Menü Schließen

Kategorie: Digitalisierung/IT/Technik/KI

„Digitrans“ – Förderung

Bobitz – Die Firma „Ronald Adam Etra Elektrotechnik“ in Bobitz (Landkreis Nordwestmecklenburg) erhält 6.101,40 Euro aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans. Das Digitalisierungsministerium unterstützt damit Unternehmen im Land bei der Digitalisierung ihrer Leistungen und somit dabei, sich für die Zukunft gut aufzustellen.

Das kleine Unternehmen im Bereich der Elektroinstallation und Elektrotechnik möchte die Handwerkersoftware zwischen den Monteuren und dem Büro vernetzen. Dazu ist es erforderlich, mobile Endgeräte für die Monteure sowie Notebooks und Monitore für die Büroarbeiten anzuschaffen. Auch auf das Unternehmen zugeschnittene Software muss erworben werden. Die Auftragsbearbeitung erfolgt dann ausschließlich digital.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Zurzeit liegen beim Landesförderinstitut (LFI) bereits 208 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 3,04 Millionen Euro vor. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

„Digitrans“ Förderung

Stralsund – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“, erhalten vier Unternehmen aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen insgesamt rund 66.000 Euro.

Die Bodden-Apotheke aus Stralsund erhielt einen Zuwendungsbescheid über knapp 50.000 Euro, um einen Kommissionierautomaten anzuschaffen. Dieser ermittelt vollautomatisch den Warenbedarf der Apotheke und ermöglicht, diese Waren ohne zusätzliche Wartezeiten für die Kunden rechtzeitig zu bestellen. Außerdem erledigt der Automat Arbeiten wie die Warenausgabe und Kontrolle der Arzneimittellager, sodass den Apothekenmitarbeitern mehr Zeit für die Kundenberatung bleibt.

Der Campingplatzbetreiber „Meißners Sonnencamp“ aus Prerow erhält rund 5.200 Euro für eine Buchungssoftware.

Die Wohnungsgenossenschaft „Aufbau“ aus Stralsund erhält 7.000 Euro für eine Software, mit der Mietverträge künftig vollständig digital bearbeitet werden können.

„GWA Hygiene“ aus Stralsund erhält 4.475 Euro für die Anschaffung eines 3D-Druckers, mit dem unter anderem Namensschilder mit elektronischen Funktionen zum Beispiel für Klinikpersonal hergestellt werden können.

WLan im Strandkorb

Warnemünde – Digitalisierungsminister Christian Pegel wird heute mit Dr. Hannes Ametsreiter, Deutschland-Chef von Vodafone, die ersten WLan-Strandkörbe in Warnemünde offiziell in Betrieb nehmen. Auch der Vermieter dieser Strandkörbe, Matthias Treichel von der „Strandoase“ wird anwesend sein.

Wer einen Strandkorb mietet, erhält vom Servicepersonal der „Strandoase Treichel“ neben dem Strandkorbschlüssel einen Taschen-Hotspot mit Zugangsdaten. Ein hinterlegter QR-Code muss nur einmal eingescannt werden, um sich mit dem Internet zu verbinden. Damit wird zum Beispiel das Homeoffice am Strand möglich. Zurzeit werden zehn Strandkörbe im Testbetrieb mit WLAN versorgt.

Digitaler Check-In

Niendorf – Digitalisierungsminister Christian Pegel übergibt heute einen Zuwendungsbescheid über 5.803,07 Euro an den Geschäftsführer des Campingplatzes „Ostseequelle Hohenkirchen“ Alexander Ehrlich. Auf dem Campingplatz erfolgt der Check-In für vorab gebuchte Aufenthalte künftig digital durch Kennzeichenerkennung an der Einfahrtsschranke. Die Förderung wird gemäß der „Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation“ (kurz Digitrans) gewährt.

Der Betreiber des Campingplatzes wird die zeitaufwändige Anmeldung ankommender Gäste digitalisieren: Eine neue Schrankenanlage mit Spezialkameras und Internetanbindung sowie integrierter Software wird Autokennzeichen digital erkennen, mit den bezahlten Buchungen abgleichen und den Zugang zum Campingplatz automatisch ermöglichen.

Durch die neue Technik wird sich der Anmeldeprozess für Gäste, die vorab gebucht haben, von 30 auf nur noch 2 Minuten verkürzen. Der Campingplatz kann so sein Personal effektiver einsetzen und den Gästen einen deutlich höheren Komfort bei der An- und Abreise ohne lange Wartezeiten bieten.

Über die Software lassen sich auch Schrankenschließzeiten individuell programmieren und freie Platzkapazitäten, die sich durch nicht angereiste Gäste ergeben, schnell ablesen. Zudem können Daten von Lieferanten und Dienstleistern im System hinterlegt werden, so dass ihnen eine Zufahrt ohne Zufahrtskarten oder Transponder möglich ist.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Vorhaben belaufen sich auf 11.606,14 Euro. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent. Für das Vorhaben wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt – es ist bereits umgesetzt.

Digitalisierung im Kuhstall

Mehr Tierwohl und Arbeitskomfort

Dummerstorf – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat sich auf dem Gut Dummerstorf über den aktuellen Stand des Einsatzes modernster Melktechnik informiert.

Die Gut Dummerstorf GmbH hat in ein automatisches Melksystem mit 6 Melkrobotern der neuesten Generation investiert, mit dem 410 Milchkühe gemolken werden. Die Investitionskosten betrugen 1,3 Mio. €.

„Melkroboter werden schon länger eingesetzt. Und die damit verbundene Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter im Stall ist bekannt,“ so Minister Backhaus. „Neue Technologien sorgen jetzt jedoch für eine weitere Verbesserung der Arbeitseffizienz. Zusätzlich werden Informationen zum Gesundheitszustand und zur Kondition der Tiere erfasst.“

Mit dem neuen Melksystem vom Typ VMS (Voluntary Milking System) V300 von De Laval werden über vernetzte Sensoren zahlreiche Daten über die Milch und den Gesundheitszustand der Tiere gewonnen. Dazu gehören Milchmenge, Leitfähigkeit und Farbeveränderungen der Milch, Überwachung der Eutergesundheit. Eine zusätzlich installierte Kamera bestimmt vollautomatisch die Körperkondition jedes Einzeltieres. Auch die Gewichtsüberwachung findet in dem System statt. Die Daten können direkt am Touchscreen-Monitor des Melkroboters eingesehen werden oder am PC im Büro des Herdenmanagers oder auf jedem hierfür eingerichteten Smartphone der Mitarbeiter. Über Datenleitungen erfolgt auch ein Austausch mit den Wissenschaftlern der Landesforschungsanstalt.

Das neue System löst den 20 Jahre alten Fischgrätenmelkstand ab, der hohe Unterhaltungskosten verursachte und schwere körperliche Arbeit nötig machte. „Man kann also von einem Dreiklang aus einem Mehr an Tierwohl, Wirtschaftlichkeit und Arbeitskomfort sprechen,“ so der Agrarminister.

Seit 1999 gehört das Gut Dummerstorf dem Land MV. Seitdem arbeitet der Wirtschaftsbetrieb Gut Dummerstorf als Tochter der Landgesellschaft mbH und Pächter der Landesflächen. Heute werden auf Gut Dummerstorf gut 1.000 Hektar ha Acker- und Grünland nachhaltig und umweltgerecht bewirtschaftet.

Vordringliche Aufgabe des Gutes ist die Förderung und Unterstützung der landwirtschaftlichen Forschung und Lehre in unserem Land. Dazu arbeitet die Gut Dummerstorf GmbH von Beginn an eng mit zahlreichen agrarwissenschaftlichen Einrichtungen des Landes und in Deutschland zusammen.

Wissenschaftliche Partner sind:

die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei,
die LMS,
das Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere (FBN),
Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. Potsdam (ATB)
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL)

Der Universität Rostock mit ihrer Agrarwissenschaftlichen Fakultät dient das Gut seit jeher als Kooperationspartner und Forschungsstandort.

Weitere „Digitrans“- Förderungen

Schwerin – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“, erhalten zwei Unternehmen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim Zuwendungen. Das Digitalisierungsministerium M-V gewährt den Unternehmen zusammen rund 18.000 Euro, um sie digitaler und damit zukunftsfähiger zu gestalten.

Einen Förderbescheid über 7.820 Euro bekam das Unternehmen „Treppenbau, Tischlerei & Bauelemente Gerds“, das Bauteile aus Holz fertigt. Es möchte künftig auf die analoge Datenerfassung auf Papier verzichten und plant daher die Anschaffung eines 3D-Laseraufmaßsystems für Treppen im Bereich der Maschinen und Einrichtungen. Durch vordefinierte Messpunkte werden in kürzester Zeit die notwendigen Daten für die Erstellung der Treppe aufgenommen. Mit einer speziellen Software wird im gleichen Augenblick eine nach Kundenwünschen erstellte Treppenansicht digital sichtbar gemacht, wobei Änderungswünsche der Kunden sofort berücksichtigt werden können.

10.000 Euro erhält das Unternehmen Jochmann, das unter anderem im Bereich der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation tätig ist. Damit sollen Computer angeschafft und die Mitarbeiter für deren Nutzung geschult werden. Das Unternehmen will die „digitale Baustellenakte“ einführen, sodass alle Mitarbeiter von ihren mobilen Endgeräten auf die Daten zur Baustelle zugreifen können.

„Digitrans“-Förderung

Schwerin – Immer mehr Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“.

„Wir haben bei den Zuwendungsbewilligungen soeben die Zwei-Millionen-Euro-Grenze überschritten“, sagt Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel. Exakt wurden seit Beginn des Programms 2019 bis Ende vergangener Woche 2,02 Millionen Euro an Zuschüssen zugesagt.

„Damit werden 2019 und 2020 insgesamt 6,8 Millionen Euro aktiviert, die die Unternehmen einschließlich eigener Mittel sowie weiterer Fördermittel aus anderen Programmen in die Digitalisierung ihrer Betriebe investieren. Zudem bearbeitet das Landesförderinstitut aktuell 47 weitere Anträge, mit denen ein Gesamtfördervolumen von sogar ca. 2,65 Millionen Euro allein in diesem Jahr erreicht wäre“, so der Minister. Knapp eine Million Euro wurden in den vergangenen 19 Monaten bereits abgerechnet und ausgezahlt.

„Ich freue mich, dass sich unser Programm herumspricht. Im vergangenen Jahr haben wir gut eine Million Euro an Zuschüssen bewilligt – und die gleiche Summe bereits in den ersten sechs Monaten dieses Jahres. Das spricht dafür, dass immer mehr kleine und mittelgroße Betriebe in unserem Land, an die sich das Programm richtet, erkannt haben, wie wichtig es für ihre Zukunft ist, in die Digitalisierung inklusive IT-Sicherheit und Datenschutz ihrer Firma zu investieren“, sagt Christian Pegel.

Zugleich wirbt er für weitere Anträge: „Unternehmen, die in Zukunft bestehen wollen, müssen sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen. Ziel unseres Programms ist, diesen Gedanken – sollte er noch nicht vorhanden sein – anzustoßen und die Umsetzung zu unterstützen.“ Bis 2021 stehen über das Programm noch 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich sollen im Rahmen des Zukunftsbündnisses M-V aus dem Konjunkturprogramm weitere Landesmittel in Höhe von zunächst 2,5 Millionen Euro für die Digitrans-Richtlinie bis 2022 bereitgestellt und bei Bedarf bis auf fünf Millionen Euro erweitert werden.

Die meisten Anträge auf die „Digitrans-Förderung“ kommen aus den Landkreisen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte (siehe Auflistung ganz unten). Besonders freut Christian Pegel: „Das Ziel, insbesondere Kleinstunternehmen mit bis zu zehn und kleine Unternehmen mit bis 50 Mitarbeiter besonders in den Förderfokus zu rücken, ist übererfüllt: Sie machen 91 Prozent der geförderten Unternehmen aus. 75 Prozent waren angestrebt.“

Der Zuschuss aus der Landeskasse beträgt in der Regel 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro. „10.000 Euro klingt erst mal nicht so viel. Aber die Erfahrungen zeigen, dass man damit schon eine Menge anschieben kann. Und das in nahezu jeder Branche“, sagt der Minister und nennt Beispiele:

„Tischlereien und Treppenbaufirmen schaffen mit Hilfe unserer Zuschüsse die Technik an, die ein digitales Aufmaß und für den Kunden gut nachvollziehbare 3D-Darstellungen der zu bauenden Objekte ermöglicht. Mehrere Dentallabore haben wir bei der Anschaffung von 3D-Druckern unterstützt, die den Zahnersatz viel schneller und genauer herstellen als die Mitarbeiter es von Hand können. Eine Brennerei in Klein Kussewitz richtet mit dem Zuschuss eine Software ein, die für die Lebensmittelüberwachung durch den Zoll genau erfasst, wann, welche und wie viele Spirituosen destilliert wurden.“

Und wenn Christian Pegel erst mal anfängt, fallen ihm immer mehr Projekte ein, die ihn manchmal überrascht, immer aber begeistert haben: „Eine Matratzenmanufaktur aus dem Landkreis Rostock unterstützen wir beim Erstellen eines Online-Shops und eine Apotheke bei der Anschaffung eines Spektrometers für die Herstellung von Cremes, Salben, Kapseln, Tropfen und Zäpfchen. Damit können etwa die Grundstoffe der anzumischenden Rezepturen digital auf ihre Reinheit geprüft werden. Die manuelle Kontrolle inklusive Reinigungsaufwand für die Arbeitsflächen und Entsorgung der Probenreste entfällt.“

Viele weitere Beispiele aus unterschiedlichsten Bereichen könnte Christian Pegel noch aufzählen, belässt es aber bei diesem Fazit: „Diese Best-Praxis-Beispiele lassen sich gut als Blaupause auf viele andere Unternehmen und Branchen übertragen. Wenn auch in Ihrem Unternehmen die Erkenntnis gereift ist, dass eine Digitalisierung der Prozesse die Arbeit erleichtern und das Bestehen in der Zukunft leichter machen kann – informieren Sie sich unbedingt über unser Förderprogramm und stellen Sie einen Antrag.“

Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

Karlsruhe – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzen die beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG).

Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Mitgeteilt werden personenbezogene Daten der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen (sogenannte Bestandsdaten). Nicht mitgeteilt werden dagegen Daten, die sich auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten (sogenannte Verkehrsdaten) oder den Inhalt von Kommunikationsvorgängen beziehen.

Die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten ist grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig. Der Gesetzgeber muss aber nach dem Bild einer Doppeltür sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter als auch für den Abruf dieser Daten durch die Behörden jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen. Übermittlungs- und Abrufregelungen müssen die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere tatbestandliche Eingriffsschwellen und einen hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz vorsehen.

Der Senat hat klargestellt, dass die allgemeinen Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf von Bestandsdaten trotz ihres gemäßigten Eingriffsgewichts für die Gefahrenabwehr und die Tätigkeit der Nachrichtendienste grundsätzlich einer im Einzelfall vorliegenden konkreten Gefahr und für die Strafverfolgung eines Anfangsverdachts bedürfen. Findet eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen statt, muss diese im Hinblick auf ihr erhöhtes Eingriffsgewicht darüber hinaus auch dem Schutz oder der Bewehrung von Rechtsgütern von zumindest hervorgehobenem Gewicht dienen.

Bleiben die Eingriffsschwellen im Bereich der Gefahrenabwehr oder der nachrichtendienstlichen Tätigkeit hinter dem Erfordernis einer konkreten Gefahr zurück, müssen im Gegenzug erhöhte An-forderungen an das Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter vorgesehen werden. Die genannten Voraussetzungen wurden von den angegriffenen Vorschriften weitgehend nicht erfüllt. Im Übrigen hat der Senat wiederholend festgestellt, dass eine Auskunft über Zugangsdaten nur dann erteilt werden darf, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Nutzung gegeben sind.