Menü Schließen

Kategorie: Digitalisierung/IT/Technik/KI

Touristische WLAN-Hotspots

Hagenow – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat heute in Hagenow den offiziellen Startschuss gegeben für die neu installierten WLAN-Hotspots in Tourismusregionen.

„Die Verfügbarkeit von WLAN ist für eine Reiseentscheidung von wachsender Bedeutung. Über die Hotspots ist es möglich, schnell und unkompliziert relevante Informationen über das Urlaubsziel, Wegstrecken und touristische Attraktionen zu erhalten. Deshalb fördern wir den Ausbau“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Das Wirtschafts- und Tourismusministerium unterstützt bis zum Jahr 2021 aus der Digitalen Agenda ein WLAN-Projekt für den Tourismus mit einem Finanzvolumen von 500.000 Euro. Die neu installierten WLAN-Standorte sollten vorzugsweise im Binnenland liegen, an Plätzen in kleineren, aber touristisch interessanten Städten, an touristisch stark nachgefragten Schlössern und Gutshäusern, an Wasserstraßen mit hoher touristischer Bedeutung sowie an touristischen Sehenswürdigkeiten mit Verweildauer. Insgesamt drei Standorte in Hagenow wurden mit den Hotspots ausgestattet – die Hagenow-Information, die Stadtverwaltung Hagenow und die Stadtbibliothek Hagenow.

„In der Stadt Hagenow werden die Service-Dienstleistungen für Urlauber, Tagesgäste und Einheimische Dank der neuen Hotspots deutlich erweitert“, sagte Glawe.

Noch bis Ende 2021 sollen an rund 260 Standorten WLAN-Hotspots umgesetzt werden. Die ersten aufgebauten Tourismus-WLAN-Hotspots im Land sind in Betrieb genommen. Dies sind touristische Standorte wie die Stadtinformation Demmin, das Müritzeum Waren; das Kunstmuseum Schwaan; die Touristinformation Torgelow; die Hagenow Information; der Naturhafen Puddemin; das Salzmuseum Bad Sülze; der Rathausplatz Lübz; die Touristeninformation Stavenhagen; das Museum Stavenhagen; das Haus des Gastes Warin; das Otto Lilienthal Museum Anklam und das Aeronauticon Anklam.

Die Studie zur „Standortbestimmung von WLAN-Hotspots in Tourismusregionen von Mecklenburg-Vorpommern“ wurde durch das Wirtschaftsministerium beauftragt und von der DEN GmbH Greifswald erstellt. Nach einer EU-weiten Ausschreibung wurde der WLAN-Ausbauvertrag zwischen dem Unternehmen The Cloud Networks Germany GmbH aus München und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, geschlossen. Die Mittel in Höhe von 500.000 Euro für die Studie sowie den Ausbau der WLAN-Hotspots werden aus der Digitalen Agenda des Landes zur Verfügung gestellt.

Digitalisierung in Hotels

Schwesig: Digitalisierung ist auch bei Hotels richtig und wichtig

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute einen Zuwendungsbescheid symbolisch an das Hotel Fritz in Schwerin in Höhe von mehr als 5.700 Euro übergeben. Damit wird das Gästeinformationssystem inklusive WLAN-Ausbau miteinander vernetzt.

„Vor-Ort-Termine sind mir immer am liebsten, wenn ich mir innovative Ideen und Unternehmen anschauen und mit engagierten Menschen ins Gespräch kommen kann, so wie heute im Hotel Fritz“, betonte die Regierungschefin.

Sie ging auf die schwierige Situation für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern ein: „Corona hat den Tourismus hart getroffen. Ich weiß, die Hoteliers in unserem Land hatten es in diesem Jahr schwer. Die Corona-Pandemie macht es nötig, dass wir Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit aller zu schützen.“ Mecklenburg-Vorpommern sei innerdeutsches Reiseziel Nummer 1. Das liege an der herrlichen Natur, natürlich an der Ostsee und den wunderschönen Städten.

„Das liegt vor allem aber auch an unseren tollen Pensionen und Hotels, an der hervorragenden Gastfreundschaft unserer Hoteliers und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so wie hier im Hotel Fritz“, führte Schwesig aus.

Sie ging auf die Digitalisierung auch für die Hotelbranche ein: „Auch hier im Hotel Fritz soll mit dem Ausbau des hausinternen Netzes möglich gemacht werden, dass Gäste noch mehr Serviceangebote nutzen und vor allem von ihren Zimmern aus touristische Angebote buchen können. Das ist eine wirklich gute Idee: noch mehr Service, noch mehr Komfort, gerade in diesen Zeiten.“

Gerade bei kleinen Unternehmen würden oft die nötigen Mittel fehlen. „Deshalb hat die Landesregierung eine Initiative gestartet, um die Digitalisierung in der Wirtschaft voranzubringen und zu stärken.“

Pilotbetrieb im Projekt „mPOL“

Neubrandenburg – In zunächst vier Polizeirevieren startet die flächendeckende Einführung von Smartphones für die Polizistinnen und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern. Innenminister Lorenz Caffier hat dazu die ersten Smartphones symbolisch an die Polizei in Neubrandenburg übergeben.

„Heute ist ein wichtiger Tag für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, denn heute machen wir einen weiteren großen Schritt in Richtung Digitalisierung. Mit diesem Projekt bringen wir die Technik in Form von Smartphones direkt an den Einsatzort und erleichtern so die Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten im Streifendienst“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Innerhalb des Projektes „mPOL“ (mobile Polizei), das u. a. die Einführung von mobilen Endgeräten und polizeifachlichen Applikationen umsetzt, werden für etwa ein Jahr 246 iPhones 11 inkl. Zubehör in den Polizeihauptrevieren Schwerin, Wismar, Neubrandenburg und Pasewalk getestet. Zunächst stehen den Polizistinnen und Polizisten sechs spezifische Apps zur Verfügung.

Dabei handelt es sich unter anderem um einen Messenger zur Kommunikation und Austausch von Dokumenten, um eine App, die einen Abgleich mit dem polizeilichen Fahndungsdatenbestand und eine Dokumentenprüfung ermöglicht. Personenbezogene Daten werden nicht auf den Endgeräten gespeichert. Verschlüsselte Übertragungen und ein zertifiziertes Rechenzentrum der Polizei garantieren die Sicherheit der Daten.

Insgesamt investiert das Land Mecklenburg -Vorpommern in diesem Jahr etwas mehr als eine Million Euro in die mobile Kommunikation der Polizei. Innenminister Lorenz Caffier: „Wir wollen unsere Polizistinnen und Polizisten im Land bestmöglich ausstatten, denn eine leistungsfähige Polizei benötigt auch moderne Einsatzmittel.“

Funkmastengesellschaft M-V startet

Schwerin – Seit gestern ist es offiziell: Mecklenburg-Vorpommern hat eine Landesgesellschaft zum Vorantreiben des Mobilfunkausbaus im Land. Die bereits im August gegründete Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern wurde gestern in das Handelsregister eingetragen.

Sie ist eine Tochter der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und wird zunächst von deren Geschäftsführerin Daniela Degen-Lesske geleitet. „Die Auswahlverfahren zur Besetzung der Position des Geschäftsführers und von drei Projektleiterstellen laufen bereits und sollten bis zum Jahresende abgeschlossen sein“, sagte Daniela Degen-Lesske im Ausschuss.

„Diese Kollegen werden nach aktueller Planung an den Standorten der Gesellschaft – diese sind in Leezen, Rostock, Neubrandenburg und Greifswald – arbeiten. Ihre Aufgabe ist es, dafür sorgen, dass in den Regionen des Landes, in denen die Mobilfunkanbieter wegen des fehlenden wirtschaftlichen Anreizes keine Funkmasten bauen, diese aus Landesmitteln zu errichten. Den erforderlichen technischen Sachverstand werden sie sich durch externe Berater dazu holen. Zudem werden die Flächenmanager der Landgesellschaft die Projektleiter unterstützen“, so die Gründungsgeschäftsführerin der Funkmasten-Infrastrukturgesellschaft.

Richtig loslegen können die neuen Kollegen allerdings erst, wenn die Europäische Kommission die geplante Tätigkeit vor allem unter dem Wettbewerbsaspekt genehmigt hat. Die Unterlagen zur Notifizierung liegen seit Juli in Brüssel. „Ich hoffe sehr, dass wir im ersten Halbjahr des kommenden Jahres eine Antwort aus Brüssel haben“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel und führt weiter aus: „Die Gesellschaft soll bis dahin so aufgestellt sein, dass sie sofort mit ihrer Arbeit loslegen kann.“

Auf den Vorstoß der Regierungskoalition hatte der Landtag Ende vergangenen Jahres die Gründung einer solchen Gesellschaft beschlossen mit dem Ziel, dass diese anstelle der Kommunen, in denen die Masten fehlen, deren Planung und Bau organisiert. Dafür stehen 50 Millionen Euro bereit.

Die Vorteile einer landeseigenen Gesellschaft: Es können Zeit und Kosten gespart werden, wenn aus einer Hand und nicht in jeder Kommune separat Funkmasten gebaut werden. Außerdem sind die anstehenden Verhandlungen mit den vier großen Mobilfunkanbietern – Telekom, Vodafone, Telefonica und 1&1 Drillisch – für eine Gesellschaft leichter als für die einzelnen Kommunen.

Nach einem Gutachten im Auftrag des Energieministeriums fehlen landesweit ca. 232 Funkmasten für eine flächendeckende Versorgung mit dem Mobilfunkstandard LTE, die die Basis für den 5G-Ausbau bildet.

Digitalisierung an Schulen

Schwerin – Nach dem Gespräch der Bildungsministerinnen und -minister mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesministerin Anja Karliczek und der SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Esken erklärt die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Bettina Martin:

„Die Ergebnisse des Gesprächs im Kanzleramt sind eine gute Nachricht für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern. Mit den vereinbarten Maßnahmen werden wir der Digitalisierung in unseren Schulen einen weiteren kräftigen Schub geben, von dem unser Bildungssystem auch nach der Corona-Krise stark profitieren wird. Ich begrüße es sehr, dass Bund und Länder die Digitalisierung der Schulen als gemeinsame Aufgabe verstehen und wir uns deshalb darauf verständigt haben, hier gemeinsam und mit Hochdruck vorzugehen. Neben dem DigitalPakt Schule wird sich der Bund nun auch an weiteren wichtigen Maßnahmen beteiligen.

Grundlegende Voraussetzung dafür, dass das digitale Lehren und Lernen gut gelingen kann, ist eine gute technische Infrastruktur. Deshalb freue ich mich sehr, dass der Bund nun – zusätzlich zu dem bereits angelaufenen Programm für mobile Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler – auch ein Programm zur Beschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte unterstützt. Davon werden wir in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich mit rund 10 Millionen Euro profitieren. Dieser Schritt war mir sehr wichtig, denn wenn von Lehrkräften erwartet wird, dass sie zukünftig ihren Unterricht digital ergänzen, müssen sie auch gut und rechtssicher dafür ausgestattet sein.

Ein weiterer Schlüssel für das digitale Lernen in der Schule ist eine gute Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte. Deswegen haben wir gestern vereinbart, digitale Kompetenzzentren aufzubauen, die in allen Bereichen des digital gestützten Unterrichtens beraten.

Die dritte wichtige Säule der Digitalisierung sind gute und sinnvolle digitale Lerninhalte. Auch darüber haben wir beraten. Der Bund hat zugesagt, im Bereich qualitativ hochwertiger digitaler Bildungsmedien, insbesondere bei der Entwicklung intelligenter tutorieller Systeme (ITS) zu unterstützen.

Wir haben uns verabredet, bereits Anfang nächsten Jahres erneut im Kanzleramt zusammenzukommen, um weitere Gespräche zu führen. Das zeigt, dass es Bund und Ländern ernst ist mit dem Ziel, eine digitale Bildungsinfrastruktur zu ermöglichen, die sich mit führenden internationalen Standards messen kann.“

Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

Berlin – Die Persönlichkeitsrechte bei Foto- und Videoaufnahmen werden gestärkt: Am18. September 2020 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 3. Juli 2020. Das Gesetz greift inhaltlich Anliegen auf, die die Länder zuvor mit eigenen Bundesratsinitiativen in den Bundestag eingebracht hatten.

Das so genannte Upskirting und Downblousing wird künftig mit einem eigenen Straftatbestand sanktioniert: Wer anderen heimlich – zum Beispiel mit einer Handykamera – unter den Rock, Kleid oder in den Ausschnitt fotografiert oder filmt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Gleiches gilt für den Gebrauch oder die Verbreitung solcher Aufnahmen. Diese Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ist als neuer Paragraf 184k im Sexualstrafrecht verortet – so wie dies auch der Bundesrat in seinem Entwurf gefordert hatte. Die Tat wird auf Antrag der Betroffenen verfolgt.

Strafbar ist es künftig auch, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Hierzu wird der Schutzkreis des Paragraf 201a Strafgesetzbuch auf Verstorbene ausgeweitet. Auch dies entspricht einer früheren Forderung des Bundesrates.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.

Vorgaben für Video Sharing-Plattformen

Berlin – Vorgaben für den Umgang mit Nutzerbeschwerden: Der Bundesrat billigte am 18. September 2020 Änderungen im Telemediengesetz, die der Bundestag Anfang Juli zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht verabschiedet hatte.

Das Gesetz verpflichtet Anbieter audiovisueller Mediendienste und Video Sharing-Plattformen, auf denen durch Nutzer hochgeladene Sendungen oder nutzergenerierte Videos angeboten werden, den Umgang mit Nutzerbeschwerden zu regeln: Insbesondere für Meldungen rechtswidriger Inhalte müssen sie Verfahren zur Prüfung und Abhilfe entwickeln.

Das Gesetz soll den Entwicklungen des Marktes Rechnung tragen und ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit schaffen.

Diensteanbieter müssen künftig sicherstellen, dass die kommerzielle Verarbeitung von Nutzerdaten, die diese entweder zu Zwecken des Jugendschutzes erhoben oder anderweitig gewonnen haben, verboten ist. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum zugrundeliegenden Regierungsentwurf im Mai 2020 um.

Der Bundestagsbeschluss verpflichtet zudem die staatsfinanzierte Deutsche Welle, weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung zu stellen und Inhalte zu kennzeichnen, die für Kinder und Jugendliche potenziell schädlich sein könnten.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Digitaler Unterricht

Alle Schulen in MV erhalten Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler für digitalen Unterricht

Neubrandenburg – Das Sofortprogramm für mobile Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern läuft. Heute hat die Regionale Schule Mitte „Fritz Reuter“ in Neubrandenburg 50 Tablets für bedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten. Die digitalen Endgeräte werden über das Sofortprogramm für Endgeräte im Rahmen des DigitalPakts finanziert. Bildungsministerin Bettina Martin und Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt haben die Geräte übergeben. Die Schule kann die Geräte an Schülerinnen und Schüler ausleihen, die zuhause keinen Zugang zu einem Computer haben.

„Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, gut für das digitale Lernen gerüstet zu sein“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich bin deshalb sehr froh, dass es gemeinsam mit den Schulträgern so schnell gelungen ist, das Sofortprogramm für Endgeräte, das Bund und Land gemeinsam aufgelegt haben, in die Tat umzusetzen. Damit können wir nun sicherstellen, dass auch die Kinder am digitalen Unterricht teilnehmen können, die zuhause keinen eigenen Zugang zu einem digitalen Endgerät haben. Für mich steht fest, dass die Digitalisierung der Schulbildung allen Kindern zu Gute kommen muss. Es darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, ob unsere Schülerinnen und Schüler dem Online-Unterricht folgen können oder nicht. Die Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben uns deutlich vor Augen geführt, was möglich ist und wo es Handlungsbedarf gibt. Deswegen freue ich mich sehr, dass Bund und Land nun gemeinsam die Schulträger bei der Anschaffung von digitalen Endgeräten unterstützen“, so Martin.

Das Endgeräteprogramm wird als Sofortprogramm über den DigitalPakt Schule finanziert. „Ich begrüße sehr, dass der Bund 500 Millionen Euro für alle Schulen in Deutschland in die Hand nimmt, um Kinder einkommensschwächerer Familien zu unterstützen“, sagte die Bildungsministerin. „Von dieser Summe kommen in Mecklenburg-Vorpommern 10 Millionen Euro an. Die Landesregierung packt aus dem MV-Schutzfonds als Kofinanzierung eine Million Euro oben drauf und übernimmt damit den Eigenanteil, den eigentlich die Schulträger aufbringen müssten. Insgesamt stehen somit 11 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärte Martin. Dies reiche aus, um etwa 27.000 Geräte zu beschaffen.

Auch Schulen in anderen Schulamtsbereichen in Mecklenburg-Vorpommern haben bereits Laptops und Tablets, die über das Endgeräteprogramm finanziert wurden, erhalten. Für 57 Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und der Stadt Neubrandenburg hat die IKT-Ost den Ankauf organisiert. Über das Endgeräteprogramm stehen hier 1,3 Millionen Euro zur Verfügung, in der Stadt Neubrandenburg sind es 181.315 Euro. Die Regionale Schule „Fritz Reuter“ gehört zu den technisch gut ausgestatteten Schulen. Es gibt Smartboards, WLAN und Computerkabinette. Über die reguläre Förderung des DigitalPaktes sollen u. a. zwei Tablet-Wagen mit Klassensätzen angeschafft werden.

„Bereits im Juni und damit vor Beginn des neuen Schuljahres hatte das Land allen Schulträgern ihr Budget mitgeteilt und den sogenannten Vorhabenbeginn erlaubt. Das heißt, die Schulträger konnten mit der Beschaffung der Geräte sofort beginnen,“ erklärte Bildungsministerin Martin.