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Kategorie: Digitalisierung/IT/Technik/KI

RESD GmbH investiert in Digitalisierung

Grimmen – Die RESD GmbH aus Grimmen (Landkreis Vorpommern-Rügen) ist mit rund 20 Mitarbeitern im Bereich Tief- und Straßenbau tätig, spezialisiert auf die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit öffentlichen Versorgern. Jetzt investiert das Unternehmen in eine neue Bausoftware zur digitalen Projektverwaltung.

„Die zunehmende Umstellung auf digitale Prozesse in den Unternehmen ist ein wichtiger Schritt, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die RESD GmbH aus Grimmen geht den richtigen Weg und nutzt IT-Lösungen, die das tägliche Arbeiten wesentlich erleichtern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Vorgesehen ist, eine individuelle Bausoftware mit diversen Zusatzmodulen und einen Server zu erwerben. So kann künftig unter anderem im Tief- und Kanalbau eine digitale Mengenermittlung aus digitalen Geländemodellen und 3D-Baukörpern direkt vor Ort ermittelt werden. Des Weiteren wird ein GPS-Messgerät mit dem notwendigen Zubehör sowie einem Leica Tachymeter erworben. Der Tachymeter ermittelt per GPS Festpunkte, um die räumliche 3D Ebene darzustellen.

Mit mehreren gemessenen Punkten werden alle relevanten Daten (Fläche, Länge, Höhe und Volumen) genauestens errechnet, um diese an das Programm weiter zu geben. Mit diesen Daten und den regelkonformen Abrechnungsgrößen kann eine exakte Abrechnung erfolgen. „Digitalisierung ist ein wichtiges Thema. Mit der Investition in die Softwarelösungen können Produktionsprozesse verschlankt und ein besseres Controlling ermöglicht werden“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestitionen des Unternehmens betragen rund 57.000 Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der „Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation“ (DigiTrans RL) in Höhe von rund 28.700 Euro.

Digitale juristische Examensprüfungen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister wies im Landtag jetzt darauf hin, dass auch im Rechtsreferendariat die Digitalisierung voranschreitet und sich auf einen gutem Weg befindet.

„Das Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern wird immer digitaler. Referendarinnen und Referendare, die in Gerichten mit elektronisch geführten Akten eingesetzt sind, wird schon jetzt ein sogenannter ECOS Secure Boot Stick zur Verfügung gestellt. Damit können zu bearbeitende elektronische Akten eingesehen werden. Andererseits ist ihnen so der digitale Dokumentenaustausch untereinander und mit ihren Ausbildenden möglich. Des Weiteren sollen die Referendare bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Frühjahr mit funktionsbezogenen Laptops ausgestattet werden. So wird ihnen ein mobiles Arbeiten gewährleistet. Die Entscheidung, in welche Akten Einsicht genommen werden kann, obliegt dabei den jeweiligen Ausbildenden“, teilte Justizministerin Hoffmeister im Landtag mit.

„Zum Thema digitale Examensprüfungen haben wir auch eine klare Auffassung: Wir wollen sie. Das bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Das Landesjustizprüfungsamt hat ausgelotet, unter welchen rechtlichen, organisatorischen, technischen und haushälterischen Voraussetzungen die Abnahme der Klausuren von der bisherigen handschriftlichen auf eine computergestützte Form umgestellt werden kann. Wir müssen geeignete Räume finden, wo den Referendarinnen und Referendaren Rechner in sicherer Umgebung zur Verfügung gestellt werden kann. Erste Erfahrungen damit hat Sachsen-Anhalt. Wir sind mit den Verantwortlichen dort im Gespräch. Wir müssen eine Lösung finden, gegebenenfalls mit einem externen Dienstleister, denn wir dürfen nicht in der Digitalisierung hinterherhinken. Ich unterstütze daher die Bestrebungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, per Gesetzesänderung im Deutschen Richtergesetz den Ländern zu ermöglichen, Examensklausuren elektronisch durchzuführen“, so Ministerin Hoffmeister.

Digitrans-Förderung für Bau- und Möbeltischlerei

Gützkow – Die Firma Johannes Hecker Bau- und Möbeltischlerei in Gützkow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) erhält 10.000 Euro für ein Programm, mit dem betriebliche Abläufe wie Kundenpflege und Produktverwaltung digital gesteuert werden können. Die Mittel kommen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans.

Mit Hilfe der Fördermittel plant die Firma, die bestehende Software weiterzuentwickeln. Damit wird es künftig möglich sein, die Materialverwaltung digital und zum Teil automatisiert abzuwickeln. Unter anderem werden Investitionen in zehn QR-Scanner vorgenommen, die zur Steuerung der Warenwirtschaft im Lager und zur Nachverfolgung des Produktionsfortschritts eingesetzt werden.

Mithilfe von W-LAN-Verstärkern wird für eine stabile Vernetzung innerhalb des Produktionsgeländes gesorgt. Zudem wird eine transparente, verlässliche Kundendatenbank geschaffen. Des Weiteren soll die Zeiterfassung künftig digital über mobile Endgeräte (Tablets) erfolgen.

Förderung von digitalem Liefermanagement

Schwerin –  – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“, erhält der Geschäftsführer der Marlower Möbel GmbH (Landkreis Vorpommern-Rügen), Mirko Ohm, einen Zuwendungsbescheid. Dieser dient der Einführung einer digitalen Individuallösung zur Unterstützung der Betriebsprozesse erhält die Firma Zuwendungen in Höhe von 35.000 Euro. Die Gesamtkosten der Investition betragen knapp 130.000 Euro

Das Unternehmen Marlower Möbel hat sich auf die Produktion von Kita- und Schulmöbeln spezialisiert. Es möchte für alle Bereiche des Unternehmens neue PC-Arbeitsplätze zur Auftragsbearbeitung, für Lager und Logistik sowie zur Tourenplanung anschaffen. Mithilfe der neuen Software wird eine Volumenberechnung hinterlegt, es werden Online-Kartendienste integriert, um die effizienteste Route zu nutzen. Vor Auslieferung der Ware werden die Kunden über die Software telefonisch informiert. Außerdem werden für die Vereinfachung der Qualitätskontrolle Barcodescanner eingesetzt. Fehlende Artikel werden automatisch nachgeordert und dem System zugeordnet.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Insgesamt sind beim Landesförderinstitut (LFI) seit 2019 312 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 4,6 Millionen Euro eingereicht worden. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

Zur Umstellung von analogen auf digitale Geschäftsprozesse erhält auch die Bäckerei und Konditorei August Hünemörder im Glasiner Ortsteil Warnkenhagen (Landkreis Nordwestmecklenburg) 6.700 Euro. Die Gesamtkosten betragen 14.900 Euro.

Der Traditions-Handwerksbetrieb in dritter Generation will  Vertrieb und Controlling auf digitale Prozesse umstellen sowie eine Online-Plattform einrichten. Die bisherigen handschriftlichen und papiergebundenen Vorgänge können so digital und revisionssicher umgesetzt werden.

„Digitrans“-Förderung in M-V

Schwerin – Knapp 60.000 Euro aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, sind letzten Monat an sieben Unternehmen des Landes ausgezahlt worden.

Das Unternehmen Gespänsterwald Verpackungen in Rostock (Zuschuss 4.400 Euro) entwickelt und stellt Verpackungen, Displays und Grußkarten her. Mit Hilfe einer Spezialsoftware sollen die Arbeitsabläufe digitalisiert und automatisiert werden. Der Kunde erhält dann beispielsweise das Display in der 3D Visualisierung direkt dargestellt. Die Software erleichtert nicht nur die Arbeit der Produktherstellung und Visualisierung für den Kunden. Sie berechnet auch den Rohstoffverbrauch für die weitere Bearbeitung, so dass es zu effektiven Einsparungen kommt.

Die Werk 3 Werbeagentur Rostock (Zuschuss 9.990 Euro) ist im Bereich Corporate Identities und Online-Marketing tätig. Derzeit werden dort Planungsprozesse manuell durchgeführt. Durch eine modular aufgebaute Softwarelösung wird es möglich, alle Arbeitsschritte vom Briefing der Kunden, über das Angebot, den Auftrag, die Aufgabenverteilung an die Mitarbeiter bis hin zur Ansichtsdatei des Produkts und die Abrechnung digital abzubilden.

Einen Zuschuss von 9.420 Euro erhält das Unternehmen Rico Weber Watercool in Waren (Müritz), das Kühlsysteme für elektronische Bauteile herstellt. Mit dem Zuschuss soll eine Kombination aus Webshop, Warenwirtschaftssystem und mobiler Lagerverwaltung geschaffen werden. Außerdem digitale Lösungen beim Versand angestrebt.

Bei der Firma Gert Schöll Schatzinsel in Bad Doberan (Zuschuss 9.440 Euro) soll auf digitale Prozesse in den Bereichen Warenwirtschaft, Verkauf und Marketing umgestellt werden. Der Verkauf von Schul- und Schreibwaren, Kreativ- und Partybedarf sowie von Geschenkartikeln soll künftig per Onlinevertrieb ermöglicht werden. Um Bezahlvorgänge digital vorzunehmen, wird in ein neues Kassensystem investiert. Zudem sind Investitionen in kompatible Hardwarekomponenten, einen Datenscanner sowie ein Antivirenprogramm erforderlich.

Das Unternehmen Wassersport-Center Stockmann in Dömitz (Zuschuss 9.820 Euro) plant den Aufbau einer digitalen Plattform mit einer speziell zugeschnittenen Softwarelösung für den Verkauf von Booten und Dienstleistungen rund um den Wassersport. Diese soll von der Auftragsbearbeitung und -abwicklung, der Erfassung von Kundenwünschen bis zu Bezahlung und Transport reichen.

Die Firma Drehtainer Spezial Container und Fahrzeugbau in Lüttow (Zuschuss 6.130 Euro) entwickelt und fertigt u.a. Sondercontainer für den Transport von Rumpfschalen des Airbus A 380, geschützte Fahrerkabinen für Militärfahrzeuge oder medizinische Container. Vorgesehen ist, eine integrierte Kommunikationsplattform nebst interaktiven Monitoren anzuschaffen. Mit deren Hilfe gelingt es, Kundenwünsche zu berücksichtigen und gleichzeitig potenzielle Lieferanten einzubeziehen.

Der Deko- und Möbelfachhandel Kerstin Bergmann Wohninsel Usedom in Heringsdorf (Zuschuss 9.940 Euro) möchte einen Web-Store aufbauen und dafür Hard- und Software anschaffen. Geplant ist, das Onlineangebot im Hinblick auf die deutsch-polnische Grenzregion mehrsprachig zu programmieren. So können auch Touristen nach dem Aufenthalt in Heringsdorf von Zu Hause erneut Bestellungen aufgeben.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Online-Event „Erfolgreiche Messe“ startet

Schwerin – Heute findet in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr das erste landesweite Online-Event „Erfolgreiche Messe“ statt. Gemeinsam mit der Handwerkskammer Vorpommern (OMV) gestaltet die Staatskanzlei das Seminar, welches in den Vorjahren immer als Präsenz­veranstaltung durchgeführt worden ist.

„Jetzt ist es an der Zeit, sich auf künftige Messeauftritte vorzubereiten“, wirbt der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue für die Veranstaltung. „Wie erfolgreich ein Messeauftritt wird, darüber entscheiden oft nur Kleinigkeiten. Damit sich Ihr nächster Messeauftritt positiv auf Ihre Geschäftszahlen auswirkt, nutzen Sie bitte das Online-Event. Ein erfahrener Messecoach wird auf wichtige Bausteine eines gelungenen Messeauftritts eingehen. Nehmen Sie aktiv am Seminar teil und lassen Sie ihren Messestand fachmännisch analysieren“.

Das Online-Seminar wird durch die Staatskanzlei gefördert und durch alle Industrie-und Handelskammern sowie Handwerkskammern unterstützt. Der Flyer mit einem Anmeldelink befindet sich in der Anlage.

Künstliche Intelligenz

Schwerin – Die Wissenschaftsministerinnen und -minister haben auf ihrer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz heute unter anderem eine Bund-Länder-Vereinbarung „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ gebilligt, von der auch der Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern profitieren soll.

„Künstliche Intelligenz zählt zu den wichtigsten Zukunftsthemen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „KI wird ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit in Wissenschaft und Forschung sein. Deswegen ist es wichtig, dass unsere Hochschulen schon jetzt vorbereiten, wie sie an den in Aussicht gestellten Fördermitteln partizipieren können. Über das genaue Antragsverfahren werden wir informieren, wenn die Einzelheiten feststehen“, erklärte die Ministerin.

Die Förderinitiative „Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung“ verfolgt zwei Ziele: Einerseits sollen Maßnahmen gefördert werden, die zur Qualifizierung von zukünftigen akademischen Fachkräften beitragen. So können Hochschulen etwa bei der Entwicklung von Studiengängen oder einzelnen Modulen im Bereich Künstlicher Intelligenz Unterstützung erfahren. Andererseits sollen Hochschulen bei der Gestaltung von KI-gestützten Lern- und Prüfungsumgebungen gefördert werden.

Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen als Verbund soll möglich sein. Über die Anträge wird in einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren entschieden. Einzelanträge können mit insgesamt bis zu zwei Millionen Euro und Verbundanträge mit bis zu fünf Millionen Euro gefördert werden. Zur Finanzierung stellen Bund und Länder bis zu 133 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen.

Darüber hinaus hat sich die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz mit der Finanzierung der Leibniz-Institute im Jahr 2021 beschäftigt. Wissenschaftsministerin Bettina Martin gratuliert in diesem Zusammenhang dem Leibniz-Institut für Ostseeforschung in Warnemünde. „Das IOW ist in der Evaluierung nach sieben Jahren mit hervorragendem Ergebnis bewertet worden. Sowohl die wissenschaftlichen Leistungen als auch die strategische Ausrichtung des Instituts sind mit Bestnoten versehen. Das ist nicht nur eine Auszeichnung für das IOW, sondern auch ein Beweis dafür, wie leistungsfähig unser Forschungsstandort ist“, so Martin.

Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft hatte die Forschung des IOW im einzigartigen Naturraum Ostsee sowie bei globalen Themen wie Klimawandelfolgen, Meeresvermüllung und Biodiversität gelobt. Die Ministerin ist zudem besonders erfreut, dass die Bemühungen von Bund und Land bei der Finanzierung des Schiffsbetriebes des Forschungsschiffes „Elisabeth Mann Borgese“ gewürdigt wurden.

Änderung des E-Government-Gesetzes

Schwerin – Der Landtag hat heute dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.

„Mit diesem Gesetz passen wir das E-Government-Gesetz des Landes aus dem Jahr 2016 an die Entwicklungen im Bundes- und EU-Recht an. Damit hat die eRechnung, also die voll digitalisierte Rechnungslegung, jetzt einen klaren gesetzlichen Handlungsrahmen bei uns im Land. Insbesondere sind damit aber die Regeln aktualisiert, die das Online-Anbieten aller Verwaltungsdienstleistungen von Land und Kommunen im Internet ermöglichen und klaren Regeln unterwerfen, das sogenannte eGovernment“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel zum Anlass für die Novellierung.

Im Mai dieses Jahres hatte er dem Landtag den Gesetzentwurf vorgestellt. In den vergangenen Monaten berieten die Landtagsausschüsse darüber. Heute erfolgte die abschließende Abstimmung.

Mit dem neuen E-Government-Gesetz wird auch die europäische E-Rechnungsrichtlinie in Landesrecht umgesetzt. Damit werden die Pflichten öffentlicher Auftraggeber, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten, konkret vorgegeben und damit verlässlich strukturiert. „eRechnung heißt, dass Rechnungen nach festgelegten Standards elektronisch zwischen Unternehmen und Verwaltung ausgetauscht werden. Zwingend dabei ist eine Rechnung in einem strukturierten, elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht. Also kein Papier – auch keine PDF-Datei, die ja ebenfalls nicht automatisch verarbeitet werden kann -, sondern echte digitale Rechnungen nach einheitlichen Standards, auf die sich dann alle Software-Hersteller und Dienstleister einstellen und in ihren Produkten und Diensten anbieten können“, erläutert Pegel.

Eine neue Experimentierklausel soll ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden: „Kommunen, die eine gute Idee für eine neue digitale Verwaltungsdienstleistung im Internet haben, sollen sich nicht mehr jede Abweichung von den Landesgesetzen und -verordnungen zeitaufwändig genehmigen lassen müssen. Sie sollen unbürokratisch neue E-Government-Anwendungen ausprobieren können. Auf Basis der Erkenntnisse, die wir aus solchen Testballons gewinnen, können wir entscheiden, ob eine solche neue Idee für Verwaltungsdienstleistungen im Internet zu Änderungen von bestehenden Regeln für alle Kommunen führt und der Testballon für alle als Regelbestimmung eingeführt wird – das gilt natürlich auch für Landesbehörden“, erklärt der Minister diese Neuerung.

Das Gesetz greift insbesondere aber die Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes auf, nachdem sie ihre Verwaltungsleistungen spätestens ab 1. Januar 2023 auch elektronisch über Verwaltungsportale, also im Internet online, anbieten müssen. Nutzer sollen dann über eine einzige Plattform online Anträge bei Behörden – von der Landes- über die Kreis- bis hin zur Gemeindeverwaltung – stellen können.

„Mit dem MV-Serviceportal haben wir bereits die Vorgabe umgesetzt, wonach die Landesregierung ein Verwaltungsportal bereitstellen muss, dem die Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie andere der Rechtsaufsicht des Landes unterstehende Behörden freiwillig beitreten können. Behörden können hier ihre Leistungen anbieten, kostenfrei für die Kommunen und die anderen Behörden – die Kosten trägt das Land“, sagt Pegel.

Ein ganz zentraler Baustein ist dabei die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen und eigenhändige Unterschreiben durch eine digitale Alternative zu ersetzen. Für bestimmte Anträge bei Behörden ist bislang eine sichere Identifizierung per Unterschrift und Vorlage des Personalausweises erforderlich. „Es gibt Verwaltungsdienstleistungen, die wir nicht auf Zuruf ermöglichen können, sondern die eine Gewissheit erfordern, dass wirklich die antragstellende Person – wenn auch nur digital – vor mir steht“, erläutert Pegel. In diesen Fällen werden jetzt das Vorlegen des Personalausweises in der Behörde und die persönliche Unterschrift durch eine digitale Identifizierung, also einen sicheren Identitätsnachweis im Internet, ersetzt. „Die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage haben wir nun ebenfalls geschaffen“, so Pegel weiter.

Mit den rund 20 zusätzlichen Millionen Euro in den kommenden vier Jahren, die der ebenfalls durch den Landtag heute in die Ausschussberatungen überwiesene Nachtragshaushalt vorsieht, kann das Land den Kommunen künftig auch effektiv bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsleistungen helfen“, so Pegel, der damit aber auch eine klare Forderung verbindet: „Das Land wird einzelne Kommunen bei der Digitalisierung einzelner Verwaltungsdienstleistungen nur finanziell unterstützen können, wenn diese Verwaltungsdienstleistungen danach auch auf andere Kommunen im Sinne von `Einer für Alle` übertragbar sind, damit nicht mehrere Kommunen jeweils das gleiche Rad neu erfinden müssen, sondern einer für alle anderen ein digitales Produkt entwickelt.“