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Kategorie: Digitalisierung/IT/Technik/KI

Baugenehmigung jetzt voll digital

Schwerin – Seit Jahresbeginn werden Bauanträge im Landkreis Nordwestmecklenburg vollständig digital bearbeitet: Bauträger, Architekten und Ingenieure können den Bauantrag zeitgleich digital ausfüllen und bearbeiten, Unterlagen hochladen, zur Prüfung durchs Bauamt freigeben und bezahlen. Die Bauamtsmitarbeiter können mit ihnen ebenso digital kommunizieren wie mit am Verfahren zu beteiligenden Behörden wie etwa Umwelt-, Straßenverkehrs-, Denkmal- oder Immissionsschutzbehörde. Sie alle können zeitgleich auf die Unterlagen zugreifen, sie prüfen und ihre Stellungnahmen ans Bauamt abgeben, welches den Bescheid am Ende elektronisch verschickt.

„Baugenehmigungsverfahren sind äußerst komplex. Je nach Fall sind unterschiedlichste Stellen zu beteiligen. Unsere technische Lösung ermöglicht es, dass alle, die am Verfahren beteiligt sind, in einem virtuellem Raum so agieren können, als wären sie mit all’ ihren Unterlagen zusammen in einem Büro. Sie können papierlos und in Echtzeit an den Unterlagen arbeiten und darüber kommunizieren. Das spart Zeit, schafft Transparenz und ist ein Meilenstein in der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes“, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel heute bei einer Videopressekonferenz.

„Der Go-Live in Mecklenburg-Vorpommern setzt den Startschuss für ein ereignisreiches OZG-Jahr 2021. Die Baugenehmigung ist aufgrund der hohen Antragszahlen eine wichtige Verwaltungsleistung, in Papierform aber sehr komplex und deshalb fehleranfällig, zeit- und nervenraubend. In unserem gemeinsamen Themenfeld haben wir einen nutzerfreundlichen Online-Antrag entwickelt, der ab sofort für tausende Menschen eine enorme Erleichterung bringen kann“, sagte Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und zugleich Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik.

Dies bestätigt Katrin Patynowski, Geschäftsführerin der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern: „Der digitale Bauantrag erleichtert und beschleunigt die Arbeitswelt der Planer. Gleichzeitig wird der Antragsprozess für den Bauherrn, den Entwurfsverfasser, die Fachplaner und die Behörde transparenter. Die am Bauantrag Beteiligten können künftig Verzögerungen konkret nachvollziehen und konstruktiv daran mitwirken, sie zu beseitigen. Außerdem ist dieses Verfahren nachhaltig: Das Einreichen mehrerer Ausfertigungen für die Antragsbeteiligten entfällt.“ Sie kündigte zudem an: „Wir werden bei unseren Mitgliedern für dieses Verfahren werben und Workshops zu seiner Nutzung anbieten.“

Das Modell aus M-V macht bereits bundesweit Schule: Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz werden diese Lösung übernehmen, weitere Bundesländer sind kurz davor, sich für dieses Verfahren zu entscheiden. „Dass das digitale Baugenehmigungsverfahren nach dem ,Einer-für-Alle‘-Prinzip in mehreren Ländern zum Einsatz kommen soll, zeigt, dass die flächendeckende OZG-Umsetzung an Fahrt gewinnt. Nur mit dem ,Einer-für-Alle‘-Prinzip kommen wir rasch zu einer deutschlandweiten digitalen Verwaltung“, sagte Dr. Markus Richter.

„Auch in unserem Bundesland steigt das Interesse an dem Verfahren: Neubrandenburg und die Hansestadt Rostock wollen es für ihre Ämter anpassen. Weitere Kommunen haben signalisiert, dies tun zu wollen“, so Landesminister Christian Pegel. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das landesweite Verwaltungsdienstleistungsportal: „Unter www.mv-serviceportal.de kann der Online-Bauantrag im Landkreis Nordwestmecklenburg sowie künftig in allen weiteren Kommunen, die das Verfahren übernehmen, vollständig digital bearbeitet werden.“

„Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mit dem Bauantrag online federführend die Digitalisierung eines der komplexesten Verwaltungsvorgänge übernommen, die es überhaupt gibt. Ich freue mich, dass dieses Vorhaben so gut gelungen ist. Mit der Version 2.0. haben wir die Möglichkeit, den kompletten Prozess digital durchzuführen: von der Antragstellung über das gemeinsame Bearbeiten und die Beteiligung von Behörden und Gemeinden bis hin zum Freizeichnen und Erteilen der Genehmigung. Der Hauptteil ist geschafft und wir können nach diesem Vorbild bald weitere Verwaltungsprozesse digitalisieren“, fasste Landrätin Kerstin Weiss den aktuellen Stand zusammen. In den kommenden Monaten werden weitere Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben wie Baumfällgenehmigungen und die Baubeginn-Anzeige schrittweise digitalisiert.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die 575 Verwaltungsleistungen, die im Rahmen des OZG zu digitalisieren sind, wurden in 14 verschiedenen Themenfeldern gebündelt. Das Themenfeld „Bauen & Wohnen“ wird federführend durch Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat umgesetzt.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg wendet das mit der Landesregierung erarbeitete Online-Verfahren für die digitale Baugenehmigung bereits seit 2019 erfolgreich an und wurde dafür beim „7. Zukunftskongress Staat & Verwaltung“ ausgezeichnet. Das erweiterte Antragsverfahren ist jetzt auch in die landesweite Verwaltungsplattform www.mv-serviceportal.de eingebunden. Die Anbindung an das Angebot ist für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern kostenfrei und freiwillig. Wir wissen auch, dass einige Kommunen bereits in eigener Regie erfolgreich Angebote betreiben, wie etwa die Landeshauptstadt Schwerin.

Online-Seminar

„Steuervereinfachungen für das Ehrenamt im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht“

Schwerin – Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht machen seit Anfang 2021 einige Dinge für Ehrenamtler und Vereine leichter und besser. Was genau, stellen wir Ihnen im Online-Seminar „Steuervereinfachungen für das Ehrenamt“ am 25.02.2021 vor.

Finanzminister Reinhard Meyer wird Sie in die Verbesserungen einführen. Kai Kiehl vom Finanzministerium MV und Franz-Martin Schäfer von der Ehrenamtsstiftung MV erklären Ihnen dann im Detail, was Sie zu den angehobenen Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten sowie zu Aufwandsentschädigungen wissen sollten. Auch für Vereine gibt es positive Nachrichten zur Steuerfreigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Und wer sich im Klimaschutz, der Verschönerung von Orten, Gedenkstätten und Friedhöfen oder im Freifunk engagiert, kann mit dem Verein nun auch die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit nutzen.

Diese und andere Neuigkeiten – live und in Farbe am 25.02.2021 von 18 Uhr bis 19:30 Uhr im Online-Seminar.

Jetzt anmelden unter

www.ehrenamtsstiftung-mv.de/veranstaltungen.

Neues Format: Digitalisierungskongress M-V

Schwerin – Vom 31. Mai bis zum 14. Juni 2021 findet der zweite Digitalisierungskongress des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt – in neuem Format. Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel erklärt, warum: „Wir haben uns bewusst dafür entschieden die zweite Auflage des Kongresses digital abzuhalten. Vielleicht wäre eine Durchführung mit begrenzter Teilnehmerzahl im Juni denkbar. Aber wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern die Chance geben, teilzunehmen. Darüber hinaus haben uns die vergangenen Monate gezeigt, dass digitale Formate immer besser angenommen werden.“

Geplant sind tägliche Veranstaltungen zu insgesamt zehn Themen. „Die NØRD 2021 ist gleichzeitig Bestandsaufnahme und Fenster in die Zukunft. Durch die Vielzahl der Themen, Veranstaltungen und Speaker wollen wir zeigen, wieviel Innovation schon heute in unserem Land steckt und auch einen Ausblick darauf geben, was künftig alles möglich sein wird“, so Pegel weiter.

Organisiert und durchgeführt wird die zweite Auflage der „NØRD“ durch Akteure aus dem „Digitalen Innovationsraum MV“. Involviert sind die Ministerien ebenso wie die digitalen Innovationszentren und die Hochschulen des Landes.

„Das digitale MV ist mit dem Ziel gestartet, den digitalen Innovationsraum mit einem gemeinsamen Netzwerkgedanken zu gestalten. Die erste NØRD sowie viele andere Projekte in den vergangenen Monaten und Jahren haben gezeigt, dass diese Bemühungen auf fruchtbaren Boden gefallen sind“, lobte der Minister das Engagement aller Netzwerkpartner.

Auf dem Portal www.digitalesmv.de/noerd werden fortlaufend aktuelle Termine und Veranstaltungen eingestellt. Auch der sogenannte „Call for Speakers“ ist dort zu finden. Was ist das? Christian Pegel erläutert: „Jeder ist herzlich eingeladen, sich auch aktiv mit Beiträgen zu beteiligen. Die fachlichen Impulse sind der Grundstock von Entwicklungen und werden im Anschluss an jede Veranstaltung von der Community diskutiert – immer im Zusammenspiel mit Vertretern aus Verwaltung, Forschung und Wirtschaft.“

Online-Theorieunterricht an Fahrschulen

Schwerin – Ab sofort können Fahrschulen in Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ihren Theorie-Unterricht online anbieten. Diese wegen der Corona-Pandemie befristeten Ausnahmen gelten für allgemeine Fahrschulen ebenso wie für die Fahrlehreraus- und -fortbildung.

„Die Corona-Pandemie und ihre Folgen stellen uns alle vor enorme Herausforderungen. Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat die Landesregierung neben vielen anderen Schutzmaßnahmen den theoretischen und praktischen Präsenz-Fahrschulunterricht untersagt, vorerst bis zum 14. Februar 2021. Um die Härten für Fahrschulen und Fahrschüler abzumildern, ermöglichen wir jetzt Fahrschulen auf deren Antrag hin den Theorie-Unterricht online“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel. Im Rahmen des Antragsverfahrens würden verschiedene Voraussetzungen geprüft, vor allem gehe es um technische Anforderungen.

Dazu zählt unter anderem, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinen Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

„Wer Online-Theorieunterricht geben möchte, muss die Pflichtstundenzahl der teilnehmenden Fahrschüler trotzdem sicher ermitteln können“, so Pegel. Diese müssen zu Beginn jeder Online-Sitzung einen Lichtbildausweis vor die Web-Kamera halten. Der vollständige Erlass mit allen Voraussetzungen wurde allen zuständigen Behörden und dem Landesfahrlehrerverband zugestellt, der ihn den Fahrschulen zur Verfügung stellt.

Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Ausbildungsstätten in ihren Anträgen auf Genehmigung des Online-Unterrichts nachweisen. Diese sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de. Erteilte Ausnahmegenehmigungen gelten befristet bis zunächst 30. Juni 2021.

„Außerdem können Fahrschüler, die sich schon für die theoretische und/oder praktische Prüfung angemeldet hatten, diese seit November wegen der aktuellen Situation nicht ablegen. Aus diesem Grund verlängern wir die Verfallsfristen zwischen Ausbildung und theoretischen Prüfungen von zwei Jahren auf zweieinhalb Jahre und die Frist, innerhalb derer nach Bestehen der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung abgelegt werden muss, von zwölf Monaten auf 18 Monate“, so Christian Pegel. Diese Verlängerung erfolge automatisch: „Betroffene müssen sich dafür nicht bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde melden.“

Für Berufskraftfahrer gelten sowohl auf EU- wie auf Bundesebene andere rechtliche Rahmenbedingen, die zurzeit so genanntes E-Learning nicht zulassen. „Um die Versorgungs- und Beförderungsketten im nationalen und grenzüberschreitenden Verkehr sicherzustellen, haben wir jedoch auf Landesebene eine Übergangslösung geschaffen: Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird auch ohne Vorlage der ,in normalen Zeiten‘ erforderlichen Weiterbildungsnachweise bis zum 30. Juni 2021 verlängert“, so Christian Pegel. Diese Verlängerung ist vor Ablauf der Befristung bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu beantragen.

Weiterhin wird die Befähigung für Berufskraftfahrer auch ohne Vorlage der erforderlichen Weiterbildungsbescheinigungen zunächst bis zum 30. Juni 2021 zuerkannt, ebenfalls auf Antrag. Die ursprüngliche Befähigung darf dabei nicht vor dem 1. Dezember 2020 abgelaufen sein.

Für eine Verlängerung müssen die Antragsteller glaubhaft erklären, dass die anstehende Weiterbildung bzw. ärztliche Untersuchung nur deshalb nicht erfolgt ist/sind, weil in zumutbarer Entfernung keine Kurse/ Untersuchungen angeboten werden. Hinsichtlich der Fahrerlaubnis ist zudem Voraussetzung, dass sich für die Fahrerlaubnisbehörde bei der Prüfung des konkreten Einzelfalls aus der Fahrerlaubnisakte keine Hinweise auf Vorerkrankungen oder sonstige Eignungsbedenken ergeben. Auch die Informationen zu diesen Regelungen für Berufskraftfahrer sind den zuständigen Verbänden und Behörden zugestellt worden.

„Ich gehe allerdings davon aus, dass diese Übergangsregelung in Kürze durch die Neuauflage einer EU-Verordnung abgelöst wird“, sagt Christian Pegel und führt aus: „Danach sollen Befähigungsnachweise für Berufskraftfahrer, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. April 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, jeweils als um sieben Monate verlängert werden.“

Moderne Videokonferenztechnik in der Justiz

Schwerin – Die Justizverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ist mit moderner Videokonferenztechnik ausgestattet, d.h. dass alle Justizbereiche mit Zugang zu digitaler Videotechnik versehen sind. Justizministerin Katy Hoffmeister wies darauf hin das die Bewältigung der Corona-Pandemie der Digitalisierung einen gehörigen Schub gab.

„Die Bewältigung der Corona-Pandemie hat auch dazu beigetragen, dass die Justiz noch zügiger digitaler werden kann. Seit dieser Woche steht in Mecklenburg-Vorpommern jedem Gericht, jeder Staatsanwaltschaft sowie in drei Justizvollzugsanstalten und dem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Videokonferenztechnik zur Verfügung. Somit können online Vernehmungen durchgeführt werden. Die Gerichte können Beteiligte und Parteien eines Verfahrens per Videokonferenz hinzu schalten und Verhandlungen zum Beispiel nach § 128a ZPO online durchführen. Diese Möglichkeit ist bei den geltenden Kontaktbeschränkungen von Vorteil. Sie kann durchaus aber auch größere Entfernungen überwinden, so dass nicht immer eine Vernehmung vor Ort stattfinden muss. In dieser Woche wurden sieben weitere Anlagen an Gerichte geliefert. Die Justiz verfügt damit über 36 Videokonferenzanlagen“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Im Frühjahr folgen weitere Videokonferenzanlagen für die Justiz des Landes. Noch stehen zum Beispiel in den Justizzentren nur Anlagen zur Verfügung, die von den ansässigen Gerichten gemeinsam genutzt werden. Ich freue mich, dass die bislang installierte Technik bereits gut genutzt und angenommen wurde. Die Justiz wird durch diese Möglichkeiten noch bürgerfreundlicher“, so Ministerin Hoffmeister weiter.

Serviceportal Mecklenburg-Vorpommern

Fast 21.000 Anträge und mehr als 6.000 Nutzerkonten

Schwerin – Immer mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen das landesweite Online-Portal für Verwaltungsdienstleistungen: Bis zum Beginn dieser Woche wurden über das MV-Serviceportal insgesamt 20.962 Anträge gestellt. Zudem sind inzwischen 6.326 Nutzerkonten angelegt.

„Bei der Zahl der Anträge macht sich deutlich bemerkbar, dass wir die Leistungen des Urkundenportals des Zweckverbands für elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ins MV-Serviceportal integriert haben. Das bedeutet, dass Bürgerinnen nun auch dort die Urkunden aus den Standesämtern wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden online beantragen können. Die meisten der Online-Anträge – knapp 20.000 – betrafen das Ausstellen solcher Urkunden“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel.

Von den weiteren digitalen Angeboten wurden die Anmeldung der Hundesteuer (334 Anträge) oder eines Gewerbes (320) und die Gewerbeabmeldung (133) am häufigsten genutzt. „Aber auch Fördermittel aus unserem Landesprogramm zur Unterstützung der digitalen Transformation in Unternehmen wurden bereits 47mal online beantragt“, so Christian Pegel.

Verwaltungsleistungen jetzt auch online bezahlen

Er geht davon aus, dass eine weitere Neuerung im Serviceportal für eine weitere deutliche Zunahme der Nutzerzahlen sorgt: Seit kurzem können die Verwaltungsleistungen im Portal auch online bezahlt werden – mit Giropay, Visa und auch via Paypal. „Damit kann der ganze Antragsprozess wirklich vollständig digital abgewickelt werden“, sagt der Minister.

Online-Authentifizierung ist auf dem Weg

Ein weiterer Meilenstein für das Portal ist ins Rollen gebracht: Das Digitalisierungsministerium hat die „Landesverordnung zu den E-Government-Basisdiensten“ erarbeitet. Damit wird die rechtliche Grundlage unter anderem dafür geschaffen, dass Nutzer sich für vertrauliche Antragsverfahren wie zum Beispiel auf einen Führerschein oder Bafög, die eine Authentifizierung erfordern, online ausweisen können. „Der Entwurf der Verordnung geht jetzt in die erforderlichen Anhörungsrunden. Abhängig von deren Ergebnis könnte sie frühestens im Frühjahr verabschiedet werden“, skizziert Pegel den weiteren Ablauf.

Mit Veröffentlichung und somit Inkrafttreten der Verordnung stehen auch das so genannte interoperable Nutzerkonto und das interoperable Postfach bereit: „Interoperabel bedeutet, dass sich auch Menschen, die nicht aus M-V kommen, beim MV-Serviceportal anmelden und damit arbeiten können. Wenn beispielsweise jemand aus Bayern einen Zweitwohnsitz in M-V beantragen oder ein Unternehmer aus Hamburger sein Geschäft in Rostock erweitern möchte“, erläutert Christian Pegel und fügt hinzu: „Technisch haben wir das bereits umgesetzt. Die Verordnung schafft auch hier die rechtliche Grundlage für die praktische Anwendung.“

Neue Schulungsreihe für Behörden

Der Minister appelliert zudem an alle Behörden im Land, das Portal, das die Landesregierung ihnen kostenlos zu Verfügung stellt, zu nutzen: „Das Onlinezugangsgesetz des Bundes schreibt vor, dass alle öffentlichen Verwaltungen ihre Dienste bis Ende 2022 auch online zur Verfügung stellen müssen. Mit dem MV-Serviceportal haben wir eine landesweite, zentrale Plattform für alle bereitgestellt. Ein weiterer Vorteil ist, dass bereits angebotene Leistungen und die dahinterstehenden technischen Verfahren unkompliziert genutzt werden können. Hier muss niemand das Rad noch einmal erfinden.“

Er kündigt eine erneute Schulungsreihe an, bei der Behörden in M-V sich zeigen lassen können, wie sie auf www.mv-serviceportal.de ihre Onlinedienste bereitstellen und betreuen können. „Mitarbeiter des Ministeriums, des Datenverarbeitungszentrums des Landes und des Zweckverbands für elektronische Verwaltung werden diese Schulungen durchführen und dazu direkt auf die Verwaltungen zugehen.“

Um die Verwaltungsleistungen in M-V digital anzubieten, hat das Datenverarbeitungszentrum M-V mit dem Energieministerium das MV-Serviceportal entwickelt. Dort können alle Behörden in M-V, des Bundes und künftig zum Beispiel auch kommunale Versorgungsbetriebe ihre Leistungen online anbieten. Das Portal unter der Adresse www.mv-serviceportal.de ist im Juni 2019 mit rund 380 Antragsmöglichkeiten gestartet, davon mehr als 30 weitgehend digitalisiert. Aktuell bietet es um die 100 Online-Dienste, die komplett digital beantragt werden können – von der Antragsstellung bis zur Bezahlung.

Online-Beteiligung für Zukunftsstrategie

Schwerin – Auch in Corona-Zeiten denken wir über den Tag hinaus. Die nachhaltige Entwicklung unseres Bundeslandes im gerade begonnenen Jahrzehnt liegt der Landesregierung besonders am Herzen. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger des Landes ein, dabei mitzuwirken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zum Start der Online-Plattform „MV 2030 mitdenken“.

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Ideen, Vorstellungen und Vorschlägen in die Zukunftsgestaltung für Mecklenburg-Vorpommern einbringen. „Wir sind gespannt auf die Vielfalt der Gedanken und Lösungsvorschläge für ein wirtschaftlich fortschrittliches, ökologisch stabiles und sozial gerechtes MV 2030“, sagte die Ministerpräsidentin. „Die Zeit jetzt über Weihnachten und Neujahr bietet sich dafür an, um vielleicht gemeinsam mit der Familie oder digital mit Freunden mitzumachen.“

Wer mitmachen will, kann sich unter https://mv2030.mitdenken.online/ anmelden. In der Startphase der Online-Beteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich in die Zukunft des Jahres 2030 zu versetzen und zurückzublicken, was sich in den vergangenen zehn Jahren ganz konkret im eigenen Leben zum Positiven verändert hat. Aus den Antworten werden Fragestellungen für die zweite Phase der Online-Bürgerbeteiligung entwickelt, die Anfang 2021 startet. Damit entsteht ein immer differenzierter werdender öffentlicher Arbeitsprozess. Alle Antworten werden analysiert. Die Erkenntnisse der Online-Bürgerbeteiligung werden im Frühjahr 2021 erstmalig der Landesregierung zugeleitet. Gemeinsam mit den Empfehlungen des MV Zukunftsrates sollen sie Eckpunkte der MV Zukunftsstrategie und Ihrer Fortschreibung bis 2030 bilden. Der Prozess der Online-Bürgerbeteiligung soll hierbei fortlaufend angeboten und weiterentwickelt werden.

„Loggen Sie sich ein und machen Sie mit. Formulieren Sie, zum Beispiel auch zusammen mit ihren Kindern, bis Mitte Januar Antworten auf die Eingangsfrage“, rief Schwesig zum Mitmachen auf.

Digitaler Marktplatz M-V

Pegel wirbt für Online-Einkauf bei regionalen Anbietern

Schwerin – Die erneute Schließung von Geschäften infolge der Corona-Pandemie stellt viele Händlerinnen und Händler zum zweiten Mal in diesem Jahr vor große Herausforderungen. Digitalisierungsminister Christian Pegel wirbt aus diesem Grund noch einmal für die Nutzung der Online-Plattform, die sein Ministerium bereits zum ersten „Lockdown“ im Frühjahr dieses Jahres aufgebaut hatte.

„Der Wegfall des Weihnachtsgeschäfts, in dem sie in normalen Zeiten einen Großteil ihres Umsatzes machen, trifft Händler und Restaurants besonders hart. Mit dem digitalen Marktplatz MV bieten wir ihnen die Möglichkeit, ihre Angebote einfach und kostengünstig online anzubieten“, sagt Pegel und führt weiter aus: „Über die landesweite Plattform können Händler und Restaurants aus Mecklenburg-Vorpommern ihre Abhol- und Lieferleistungen kostenfrei listen und zudem schnell einen eigenen Online-Shop aufbauen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Waren online an Ihre Kunden zu bringen.“

An die Käuferinnen und Käufer in M-V appelliert Christian Pegel: „Unterstützen Sie Ihre einheimischen Anbieter bei Ihnen um die Ecke, in dem Sie online bei ihnen kaufen – digital geht auch regional. Online- und um-die-Ecke-Einkaufen schließen einander nicht aus.“

Weiter sagt der Minister: „Der Digitale Marktplatz MV ist mit Beginn der Corona-Pandemie und zur Unterstützung in Krisenzeiten entstanden. Unser Ziel ist aber ganz klar, mit der Plattform über Covid 19 hinaus ein nachhaltiges Online-Angebot aus und für Mecklenburg-Vorpommern und natürlich auch die Freunde unseres Bundeslands zu schaffen“, sagt Pegel und ruft nochmals auf: „Das wird nur gelingen, wenn wir gemeinsam und bewusst handeln und vor der nächsten Online-Bestellung prüfen, ob es auch eine regionale Alternative im Netz gibt. Und: Je mehr Anbieter den regionalen Marktplatz nutzen, desto mehr Kunden locken sie an. Und je mehr Käufer im regionalen Online-Shop einkaufen, desto mehr Händler und Restaurants aus unserem Bundesland werden sich dort präsentieren.“

Christian Pegel verweist auch auf eine Studie zum Online-Handel in MV, die im Auftrag des Ministeriums entstand und die permanent steigende Bedeutung des Online-Handels aufzeigt: „Wir wissen, dass bei uns im Land schon heute jeder zehnte Euro online ausgegeben wird. Wir wissen aber auch, dass der Großteil dieser Bestellungen über die großen, globalen Plattformen erfolgt und somit nicht im hiesigen Einzelhandel ankommt, während die Käufer durchaus bereit wären, auch online Vor-Ort-Angebote zu nutzen. Mit unserem digitalen Marktplatz haben wir alle die Möglichkeit, dies zumindest ein wenig zu ändern.“

Für eventuelle Schwierigkeiten bei der Einrichtung des eigenen Online-Shops stehen auch zwischen den Feiertagen Kolleginnen und Kollegen unter der Telefon-Hotline 0385/20226220 beratend zur Seite, um eventuelle Probleme schnell und persönlich zu lösen.

Den digitalen Marktplatz M-V finden Sie im Internet unter www.marktplatz.digitalesmv.de, den landesweiten Online-Shop unter www.shop.digitalesmv.de.