg fortsetzen. Das ist ein Irrweg.“

In NRW wurde die Klage bereits abgelehnt.

Volkskammerwahl vor 35 Jahren

Schwesig würdigt 18. März 1990 als historischen Tag in Deutschland

Schwerin – Vor 35 Jahren, am 18. März 1990, fand in der DDR die erste und einzige freie, allgemeine, gleiche und geheime Volkskammerwahl statt. „Das war ein wahrhaft historischer Tag in Deutschland. Auf den Straßen und Plätzen des Landes hatten sich die Menschen in Ostdeutschland, beginnend im Herbst 1989, das Wahlrecht mit mutigen und immer größer werdenden Demonstrationen erkämpft“, erinnerte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Die Menschen in der DDR haben gezeigt: Wir wollen Demokratie, und wir können Demokratie. 93 Prozent der Wahlberechtigten haben damals gewählt“, betonte die Ministerpräsidentin.

Die erste freie Volkskammerwahl sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Deutschen Einheit gewesen. „Das damalige Wahlergebnis hat gezeigt, dass die Mehrheit der Ostdeutschen eine schnelle Einheit wollte. Der Einigungsprozess nahm nach der Volkskammerwahl an Fahrt auf“, sagte Schwesig.

Die frei gewählte Volkskammer sei deshalb auch nur sechs Monate im Amt geblieben. In dieser Zeit seien wichtige Weichenstellungen vorgenommen worden. „Dass wir in diesem Jahr 35 Jahre Mecklenburg-Vorpommern feiern, geht beispielsweise auf das Ländereinführungsgesetz der frei gewählten Volkskammer zurück.“

„Ich bin allen Ostdeutschen dankbar, dass sie sich so mutig für grundsätzliche demokratische Veränderungen engagiert haben. Wir können seitdem auf eine positive Entwicklung in Ostdeutschland zurückblicken. Der Aufholprozess ist gut gelungen. Doch ist auch klar, dass noch viel zu tun bleibt. Ich denke da besonders an gleiche Löhne in Ost und West und an mehr Miteinander als Gegeneinander. Wenn es ums Ganze geht, um die Verfassung, um die Demokratie, dann müssen die demokratischen Parteien zusammenstehen und gemeinsam handeln“, so Schwesig.

Internationalen Wochen gegen Rassismus

Viele Angebote auch in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Am Montag beginnen die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR). Sie stehen in diesem Jahr unter dem Motto „Menschenwürde schützen“. Bundesweit, darunter auch in vielen Städten in Mecklenburg-Vorpommern, finden bis zum 30. März zahlreiche Aktionen statt, die sich kritisch mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus beschäftigen und sich für ein gutes Miteinander einsetzen.

In Wismar vermittelt zum Beispiel die Bundeszentrale für Politische Bildung unter dem Titel „Was sage ich, wenn…“ Strategien für den Umgang mit rassistischen Äußerungen, in Stralsund findet unter anderem ein offenes Volleyballturnier und in Schwerin ein mehrsprachiges Vorlesen statt. In Greifswald können Jugendliche unterdessen anhand von Botschaften gegen Rassismus das Erstellen von Animationsfilmen erlernen.

„Die Vielfalt an Angeboten zeigt: Das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern ist ungebrochen groß. Ein wichtiges Signal in Zeiten, in denen ausländerfeindliche Haltungen wieder gesellschaftsfähig zu werden scheinen“, erklärte die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael im Vorfeld der Aktionswoche. „Ich glaube deshalb, dass es dieses Jahr besonders wichtig ist, mit Signalwirkung Haltung für eine solidarisches und offenes Mecklenburg-Vorpommern zu zeigen“, so Michael weiter.

Michael hob zudem hervor, dass die IWgR mehr seien, als ein politisches Bekenntnis. „Denn im Kern geht es auch darum, Menschen wieder mehr zusammenzubringen. Kontakte zu knüpfen und verschiedene Kulturen kennenzulernen“, weiß die Integrationsbeauftragte. So können Interessierte in einigen Städten auch an einem interreligiösen Fastenbrechen teilnehmen, in offenen Gärten gemeinsam klönen oder bei internationalen Feiern zusammenkommen.

Michael organisiert auch selbst zwei Veranstaltungen. „Zusammen mit der Migrations- und Integrationsbeauftragten der Stadt Stralsund, der Kreisvolkshochschule Vorpommern-Rügen und dem Verein „Tutmonde“ wird es am 21. März eine Lesung gegen Rassismus geben. In Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung, dem Mecklenburgischen Staatstheater und dem Dokumentationszentrum Lichtenhagen wollen wir in Schwerin zudem die Erfahrungen von Rom*nja während des Pogroms von Lichtenhagen in den Mittelpunkt stellen“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Michael: „Ich erhoffe mir, dass die Aktionswoche breiten Zulauf findet, sie aber auch zum Nachdenken und Reflektieren einlädt. Damit Völkerverständigung, Toleranz und Weltoffenheit auch fernab der IWgR Bestand haben.“

Informationen zu den Veranstaltungen finden Interessierte auf der bundesweiten Seite der Stiftung gegen Rassismus unter https://stiftung-gegen-rassismus.de/veranstaltungskalender oder direkt auf den Seiten der teilnehmenden Städte.